Luzern, den 10. Januar 2013
no 1
CXXVIII. Jahrgang
Ausgabe: Deutsche Schweiz / Tessin
Fr. 2.80
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EidgENössischE ALKohoLvERWALTUNg (EAv)
Bis Anfang der 30er-Jahre des letzten Jahrhunderts gab es in der Schweiz über 30.000 private Schnapsbrennereien.
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eit 125 Jahren gibt es die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV). Damit ist die Alkoholverwaltung die älteste Anstalt des Bundes. Damals war der Alkoholkonsum über doppelt so hoch wie heute. Um den grassierenden Alkoholismus zu bekämpfen, hat das Volk ein Gesetz angenommen und der Bundesrat setzte die EAV ein. Die 125-jährige Geschichte der EAV ist auch eine Geschichte des Alkoholkonsums in der Schweiz und dessen Änderungen in die-
ser langen Zeit. So war es früher durchaus üblich, dass Bauern zum Frühstück einen Schnaps zu sich nahmen, und am Abend erhielten Kinder einen Milchschnapsschoppen, damit sie besser schliefen ... Angesichts der sich ständig verändernden Realitäten benötigt ein Gesetz von Zeit zu Zeit eine Erneuerung – dieses Mal eine tief greifende. Der Bundesrat hat am 25. Januar 2012 die Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes
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schweizweit Alkohol kaufen dürfen. Heute ist das je nach Kanton verschieden geregelt. Interessant ist ein Blick auf die Anfänge und die Gegenwart. Es zeigen sich sowohl Parallelen als auch Unterschiede zwischen dem Gründungsjahr 1887 und 2012. Die HetGZ hat die wichtigsten Ereignisse der Alkoholpolitik in den letzten 125 Jahren zusammengetragen.
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zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Bald werden die eidgenössischen Räte über die künftige Alkoholordnung debattieren. Während der Gesetzgeber vor 125 Jahren den Hebel bei der auf dem Markt verfügbaren Menge an Alkohol – das heisst bei der Produktion und beim Import – ansetzte, sollen es künftig nur gezielte Massnahmen bei der Erhältlichkeit von Alkohol sein. So wird es unter anderem darum gehen, ab welchem Alter Jugendliche
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