LBA 4 / 2026 vom 29. Januar

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Amtliches Publikationsorgan für den Bezirk Lenzburg und angrenzende Gemeinden.

Dicht gedrängtes Fasnachtstreiben: Mit einer neuen Route soll der Besucherfluss verbessert werden.

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SALZKORN

Wanderpreis

Peter Buri

Abschied von der Schlossgeischter-Nacht

Lenzburg Die SchlossgeischtSchränzer Lenzburg stellen die Kinderfasnacht neu auf: mit einer neuen Umzugsroute und frischen musikalischen Akzenten – gleichzeitig fällt mit der Schlossgeischter-Nacht ein traditionsreicher Anlass weg.

■ ROMI SCHMID

schränkt war», sagt OK-Chefin Julienne Schmid. Auch aus Sicherheitsgründen sei die bisherige Situation «nicht mehr optimal vertretbar» gewesen. Mit der neuen Strecke wolle man den Besucherfluss besser verteilen und die Sicherheit erhöhen. «Gleichzeitig möchten wir allen Gästen ein attraktiveres Umzugserlebnis mit besserer Sicht ermöglichen», so Schmid. Neu wird die Route zweimal gelaufen.

Missgriffe bei der Markenstrategie, Verkauf der Liegenschaft in Seon, Ankündigung der Rückkehr nach Lenzburg, Stellenabbau, schwächelnde Umsätze usw.: Bei der «Mammut Sports Group» ist in jüngerer Vergangenheit nicht nur die Kundschaft mit den bei ihr erworbenen Outdoor-Produkten in Bewegung, sondern auch das Unternehmen selbst. Kürzlich verkündete die Finanz- und Branchenpresse nun noch, dass die Firma zum Verkauf stehe. Schon wieder. Erst vor fünf Jahren hatte der zum weiteren Schmidheiny-Familienimperium gehörende Mischkonzern Conzzeta «Mammut» an eine Investmentgesellschaft im Besitz der ehemaligen Kaffee-Dynastie Jacobs verkauft. Schon damals war Branchenkennern klar, dass es der neuen Eigentümerin nicht um ein langfristiges Engagement geht, sondern darum, die «Braut» für den gewinnbringenden Wiederverkauf schön zu machen beziehungsweise marken- und imagemässig wieder auf die richtige alpinistische Höhe zu hieven. Das war notwendig geworden, weil nach den «Blütenjahren» von Mitte 90er-Jahre bis 2016, in denen sich «Mammut» zu einem international boomenden «Outdoor-Powerhouse» entwickelte, ein ehemaliger «Bogner»-Manager innert kurzer Zeit das alpinistische Markenprofil goldglitzernd in Schickimicki-Niederungen abstürzen liess.

Wenn am 14. Februar Prinzessinnen, Piraten und Dinosaurier durch die Lenzburger Altstadt ziehen, ist wieder Kinderfasnacht. Die traditionelle Veranstaltung gehört seit Jahren fest zum Lenzburger Kalender.

Gleichzeitig gibt es auch einen Einschnitt zu verkraften: Die Schlossgeischter-Nacht findet nicht mehr statt. SGSL-Präsident Sebastian Wilhelm nennt «hohe Fixkosten und rückläufige Besucherzahlen» als Gründe. Zudem habe die Location nicht mehr zum Anlass gepasst. Ob der Anlass je zurückkehrt, ist offen. Fix ist hingegen: 2027 feiern die SGSL ihr 40-Jahr-Jubiläum. «Da werden wir ziemlich sicher etwas Spezielles auf die Beine stellen », so Wilhelm. Bis dahin tragen 38 aktive Mitglieder, darunter sieben Neumitglieder und mehrere Junggugger, die Kinderfasnacht. Wie viele Vereine stehen auch die Schlossgeischt-Schränzer vor steigenden finanziellen Aufwänden und der Herausforderung, neue Mitglieder zu gewinnen. «Glücklicherweise werden wir bei Anlässen wie dem Kinderumzug grosszügig durch die Stadt Lenzburg unterstützt. An dieser Stelle ein grosses Dankeschön an Stadt und Regionalpolizei», so Wilhelm.

Damit das dichte Fasnachtstreiben für alle sicher und gut erlebbar bleibt, haben die Schlossgeischt-Schränzer Lenzburg (SGSL) dieses Jahr eine neue Route beschlossen. «In der Rathausgasse kam es stets zu einem sehr hohen Besucheraufkommen, was dazu führte, dass die Sicht auf den Umzug für die Zuschauerinnen und Zuschauer teilweise stark einge-

INSERAT

Musikalisch dürfen sich die Besucher auf Bewährtes und Neues freuen. Neben langjährigen Stammformationen sind die Schwellbaumschränzer Windisch wieder mit dabei. «Die langjährige Freundschaft und das gemeinsame Musizieren sind für uns jedes Jahr ein besonderes Highlight», sagt Schmid. Erstmals reisen zudem die Storcheguuuger aus Wynau an. Dazu kommen viele neue Lieder sowie die Wagengeischter, die den Umzug begleiten. Ein Highlight wartet bereits am Freitagabend: Am Guggentreffen wird die bekannte Kaffeestube wieder aufgebaut. «Die Kaffeestube lädt zum Verweilen ein und ergänzt das Programm mit einem gemütlichen Treffpunkt», so Schmid. Das Guggentreffen beginnt um 18.30 Uhr in der Rathausgasse.

■ 34. Guggentreffen: Freitag, 13. Februar, Rathausgasse/Metzgplatz. Kinderumzug: Samstag, 14. Februar, 14 Uhr, Altstadt: Kinderschminken ab 12 Uhr beim Alten Gemeindesaal.

In Medienberichten wird kolportiert, dass «Jacobs Capital» einen Verkaufserlös von über 500 Millionen Euro anstrebe, was von Brancheninsidern als sehr sportlich erachtet wird. Sie vermuten, dass es sich dabei so oder so um eine Art Wanderpreis handeln werde, da aufgrund der allgemeinen Outdoor-Branchenkrise wohl wiederum nur ein Finanzspekulant als Käufer in Frage käme. Ein Branchen-Bonmot besagt, dass es kein schlechtes Wetter gibt, sondern nur schlechte Bekleidung und Ausrüstung. Es ist der «Mammut Sports Group» zu wünschen, dass sie in den nun offenbar anbrechenden stürmischen Zeiten rund um den oder die Handwechsel über ein ebenso dickes Schutzfell verfügen wird, wie es einstmals ihr namensgebendes Wappen- und Logo-Tier hatte. Peter Buri, Lenzburg

anNaherholungsgebiet.

Foto: Romi Schmid

Baugesuch

Bauvorhaben: BG 2026-0003 Neue Wartehalle dreiteilig an der bestehenden Bushaltestelle «Schloss»

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Lenzburg, Abteilung Tiefbau & Verkehr, Kronenplatz 24, 5600 Lenzburg

Bauplatz: Ellsworthweg Bushaltestelle «Schloss», 5600 Lenzburg, Parz. Nr. 3320

Öffentliche Auflage im Försterhaus am Kronenplatz 24 in Lenzburg und zusätzlich in digitaler Form unter www.lenzburg.ch vom 30. Januar bis 2. März 2026.

Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Stadtrat schriftlich (mit Begehren und Begründung sowie mit vollständigen Adressangaben und möglichst mit E-Mail-Adresse) einzureichen.

Stadt Lenzburg, Bau & Umwelt

Der Stadtrat

UNSERE HUNDE

HELFEN – DANK

IHRER SPENDE

Postkonto 40-1488-4

blindenhund.ch

Impressum

Gegründet 1901

Gegründet 1866

Gegründet 1922

Amtliches Publikationsorgan der Gemeinden: Ammerswil, Birrwil, Boniswil, Brunegg, Dintikon, Dürrenäsch, Egliswil, Fahrwangen, Hallwil, Hendschiken, Holderbank, Hunzenschwil, Lenzburg, Leutwil, Meisterschwanden, Möriken-Wildegg, Niederlenz, Othmarsingen, Rupperswil, Sarmenstorf, Schafisheim, Seengen, Seon und Staufen.

Zusatzverteilung: Beinwil am See und Bettwil.

Herausgeberin: CH Regionalmedien AG Lenzburger Bezirks-Anzeiger / Der Seetaler / Lindenberg

www.lba.chmedia.ch

Adresse

Kronenplatz 12, 5600 Lenzburg

Erscheinungsweise

1 x wöchentlich, jeweils Donnerstag Auflage

40 185 Ex. (Wemf-beglaubigt 2024)

Verlagsleitung

Stefan Biedermann

stefan.biedermann@chmedia.ch

Telefon 058 200 58 10

Redaktion

E-Mail: redaktionLBA@chmedia.ch

Telefon 058 200 58 12

Redaktionsleitung: Rinaldo Feusi (rf) rinaldo.feusi@chmedia.ch

Redaktorin: Romi Schmid (rsc) romi.schmid@chmedia.ch

Freie Mitarbeiter:

Ruedi Burkart (rubu), Verena Schmidtke (VSc), Debora Hugentobler (DHu), Julia Anliker (JAn), Carolin Frei (CFr), Karin Jakob (KJa), Alexander Studer (ASt), Andreas Walker (awa) Pia Weber (PW), Peter Winkelmann (PWi)

Redaktionsschluss: Montag, 12 Uhr

Eingesandtes: Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für eingesandte Unterlagen und Beiträge

Inserateabteilung

E-Mail: inseratLBA@chmedia.ch

Telefon 058 200 58 28 Telefax 058 200 58 21

Verkaufsleitung: Claudia Marti

claudia.marti@chmedia.ch

Telefon 058 200 58 67

Verkaufsmitarbeiterin: Susanne Basler

susanne.basler@chmedia.ch Telefon 058 200 58 28

Inserateannahmeschluss:

Dienstag, 16 Uhr (Todesanzeigen: Mittwoch, 9 Uhr)

Abo-Service und Zustellung

E-Mail: abo@chmedia.ch / Stichwort LBA Telefon 058 200 55 55 Telefax 058 200 55 56

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Ein Produkt der Verleger: Peter Wanner

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Beteiligungen der CH Media AG auf

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Gesamterneuerungswahlen der Behörden und Kommissionen für die Amtsdauer 2026/2029; Ergänzungswahl 1. Wahlgang; Nachmeldefrist

Für die Ergänzungswahl vom 8. März 2026 für ein Ersatzmitglied der Steuerkommission (1. Wahlgang) wurde folgender Kandidat angemeldet:

– Amsler Markus, 1966, von Saanen BE, Rotenbühl 14, parteilos (neu) Gemäss § 30a GPR wird eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen ab der Publikation, d.h. bis Dienstag, 3. Februar 2026, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, wird der Vorgeschlagene vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.

Wahlbüro Birrwil

Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2026/2029; Nachnominationsfrist

Da für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten derGemeindeSchafisheimzuunterzeichnenund mit Wahlfähigkeitsausweis bei der Gemeindekanzlei bis am 3. Februar 2026, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission wurde folgender Kandidat angemeldet:

Heigl, Franziskus, 1966, von Illnau-Effretikon ZH, Schulstrasse 32, 5503 Schafisheim, parteilos Der eingereichte Wahlvorschlag kann von den Stimmberechtigten bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

Wahlbüro Schafisheim

Baugesuch

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Schafisheim, Winkelgasse 1 5503 Schafisheim

Planverfasserin: ENERDEG Energietechnik Degen, Akazienstrasse 8 4416 Bubendorf

Bauobjekt: Ersatz Wärmeerzeuger (Holzschnitzelkessel und Ölheizung) Schule & Wärmeverbund

Bauplatz: Parz. Nr. 511/Schulstrasse 18 Zus. Bewillig.: AGV Öffentliche Auflage in der Gemeindekanzlei vom 30. Januar 2026 bis 2. März 2026. Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat schriftlich (mit Begehren und Begründung sowie mit vollständigen Adressangaben und möglichst mit E-MailAdresse) einzureichen. Der Gemeinderat Schafisheim

Sirenentest 2026

Am Mittwochnachmittag, 4. Februar 2026, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz – also auch in unserer Gemeinde – die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch.

Grabräumung

Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit sind gemäss § 23 des Friedhofreglements die Urnengräber des Jahrgangs 1998 bis 2001 (Gräber Nrn. 74–81) sowie die Gräber bei der Urnenwand des Jahrgangs 1999 bis 2000 (Gräber Nrn. 22 – 42) zur Räumung fällig. Die Räumung erfolgt Ende Mai 2026. Die Angehörigen werden gebeten, die Gräber bis spätestens Sonntag, 24. Mai 2026 zu räumen und die Grabdenkmäler und Pflanzen, falls gewünscht, abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist werden die verbleibenden Gegenstände abgeräumt. Die Grabsteine werden gemahlen und entsorgt. Die Inschriftplatten der Urnenwand werden entfernt und durch neue Platten ersetzt. Gemeinderat Hunzenschwil

Sirenentest 2026

Am Mittwochnachmittag, 4. Februar 2026, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz – also auch in Hunzenschwil – die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt.

Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Baugesuch

Bauherrschaft: Keller+Steiner AG Breiteweg 7 5615 Fahrwangen

Bauobjekt: Entsorgungsstelle mit 2 Deckelmulden

(ohne Profilierung)

Ortslage: Vordergasse Parzelle Nr. 1510

(Waageplatz)

Ort der Planauflage

Die öffentliche Auflage findet elektronisch statt. Das Baugesuch kann gemäss §60 Abs. 2 BauG vom 30. Januar bis 2. März 2026 unter dem Link www.fahrwangen.ch/amtlichepublikationen öffentlich eingesehen werden.

Einwendungen

Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung dem Gemeinderat Fahrwangen, Aescherstrasse 2, 5615 Fahrwangen einzureichen.

Baugesuch

Bauherr: Kreshnik Rizvanolli Oberdorfstrasse 32 5703 Seon

Bauobjekt: Projektänderung Technikraum (ohne Profilierung)

Bauplatz: Oberdorfstrasse 32 Parzelle Nr. 1044

Auflage: vom 30. Januar 2026 bis 2. März 2026 in der Abteilung Bau, Planung und Umwelt in Seon

Zusätzliche

Bewilligung: keine

Einwendungen: müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten und sind innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat, 5703 Seon, einzureichen.

Baugesuch

Bauherr: Walter und Nora Bettina Bleuer Gupfenstrasse 15 8166 Niederweningen

Bauobjekt: Umnutzung und Ausbau Scheune zu Wohnung

Bauplatz: Retterswil 7 Parzelle Nr. 2700

Auflage: vom 30. Januar 2026 bis 2. März 2026 in der Abteilung Bau, Planung und Umwelt in Seon

Zusätzliche

Bewilligung: Departement Bau, Verkehr und Umwelt; Abteilung für Baubewilligungen

Einwendungen: müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten und sind innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat, 5703 Seon, einzureichen.

Baugesuch

Bauherrschaft: Pierre Borgeaud Tannenweg 14 5102 Rupperswil

Bauvorhaben: Energetische Sanierung EFH

Baugrundstück: Parzelle 1876 Tannenweg 14

Öffentl. Auflage: 30. Januar 2026 bis 2. März 2026

Das Baugesuch kann bei der Bauverwaltung

Rupperswil im Stapfenackerhaus (Obergeschoss), Poststrasse 9, während den Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Allfällige Einwendungen sind dem Gemeinderat Rupperswil während der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel einzureichen. Gemeinderat Rupperswil

Baugesuch

Gesuchsteller/in: Gloor Therese und Bohler Heinz

Häglisrainstrasse 4 5725 Leutwil

Bauvorhaben: Aufbau Photovoltaik-Anlage bei den Gebäuden Nr. 247 und Nr. 349

Standort: Parzelle Nr. 224/ Häglisrainstrasse 4

Einsprachen: Öffentliche Auflage auf der Gemeindeverwaltung vom 30. Januar 2026 bis 2. März 2026

Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten.

Gemeinderat Leutwil

RTB Regionale Technische Betriebe

Der Vorstand hat am 22. Januar 2026 die folgenden publizitätspflichtigen Beschlüsse gefasst:

– Genehmigung Kreditabrechnung Einführung Geschäftsverwaltungssoftware (CMI) – Genehmigung Kreditantrag Sanierung TS Pumpwerk Grienmatte, Möriken-Wildegg – Genehmigung Kreditantrag Sanierung und Neuerschliessung TS Pumpwerk Hard 2, Niederlenz

– Genehmigung Kreditantrag Werkleitungsanpassungen Schulanlage Hellmatt, Möriken-Wildegg

Die Beschlüsse unterstehen gemäss Artikel 10 der Satzungen dem fakultativen Referendum. Danach können 10% der Gesamtzahl der Stimmberechtigten aus den Verbandsgemeinden innert 60 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Vorstand eine Volksabstimmung verlangen.

Sirenentest

Am Mittwochnachmittag, 4. Februar 2026, ­findet­von­13.30­Uhr­bis­14.00­Uhr­in­der­ganzenSchweiz­–­also­auch­in­unserer­Gemeinde­–­diejährliche­Kontrolle­der­Alarmsirenen­statt.­Dabeisind­keine­Verhaltens-­und­Schutzmassnahmenzu­ergreifen.­

Bei­der­Sirenenkontrolle­wird­die­Funktionstüchtigkeit­der­stationären­und­mobilen­Sirenen­getestet,­mit­denen­die­Einwohner­beiKatas­trophen-­und­Notlagen­oder­im­Falle­einesbewaffneten­Konfliktes­alarmiert­werden.­Ausgelöst­wird­das­Zeichen­«Allgemeiner­Alarm»:Ein­regelmässig­auf-­und­absteigender­Heultonvon­einer­Minute­Dauer.­

Feuerwehrprobealarm

Gemäss­Mitteilung­des­Feuerwehrkommandosfindet­gleichzeitig­auch­der­Probealarm­derstationären­Sirene­auf­dem­Kommunalbau­(cis-gis-Horn)­statt.­Die­Bevölkerung­wird­gebeten,­von­diesem­Kontrollalarm­ebenfalls­Kenntnis­zu­nehmen.­

26. Januar 2026

Gemeinderat Hallwil Feuerwehrkommando Boniswil-Hallwil

Betrifft: Gemeinden Niederlenz und Möriken-Wildegg Ordentliches Plangenehmigungsverfahren nach Elektrizitätsgesetz (EleG) inkl. Rodungsgesuch

Vorlage Nr.L-2526708.1

16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen TS Pumpwerk Hard 2 und TS Hardring

– Erstellen einer neuen Mittelspannungsverbindung

– Erstellen einer neuen Rohranlage

– Rückbau der alten Mittelspannungsverbindungen

– Neubau auf diversen Parzellen

Betroffene Gemeinden: 5702 Niederlenz, 5103 Möriken-Wildegg

Gesuchstellerin: RTB Regionale Technische Betriebe, Hardring 12, 5103 Wildegg Ort: Parzelle Nr. Div. Parzellen Koordinaten 2654500/1251495 und 2654157/1251233

Gegenstand: Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.

Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach Art. 16 ff des Elektrizitätsgesetzes (EleG; SR 734.0), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA; SR 734.25) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde ist das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI).

Öffentliche Auflage: Die Gesuchsunterlagen können vom 2. Februar 2026 bis 3. März 2026 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei folgender Stelle eingesehen werden:

• Gemeindekanzlei, Mühlestrasse 2, 5702 Niederlenz

• Gemeindekanzlei, Yul-Brynner-Platz, 5103 Möriken-Wildegg

Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmegenehmigung(en)/ Ausnahmebewilligung(en):

– Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700)

– Rodungsbewilligung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0)

– Ausnahmegenehmigung betreffend Gewässerschutzbereiche im Sinne von Art. 19 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20)

DieaufgelegtenUnterlagenstehenwährendderAuflagefristebenfallsaufhttps://esti-consultation. ch/pub/5815/e53aef2be0 online zur Einsicht zur Verfügung. Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinden aufgelegten Unterlagen.

Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 16f Abs. 1 EleG).

Enteignung: Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Art. 42 bis 44 EntG zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind,so haben dieVermieter undVerpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Innerhalb der Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

a) Einsprachen gegen die Enteignung;

b) Begehren nach den Art. 7–10 EntG;

c) Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);

d) Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);

e) die geforderte Enteignungsentschädigung.

ZurAnmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Aarau, 26. Januar 2026

Namens des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI) Kanton Aargau, Department Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission der Einwohnergemeinde – angemeldete

Personen

Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission der Einwohnergemeinde für den Rest der Amtsperiode 2026/2029 wurden folgende Personen angemeldet:

· Durrer Adrian, 1974, von Kerns OW, Lochackerweg 12, parteilos

· Urech Daniel, 1963, von Hallwil AG, Böllistrasse 20A, SVP

Hinweis:

Im ersten Wahlgang sind auch weitere, hier nicht aufgeführte Personen wählbar. Alle Stimmberechtigten der Gemeinde Niederlenz können gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR).

Wahlbüro Niederlenz

RTB

RegionaleTechnischeBetriebe

Der Vorstandhatam22.Januar2026die folgendenpublizitätspflichtigenBeschlüssegefasst: – GenehmigungKreditabrechnungEinführung Geschäftsverwaltungssoftware(CMI) –GenehmigungKreditantragSanierung TS PumpwerkGrienmatte,Möriken-Wildegg – GenehmigungKreditantragSanierung und NeuerschliessungTS PumpwerkHard 2, Niederlenz

–GenehmigungKreditantrag WerkleitungsanpassungenSchulanlageHellmatt, Möriken-Wildegg

DieBeschlüsseunterstehengemäss Artikel 10der Satzungen demfakultativen Referendum.Danachkönnen 10 %derGesamtzahlder StimmberechtigtenausdenVerbandsgemeindeninnert60Tagen,vonder Veröffentlichung an gerechnet,beim Vorstandeine Volksabstimmung verlangen.

Verkehrsbeschränkungen

Niederlenz Hauptstrasse (K248),Bereich Vorplatzund TrottoirderLiegenschaft HauptstrasseNr.20,innerorts –HaltenverbotenmitZusatztafel «AusgenommenAnlieferung Cholechäller»

Einsprachengegendiese Verkehrsbeschränkung(en)sindinnert30 Tagen seitPublikationimAmtsblatt,vom 31.Januar2026bis2.März2026,bei derverfügendenBehördeeinzureichen. DieEinsprachemusseinenAntrag und eineBegründungenthalten.

Aarau,29.Januar2026 DepartementBau, Verkehrund Umwelt,AbteilungTiefbau, UnterabteilungVerkehrsmanagement, Entfelderstrasse22,5001Aarau

Baugesuch

Bauherrschaft: Einwohner- und Ortsbürgergemeinde Niederlenz Mühlestrasse 2 5702 Niederlenz

Bauobjekt: Temporäre Baureklametafel

Objektadresse: Mühlestrasse 2 Parzelle 1471

Weitere

Bewilligung: keine

Öffentliche Auflage des Baugesuchs vom Freitag, 30. Januar, bis Montag, 2. März 2026, bei der Gemeindeverwaltung Niederlenz. Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5702 Niederlenz

Baugesuch

Bauherrschaft: David und Andrea Strupler Elsternweg 5 5702 Niederlenz

Bauobjekt: Neubau Klimaanlage Splitbauweise mit 2 Ausseneinheiten

Objektadresse: Elsternweg 5 Parzelle 1932 Gebäude 1587

Weitere

Bewilligung: keine

Öffentliche Auflage des Baugesuchs vom Freitag, 30. Januar 2026, bis Montag, 2. März 2026, bei der Gemeindeverwaltung Niederlenz. Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5702 Niederlenz.

Baugesuch

Bauherrschaft: Adrian und Sonja Kamm

Sarmenstorferstrasse 13a

Bauobjekt: Aussendämmung verputzt und Monatage PV-Anlage aufdach

Lage: Sarmenstorferstrasse 13a

Parzelle Nr. 2527, Dorfzone D

Zusätzliche

Bewilligung: Departement BVU AG (Bachabstand äusserer Dorfbach)

Auflagefrist: 30. Januar bis 2. März 2026

Auflageort: Gemeindeverwaltung Seengen

Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat schriftlich (mit Begehren und Begründung sowie mit vollständigen Adressangaben samt E-Mail-Adresse) einzureichen. Gemeinderat Seengen

Baugesuch

Baugesuch Nr.: 2026-0002

Bauherrschaft: Dominik Ouschan und Beatrice Werren Kornweg 9 5603 Staufen

Bauvorhaben: Abbruch der Gebäude Nrn. 293 und 665 sowie Neubau 3-Familienhaus

Standort: Parzelle Nr. 575, Esterliweg 5 Öffentliche Auflage vom 30. Januar 2026 bis 2. März 2026 in der Gemeindekanzlei. Rechtsgültig unterzeichnete Einwendungen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat zu richten und haben je einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse geltend machen kann. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht genügen, kann nicht eingetreten werden.

Bauverwaltung Staufen

Betrifft: Gemeinden Sarmenstorf, Seengen, Meisterschwanden

Ordentliches Plangenehmigungsverfahren nach Elektrizitätsgesetz (EleG)

Vorlage L-2585044.1

16 kV-Rltg. Seengen – Sins Abschnitt TS Rügel – FTS Birkenhof Abbruch der Freileitung und der TS Birkenhof von der Rltg. Seengen – Sins im Abschnitt TS Rügel – FTS Birkenhof mit Verkabelung und neuer FTS im Birkenhof, Sarmenstorf, mit einem XDMZ 31500 mm Kabel. Es wird noch ein Leerrohr mit gebaut das in Etappe 2 genutzt wird zur Verkabelung 16 kV-Hltg. Wohlen-Hilfikon.

– Neubau auf diversen Parzellen

Vorlage L-2585037.1

16 kV-Rltg. Sarmenstorf – Tennwil Dorf Abschnitt FTS Birkenhof – TS Tennwil Dorf

- Neubau der Verbindung zwischen FTS Birkenhof und TS Tennwil Dorf

– Neubau auf diversen Parzellen

Vorlage S-2585033.1 FTS Sarmenstorf Birkenhof – Neue Transformatorenstation: FTS Sarmenstorf Birkenhof auf der Parzelle 201, Sarmenstorf

Vorlage L-2585045.1

16 kV-Rltg. Seengen-Sins, Abschnitt FTS Birkenhof – HM211

Zwischen FTS Birkenhof und der bestehenden Freileitung 16 kV- Rltg. Seengen – Sins

HM211 wird ein XDMZ 31500-Kabel erstellt, um die Durchgängigkeit der Regionalleitung

Seengen – Sins bis zum Abschluss der Etappe 2 sicherzustellen. Das Kabel wird in der FTS Birkenhof auf den Abgang TS Bahnhofstrasse angeschlossen. – Neubau af diversen Parzellen

Betroffene Gemeinden: Sarmenstorf, Seengen, Meisterschwanden

Gesuchsstellerin: AEW Energie AG, Industriestrasse 20, 5000 Aarau

Ort: Parzelle Nr. Sarmenstorf: 193, 201 / Seengen: 1415 / Meisterschwaden: 1438, 313 + div. Koordinaten: 2'660'485 / 1'240'138

Gegenstand: Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.

Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach Art. 16 ff des Elektrizitätsgesetzes (EleG; SR 734.0), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA; SR734.25) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde ist das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI).

Öffentliche Auflage: Die Gesuchsunterlagen können vom 2. Februar 2026 bis 3. März 2026 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei folgender Stelle eingesehen werden:

• Gemeindekanzlei, Schilligasse 1, 5614 Sarmenstorf

• Bauverwaltung, Unterer Gerbiweg 6, 5707 Seengen

• Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 10, 5616 Meisterschwanden

Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmegenehmigung(en) / Ausnahmebewilligung(en):

– Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700)

– Ausnahmegenehmigung betreffend den Gewässerraum im Sinne von Art. 41c Abs. 1 der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201)

Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esticonsultation.ch/pub/6418/fffbd5ec6f online zur Einsicht zur Verfügung. Massgebend sind allein die in den oben genannten Gemeinden aufgelegten Unterlagen.

Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder das Bundesgesetzes über die Enteignung Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 16f Abs. 1 EleG).

Enteignung: Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Art. 42 bis 44 EntG zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Innerhalb der Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

a) Einsprachen gegen die Enteignung;

b) Begehren nach den Art. 7–10 EntG; c) Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);

d) Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);

e) die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus der vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Aarau, 26. Januar 2026

Namens des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI) Kanton Aargau, Department Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Massgeschneidert,persönlich,inIhrerNähe

www.swl.ch /e lektro Lenzbur gT el.+41628857560 IB oniswil Te l. +416288 57 610

Betrifft: Gemeinden Auenstein, Möriken-Wildegg, Niederlenz, Rupperswil Ordentliches Plangenehmigungsverfahren nach Elektrizitätsgesetz (EleG) inkl. Rodungsgesuch

Vorlage Nr. S-2534620.1

SK Wildegg JCF – Neubau auf Parzelle 1163

Vorlage Nr. S-2533346.1 FSK Rupperswil-Industriestrasse (Anlageteil AEW) – Neubau auf Parzelle 536

Vorlage Nr. S-2533399.1

FSK Rupperswil-Industriestrasse (Anlageteil TB Rupperswil) – Neubau auf Parzelle 536

Vorlage Nr. L-2533339.1

16 kV-Hauptleitung Wildegg – Rupperswil Abschnitt 1: UW Wildegg – SK Wildegg JCF

– Neubau Kabel auf divrsen Parzellen – Freileitungsverkabelung

Vorlage Nr. L-2533340.1

16 kV-Hauptleitung Wildegg – Rupperswil Abschnitt 2: SK Wildegg JCF

– FSK Rupp. Industriestrasse

– Neubau Kabel auf diversen Parzellen – Freileitungsverkabelung

Vorlage Nr. L-2533342.1

16 kV-Hauptleitung Wildegg – Rupperswil Abschnitt 3: FSK Rupp. Industriestr.

– Parz. 2672 (Leerrohr) – siehe Projektbeschreibung

Vorlage Nr. L-2533343.1

16-kV-Zuleitung Niederlenz PW Hard II MS Abschnitt: FSK Rupperswil – Industriestrasse

– PW Niederlenz – Hard II MS

– Neubau Kabel auf diversen Parzellen

Vorlage Nr. L-2533344.1

16-kV-Regionalleitung Auenstein – Wildegg

– Neubau Kabel auf diversen Parzellen – Freileitungsverkabelung

Vorlage Nr. L-2533397.1

16-kV-Zuleitung SK Wildegg JCF – E30 UW JCF – Neubau Kabel

Betroffene Gemeinden: Auenstein, Möriken-Wildegg, Niederlenz, Rupperswil

Gesuchsstellerin: AEW Energie AG, Industriestrasse 20, 5000 Aarau

Ort: Parzelle Nr. diverse Parzellen

Gegenstand: Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.

Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach Art. 16 ff des Elektrizitätsgesetzes (EleG; SR 734.0), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA; SR734.25) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde ist das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI).

Öffentliche Auflage: Die Gesuchsunterlagen können vom 2. Februar 2026 bis 3. März 2026 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei folgender Stelle eingesehen werden:

• Gemeindekanzlei, Schürmatt 1, 5101 Auenstein

• Gemeindekanzlei, Yul-Brynner-Platz, 5103 Möriken-Wildegg

• Gemeindekanzlei, Mühlestrasse 2, 5702 Niederlenz

• Bauverwaltung, Poststrasse 9, 5102 Rupperswil

Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmegenehmigung(en) / Ausnahmebewilligung(en):

– Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700)

– Rodungsbewilligung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esticonsultation.ch/pub/5479/eb31f759d2 online zur Einsicht zur Verfügung. Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinden aufgelegten Unterlagen. Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder das Bundesgesetzes über die Enteignung Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 16f Abs. 1 EleG). Enteignung: Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Art. 42 bis 44 EntG zur Folge.Wird durch die Enteignung in Miet-und Pachtverträge eingegriffen,die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Innerhalb der Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

a) Einsprachen gegen die Enteignung; b) Begehren nach den Art. 7–10 EntG; c) Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG); d) Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);

e) die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus der vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden. Aarau, 28. Januar 2026

Namens des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI) Kanton Aargau, Department Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

- Othmarsingen

Lenzburg

Sonntag, 1. Februar 2026

10.15 Uhr Gottesdienst, Stadtkirche, Pfrn. S. Ziegler

Othmarsingen

Sonntag, 1. Februar 2026

9.00 Uhr Gottesdienst, ref. Kirche, Pfrn. S. Ziegler

PastoralraumpfarrerRolandHäfliger

Tel.0628850560

r.haefliger@kathlenzburg.ch

Siefindensämtliche Gottesdiensteund Veranstaltungen sowie weitereInformationen

derdreiKatholischenKirchenstandorte Lenzburg,WildeggundSeonaufunserer Website www.pastoralraum-lenzburg.ch

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Sonntag, 1. Februar

9.45 Uhr Gottesdienst mit Pfrn. Elisabeth Berger-Weymann

Thema: Petrus bei Cornelius: Das Evangelium kommt zu den Nichtjuden (Apg 10,21-35)

Organistin: Christina Heuking

Kollekte: KR: Fonds für Frauenarbeit

Amtswoche: Pfrn. Elisabeth Berger-Weymann www.kirche-niederlenz.ch

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Sonntag, 1. Februar

10.00 Regio-Gottesdienst in der ref. Kirche Seon (kein Gottesdienst in Meisterschwanden)

Donnerstag, 29. Januar

19.00 Uhr Rosenkranzgebet in der Pfarrkirche

Sonntag, 1. Februar

10.00 Uhr Wortgottesfeier mit Anita Wagner in der Pfarrkirche. Segnung von Agatha Brot, Kerzen- und Blasiussegen www.pfarreibruderklaus.ch

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Bereitschaft 1. – 7. Februar: Pfr. Martin Kuse, Tel. 062 893 34 62

Sonntag, 1. Februar 11.00, Kirche Holderbank: Gottesdienst mit Pfrn Elisabeth Berger-Weymann Mittwoch, 4. Februar

13.30–16.00, Lismi-Grüppli, Kirchgemeindehaus Möriken, neue Gesichter sind jederzeit herzlich willkommen! Bei Fragen können Sie sich an Brigitt Angelini wenden. Tel. 062 891 37 86 www.ref-hmw.org

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Sonntag, 1. Februar

9.30 Uhr Gottesdienst, Ref. Kirche Hunzenschwil. Pfrn. N. Spreng

Donnerstag, 5. Februar

10.00–10.30 Uhr Gottesdienst im Länzerthus Rupperswil, R. Nünlist 11.00–13.30 Uhr Seniorenzmittag, Länzerthus Rupperswil. Anmeldung bis Montagabend im Sekretariat per Telefon 062 842 33 15 oder E-Mail sekretariat@suhu.ch mit Angabe des Menüs (siehe Homepage Länzerthus) und ob Sie einen Fahrdienst benötigen. www.suhu.ch

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Sonntag, 1. Februar 2026 9.45 Gottesdienst in Leutwil mit Pfr. Michael Freiburghaus. «Warum ist Gott geduldig mit uns?»

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Sonntag, 1. Februar 2026

10.00 Uhr Gottesdienst Pfr. Stefan Huber www.ref-rupperswil.ch

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Sonntag, 1. Februar 10.00 Uhr, Kirche Seon Regio-Gottesdienst Pfarrer Pavel Roubik

Anmeldung Fahrdienst bis spätestens am Freitag, 12.00 Uhr: 062 777 02 50 www.kirche-seengen.ch

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Sonntag, 1. Februar 10.00 Uhr: Regio-Gottesdienst Pfr. Pavel Roubik

Voranzeige: Freitag, 6. Februar 17.00 Uhr: Gottesdienst SD Nadia Deflorin

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Amtswochen für Abdankungen

Pfrn. R. Schäfer, Tel. 079 120 06 71

Sonntag, 1. Februar 2026

Der Gottesdienst in der Kirche Ammerswil fällt aus. www.kirchgemeinde-ammerswil.ch

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Lenzburg,imJanuar2026

Wir sindnur GastaufErden undwandern ohne Ruh mitmancherleiBeschwerden der ewigen Heimatzu

Abschied undDank

In stillerTrauerhaben wirvon meinem lieben Mann, unseremVater,Schwagerund Götti

HansGloor-Hausmann

29. März 1946 bis22. Januar 2026 im engstenFamilienkreis,wie eres wünschte,Abschied genommen. DieWegstrecke, diewir mitihm teilendurften, erfüllt unsmit grosserDankbarkeit.

Herzlichdankenwir demPflegeteam desAlterszentrums Obere Mühlefür diegute, liebevolleBetreuung sowieHerr Dr.Bläserfür diejahrelangeBegleitung. Frau PfarrerinSusanne Zieglerdankenwir fürdie Gestaltung der Abschiedsfeier.

EinenliebenDankallen, dieHansbesuchten unduns ihre Anteilnahme bekundet haben.

In liebevollerErinnerung Verena Gloor-Hausmann KathrinGloor undHarry Heimo MatthiasGloor

Traueradresse: Verena Gloor,Dufourstrasse 13,5600Lenzburg

Einblick ins Bezirksgericht: Wer urteilt?

Bezirksgericht Am 8. März stehen die Bezirksrichterwahlen an – doch wer sind diese Laienrichter und was unterscheidet sie von den bereits gewählten Bezirksgerichtspräsidenten? Der geschäftsführende Gerichtspräsident Daniel Aeschbach zeigt, wie gemeinsame Rechtsprechung funktioniert.

■ DEBORA HUGENTOBLER

Das Aargauer Justizsystem setzt auf ein Zusammenspiel von professionell ausgebildeten Juristen und sogenannten «Laienrichtern». Am Bezirksgericht sind es die Bezirksgerichtspräsidenten und die Bezirksrichter, die gemeinsam Recht sprechen – im Namen des Volkes und mit Beteiligung desselben. Denn: Eine Rechtsprechung soll nicht nur juristisch fundiert sein, sondern auch auf Lebenserfahrung, Praxisnähe und gesundem Menschenverstand beruhen. Die Einführung des Laienrichtertums sei Teil der Reaktion auf den Absolutismus, erklärt Daniel Aeschbach zu den historischen Hintergründen.

Präsident oder Richter:

Unterschiede der Gewählten

Sowohl Bezirksgerichtspräsidenten als auch Bezirksrichter werden von den Stimmberechtigten des jeweiligen Bezirks separat gewählt. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre – eine Wiederwahl ist möglich. Für die beiden Funktionen gelten unterschiedliche Altersgrenzen: Bezirksgerichtspräsidenten scheiden mit Vollendung des 65. Altersjahres aus dem Amt, Bezirksrichter mit 70 Jahren. Die Bezirksgerichtspräsidenten sind für ein festgelegtes Arbeitspensum gewählt, das mehrere Aufgabenbereiche umfasst. Sie tragen die Gesamtverantwortung für die Fallführung und begleiten ein Verfahren von der Einreichung bis zum erstinstanzlichen Urteil. Je nach gesetzlicher Zuständigkeit wirken sie als Einzelrichter oder als Vorsitzende eines Gesamtgerichtskollegiums. Bezirksrichter hingegen werden fallweise beigezogen – bei zivilrechtlichen Streitigkeiten ab einem

Streitwert von 30000 Franken sowie in Strafverfahren mit beantragten Freiheitsstrafen von über einem Jahr. Unter den Bezirksgerichtspräsidenten übernimmt der geschäftsführende Gerichtspräsident eine leitende Rolle. Am Bezirksgericht Lenzburg ist dies Daniel Aeschbach. Neben seiner richterlichen Tätigkeit verantwortet er die Personalführung und administrative Abläufe, wobei er die Präsidiumskollegen eng einbezieht. Das Gericht vertritt er nach aussen gegenüber der Justizleitung und anderen Bezirksgerichten.

An einem Strang im Bezirksgericht Während die administrativen Arbeiten vollständig vom fest angestellten Gerichtspersonal erledigt werden, konzentrieren sich die Bezirksrichter auf ihre richterliche Aufgabe: Sie sind an der gesamten Gerichtsverhandlung anwesend, verfolgen Befragungen und Plädoyers, nehmen an der Urteilsberatung teil und wirken an der Urteilseröffnung mit. Zur Vorbereitung studieren sie die Akten und können während der Verhandlung Fragen stellen. In der Urteilsberatung erläutern die juristisch ausgebildeten Richter die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie mögliche Ermessensspielräume.

Im Zentrum steht zunächst die Feststellung des relevanten Sachverhalts, anschliessend folgt die Diskussion der rechtlichen Würdigung. Kommt keine Einigkeit zustande, wird abgestimmt:

Der Gerichtspräsident und die vier Bezirksrichter geben jeweils eine Stimme ab. Da Enthaltungen nicht zulässig sind, fällt mit fünf Stimmen stets ein Entscheid. Die Zusammenarbeit zwischen Bezirksgerichtspräsidenten und Bezirksrichtern funktioniert gemäss Aeschbach sehr gut. Diskussionen untereinander verlaufen sachlich und respektvoll – getragen von Verantwortungsbewusstsein und der Bereitschaft, unterschiedliche Perspektiven einzubringen.

Ratschläge für die Richterwahl Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die sich von der Vielzahl der Wahlen überfordert fühlen, empfiehlt Daniel Aeschbach, sich über die Justiz zu informieren. Konkret befürwortet er den Besuch einer öffentlichen Gerichtsverhandlung, die jeweils rund eine Woche vor dem Termin im Internet publiziert wird. Für den Wahlgang am 8. März rät Aeschbach, Persönlichkeiten zu wählen, die teamfähig sind und Menschen sowie ihre Schicksale respektieren. Ausserdem sei die neuzeitliche Entwicklung der «Feminisierung der Justiz» zu berücksichtigen: Gerade in Strafverfahren erscheine ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis sinnvoll. Für die zwei zu besetzenden Sitze kandidieren vier Personen: Josefina Grossenbacher (parteilos), Kathrin Häusermann (SVP), Cornelia Lindner (SP) und Ruedi Stutz (GLP).

Präsenz und Prävention prägen die Arbeit der Regionalpolizei

Repol Beim Jahresrapport zog die Regionalpolizei Lenzburg Bilanz über ein arbeitsintensives Jahr. Im Zentrum standen die tägliche Präsenz in den Gemeinden und konkrete Leistungszahlen.

Die Regionalpolizei Lenzburg blickt auf ein operativ ruhiges, aber arbeitsintensives Jahr zurück. Dies hielt Kommandant Christoph Eschmann anlässlich des Jahresrapports fest. In den 24 Vertragsgemeinden wurden erneut zahlreiche Sicherheitspatrouillen durchgeführt. Die sichtbare Präsenz gilt als zentrale Grundlage für Prävention und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Im Berichtsjahr leistete die Regionalpolizei rund 22000 Stunden uniformierte Präsenz im gesamten Einzugsgebiet. Hinzu kamen 1840 Aufgebote durch die kantonale Notrufzentrale, darunter rund 200 Ausrückungen zu häuslicher Gewalt. Zudem wurden über 55000 Ordnungsbussen verarbeitet und knapp 3800 Aufträge von Amtsstellen erledigt.

Auch im Bereich Verkehrssicherheit war die Polizei aktiv. Insgesamt wurden 1100 Lektionen Verkehrsinstruktion an Schulen durchgeführt. Neben diesen Zahlen wurde die tägliche Ar-

beit der Mitarbeitenden gewürdigt. «Nicht jede Leistung ist laut – aber jede ist wichtig», hiess es mit Blick auf die oft wenig sichtbaren Aufgaben im Hintergrund. (pd/rfb)

Neue

Leitungsspitze

bei der Stiftung Orte zum Leben

Stiftung Die Stiftung Orte zum Leben stellt ihre operative Führung neu auf. Der Stiftungsrat hat Felix Kubat zum Vorsitzenden der Geschäftsleitung ernannt. Er übernimmt die Gesamtverantwortung ab 1. August. Damit setzt die Stiftung auf eine Führungsperson mit Erfahrung in unterschiedlichen Organisationen. Felix Kubat war in verschiedenen Leitungsfunktionen tätig, unter anderem bei Wincasa, Migros Aare, Coop City, Manor und SportXX. Zudem arbeitete er als Managing Director bei Migros Hong Kong Ltd. Aktuell ist er Teamleiter und Mitglied der Schulleitung am KV Luzern. Dort unterrichtet er die Fächer Wirtschaft, Finanzen und Kommunikation.

In seiner neuen Rolle will Kubat den gesellschaftlichen Auftrag der Stiftung mittragen. «Ich freue mich sehr, diese Aufgabe zu übernehmen, denn ich identifiziere mich stark mit den Werten, der Haltung und dem gesellschaftlichen Auftrag der Organisation. Es motiviert mich zugleich, gemeinsam mit engagierten

Mitarbeitenden Verantwortung zu übernehmen, Menschen zu stärken und langfristig etwas Nachhaltiges zu bewirken.» Kubat ist 58 Jahre alt, verheiratet, Vater von zwei erwachsenen Söhnen und lebt in Oberentfelden. (pd/rfb) Felix Kubat übernimmt die operative Führung der OZL-Stiftung. Foto: zvg

GLP Bezirk Lenzburg nominiert Ruedi Stutz als Bezirksrichter

Bezirksrichterwahlen Ruedi Stutz (Jahrgang 1965) ist im Kanton Aargau aufgewachsen und mit seiner Familie seit über 20 Jahren in Seengen wohnhaft. Er weist langjährige Berufserfahrung im Finanzsektor auf und baute in den letzten 15 Jahren als Geschäftsführer eine Schweizer Anlagestiftung auf. Heute ist er als Stiftungsrat tätig. Nach einer kaufmännischen Lehre bildete er sich berufsbegleitend zum Betriebswirtschafter HF und anschliessend zum eidg. dipl. Finanzanalytiker und Vermögensverwalter und eidg. dipl. Pensionskassenleiter weiter. Nun möchte Ruedi Stutz seine Erfahrung in den Dienst der Allgemeinheit stellen und sich als Bezirksrichter engagieren. Die GLP Bezirk Lenzburg freut sich, mit Ruedi Stutz einen erfahrenen, fachlich und sozial kompetenten Kandidaten zur Wahl als Bezirksrichter vorzuschlagen. Mit seiner Wahl wird die Ausgewogenheit des Gerichts gestärkt: Neben seiner fachlichen Qualifikation spricht auch die Zusammensetzung des Gerichts für die Wahl von Ruedi Stutz. Das amtierende Gremium des Bezirksgerichts besteht nach den erfolgten Rücktritten aus je zwei Frauen und zwei Männern. Mit der Wahl von Ruedi Stutz und einer der drei

GLP-Kandidat Ruedi Stutz. Foto: zvg

kandidierenden Frauen wird ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis im sechsköpfigen Gremium sichergestellt. Zudem sorgt seine Wahl für eine Vertretung des Seetals im Bezirksgericht. Heute stammen drei der vier amtierenden Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter aus Lenzburg, während das Seetal nicht vertreten ist. Für die Akzeptanz der Rechtsprechung im Bezirk ist es wichtig, dass auch das Seetal im Bezirksgericht vertreten ist (pd)

Volkszählung der Wintervögel

NVSV Am 11. Januar organisierte der NVSV Lenzburg unter der Leitung von BirdLife Schweiz die diesjährige Wintervogelzählung. An den drei ausgewählten Standorten Schulhaus Angelrain, Friedhof Rosengarten und Spielplatz Ziegelacker meldete sich eine stattliche Anzahl Freiwilliger, was die Organisatorinnen mit Freude zur Kenntnis nahmen. An allen Standorten wurde mit Bildmaterial/Bestimmungshilfen vorab auf die üblicherweise anzutreffenden Vogelarten aufmerksam gemacht und das massgebende Beobachtungsgebiet strukturiert bezeichnet. Sämtliche Teilnehmenden waren mit hochwertigen Feldstechern ausgerüstet und organisierten sich in Kleingruppen, welche – zwecks Vermeidung von Doppelzählungen – die Bewegungen der gesichteten Vögel möglichst exakt im Auge behielten. Es wurden durchaus viele verschiedene Arten gesichtet, deren Anzahl aber wohl aufgrund der geschlossenen Schneedecke eher bescheiden ausfiel. Es wird angenommen, dass die Vögel die Nähe von Futterhäuschen bevorzugt haben, obgleich die Grünraumgestaltung an den drei Standorten durchaus als vogelfreundlich bezeichnet werden darf und natürliche Futterquellen wie Sämereien und Beeren zur Verfügung stehen. Das erhobene Datenmaterial wird nun in die Statistiken von BirdLife einfliessen. Ziel dieser Aktion, an welcher

Zahlreiche Freiwillige sind erschienen. Foto: zvg

die ganze Schweiz und diverse Länder teilnehmen, ist die Beobachtung der Vogelpopulation in Siedlungsgebieten und deren Veränderungen. Die Bevölkerung soll auf die Verknappung der naturbelassenen Strukturen in Siedlungsräumen und gleichzeitig auf die Möglichkeiten zur Optimierung sensibilisiert werden. Ermutigend war das Interesse von jungen und sehr jungen Teilnehmenden beziehungsweise Leitenden, welche Informationsstände betreuten und engagiert Wissenswertes vermittelten. (cr)

Daniel Aeschbach: Geschäftsführender Gerichtspräsident am Bezirksgericht Lenzburg Foto: zvg
Stadträtin Barbara Portmann vertrat den krankheitshalber abwesenden Stadtrat Sven Ammann am Jahresrapport der Regionalpolizei Lenzburg. Foto: zvg

Traurignehmenwir Abschied vonunserem langjährigen Freund

Hanspeter Schatzmann

*13.09.1944† 18.01.2026

Mit Hanspeterverlierenwir einenweltoffenen und geschätzten

Lions-Freund.ErhatalsGründungsmitglied dasClubleben ab 1977 und biszuletzt aktivmitgeprägt. Wirwerdenseine Verbundenheit mit demClubvermissenund ihnals liebenswürdige Persönlichkeitin bester Erinnerung behalten.

Seinen Angehörigenentbietenwir unsere herzlicheAnteilnahme.

LionsClubLenzburg Vorstandund Mitglieder

DieTrauerfeier findet stattamDonnerstag, 5. Februar2026,um 14.00 Uhrinder Reformierten StadtkircheLenzburg. Vorgängig Urnenbeisetzung im engstenFamilienkreis.

Du siehst den Garten nicht mehr grünen, in dem du einst so froh geschafft Siehst deine Blumen nicht mehr blühen, weil dir der Tod nahm deine Kraft Was du aus Liebe uns gegeben dafür ist jeder Dank zu klein

Was wir an dir verloren haben, dass wissen nicht nur wir allein

Traurig nehmen wir Abschied von unserer lieben Mutter, Schwiegermutter unserem Grosi

Schwester und Gotte

Erika Maria Tanner - Heiniger

28 Februar 1940 - 23 Januar 2026

Nach einem erfüllten, arbeitsreichen Leben, das in den letzten Jahren immer schwerer wurde ist sie friedlich eingeschlafen

Dintikon, im Januar 2026

Aus unserem Leben bist du gegangen, in unseren Herzen bleibst du: Karin Tanner Astrid und Daniel Bangerter-Tanner Aline und Miguel Thierry

Günther und Renate Heiniger-Minelli

Verwandte und Freunde

Der Trauergottesdienst findet am Freitag, 13 Februar 2026, um 10 30 Uhr in der Mehrzweckhalle Dintikon statt; vorgängig Urnenbeisetzung auf dem Friedhof Dintikon im Familienkreis

Im Sinne von Erika unterstütze man die Krebsliga Onko-Spitex Aarau, 5001 Aarau, IBAN CH47 0076 1639 9132 1200 1 mit Vermerk: Erika Tanner

Traueradresse: Karin Tanner, Buhaldeweg 3, 5034 Suhr

Die Liebe endet nicht mit dem Abschied –sie lebt weiter in unseren Herzen

Herzlichen Dank

Isabelle Bärtschi - Rietmann

14 August 1943 – 5 Dezember 2025

Wir danken allen von Herzen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlen

- Danke der Ärztin Cindy Geissmann und ihrem Team für die wertvolle medizinische Betreuung

- Danke dem Team Spitex oberes Seetal, Fahrwangen für die fürsorgliche Pflege und den respektvollen Umgang - Danke den Mitarbeitenden des Eichireben Sarmenstorf für die liebevolle und respektvolle Begleitung

- Danke Pfarrer Frédéric Légeret für den einfühlsamen und berührenden Abschied am Gemeinschaftsgrab, ganz im Sinne von Isabelle

- Danke allen, die mit Blumen- oder Geldspenden ihre Verbundenheit gezeigt haben

Ein herzliches Dankeschön gilt auch all jenen Menschen, die unserer Mutter mit Liebe und Freundschaft begegnet sind, stets für sie da waren und ihr durch gute Gespräche und Zuwendung immer wieder ein Lächeln ins Gesicht zauberten Die Beisetzung fand auf Wunsch von Isabelle im engsten Familienkreis statt

Tennwil, im Januar 2026 Die Trauerfamilie

Traueradresse: Jürg Bärtschi, Blumenweg 11, 5615 Fahrwangen

Frauentagung: Mit Frauenpower zu mentaler Gesundheit

Lenzburg Bei der 38. Frauentagung der Frauenzentrale

Aargau trafen Musik und Hirnforschung auf ein vielfältiges Workshop-Angebot. Rund 140 Teilnehmerinnen aus allen Regionen des Kantons stärkten sich gegenseitig und vertieften neue Fähigkeiten.

■ DEBORA HUGENTOBLER

Die Kommission der Frauenzentrale Aargau organisiert seit 38 Jahren die Frauentagung im Weiterbildungszentrum WBZ Lenzburg. Acht Frauen treffen sich dafür fünfmal im Jahr zur Vorbereitung und kümmern sich um den Versand von rund 1500 Einladungen. Ursprünglich wurde die Tagung geschaffen, um Aargauer Politikerinnen und Vereinsfrauen einen geschützten Raum für Weiterbildung, Vernetzung und Unterstützung zu bieten. Daraus entstanden gemeinsame Projekte und eine kantonsweite Verbundenheit der Frauen, wie Brigitte Rüedin, Präsidentin der Lenzburger Frauentagung, berichtet. Bei der diesjährigen Tagung nahmen Politikerinnen, Vereinspräsidentinnen sowie Berufsfrauen und Familienfrauen – mehrheitlich aus der Altersgruppe 50+ – teil. Die Aula, in der rund 140 Teilnehmerinnen Platz fanden, hätte noch Raum für weitere Frauen geboten.

Überraschungsgast und Neurohacks

Die «38. Tagung für Frauen, die mutig die Zukunft mitgestalten», stand unter dem Motto «Wissenschaft trifft Selbstfürsorge». Den Morgen eröffnete spontan Überraschungsgast Barbara Studer, Lenzburgerin und CEO der Hirncoach AG, mit einer Geigen- und Gesangseinlage. Anschliessend gab

Hauptreferentin Manuela Adcock, Neuropsychologin und Neurowissenschaftlerin, humorvolle und alltagsnahe Einblicke in Hirnforschung und mentale Gesundheit. Mit interaktiven Körperübungen machte sie Theorie und Praxis direkt erfahrbar. Adcock vermittelte Wissen über das Gehirn und dessen Funktionsweise und gab konkrete

Tipps wie: «Bewegung und Musik trainieren das Gehirn und fördern das Wachstum von Nervenzel-

len.» Sie erklärte die Amygdala als Alarmanlage im Gehirn und zeigte, wie einfache Atemübungen helfen, das Nervensystem zu beruhigen – ein wichtiger Punkt in unserer «reizüberfluteten und chronisch unterschlafenen Gesellschaft».

Bei der anschliessenden Musikeinlage des Duos WunderKram – Musik spielte beim Tagesthema eine zentrale Rolle – wirkten die Teilnehmerinnen begeistert mit.

Von «Frau + Wut» zu «Hirn küsst Körper»

Die teilnehmenden Frauen wählten im Voraus ihren gewünschten Workshop und vertieften sich am Vormittag und Nachmittag je zwei Stunden in dieses Thema. Die elf Workshops deckten ein breites Themenspektrum ab: Achtsamkeit, Selbstfürsorge, mentale Gesundheit und der Umgang mit Belastungen standen ebenso im Fokus wie Führung und der Nutzen künstlicher Intelligenz.

Kreative Angebote wie Stimmimprovisation, Zeichnen, Fotografie, Schmuckgestaltung und Linedance fanden ebenfalls Anklang. Die Frauen lernten neue Inhalte kennen, probierten Methoden aus und tauschten sich mit Fachfrauen

aus – was laut Brigitte Rüedin besonders jüngere Einsteigerinnen schätzen. «Es geht um Entspannung, Spass und Freude – die Atmosphäre ist getragen von viel Empathie und Verbundenheit untereinander und wird als Oase im strengen Be-

rufs- oder Politikalltag geschätzt», so Rüedin. Zum Abschluss führten die Frauen des Workshops Linedance ihren erlernten Tanz auf – und ernteten Begeisterung der anderen Teilnehmerinnen.

Winterruhe

■ JOE TAUGWALDER

Ich gebe es zu. Ich liebe es. Ich liebe es, wenn es schneit. Ich meine nicht den «Pflotschschnee», der uns beim Gehen auf der Strasse nasse Füsse beschert. Nein, ich meine den Schnee, den wir in den letzten Wochen geniessen durften. Eine weisse Pracht, die den Boden sanft bedeckt. Klirrende Kälte, die den Schnee liegen lässt und diese ganz spezielle Stimmung erzeugt: Stille, Ruhe, Reinheit und sogar einen gewissen Frieden. Die Natur, die schläft und sich erholt.

Auch bei uns geht es dann etwas langsamer, gemächlicher und ruhiger zu – so, wie es in dieser Jahreszeit vorgesehen ist. Die Natur macht es uns ganz genau vor: Rückzug, Schlaf und Erholung sind nötig, bis im Frühling das Erwachen folgt. Wachgeküsst von warmen Sonnenstrahlen, beginnt alles wieder zu spriessen, zu wachsen und zu blühen.

Und wie geht es Ihnen gerade jetzt, während Sie diese Zeilen lesen? Machen Sie es der Natur gleich und ziehen sich immer wieder zurück – wenigstens in Ihrer freien Zeit? Oder ändert sich bei Ihnen mit den Jahreszeiten nicht viel, nach dem Motto: «Alltag ist Alltag»?

Resilienz bedeutet auch, sich in Phasen der Ruhe zu stärken, um wieder voller Kraft zu sein, wenn wir besonders leistungsfähig sein müssen. Würde die Natur im Winter nicht ruhen, hätte sie im Frühling keine Kraft zum Blühen. Warum sich also nicht hie und da die radikale Erlaubnis zur Langsamkeit gönnen? Gerade in dieser dunkleren Jahreszeit dürfen wir das Bedürfnis nach mehr Schlaf und Rückzug als biologische Notwendigkeit akzeptieren –und nicht als Faulheit missverstehen. Lassen Sie uns den Winter nicht als verlorene Zeit betrachten, sondern als stille Einladung, die eigenen Wurzeln zu stärken, damit wir im kommenden Frühjahr wieder aus voller Kraft strahlen können.

■ «Tipp zum Alltag». Hier schreiben Dozenten des CAS-Studienlehrgangs Achtsamkeit in Lenzburg jeweils einmal pro Monat über psychologische Aspekte im Alltag. Die Autoren wechseln sich ab.

Joe Taugwalder
Über 140 Teilnehmerinnen konnten an der 38. Frauentagung begrüsst werden.
Foto: zvg
Brachten gute Stimmung im Gepäck: Barbara Studer und Manuela Adcock.
Foto: zvg
Präsidentin der Frauentagung Brigitte Rüedin. Foto: zvg
INSERAT
Zur Ruhe kommen. Foto: pixabay

Der FotoClub-Lenzburg

■ AUTOR: FABIO CONFESSORE

Der FotoClub wurde im Jahr 2016 gegründet mit dem Ziel die Fotografie, deren Kunst, die gemeinschaftliche Freizeitgestaltung, die Pflege der Kameradschaft sowie Fairplay und Teamgeist zu fördern. Er organisiert, nimmt an nationalen und internationalen Ausstellungen und Wettbewerben teil. Er veranstaltet aus diesen Gründen in regelmässigen Abständen Foto- und Kunst-Ausstellungen unter dem Namen Lenzburger-Fototage.ch wie auch FotoWettbewerbe, Foto-Street-Walks, Foto-Days sowie diverse Freizeitaktivitäten und Reisen. An jedem 1. Donnerstag im Monat treffen wir uns in unserem Vereinslokal zum geselligem Foto-Höck. Beim geselligen Treff werden Themenaufgegriffen,dierundumdieFotografie entstehen, es können Bilder mitgebracht werden, über welche man gerne diskutiert. Im Anschluss legen wir gemeinsam die Themen für den nächsten Foto-Treff fest und Planen die Ausflüge. Jeder kann Vorschläge anbringen, die Themen bestimmen, aktiv mitorganisieren sowie Vorträge leiten. Bei uns ist jeder willkommen, der Freude an schönen

HerbstlicherSonnenunterganghinterdemSchlossLenzburgundderStaufbergkirche

Bildern hat und das Vereinsleben auch geniessen wil. Unabhängig, ob du Profi, Amateur, Hobbyfotograf oder Handyknipser bist.

EisvogelanderAareRupperswil

Foto:NadineMüller

Die Welt in Bilder, erzählt von unseren Vereinsmitgliedern, um euch den Tag zu

TanzendeFlamingosamKlingnauerStausee Foto:RogerFurter

Foto:RogerFurter

Foto:MonikaEgli

«Orchideen-Workshop im Fotostudio Lenzburg»

Die faszinierende Welt der kleinen Dinge. Wir zeigen dir, wie du Schönheit, Textur und Design und Motive auf kreative Weise einfängst. Welche Aufnahmetechniken und Ausrüstung (Kamera, Objektive, Zubehör und Licht) es gibt und braucht. Die perfekte Bildgestaltung und Bildoptimierung lassendeinFotozumKunstwerkwerden. Jetzt drucken, rahmen, aufhängen und lange Freude haben.

Supervollmond,BlutmondvonderStaffeleggaus

«Makro-Workshop bei Kakteen Gautschi in Schafisheim»

In der grössten Kakteengärtnerei der Schweiz mit rund 800 verschiedenen Kakteen- und Sukkulentenarten liessen wir uns von winzig kleinen wie auch von 5 Meter hohen Riesen verzaubern. Hier durften wir zur Kakteenblüte fotografieren und wurden von der faszinierenden Deko und Ziertöpfen inspiriert. Kakteen-Workshop mit Fotofachbegleitung. Der Gewinner des Wettbewerbs bekam sein SiegerfotoalsGrusskarte.

Foto:FabioConfessore

aus

Foto:MonikaEgli

Airshow,HoherKasten

Foto:KevinFischer

Foto:DominikBeeri

«Foto-Day im Park Seleger Moor in Rifferswil»

Der Park bietet viele Fotomotive und ist die ideale Gelegenheit, mehr über Makro-, Natur- und Wildlife-Fotografie in der Praxis zu erlernen. Ein Tag für dieganzeFamiliezumGeniessenundAusspannen. Ausflug inkl. Workshop mit Fotofachbegleitung undgemeinsamemPicknickenoderGrillieren...

Foto:KevinFischer

Agenda - Events und Exkursionen

■ JANUAR BIS MÄRZ 2026

03.01.–15°° Neujahrsessen 08.01.–18°° Foto-HöckmitEssen 15.–25.01. LiLu,LichtfestivalLuzern 05.02.–18°° GV,Foto-HöckmitEssen 08.02.–15°° Foto-Walk 05.03.–18°° Foto-HöckmitEssen 21.03.–14°° Foto-Walk

Agenda Worshops und Schulungen

■ JANUAR BIS JUNI 2026

Januar: OrchideenimStudio

Februar: Seifenblasengefrieren

März: Frühlingserwachen

April: Kakteenblüte

Mai: SelegerMoor,Foto-Day Juni: Sikypark,Foto-Day

Agenda – Foto-Reisen und Ausflüge

■ FOTO-REISEN 2026

07.02.–16°° Reise-Treff,Diashow 20.02.–08.03 Nord-Norwegen Polarlichtererlebenundfotografieren

Juni/Juli: Swiss-Tour September: Piemont(IT)

Dezember: Weihnachtsmarkt

Kontakt – Anschrift

■ PRÄSIDENT:FabioConfessore FotoClub-Lenzburg.ch

MediadomAG Lenzburgerstrasse13 5702Niederlenz

Tel:0625354000

Mobile:0794194410

info@fotoclub-lenzburg.ch www.fotoclub-lenzburg.ch

WaldohreuleimWauwilermoos
Foto:BrunoMüller

Patrick Mösch kandidiert für das Gemeindepräsidium

Brunegg Am 8. März wählt Brunegg nicht nur ein neues Gemeindepräsidium, sondern auch ein zusätzliches Mitglied für den Gemeinderat. Während für das Präsidium mit Patrick Mösch eine offizielle Kandidatur vorliegt, ist für den vakanten Gemeinderatssitz bislang noch keine Kandidatur eingegangen.

■ ROMI SCHMID

Es hatte gut ausgesehen für Brunegg. Nach einem politisch turbulenten Jahr schien der Gemeinderat nach den Gesamterneuerungswahlen im Frühjahr/Sommer 2025 wieder auf Kurs für eine ruhigere Amtszeit. Doch die Hoffnung auf stabile Verhältnisse hat sich nicht erfüllt: Nach kurzer Zeit wurde erneut ein Sitz im Gemeinderat vakant: Mario Blasucci, der sowohl als Gemeinderat wie auch als zukünftiger Gemeindepräsident gewählt worden war, hatte seine Demission per sofort eingereicht. Als Grund wurden gesundheitliche Gründe genannt.

Rücktritte und Spannungen Bereits im Mai und Juni 2025 hatte es in Brunegg mehrfach geknallt. Zuerst trat Gemeinderat Peter Schmid mit sofortiger Wirkung zurück. Nur rund zweieinhalb Wochen später folgte Gemeindepräsidentin Beatrice Zandonella. Sie kündigte an, ihr Amt nicht wie ursprünglich geplant bis Ende Jahr weiterzuführen. Als Gründe nannten beide das mangelnde Interesse der Bevölkerung am politischen Geschehen, fehlende Wertschätzung sowie ein schwieriges Klima im Dorf. Bei Zandonella war insbesondere die Sommergemeindeversammlung 2025 ausschlaggebend. Die Stimmberechtigten wiesen den Verkauf einer Strassenparzelle zurück – ein Entscheid, den sie damals als klares Misstrauensvotum gegen den Gemeinderat bezeichnete.

Bei den Gesamterneuerungswahlen im Mai 2025 wurden die drei bisherigen Gemeinderatsmitglieder Michael van Toorn (parteilos), Thomas Brügger (parteilos) und Mario Blasucci (Die Mitte) wiedergewählt. Blasucci schaffte gleichzeitig die Wahl als neuer Gemeindepräsident, van Toorn wurde als Vize-Gemeindepräsident bestätigt. In einem zweiten Wahlgang wurden im Juni 2025 zudem Patrick Mösch und Daniel Nezirevic, beide parteilos, in den Gemeinderat gewählt.

Mit der kurz danach folgenden Demission von Mario Blasucci ist war

jedoch erneut eine Vakanz entstanden.

Gemeinderatssitz ohne Bewerbungen

Bis zum heutigen Zeitpunkt sind bei der Gemeindekanzlei keine offiziellen Kandidaturen für die anstehende Ersatzwahl im Gemeinderat eingegangen. «Der Gemeinderat hat zwar Gespräche mit interessierten Personen geführt, diese erfolgten jedoch auf informeller Basis», sagt Vize-Gemeindepräsident Michael van Toorn auf Anfrage. «Verbindliche Kandidaturen liegen bislang nicht vor.»

Um mögliche Kandidatinnen und Kandidaten zu gewinnen, hat der Gemeinderat in den vergangenen Monaten verschiedene Massnahmen ergriffen. Bereits im letzten Jahr wurde im Rahmen eines Politapéros eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt. Dabei wurde umfassend über das Amt des Gemeinderates informiert – über Ressorts, Aufgaben, Anforderungen, Verantwortlichkeiten sowie den zeitlichen Aufwand. Zudem wurden mögliche Zukunftsszenarien thematisiert, etwa die Bedeutung einer allfälligen Gemeindefusion, beispielsweise mit Möriken-Wildegg, oder die Konsequenzen, falls es nicht gelingen sollte, die notwendigen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte zu finden. «Wir wollten transparent aufzeigen, was das Amt bedeutet und welche Herausforderungen auf die Gemeinde zukommen könnten», sagt van Toorn. Darüber hinaus nutzte der Gemeinderat sämtliche politischen Anlässe für einen

Aufruf an die Bevölkerung, versandte Informationsflyer, informierte über den Dorfchat und sprach Bruneggerinnen und Brunegger auch persönlich an. «Wir haben versucht, auf möglichst vielen Kanälen auf das Amt aufmerksam zu machen und Menschen direkt anzusprechen», so van Toorn. Sollte bis zum Ablauf der Anmeldefrist keine Kandidatin oder kein Kandidat für den vakanten Sitz antreten, wird die Ersatzwahl dennoch durchgeführt. Der Gemeinderat rechnet jedoch in diesem Fall nicht mit einem erfolgreichen Wahlgang. «Für eine Wahl ist das absolute Mehr erforderlich. Bei nicht kandidierenden Personen ist das Erreichen dieses absoluten Mehrs erfahrungsgemäss unwahrscheinlich», erklärt van Toorn.

Kommt im ersten Wahlgang keine Wahl zustande, wird ein zweiter Wahlgang angesetzt. In diesem sind nur Personen wählbar, die innert zehn Tagen nach dem ersten Wahlgang von mindestens zehn Stimmberechtigten offiziell angemeldet werden. Sind mehrere Kandidaturen vorhanden, entscheidet im zweiten Wahlgang das relative Mehr. «Eine erfolgreiche Wahl ist somit auch mit weniger Stimmen möglich», so van Toorn. Sollte auch im zweiten Wahlgang kein neues Mitglied in den Gemeinderat gewählt werden, will der Gemeinderat seine Bemühungen fortsetzen und einen neuen Wahltermin festlegen. Bis zu einer erfolgreichen Ersatzwahl bleibt die Funktionsfähigkeit der Gemeinde gewährleistet. Die amtierenden Gemeinderäte haben die Ressorts und Aufgaben intern neu orga-

Ordentliche Steuern über Budget

Staufen Die Gemeinde Staufen schliesst das Steuerjahr 2025 bei den ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuern deutlich über Budget ab. Anstelle der budgetierten Einnahmen von 11180000 Franken inklusive Nachträge wurden Gesamteinnahmen von 11485860 Franken erzielt. Dies entspricht einem Mehrertrag von 305860 Franken. Der Steuerfuss lag im Jahr 2025 bei 87 Prozent. Im Budgetprozess im Sommer 2024 hatte der Gemeinderat mit 15 zusätzlichen Steuerpflichtigen gerechnet. Per Ende 2025 weist das Steuerregister nun ein Plus von 25 Steuerpflichtigen aus. Insgesamt waren per 31. Dezember 2025 in Staufen 2479 unselbstständig Erwerbende oder Rentner steuerpflichtig. Zusätzlich wohnten 70 selbstständig Erwerbende im Haupterwerb sowie 7 Landwirte in der Gemeinde. Weiter sind 95 Steuerpflichtige registriert, die nicht in Staufen wohnen, jedoch aufgrund einer Liegen-

schaft oder einer Betriebsstätte in der Gemeinde sekundär steuerpflichtig sind. Im Jahr 2025 wurden zudem 33 Steuererklärungen für eine unterjährige Steuerpflicht infolge von Tod, Verwitwung oder Zu- beziehungsweise Wegzug ins Ausland eröffnet.

Die Einkünfte aus Quellensteuern beliefen sich auf 164540 Franken (Budget 150000 Franken). Die Aktiensteuern schlossen mit 184609 Franken ab gegenüber einem budgetierten Betrag von 400000 Franken. Bei den Nachsteuern und Bussen waren erneut 10000 Franken budgetiert. Im Berichtsjahr wurden drei Nachsteuerverfügungen eröffnet, welche einen Ertrag von 3049 Franken ergaben. Per Ende Dezember 2025 waren zwei Aufträge noch pendent. Die Grundstückgewinnsteuern übertrafen das Budget von 260000 Franken mit Einnahmen von 299044 Franken. Die Steuerkommission Staufen veranlagte im Jahr 2025 insgesamt

20 Grundstückgewinnsteuern nach 51 im Vorjahr. Unter Budget blieben hingegen die Erbschafts- und Schenkungssteuern. Hier wurden Einnahmen von 17239 Franken erzielt bei einem Budget von 75000 Franken. Es handelte sich um zwei Veranlagungen. Über alle Steuerarten hinweg verzeichnet die Gemeinde Staufen im Jahr 2026 Einnahmen von 12154342 Franken gegenüber einem Budget von 12075000 Franken. Dies entspricht Mehreinnahmen von 79342 Franken oder knapp 0,7 Prozent. Gemeinderat und Abteilung Steuern zeigen sich erfreut über den guten Veranlagungsstand. Die kantonalen Vorgaben per Ende Dezember wurden um rund 2 Prozent übertroffen. Die Ausstände aus Vorperioden bewegen sich auf tiefem Niveau: Lediglich 21 Steuerveranlagungen der Jahre 2022 und älter sind noch nicht eröffnet (Vorjahr: 19 Veranlagungen aus 2021 oder älter). Die Steuerkommission erledigte an drei Sitzungen insgesamt

LESERBRIEFE

nisiert und untereinander aufgeteilt.

Mösch kandidiert fürs Präsidium Neben der Ersatzwahl findet am 8. März auch die Wahl des zurzeit vakanten Gemeindepräsidiums statt. In diesem Zusammenhang hat Gemeinderat Patrick Mösch seine Kandidatur fristgerecht eingereicht. «Ich kandidiere mit dem Ziel, Kontinuität und Verlässlichkeit zu gewährleisten, und bin überzeugt, dass Gemeindepolitik dort beginnt, wo man zuhört, mitdenkt und gemeinsam handelt», so Mösch. Die übrigen Mitglieder des Gemeinderates unterstützen seine Kandidatur. «Damit ist sichergestellt, dass das Gemeindepräsidium der Gemeinde Brunegg künftig wieder ordnungsgemäss besetzt sein wird», sagt van Toorn.

Kunstrasen – vor allem ein Verein profitiert Niederlenz Der geplante Kunstrasen in Niederlenz wird als Gewinn für die ganze Gemeinde verkauft. In Wahrheit profitiert fast ausschliesslich der FC. Für die anderen Vereine, die Schule und die Gemeinde bringt der Kunstrasen keinen Vorteil. Unser heutiger Naturrasen ist vielseitig nutzbar und der Sportplatz hat eine grossartige Infrastruktur. Der Sportplatz steht für verschiedenen Sportarten, Vereinen und spontanen Aktivitäten offen. Diese Flexibilität ist ein grosser Wert für die Sportvereine, die Schule und die ganze Gemeinde. Ein Kunstrasen hingegen bedeutet feste Belegungspläne, Absperrzäune, Einschränkungen und eine klare Priorisierung in diesem Bereich zugunsten des Fussballs. Was heute allen gehört, wird also teilweise zu einer Spezialanlage für einen einzigen Nutzer. Mit den knappen finanziellen Möglichkeiten unserer Gemeinde sollen nur Projekte realisiert werden, die möglichst vielen zugutekommen. Beim Kunstrasen ist genau das Gegenteil der Fall. Darum gehört dieses Vorhaben klar abgelehnt. Fritz Wilk, Niederlenz Ja zum Kunstrasen Niederlenz Ein Ja zum Kunstrasen ist ein Zeichen von Verantwortung und Weitsicht für Niederlenz. Der Kunstrasen ist kein Luxus, sondern eine dringend benötigte Infrastruktur für hunderte Sportlerinnen und Sportler, die heute über 6 Monate im Jahr ohne Trainings- und Spielbetrieb auskommen müssen. Mit einem ganzjährig bespielbaren Platz erhält das Dorf eine Anlage, die täglich genutzt wird und Gemeinschaft, Gesundheit und Integration fördert. Die jährliche Zusatzbelastung für die Gemeinde beträgt maximal 60000 Franken, das sind etwa 21 Franken pro Steuerzahler und Jahr – dieser Betrag ist im Budget 2026 bereits eingeplant und führt zu keiner Steuererhöhung. Wichtig ist: Mit diesem gedeckelten Betrag wird die Investition über die Jahre amortisiert; es geht also nicht um 1,246 Millionen Franken zusätzlich zum Jahresbeitrag, sondern um eine klar planbare Jahresrate für eine langlebige Anlage. Der Kanton Aargau unterstützt das Projekt mit 400000 Franken, doppelt so viel wie üblich – eine Gelegenheit, die bei einem Scheitern verloren geht und später nicht wieder kommt. Auch der FCN trägt mit 230000 Franken sehr viel bei. Steigende Baukosten und unveränderte Gemeindefinanzen in kommenden Jahren sprechen dafür, jetzt zu handeln. Der Kunstrasenplatz steht nicht nur dem FC, sondern auch allen Niederlenzerinnen und Niederlenzern offen: Schulen, Freizeitkickern und Bewegungsfreudigen. Wer die sportliche und gesellschaftliche Zukunft unserer Kinder und des Dorfes stärken will, sagt jetzt Ja zum Kunstrasenprojekt. Urs Zahner, Niederlenz

Wechsel im Schulvorstand

zwölf Einsprachen (Vorjahr zehn). Ein Entscheid wurde durch das Spezialverwaltungsgericht eröffnet. Zudem veranlagte die Kommission im Jahr 2025 total 246 Kapitalzahlungen gemäss § 45 und § 267 (Vorjahr 187) sowie eine privilegierte Liquidation (Vorjahr 0). 84,2 Prozent der Steuerpflichtigen (Vorjahr 83,9 Prozent) nutzten für ihre Steuererklärung die unentgeltlich zur Verfügung gestellte Software EasyTax des kantonalen Steueramtes Aargau. 49,3 Prozent (Vorjahr 46 Prozent) reichten ihre Steuerdaten elektronisch ein. Die Abteilung Steuern hofft, dass trotz der Ablösung von EasyTax durch die neue Lösung eTAX AARGAU weiterhin viele Steuererklärungen elektronisch eingereicht werden. Dies erleichtert die Kontrolle der Selbstdeklarationen und reduziert Fehler beim Übertrag in die Taxierungssoftware. Die neue Lösung erlaubt das Erfassen der Steuererklärung direkt im Browser, ohne Installation einer Software. (gks/rsc)

Hendschiken Franz Schaad, aktueller Gemeindeammann von Hägglingen, komplettiert neu den Schulvorstand SAM. Er folgt auf Urs Bosisio, der sich seit Gründung des neuen Schulverbandes «Schulen am Maiengrün» im Jahr 2022 für diesen starkgemacht hat. Bosisio hat den Verband prägend aufgebaut und umsichtig mitgestaltet. Auf Ende 2025 hat er sein Amt als Präsident des Schulvorstandes niedergelegt. Der Schulvorstand, die strategische Führung der Schulen am Maiengrün, setzt sich aus sieben Personen der drei Verbandsgemeinden zusammen. Während Dottikon mit drei Personen im Vorstand vertreten ist, nehmen aus den Gemeinden Hägglingen und Hendschiken je zwei Personen Einsitz. Seit dem 1. Januar wird der Schulvorstand neu von Roland Polentarutti (Gemeinderat Dottikon/ Ressort Rechtliches) präsidiert. Als Vizepräsident amtet Michael Rothenbühler (Gemeindeammann Hendschiken). Er führt das Ressort Personal Lehrpersonen/Fachpersonen. Patrick Keller (Gemeindeammann Dottikon/Ressort Finanzen), Benjamin Meier (Gemeinderat Dottikon/Ressort Personal und IT), Susanne Hofmann (Gemeinderätin Hendschiken/Ressort Schülerinnen und Schüler), Sonja Gass (Gemeinderätin Hägglingen/Ressort Öffentlichkeitsarbeit) und Franz Schaad (Gemeindeammann Hägglingen/Ressort Qualität) komplettieren den Schulvorstand. Die Sitzungen des Schulvorstands finden alle zwei Wochen statt. (iz)

Zwischen Sturm und Neuanfang: In Brunegg stehen am 8. März Wahlen an.
Foto: Romi Schmid
Patrick Mösch kandidiert fürs Präsidium. Foto: zvg

Riesenspass an der Eisdisco auf dem Yul-Brynner-Platz

Möriken-Wildegg Noch bis zum 14. Februar steht eine Kunsteisbahn vor dem Gemeindehaus in Möriken. Am letzten Freitag wurde nun zum ersten Mal eine Eisdisco beim Einnachten veranstaltet.

■ PETER WINKELMANN

Möriken-Wildegg ist um eine Attraktion reicher und bietet Jung und Alt auf einer wasserlosen Null-Energie-Eisbahn ein fantastisches Eislauferlebnis, steht auf der Gemeinde-Homepage. Die Eisbahn gehört der Einwohnergemeinde und wird jeweils alternierend von Dezember bis Februar auf dem Yul-Brynner-Platz sowie auf dem Bahnhofplatz in Wildegg aufgestellt.

«Betreut wird die Eisbahn durch Bademeister Daniel Hürzeler und Luca Pielli, welche dann natürlich Eismeister sind», erklärt Gemeindeschreiber Pascal Chioru auf Anfrage.

Schlittschuhlaufen auf Kunsteis Synthetisches Eis besteht aus hochwertigen Kunststoffplatten, die mit

einer glatten Oberfläche das Eis imitieren. Sie werden ähnlich wie Parkett zu grösseren Flächeneinheiten verlegt. Wie beim Schlittschuhlaufen auf Eis gleitet die Kufe auf einer flüssigen Gleitschicht, die entweder das Kunststoffmaterial selbst durch den Kufenkontakt freisetzt oder auf der Oberfläche regelmässig aufgebracht wird. Je schärfer die Kufe, desto besser funktioniert dieses Prinzip.

Durch die Kanten werden beim Laufen kleinste Schnitte in das Material gesetzt, das aufgrund seiner im Vergleich zu herkömmlichem Eis höheren Dichte und Härte nicht bricht. Durch Bremsen wird wie auf normalem Eis ein Abrieb erzeugt, der wiederum die Schnittmuster einebnet. Somit wird durch häufigere Benutzung die Fläche glatter statt rauer.

Tolle Stimmung an der Eisdisco Choo («tschoo») heisst der Jugendtreff von Möriken-Wildegg. Er befindet sich mitten in Möriken neben dem Volg an der Dorfstrasse 3. Das Choo besteht aus einem Aufenthaltsraum mit Bar, Spielmöglichkeiten wie Billard, Töggelikasten und gemütlichen Sitznischen zum Plaudern und Zusammensein.

Gemeinsam in die Zukunft: Neuer TV Möriken-Wildegg gegründet

Möriken-Wildegg Am 17. Januar stand im Gemeindesaal Möriken-Wildegg der Fokus auf den zwei Turnvereinen STV und Satus Möriken-Wildegg. Es wurden separat die jeweiligen Vereinsversammlungen und anschliessend die Gründungsversammlung des TV MörikenWildegg durchgeführt.

Im Jahr 2024 wurde eine Projektgruppe mit Mitgliedern aus beiden Vereinen gebildet, um die Möglichkeiten einer Fusion zu prüfen. Auf Basis dieser Vorarbeiten beantragten die Vorstände vom STV und Satus Möriken-Wildegg an den jeweiligen Vereinsversammlungen im Frühjahr 2025 die offizielle Zustimmung zur Fusion. Die Mitglieder stimmten dem Vorschlag zu. Eine Ausnahme bildet dabei die Männerriege des Satus, die sich entschieden hat, nicht Teil des neuen Vereins zu werden. Auch aus turnerischer Sicht ist diese Teilfusion nicht überraschend, so traten STV und Satus Möriken-Wildegg in den letzten Jahren regelmässig an Turnfesten gemeinsam auf. Das Kreisturnfest Dintikon 2018 markiert den Startpunkt der gemeinsamen Beteiligung. Ebenfalls bereits an zwei Eidgenössischen Turnfesten nahmen die zwei Vereine vereint teil: 2019 in Aarau und 2025 in Lausanne. Am besagten Samstagabend wurde nun offiziell die Teilfusion vollzogen. Dabei haben alle Riegen (ausgenommen die Männerriege) des Satus Möriken-Wildegg mit dem Turnverein STV Möriken-Wild-

egg fusioniert. Alle neun neuen Vorstandsmitglieder wurden durch die rund 110 anwesenden Vereinsmitglieder einstimmig gewählt und freuen sich auf die zukünftige Zusammenarbeit. Auch die neuen Statuten mit der Namensänderung wurden ohne Gegenstimmen angenommen. Nach der Versammlung folgte der geselligere Teil. Es wurden eine Cüplibar und ein Dessertbuffet eröffnet und die Vereinsmitglieder liessen den Abend entspannt ausklingen. Mit der Teilfusion bietet der TV Möriken-Wildegg ein vielfältiges Turnangebot vom Elki-Turnen bis zu Erwachsenenriegen, aber auch spezifische Sportarten wie Rope Skipping, Volleyball, Trampolin und Rhönrad. Zusätzlich ist der TV Möriken-Wildegg Organisator einiger Events: das Hypi-Jugihockey-Turnier in der Hellmatt Turnhalle Ende Februar, der Schloss-Cup (Trampolinwettkampf) Ende März ebenfalls in der Hellmatt Turnhalle, die schnellste Möriken-Wildeggerin/der schnellster Möriken-Wildegger Anfang Juni und die Turnerabende Ende Oktober im Gemeindesaal Möriken-Wildegg. Der TV Möriken-Wildegg verfügt über eine neue Website, auf welcher alle wichtigen Informationen zu finden sind. Neumitglieder sind jederzeit herzlich willkommen und können sich auf der Website über die verschiedenen Riegen informieren: www.tvmoerikenwildegg.ch. (cga)

Im Keller hat es zwei weitere Räume für Discos, Konzerte, Kino und andere Aktivitäten sowie eine Kammer für Gespräche. Seit der Gründung 1997 erfreut sich der Treff eines lebhaften Betriebes. Isabel Waldmeier und Philipp Züsli leiten das Choo gemeinsam und hatten auch die Idee zur Eisdisco. Noch während des normalen Eisbetriebs von 14 bis 17 Uhr stellten die beiden unter Mithilfe von Luca Pielli am Container, wo Schlittschuhe für zwei Franken pro Paar gemietet werden können, einen Scheinwerfer, der für wechselndes Farbenlicht sorgte, und eine grosse Musikbox auf. Kinder versammelten sich auf der Eisfläche, Eltern zeigten ihren Jüngsten, wie man laufen und bremsen muss. Die ganz Kleinen purzelten halt immer wieder hin, standen wieder auf und versuchten es aufs Neue. Das Zuschauen machte Spass und das Leiterteam freut sich jetzt schon auf die zweite Eisdisco am Freitag, 13. Februar, bevor am 14. Februar das Eislaufen auf dem Yul-Brynner-Platz endgültig vorbei ist.

Im nächsten Winter steht die Eisbahn dann wieder auf dem Bahnhofplatz in Wildegg

Daten Eisbahn und Eisdisco

Die Eisbahn ist noch in Betrieb bis Samstag, 14. Februar, jeweils am Mittwoch, Freitag und Samstag von 14 bis 17 Uhr.

Die zweite Eisdisco findet statt am Freitag, 13. Februar, von 17 bis 19 Uhr.

Raclette-Anlass des Frauenchors Staufen

Staufen Am Samstag, 28. Februar, findet im Zopfhuus Staufen von 12 bis 22 Uhr ein Raclette-Anlass des Frauenchors Staufen statt. Angeboten werden Raclette, Torten, Kuchen und Getränke. Musikalisch begleitet wird der Anlass durch «Vreneli’s nacktes Halbquartett», das um 15 und 17 Uhr unter dem Motto «Singing my Troubles Away» auftritt. Auf dem Programm stehen Blues, Country und Jodel. Der Anlass ist öffentlich (rsc)

Neue Trägerschaft für Tagesstrukturen

Rupperswil Eine Nachfolgelösung für die Tagesstrukturen in Rupperswil ist gefunden: Der Gemeinderat hat eine Leistungsvereinbarung mit der K&F KiTS GmbH aus Ennetbaden abgeschlossen, heisst es auf der Gemeindewebsite. Ab Schuljahresbeginn 2026/2027 wolle die neue Trägerschaft ein für die Rupperswiler Kinder im Wesentlichen unverändertes Angebot in den heutigen Lokalitäten weiterführen. Der bisherige Verein Tagesstrukturen Rupperswil hatte dem Gemeinderat im vergangenen Frühjahr in Aussicht gestellt, dass er per Ende Schuljahr 2025/2026 als Trägerschaft der familienergänzenden Kinderbetreuung demissionieren werde. (az)

Die erste Eisdisco war ein grosser Erfolg.
Fotos: Peter Winkelmann
Die «Choo»-Leitung mit Philipp Züsli, Hund Bax, Isabel Waldmeier und Eismeister Luca Pielli (von links). Je mehr Schuhe, desto mehr Personen tummeln sich auf der Eisfläche.
An der Versammlung wurde die Fusion beschlossen.
Foto: zvg

Das bestgehütete Geheimnis im Dorf: Wer erhält die Goldigi Soiblootere?

Sarmenstorf In Sarmenstorf erhalten besonders engagierte und leidenschaftliche Fasnächtler mitunter eine ganz spezielle Auszeichnung: die Goldigi Soiblootere. In diesem Jahr durfte sich Marc Erni über die dezent duftende Auszeichnung freuen. «Damit habe ich überhaupt nicht gerechnet», erklärte er total überrascht an der Übergabe

■ VERENA SCHMIDTKE

Am Treffpunkt legten die Mitglieder der Goldige Soiblootere noch fix die beste Route zum Geehrten fest. «Wir wollen ja nicht, dass wir gleich gesehen werden», merkte Balz Saxer an. Schön drapiert auf einem Karton lagen sie bereit, die vergoldeten Schweinsblasen. Nach wenigen Metern stellte Saxer fest: «O nein, wir haben das Plakat nicht dabei, das liegt noch bei mir.» Schnell entschlossen fuhr Mäni Baur mit Balz Saxer los, um das fehlende Utensil abzuholen. Hans Melliger schmunzelnd dazu: «Ohne das Plakat fehlt einfach etwas, das geht nicht.» Kurz darauf ging es weiter, leise lachend versammelten sich die bisherigen Preisträger vor der Tür und klopften an. Vermutlich gehört es in Sarmenstorf zu den bestgehüteten Fasnachtsgeheimnissen, wer mit den vergoldeten Schweinsblasen geehrt wird. Vormalige Preistragende zählen mit zur GoldigeSoiblootere-Academy, wie Balz Saxer und Hans Melliger erklären. Die beiden sind die Urheber des Preises, welcher inzwischen längst als dörfliche Fasnachtstradition gilt. Entstanden sei die Idee zur Auszeichnung aus dem Fasnachtskalender heraus – mit diesem werden die Dorfbewohner seit nunmehr elf Jahren zum

Geschehen rund um die Fasnacht bestens informiert. Erster Preisträger war der inzwischen verstorbene Schnyderli Toni. Seine bunten gestrickten Mützen werden von den Ausgezeichneten mit Stolz in liebevoller Erinnerung getragen.

Geheimniskrämerei

Am Ort des Geschehens öffnete sich die Tür, Marc Erni begrüsste sichtlich erstaunt die gut gelaunte Gruppe – lachend überreichte Balz Saxer ihm den Strauss Goldige Soiblootere. Passend zum Thema befand sich Erni gerade mit Kollegen und Kolleginnen beim Wagenbau für die Fasnacht. Mit dabei auch Sandra Joho, ebenfalls zugehörig zur Soiblootere. Ein ziemlich geschickter Schachzug, damit Erni keinen Verdacht schöpfen konnte.

Auch eingeweiht war Ernis Ehefrau Claudia – sie hatte unter einem Vorwand feines Chili con Carne für die Überraschungsgäste gekocht.

Bevor es zum gemütlichen Teil der Vergabe überging, hatte Hans Melliger noch eine schöne Laudatio auf Marc Erni vorbereitet. Schon seit vielen Jahren habe Erni auf dem Zettel gestanden. «Völlig zu Recht, wie wir meinen», unterstrich Melliger, «denn Marc verschönert schon seit Langem alles, was ihm zwischen die Finger gerät, und da gehört die Fasnacht auch dazu.»

Aus Waldhäusern stammend, wohne Marc mit Ehefrau Claudia und den Kindern Siro und Rahel in Sarmenstorf. Der Laudator befand, das sei der einzig richtige Entscheid gewesen, schliesslich wer-

«Nöi-Löi» ohne Zuhause, aber nicht ohne

Dürrenäsch Der Verein Nöi-Löi verliert wegen der Sanierung auf dem Korki-Areal seine bisherigen Räume. Die bekannten Bistroabende pausieren 2026, ganz still wird es im Dorf aber nicht.

Der Verein Nöi-Löi muss sich Anfang Jahr von seinen Räumlichkeiten im alten Verwaltungsgebäude der Firma Sager verabschieden. Dort waren bisher das Fritigs-Bistro und das Baggerkafi untergebracht. Die Bauarbeiten auf dem Korki-Areal im Zentrum von Dürrenäsch machen auch vor diesem Gebäude nicht halt, das im Laufe von 2026 komplett saniert wird. Wegen fehlender Räumlichkeiten entfallen im gesamten Jahr 2026 alle Fritigs-Bistros. Auch das Baggerkafi, das während des Abbruchs auf dem Korki-Areal vor allem bei Kindern beliebt war, kann nicht weitergeführt werden. Die regelmässigen Bistroabende am letzten Freitag im Monat hatten sich zuvor zu einem festen Treffpunkt mit wachsendem Publikum entwickelt. Der Verein will dennoch präsent bleiben. Der Vorstand plant vier bis fünf Sonderanlässe, die mehrheitlich als Open-AirVeranstaltungen auf oder nahe der Baustelle stattfinden sollen. Bei schlechtem Wetter steht ein angrenzender Raum zur Verfügung. Vorgesehen sind Anlässe am 24. April, 26. Juni, 28. August, optional am 30. Oktober sowie am 4. Dezember. Weitere Details werden

Anlässe

über die Vereins-Homepage www.noiloi.ch bekannt gegeben. Die erste Generalversammlung des Vereins findet

de Marc in Sarmi gebraucht, etwa bei der Feuerwehr und im Turnverein. Doch damit nicht genug. «Er hat so viele Hobbys, dass es dem Terminkalender schwindelig wird», erläuterte Melliger lachend. An Ehrenämtern mangele es Marc Erni ebenfalls nicht. Hinzu kämen die Fasnachtsaktivitäten: «Legendär seine Nummer als AC/DC-Gitarrist Angus Young oder ewigen Skispringer Simi Ammann.» Zudem sei er nicht nur eine mittreibende Kraft der Zelglitruppe. «Das Beizenlaufen mit den Schmudofreunden hat grosse Tradition», ergänzte der Laudator und sagte abschliessend: «Ja, lieber Marc, herzlichen Dank für deine spezielle verschmitzt-humorvolle Art, deine kollegialen und kreativen Einsätze an allen Fronten und dein kreatives Wirken.»

Fagottbegeisterung

hoch 30

Seengen Zum 29. Mal trafen sich fagottbegeisterte Laien- und Profimusizierende zum Zusammenspiel auf dem Rügel oberhalb Seengen. Am Sonntagnachmittag zeigten sie im Kultur- und Kongresszentrum Aarau die erarbeiteten Musikpreziosen und präsentierten dem Konzertpublikum ein facettenreiches Programm.

30 motivierte Fagottspielende im Alter zwischen 12 und 70 Jahren reisten am Freitagabend nach Seengen, um auf dem Rügel ein aussergewöhnliches Musikwochenende zu verbringen. Dabei wurden Stücke aus verschiedenen Epochen und in unterschiedlicher Zusammensetzung einstudiert. Geprobt wurde in verschiedenen kleineren Formationen, aber auch im Gesamtchor. Was für ein einmaliges Klangerlebnis – 30 Fagotte, die gleichzeitig achtstimmig ins Doppelrohr blasen. Geleitet wurde der Anlass von erfahrenen Fagott-Dozierenden aus der ganzen Schweiz, welche den Laien-Spielenden musikalische Inputs und Tipps vermittelten. Mit dabei war auch ein Fagott-Bauer; Walter Bassetto konnte den Teilnehmenden alle Fragen zum Instrument und zum Rohrbau beantworten. Zudem wurden kleinere Probleme mit dem Instrument gleich behoben. Neben den Proben fand ein humorvoller Workshop «Dürfen Komponisten klauen?» statt. Darin zeigte der Fagottist Rüdiger Schwedes anhand eindrücklicher Musikbeispiele auf, wie durch alle Jahrhunderte eingängige Melodien von früheren Komponisten munter kopiert wurden. Er illustrierte dabei auch, wie häufig sich Filmkomponisten Melodien klassischer Werke bedienten.

Die Fagottiade bot in den Pausen und während der ausgezeichneten Mahlzeiten zudem Gelegenheit, sich auszutauschen, die Begeisterung fürs Fagott zu teilen, neue Kontakte zu knüpfen und den inspirierenden Seminarort Rügel mit wunderbarem Blick auf den Hallwilersee und das Seetal zu geniessen.

Die nächste Fagottiade findet vom 3. bis 5. September erneut auf dem Rügel statt (www.fagottiade.ch). Dann feiert der von Röbi Wernli initiierte Anlass das 30-Jahr-Jubiläum. (pd)

«Männerstamm» mit Rekord

Seon Auf den Dreikönigstag lud der Vorstand des «Seener Männerstamms» seine Mitglieder zur Jahreseröffnungsversammlung ein. Dieser Einladung zum ersten Event im neuen Jahr folgten gegen hundert Senioren. Nach der Begrüssung durch den Obmann und der Vorstellung der Agenda erhielten auch die beiden anwesenden Vertreter der Landeskirchen die Möglichkeit, ein paar Grussworte an die Teilnehmer zu richten. Mit einer Schweigeminute gedachte die Versammlung anschliessend der vier im letzten Jahr verstorbenen Kollegen sowie der Brandopfer des verheerenden Feuers von Crans-Montana in der Neujahrsnacht. Unter grossem Applaus und nach einer persönlichen Vorstellung konnte der Vorstand danach die vorgesehene Aufnahme von elf interessierten neuen Kollegen in den «Männerstamm» vornehmen. Damit erreicht die Seener Seniorenvereinigung einen neuen Mitgliederhöchststand von über 130 aktiven Mitgliedern. Im nächsten Programmpunkt präsentierte der Vorstand einen Jahresrückblick, der alle Anlässe und Aktivitäten des «Männerstamms» sowie der Pétanque-Gruppe aus dem letzten Jahr nochmals aufleben liess. Ein besonderer Dank galt wiederum auch den Sponsoren, welche es dem «Seener Männerstamm» er-

möglichen, die Anlässe für die Teilnehmer jeweils kostengünstiger anzubieten. Der nächste Anlass vom 10. Februar führt den «Männerstamm» nach Olten ins SBB-Historic-Museum.

Alphornklänge zur Einleitung des zweiten Teils Aus der Pause wurden die Teilnehmer mit Klängen aus dem Alphorn von Marianne Lämmli zurückgerufen. Ihr virtuoses Spiel wurde von den Teilnehmern mit einem grossen Applaus bedacht und war gleichzeitig der Auftakt für den zweiten Teil der Eröffnungsversammlung. In einem anschaulichen Vortrag stellte Peter Wyss die Tätigkeit der Hallwilersee-Ranger den interessierten Teilnehmern vor. Die Ranger stellen rund um den Hallwilersee die Einhaltung der Verhaltensregeln zwischen Mensch und Natur sowie der Verkehrsregeln auf dem See und auf den Uferwegen sicher. Dies liest sich einfacher, als sich die Umsetzung in der Realität gestaltet, verfügen die Ranger zur Durchsetzung der Regeln doch über keine Polizeigewalt und müssen Fehlbare vor allem im Gespräch von der Einhaltung der Gesetze überzeugen. Der Zvieri wurde von der Reformierten Kirchgemeinde spendiert. (MGE/rfb)

Bei der Vergabe der Soiblootere: Lieni Niederer, Balz Saxer, Pius Wey, Martin Joller, Peter Thurnherr, Hans Melliger, Sandra Joho, Marc Erni, Remo Eppisser und Remo Stettler. Foto: Verena Schmidtke
Tatkräftig packen alle mit an.
Foto: zvg
Zwar ohne Räumlichkeiten, aber nicht ohne gute Ideen und gute Laune. Foto: zvg

Agenda vom 30. Januar bis 5. Februar

FREITAG, 30. JANUAR

Bettwil, Besenbeiz Erushof

9 bis 18 Uhr: Die Besenbeiz auf dem Erushof serviert saisonale Hof- und Nachbarprodukte; Treffpunkt zum Jassen und Geniessen.

Lenzburg, Stapferhaus

13.30 bis 15.15 Uhr: «Visite guidée dialoguée». Visite guidée en français sur la santé par Arthur (médiation): exposé des thèmes clés et échanges.

Lenzburg, Baronessa

20 bis 23.59 Uhr: Tanz und Gloria. Samstag, 31. Januar

Lenzburg, Met-Bar

20.30 bis 23.30 Uhr: Causam & Drud. Causam bringen einmal mehr ihre post-apokalyptischen Soundlandschaften auf die Bühne. Drud aus Süddeutschland sind aus der Asche von Totengeflüster entstanden und zelebrieren Post Black Metal.

Seon, Forum

20 Uhr: Gadjolinos – ein GypsySwing-Ensemble. Das vierköpfige Gadjolinos Gypsy-Swing-Ensemble pflegt den Sound des «Hot Club de France» und konzertiert in der ganzen Schweiz.

SONNTAG, 1. FEBRUAR

Lenzburg, Yoga Circle

9.30 Uhr: Yoga und ayurvedischer Brunch. Sanfte, achtsame MorgenYoga-Sequenz für alle Niveaus, stabilisierend und entspannend; danach ayurvedischer Brunch mit wärmenden Gewürzen.

MONTAG, 2. FEBRUAR

Brunegg, Thelma und Louise 11.30 bis 14 Uhr: Pro-Senectute-Mittagstisch. Anmeldung unter Telefon

062 896 10 70.

DIENSTAG, 3. FEBRUAR

Egliswil, Sammlungszentrum 18.30 bis 20 Uhr: Führung durch die Schatzkammer. Aus rund 55000 Objekten von Antike bis Gegenwart; Spezialprogramm zur Skulpturengruppe «Heilige Sippe».

Lenzburg, beim Alten Gemeindesaal

7.30 bis 11 Uhr: Lenzburger Wochenmarkt. Traditioneller Markt mit frischen Regionalprodukten: Früchte, Gemüse, Eier, Fisch, Fleisch, Backwaren.

Lenzburg, Vitalità 8.30 bis 9.30 Uhr: Wöchentliches Faszientraining nach Liebscher & Bracht, Faszien-Training (Liebscher & Bracht).

Lenzburg, Hotel Krone

19.30 bis 21.30 Uhr: Die SchottlandShow. Christian Oeler zeigt einen Schottlandfilm mit Landschaften, Edinburgh, Highland Games, Whisky und Dampflok; live in Mundart, mit Musik.

Meisterschwanden, Stämpflihuus, Militärsammlung

11.30 bis 14 Uhr: Pro-Senectute-Mittagstisch.

Möriken-Wildegg, Gemeindesaal 14.15 bis 17 Uhr: Seniorennachmittag. Die Kommission für Altersfragen bietet kostenlose Seniorennachmittage mit Programm, Musik und Verpflegung; ohne Anmeldung.

Seon, Konservi 20.15 Uhr: Carla Pires und Band.

MITTWOCH, 4. FEBRUAR

Lenzburg, Alterszentrum Obere Mühle

11.30 Uhr: Pro-Senectute-Mittags-

tisch Ammerswil. Mittagstisch Ammerswil für Personen ab 60. Anmeldung: Brigitte Maurer, Telefon 062 891 63 41.

Lenzburg, Gloria Coworking

16.30 bis 18.30 Uhr: Lerntreff Lenzburg. Offenes, kostenloses Angebot: Hilfe bei Computer, Handy, Formularen und Sprachunterstützung; ohne Anmeldung.

DONNERSTAG, 5. FEBRUAR

Seengen, Hotel-Speiserestaurant Hallwyl AG

11.30 bis 14 Uhr: Pro-Senectute-Mittagstisch Boniswil. Anmeldung: S. Urech, Telefon 062 777 23 59. Lenzburg, Vitalità 19.15 bis 20.15 Uhr und 20.20 bis 21.20 Uhr: Wöchentliches FaszienTraining nach Liebscher & Bracht, Faszien-Training (Liebscher & Bracht): Dehnen und Rollmassagen. 20 Franken, maximal 7 Personen, Anmeldung erforderlich.

Agenda-Einträge

Auf der Seite «Agenda» werden Angaben zu Veranstaltungen von Vereinen, Gemeinden und weiteren Organisationen publiziert.

Damit der Anlass hier erscheint, sollten die Daten auf der Eventdatenbank «Eventfrog» erfasst werden.

Ab in die goldene Ära des Gypsy-Swing

Lenzburg Das Gadjolinos Gypsy Swing Ensemble hat sich ganz dem Jazz des legendären «Hot Club de France» von Django Reinhardt und Stéphane Grappelli verschrieben. Seit sieben Jahren ist das vierköpfige Ensemble in der ganzen Schweiz unterwegs und begeistert mit seinem unverwechselbaren Sound. Nun treten die Musiker in Seon auf. Das Repertoire der Gadjolinos ist gespickt mit Swing-Standards, schmachtenden Boléros, geschmeidigen Balladen und Gypsy-Bossas. Bandleader und Solo-Gitarrist Christian Ruh bewegt sich bereits seit 16 Jahren auf diesen musikalischen Pfaden. Mit seinen virtuosen Melodien und Soli trägt der international bekannte Klarinettist Si-

mon Wyrsch wesentlich zum musikalischen Feuerwerk bei. Begleitet werden die beiden Solisten von Dani Zürcher an der Rhythmusgitarre und Augustin Maissen am Kontrabass. Gemeinsam lassen sie den typischen Gypsy-Swing-Sound aufleben, der den Jazz der 1930er-Jahre prägte. Nicht nur musikalisch, sondern auch optisch orientiert sich das Ensemble an seinen Vorbildern: Bei ihren Auftritten kleiden sich die Musiker im Stil der damaligen Zeit und versetzen das Publikum so zusätzlich in die Atmosphäre der goldenen Ära des Gypsy-Swing. Das Konzert verspricht damit eine audiovisuelle Zeitreise in eine andere Epoche.

■ Gadjolinos: Freitag, 30. Januar, 20 Uhr, Forum Seon.

Im Februar ist es wieder so weit: Fasnachtsumzüge bringen Farbe, Lärm und gute Laune auf die Strassen.

Heute machenwir uns wesentlich mehr

Gedanken über Nachhaltigkeit. Was kann man bei der Anschaffung von Bettwaren berücksichtigen?

Ohne viel zu überlegen, greifen viele zu

Bettwaren aus Synthetikfasern. Sie sind waschbar und daher für sehr hygienebewusste Leute und Allergiker natürlich praktisch. Allerdings gilt zu bedenken, dass sie erdölbasiert hergestellt werden und bei den feuchtigkeitsregulierenden Eigenschaften schlecht abschneiden.

Bettwaren aus Daunen und Naturfasern dagegen zeichnen sich durch viele Vorteile aus. Die federleichten Daunendecken beispielsweise bieten einen hohen

Schlafkomfort und sind sehr langlebig und damit auch nachhaltig Sie können bei richtiger Pflege und regelmässiger fachmännischer Reinigung vieleJahre wertvolle Dienste leisten. Das trifft jedoch nur auf hochwertige Daunen zu die aus artgerechter Haltung stammen und eben etwas mehr als die Decke aus dem Supermarkt-Regal kostet

Auch atmungsaktive Naturfasern in guter Qualität schenken bei richtiger Pflege jahrelang ein optimales Schlafklima Kamelhaar oder Schafschurwolle sind zum Beispiel sehr beliebt, die ganz einfach und natürlich regelmässig im Nebel ausgelüftet werden können und sich dabei selbst reinigen Wie genial die Natur doch ist!

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Zubereitung

1.Zwiebelnmit Te igwaren ,Z itronensaft,Dil lu nd Bouilloninde nT opfgeben,aufkochen .H itz er eduzieren,zugedeckt10Minutenköchelnlassen, dabeigelegentlichumrühren.

2.Mascarponedazugeben,Lachsaufden Te ig waren verteil en,zugedeckt 2b is 3M inutenfertigkö cheln lassen. Vo rsichtigumrühren ,s odassdi eL ach sw ürfelganzbleiben.

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