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Donnerstag, 29. Januar 2026

118. Jahrgang

Nr. 5

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Das Alters- und Pflegeheim Wollmatt braucht infolge Sanierung seines Gebäudes in Dornach ab 2027 für 20 Monate ein Dach über dem Kopf und möchte das alte Spitalgebäude in Laufen mieten. Der Baselbieter Regierungsrat lässt die Bewohnenden und Mitarbeitenden im Regen stehen.

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ERSCHWIL

«Warum gibt man der Stiftung keine Antwort?», wollte Landrätin Margareta Bringold in der Fragestunde vom Vorsteher des Baudepartements, Isaac Reber, wissen. Das Alters- und Pflegeheim Wollmatt aus Dornach hatte im Sommer 2025 angefragt, ob es ab 2027 für 20 Monate das alte Spitalgebäude in Laufen mieten kann. Auf Verhandlungen wartet die Stiftung seither vergebens. Sie wurde vom Kanton in der Warteschlaufe abgestellt. «Solange die strategischen und eigentumsrechtlichen Rahmenbedingungen nicht geklärt sind, kann der Kanton keine verbindlichen Aussagen zu einer befristeten Zwischennutzung des Gebäudes machen. Eine vorgängige Festlegung auf eine Nutzung — auch in Form einer Zwischennutzung — würde den laufenden Klärungsprozess präjudizieren und den strategischen Handlungsspielraum des Kantons einschränken», sagte Reber nun im Landrat. Der Kanton nutzt das Gebäude seit 2024 als Durchgangszentrum für Flücht-

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Vor dem ehemaligen Spitalgebäude: Landrätin Margareta Bringold setzt sich für eine Zwischennutzung ein.

linge. Juristisch wurde um diese Nutzung gestritten, da für das Areal nach wie vor die Bestimmungen der Sonderzone Spital gelten — und sie ist limitiert. Das «Wochenblatt» fragte beim zuständigen Departement nach, wann das Durchgangszentrum ausziehen wird. «Die Stadt Laufen hat den Betrieb des Erstaufnahme- bzw. Durchgangszentrums im ehemaligen Spitalgebäude bis zum 31. Dezember 2026 bewilligt. Für die Zeit danach bereitet der Regierungsrat zurzeit einen Beschluss vor, über den zum

jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Auskünfte erteilt werden können», lautet die Antwort. Wie es mit dem alten Spital weitergeht, kann auch Laufens Stadtpräsident Pascal Bolliger nicht sagen. «Die Verhandlungen über eine Rückgabe des Landes an die ursprünglichen Eigentümer, an die Stadt Laufen und an die Stadtburger wurden nun wieder aufgenommen. Der Regierungsrat liess sich etwas Zeit.» Bolliger erinnert daran: «Die Vereinbarung, die man im Rahmen der Spitalschliessung ausgehandelt hatte, schei-

terte an der Urne.» Das Areal sei heute im Eigentum des Kantons Baselland. Die Schenkung sei ursprünglich aber nur für den Betrieb eines Spitals erfolgt, deswegen müsse das Land an die Stadt Laufen und an die Stadtburger zurückgehen. Im Rahmen der angelaufenen Zonenplanrevision werde sich die Stadt Laufen der Frage der künftigen Nutzung des Areals annehmen — dabei werde selbstverständlich die Bevölkerung miteinbezogen werden, erklärt Bolliger. Fortsetzung auf Seite 7

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