I.P.
48. Jahrgang · Bozen, November 2013 · Nr. 10
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Die Ortstaxe wird in Südtirol Realität Das Ausmaß, die Bezahlung, eventuelle Erhöhungen durch die Gemeinden nuss der Gelder aus der Ortstaxe zu gelangen.
Die Ortstaxe wird nun auch in Südtirol Wirklichkeit. Ab 1. Januar 2014 muss sie von Gästen bezahlt werden, welche in Südtirols Beherbergungsbetrieben nächtigen. Mit Beginn des nächsten Jahres muss (fast) jeder Gast, der in Südtirol nächtigt, eine Ortstaxe abführen. Der Gastwirt ist beauftragt, diese Ortstaxe einzuheben und diese der jeweiligen Gemeinde weiterzuleiten. Diese wiederum übermittelt die dadurch eingehobenen Gelder den Tourismusorganisationen.
Südtirols Gäste müssen ab 2014 eine Ortstaxe bezahlen. Foto: allesfoto.com
Je Übernachtung gilt folgende Ortstaxe: – 0,70 Euro pro Übernachtung für Gäste der Einund Zwei-Sterne-Betriebe, für Campingplätze, Jugendherbergen sowie für Gäste der nicht gewerblichen Betriebe (Urlaub auf dem Bauernhof, Privatzimmervermieter); – 1 Euro pro Übernachtung für Drei-Sterne- und DreiSterne-S-Betriebe; – 1,30 Euro pro Übernachtung für Vier-Sterne, VierSterne-S und Fünf-SterneBetriebe. Die Ortstaxe wird direkt in den Betrieben von den
Gästen kassiert und monatlich bzw. trimestral an die jeweilige Gemeinde weitergeleitet. Das Ausmaß der Ortstaxe muss getrennt vom Unterkunftspreis angegeben werden. Der Gast soll erkennen können, dass die Ortstaxe nichts mit dem Unterkunftspreis zu tun hat und auch nicht direkt dem Betrieb zugutekommt. Durch die klare Trennung in den Preislisten und Angeboten wird für den Gast ersichtlich, dass der Gastwirt nur derjenige ist, der die Ortstaxe einhebt. Dieses Prinzip gilt auch bei den Preislisten und Angeboten des Betriebes auf Buchungsportalen und anderen touristischen Internetportalen. Eine klare Trennung zwischen Beherbergungspreis und Ortstaxe hat bei Buchungsportalen zudem
den großen Vorteil bei der Reihung der Suchergebnisse je nach Preisabfrage. Der Angebotspreis einer Anfrage erhöht sich nicht um den Betrag der Ortstaxe und stellt somit eine vordere Reihung bei einer Preisabfrage seitens des Gastes sicher. Auch auf der Rechnung für den Gast bzw. dem Steuerbeleg muss die Ortstaxe aus steuerrechtlichen Gründen separat ausgewiesen werden. Die Ortstaxe unterliegt nämlich nicht der Mehrwertsteuer und der Stempelsteuer.
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Ausmaß der Ortstaxe und Bezahlung Poste Italiane s.p.a. - Spedizione in Abbonamento Postale - D.L. 353/2003 (conv. in L. 27/02/2004 n° 46) art. 1, comma 1, NE Bolzano
Erhöhungen
Befreiungen Von der Bezahlung der Ortstaxe sind Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und Personen, die übernachten, um lehrplanmäßige Veranstaltungen von öffentlichen Schu-
len und diesen gleichgestellten Schulen zu besuchen, befreit. Für letztere Gruppe gilt die Befreiung nur bis 31. Dezember 2014.
Zuweisung der Gelder Die Gemeinden müssen zehn Prozent der eingehobenen Gelder an Ortstaxe an den gebietsmäßig zuständigen Tourismusverband für Destinationswerbung überweisen. Der Rest steht dem gebietsmäßig zuständigen Tourismusverein zu, wobei die Gemeinden auch einen anderen Aufteilungsschlüssel beschließen können (dabei dürfen jedoch die zehn Prozent für den Tourismusverband nicht unterschritten werden). Sowohl Tourismusvereine als auch Tourismusverbände müssen festgelegte Qualitätskriterien einhalten, um in den Ge-
Die Gemeinden können zudem mit 2015 eine Erhöhung der Ortstaxe beschließen, und zwar bis zu maximal zwei Euro pro Person und Nächtigung. Diesen Beschluss muss die Gemeindeverwaltung jedoch bis einschließlich 30. November 2013 treffen und zwar nach Einholen eines entsprechenden Guachtens vonseiten des Tourismusvereines. Diese Entscheidungsfindung sollte jedoch genau beobachtet bzw. beeinflusst werden. Von einigen Gemeinden ist bekannt, dass sie eine Erhöhung der Ortstaxe nutzen wollen, um dadurch Beiträge, die sie bisher den Tourismusvereinen vergeben haben, einzusparen. Eine eventuelle Erhöhung sollte als gut durchdacht sein und in jedem Fall nur dann befürwortet werden, wenn sie sich aufgrund einer Bedarfsanalyse als notwendig erweist. Es soll aber nicht passieren, dass eine Erhöhung rein zum Zwecke der Entlastung der Gemeindehaushalte erfolgt.
Gäste-Info Der HGV hat in mehreren Sprachen Formulierungen erstellt, welche für die Information an die Gäste Verwendung finden können. Die Vorschläge finden Sie unter www.HGV.it. ed