60. Jahrgang - Bozen, Juni 2025 - Nr. 6
www.hgv.it
Fachzeitung für Hotellerie und Gastronomie
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Die Kampagne „Respect“ kürzlich lanciert
Seite 11
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Europaweite Sammelklage
HOTREC lancierte Initiative — HGV und weitere Verbände nehmen teil
Poste Italiane s.p.a. - Spedizione in Abbonamento Postale - mensile D.L. 353/2003 (convertito in Legge 27/02/2004 n° 46) art. 1, comma 1, NE/BZ
Der europäische Dachverband für Hotellerie und Gastronomie HOTREC in Brüssel hat eine europaweite Sammelklage gegen Booking.com angestrengt. Die Tür für Rückforderungen durch Beherbergungsbetriebe ist jetzt weit offen. Über fast zwei Jahrzehnte hinweg haben Paritätsklauseln von Booking.com den Wettbewerb zwischen Plattformen und den Beherbergungsbetrieben ruiniert. Die Betriebe wurden daran gehindert, über die eigene Website bessere Konditionen anzubieten. „Dadurch entstanden den Betrieben durch die hohen Provisionen an Booking.com erhebliche finanzielle Kosten“, un-
terstreicht HGV-Präsident Manfred Pinzger. In manchen Ländern wurde seitens des Gesetzgebers eingegriffen und Booking.com wegen wettbewerbsschädigenden Verhaltens zum Teil auch zu hohen Strafen verurteilt. Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. September 2024 hat Booking. com mit den Paritätsklauseln gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Die HOTREC hat sich bereits seit vielen Jahren gegen diese wettbewerbsverzerrenden Praktiken eingesetzt. Es gab deshalb mehrere Gründe, um eine europaweite Sammelklage in Angriff zu nehmen, wie es nun der europäische Branchenverband HOTREC unternommen hat und der
sich auch der HGV zusammen mit Federalberghi angeschlossen hat. Verbände aus 26 Ländern unterstützen diese Sammelklage.
Frist bis 31. Juli Beherbergungsbetriebe, die sich der Sammelklage anschließen wollen, können sich bis 31. Juli 2025 unter www.mybookingclaim. com/de registrieren und auf dieser HOTREC-Website die notwendigen Unterlagen und Provisionsrechnungen hochladen. Die Provisionsrechnungen können vom Extranet Booking.com heruntergeladen werden. Es wird empfohlen, dass interessierte Unternehmen die Rechnungen umgehend herunterladen und speichern,
da es sein könnte, dass Booking.com diese Möglichkeit sperrt und es dann schwierig sein wird, die Rechnungen zu besorgen. Laut italienischem Steuergesetz müssen Rechnungen nur für zehn Jahre aufbewahrt werden. Für die teilnehmenden Beherbergungsbetriebe entstehen keine Kosten und sie tragen auch kein Risiko. Des Weiteren sind auf dieser Website auch Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu finden, um sich der Sammelklage möglichst einfach anschließen zu können. Weitere Auskünfte erteilt gerne auch die HGVst Rechtsabteilung. Tel. 0471 317 760 www.mybookingclaim.com/de
Nachhaltig und zukunftsfähig bauen
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Die diesjährigen Herbstreisen der HGV-Bezirke
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