Bauhof-Online Magazin Juli/August 2022

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REPORTAGEN & BERICHTE

ARBEITSSCHUTZ

Erfolgreich unterweisen – Mitarb Von

MARKUS TISCHENDORF

Die meisten Unfälle bei der Arbeit ereignen sich durch persönliches Fehlverhalten. Eine unsichere Maschine nachzurüsten, ist meist einfach. Beschäftigte zum sicheren Arbeiten zu veranlassen, ist hingegen schwieriger. Mitarbeiterunterweisungen sollten daher gut vorbereitet, professionell durchgeführt und konsequent nachbearbeitet werden.

Jede Unterweisung ist zu dokumentieren, egal ob digital oder in Papierform. Foto: Adobe Stock

J

edem Vorgesetzten sollte die rechtliche Notwendigkeit der Mitarbeiterunterweisung klar sein. Der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind die Rechtsgrundlagen ohnehin bekannt. Unterschieden wird zwischen der Erstunterweisung (z. B. bei Neulingen im Betrieb, einem Arbeitsplatzwechsel oder bei neuen Maschinen bzw. Anlagen) und der Wiederholungsunterweisung (z. B. regelmäßig, nach besonderen Ereignissen oder bei bekannten Fehlhandlungen eines Mitarbeiters). Ziel jeder Unterweisung ist es, sicherheits- und gesundheitsgerechte Zustände und Verhaltensweisen zu erreichen sowie dauerhaft zu erhalten. Eine gut geplante Unterweisung kann:  Kenntnisse erweitern,  Fähigkeiten vermitteln,  positive Einstellungen erzeugen und  zu sicherem Verhalten motivieren.

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Ebenso kann die richtige Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) vermittelt werden. Unterweisungen benötigen eine sorgfältige Vorbereitung. Die Themenauswahl ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung. Außerdem sind der jeweilige Teilnehmerkreis und die Termine der Unterweisung (Zeitpunkt, Dauer) vorab festzulegen. Nicht jeder Mitarbeiter benötigt die gleiche Unterweisung. Empfehlenswert ist ein modulares Unterweisungskonzept – beispielsweise für die Bereiche Verwaltung, Werkstatt und Service. Andere betriebliche Einteilungen sind natürlich möglich. Sinnvoll ist es außerdem, die Unterweisung gleich nach Arbeitsbeginn oder in Arbeitspausen durchzuführen. Wenig erfolgreich sind Unterweisungen vor Pausen oder kurz vor dem Arbeitsende, da die Teilnehmer dann eventuell müde oder gedanklich abgelenkt sind, und sie sollten nicht länger als 45 Minuten dauern. Erfordert das

gewählte Thema mehr Zeit, sind genügend Pausen einzuplanen. „Grundsätzlich sind kurze, lösungsorientierte Unterweisungen erfolgreicher als mehrstündige Veranstaltungen.“ Für dieselben Inhalte sind dann jedoch mehrere sogenannte „Sicherheits-Kurzgespräche“ notwendig. Auch die Räumlichkeiten für Unterweisungen sind sorgfältig zu planen. Die Zusammenkünfte können im Besprechungs- oder Pausenraum, im Meisterbüro oder am unmittelbaren Arbeitsplatz erfolgen. Letztendlich beeinflusst auch das Thema den Veranstaltungsort. Störungen jeglicher Art wie Lärm oder Telefonate sollten grundsätzlich vermieden werden. Auf etwa 15 Personen ist die Teilnehmerzahl zu begrenzen. Bei Unterweisungen an Maschinen beträgt die Teilnehmerzahl idealerweise vier bis sechs Beschäftigte. Gleiches gilt


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