059_2020

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CH Regionalmedien AG I Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern I Obere Bahnhofstrasse 5 I 8910 Affoltern am Albis I Telefon 058 200 5700 I www.affolteranzeiger.ch I Auflage 26 352 I AZ 8910 Affoltern a. A. I Post CH AG

GESUNDHEITSZENTRUM GUT

GESUND AKTIV BESCHWERDEFREI www.gut-tut-gut.ch AUS DEM BEZIRK AFFOLTERN I Nr. 59 I 174. Jahrgang I Freitag, 31. Juli 2020

Sommerpartys

Lärmklagen haben die Polizei auch am vergangenen Wochenende beschäftigt. > Seite 3

Unfallflucht

Beim waghalsigen Überholmanöver eines Töfffahrers ging ein AutoAussenspiegel zu Bruch. > Seite 5

Nationalheld

Eine Spurensuche um Wilhelm Tell schafft Bezüge zur Schnabelburg bei Hausen. > Seite 5

Besonderer Tag

Kantonsrat Daniel Sommer blickt zurück auf die 1.-August-Feiern seiner Kindheit. > Seite 6

Biber breitet sich stetig aus Gut zwei Dutzend der einst ausgerotteten Tiere leben inzwischen im Knonauer Amt Der Biber breitet sich im Kanton Zürich immer mehr aus. Rund 480 Tiere leben im Kantonsgebiet, mehrheitlich im nördlichen Kantonsteil. Im Knonauer Amt haben sich zwei Dutzend Biber eingelebt. Die Aussichten für eine weitere Verbreitung sind gut. Von stefan schneiter Zu Beginn des 19. Jahrhunderts waren die Biber ausgerottet in der Schweiz. 150 Jahre lang blieben sie verschwunden. Mitte des letzten Jahrhunderts begann die Wiederansiedlung. Nun scheint sich der Biber immer mehr wohlzufühlen im Kanton Zürich. Alle drei Jahre lässt die kantonale Fischerei- und Jagdverwaltung den Biberbestand erheben. Das in dieser Woche veröffentlichte Bibermonitoring 2020 zeigt, dass derzeit rund 480 Tiere im Kanton Zürich leben. Vor zwölf Jahren, als erstmals die Zahl der Biber erhoben wurde, waren es nicht mal ein Drittel so viele. In den letzten drei Jahren hat der Bestand um über 21 Prozent zugenommen. Vornehmlich im nördlichen Kantonsteil, vor allem an der Thur und am Rhein, besiedeln sowohl Einzeltiere wie auch Biberfamilien laufend neue Gewässerabschnitte. Die Zunahme des Biberbestandes ist jedoch vor allem darauf zurückzuführen, dass sich Nagetiere vermehrt im Süden des Kantons niederlassen. Im Knonauer Amt leben gemäss der jüngsten Erhebung derzeit gut zwei Dutzend Tiere. Sie verteilen sich auf acht verschiedene Quartiere. In der kantonalen Erhebung werden Einzel-/Paarreviere sowie Familienreviere erfasst. Die vier Einzel-/Paarreviere befinden sich am Fischbachweiher in Wettswil, am Jonenbach in Zwillikon, am Haselbach in Kno-

Der einst ausgerottete Biber erobert sich immer mehr Lebensräume zurück. (Bild Greifensee-Stiftung) nau sowie im Fabrikkanal in Ottenbach. Von den vier Familienrevieren liegen je zwei an der Lorze bei Maschwanden und an der Reuss bei Merenschwand. Geht man davon aus, dass in Einzel-/Paarrevieren ein bis zwei Tiere leben und in Familienrevieren durchschnittlich deren fünf, so ergibt sich die Gesamtzahl von etwa 26 Bibern im ganzen Knonauer Amt. Und die Aussichten auf eine kontinuierliche Weiterverbreitung des Bibers im Knonauer Amt stehen gut. Laut Urs Wegmann, Leiter der kantonalen Biberfachstelle, sind im Norden des Kantons die guten Reviere von Bibern weitgehend besetzt, die Zunahme der Bestände daher nicht mehr sehr gross. «Das Wachstumspotenzial liegt im Süden des Kantons», meint Wegmann. Der Druck

auf die Biberbestände ist kleiner als im Norden, sodass die Biber nicht gezwungen sind, unattraktive Nebengewässer zu besiedeln. Die Ausbreitung des Bibers ist jedoch eher ein langsamer Prozess. Erst muss sich ein Einzeltier ein Revier erobern, danach einen Partner finden. Und bis die Jungen gezwungen sind, abzuwandern in ein neues Quartier, dauert es jeweils zwei bis drei Jahre.

Noch Lebensräume frei «Im Knonauer Amt sind noch lange nicht alle Lebensräume für Biber besetzt», sagt Jürg Zinggeler von der kantonalen Jagd- und Fischereiverwaltung. Wenn die bestehende Biberpopulation erst mal richtig Fuss gefasst habe, werde sie sich weiter ausdehnen. Biber breiten

sich in der Regel von grösseren Gewässern das Gewässersystem hinauf in immer kleinere Seitenbäche aus. Für Zinggeler ist die Ausbreitung der Biber im Kanton Zürich eine «Riesenerfolgsgeschichte». Es sei «einmalig», was sich hier in den letzten fünfzig Jahren getan habe. Wenn auch nicht immer alle Freude am Wirken des Bibers hätten, so sei er doch ein wertvoller «Baumeister der Natur». Der Biber ist ein sehr aktives Tier, das Bäume fällt, Bäche staut und tiefe Bauten ins Ufer gräbt. Dadurch schafft er ungewöhnlich artenreiche Lebensräume und trägt zur Rückkehr seltener Pflanzen und Tiere bei, so etwa des Eisvogels, der Geburtshelferkröte, der Ringelnatter oder von Wattvögeln. Auch Fische werden in von Bibern bewohnten Gewässern zahlreicher.

Eigener Weg

Ein ehemaliger Biologiestudent liefert den besten Lehrabschluss als Metallbauer. > Seite 7

Bald knallt und funkelt es wieder Sie gehören für viele Menschen zum 1. August dazu: Raketen und Vulkane und Wunderkerzen und Knallfrösche. Dieses Jahr sind sie eine der wenigen Traditionen, die der Bevölkerung am Nationalfeiertag bleiben. Während viele 1.-August-Feiern in den Gemeinden oder auf Bauernhöfen corona-bedingt abgesagt worden sind, ist das Abbrennen von Feuerwerk im Kanton Zürich aktuell noch erlaubt. Dies ist längst nicht in allen Kantonen der Fall: Aufgrund des trockenen Wetters haben die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Land, Graubünden und das Tessin ein absolutes Feuerverbot im Freien erlassen. In Genf und im Jura gilt ein bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Die Feuerwerksverkäufer freuts: Im Jumbo Affoltern heisst es, der Einkaufsbetrag pro Person sei dieses Jahr erfreulich hoch. Zwar würden sich viele Personen erst ganz kurzfristig mit dem gewünschten Material eindecken, doch jene, die schon da waren, hätten grosszügig eingekauft. Auch Claudio Rütimann aus Hausen verkauft seit über 40 Jahren Feuerwerk und ist optimistisch, dass die Umsätze dieses Jahr erfreulich ausfallen werden. Sorgen machen sich hingegen die Suva und die Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU. Sie befürchten, dass es vermehrt zu Unfällen kommen könnte. (lhä)

> Bericht auf Seite 3 ANZEIGEN

KG+: Rekurs gegen die Anordnung der Urnenabstimmung Wer ist legitimiert, im Fusionsprozess von neun Kirchgemeinden im Bezirk eine Urnenabstimmung anzusetzen? Mit dieser Frage muss sich die Bezirkskirchenpflege nach einem Stimmrechtsrekurs auseinandersetzen. Von thomas stöckli Zehn der 13 reformierten Kirchgemeinden im Bezirk (ohne Obfelden, Knonau und Stallikon-Wettswil) haben Mitte 2017 ihre Kirchenpflege ermächtigt, im Hinblick auf einen Zusammenschluss zu einer gemeinsamen Kirchgemeinde zu verhandeln. Nach dem einstimmigen Rückzugs-Beschluss von Kappel an der Kirchgemeindeversammlung vom 3. Juli (der «Anzeiger» hat berichtet) verbleiben noch neun Kirchgemeinden mit Fusionsabsicht.

Am Sonntag, 27. September, sollen deren Stimmberechtigte über den Zusammenschlussvertrag abstimmen. Das wurde im «Anzeiger» vom 24. Juli amtlich publiziert. Von wem, das ist der Anordnung nicht zu entnehmen, lediglich dass dies im Auftrag der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Aeugst, Affoltern, Bonstetten, Hausen, Hedingen, Maschwanden, Mettmenstetten, Ottenbach und Rifferswil geschehe. Dagegen hat nun Rechtsanwalt Hans Finsler aus Zwillikon Rekurs eingereicht. Mit besagtem Inserat werde der Eindruck erweckt, es handle sich um eine «offizielle kirchen-amtliche Verlautbarung», heisst es im Rekursschreiben vom 27. Juli an die Bezirkskirchenpflege, das dem «Anzeiger» vorliegt. Und weiter: «Eine von einer offensichtlich unzuständigen Behörde oder Stelle erlassene Anordnung ist nichtig.» Der Rekurrent vermutet, dass die Anordnung

aus der Projektleitung KG+ komme. «Ein solches Gremium hat keine gesetzliche Grundlage und keinerlei Kompetenzen, insbesondere nicht die Kompetenz zur Anordnung von Urnenabstimmungen.» Peter Schlumpf vom KG+-Projektteam bestätigt auf Anfrage des «Anzeigers», dass der Lenkungsausschuss hinter der Anordnung zur Urnenabstimmung steht. Legitimiert sei er durch die neun entsprechenden Beschlüsse der beteiligten Kirchenpflegen.

Rekursfrist lief bis Mittwoch «Jede Urnenabstimmung über einen Zusammenschluss braucht als Rechtsbasis einen Beschluss der dafür allein zuständigen Kirchgemeindeversammlung», heisst es im Rekursschreiben weiter, im Anhang mit Verweis auf das Gemeindegesetz. Es fehle eine gewählte Behörde im Bezirk, die für die neun

Kirchgemeinden eine bezirksweite Urnenabstimmung anordnen und durchführen dürfe. Weder das KG+Planungsteam noch der KG+-Leitungsausschuss sei dazu berechtigt. «Gemäss unseren Abklärungen – auch mit der Landeskirche – ist das nicht so», widerspricht Peter Schlumpf. Die Bezirkskirchenpflege werde diese Aspekte im Rahmen der Rekursbeantwortung prüfen und würdigen, teilte deren Präsident Martin Billeter auf Anfrage des «Anzeigers» mit. «Es ist somit im jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, eine Beurteilung abzugeben.» Der Rekurrent fordert, dass die AbstimmungsAnordnung für nichtig erklärt, das Inserat widerrufen, die Urnenabstimmung abgesetzt oder – falls doch durchgeführt – für ungültig erklärt werde. Unklar ist, ob noch weitere Rekurse eingelegt wurden, da die Rekursfrist von fünf Tagen (Poststempel) erst am 29. Juli ablief.

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