SI August 2013

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Hundetaxe für 2013 ist fällig Anerkannte Dienst-, Rettungs-, Therapie- und Blindenhunde sind befreit

Die Taxe beträgt: Anerkannte Dienst- und Rettungs-, Therapie und Blindenhunde = taxfrei Die Taxbefreiung erfolgt, sofern der Halter oder die Halterin die Spezialausbildung des betreffenden Tieres schriftlich nachweist, dieses Rettungsorganisationen oder der Polizei zur Verfügung steht und in Notfällen aufgeboten werden kann. Der schriftliche Nachweis hat jährlich zu erfolgen. Übrige inkl. Landwirtschafts- und Zuchthunde = Fr. 100.–

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Im August ist wieder die Hundetaxe für das Jahr 2013 fällig. Die der Abteilung Sicherheit bekannten Hundehalter wurden bereits in den letzten Tagen (mit der Rechnung) angeschrieben.

Wir machen Sie auf Folgendes aufmerksam Die Hundetaxe ist für das laufende Kalenderjahr (1.1.–31.12.2013) zu entrichten. Die Rechnungen werden aufgrund der nationalen Datenbank für gekennzeichnete Heimtiere ANIS über die in der Gemeinde Spiez gehaltenen Hunde verschickt. Anerkannte Dienst-, Rettungs-, Therapie- und Blindenhunde sind von der Taxe befreit, übrige inkl. Land­ wirtschafts- und Zuchthunde kosten Fr. 100.–. Die Hundemarken behalten ihre Gültigkeit. Seit dem 1.1.2007 müssen alle Hunde mit einem Mikrochip oder einer deutlich lesbaren Tätowierung gekennzeichnet und bei der Heimtierda­ tenbank ANIS (www.anis.ch) in der Schweiz registriert sein. Damit sollen Abklärungen nach Beissunfällen und in Seuchefällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden erleichtert werden. Hundehalter, welche der Chippflicht nicht nachkommen, werden vom Kantona-

len Veterinärdienst mit einer Busse bis zu Fr. 2 000.– bestraft. Weitere Infos: www.bvet.admin.ch (Tierschutz/Hunde/Kennzeichnung), www.anis.ch oder der Tierarzt. Tierhalter, die einen Hund erwerben oder für länger als drei Monate übernehmen, sind verpflichtet, Adressund Handänderungen innerhalb 10 Tagen der Betreiberin der Datenbank (= ANIS) zu melden. Ebenso müssen die Tierhalter den Tod eines Hundes melden (gemäss Tierseuchenverordnung). Gleichzeitig sind diese Mutationen auch der Abteilung Sicherheit schriftlich oder per Telefon bekannt zu geben (sicherheit@gemeindespiez.ch, Tel. 033 655 33 48). Entlaufene Hunde, die keine Marke tragen oder nicht registriert sind, werden in einem Tierheim untergebracht. Dem Besitzer werden die entstandenen Kosten und Aufwände des Tierheims sowie der Polizei in Rechnung gestellt. Vollendete oder versuchte Hinterziehung von Hundetaxen kann mit Busse bis Fr. 5 000.– bestraft werden. Abteilung Sicherheit


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