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Hundetaxe für 2013 ist fällig

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Spiezaktiv

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G E M E I N D E

Anerkannte Dienst-, Rettungs-, Therapie- und Blindenhunde sind befreit

Die Taxe beträgt: Anerkannte Dienst- und Rettungs-, Therapie und Blindenhunde = taxfrei

Die Taxbefreiung erfolgt, sofern der Halter oder die Halterin die Spezialausbildung des betreffenden Tieres schriftlich nachweist, dieses Rettungsorganisationen oder der Polizei zur Verfügung steht und in Notfällen aufgeboten werden kann. Der schriftliche Nachweis hat jährlich zu erfolgen.

Übrige inkl. Landwirtschafts- und Zuchthunde = Fr. 100.–Im August ist wieder die Hundetaxe für das Jahr 2013 fällig. Die der Abteilung Sicherheit bekannten Hundehalter wurden bereits in den letzten Tagen (mit der Rechnung) angeschrieben.

Wir machen Sie auf Folgendes aufmerksam

Die Hundetaxe ist für das laufende

Kalenderjahr (1.1.–31.12.2013) zu entrichten.

Die Rechnungen werden aufgrund der nationalen Datenbank für gekennzeichnete Heimtiere ANIS über die in der Gemeinde Spiez gehaltenen Hunde verschickt.

Anerkannte Dienst-, Rettungs-, Therapie- und Blindenhunde sind von der Taxe befreit, übrige inkl. Landwirtschafts- und Zuchthunde kosten

Fr. 100.–.

Die Hundemarken behalten ihre Gültigkeit.

Seit dem 1.1.2007 müssen alle Hunde mit einem Mikrochip oder einer deutlich lesbaren Tätowierung gekennzeichnet und bei der Heimtierdatenbank ANIS (www.anis.ch) in der

Schweiz registriert sein. Damit sollen

Abklärungen nach Beissunfällen und in Seuchefällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden erleichtert werden. Hundehalter, welche der Chippflicht nicht nachkommen, werden vom Kantonalen Veterinärdienst mit einer Busse bis zu Fr. 2 000.– bestraft. Weitere Infos: www.bvet.admin.ch (Tierschutz/Hunde/Kennzeichnung), www.anis.ch oder der Tierarzt. Tierhalter, die einen Hund erwerben oder für länger als drei Monate übernehmen, sind verpflichtet, Adress- und Handänderungen innerhalb 10 Tagen der Betreiberin der Datenbank (= ANIS) zu melden. Ebenso müssen die Tierhalter den Tod eines Hundes melden (gemäss Tierseuchenverordnung). Gleichzeitig sind diese Mutationen auch der Abteilung Sicherheit schriftlich oder per Telefon bekannt zu geben (sicherheit@gemeindespiez.ch, Tel. 033 655 33 48). Entlaufene Hunde, die keine Marke tragen oder nicht registriert sind, werden in einem Tierheim untergebracht. Dem Besitzer werden die entstandenen Kosten und Aufwände des Tierheims sowie der Polizei in Rechnung gestellt. Vollendete oder versuchte Hinterziehung von Hundetaxen kann mit Busse bis Fr. 5 000.– bestraft werden.

Abteilung Sicherheit

G E M E I N D E

ortsbus fährt nicht mehr ins Bürg-Quartier

Änderungen ab Fahrplanwechsel vom 15. Dezember

Der heutige Ast des Ortsbusses ins Bürg-Quartier entstand vor Jahren aus dem provisorischen Taxi-Betrieb, welcher durch einige initiative Frauen des Quartiers organisiert worden war. Ab Fahrplanwechsel vom 15. Dezember bedient der Ortsbus das BürgQuartier nicht mehr.

Der Bus muss im Bürg-Quartier unter den heutigen örtlichen Gegebenheiten zwingend rückwärts wenden. Die gesetzlichen Vorgaben verbieten jedoch das Rückwärtsfahren für Busse (auch für Linienbusse) und grosse Lastwagen ohne zweiten Fahrer, wenn nicht jede Gefahr für Dritte ausgeschlossen werden kann. Diese Regelung muss zwingend ab Ende 2013 eingehalten werden. Eine elektronische Rückfahrhilfe (Videokamera) kann die Hilfsperson nicht ersetzen.

Die Gemeinde Spiez und die PostAuto AG als Betreiberin der Linie sind sich dieser Problematik bewusst und haben intensiv nach geeigneten Lösungen gesucht. Die langen Verhandlungen haben leider zu keinem Erfolg geführt. Der Bürg-West-Leist, die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft Seepark sowie die Burgerbäuert Faulensee, die Pro Natura, die zuständige Waldabteilung des Kantons und das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimm-

ental wurden in die Gespräche mit einbezogen. Gemeinsam wurde versucht, eine realistische Möglichkeit zu finden, um den Ortsbus in die Bürg weiter betreiben zu können.

Unrealisierbare Optionen

Leider konnten weder für die Schaffung einer Verbindung von Tannen- und Föhrenweg noch für die Erstellung einer neuen Wendeschlaufe zwischen der Überbauung Seepark und dem Bürgwald mit den direkt betroffenen Grundeigentümern eine Lösung gefunden werden.

Die Sicherheitskommission und der Gemeinderat wurden laufend über die Gesprächsergebnisse mit den Betroffenen informiert. Unter Würdigung aller Aspekte sieht der Gemeinderat somit keine Möglichkeit, dem Anliegen eines grossen Teils der Bevölkerung zur Weiterführung der Ortsbus-Linie im BürgQuartier zu entsprechen. Eine Enteignung von Grundeigentum oder die richterliche Durchsetzung dieses Anliegens wäre unverhältnismässig.

Zukünftige Linienführung

Ab Fahrplanwechsel vom 15. Dezember wird die Linie 65 Spiez–Faulensee eine neue Linienführung als Versuch erfahren. Der Ortsbus wird künftig in beide Fahrtrichtungen über die Schachen- und Bubenbergstrasse geführt. Voraussichtlich werden zusätzlich zu der bestehenden Haltestelle bei der Abzweigung an der Oberlandstrasse folgende drei neue Haltestellen eingerichtet:

Gruebweg/ABZ

Verzweigung Schachenstrasse–

Bubenbergstrasse–Tannenweg

Verzweigung Bubenbergstrasse–

Rüttiweg

Keine Haltestelle mehr im Güetital

Wegen fehlender Wendemöglichkeit wird ab dem kommenden Fahrplanwechsel auch die Haltestelle im Güetital aufgegeben. Künftig wird der Ortsbus nur noch die Haltestellen «Angernstrasse» (Kantonsstrasse) und Möve bedienen.

Gemeinderat

Öffnungszeiten

Website der Gemeinde: www.spiez.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: Montag bis Freitag 9–11.30/14–17 Uhr Donnerstag 9–11.30/14–18 Uhr

Gemeinde Spiez – Telefonnummern, e-Mail-adressen

Gemeindeschreiberei, 033 655 33 15 steuerverwaltung@gemeindespiez.ch gemeindeschreiberei@gemeindespiez.ch Soziale Dienste, 033 655 33 55 Abteilung Bildung, 033 655 33 68 sozialdienste@gemeindespiez.ch bildung@gemeindespiez.ch Bauverwaltung, 033 655 33 22 Abteilung Sicherheit, 033 655 33 48 bauverwaltung@gemeindespiez.ch sicherheit@gemeindespiez.ch Werkhof, 033 655 33 70 Finanzverwaltung, 033 655 33 40 werkhof@gemeindespiez.ch finanzverwaltung@gemeindespiez.ch AHV-Zweigstelle Thun, 033 225 89 47 Liegenschaftsverwaltung, 033 655 33 84 ahvzweigstelle@thun.ch liegenschaftsverwaltung@gemeindespiez.ch Kinder- und Jugendarbeit, 033 655 08 16 Steuerverwaltung, 033 655 33 60 kjas@gemeindespiez.ch

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