Originalbetriebsanleitung
Hebeband- und Rundschlingengehänge
Bestimmungsgemäße Verwendung
Nur zum Anschlagen und Heben von Lasten gemäß den einschlägigen europäischen und nationalen Normen mit Ausnahme der unten angeführten Einsatzbeschränkungen. Verwendung nur durch beauftragte und unterwiesene Personen und unter Beachtung der Normen EN 1492 Teil 1 Anhang D bzw. Teil 2 Anhang C und den nationalen Vorschriften. Betriebsanleitung lesen, verstehen und beim Gebrauch beachten sind Voraussetzung für die Verwendung der Hebeband-/Rundschlingengehänge.
Einsatzbeschränkungen
Benutzungseinschränkungen wegen Umgebungseinflüssen oder gefährlichen Anwendungen
a) Einsatz in Chemikalien: Der Einsatz in Alkalien (Laugen) ist verboten! Bei Verdacht höherer Konzentrationen an Säuren oder Alkalien, auch durch Verdunstung, sofort außer Betrieb nehmen. In Zweifelsfällen stets Informationen des Herstellers einholen, auch wegen der Reinigung. Metallische Beschlagteile nicht unter SäureBedingungen einsetzen.
b) Einsatz zulässig nur im Temperaturbereich von -40° bis +100°C. Feuchte Hebeband-/Rundschlingengehänge nicht bei niederen Temperaturen einsetzen, da hier Vereisungsgefahr besteht. Der Temperaturbereich ist beim Einsatz von Chemikalien veränderlich.
c) Hebeband-/Rundschlingengehänge bei Lasten mit scharfen Kanten u.rauen Oberflächen nur mit geeigneten Schutzvorrichtungen einsetzen (z.B. Kantenschoner, wenn Kantenradius < Hebeband- bzw. Rundschlingendicke, Schutzschläuche bei rauen Oberflächen).
d) Ultraviolettlicht oder direktes Sonnenlicht im Einsatz und bei der Lagerung vermeiden.
Vor dem Erstgebrauch
a) Stellen Sie sicher, dass die Hebeband-/ Rundschlingengehänge exakt den bestellten entsprechen.
b) Stellen Sie sicher, dass das Zertifikat des Herstellers vorhanden ist.
c) Stellen Sie sicher, dass Kennzeichnung und Tragfähigkeit (WLL) mit dem Zertifikat übereinstimmen.
d) Stellen Sie sicher, dass Anweisungen vorhanden sind und nur geschulte Personen Hebevorgänge durchführen.
Vor jedem Gebrauch/ Gebrauchsperiode
Sichtprüfung: Sorgfältige Sichtkontrolle auf sichtbare Schäden und Kennzeichnung, im Zweifelsfall nicht einsetzen.
z.B: stärkere Scheuerstellen, besonders örtlich begrenzte; Schnitte; Nahtbruch; sichtbarer Kern oder beschädigte Umhüllung bei Rundschlingen; aufgeweichte bzw. spröde Fasern; glänzendes Aussehen durch Überhitzung, Verschmelzungen; beschädigte oder verformte Beschlagteile; unleserliches bzw. fehlendes Etikett
Auswahl und Benutzung
a) Anschlagmittel unter Berücksichtigung von Lastgewicht (Masse), Schwerpunkt, geeigneter Anschlagpunkte und geeigneter Anschlagart bestimmen.
b) Die zulässige Tragfähigkeit (WLL) darf nicht überschritten werden. Bei mehrsträngigem Einsatz fertig adjustierte Gehänge verwenden, oder Rückfrage beim Hersteller wegen Berücksichtigung von Neigungswinkeln und Gesamttragfähigkeit. Abweichungen von normalen Einsatzbedingungen erfordern Tragfähigkeitsreduzierungen, z.B. bei nicht-symmetrischer (ungleichmäßiger) Lastverteilung, Verwendung im Schnürgang
c) Hebeband- und Rundschlingengehänge so anschlagen, dass sie die Last mit ganzer Breite tragen, auch im Kranhaken. In Kranhaken oder Anschlagstellen zusätzlich darauf achten, dass der mit der Schlaufe gebildete Winkel unter 20° bleibt. Im Zweifelsfall keine Schlaufenbänder Typ B2 oder zu breite Bänder verwenden, sondern metallische Endbeschläge einsetzen.
d) Nur geeignete und ausreichend dimensionierte Anschlagstellen verwenden. Hebeband-/ Rundschlingengehänge nicht knoten, nicht verdrehen und nicht durch Ineinanderschnüren verlängern, Öffnungswinkel der Endschlaufen max. 20°. Nur bewährte Anschlagtechniken verwenden, entsprechende Tragfähigkeit lt. Tragkraftanhänger bzw. Etiketten
berücksichtigen, z.B. Schnürgang. Anschlag,- Hebe- und Absatzvorgänge sollten vor Beginn des Hebens geplant werden.
e) Nähte und Etiketten stets im geraden Teil, nie im Auflagebereich anordnen. Last mit Hebeband-/ Rundschlingengehängen oder diese selbst nicht über den Boden oder raue Oberflächen ziehen.
f) Last gegen Herausfallen, Abrutschen oder Kippen sichern. Hebeband-/Rundschlingengehänge so anbringen, dass der Hakengrund direkt über dem Schwerpunkt der Last liegt.
g) Hebeband-/Rundschlingengehänge nicht verdrehen oder verknoten.
h) Stoßbelastung durch Reißen oder Ruckbelastung vermeiden.
i) Personen müssen beim Heben den Gefahrenbereich verlassen. Hände und andere Teile des Körpers von tragenden Teilen fernhalten, wenn es angehoben wird. Für Planung und Management der Hebevorgänge und sichere Arbeitssysteme wird auf Einhaltung der ISO 12480-1 verwiesen. Probehub auf geringe Höhe durchführen, absehbare Gefahren, z.B. durch Kippen, beseitigen, Probehub wiederholen, bis die Stabilität der Last sichergestellt ist. Rotation oder Kollision mit anderen Gegenständen vermeiden.
j) Empfindliche Lasten gegen Druck durch Hebeband-/ Rundschlingengehänge schützen, insbesondere die Schnürkraft berücksichtigen.
k) Last kontrolliert absetzen, Last darf nicht auf dem Hebeband-/Rundschlingengehänge zu liegen kommen.
l) Hebeband-/Rundschlingengehänge nicht unter der aufliegenden Last herausziehen.
m) Hebeband-/Rundschlingengehänge sind auf einem Regal sauber, trocken, gut belüftet bei Umgebungstemperatur, fern von Wärmequellen zu lagern. Kontakt mit Chemikalien, Rauchgasen, korrodierenden Oberflächen, direkter Sonneneinstrahlung oder anderen Quellen ultravioletter Strahlung auch während der Lagerung vermeiden. Beschädigte Hebebänder/Rundschlingen nicht einlagern. Nach Kontakt mit Säuren oder Alkalien vor der Lagerung mit Wasser oder geeigneten Mitteln neutralisieren, nasse Hebeband-/Rundschlingengehänge aufgehängt an Luft trocknen.
Untersuchungen und Reparaturen
a) Kriterien für die Ablegereife siehe Punkt „Vor jedem Gebrauch/Gebrauchsperiode“, im Zweifelsfall ausscheiden. Untersuchung von Hebeband-/Rundschlingengehängen nur durch Sachkundige, Abstände sind von einem Sachkundigen unter Berücksichtigung der Anwendungsbedingungen festzulegen, in jedem Fall aber min. einmal jährlich. Reparaturen dürfen keinesfalls vom Anwender durchgeführt werden.
b) Die bei diesen Untersuchungen angefertigten Aufzeichnungen/Untersuchungsprotokolle sind aufzubewahren.
c) Hebebänder/Rundschlingen sind aus lichtbeständigem und wärmestabilisiertem Material hergestellt, daher gibt es hier keine vorgeschriebenen Ablauffristen.
Bevollmächtigter für die Zusammenstellung der technischen Unterlagen: DI Karl Königshofer Mariazeller Straße 143; A-8605 Kapfenberg
Kapfenberg, 2022-04-20 pewag austria Vertriebsges.mbH DI Karl Königshofer
pewag austria Vertriebsgesellschaft mbH A-8041 Graz, Gaslaternenweg 4, Phone: +43 (0) 50 50 11-0, Fax: +43 (0) 50 50 11-100 vertrieb@pewag.com, www.pewag.at Technische Änderungen und Druckfehler vorbehalten.
Gehänge ein- und mehrsträngig mit flachgewebten Hebebändern und Rundschlingen aus Polyester