Behörden Spiegel Februar 2026

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Intelligenter Staat durch

Mensch und Technik

(BS) Ein intelligenter Staat verbindet den Menschen mit moderner Technik. Im Zentrum steht ein Öffentlicher Dienst, der durch Digitalisierung und KI wertvolle Freiräume gewinnt. Diese Tools automatisieren Routineprozesse und liefern datenbasierte Erkenntnisse, damit sich die Beschäftigten auf das Wesentliche konzentrieren können: eine bürgernahe und zukunftsorientierte Verwaltung.

Zukunft wird heute beschafft

Strategisch einkaufen macht souverän

(BS/Bennet Biskup-Klawon) Die Marktmacht US-amerikanischer Unternehmen reicht in viele Sektoren: Rüstung, digitale Dienste oder (digitale) Infrastruktur. Im Verteidigungsbereich lag der US-amerikanische Marktanteil an deutschen Rüstungsbeschaffungen bislang bei 60 Prozent. Von den Lizenzverträgen mit US-Hyperscalern in deutschen Verwaltungen ganz zu schweigen. Was nun?

Vergabestellen und damit verbundene -verfahren sind entweder Endgegner oder werden liebevoll als Bürokratiehüter angsehen, doch liegt hier der Schlüssel zu mehr Beinfreiheit und Unabhängigkeit. Die internationale Weltlage und hier vor allem das Verhältnis zu den USA mit ihrer erratischen Außenpolitik, die „Verbündete“ massiv unter Druck setzt, führt zu Unsicherheit bei der Nutzung von Produkten und Dienstleistungen aus Übersee. Was während des ersten Corona-Lockdowns bei Videokonferenzsystemen zu Redundanzproblemen führte — nämlich die simple „America First“

erstreckt sich heute über ganze Branchen. Nicht nur die Abhängigkeit am Tech-Markt zwingt den deutschen Souveränitätsanspruch in die Knie. Zugleich hat die mangelnde Planungsbeschleunigung in Form langer Beantragungsprozesse und komplizierter Verfahren einen Investitionsstau verursacht.

Die Zeitwende macht vor, wie es anders geht. Mit dem Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG), das über die Beschleunigung hinaus noch die Aspekte der Innovation und der souveränen Beschaffung von Gütern betrachtet, sind die Verantwortlichen voll auf glücklich. NebenRüstungsgütern, wie der F-35, wird die Abhängigkeit von US-Digitalunternehmen tagtäglich sichtbar. Während einige Bundesländer wie Schleswig-Holstein auf Open Source setzen, treibt der Freistaat Bayern neue Lizenzverträge mit Microsoft voran. Von einem „süßen Gift“ der proprietären Software spricht Christian Pfromm , CDO der Freien und Hansestadt Hamburg. Dies funktioniere

Adressfeld

zwar, aber schaffe auch Abhängigkeiten. Da viele Verwaltungen Standard-Software kauften, würden zudem Prozesse vorgegeben und weitere Abhängigkeiten geschaffen.

„Einkäuferinnen und Einkäufer schließen Verträge, die häufig vier Jahre oder länger laufen – oft länger als eine Legislaturperiode. Was dort festgeschrieben wird, bildet die Grundlage dafür, wie handlungsfähig der Staat in der Zukunft ist.“

Felix Zimmermann, Referatsleiter und CPO, Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS)

Abhilfe könnte tatsächlich Open Source schaffen. Aber auch hier entstünden neue, andere Anforderungen an den Öffentlichen Dienst, da diese Produkte permanent gepflegt und aktualisiert werden müssten. Pfromm plädiert daher dafür, souveräner zu werden: durch die Nutzung einer Mischung aus proprietärer und Open-Source-Software – da, wo es nötig und auch

machbar wäre. Im digitalen Zeitalter gehe es nicht um ein einzelnes Tool, nicht um ein weiteres Projekt und auch nicht um „digitalen Einkauf“ als bloßes Schlagwort. Es stehe eine sehr viel größere Frage im Raum, zeigt sich Felix Zimmermann, Referatsleiter und CPO, Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS), überzeugt: „Die zentrale Frage lautet: Wie stellen wir sicher, dass der Staat heute – und vor allem morgen – handlungsfähig bleibt?“ Der Einkauf und die Vergabe von Produkten und Dienstleistungen seien nicht nur eine rechtliche Frage, sondern müssten strategisch im Kontext des Weltgeschehens gedacht werden. „Einkäuferinnen und Einkäufer schließen Verträge, die häufig vier Jahre oder länger laufen – oft länger als eine Legislaturperiode. Was dort festgeschrieben wird, bildet die Grundlage dafür, wie handlungsfähig der Staat in der Zukunft ist. Und diese Handlungsfähigkeit entscheidet sich heute“, sagt Zimmermann.

Titelbild: BS/Hoffmann

Neu heißt nicht besser Das Bundesverfassungsgericht hat neue Parameter für die amtsangemessene Besoldung festgelegt. Doch die könnten sogar zur Schlechterstellung von Beamten führen. Seite 5

Kontrolle oder Vertrauen 500 Milliarden Euro Sondervermögen — der Bundeskongress Öffentliche Infrastruktur zeigt, wie sie eingesetzt werden können. Seite 16

Das letzte Glied in der Krise Bürgerinnen und Bürger sollen sich auch selbstständig auf Krisen und Katastrophen vorbereiten. Doch diese haben komplett unterschiedliche Voraussetzungen. Was folgt daraus? Seite 31

Nr. II / 42. Jg / 6. Woche

Schwerpunktthema der Ausgabe

Intelligenter Staat durch Mensch und Technik

Feuerabend

Das Ende der Blackbox Komm-X vernetzt Kommunen

KI als Hebel in der Verwaltung

Prämisse für Fortschritt und Souveränität

Das KI-Ökosystem Rheinland-Pfalz

Technik, Organisation und Kooperation Seite

Was war, was ist, was wird

Von Pilotprojekten zu Routineeinsätzen in der Einbruchsprävention

Seite 1: BS/Biskup-Klawon; BS/Bildschön; BS/Hoffmann

Bildnachweise

Seite 2: BS/Hoffmann

Impressum

Der Behörden Spiegel wird verlegt von der ProPress Verlagsgesellschaft mbH. www.behoerdenspiegel.de

Herausgeberin und Chefredakteurin Dr. Eva-Charlotte Proll

Stellvertretender Chefredakteur Guido Gehrt

Leiterin der Berliner Redaktion Anne Mareile Moschinski

Leiter der Bonner Redaktion Bennet Biskup-Klawon

Aktuelles Öffentlicher Dienst Ann Kathrin Herweg, Sven Rudolf, Hans-Jürgen Leersch, Ulrike Heitmüller

Kommune Julian Faber, Scarlett Fels

Digitaler Staat Julia Grahn, Carla Menzel, Frederik Steinhage

Sicherheit & Verteidigung Jonas Brandstetter, Thomas Hönig, Mirjam Klinger, Lars Mahnke, Klaus Pokatzky

Sonderkorrespondenten BOS Gerd Lehmann

Online-Redaktion Tanja Klement

Parlamentsredaktion Berlin

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Geschäftsführung Dr. Fabian Rusch

Anzeigenleitung Dr. Fabian Rusch Layout Fabienne Besold, Yonca Bilgi, Marvin Hoffmann, André Offenhammer, Sylvia Plunger Satz Spree Service und Beratungsgesellschaft mbH, Berlin & ProGov GmbH, Bonn Druck Weiss-Druck GmbH & Co. KG, Hans-Georg-Weiss-Straße 7, 52156 Monschau Herausgeber- und Programmbeirat Dr. h.c. Uwe Proll (Vorsitz)

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Kommentare

Zurück in die Zukunft

(BS) Beamtenbund und Tarifunion (DBB) suchten als hauptamtlichen Fachvorstand – zuständig für Beamtenpolitik, also das Kernthema der Organisation – Ende vergangenen Jahreseine Neubesetzung. Zwei Kandidaten und eine Kandidatin bewarben sich bei der Wahl im Bundeshauptvorstand (über 140 Mitglieder). Aber ohne Kampfabstimmung und Klüngel ging es dann doch nicht. Nach vier Wahlgängen wurde ein Ergebnis durchgedrückt, dass auch die Kandidatur für die nächste Wahl der Bundesvorsitzenden festzurrt, aber für den DBB mittelfristig wenig zukunftsweisend scheint.

Die Verhandlungsdominanz der Lokführer – mehrheitlich Tarifbeschäftigte – machte sich für den pensionierten Polizisten Heini Schmitt (DPolG) stark. Thomas Liebel, BDZ, diesmal selbst Kandidat zog zurück, um sicherlich mit Blick auf die nächste Wahl zum Zuge zu kommen. Verhindert wurde so Milanie Kreutz (SPD), Vorsitzende der DBB-Bundesfrauenvertretung. Das Ergebnis wäre mit 88 Stimmen für Schmitt und 56 Stimmen für Kreutz nicht weiter erwähnenswert, wenn

es nicht einer Weigerung gleichkäme, sich den tatsächlichen Herausforderungen, denen der dbb gegenübersieht, zu stellen. Zum einen ist die Hälfte der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst weiblich, an der Dreier-Spitze des DBB aber nicht repräsentiert, in der gesamten Bundesleitung machen die Frauen gerade einmal 18 Prozent aus. Gleiches gilt für den Generationenwechsel bei bevorstehender Pensionierungswelle. Statt vor- geht es jetzt erstmal rückwärts. Der Pensionär Schmitt wurde in diesem Januar 65 Jahre. Ein Bekenntnis dazu, dass die Mehrheit der dbb-Mitglieder betagt ist, circa 25 Prozent der Mitglieder sind bereits Pensionisten, deren Rechte zu schützen auch ein gewerkschaftliches Anliegen ist. Wo öffentliche Arbeitgeber händeringend Nachwuchs suchen, wird dieser dann immer seltener den Weg in den DBB finden. Berufspolitik für die junge Beamtenschaft durch Pensionäre muss sich unnötig zusätzlich legitimieren und sprachlich verstellen, um Generationsanliegen zu verstehen. Der demografische Faktor wird zur Überlebensfrage traditioneller Organisationen wie Parteien oder Kirchen, aber eben auch Gewerkschaften.

Vom Spatz in der Hand

(BS) Ein seltenes, aber begrüßenswertes Schauspiel konnte die Weltöffentlichkeit Ende Januar beobachten. Nach Donald Trumps Drohung, die EU mit Strafzöllen zu belegen, sollten sie nicht den Verhandlungsprozess zum Aufkauf Grönlands einleiten, fanden die EUMitglieder eine klare gemeinsame Stimme. Auf einem Sondergipfel verurteilten die Regierungschefs das Vorgehen deutlich. Derart geschlossen darf man die Union aber nur selten erleben. Die Norm ist eine andere. Seit 1993 bekennen sich die Mitgliedsstaaten zu einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Mit dem Vertrag von Lissabon aus dem Jahr 2009 ist zudem eine gemeinsame Verteidigungspolitik unter den Bündnispartnern vorgesehen. Doch an Fragen zur Sanktionierung Russlands, der militärischen Unterstützung der Ukraine oder der Aufnahme gemeinsamer Schulden für die Aufrüstung zerbricht die Einigkeit. Dann blockieren einzelne Staaten gemeinsame Maßnahmen. Die Besatzung des Trojanischen Pferdes innerhalb der Union wechselt dabei munter. Ein Gegenmittel, um trotzdem außenpolitisch mit mehr

Gewicht aufzutreten, als es rein nationales Vorgehen verspricht, sind bilaterale Bündnisse. Vom polnisch-französischen Freundschafts- und Kooperationsvertrag über das britisch-deutsche TrinityHouse-Agreement feiern diese Arten von Verteidigungsbündnissen zurzeit Konjunktur.

Ist das im Sinne einer gemeinsamen und kohärenten EU-Verteidigungspolitik? – wohl kaum. Statt mit einer Stimme zu sprechen, wird die EU weiter fragmentiert. Statt alle Staaten gleichermaßen zu repräsentieren, verfestigen sich Machtasymmetrien in Zweierbündnissen. Doch was ist die Alternative? – Europa der Prinzipientreue zuliebe jenen zu überlassen, denen die EU ein Dorn im Auge ist? Auch wenn bilaterale Bündnisse dem Geist der europäischen Integration widersprechen: In Zeiten der nationalistisch getriebenen Verzwergung des alten Kontinents sind sie ein probates Mittel, um Europa vor weltpolitischer Bedeutungslosigkeit zu bewahren. Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.

von Dr. Eva-Charlotte Proll

Warnungen vor einem Zusammenbrechen des Deutschen Staates gibt es von vielen Seiten. So sprach unter anderem der DBBBundesvorsitzende Volker Geyer davon, dass ohne Vertrauen in den Staat die Demokratie selbst in Gefahr sei. Er fordert eine Stärkung des Öffentlichen Dienstes und des Berufsbeamtentums.

Eine Forderung, die zwar nicht neu, aber wichtiger denn je ist, wenn es um das Thema Vertrauen geht. Schließlich glauben Bürgerinnen und Bürger am ehesten, was sie erleben. Wer sich mit überkomplexen Anträgen oder träger Verwaltung sprozesse konfrontiert sieht, denkt, attestiert dem Staat Funktionsunfähigkeit. Gleichzeitig zeigt der eGoverment-Monitor des vergangenen Jahres auch auf, dass Menschen mit positiven Erfahrungen mehr als doppelt so häufig wie der Bevölkerungsdurchschnitt Vertrauen in den Staat haben.

Schrittweise anrollen

Wie also stärkt Deutschland das Rückgrat der Demokratie? Viele Augen richten sich dabei auf das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Dieses hat zwar, wie sein Bundesminister Karsten Wildberger (CDU) auf der DBB-Jahrestagung sagte, noch einiges zu tun, habe aber auch einiges angestoßen. Schließlich sei die Umsetzung aller geplanten Vorhaben von heute auf morgen nicht

Zu langsam, zu

perfekt

Moderner und stabiler Öffentlicher Dienst

(BS/Sven Rudolf) Trotz großangelegter Initiativen und Modernisierungsvorhaben und eines 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögens, ist dem Vertrauen in den deutschen Staat noch kein Kurswechsel gelungen – 2025 fiel der Prozentsatz weiter auf gerade einmal 33 Prozent. Hebel, um aus dieser Situation herauszukommen, scheint es viele zu geben.

Bei neuen Verordnungen und Gesetzen möchte im föderalen Staat häufig jeder ein Stück vom Kuchen haben, so dass Prozesse in die Länge gezogen werden und noch komplizierter werden.

möglich. Wildberger erklärte jedoch, dass er und sein Ministerium an Fahrt aufnehmen würden. Im Fokus stehen für ihn fünf sogenannte Durchbruchprojekte wie sie im BMDS genannt werdnen: Erstens gelte für die Digitalisierung der Kommune: Was in einzelnen Kommunen bereits funktioniert, in die Fläche bringen. Zweitens sollten Dienstleistungen

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

Gut versorgt

Eine Kolumne von Ralph Heiermann

Die Zahl der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst, die jeweils in den vergangenen Jahren seit 2015 altersbedingt aufgrund des Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand getreten sind, ist nach den Daten des Statistischen Bundesamtes deutlich höher als in den Jahren vor 2015. Das ist aufgrund der demografischen Situation nicht verwunderlich. Gleiches gilt für das Ansteigen der Versorgungslasten in Bund, Ländern und Kommunen. In den kommenden Jahren werden die geburtenstarken Jahrgänge der Sechzigerjahre des vergangenen Jahrhunderts diese Zahlen noch erhöhen.

Für die Berechnung der individuellen Rentenanwartschaften der Tarifbeschäftigten im Öffentlichen Dienst bei der Deutschen Rentenversicherung und aus Systemen der betrieblichen Altersversorgung werden sich dabei regelmäßig keine besonderen Probleme ergeben. Dort gilt es für alle Betroffenen vorrangig, die Rentenauskünfte und Rentenbescheide auf die Berücksichtigung aller relevanten Zeiten inklusive von Ausbildungszeiten und Kindererziehungszeiten zu prüfen.

Einzelfallrechnung Problematisch sind immer wieder Versorgungsberechnungen im Beamtenbereich, weil es dort zum einen nicht selten Erwerbsbiografien gibt, die keinen „geraden“ Weg in das Beamtenverhältnis nach der Ausbildung aufweisen und zum anderen die Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit und der daraus folgenden Versorgungsansprüche deshalb schwieriger und auch streitanfälliger ist. Zu denken ist an die Fälle, in denen etwa eine Ausbildung im privatwirtschaftlichen Bereich gemacht und in diesem Bereich anschließend ge-

arbeitet wurde, bevor der Wechsel in den Öffentlichen Dienst erfolgte. Dann sind sowohl Zeiten mit erworbenen Rentenanwartschaften vorhanden als auch Zeiten im Beamtenverhältnis mit Pensionsansprüchen.

Die Beamtenversorgungsgesetze in Bund und Ländern enthalten zwar bewährte Regelungen zur Berücksichtigung von Zeiten vor Berufung in ein Beamtenverhältnis als ruhegehaltfähig und auch zu der Anrechnung von Renten auf die beamtenrechtliche Versorgung. Der jeweilige Einzelfall kann dennoch kompliziert zu lösen sein. Liegt z. B. eine für die ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigungsfähige Vordienstzeit in der Privatwirtschaft vor, in der besondere Fachkenntnisse erworben wurden, die notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung des späteren Amtes waren? In welchem Umfang wird eine solche Zeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit anerkannt? Und was passiert mit der Rente aus dieser Zeit – ist sie auf die beamtenrechtliche Versorgung anzurechnen? Dass diese Fragen alles andere als immer leicht zu beantworten sind, zeigt die Vielzahl der beamtenversorgungsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten, über die die Verwaltungsgerichte zu entscheiden haben.

Annähernd gleichgestellt Betroffene mit entsprechenden Erwerbsbiografien sollten frühzeitig, wenn möglich schon bei Ein-

Foto: BS/Couleur, pixabay.com

digital Angeboten werden um den Service für Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen. Drittens sollen Genehmigungsverfahren mittels von KI-Anwendungen beschleunigt und automatisiert werden Viertens muss mit dem Deutschland-Stack ein einheitliches Betriebsystem für alle förderallen Ebenen geschaffen werden.

Das Fünfte Projekt ist die digitale Brieftasche: Alle Bürgerinnen und Bürger haben damit wichtige Nachweise wie den Führerschein auf ihrem Handy. Die digitale Brieftasche solle Bürgerinnen und Bürgern bereits Anfang des kommenden Jahres bereitgestellt werden. Ein Fortschrittsbericht zum Stand dieses langwierigen Prozesses ist für den Sommer dieses Jahres geplant.

Viele Stimmen führen zu Schatten-IT

stellung in das Beamtenverhältnis, klären lassen, ob und welche Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden können. Spätestens vor Erreichen der Altersgrenze muss dies zwingend erfolgen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Gleiches gilt im Fall der Anerkennung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig für eine Anrechnung daraus resultierender Renten auf die Pension. Es wäre nämlich ein Missverständnis, zu glauben, dass in Fällen der Anerkennung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig später eine höhere Gesamtversorgung erreicht wird als bei Eintritt in ein Beamtenverhältnis unmittelbar nach Beendigung der Ausbildung. Rente und Versorgung werden nicht schlicht addiert. Es gilt der beamtenversorgungsrechtliche Grundsatz, dass es Ziel der beamtenversorgungsrechtlichen Regelungen ist, Beamtinnen und Beamte, die erst später im Berufsleben in ein Beamtenverhältnis berufen werden, versorgungsrechtlich zwar annähernd so zu stellen, wie ihre Kolleginnen und Kollegen, die gleich in ein Beamtenverhältnis getreten waren. Sie dürfen jedoch durch solche Vordienstzeiten und daraus folgende Rentenansprüche auch nicht bessergestellt werden. Das Bundesverwaltungsgericht (Az. 2 C 7.25) wird sich mit einer solchen Konstellation von grundsätzlicher Bedeutung im Februar 2026 befassen.

Dr. Ralph Heiermann ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Arbeitsrecht und besitzt eine Kanzlei in Hannover. Er berichtet an dieser Stelle regelmäßig über arbeitsrechtliche Entwicklungen in der Verwaltung und die aktuelle Rechtsprechung.

Foto: BS/privat

Zusätzlich verkompliziert auch der Förderalismus Prozesse und Verordnungen in Deutschland. Wildberger nennt hier konkret die nationale Umsetzung der KI-Verordnung.Hier wurde ein Großteil der Zuständigkeiten in einer Behörde zusammengelegt doch von vielen Seiten wird nun das Geschrei nach Änderungen und Verantwortungen groß, sodass der Prozess nicht zum Abschluss komme. Eine solche Verzögerung führe so Heuberger aber nur dazu, dass die Leute bereits private Anwendungen nutzen und somit langwierig die Etablierung gefährden. Prozesse müssen einfach prakmatisch gedacht werden.

Mentalitätswechsel Eine Verschlankung ist kein neues Vorhaben. Das bestätigte auch Gudrun Greiser, Mitglied des NKR, auf der Jahrestagung des DBB in Köln. Es werde aber nicht reichen, nur schlankere Verfahren und digitale Hilfsmittel wie KI einzusetzen. Was es vor allem brauche, sei ein genereller Mentalitätswechsel auch bei den Beschäftigten. Beamtinnen und Beamte wie auch Tarifbeschäftigte müssen mitgenommen werden. Zum einen durch Fort- und Weiterbildungen. Für diese besteht eine hohe Bereitschaft, wie u. a. das Führungskräfte-Barometer der DBB-Akademie zeigt (s. JanuarAusgabe S.3). Zum anderen sollte das System als Ganzes offener gestaltet werden. MdB Dr. Moritz Heuberger (Bündnis 90/Die Grünen) nennt als Beispiel eine Rotation zwischen Privatwirtschaft und Öffentlichem Dienst, der neue Impulse liefern könne. Aktuell würden Beschäftigte, die den Öffentlichen Dienst verlassen, für solche Wechesel bestraft, da ihr Stufenfortschritt eingefroren werde. Er wirbt auch für offenere Aufstiegsstrukturen im Öffentlichen Dienst, um Menschen die Führungsqualität zeigen, einen schnelleren Aufstieg zu ermöglichen. Doch selbst wenn diese Änderungen eingeführt werden, heißt das nicht, dass die Beschäftigen auch wüssten, wie mit der Situation umzugehen sei. Dr. André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, erklärte anhand des gelockerten Vergaberechts in NRW, dass mehr Freiheiten auch zu Unsicherheiten führen könnten.

Korridordenken

Druckaufbau in den Tarifverhandlungen

(BS/Sven Rudolf) Im Februar wird es eine dritte Verhandlungsrunde über den gemeinsamen Tarifvertrag der Länder geben. Auch in der zweiten Verhandlungsrunde sind sich die beiden Verhandlungsparteien nur bedingt nähergekommen.

Im Vergleich zur ersten Verhandlungsrunde gibt es dieses Mal ein Gegenangebot vonseiten der Arbeitgeber, die ihren Vorschlag als „Eckpunkte eines Einigungskorridors“ bezeichneten. Bei der Entgelterhöhung schlagen die Länder eine Erhöhung knapp über der Inflationserwartung in drei Schritten bei einer Laufzeit von 29 Monaten vor. Der DBB-Vorsitzende VolkerGeyer sieht darin aber kein beschlussfähiges Angebot und bemängelt gleichzeitig die Bewegung bei der Tarifgemeinschaft der Länder. Auch der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke fand deutliche Worte: „Ein verbindliches Angebot hat die TdL nicht vorgelegt, stattdessen von einem ‚Schnaps oberhalb der Inflation‘ geredet. Das ist ernüchternd.“ Ein besonderes Augenmerk wurde am zweiten Verhandlungstag auf die Thematik Auszubildende im Öffentlichen Dienst und studentische Hilfskräfte gelegt. Für die Nachwuchskräfte schlagen die Länder unter anderem eine Lohnerhöhung von 120 Euro in drei Schritten vor sowie eine Verlängerung der letzten Übernahmeregelungen (eine Übernahme für alle mit der Note befriedigend oder besser) und ein vorgezogenes Erreichen der Stufe zwei für alle, die mindestens ein „Gut" als Abschlussnote erreicht haben. Gefordert waren hier 200 Euro mehr bei einer Laufzeit von zwölf Monaten und eine uneingeschränkte Über-

nahme nach Abschluss der Ausbildung. „Wir als Arbeitgeber haben in dieser zweiten Verhandlungsrunde klargemacht, unter welchen Voraussetzungen eine Einigung für uns zustande kommen kann und so trotz großer Differenzen erste Fortschritte erzielt“, sagte Verhandlungsführer Dr. Andreas Dressel, Finanzsenator der freien und Hansestadt Hamburg.“ Die Gewerkschaften folgen diesem Lösungskorridor nicht, denn die Arbeitgeber Skizzieren. Geyer erklärte, man habe in der zweiten Runde lediglich gelernt, „was alles nicht ginge“.

Eilige Streikwelle

Viel Zeit bis zur nächsten Verhandlungsrunde am 12. und 13. Februar bleibt nicht mehr. Die Tarifgemeinschaft der Länder zeigt sich trotz der Uneinigkeit optimistisch, dass in der nächsten Runde ein Abschluss erzielt werde. „Die Gewerkschaften müssen offensichtlich den Druck erhöhen und die Streikaktionen massiv ausweiten. Regional werden davon unter anderem auch weitere Unikliniken, Straßenräumdienste oder Tarifbeschäftigte in Schulen, Rechenzentren und Finanzämtern betroffen sein“, so der DBB-Chef. „Bis Mitte Februar ist nicht viel Zeit. Wir entschuldigen uns bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern für die damit verbundenen Probleme, aber die Arbeitgebenden lassen uns keine Wahl.“

Die Diagnose ist klar: Heute erleben wir einen Föderalismus der Blockaden. 16 Bundesländer bedeuten 16 verschiedene Schulsysteme, 16 verschiedene Polizeigesetze. Die Ministerpräsidentenkonferenz wird zum Schauplatz parteipolitischer Machtspiele statt wirkungsorientierter Debatten. Wichtige Reformen scheitern an Zuständigkeitsfragen.

Die Kommunen – dort, wo die Menschen tatsächlich leben – sind die Verlierer dieser Machtspiele. Sie sollen Kitas bauen, Schulen sanieren, Sozialwohnungen schaffen. Aber 95 Prozent ihrer Haushalte sind gebundene Ausgaben: Pflichtaufgaben, die Bund und Länder ihnen auferlegt haben, ohne dafür zu zahlen. Die Kommunen verwalten den Mangel, können aber nichts gestalten. Und wer ist zuständig? Niemand weiß es mehr. Das Ergebnis: Jeder zeigt auf den anderen. Die Kommunen ins Zentrum stellen

Die Antwort ist eigentlich so evident wie logisch: Die Kommunen müssen als eigene dritte staatliche Ebene im Grundgesetz verankert werden – nicht mehr nur Töchter der Länder, sondern als eigenständige demokratische Ebene mit garantierten Rechten und echten Kompetenzen. Das bedeutet einen Bruch mit der föderalen Logik unseres Landes, die so lange als Garant für Stabilität gesehen wurde – und heute eine Belastung ist, mit der niemand umgehen will. Es gibt nichts zu gewinnen, so scheint es; aber es gibt viel zu verlieren. Die Kommunen brauchen Gestaltungsspielraum für lokale Bedürfnisse, eigenes Geld, eine eigene Steuerhoheit innerhalb eines bundesweiten Rahmens – etwa einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommensteuer, höhere Gewerbesteuer-Anteile oder eine Bodenwertzuwachssteuer. Finanzstarke Kommunen zahlen in einen Ausgleichsfonds ein. Das bedeutet keine

Mit dem European Green Deal wurde 2019 das Ziel formuliert, dass Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent werden soll. Ein zentrales Werkzeug ist dabei die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Demnach sollen Unternehmen umfassend über ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit berichten. Eng verknüpft ist dies mit der Abkürzung ESG (Environmental, Social, Governance). Unternehmen sollten nicht nur bezüglich ihres Umwelt-Verhaltens nachhaltiger werden, sondern auch in den Bereichen Soziales und Governance. Das aus der Finanzberichterstattung stammende Instrumentarium beruht auf der Veröffentlichung von Kennzahlen. Im Regelungsvakuum Für die Berichtspflichten wurden Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) definiert. Diese sollten mit mehr als 1.100 Datenpunkten einen umfangreichen Einblick in die unternehmerische Tätigkeit gewähren. Geplant war eine schrittweise Umsetzung der Vorgaben zur Ausweitung der Berichtspflichten bis 2028. Ab 2026 sollten diese für den Jahresabschluss 2025 bei Erfüllung von zwei der drei folgenden Kriterien für börsennotierte Unternehmen und große Kapitalgesellschaften gelten: mehr als 250 Mitarbeitende, • Nettoumsatzerlöse von mehr als 50 Millionen Euro und • eine Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro. Zur Anwendung kam es nicht, weil Deutschland die entsprechende Richtlinie nicht fristgerecht bis

Föderalismus neu denken

Dritte staatliche Ebene im Grundgesetz

(BS/Philipp von der Wippel) Unser politisches System blockiert sich selbst — beispielsweise weil Steuerhoheit und tatsächlicher Finanzbedarf auseinanderfallen. Während Bund und Länder über Kompetenzen streiten, haben die Kommunen weder Geld noch Entscheidungsfreiheit. Zeit für eine grundlegende Reform.

Die Organisationsstruktur Deutschlands sollte für Stabilität sorgen. In ihrer aktuellen Form bewirkt sie das Gegenteil. Besonders die Kommunen benötigen mehr Gestaltungsspielraum. Foto: BS/STOATPHOTO, stock.adobe.com

Zweiklassengesellschaft, sondern Eigenständigkeit mit Solidarität. Die Länder als Ermöglicher In einer neuen föderalen Ordnung sollten die Länder zu Koordinierungs- und Unterstützungsebenen werden: Sie verwalten nicht mehr, sie ermöglichen. Ihre Aufgabe ist es, Kommunen zu befähigen, Best Practices zu verbreiten und bei großen Infrastrukturprojekten zu koordinieren. Konkret heißt das: Die Länder betreiben Kompetenzund Innovationszentren für Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung. Sie unterstützen mit Know-How und Förderung – aber die Kommunen entscheiden über die Umsetzung vor Ort. Die Länder bleiben zustän-

dig für Polizei, Justiz, universitäre Bildung, regionale Verkehrsplanung. Sie werden zu Partnern der Kommunen.

Der Bund definiert Missionen Auch der Bund bekommt in dieser neuen föderalen Logik eine neue Funktion: Er setzt die großen Ziele, von Klimaneutralität bis 2040 über bezahlbares Wohnen für alle bis zur digitalen Infrastruktur. Das alles sind nationale Missionen. Der entscheidende Unterschied zu heute: Der Bund definiert Ziele und Standards, aber weniger den Weg. Der Bund finanziert diese Missionen – nicht durch befristete Förderprogramme mit 200 Seiten Antragsformularen, sondern durch

verlässliche Finanzströme. Ein Beispiel: Ein Klimafonds, aus dem jede Kommune pro Einwohner einen festen Betrag bekommt – zweckgebunden, aber frei verwendbar. Gleichzeitig garantiert der Bund bundesweite Standards bei Bildung, Gesundheit, sozialer Sicherung. Aber Standards heißt nicht Mikromanagement, sondern: gleiche Ziele, vergleichbare Qualität, faire Chancen. Der Bund ist zuständig für nationale Sicherheit, Außenpolitik, Sozialversicherung, bundesweite Infrastruktur. Und er organisiert den Ausgleich zwischen reichen und armen Regionen. Dabei gilt es auch, ein entscheidendes Problem zu lösen: die Mischfinanzierung.

Mit dem Omnibus zu mehr Klarheit?

Neugestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

(BS/Prof. Dr. Michèle Morner/Johannes Hassemer*) Omnibusse gelten nicht immer als das schnellste, aber als eines der effizientesten Verkehrsmittel. Ähnlich funktioniert der Omnibus in der EU-Nachhaltigkeitsregulierung: Er umfasst mehrere Rechtsakte und bündelt Änderungen. Damit sollen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen praktikabler werden, während Klimaneutralität weiter im Blick bleibt. Daraus folgen auch veränderte Pflichten für öffentliche Unternehmen.

Das neue Reformpaket soll Berichterstattung erleichtern, Nachhaltigkeit praktikabler gestalten und Bürokratie abbauen. Foto: BS/Denis Yevtekhov, stock.adobe.com

6. Juli 2024 in nationales Recht umsetzte. Dadurch entstand für Unternehmen Unsicherheit. Dieses Regelungsvakuum wurde verstärkt durch den Umstand, dass der Jahresabschluss und Lagebericht öffentlicher Unternehmen genauso aufgestellt und geprüft werden sollte wie bei großen Kapitalgesellschaften.

Durch Anpassungen der Haushaltsordnungen wurde dieser Fehlsteuerung entgegenwirkt, indem öffentliche Unternehmen gemäß

ihrer tatsächlichen Größe berichten sollen. Eine weitere Änderung des Regelwerks zur Nachhaltigkeitsberichterstattung hat die Europäische Kommission mit der Vorlage des OMNIBUS-Entlastungspakets am 26. Februar 2025 eingeleitet. Dieses sieht nicht nur eine Vereinfachung der CSRD, sondern auch der Taxonomieverordnung sowie der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) vor, die damit alle „im OMNIBUS einen Platz finden“. Nun soll der Anwendungsbereich der CSRD für Unternehmen

Jeder ist beteiligt, keiner verantwortlich. Das muss aufhören. Eine neue föderale Logik bedeutet deshalb strikte Kompetenzentflechtung nach dem Subsidiaritätsprinzip. Was die Kommune kann, macht die Kommune. Was mehrere Kommunen brauchen, organisiert das Land. Was bundesweit gleich sein muss, regelt der Bund. Und: Wer bestellt, bezahlt. Mit klarer Kompetenzverteilung wird Verantwortung sichtbar. Wenn eine Schule schlecht ausgestattet ist, ist die Kommune zuständig. Keine Ausreden mehr.

Für die Handlungsfähigkeit

Damit wird Demokratie auf kommunaler Ebene erlebbar. Deliberative Beteiligungsformate wie Bürgerräte und Bürgerhaushalte sind dabei ein wichtiges Mittel und müssen Standard werden. In Porto Alegre und Paris funktioniert das seit Jahren – warum nicht in Deutschland? Digitale Partizipation muss selbstverständlich sein: Plattformen, auf denen Menschen Vorschläge machen und transparent sehen, was damit passiert. Andere Länder haben vorgemacht, wie es besser geht – in Skandinavien, in der Schweiz, in den Niederlanden. Kommunen mit echter Macht, klare Kompetenzverteilung, funktionierendem Ausgleich zwischen Regionen. Der Föderalismus muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Das ist keine Utopie. Das ist die Voraussetzung dafür, dass dieser Staat im 21. Jahrhundert handlungsfähig bleibt. Die Zeit für Reformen ist jetzt.

Philipp von der Wippel ist Gründer und Geschäftsführer der ProjectTogether gGmbH. Foto: BS/Samuel Groesch

oder Gruppen gelten, die über mehr als 1.000 Mitarbeitende und Nettoumsatzerlöse von mehr als 450 Millionen Euro verfügen. Darüber hinaus wurden noch weitere Erleichterungen, etwa für Tochterunternehmen, beschlossen. Zusätzlich ist keine Prüfung mehr mit hinreichender Sicherheit durch Wirtschaftsprüfer vorgesehen. Neben diesen beschriebenen Vereinfachungen sollen im Rahmen von OMNIBUS auch die Datenpunkte der Berichterstattung deutlich auf rund 400 reduziert werden.

In Vorbildfunktion Nach dem Regierungswechsel wurde ein neuer Anlauf zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht gestartet. Derzeit läuft das Gesetzgebungsverfahren noch. Der Entwurf des Umsetzungsgesetzes sieht eine Eins-zu-eins-Umsetzung der geänderten Vorgaben der CSRD in deutsches Recht mit punktuellen Anpassungen vor. Durch die signifikante Anhebung der Schwellenwerte werden viele Unternehmen plötzlich gar nicht mehr erfasst. Für diese stellt sich jetzt die Frage, wie mit diesem Vakuum umzugehen ist. Einerseits sind sie ob des wegfallenden Berichtskorsetts erleichtert, anderer-

seits wollen sie aber hart erkämpfte Fortschritte in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht einfach so wieder aufgeben. Für sie rückt nun der freiwillige Berichtsstandard VSME (Voluntary SME-Standard) in den Fokus. Dieser umfasst im Vergleich nur ein Viertel der Datenpunkte und ist mit viel weniger Aufwand verbunden. So können gerade öffentliche Unternehmen ihrer Vorbildfunktion immer noch gerecht werden – ohne zu viel bürokratischen Aufwand. Der Umgang öffentlicher Unternehmen aller Ebenen mit dieser Thematik ist eines der Themen auf der 13. Speyerer Tagung zu Public Corporate Governance an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften vom 13. bis 14. April 2026. Neben der Teilnahme in Präsenz besteht erstmals die Möglichkeit, die Beiträge auch online mitzuerleben. Programm und Anmeldung finden Sie unter https://weiterbildung.unispeyer.de/.

*Prof. Dr. Michèle Morner ist Inhaberin des Lehrstuhls für Personal, Führung und Entscheidung im öffentlichen Sektor an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und leitet das Wissenschaftliche Institut für Unternehmensführung und Corporate Governance.

Johannes Hassemer, M. A., ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Personal, Führung und Entscheidung im öffentlichen Sektor an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.

Die Alimentierung der Berliner Landesbeamten im Zeitraum von 2008 bis 2020 war überwiegend verfassungswidrig. Das entschied das BVerfG Ende letzten Jahres. Das Land ist nun in der Pflicht, die Bezüge bis zum 31.03.2027 anzupassen (s. Dezember-Ausgabe 2025, Seite 9)

Um Klarheit zu schaffen, hat das BVerfG in seinem Beschluss die Kriterien für die Alimentierung von Beamten konkretisiert. Ein dreistufiges Prüfungsverfahren soll künftig zeigen, ob sie verfassungskonform ist oder nicht. Auf der ersten Stufe muss die Einhaltung der Mindestbesoldung geprüft werden. Wird diese unterschritten, ist die Alimentierung verfassungswidrig. Wird sie eingehalten, geht die Prüfung auf Stufe zwei weiter. Dort gilt es anhand verschiedener Parameter festzustellen, ob eine Anpassung der Besoldung fortlaufend an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards vorgesehen ist. Ist dies nicht der Fall, folgt wieder die Einstufung der Besoldung als verfassungswidrig. Besteht auch Stufe zwei die Prüfung, so ist von einer amtsangemessenen und verfassungskonformen Alimentierung auszugehen.

Inkonsequent und komplex Stufe drei ist lediglich dann relevant, wenn sich die Besoldung auf einer der vorhergehenden Stufen als nicht verfassungskonform erwiesen hat. Hier wird überprüft, ob ein Verstoß gegen die amtsangemessene Alimentierung ausnahmsweise doch gerechtfertigt ist. Diese Rechtfertigungsprüfung sollte nur in Ausnahmefällen bejaht werden –doch sie hält dem Dienstherrn eine Hintertür offen, seine Beamten trotz allem unterhalb der verfassungsrechtlich festgelegten Vorgaben zu besolden.

Im Jahr 2022 wurde erstmals die Multiprojektmanagement(MPM)Studie im öffentlichen Sektor von der im Bundesverwaltungsamt (BVA) angesiedelten Projektmanagementberatung des Beratungszentrums des Bundes (BZB) in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Darmstadt durchgeführt. Daran anknüpfend folgte 2024 eine Nachfolgestudie, welche die Erkenntnisse der ersten Studie weitgehend bestätigt. Teilgenommen haben 73 Organisationen aus der öffentlichen Verwaltung. Das Porträt einer teilnehmenden Median-Organisation sieht wie folgt aus: Sie hat 257 Mitarbeitende, ein jährliches Portfoliobudget von 20 Millionen Euro, 30 Prozent der Mitarbeitenden sind in Projekte involviert und 20 Prozent der Projektmitarbeitenden sind externe Mitarbeitende. Die Hälfte der teilnehmenden Organisationen ist auf der Bundesebene angesiedelt. Organisationen auf Landes- und Kommunalebene machen hingegen 27 bzw. 23 Prozent aus. 30 Prozent der Teilnehmenden gaben ein Jahresportfoliobudget von weniger als fünf Millionen Euro an. Den größten inhaltlichen Teil machen Projektportfolios mit IT-Projekten aus.

Entscheidende Unterschiede

• Projekte von Top-Performern erreichen viel häufiger den geplanten Nutzen oder übertreffen diesen sogar. Der Anteil erfolgreicher Projekte liegt bei Low-Performern bei 58,3 Prozent und bei Top-Performern bei 81,3 Prozent.

• Top-Performer brechen deutlich weniger Projekte ab (im Schnitt nur 0,5 Projekte pro Jahr). Low-

Neu heißt nicht gleich besser

Zwischen Rechtsanspruch und Wirklichkeit

(BS/Ann Kathrin Herweg) Beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sind derzeit rund 70 Verfahren zur amtsangemessenen Besoldung von Beamten anhängig. Der kürzlich ergangene Beschluss zur Berliner Besoldung gilt als richtungsweisend für die Alimentierung aller Länder und des Bundes – doch er könnte in einigen Fällen sogar zur Schlechterstellung von Beamten führen. Das Bundesministerium des Innern (BMI) verspricht eine zeitnahe Lösung.

Das BVerfG hat die materielle Darlegungslast beim Dienstherrn eingeführt. Beamte müssen im Falle einer Klage nicht mehr nachweisen, dass ihre Alimentation zu niedrig ausfällt. Die Beweislast geht im Streitfall auf den Dienstherrn über.

Für die Berechnung der – in Stufe eins zu prüfenden – Mindestbesoldung führt das BVerfG in seinem Beschluss einen neuen Maßstab ein. Die Beamtenbesoldung muss bei mindestens 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens liegen. Diese Prekaritätsschwelle soll den Beamten ein ihrem Status entsprechendes Leben ermöglichen und höher ausfallen als der bisher geltende Mindestabstand zur Grundsicherung. In der Theorie wirkt dieser neue Maßstab zunächst vielversprechend. In der Praxis zieht er jedoch einige Probleme nach sich. Die Berechnung der Grundlage unter Einbeziehung der neuen Parameter ist kompliziert und zeitaufwendig.

Zudem liegen derzeit keine belastbaren Daten für die Feststellung

Foto: BS/U. J. Alexander, stock.adobe.com

des Median-Äquivalenzeinkommens vor. Bis diese – mithilfe des Statistischen Bundesamtes – erhoben sind, verzögert sich die Anpassung der Bezüge weiter. Hinzu kommt, dass sich das Äquivalenzeinkommen lediglich am Einkommen der Beschäftigten bemisst. Die regional unterschiedlichen Lebenshaltungskosten finden hier keine Beachtung. Beispielsweise in Berlin (wo das Grundgehalt und damit die Prekaritätsschwelle relativ niedrig sind, die Lebenshaltungskosten aber überdurchschnittlich hoch) wird die neue Bemessungsgrundlage den tatsächlichen Bedarfen nicht gerecht. So können die Vorgaben zur amtsangemessenen Alimentierung formal erfüllt und die Beamten vor Ort gleichzeitig dennoch praktisch

schlechter gestellt sein als diejenigen in wohlhabenderen bzw. weniger teuren Regionen. Offene Forderungen Zu einigen vieldiskutierten Kritikpunkten an der amtsangemessenen Besoldung hält sich das BVerfG weiterhin bedeckt. So fordern die Gewerkschaften schon länger eine Abschaffung des Partnereinkommens. Da das Arbeits- und Treueverhältnis zwischen dem Dienstherrn und dem jeweiligen Beamten besteht, sollte aus ihrer Sicht auch die Entlohnung dementsprechend gestaltet werden – ohne die Anrechnung eines fiktiven Einkommens des Partners. Daneben bemängeln die Gewerkschaften, dass familienbezogene Gehaltsbestandteile derzeit genutzt würden, um Besoldungslücken bis zur verfassungsgemäßen Alimentierung zu schließen. Davon profitierten nicht alle Beamten und wenn, dann nur für den begrenzten Zeitraum, in dem Kinder besoldungsrelevant seien. Eine Positionierung oder gar Neuregelung dieser Aspekte durch das BVerfG lässt der Beschluss vermissen.

Ziel in Sicht Auf Bundesebene wird bereits unter Hochdruck an der Anpassung der Bezüge gearbeitet. Das BMI war kurz davor, die amtsangemessene Alimentierung für Bundesbeamte umzusetzen. „Wir wären damit längst fertig“, so Bundesinnenminister Alexander Dobrindt – hätte

Mehr Wirkung, weniger Abbruch

Top-Performer im Multiprojektmanagement

(BS/Sven Matthies/Sira Völlmecke*) Wie gut gelingt es Organisationen der öffentlichen Verwaltung, viele Projekte gleichzeitig zu steuern? Und worin unterscheiden sich die besonders erfolgreichen Organisationen von den anderen? Genau diesen Fragen ist die zweite Multiprojektmanagement-Studie in der öffentlichen Verwaltung nachgegangen

Performer hingegen brechen rund dreimal so viele Projekte ab (1,6 Projekte pro Jahr).

• Top-Performer setzen einen deutlich höheren Anteil ihrer Mitarbeitenden in Projekten ein. Während bei Low-Performern lediglich 41 Prozent ihrer Mitarbeitenden in Projekte involviert sind, sind es bei Top-Performern ganze 69 Prozent.

• Top-Performer besitzen fokussierte Portfolios, indem sie weniger Projekte parallel durchführen. Während Low-Performer bis zu 77 Projekte gleichzeitig durchführen, sind es bei Top-Performern nur 48 Projekte.

• Top-Performer (22 Prozent) nutzen wesentlich häufiger agile Projektmanagement-Methoden als Low-Performer (neun Prozent). Insgesamt werden 55 Prozent aller Projekte traditionell gemanagt –bei Top-Performern jedoch nur 41 Prozent.

Trends erkennen

Die MPM-Studie untersucht systematisch, welche Erfolgsfaktoren einen Einfluss auf die MPM-Leistung haben und wie groß dieser Zusammenhang ist. Sie erfasst einerseits den Erfolg (die Leistung) des Multiprojektmanagements und andererseits die Gestaltungsfaktoren, die den Erfolg beeinflussen und die von der Organisation gestaltbar sind

Empfehlungen:

• Stärken Sie ihr Einzelprojektmanagement, denn dieses ist die Grundlage für ein erfolgreiches Multiprojektmanagement.

• Überdenken Sie Ihre Prozesse. Identifizieren und reflektieren Sie die Strukturierungs- und Steuerungsprozesse Ihrer Projektlandschaft, um diese effizienter zu gestalten.

• Überprüfen Sie, ob Ihre Strategie klar definiert und kommuniziert ist und ob sie durch Projekte entsprechend umgesetzt wird.

• Schaffen Sie Freiräume, denn gute Projektarbeit lebt von einer starken Innovations- und Risikokultur und wird durch einen dienenden Führungsstil unterstützt.

(MPM-Erfolgsfaktoren). Bei diesen handelt es sich beispielsweise um Aspekte wie eine klare Strategie, Kundenorientierung, Prozessreife oder Nutzung von ManagementStandards. In der zweiten MPMStudie erstmalig untersucht wurden Faktoren wie KI-Orientierung und Nachhaltigkeitsorientierung. Die Leistung des Multiprojektmanagements wird dabei mithilfe des „Multiprojektmanagement Performance Index“ (MPI) gemessen. Der MultiprojektmanagementBenchmark basiert auf der Erhebung von 73 Organisationen mithilfe von Online-Fragebögen. Die

der BVerfG-Beschluss den Prozess nicht kurz vor dem Ziel zum Stoppen gebracht. Nun muss das BMI prüfen, ob seine Vorstellungen den neuen Regelungen gerecht werden und ggf. nachbessern.

„Es gibt schlichtweg keine weiteren Ausreden mehr.“

Alexander Dobrindt, Bundesinnenminister

Dobrindt hält die Umsetzung der neuen Vorgaben für nicht ganz einfach, doch er gibt sich optimistisch, bald zu einem guten Ergebnis für alle Beteiligten zu kommen. „Es gibt schlichtweg keine weiteren Ausreden mehr.“ Die amtsangemessene Alimentation sei keine Finanzfrage, sondern eine Frage der leistungsgerechten Entlohnung, so der Bundesinnenminister. Der Staat könne über die konkrete Ausgestaltung diskutieren, den Rechtsanspruch der Beamten auf eine angemessene Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetztes jedoch nicht grundsätzlich infrage stellen, bloß weil dieser Geld koste. Den Beamten des Bundes versprach Dobrindt auf der DBB-Jahrestagung, die amtsangemessene Besoldung schon „in einigen Wochen“ umzusetzen. Wenn er und sein Ministerium dieses Versprechen halten wollen, müssen sie als Erstes die neuen BVerfG-Regelungen umsetzen und Wege finden, um mit den vorhandenen Problematiken umzugehen. Die Ausgestaltung der amtsangemessenen Alimentierung auf Bundesebene wird dann Signalwirkung haben und kann den Ländern zum Vorbild dienen.

Entwicklung des Benchmarks erfolgt über das Erfolgsmaß MPI anhand des konsolidierten Gesamtsamples aus der ersten und zweiten MPM-Studie. Auf Basis des MPI werden die oberen 20 Prozent der teilnehmenden Organisationen als Top-Performer, die unteren 20 Prozent als LowPerformer klassifiziert. Daraufhin folgen eine Auswertung von statistischen Zusammenhängen zwischen Erfolgstreibern und Erfolg sowie die Untersuchung der Ergebnisse in Bezug auf weitere statistische Zusammenhänge und Einflüsse. Aus diesen lassen sich Trends und Entwicklungen im Multiprojektmanagement ableiten. Die Ergebnisse werden abschließend für jede teilnehmende Organisation in einem individualisierten BenchmarkingReport mit Vergleichswerten aufbereitet.

Praxisnaher Einsatz

Die BZB-Projektmanagementberatung unterstützt Behörden durch die Bereitstellung von Methoden und Wissen zum Thema Projektmanagement, die Schaffung von Vernetzungsmöglichkeiten sowie durch konkrete, projektbezogene Beratung. Hierzu stellen wir u. a. den Projektmanagementstandard PMflex zur Verfügung und engagieren uns in der NExTcommunity „(Multi-)Projektmanagement“ und

im Arbeitskreis „Strategischer Erfolgsfaktor Projektmanagement“ der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. Mit der regelmäßigen Durchführung von Multiprojektmanagement-Studien möchte das BZB es teilnehmenden Behörden ermöglichen, den Reifegrad ihres Multi- und Einzelprojektmanagements zu evaluieren. Zudem möchte es übergreifende Erkenntnisse zum Entwicklungsstand von Multiprojektmanagement in der öffentlichen Verwaltung gewinnen und sie nutzen, um seine Unterstützungsangebote kontinuierlich zu verbessern und praxisnäher zu machen. Hierfür greift das Beratungszentrum auf die Expertise der Technischen Universität Darmstadt zurück. Seit mehr als zwanzig Jahren evaluiert das Team um Prof. Dr. Alexander Kock, Leiter des Fachgebiets Technologie- und Innovationsmanagement, die Erfolgsfaktoren von Projektportfolio-Management durch fortlaufende BenchmarkingStudien.

Ausführliche Informationen zu den Ergebnissen und Handlungsempfehlungen finden Sie zum Download auf www.grosspm.bund.de. Die BZB-Projektmanagementberatung beabsichtigt, 2026 die dritte Multiprojektmanagement-Studie für die öffentliche Verwaltung durchzuführen. Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme oder Fragen rund um die Studie haben, schreiben Sie gerne an mpm-studie2024@bva.bund.de .

*Sven Matthies ist Leiter und Sira Völlmecke Mitarbeiterin der BZB-Projektmanagementberatung im Bundesverwaltungsamt.

Mit dem NKomFöG schafft das Land Niedersachsen erstmals einen eigenständigen gesetzlichen Rahmen zur vereinfachten Bereitstellung und Auszahlung von Fördermitteln an kommunale Fördermittelempfänger. Ziel des Gesetzes ist es, die bislang stark fragmentierte, förderprogrammspezifische Praxis zu vereinheitlichen und zugleich den administrativen Aufwand auf kommunaler Ebene spürbar zu reduzieren.

Ausgangspunkt der Neuregelung ist die Erkenntnis, dass bestehende Förderverfahren vielfach durch komplexe Antragstellungen, umfangreiche Nachweis- und Prüfpflichten sowie eine hohe Bindung personeller Ressourcen geprägt sind. Insbesondere kleinere und mittlere Kommunen stoßen dabei regelmäßig an ihre administrativen Grenzen. Fördermittel konnten dadurch nicht immer in vollem Umfang oder nur verzögert abgerufen werden. Das NKomFöG setzt hier an und verfolgt einen systematischen Ansatz zur Vereinfachung.

Ein Regelungsrahmen Kern des Gesetzes ist die Abkehr von den bislang maßgeblichen Verwaltungsvorschriften zu Paragraf 44 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO). Förderungen sollen – sofern eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen wird – künftig pauschaliert, budgetiert oder projektbezogen gewährt werden können. Die konkrete Fördervariante wird durch den jeweiligen Verordnungsgeber festgelegt. Damit eröffnet das Gesetz den Fachressorts neue Gestaltungsspielräume bei der Ausgestaltung von Förderprogrammen und verspricht zugleich eine Entlastung der kommunalen Verwaltungspraxis.

Impuls der Förderarchitektur

Das Niedersächsische Kommunalfördergesetz

(BS/Holger Meyer) Mit dem Niedersächsischen Kommunalfördergesetz (NKomFöG) führt das Land ein modernes, einheitliches und digitales Verfahren zur Vergabe kommunaler Fördermittel ein. Kommunen gewinnen dadurch an Planungssicherheit, profitieren von flexibleren Fördermodellen und können Fördermittel einfacher abrufen. Jetzt kommt es darauf an, die Chancen dieses neuen Instruments konsequent zu nutzen.

Nur mit dem Sondervermögen lässt sich der Investitionsrückstau nicht beseitigen. Auch bereits bestehende Förderprogramme müssen ergiebiger und Nutzerfreundlicher werden. Eine Anpassung des Kommunalfördergesetzes ist ein guter Anfang. Foto: BS/magele-picture, stock.adobe.com

Adressaten des Gesetzes sind ausschließlich kommunale Fördermittelempfänger. Hierzu zählen neben den Kommunen selbst auch kommunale Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts sowie kommunale Unternehmen in privater Rechtsform mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung. Das Gesetz erfasst sowohl klassische Zuwendungen als auch Leistungen aus Gründen der Billigkeit und führt den Begriff der „Förderung“ als einheitlichen Oberbegriff ein. Ziel ist eine kohärente Förderarchitektur, die unterschiedliche Förderinstrumente unter einem gemeinsamen

Regelungsrahmen bündelt. Trotz der angestrebten Vereinfachung bleibt das Haushaltsrecht handlungsleitend. Förderungen dürfen weiterhin nur unter den Voraussetzungen des Paragrafen 23 LHO gewährt werden. Auch Verwendungsnachweise sowie Prüfungsund Kontrollrechte der zuständigen Stellen können greifen. Diese sollen jedoch stärker auf Plausibilitätsprüfungen ausgerichtet und risikoorientiert ausgestaltet werden. Das Gesetz zielt damit auf eine angemessene Balance zwischen Effizienz und haushaltsrechtlicher Verantwortung. Besondere Be -

Bauen und schnell Sicherheit schaffen

Verteidigung und Bevölkerungsschutz beschleunigen

(BS/sr) Mit dem Sondervermögen Infrastruktur soll Deutschland wieder auf Vorderman gebracht werden. Doch damit bereits in diesem Jahr finanzielle fließen und Projekte beginnen können müssen auch die Genehmigungen für Projekte möglichst schnell umgesetzt werden. Gerade im Sicherheits- und Verteidigungsbereich kommt von Seiten der Länder Bewegung in diesen Prozess.

Ohne eine ausgebaute Infrastruktur wird das Ziel der Verteidigungsbereitschaft 2029 nicht erreicht werden. Foto: BS/Bundeswehr, Marco Dorow

Es gibt zwar deutliche Skepsis darüber, ob die zusätzlichen Gelder des Sondervermögens reichen, um die Infrastruktur wieder auf Vordermann zu bringen, sodass auch überlegt werden muss, wie es nach Auslaufen der zusätzlichen Finanzierung weiter geht. Doch bis diese Frage geklärt wird ist noch Zeit –nun gilt es erst einmal mit der Umsetzung der Projekte zu beginnen. Im Sicherheitsbereich hat zuletzt Nordrhein-Westfalen seine Bauordnung angepasst, um bundeswehrund zivilschutzkritische Infrastruktur schneller zu genehmigen.

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW, erörtert: „Die sicherheitspolitischen Zäsuren haben unmissverständlich gezeigt, dass Verteidigungs- und

Sicherheitsfähigkeit kein abstraktes Zukunftsthema ist, sondern eine konkrete staatliche Aufgabe im Hier und Jetzt. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, soll das Bauordnungsrecht des Landes gezielt weiterentwickelt werden.“ Damit dies gelingt wurden Verfahren vereinfacht, neu geordnet und auf die Anforderungen sicherheitsrelevanter Bauprojekte zu geschnitten.

Genehmigungslos loslegen NRWs Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk, dessen Ressort für die Umsetzung der militärischen Bauvorhaben im Bundesland verantwortlich ist, erklärt: „Für militärische Bauten in unserem Land muss künftig kein Baugenehmigungsverfahren mehr angestrengt

werden.“ Dabei handele es sich um eine bahnbrechende Neuerung so Optendrenk. Auch bei der denkmalrechtlichen Planung wird das Genehmigungsverfahren verschlankt, da es nicht möglich sei, um die Nutzung von Denkmalgeschützten Kasernen herumzukommen. Künftig gilt eine einmonatige Frist, in der die obere Denkmalbehörde Einspruch einlegen muss – sonst starten die entsprechenden Maßnahmen.

Kein Einzelfall NRW ist dabei nicht das erste Land, das die Bauvorhaben für die Bundeswehr deutlich beschleunigen will. Bereits im vergangenen Jahr hatte zum Beispiel BadenWürttemberg eine Anpassung des Landesrechtes beschlossen. Auch hier muss die Bundeswehr für ihre Bauvorhaben keinen formelles Genehmigungsverfahren durchlaufen, solange sie sich an die entsprechenden Landesvorschriften hält. Neben Bauvorhaben, die der Verteidigung dienen, werden in NRW auch andere dem Bevölkerungsschutz dienende Baumaßnahmen in ihrer Genehmigung vereinfacht. Diese Bauvorhaben sind der oberen Bauaufsichtsbehörde in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen. Die öffentliche Hand ist an Recht und Gesetz gebunden, so dass das Einhalten der bauordnungsrechtlichen Vorschriften auch mit neuen Verfahrensbeschleunigungen einhergehen kann.

deutung kommt den auf Grundlage des Gesetzes zu erlassenden Förderverordnungen zu. Erst sie entscheiden darüber, in welchem Umfang pauschalierte oder budgetierte Förderungen tatsächlich zur Anwendung kommen und wie groß die praktischen Spielräume für Kommunen ausfallen. Der Gesetzgeber versteht das NKomFöG folglich als Instrument, das von den Ressorts vorrangig geprüft werden soll, ohne eine zwingende Anwendung vorzuschreiben. Damit verbleibt die Entscheidung über den Einsatz des neuen Förderregimes bewusst im fachlichen Ermessen.

Aus verwaltungspraktischer Sicht liegen die Chancen des Gesetzes vor allem in einer höheren Planungssicherheit und einer effizienteren Mittelverwendung. Pauschalierte oder budgetierte Förderungen können dazu beitragen, Investitionsvorhaben zügiger umzusetzen und die Bindung knapper Personalressourcen zu reduzieren. Gerade im Kontext umfangreicher Investitionsprogramme kann das NKomFöG damit einen relevanten Beitrag zur Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit leisten. Finanzprobleme bleiben weiter ungelöst Gleichzeitig ist festzuhalten, dass das Gesetz keine strukturellen Finanzprobleme der Kommunen löst. Es verändert Verfahren, nicht die finanzielle Grundausstattung. Ob die angestrebte Entlastung tatsächlich eintritt, wird maßgeblich von der konkreten Ausgestaltung der Förderverordnungen und der Anwendungspraxis abhängen. Das Niedersächsische Kommunalfördergesetz setzt somit einen wichtigen Impuls für eine modernisierte Förderpraxis. Sein Erfolg wird sich weniger am Gesetzestext als an seiner konsequenten, praxistauglichen Umsetzung messen lassen müssen.

Holger Meyer ist stellvertretender Abteilungsleiter für Regionale Landesentwicklung in der Niedersächsischen Staatskanzlei und bearbeitet strategische Fragen der kommunalen Förderund Strukturpolitik.

Foto: BS/privat

Sicher zur Wahl

Landtagskandidaten im Visier

(BS/Ann Kathrin Herweg) Die Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW) rechnet kurz vor der Landtagswahl mit vermehrten Sicherheitsvorfällen. Opfer müssen mit Folgen in der öffentlichen Wahrnehmung ihrer Person bis hin zu Reputationsverlusten rechnen. Das kann den Wahlerfolg gefährden. Kurz vor der Wahl ist daher für politische Akteurinnen und Akteure größte Vorsicht geboten.

Baden-Württemberg wählt im März einen neuen Landtag. Um Kandidatinnen und Kandidaten zu schützen, haben sich die Sicherheitsbehörden zusammengetan und informieren über Sicherheit und präventive Maßnahmen gegen Angriffe in der analogen und digitalen Welt. Die CSBW hat eine Übersicht der häufigsten Gefahrenquellen im Digitalbereich zusammengestellt und zeigt mögliche Präventionsmaßnahmen auf. Kandidierende erhalten hier u. a. wertvolle Tipps zum Schutz persönlicher Daten und digitaler Identitäten. Auch die Polizei und das Landesamt für Verfassungsschutz beteiligen sich mit gezielten Informationsangeboten und Handlungsempfehlungen zu Bedrohungen, Angriffen etc. Auf der Webseite des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen finden Interessierte eine Sammlung der Angebote und weiterer Informationen, aktuelle Warnmeldungen und hilfreicher Kontaktdaten.

Ein sicherer Rahmen „Wahlen sind das Herzstück unserer Demokratie“, betont BadenWürttembergs Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl „Der Schutz der zur Wahl stehenden Bewerberinnen und Bewerber sowie der Wahlveranstaltungen selbst ist daher von höchster Bedeutung.“ Zwei Wochen nach der Wahl in Baden-Württemberg wer-

den auch in Rheinland-Pfalz die Bürgerinnen und Bürger zur Urne gebeten. „Das gesellschaftliche Klima wird rauer und das spüren leider auch Amts- und Mandatsträger auf allen Ebenen. Politisches Engagement braucht einen sicheren Rahmen, damit Menschen bereit bleiben, Verantwortung zu übernehmen“, so der Rheinland-Pfälzische Innenminister Michael Ebeling „Unser Ziel ist es, diejenigen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen, bestmöglich zu unterstützen und ihnen Sicherheit zu vermitteln.“ Bereits im Dezember klärte das Landeskriminalamt daher in einer Informationsveranstaltung über Risiken und Schutzangebote auf und gab politisch aktiven Personen Verhaltensempfehlungen mit auf den Weg.

Alle Tipps einen Blick In der online abrufbaren Broschüre zur Sicherheit von Amts- und Mandatstragenden des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz finden potenziell Betroffene weitere Verhaltensempfehlungen. Vom Aufsuchen eines belebten Ortes in bedrohenden Gefahrensituationen bis hin zum Umgang mit verdächtigen Postsendungen – auch über den Wahlkampf hinaus können Politikerinnen und Politiker hier nachlesen, wie sie sich bestmöglich auf den Ernstfall vorbereiten oder in einem solchen reagieren sollten.

Sächsisches

Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Postanschrift: 01095 Dresden

Telefon: 0351/564-0

Telefax: 0351/564-31999

E-Mail: poststelle@smi.sachsen.de Homepage: www.smi.sachsen.de

Beauftragter für Vertriebene und Spätaussiedler Dr. Jens Baumann -30110 Stabsstelle Sport Andreas Schumann -30500

Amtschef Ulf Bandiko -30100

Leitungsstab SMI Burkhard Kurths -30200

Ministerbüro Thomas Gockel-Hentschel -30010 Referat Kommunikation/Pressesprecher Martin Strunden -30400 Referat Organisationsentwicklung, strategische Planung, Controlling N.N. Zentralstelle Holger Felix -30300 Innenrevision/Zentrale Interne Meldestelle SMI Robert Fink -30600

Projektgruppe Strategie Zivile Verteidigung Sachsen Jörg Pichler -34010

Abteilung 4 Bevölkerungsschutz Andreas Hirth -34000

Leitungsstab Polizei Katja Stolzenberg -33010

Abteilung 3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium Jörg Kubiessa -33000

Geschäftsstelle Reformkommission Jörg Weihe -32200

Abteilung 2 Recht und Kommunales Dr. Saskia Tietje -32000

Abteilung 1 Zentrale Angelegenheiten Thomas Rechentin -31000 Stabsgruppe Neukonzeption Hochschul-, Ausund Fortbildungsstruktur Nadine Ruppik -31010

Referat 41 Grundsatz, Haushalt und Beschaffung im Bevölkerungsschutz Sebo Koolman -34100

Stabsstelle Innenrevision Polizei Mady Schneider -33050

Referat 31 Einsatz, Verkehrspol. Aufgaben Inspekteur der Polizei Petric Kleine -33100

Referat 42 Brandschutz, Feuerwehrwesen Jens Großer -34200

Referat 43 Katastrophenschutz, Zivile Verteidigung Andreas Kunze-Gubsch -34300 Referat 44 Krisenmanagement, Koordinierungsstelle Kritische Infrastrukturen Dr. Kristin Roespel -34400 Referat 45 Rettungsdienst, Landeszentralstelle Psychosoziale Notfallversorgung Gudrun Zabel -34500

Referat 21 Verfassungs-, Verwaltungsrecht, Normprüfung, Parl. Wahlen, Glücksspielrecht N. N.

Referat 32 Strategische Organisationsentwicklung der Polizei Torsten Schultze -33200

Referat 33 Kriminalitätsbekämpfung, GS Landes-Präventionsrat Detlef Lenk -33300

Referat 34 Digitalisierung, Technik und Haushalt der Polizei Jens Naumann -33400

Referat 35 Personalmanagement, Ausund Fortbildung der Polizei Oliver Möller -33500

Referat 36 Recht der Polizei Klaus Hecht -33600

Referat 11 Organisation, Innerer Dienst Michael Garten -31100

Referat 22 Kommunale Grundsatzangelegenheiten Jörg Weihe -32200

Referat 12 Personalmanagement Sventa Fricke-Kuhnt -31200

Referat 23 Kommunale Wirtschaft und Finanzen, Kommunalabgabenrecht, Vermögensrecht Andreas Geisler -32300

Referat 13 Dienstrecht, Ausund Fortbildung Dr. Irmgard Weiß -31300

Referat 14 Haushalt, Liegenschaften Horst Koller -31400

Referat 24 Ausländerangelegenheiten und Staatsangehörigkeit Axel Meyer -32400

Referat 25 Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen Franz-Josef van Stiphout -32700

Referat 26 Personenstands-, Meldeund Ausweiswesen N.N.

Referat 15 Justiziariat, Datenschutz, Archivwesen, Statistik, Zentrale Vergabestelle Dirk Benkendorff -31500 Behördliche Datenschutz- beauftragte* Sabine Krombholz -31517 Beauftragter für Informationssicherheit* Rico Kirschner -31512

Referat 16 Verfassungsschutz, Geheimschutz Dirk Münster -31600

Referat 17 Informationsund Kommunikationstechnik im SMI Marcel Jankovec -31700

* Direkt dem Amtschef unterstellt

Die Bedeutung der Raumfahrt wurde lange Zeit unterschätzt. Das ändert sich gerade. Der Sektor erlebt einen gewaltigen Wachstumsschub. Beim internationalen Wettlauf zum Mond und zu den Planeten „will und muss Deutschland ganz vorne mit dabei sein“, fordert Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU). Start Ups sollen dabei helfen, dieses Ansinnen umzusetzen.

Es gibt allerdings gewaltigen Aufholbedarf, um zu erfolgreichen Raumfahrtländern wie USA, China, Japan und selbst Indien aufzuschließen. „Deutschland hat im letzten Jahr 19 Satelliten gestartet, die Amerikaner mehrere tausend. Das heißt: Wir sind mehrere Größenordnungen von den führenden Nationen weg“, sagt Daniel Metzler, Chef des 2018 in München gegründeten Start-ups „Isar Aerospace“. Das Unternehmen, das 450 Mitarbeiter zählt, will von Norwegen aus Satelliten in den erdnahen Orbit bringen.

Deutschland ist größter Beitragszahler der ESA

Die Politik hat mit dem Bundeshaushalt 2026 bereits starke Signale gesetzt. „Für die Raumfahrt sind rund 2,4 Milliarden Euro aus Mitteln des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) vorgesehen. Diese Mittel verteilen sich auf das nationale Raumfahrtprogramm, die Beiträge zur Europäischen Weltraumorganisation (ESA) sowie auf erste gezielte Investitionen in Raumfahrtinfrastruktur“, erläutert der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch, Vorsitzender der Parlamentsgruppe Luft- und Raumfahrt, im Gespräch mit dem Behörden Spiegel. Zusätzlich sei auf der jüngsten ESA-Ministerratskonferenz ein Gesamtvolumen für die Weltraumpolitik von rund 22,1 Milliarden Euro beschlossen worden. „Davon trägt Deutschland

Rund die Hälfte der in Deutschland vorhandenen Vermögen wurden nicht durch Arbeit erwirtschaftet, sondern sind stattdessen das Ergebnis einer Erbschaft oder Schenkung. Jedes Jahr werden Vermögen in einer dreistelligen Milliardenhöhe vererbt oder verschenkt. Im Vergleich dazu fällt das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer gering aus – es liegt bei rund zwölf Milliarden Euro. Das zeigt eine aktuelle Erhebung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Die SPD hält die bestehende Regelung für die Erbschaftssteuererhebung für ungerecht und legte deshalb nun ein Reformkonzept vor, das in viele Richtungen hohe Wellen schlägt. Geplant ist eine grundlegende Änderung des deutschen Erbschaftssteuerrechts, durch die große Vermögen stärker belastet und kleine sowie mittlere Erbschaften entlastet werden. Konkret soll für jeden Erben ein sogenannter Lebensfreibetrag von rund einer Million Euro gelten. Dieser setzt sich aus einem Freibetrag von 900.000 Euro für Erbschaften aus der Familie und 100.000 Euro von nicht oder entfernt verwandten Personen zusammen.

Freibeträge von fünf Millionen Euro für Firmen

Die geplante Erweiterung des Freibetrags geht einher mit der Abschaffung der Zehn-Jahres-Regel. Laut dieser konnte bisher alle zehn Jahre in Höhe des bisherigen Freibetrags von 500.000 (bei Ehepartnern) bzw. 400.000 Euro (bei Kindern) verschenkt beziehungsweise vererbt werden. Künftig soll zudem

Mit Start-ups zu den Sternen

Die Bundesregierung macht Tempo in der Weltraumpolitik

(BS/Hans-Jürgen Leersch) Deutschland erhöht die Investitionen in die Raumfahrt, verstärkt Forschung und militärische Aktivitäten und setzt dafür auch im neuen Bundeshaushalt starke Signale. Auch die Förderung von Start Ups soll angekurbelt werden.

Der Raumfahrtsektor erlebt derzeit einen gewaltigen Wachstumsschub: Im neuen Bundeshaushalt sind hierfür 2,4 Milliarden Euro vorgesehen. Foto: NaesyaStudio/stock.adobe.com

rund 5,4 Milliarden Euro und bleibt mit etwa 23 Prozent größter Beitragszahler der ESA. Diese starke finanzielle Rolle verschafft Deutschland Einfluss auf Programme und Prioritäten und schafft zugleich die Voraussetzung, eigene strategische Interessen sichtbar einzubringen“, freut sich Willsch Im internationalen Vergleich, insbesondere mit Blick auf die NASA, der rund 25 Milliarden US-Dollar pro Jahr zur Verfügung stehen, werde aber deutlich, dass Europa und Deutschland zwar auf einem guten Weg seien, der Abstand jedoch weiterhin erheblich sei. „Entscheidend ist deshalb, dass die vorhandenen Mittel konsequent in strategische Fähigkeiten, technologische Souveränität und industrielle Wertschöpfung übersetzt werden“, fordert Willsch

Dafür soll im Ministerium ein ausgewiesener Experte sorgen: Der ehemalige Astronaut Thomas Reiter ist seit Jahresbeginn Leiter der

Abteilung Raumfahrt und Sicherheit in Bärs Ministerium. Und nicht zuletzt ist der Bundesforschungsministerin in der ESA ein großer Erfolg gelungen: Bei einer „Artemis“-Mission der USA zum Mond, an der auch die ESA beteiligt ist, wird auch ein deutscher Astronaut beziehungsweise eine Astronautin anwesend sein. Dies werde auch das Interesse an der Raumfahrt in der Bevölkerung massiv erhöhen, so die Erwartung. Eine zusätzliche finanzielle Stärkung des nationalen Programms wäre wünschenswert, sagt Willsch und verweist auf die vorhandene Expertise: Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt in Köln (DLR) und die Deutsche Raumfahrtagentur im DLR bildeten „das institutionelle Rückgrat der deutschen Raumfahrtpolitik“. Das DLR betreibe hochmoderne Spitzeninfrastruktur, von Kontrollzentren über Testanlagen bis hin zu realitätsnahen Mond-

und Mars-Testumgebungen. Zudem sei es ein Schlüsselpartner in zahlreichen ESA-Programmen. „Damit stehen genau jene Strukturen zur Verfügung, die für ambitionierte Mond- und Marsprogramme erforderlich sind. Beide Einrichtungen sind fachlich exzellent aufgestellt, vereinen hochqualifizierte Wissenschaftler und Forscher und leisten einen entscheidenden Beitrag zur Nachwuchsgewinnung“, betont Willsch

„Die starke finanzielle Rolle Deutschlands schafft die Voraussetzung, eigene strategische Interessen sichtbar einzubringen.“

Klaus-Peter Willsch, Vorsitzender der Parlamentsgruppe Luft- und Raumfahrt

35 Milliarden Euro für die Weltraumsicherheit Auch die militärischen Aktivitäten im Weltraum werden erheblich gestärkt. Die Bundeswehr kann bis 2030 insgesamt 35 Milliarden Euro für die Weltraumsicherheit ausgeben. Der Chef des Bundeswehr-Weltraumkommandos, Generalmajor Michael Traut, sagt, die Bedeutung des Weltraums für

Neue Lastenverteilung

Umstrittene Vorschläge für eine Reform der Erbschaftssteuer

(BS/Anne Mareile Moschinski) Die SPD will das Erbschaftssteuergesetz umfassend ändern. Daran regt sich nun Kritik aus den Reihen des Koalitionspartners, auch Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften prognostizieren negative Folgen.

Die SPD will neue Regeln für die Erbschaftssteuer einführen. Kritik regt sich vor allem an dem geplanten Unternehmensfreibetrag. Foto: taka/stock.adobe.com

das Vererben von Elternhäusern steuerfrei bleiben – vorausgesetzt die Erben bewohnen die Immobilie weiter. Für Firmen sind Freibeträge von fünf Millionen Euro geplant. Damit soll die Weiterexistenz von Familienbetrieben gesichert bleiben. Wer größere Unternehmen erbt, muss hingegen mit Mehrbelastungen rechnen.

Die Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG) findet den „Diskussionsaufschlag der SPD zwar in der Grundrichtung“ richtig, attestiert bei den Details aber noch viel Arbeit. So fehle es an Effizienz und Praktikabilität. Die geltenden Verschonungsregeln seien ein „bürokratisches Monster“, sagt der DSTG-Bundesvorsitzende Florian Köbler. So müssten derzeit spezialisierte Teams aus

den Finanzbehörden komplexe Verschonungsprüfungen durchführen. Damit würden Einnahmen erzielt, die im Anschluss teilweise wieder erlassen werden. Die Verwaltungsressourcen würden so schlecht investiert.

Hinzu komme: Aktuell verliere der Staat acht Mal mehr Geld durch Steuerkriminalität als die Erbschaftssteuer einbringe. Daher müsse eine intelligente Reform der Erbschaftssteuer Ressourcen für prioritäre Aufgaben freigeben, so Köbler. „Die Finanzverwaltung braucht mehr Ressourcen – für die Bekämpfung von Hinterziehung, nicht für komplexe Erbschaftsprüfungen“, so Köbler.

Auch an der Fünf-Millionen-Grenze des SPD-Vorschlags regt sich

Sicherheit und Verteidigung sei bisher meist ausgeblendet worden. Doch wachsende internationale Spannungen und der Ukraine-Krieg hätten zu einer Änderung geführt. Die Notwendigkeit eines stärken Schutzes und besserer Aufklärung durch Satelliten beschreibt IsarAerospace-Chef Metzler folgendermaßen: „Wenn auf der anderen Seite der Erde eine interkontinentale ballistische Rakete auf Deutschland gefeuert wird, dann merken wir das erst, wenn sie einschlägt. Satelliten können über solche Ereignisse vorher informieren und aufklären.“ Starts in den Weltraum sowie der Bau von Satelliten sind Schwerpunkte der „New Space Szene“, wie die Start-ups auch genannt werden. Schwerpunkte der boomenden Branche, die auch mit Unterstützung aus dem Bundeshaushalt rechnen kann, sind Bayern und Berlin. Neben Isar Aerospace macht der Raketenbauer „Rocket Factory Augsburg (RFA)“ von sich reden. In Berlin will das Start Up „Berlin Space Technologies (BST)“ bald zu einer Serienfertigung von Satelliten kommen. Im Gebäude eines ehemaligen Baumarktes in Berlin-Tempelhof könnten bis zu 200 Satelliten pro Jahr gebaut werden. 80 Unternehmen der Raumfahrtbranche sollen ihren Sitz in Berlin haben, was auch daran liegt, dass an der Technischen Universität (TU) seit Langem ein Studiengang Luft- und Raumfahrt existiert, sodass es junge Absolventen für den Arbeitsmarkt gibt. Der Ruf Berlins ist inzwischen so gefestigt, dass selbst ein bekanntes amerikanisches Unternehmen in der deutschen Hauptstadt vertreten ist: „Planet Labs“ plant, in Berlin Satelliten mit einer extrem hohen Auflösung für die Erdbeobachtung zu produzieren. Bereits jetzt betreibt das auf Erdbeobachtung aus dem All spezialisierte Unternehmen ein Kontrollzentrum für seine Satelliten direkt an der beliebten Berliner Einkaufsmeile Kurfürstendamm.

band der Familienunternehmer. Der geplante Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro reiche als Schutz für kleine und mittlere Betriebe nicht aus, sagt Anne-Katrin Moritz, Mitglied der Geschäftsleitung.

von mehreren Seiten Kritik. Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), erklärte dazu: Zunächst einmal müsse das Urteil de s B undesverfassungsgerichts abgewartet werden, das über die Verfassungskonformität der aktuellen Erbschaftssteuer-Regelung entscheiden soll. Laut dieser können Betriebserben, die mehr als 26 Millionen Euro Betriebsvermögen erben, unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuerpflicht befreit werden. Ebendiese Verschonungsregeln für Betriebsvermögen müssten erhalten blieben, so Dittrich. Eine Einschränkung der geltenden Regeln würde „Nachfolgen gefährden, Betriebe belasten und die Fortführung der regionalen Wirtschaft schwächen“. Dass die SPD die Verschonungsregeln abschaffen und durch einen Freibetrag für Betriebsvermögen in Höhe von fünf Millionen Euro ersetzen will, findet Dittrich „unverständlich“. „Dieser Betrag mag auf den ersten Blick hoch erscheinen. Er ist aber schnell erreicht, wenn man Betriebsgrundstücke oder Maschinen betrachtet.“ So könne ein Kran rund 500.000 Euro kosten. Gerade in kleinen Betrieben sei der Freibetrag damit schnell aufgebraucht. Kritik an dem vorliegenden Reformpapier kommt auch vom Ver-

Massiver Finanzdruck bei der Unternehmensnachfolge Maschinenparks, Lagerhallen, Bürogebäude und Betriebskapital würden Unternehmenswerte schnell in die Höhe von zweistelligen Millionenbeträgen treiben. „Dadurch geraten Unternehmen bei der Nachfolge und Übergabe an spätere Generationen unter massiven finanziellen Druck. Sie müssten diese Vermögenswerte dem Betrieb entnehmen, mit Risiken für Arbeitsplätze und Investitionen“, erklärt sie. Dadurch würden Unternehmensnachfolgen erschwert, Investitionen verzögert – besonders in der aktuellen Wirtschaftskrise fatal. Die Ökonomen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) sehen die Reform aus ähnlichen Gründen kritisch. Zwar sei das Ziel, die Steuer einfacher auszugestalten, sinnvoll – doch „unter dem Strich würde die Umsetzung der Pläne dem Wirtschaftsstandort schaden“, so IWÖkonom Dr. Tobias Hentze. Mittlere und größere Familienunternehmen hätten mit deutlichen Steuererhöhungen zu rechnen. „Für Unternehmen, die häufig im internationalen Wettbewerb stehen, wäre das ein gravierender Nachteil“, führt der Wirtschaftswissenschaftler aus. Investitionen, Arbeitsplätze und langfristig die wirtschaftliche Stärke des Standorts Deutschland seien dadurch erheblich gefährdet.

► LOSVERGABE

Verzicht

Knappe Begründung

Zur Schaffung eines Parkleitsystems veranstaltete die Auftraggeberin eine Vergabe, die Leistungsteile miteinander verband. Gegenstand der Ausschreibung waren Liefer- und Installationsaufträge für das System, sowie auch das Aufstellen der Schilder bzw. Leitafeln. Ein spezialisiertes Unternehmen beklagte, dass es nicht in der Lage sei, auf die Leistung insgesamt zu bieten. Es macht geltend, dass die ausschreibende Stelle als solche das Losvergabegebot missachtet habe.

Die Vergabekammer (VK) sieht dies anders. Auf Basis des Beurteilungsspielraums sei es möglich gewesen, auf eine Losvergabe zu verzichten. Zu würdigen sei, dass der Begriff der „Erforderlichkeit“ in Paragraf 97 Abs. 4 Satz 3 GWB als Rechtsbegriff erheblichen Einschränkungen durch den Beurteilungsspielraum bzw. die Prognoseentscheidung unterliege.

Die Vergabestelle hat dokumentiert, warum sie die Gesamtlosvergabe für erforderlich gehalten hat. Die Erforderlichkeit einer Gesamtvergabe aus technischen Gründen erscheine, so die VK, nachvollziehbar.

Außerdem spreche das geschätzte Volumen der Baumaßnahmen im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Auftrags von weniger als vier Prozent für eine unwirtschaftliche Zersplitterung des Auftrags bei einer Losvergabe dieser Teile. Die Reichweite des Beurteilungsspielraums und die Einschätzungsprärogative hinsichtlich der Leistung seien zu respektieren. Mit Blick auf die Dokumentation der Gründe für eine Gesamtvergabe sei festzuhalten, dass diese zwar sehr knapp, aber hinreichend sei.

VK Saarland, Beschl. v. 03.07.2024 (3 VK 3/24)

► ZUSCHLAG Änderungen

Verbindlich?

Ausgeschrieben waren Leistungen von Planungsbüros nebst Beleihung mit Aufgaben der Bauverwaltung. Am Ende des Verhandlungsverfahrens war es unklar, ob überhaupt ein Vertrag – und wenn ja welcher und mit welchen Änderungen – zustande gekommen ist. Maßgeblich kommt es dann darauf an, ob gemäß darüber dem ausverhandelten Ergebnis noch hinausgehende Änderungswünsche bestehen. Die Vergabekammer stellt fest: Das Auftragsschreiben stellt keinen Vertragsschluss dar. Der Auftraggeber hat das Angebot des Unternehmens nicht angenommen. Vielmehr hat er seinerseits gem. Paragraf 150 Abs. 2 BGB den Abschluss einer abgeänderten Fassung des späteren Vertrages angeboten. Diese Änderungen bettreffen zusätzliche Verpflichtungen des Auftragnehmers. Eine Annahme mit Änderungen ist nur dann nicht als neues Angebot zu werten, wenn der Erklärende deutlich zum Ausdruck bringt, dass er nur unverbindliche Änderungswünsche äußert und der Vertrag unabhängig von diesen zustande kommen soll. Nur dann würde es sich um eine Annahme des ursprünglichen Angebotes handeln, die mit dem Angebot zur Vertragsänderung verbunden wird (OLG Celle, Beschl. v. 29.12.2022, 13 U 3/22). Dies geht aus dem betrachteten Fall nicht hervor. Bestätigend äußerte sich das OLG Naumburg (Beschl. v. 02.09./11.10.2024, 6 Verg 2/24). Es ordnete den „Zuschlag“ des Auftraggebers als „modifizierenden Zuschlag“ ein, der vom Bieter nicht angenommen werden müsse. Hat der Auftraggeber also Änderungswünsche, so darf er diese nur unverbindlich formulieren; eine Verhandlung nach Zuschlag ist in sehr engen Grenzen möglich.

VK Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 14.06.2024 (2 VK LSA 10/24)

► BERATUNG

Vertragsausarbeitung

Rechtsdienstleistung!

Zwecks Neubaus eines Funktionsgebäudes hatte die öffentliche Auftraggeberin für die Begleitung des späteren Ausschreibungsverfahrens Beratungsleistungen ausgeschrieben, welche neben der Konzeption und operativen Begleitung des Vergabeverfahrens ausdrücklich Folgendes umfassen sollten: „Zurverfügungstellung eines Vertragsentwurfs für die Beauftragung des Totalübernehmers mit ausgeschriebenen Planungs-, Bau-, Wartungsund Finanzierungsleistungen.” Sie hatte an keiner einzigen Stelle darauf hingewiesen, dass es sich um Rechtsberatungsleistungen handeln könnte, die einem bestimmten Berufsstand vorbehalten sind. Eine auf das Vergaberecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei wandte sich gegen diese Art von Ausschreibung, weil es sich um eine Rechtsdienstleistung gemäß dem RDG handele. Sie stützte ihren Anspruch auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in Verbindung mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und erreichte im Ergebnis die Untersagung der Fortführung dieser Ausschreibung für die Beratungsleistungen. Kernpunkt ist, dass das Landgericht der Sichtweise der Anwaltskanzlei zustimmt, dass eine fachliche und sonstige operative Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit Ausschreibungen sich keinesfalls auch auf die Ausarbeitung und Zurverfügungstellung von Vertragsentwürfen, vorliegend für die Beauftragung eines Totalübernehmers, erstrecken dürfe. Die Ausschreibung, welche als Öffentliche Ausschreibung gemäß Paragraf 9 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) durchgeführt wurde, musste somit von der öffentlichen Auftraggeberin beendet bzw. aufgehoben werden.

LG Osnabrück, Beschl. v. 11.09.2025 (11 O 2216/25)

► NIEDRIGE PREISE Dokumentation Erwägungen

Im Rahmen einer Ausschreibung zur Kampfmittelberäumung, welche sich nach dem sog. 3. Abschnitt der VOB/A (VOB/A-VS) richtete, trat die öffentliche Auftraggeberin in eine preisliche Angemessenheitsprüfung ein. Ihr erschienen die angebotenen Preise zu einzelnen Positionen und auch insgesamt nicht auskömmlich kalkuliert. Es bestand gemäß ihren eigenen Feststellungen „großer Aufklärungsbedarf“. Die Dokumentation beschränkte sich dann allerdings darauf, im Ergebnis festzustellen, dass ein in rechtlicher, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht wertungsfähiges Angebot vorliege. Nähere Erwägungen zu der preislichen Aufklärung enthielt die Dokumentation hierzu nicht. Die Vergabekammer des Bundes stellt fest, dass vom Gesamtpreis her in jedem Falle eine preisliche Angemessenheitsprüfung dann stattfinden muss, wenn dieser bei dem betreffenden Mindestbieter mehr als 20 Prozent vom nächstbietenden Unternehmen nach unten abweicht. Vorliegend betrug der Abstand sogar 25 Prozent. Diese Regel sei hier befolgt worden. Im Ergebnis ist es aus Sicht der VK zwar vertretbar, wenn eine Vergabestelle – nach Darlegung durch den Bieter – zum Ergebnis gelangt, dass sie das Angebot für annehmbar erachtet. Jedoch bemängelt die VK, dass der Vergabevermerk keinerlei Aussagen zu den einzelnen Erwägungen der Vergabestelle enthält. Mithin sei nicht nachvollziehbar, auf welchem Wege genau und auf Basis welcher Erwägungen die Vergabestelle zu dem Ergebnis gelangt sei, dass eine Auskömmlichkeit des Angebotes gegeben sei. Es liege ein Vergabeverstoß vor, weil man davon ausgehen müsse, dass die preisliche Angemessenheitsprüfung nicht korrekt vorgenommen worden sei. VK Bund, Beschl. v. 19.02.2025 (VK 1-2/25)

► VERTRÄGE

Unbefristet?

In Einzelfällen ja!

In einem Fall, der Lotsenversetzungsleistungen betraf, bestand seit dem Jahr 1998 ein Vertrag. Die Antragstellerin beruft sich darauf, dass es gemäß Vergaberecht nicht der Fall sein könne, dass eine solche „Rahmenvereinbarung“ auf unbestimmte Zeit weiter bestehen könne. Das Vergaberecht verlange, dass überlange Vertragslaufzeiten vermieden werden. Somit habe sie einen Anspruch darauf, dass diese Lotsenversetzungsleistungen ausgeschrieben werden.

Das OLG Düsseldorf widerspricht der Ansicht, dass es sich überhaupt um eine Rahmenvereinbarung handelt. Dies ist eine wesentliche Feststellung, weil — wenn es sich um eine Rahmenvereinbarung handeln würde — zumindest nach den heutigen Vorschriften eine Begrenzung auf vier bzw. maximal sechs Jahre bei besonderen sozialen und anderen Dienstleistungen vorgeschrieben ist. Nur in Ausnahmefällen darf es hier Verlängerungen geben. Es handele sich jedoch um keine Rahmenvereinbarung. Im Übrigen sei auch, sofern es sich um einen Rahmenvertrag gehandelt hätte, nach damaligem Recht keine Begrenzung auf eine Höchstmenge existent gwesen, sodass der Vertrag nicht von Rechts wegen enden müsse. Vielmehr sei es so, dass der Vertrag weiterlaufen könne und es keine Verpflichtung gebe, lang dauernde Leistungsverträge zu beenden. Richtigerweise sei es unter Berufung auf das EuGHUrteil in dem Fall „pressetext“ mit Entscheidung vom 19.06.2018, C-454/06, dergestalt, dass gemäß dem Unionsrecht eine Begrenzung von Dienstleistungsaufträgen nicht bestehe. Überdies gehe es hier um Leistungen im Bereich der Kritischen Infrastruktur.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.07.2024 (Verg 11/24)

Zusammenfassung der Entscheidungen: RA und FA für Vergaberecht Dr. Rainer Noch, München (Kanzlei Dr. Noch) jeden Monat im Behörden Spiegel ◄

Der Preis des Wettbewerbs

Der Staat als verlässlicher Kunde (BS/Bennet Biskup-Klawon) Die Beschaffung und das Vergaberecht befinden sich im Umbruch. Der Ruf nach Vereinfachung der Beschaffung ist nicht unerhört geblieben. Doch der Weg ist noch lang.

„Wir sollten einmal innehalten und uns in Ruhe überlegen, wo wir stehen“, sagte Dr. Martin Schellenberg, Fachanwalt für Vergaberecht der Kanzlei Heuking, auf dem Hamburger Vergabetag. Einerseits befinde sich die Verwaltung weltpolitisch in einer Situation, in der es erforderlich sei, dass sich Europa unabhängiger aufstelle. Gleichzeitig stehe sie mitten in der staatlichen Beschaffung und verfolge ein weiteres Ziel: die Sicherstellung einer effizienten Beschaffung. Die zentrale Frage sei daher, so Schellenberg: „Wie viel Wettbewerb können wir uns international leisten? Wollen wir nationale Unternehmen bevorzugen? Müssen wir möglicherweise aus Gründen des Bürokratieabbaus in bestimmten Bereichen sogar auf Wettbewerb verzichten?“ Die Reformbemühungen auf Bundesebene werden auch in Hamburg beobachtet. So erklärte Staatsrätin Bettina Lentz aus der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, dass man die geplante Anhebung des Schwellenwerts auf 100.000 Euro begleite, zugleich müsse

Der Hamburger Vergabepreis 2026 ging dieses Jahr an die Einkaufsabteilung des Verkehrsbetriebs Hamburg-Holstein für ihre innovativen Beschaffungen, wie das Projekt ahoi, das autonome Shuttles in den ÖPNV einbindet. Nadine Zimmermann, Teamleiterin des Einkaufs (2. v. r.), nahm den Preis entgegen. Foto: BS/Biskup-Klawon

darauf geachtet werden, dass ein Mindestmaß an Wettbewerb stattfinde. Dafür seien Verfahrensregelungen unerlässlich, so Lentz Wettbewerbsfragen beschäftigen auch Thomas Rath, Vizepräsident der Handwerkskammer Hamburg. Zwar sei das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) grundsätzlich positiv und eine wichtige Stütze – ebenso der öffentliche Einkauf insgesamt – für in konjunkturell schwierigen Zeiten. „Niemand bestreitet die Notwendigkeit der Verteidigungsfähigkeit.

Gleichzeitig stoßen klassische wettbewerbliche Verfahren hier an Grenzen. Die zentrale Frage ist, ob die Abwägung innerhalb des Rahmes gelungen ist – insbesondere dort, wo es um Kritische Infrastruktur geht“, so Rath. Diskussionswürdig sei zudem, inwieweit die Sonderregelungen auf Bereiche ausgeweitet würden, die nicht unmittelbar sicherheitskritisch seien. Auch die Debatte die Tariftreue sieht Rath kritisch. Entscheidend sei die Frage, wie diese möglichst unbürokratisch umgesetzt werden könne.

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Allein das Handelsvolumen zwischen Deutschland und Vietnam erreicht 2024 über 18 Milliarden US-Dollar, wobei Vietnam Waren für 7,4 Milliarden exportiert und für 3,7 Milliarden US-Dollar importiert. Im selben Jahr jährt sich die „Strategische Partnerschaft“ in den Bereichen: Politik, Wirtschaft, Handel, Investitionen, Kultur, Bildung, Ausbildung, Wissenschaft, Technologie, Justiz, Sicherheit und Verteidigung zum 13. Mal. Weitere wichtige Bausteine der bilateralen Beziehungen sind die Agenda 2030, G7- „Just Energy Transition“-Partnerschaft und eine im Pariser Klimaabkommen von 2025 fokussierte Entwicklungszusammenarbeit. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) klassifiziert Vietnam als globales Partnerland mit seinen „Green Growth-Strategie“ Kernthemen: Waldwirtschaft und Biodiversität, Energiewende und berufliche Bildung. Hierfür wird ein Entwicklungsmodell geschaffen, um die geplanten Klima- und Nachhaltigkeitsziele landesweit zu integrieren und bis 2050 das Netto-null-Emissionsziel zu erreichen.

Seit August 2025 kümmert sich Nguyen Dac Thanh als Botschafter um all diese Themen, Kontakte und Verbindungen bundesweit in Berlin. Der 51-jährige studierte Betriebswirt und Jurist kommt 1995 ins Außenministerium in Hanoi.

Das sendet ihn nach Großbritannien, China und Deutschland. Hier, bei seinem ersten Posten als Botschafter, jährt sich die Aufnahme unserer diplomatischen Beziehungen mit der Sozialistischen Republik Vietnam zum 50. Mal. Aktuell stehen drei wichtige Prioritäten auf seiner Agenda. „Wir wollen das politische Vertrauen weiter vertiefen und die Zusammenarbeit in Wissenschaft, Technologie und Innovation ausbauen“, betont der Botschafter. Dabei gehe es sowohl um den intensiveren Austausch zwischen Politik, Staat und Gesellschaft als auch um die Nutzung gemeinsamer Potenziale in der digitalen Transformation, bei grünen Technologien, erneuerbaren Energien und in der beruflichen Bildung. Ziel sei es zudem, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Möglichkeiten beider Länder besser miteinander zu verzahnen, Handel und Investitionen zu fördern sowie den kulturellen und bildungspolitischen Austausch weiter zu stärken.

Für die mehr als 500 deutschen Unternehmen, darunter Siemens, Bosch, Mercedes und SAP, läuft es in dem 331.690 Quadratkilometern großen, dicht besiedelten südostasiatischen Küstenstaat daher sehr gut. Sie belegen unter den 151 in Vietnam investierenden Ländern Platz 18 und sind dabei in Kooperationen in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Bildung, Gesundheitswesen, Kultur und Tourismus engagiert. „Deutschland gehört zu den wichtigsten Herkunftsländern für Vietnam – wirtschaftlich wie touris-

Rezept

des Botschafters

Vietnamesische frittierte Frühlingsrollen

Zutaten:

• 200 g gehacktes Schweinefleisch

• 200 g Garnelen gehackt

• 100 g Taro (ein Knollengemüse, das in Indien und Südostasien wächst, gibt es in Asialäden) zerkleinern

• 100 g Karotte geraspelt

• 20 g getrocknete Holzkolbenpilze, eingeweicht in heißem Wasser, als Julienne (Fachbegriff für eine beim Kochen verwendete Schneideart von Gemüse, das in streichholzartige Stifte geschnitten wird. Die Julienne sind als Einlage, als Gemüsebett, etwa beim Dünsten, oder einfach als dekorative Beilage oder Garnitur für Saucen, Suppen, Fisch- und

Fünfzig Jahre gelebte Partnerschaft

Die markanten Felsformationen der Halong-Bucht sind mittlerweile UNESCO-Welterbe und ziehen jedes Jahr über Acht Millionen Besucher an.

tisch“, sagt Nguyen Dac Thanh. Seit 2023 genießen deutsche Besucher eine einseitige Visumbefreiung für 45 Tage. Möglich sei diese enge Zusammenarbeit vor allem deshalb, weil beide Länder grundlegende Werte und strategische Visionen teilten, darunter das Bekenntnis zu Frieden, Stabilität, Multilateralismus, zur Achtung des Völkerrechts und zu einer regelbasierten internationalen Ordnung. Ökonomisch ergänzten sich die beiden Volkswirtschaften in besonderer Weise und eröffneten Unternehmen attraktive Chancen für Investitionen und Innovationen.

Parallel unterstützt Hanoi ein umfängliches Zusammenwirken zwischen dem ASEAN-Verband (Organisation südostasiatischer Staaten mit Sitz in Jakarta) und der EU und betrachtet diese Partnerschaft als strategisch wichtig für regionale und globale Stabilität, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung. „Die strategische Partnerschaft zwischen ASEAN und EU muss mit Leben gefüllt werden“, unterstreicht der Botschafter. Abkommen wie das EVFTA und das EVIPA verdeutlichten das große Potenzial der wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Vietnam hoffe zudem auf Fortschritte bei einem künftigen Freihandelsabkommen zwischen beiden Regionen, das neue Chancen für Unternehmen und Verbraucher eröffnen würde. Stabilität der makroökonomischen Rahmenbedingungen sowie eine umsichtige Finanz- und Geldpolitik bildeten dafür eine tragfähige Grundlage. Die sozialistische Republik Vietnam

Fleischspeisen geeignet.)

• 50 g Glasnudeln (10 Minuten in Wasser eingeweicht)

• 1 EL Schalotten (gehackt)

• 1 EL Knoblauch (gehackt)

• 1 Ei

• 200 g Bohnensprossen (optional)

• 1 Block Tofu (optional)

• Salz, Pfeffer, Zucker

• Hühnerbrühe

• 20 Stück Reispapier

• Fischsauce zum Dippen

Zubereitung:

Schweinefleisch und Garnelen in einer großen Schüssel vermengen und mit Salz, Pfeffer, Zucker und Hühnerbrühe (jeweils ca. ½ TL) würzen. Schalotte und Knob-

Berliner Gespräch mit Vietnams Botschafter Nguyen Dac Thanh (BS/ps) Seit 1975 pflegen die Sozialistische Republik Vietnam und wir beste diplomatische Beziehungen, die uns zu ihrem größten Partner in der EU und seit 2020 auch im übrigen Südostasien machen. Ein Erfolg des im August desselben Jahres unterzeichneten Freihandels- und Investitionsschutzabkommens (EVFTA).

entwickelt sich zu einem wichtigen Glied in den globalen Lieferketten der Hightech-Fertigung und verfügt außerdem über junge und qualifizierte Arbeitskräfte. Botschafter Nguyen Dac Thanh ist daher fest davon überzeugt, „dass Vietnam für deutsche Unternehmen ein attraktiver Zukunftsmarkt ist“. Mit rund 100 Millionen Verbrauchern, der Einbindung in den ASEAN-Raum mit mehr als 650 Millionen Menschen und einer strategisch günstigen Lage im Indopazifik ziehe das Land zunehmend internationale Kapitalströme an. Eine besondere Stärke sieht er zudem in den zwischenmenschlichen Beziehungen, etwa durch die große vietnamesische Gemeinschaft in Deutschland, die als lebendige Brücke zwischen beiden Gesellschaften wirke. Aufgrund meiner Erfahrungen und Gespräche mit deutschen Freunden, Partnern und Politikern glaube ich, dass Vietnam in Deutschland als dynamischer, zuverlässiger und zukunftsorientierter Partner angesehen wird – als ein Land, das sich rasch weiterentwickelt und dabei Stabilität und Offenheit bewahrt. Was uns beeindruckt, ist, dass die deutsche Öffentlichkeit Vietnam oft nicht nur wegen seines wirtschaftlichen Potenzials schätzt, sondern auch wegen seines kulturellen Reichtums, seiner fleißigen Bevölkerung und seines wachsenden Engagements für Nachhaltigkeit und Innovation. Deutsche Unternehmen sehen Vietnam als verantwortungsbewussten und konstruktiven Partner in der globalen Lieferkette, insbesondere in den Bereichen Fer-

lauch unterrühren, anschließend Gemüse, Pilze und Glasnudeln hinzufügen. Ei oder Eiweiß zugeben, alles gründlich vermischen und die Füllung etwa 15 Minuten ruhen lassen.

Reispapier mit einem feuchten Tuch weich machen. Je einen Esslöffel Füllung auflegen, bis zur Mitte einrollen, Seiten einschlagen und fest zu Ende rollen. Öl erhitzen, bis kleine Bläschen entstehen, und die Frühlingsrollen bei mittlerer Hitze portionsweise frittieren. Dabei zunächst etwas Abstand halten, da das Reispapier leicht klebt. Ausbacken, bis sie goldbraun geworden sind, auf Küchenpapier abtropfen lassen und mit Fischsauce, frischem Gemüse und Kräutern servieren.

tigung, grüne Transformation und Hightech-Industrie. Natürlich ist uns auch bewusst, dass Vietnam noch viel zu lernen und sich in vielen Bereichen zu verbessern hat“. Mit 21 Jahren trat Nguyen Dac Thanh 1995 in den diplomatischen Dienst Hanois ein – eine Aufgabe, die ihn bis heute inspiriert. „Diplomatie ist niemals statisch. Sie fordert einen ständig heraus, zu lernen und die Welt aus neuen Perspektiven zu sehen“, sagt er. Auch wenn er sich vorstellen könne, eines Tages mehr Zeit für andere Leidenschaften zu finden, sei er derzeit „voll und ganz“ seiner Mission in Deutschland verpflichtet. Für den Botschafter bleibt Diplomatie damit vor allem eine Aufgabe des Dialogs und der persönlichen Begegnung. Sie bedeute, kontinuierlich zuzuhören, unterschiedliche Perspektiven zu verstehen und Vertrauen über kulturelle und politische Grenzen hinweg aufzubauen. Gerade im Austausch mit deutschen Partnern, politischen Entscheidungsträgern und der Zivilgesellschaft sehe er täglich, wie wichtig Offenheit, Geduld und gegenseitiger Respekt für stabile internationale Beziehungen seien. Diplomatie verstehe er dabei nicht als starres Regelwerk, sondern als lebendigen Prozess, der sich stets an neue globale Herausforderungen anpassen müsse. Solange er dazu beitragen könne, das gegenseitige Verständnis zu vertiefen und die Freundschaft zwischen beiden Ländern zu stärken, sehe er sich im Austausch zwischen Vietnam und Deutschland gut aufgehoben.

Knusprig, lecker und einhundert Prozent vietnamesisch – Die frittierten Frühlingsrollen mit einer Füllung aus Schwein, Garnele und Gemüse. BS/ vxnaghiyev, stock.adobe.com

Foto: BS/ Ilja,
Nguyen Dac Thanh, Botschafter der Sozia listischen Republik Vietnam in Deutschland, setzt sich für eine weitere Vertiefung der strategischen Partnerschaft beider Länder ein – von Wirtschaft und Innovation bis hin zu Kultur, Bildung und nachhaltiger Entwicklung. Foto: BS/Peter Slama

Behörden Spiegel Berlin und Bonn / Februar 2026

www.behoerdenspiegel.de

Zu wenig Geld, fehlende Räume und kaum Personal: In etlichen Kommunen mangelt es an den notwendigen Voraussetzungen, um eine Ganztagsbetreuung in der Grundschule anzubieten. Die Zeit drängt, denn bereits ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 haben Erstklässler bundesweit einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Rund drei Milliarden Euro stellt der Bund an Finanzhilfen zur Verfügung, um den Ausbau der Ganztagsbetreuung zu unterstützen. In vielen Fällen wurden die zur Verfügung stehenden Mittel von Ländern und Kommunen bislang nicht abgerufen. Grund sind bürokratische Hürden, Planungsunsicherheiten bei größeren Bauprojekten und Fachkräftemangel. Daraufhin verlängerte der Bund das Förderprogramm um zwei Jahre, sodass Länder und Kommunen nun bis Ende 2029 Fördermittel für ihre Projekte abrufen können. Kommunen fordern rechtliche Klarheit

Trotz der Bereitstellung von Fördermitteln bleibt die Finanzsituation angespannt und in etlichen Städten sind die Kassen zu leer, um den vom Bund beschlossenen Rechtsanspruch umzusetzen. In mehreren nordrhein-westfälischen Städten lief deshalb Ende des vergangenen Jahres das Fass endgültig über. Sie fürchteten, dass die Realisierung des Betreuungsanspruchs sie an die Grenzen ihrer Haushaltssicherung treiben würde. Acht Städte, darunter Köln, Düsseldorf, Hamm und Krefeld, reichten im Dezember vor Verwaltungsgerichten Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen ein. Der Vorsitzende des Städtetags NRW und Oberbürgermeister von

Hamm, Marc Herter, erklärte dazu: „Wir Kommunen werden alles uns Mögliche tun, um den Rechtsanspruch ab dem kommenden Schuljahr zu erfüllen.“ Dazu müsse auch das Land seinen Beitrag leisten. Dieses drücke sich aber davor, gesetzlich klar zu regeln, wer für den Rechtsanspruch auf Ganztag zuständig sei. Da die Finanzierung aber an den Rechtsanspruch gekoppelt ist, sei das für die Städte, die sich ohnehin in einer desaströsen Finanzlage befinden, ein „echtes Problem“. „Wir brauchen bei einem so wichtigen Zukunftsthema rechtliche Klarheit, die auch eine Klarheit bei der Finanzierung mit sich bringt“, so Herter Dr. Stephan Keller, Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf, hat eine ähnliche Begründung für die juristischen Schritte der Kommunen. „Von einer fairen Lastenverteilung kann keine Rede sein“, erklärt er. So würden die Kommunen bislang zum Großteil die Kosten für eine Umsetzung des Ganztagsangebots tragen.

„Der

Ausbau der Ganztagsbetreuung ist nicht durchfinanziert.“

Dr. Stephan Keller, Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf

Sie gingen in Vorleistung, um die Umsetzung des Rechtsanspruchs nicht zu gefährden. „Allein in diesem Jahr haben wir in Düsseldorf für vorbereitende schulorganisatorische Maßnahmen 26 Millionen Euro bereitgestellt“, führt Keller

Die Betreuungslücke

(BS/Anne Mareile Moschinski) Ab dem Sommer haben alle Erstklässler das Recht auf eine Ganztagsbetreuung. Doch bei der Umsetzung vor Ort hakt es. Einige Kommunen sind nun vor Gericht gezogen.

aus. Diese Mehrbelastung müsse in Zukunft aber von Bund und Land getragen werden. Wie der Deutsche Städtetag NRW in einer Pressemitteilung schreibt, würden allein in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Jahren rund 150.000 zusätzliche Ganztagsplätze benötigt. Bundesweit sind es aktuell 166.000 Betreuungsplätze. „Dieser Ausbau ist überhaupt nicht durchfinanziert“, sagt Keller. Nicht einmal die vom Bund bereitgestellten Betriebskostenzuschüsse würden vom Land an die Städte weitergeleitet, sie würden stattdessen vom Landeshaushalt vereinnahmt.

Ausführungsgesetz soll Zuständigkeit auf die Kommunen übertragen

Bundesrechtlich ist der Anspruch auf Ganztagsbetreuung im 8. Sozialgesetzbuch geregelt. Verfassungsrechtlich ist die Übertragung der Ausführung vom Bund auf die Kommunen nicht möglich. Die Kommunen fordern deshalb ein Ausführungsgesetz, damit die Zuständigkeit auf sie übertragen und die Verteilung der finanziellen Lasten geregelt wird. Ein solches Gesetz habe das Land NRW trotz Ankündigung im Koalitionsvertrag bisher nicht vorgelegt, schreibt der Deutsche Städtetag.

Robert Voigtsberger ist Beigeordneter für Kinder, Jugend und Sport der Stadt Köln, er kritisiert, dass die Städte und Gemeinden mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs allein gelassen werden. „Wer fordert, muss auch fördern“, bringt er es auf den Punkt.

Modulares Betreuungssystem in Düsseldorf

Die Stadt Düsseldorf fordert einen Belastungsausgleich für die kommunalen Haushalte. Aktuell liegt

die aktuelle Versorgungsquote in puncto Ganztagsbetreuung nach Angaben der Stadt bei rund 85 Prozent, mit Betreuungsengpässen durch den neuen Rechtsanspruch rechnet die Stadt nicht.

„Die Feststellungsklagen sind ein Symptom der strukturellen Unterfinanzierung und politischen Verweigerungshaltung.“

Ulf Rödde, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Eine verlässliche Ganztagsbetreuung sei der rheinischen Metropole bereits seit mehr als 20 Jahren ein wichtiges Anliegen, heißt es aus der Pressestelle. So wurde hier in der Primarstufe folgendes modulare System etabliert: Eltern wählen jeweils für ein Jahr Betreuungszeiten bis 14, 15 oder 16 Uhr.

„Das modulare System berücksichtigt die individuellen Lebenssituationen der Familien und deren Wunsch nach mehr Flexibilität“, erläutert Stadtsprecherin Marie Hirsch. Ziel sei es, „die fehlenden rechtlichen Regelungen nicht auf dem Rücken der Eltern und Kinder auszutragen“.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sieht die Feststellungsklagen der Kommunen als ein Symptom „der strukturellen Unterfinanzierung und politischen

Verweigerungshaltung gegenüber dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung“, wie Ulf Rödde, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands, mitteilt. Die Gewerkschaft fürchtet einen Qualitätsverlust der Betreuungs- und Bildungsangebote, solange diese weiter „massiv von den kommunalen Haushalten abhängig sind“. Auch sie untermauert noch einmal die Notwendigkeit von Ausführungsgesetzen, die Zuständigkeiten, Finanzierung sowie personelle und infrastrukturelle Ressourcen gesetzlich regeln. Verlängerung der Förderung allein reicht nicht

Die ostdeutschen Bundesländer sowie Hamburg und Berlin sind allgemein gut in der Lage, die Ganztagsbetreuung umzusetzen. In den bevölkerungsstarken westlichen Flächenländern Nordrhein-Westfalen und Bayern fällt es den Kommunen hingegen schwerer, kurzfristig ausreichende Plätze, qualifiziertes Personal und geeignete Räumlichkeiten vorzuhalten.

Die vom Bund zur Verfügung gestellten Fördermittel in Höhe von drei Milliarden Euro reichen aus Sicht der GEW nicht, um die fehlenden 166.000 Betreuungsplätze zu schaffen. „Wenn der Ausbau der Ganztagsplätze nicht mit dauerhaften, strukturierten und qualitativen Investitionen in Personal, Infrastruktur und Betrieb gekoppelt wird, drohen die Bundesmittel nicht ausreichend abgerufen und die Kommunen bei der Planung und Durchführung überfordert zu werden“, so Vorstandsmitglied Rödde. Hinzu kommt: Der Betreuungsanspruch für den Ganztag soll bis zum Schuljahr 2029/30 sukzessive für alle Kinder von der ersten bis zur vierten Klasse ausgedehnt werden.

Bild: BS/Hoffmann

BFoto:

ehörden Spiegel: Das FEK verzeichnet ein signifi kantes Defizit und benötigt rund 13 Millionen Euro zusätzliche Mittel von der Stadt, gleichzeitig läuft ein umfangreicher Neubau. Wie schätzen Sie als Bürgermeister die Lage insgesamt ein – insbesondere mit Blick auf die kommunale Trägerschaft und die Verantwortung der Stadt für das FEK?

Tobias Bergmann: Kommunale Krankenhäuser übernehmen eine tragende Rolle in der öffentlichen Daseinsvorsorge und sind für eine verlässliche wohnortnahe Versorgung von hervorgehobener Bedeutung. Diese Verantwortung kann für die Kommunen jedoch auch zur Herausforderung werden: Insbesondere dann, wenn bestehende Finanzierungssysteme strukturelle Defizite verursachen, die die wirtschaftliche Stabilität der Häuser gefährden. Wir setzen darauf, dass die Krankenhausreform insgesamt mehr Planungssicherheit schafft und die Anpassung der Finanzierungssysteme, besonders im Bereich der Vorhaltefinanzierung, zu einer nachhaltigen Besserung führt. Bis die Reformmaßnahmen jedoch voll zur Wirkung kommen, ist es notwendig, unser Krankenhaus in den kommenden Jahren mit kommunalen Mitteln zu unterstützen. So stellen wir sicher, dass es handlungsfähig bleibt und sich zukunftssicher aufstellen kann, beispielsweise durch Investitionen in moderne Medizintechnik sowie in eine zeitgemäße und attraktive bauliche Infrastruktur.

Behörden Spiegel: Der Ersatzneubau des FEK soll unter anderem Kinderklinik, Radiologie und weitere diagnostische und therapeutische Bereiche bündeln. Angesichts der

In einer bundesweiten Umfrage der ARD geben 87 Prozent der befragten Grundschullehrkräfte deutliche Defizite in den ersten Klassen an. Verhaltensauffälligkeiten, Konzentrationsprobleme und Probleme bei der Feinmotorik oder Sprachdefizite werden am häufigsten genannt. Die Zahlen des Bundesministeriums für Bildung attestieren eine steigende Tendenz von Kindern, die den Übergang von der ersten in die zweite Klasse nicht schaffen. Noch immer haben der familiäre Bildungshintergrund und das Einkommen einen enormen Einfluss auf eine erfolgreiche Bildungsbiografie. Im internationalen Vergleich ist Deutschland auch im frühkindlichen Bildungsbereich unter dem OECD-Durchschnitt. Wenngleich die Ausgaben gestiegen sind, sind Kinder mit Migrationshintergrund, welche in etwa ein Drittel der Schülerinnen und Schüler ausmachen, nach wie vor stark benachteiligt. Förderung von Kompetenzen

Der Verband Bildung und Erziehung Baden-Württemberg (VBE BW) ist schon seit vielen Jahren der Ansicht, dass ein gebührenfreies, verbindliches Vorschuljahr ein wichtiger Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit sein könnte. Alle Kinder hätten so die Möglichkeit, wichtige lernförderliche, soziale und praktische Fähigkeiten einzuüben, die für einen erfolgreichen Schulstart unerlässlich sind. Ein gebührenfreies Vorschuljahr würde es allen Kindern

VIER Fragen– VIER Antworten

Interview mit Tobias Bergmann, Oberbürgermeister von Neumünster

Daseinsvorsorge im Defizit

Kliniken am Limit

(BS) Das Friedrich-Ebert-Krankenhaus (FEK) steht exemplarisch für viele kommunale Kliniken: strukturelle Finanzierungsdefizite treiben sie in die Verlustzone, während zugleich dringend modernisiert werden muss. Neumünsters Oberbürgermeister Tobias Bergmann (SPD) kämpft dafür, die Versorgung, Qualität und Zukunftsfähigkeit trotz Reform-Übergang zu sichern. Die Fragen stellte Julian Faber.

Krankenhäuser im Umbruch: Das Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster steht wie viele Kliniken in kommunaler Trägerschaft zwischen Reform, Neubau und finanzieller Belastung. Foto: BS/Aodsy, stock.adobe.com

finanziellen Lage: Welche Prioritäten setzen Sie für die Investitionen – wie wird entschieden, welche Baumaßnahmen zuerst umgesetzt werden? Wie sichern Sie, dass Qualität und Versorgungsstandards nicht leiden?

Bergmann: Das Friedrich-Ebert-Krankenhaus hat über viele Jahre hinweg sehr solide gewirtschaftet und konnte aus eigener Kraft wichtige Modernisierungsschritte realisieren. Mit der geplanten baulichen Weiterentwicklung wollen wir nun die medizinstrategische Ausrichtung unseres Hauses weiter stärken, unter anderem durch die gezielte Zentrenbildung und eine noch engere Vernetzung der Fachbereiche, um Synergien bestmöglich zu nutzen. Gleichzeitig müssen wir angesichts

der herausfordernden finanziellen Rahmenbedingungen darauf achten, dass die Maßnahmen wirtschaftlich angemessen bleiben und ein hohes Qualitätsniveau gewährleistet wird, ohne dass die Kosten aus dem Ruder laufen. Deshalb setzen wir unter anderem auf eine konsequente „Design-to-Cost“-Strategie sowie auf eine Streckung der Investitionen über einen längeren Zeitraum. So stellen wir sicher, dass sämtliche geplanten Modernisierungsprojekte umgesetzt werden können – auch wenn dies mehr Zeit erfordert als ursprünglich vorgesehen.

Behörden Spiegel: Parallel zur Lage des Einzelkrankenhauses steht bundesweit die Krankenhausreform

an – insbesondere wird etwa vor Fehlentwicklungen gewarnt, bei denen Leistungsvergütungen zu sehr an Fallzahlen gebunden bleiben. Für das FEK bzw. die Stadt Neumünster: Welche Auswirkungen erwarten Sie durch die Reform – insbesondere auf die Finanzierung, auf die Investitionsförderung und auf die Rolle, die das FEK in der regionalen Versorgung weiter spielen kann?

Bergmann: Die kommenden Jahre sind weiterhin mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Trotz der angestoßenen Krankenhausreform bleibt das Gesundheitssystem in seiner Finanzierung strukturell unterdeckt. Deshalb müssen wir die Zukunft vorsichtig bewerten: Eine präzise Einschätzung ist derzeit schlicht nicht möglich. Umso wichtiger ist es, dass sich der Bund sowie die Länder stärker und verlässlicher als bisher in die Finanzierung der Krankenhäuser einbringen, sowohl im laufenden Betrieb als auch bei der baulichen Weiterentwicklung. Die Kommunen übernehmen aktuell finanzielle Lasten für Aufgaben, die ihnen eigentlich nicht originär zugewiesen sind. Diese Schieflage gilt es zu korrigieren, wenn das System langfristig stabil bleiben soll. Fest steht: Das Friedrich-EbertKrankenhaus ist und bleibt einer der zentralen Akteure in der Gesundheitsversorgung unserer Re-

Ein Jahr, das alles verändert

Gleiche Pflichten – gleiche Chancen

(BS/Eva Maria Strittmatter/Walter Beyer) In den vergangenen Jahren ist die Diskussion über die frühkindliche Bildung in Deutschland stärker in den Fokus gerückt. Die Frage, ob ein gebührenfreies verbindliches Vorschuljahr in Kindertageseinrichtungen eingeführt werden sollte, gerät zunehmend in den Fokus.

ermöglichen, unabhängig von ihrer Herkunft an einem qualitätsvollen Bildungssystem teilzuhaben. Dies schafft nicht nur Chancengleichheit, sondern fördert auch das Zusammenwachsen verschiedener Kulturen und bedeutet nichts weniger als soziale Integration. In einem verbindlichen Vorschuljahr haben Kinder die Möglichkeit, wichtige soziale Erfahrungen zu sammeln. Sie lernen, zu kommunizieren und Konflikte auszuhalten. Diese Fähigkeiten sind entscheidend für das soziale Miteinander in der Schule. In Gruppensituationen, wie im Morgenkreis oder bei gemeinsamen Spielen, können sie ihre Kommunikations- und Teamfähigkeit erproben. Praktische Fähigkeiten wie das An- und Ausziehen, Stifthaltung oder selbstständige Toilettengänge werden in diesem Jahr spielerisch erlernt. Kinder erfahren, was es bedeutet, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen.

Darüber hinaus bieten Angebote wie Sport, Singen, Vorlesen, angeleitetes oder freies Spielen, Malen, Basteln und Werken den Kindern die Gelegenheit, ihre kreativen und motorischen Fähigkeiten zu entwickeln. Die Arbeit an Projekten wie

Ausschneiden, Ausmalen und Gestalten fördert nicht nur die Feinmotorik, sondern auch die Konzentration, die Merkfähigkeit und die Ausdauer der Kinder. Diese Aspekte sind entscheidend, um im späteren Schulalltag bestehen zu können. Sich verständlich machen Sprache ist der Zugang zur Gesellschaft und Schlüsselkompetenz zugleich. Ein weiterer zentraler Vorteil eines verbindlichen Vorschuljahres ist die Möglichkeit der alltagsintegrierten Sprachförderung. In der letzten Phase vor dem Schuleintritt ist die sprachliche Entwicklung entscheidend. Durch gezielte Sprachspiele, den Kontakt zu Büchern, Geschichten und Dialogen können Sprachfähigkeiten und -gefühl weiter gefördert werden, was für den späteren schulischen Erfolg von großer Bedeutung ist. Kinder lernen, sich auszudrücken und neue Wörter in verschiedenen Kontexten zu verwenden. Ein gebührenfreies Vorschuljahr für Kinder mit noch unzureichenden Deutschkenntnissen ist grundsätzlich begrüßenswert. Ein verpflichtendes Jahr für alle könnte hingegen dafür sorgen, dass Kinder mit viel-

fältigen Hintergründen voneinander und miteinander lernen.

Gewöhnung an Struktur Neben der Förderung sozialer Kompetenzen kommt in der frühkindlichen Bildung auch der Persönlichkeitsentwicklung Bedeutung zu. Dazu zählen die Stärkung von Resilienz, Autonomie sowie die Fähigkeit zur Selbstregulation und zum Aufschub von Bedürfnissen. Zudem bietet das Vorschuljahr die Gelegenheit, Tagesstrukturen einzuüben. Routinen wie feste Gruppenzeiten, freie Spielzeiten und Ruhephasen helfen den Kindern, sich auf die Schule vorzubereiten. Um die Vorteile eines gebührenfreien Vorschuljahres vollständig nutzen zu können, ist es wichtig, dass dieses Jahr verbindlich für alle Kinder ist. Dies könnte durch eine vorzeitige Schulpflicht abgesichert werden, die das Vorschuljahr als festen Bestandteil der anschließenden Schulzeit sieht. Ein Lichtblick: Rheinland-Pfalz erreichte 2020 einen wichtigen Meilenstein in Richtung Bildungsgerechtigkeit: Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr besuchen Kleinkinder die Krippe und die anschließende Kita nunmehr beitragsfrei – unab-

gion. Wir gehen davon aus, dass diese Rolle durch die Einführung von Mindestmengen und höheren Qualitätsstandards sogar weiter gestärkt wird. Unser Ziel ist es, diese Position aktiv zu sichern und weiter auszubauen: Zum Wohle der Menschen in Neumünster und dem Umland.

Behörden Spiegel: Wenn Sie fünf Jahre in die Zukunft blicken: Welche Kennzahlen oder Meilensteine möchten Sie erreicht haben, damit das FEK langfristig gesund aufgestellt ist – sowohl finanziell als auch medizinisch-versorgungslogistisch? Welche Rolle soll die Stadt Neumünster dabei übernehmen, damit das FEK weiterhin leistungsfähig und zukunftsorientiert bleibt?

Bergmann: Wir erwarten, dass die bauliche Modernisierung des Hauses planmäßig voranschreitet und die organisatorischen Strukturen an die Rahmenbedingungen der Krankenhausreform angepasst werden. Nur so kann das FEK auch künftig sicher in einem zunehmend anspruchsvollen Marktumfeld agieren.

Unser klares Ziel ist es, dass das Krankenhaus mittelfristig wieder stabil wirtschaftet und nicht dauerhaft auf kommunale Zuschüsse angewiesen bleibt. Bis dahin wird die Stadt Neumünster das FEK weiterhin verlässlich unterstützen, damit die Bürgerinnen und Bürger auch künftig ein attraktives, leistungsfähiges und unabhängiges Versorgungsangebot vor Ort haben. Wesentlich ist dabei ein enger und konstruktiver Austausch mit der Krankenhausleitung. In einem kritischen Dialog auf Augenhöhe schaffen wir gemeinsam die Grundlage für eine erfolgreiche Zukunft des Hauses.

hängig davon, welche Betreuungsform die Erziehungsberechtigten wählen.

Ein gebührenfreies, verbindliches Vorschuljahr in Kitas bietet eine Vielzahl von Vorteilen: Es fördert Bildungsgerechtigkeit, vermittelt zahlreiche wichtige Fähigkeiten und ermöglicht eine gezielte, alltagsintegrierte Sprachförderung. Durch die Schaffung einer stabilen Tagesstruktur werden die Kinder optimal auf den Schulstart vorbereitet. Da Chancengleichheit und Teilhabe wichtiger denn je sind, ist es an der Zeit, den Weg für ein verbindliches Vorschuljahr zu ebnen und damit die Grundlage für eine erfolgreiche schulische Laufbahn zu schaffen. Die Förderung im Vorschulalter ist nicht nur eine Investition in die Zukunft der Kinder, sondern auch in die der gesamten Gesellschaft.

Eva Maria Strittmatter ist seit 2022 Landesleiterin des Jungen VBE BW. Foto: BS/privat

Walter Beyer ist seit 2018 stellvertretender Landesvorsitzender des VBE BW. Foto: BS/privat

Behörden Spiegel: Herr Schnitzler, Komm-X bündelt kommunale Dokumente aus ganz Deutschland. Was können Verwaltung, Politik und Wirtschaft mit Komm-X heute konkret besser sehen oder entscheiden als noch vor wenigen Jahren – wo entsteht der größte Mehrwert im Alltag?

Heiko Schnitzler: Was früher oft Zufall oder langes Suchen war, geht heute strukturiert und gezielt. Mit Komm-X wird sichtbar, worüber in Tausenden Kommunen gesprochen und entschieden wird – etwa zu Themen wie Energie, Flächennutzung oder Digitalisierung. Der große Vorteil: Entwicklungen werden früh sichtbar, Planungen fundierter, Vergleiche möglich. Für Verwaltung, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und andere Stakeholder kann das eine wichtige Orientierungshilfe sein. Wo machen sich Städte, Gemeinden und Landkreise Sorgen, welche Bedarfe entstehen?

Moderne Verwaltung schaut über Stadt- oder Kreisgrenzen hinaus. Die wenigsten Probleme treten erstmalig auf. Wie werden sie von anderen gelöst? Was ist Best Practice? Dieser Überblick spart Zeit und oft auch Geld. Komm-X wird dabei je nach Zielgruppe unterschiedlich genutzt: verwaltungsnah, strategisch oder operativ. Auch für Unternehmen entsteht Mehrwert, etwa im lokalen Partnermanagement oder im frühen Dialog mit Kommunen über innovative Lösungen. Hier liegt großes Potenzial für partnerschaftliche, zukunftsfähige Ansätze zwischen öffentlicher Hand und Wirtschaft.

„Transparenz beginnt mit effizienter Zugänglichkeit. Viele kommunale Entscheidungen sind öffentlich, aber schwer auffindbar.“

Behörden Spiegel: Kommunale Daten gelten als Flickenteppich aus unterschiedlichen Ratsinformationssystemen, Formaten und Funktionen. Wie gelingt es Ihnen, Millionen heterogener Dokumente in eine einheitlich durchsuchbare Datenbank zu überführen – und wo liegen aus Ihrer Sicht derzeit noch Grenzen von Abdeckung und Datenqualität?

Schnitzler: Die kommunale Datenlandschaft ist aufgrund fehlender Standardisierung stark fragmentiert – das war auch für uns eine Herausforderung. Genau hier liegt aber unsere Stärke: Wir sind darauf spezialisiert, unterschiedlichste Formate zu standardisieren und in eine einheitlich nutzbare Struktur zu überführen. Mithilfe von KI, semantischen Verfahren und intelligenten Filtern erkennen wir Relevanz, ordnen Inhalte ein und machen sie durchsuchbar. Heute umfasst unsere kommunale Datenbank über 17 Millionen Dokumente aus rund 14.000 Quellen. Noch ist nicht jede Kommune vollständig digital erschlossen, aber wir decken etwa 97 Prozent der Bevölkerung

Das Ende der Blackbox

Komm-X vernetzt Kommunen

(BS) 17 Millionen Dokumente, 14.000 Quellen: Komm-X macht Kommunalpolitik durchsuchbar. Heiko Schnitzler erklärt, wie KI aus dem Daten-Flickenteppich Orientierung, Best-Practice-Vergleiche und frühere Entscheidungen für Verwaltung und Wirtschaft schafft. Die Fragen stellte Julian Faber.

ab – mit dem Ziel, kontinuierlich zu erweitern.

Behörden Spiegel: Können Sie ein oder zwei konkrete Praxisbeispiele schildern, in denen Komm-X bereits geholfen hat – etwa bei Standortentscheidungen, Partnermanagement, der Vorbereitung von Projekten oder beim politischen Monitoring?

Schnitzler: Die Herausforderungen für Verwaltungen und kommunale Unternehmen sind vielfältig, weshalb Komm-X sehr unterschiedlich eingesetzt wird. Entsprechend gehen wir mit Angeboten und Tarifen gezielt auf die jeweiligen Anforderungen ein. Wirtschaftsförderungen mehrerer Kommunen beobachten z. B. mit Komm-X regionale Entwicklungen, etwa bei Standort- oder Ansiedlungsfragen. Städte werden hier schnell zu Wettbewerbern, wenn es um Investitionen geht. Stadtwerke nutzen das Tool über Stadtgrenzen hinweg, da ihre Leistungen regional organisiert sind.

In der Stadtplanung hilft Komm-X, Projekte politisch-strategisch vorzubereiten – nicht erst zu reagieren, wenn Beschlüsse gefasst sind, sondern frühzeitig Themen zu erkennen und den Dialog zu suchen. Auch Forschungseinrichtungen wie das Bundesinstitut für Bau-, Stadtund Raumforschung arbeiten mit Komm-X.

Behörden Spiegel: Komm-X macht lokale Politik und Verwaltungsentscheidungen deutlich transparenter. Inwiefern können solche Plattformen dazu beitragen, die oft beklagte „Black Box Kommunalpolitik“ zu öffnen – sowohl für professionelle Stakeholder als auch für Bürgerinnen und Bürger – und bessere, evidenzbasierte Entscheidungen in der Verwaltung zu unterstützen?

Schnitzler: Transparenz beginnt mit effizienter Zugänglichkeit. Viele kommunale Entscheidungen sind öffentlich, aber schwer auffindbar. Komm-X macht diese Informationen systematisch sichtbar, vereinheitlicht sie technisch und ermöglicht das Verfolgen von Themen über Gemeindegrenzen hinweg. Für Verwaltungsverantwortliche heißt das: zu sehen, wie andere mit ähnlichen Herausforderungen umgehen. Das fördert Austausch, Vergleichbarkeit und evidenzbasiertes Entscheiden. Für Bürgerinnen und Bürger ist kommunale Information vor allem im Kontext von Beteili-

gung relevant. Komm-X richtet sich aber primär an professionelle Anwender aus Verwaltung, Wirtschaft und Forschung, die mit Kommunen arbeiten oder deren Entscheidungen analysieren.

Behörden Spiegel: Sie erweitern Komm-X derzeit auch auf österreichische Kommunen und setzen KI für Auswertungen und Alerts ein. Welche nächsten Entwicklungsschritte planen Sie – zum Beispiel weitere Länder,

neue Analyse- oder Visualisierungsfunktionen – und was dürfte davon speziell für öffentliche Verwaltungen am interessantesten werden?

Schnitzler: Weitere Entwicklungsschritte gehen eher in die Tiefe als in die Breite: KI-gestützte Analysen, Auswertungen und Visualisierungen werden gezielt ausgebaut. Die Wirtschaft zeigt starkes Interesse, aber gerade für Best-Practice-Vergleiche sehen wir auch bei Kommunen großes Potenzial. Wir setzen stark auf Gespräche und Feedback, um die Weiterentwicklung eng an realen Bedürfnissen auszurichten. Datenbasiertes Entscheiden auch auf lokaler Ebene war bisher sehr schwierig – und wir finden es spannend, hier neue Dialoge zu eröffnen.

„Konsequente Digitalisierung ist im Public Sector ein Muss. Mit DATEV können wir alles rechtssicher umsetzen.“

Digitale Prozesse zu initiieren und auszubauen, ist eine der großen Herausforderungen im Public Sector – die leistungsstarke und rechtssichere Software von DATEV für Finanzwesen, Personalwesen und Verwaltungsprozesse unterstützt Sie zuverlässig bei Ihren Vorhaben. Das macht DATEV und die steuerlichen Berater zu den idealen Partnern an Ihrer Seite.

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Heiko Schnitzler ist Gründer und Geschäftsführer von Polit-X. Foto: BS/privat
Die Vernetzung kommunaler Informationen lässt künftig nicht mehr nur aus den eigenen Fehlern lernen. Foto: BS/TheDigitalArtist, pixabay.com

Verwaltungen wollen KI nutzen, stoßen aber auf Hürden: Hoher Datenbedarf trifft auf mangelnde Datenverfügbarkeit. Datenqualität ist oft unzureichend. Budgets, KI-taugliche Infrastruktur und qualifi zierte Fachkräfte fehlen. Vortrainierte Modelle bergen Risiken und brauchen klare Leitlinien. Datenschutz und Cyber-Sicherheit sind Pflicht, bedeuten aber Beschränkungen. Akzeptanz braucht Augenmaß und transparente Kommunikation. Der EU AI Act macht neue, komplexe und zum Teil kostenintensive Anforderungen wie Schulungen beim Einsatz von KI notwendig. Kommunen sollten daher wenige, aussichtsreiche und wirkungsstarke KI-Use Cases priorisieren sowie den interkommunalen Austausch fördern – so werden Lösungen skalierbar und praxistauglich.

„Kommunen sollten KI-Use Cases priorisieren und den interkommunalen Austausch fördern. So werden Lösungen skalierbar und praxistauglich.“

Eine strukturierte Herangehensweise hilft Kommunen, KI-Use Cases fundiert vorzubereiten und aus wichtigen Perspektiven zu prüfen – etwa mit Anforderungsworkshops und KI-Canvas. Diese Adaption des Business Model Canvas erfasst systematisch Probleme, Nutzen, Datenlage, technische Machbarkeit, Ressourcen, Risiken, Regulierung und unterstützt die Priorisierung über Bewertungs- und Attraktivitätskriterien.

Der Use Case AIMOS unterstützt den Landkreis Osnabrück, den im April 2024 gestarteten OnDemand-

Von Daten zu Taten

KI-Anwendungsfälle richtig auswählen

(BS/Marion Borowski/Nadja Menz/Thilo Ernst*) Wie gelingt der Einstieg in die Künstliche Intelligenz (KI) auf kommunaler Ebene? Welche Schritte wirklich zählen und welche Stolperfallen überwunden werden können, zeigen die Fraunhofer-Institute IAIS & FOKUS.

KI-Expertise

Fachkräftemangel

Interkommunale Zusammenarbeit

Akzeptanz

Ethik

Herausforderungen für Kommunen in KI-Projekten

KI-Risiken

Infrastrukturbedarf

Datenbedarf

Nachhaltigkeit

Datenschutz und -souveränität

Zwischen Datenlücken, knappen Budgets und hohen Anforderungen an Datenschutz müssen Kommunen KI-Projekte besonders sauber vorbereiten. Foto: BS/Frauenhofer Institut

Mobilitätsservice datenbasiert zu bewerten und weiterzuentwickeln.

Das im Projekt URBAN.KI mit dem DFKI entwickelte System sammelt Betriebsdaten und Nachfrageinformationen aus drei Kommunen und verknüpft sie mit raumbezogenen Kennzahlen. So zeigt AIMOS, wo Engpässe, Umwegfahrten oder schlecht geplante Zeitfenster auftreten. Neben beschreibenden Auswertungen erstellt AIMOS belastbare Prognosen: Zeitliche und räumliche Nachfragemuster werden mithilfe KI-gestützter Verfahren fortgeschrieben. So können Kommunen den Bedarf besser abschätzen, Taktungen anpassen und Kapazitäten gezielt einsetzen.

Zudem lassen sich typische Nutzungsprofile auf bisher unbediente

Weniger Regeln, mehr Effizienz: Bürokratieabbau in Kommunen

Montag, 25. Februar 2026 10:00 – 11:30 Uhr

Gebiete übertragen, um Wirkungen vor der Einführung zu prüfen. Behörden erhalten damit ein intuitives Werkzeug für faktenbasierte Entscheidungen im Nahverkehr. Das KI-basierte Assistenzsystem SmartEnergie, von den Fraunhofer-Instituten IAIS und FOKUS für den Landkreis Wittmund entwickelt, unterstützt Sachbearbeitende dabei, die kommunalen Beratungsangebote bei Energie- und Klimaschutzthemen für Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Hierzu werden die Bürgeranfragen ohne personenbezogene Daten eingegeben, woraufhin die KI relevante Informationen aus einer ausgewählten Datenbasis extrahiert und einen Antwortvorschlag mit Quellenangaben erstellt. Die finale

Kontrolle obliegt weiterhin den Mitarbeitenden. Somit verlässt keine Antwort das Amt ungeprüft. Mit dem Assistenzsystem kann trotz veränderlicher Informationsbasis und teils hoher Themenkomplexität die Arbeitslast reduziert, konsistente Antworten sichergestellt, wiederkehrende Arbeitsaufgaben automatisiert und das System in bestehende Prozesse integriert werden.

Barrierefreier Zugang zu digitalen Karten

In Kommunen gepflegtes digitales Kartenmaterial enthält vielfältige Informationen zu öffentlichen Einrichtungen und kommunaler Infrastruktur, insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigungen.

Neulich …

… wurde ich zufällig auf die nördlichste Großstadt in Europa aufmerksam. Das finnische Oulu ist Kulturhauptstadt Europas und digitales Versuchslabor zugleich. Hier treffen indigene Sami-Kultur und nordisches Hightech aufeinander.

Grünes Licht per Algorithmus In Finnland darf alles langsam sein, nur nicht die Digitalisierung. Besonders das dortige Bauantragsverfahren würde dem Bauturbo von Bauministerin Verena Hubertz gut tun. Über 95 Prozent aller Bauanträge laufen durch Algorithmen: Künstliche Intelligenz (KI) prüft 3D-Modelle gegen Baurecht. In Städten wie Järvenpää brauchen Bauherren kein Nicken aus den Amtsstuben, sie holen sich nach erfolgreicher automatisierter Prüfung ihre grüne Ampel als genehmigt selbst ab. Das ist demokratietheoretisch heikel,

Gerade für diese Personen oder bei geringen Sprachkenntnissen sind komplexe kommunale Geodatenbanken jedoch nicht realistisch nutzbar.

Fraunhofer FOKUS und DFKI entwickelten daher in Zusammenarbeit mit der Stadt Leipzig einen generativen Karten-Chatbot, der barrierefreien, intuitiven Zugang zu städtischen Geoinformationen ermöglicht. Mittels hybrider Suche findet das System die angefragten Datenelemente, ergänzt nötigenfalls z. B. Routenbeschreibungen und gibt kurze, verständliche Textoder Sprachinformationen zurück, optional mit paralleler Kartenvisualisierung. Die Architektur unterstützt Multilingualität und arbeitet mit on-premises oder Cloud-LLMs. KI stellt somit bisher unzureichend nutzbare Verwaltungsinformationen nutzerfreundlich bereit und baut Barrieren ab.

Gewappnet für die Zukunft KI bietet Kommunen viele Chancen – entscheidend ist strukturiertes Vorgehen. URBAN.KI, die deutsche KI-Initiative für Kommunen, unterstützt konkret mit Projektergebnissen.

Das Projekt, ein Vorhaben von „Gelsenkirchen – Die vernetzte Stadt“, koordiniert von der Westfälischen Hochschule, veröffentlicht 2026 neun prototypische Anwendungsfälle als OpenSource auf der OpenCodePlattform. So profitieren Kommunen und können Lösungen nachnutzen. Mehr Details bietet das FraunhoferWhitepaper „Mit KI von Daten zu Taten in Ihrer Kommune – Der Weg von der Theorie zur Praxis“.

*Marion Borowski ist Senior Projektmanagerin in der Abteilung Enterprise Information Systems am Fraunhofer IAIS.

Nadja Menz ist Gruppenleiterin im Bereich Digital Public Services am Fraunhofer.

Thilo Ernst ist Projekt- und Teamleiter „KI in der Öffentlichen Verwaltung“ am Fraunhofer FOKUS.

wenn ein Bauvorhaben aus dem Bewusstsein der Sachbearbeitenden verschwindet. Vor diesem 24/7-Genehmigungsverfahren sind wir in Deutschland weit entfernt.

Ich erinnere mich an das Jahr 2017, als ich als Bürgermeister die ersten Papiere zur Digitalisierung des Bauwesens auf dem Tisch hatte. Acht Jahre später kann ich in meinem Heimatkreis das Antragsformular über das Bauportal. NRW immerhin digital einreichen. Während Politik und Verwaltung diese teildigitale Revolution feiern, bekommt der Bauherr den Realitätsschock: Die Amtsstuben brauchen die Baupläne weiterhin in 3-facher Papierausfertigung und die Genehmigungsschreiben flattern per Post ins Haus.

Das klingt nicht danach, dass alle Beteiligten – Architekten, Behörden, Bürger – auf einer Plattform mit eindeutigen Rollen und digi-

talen Identitäten verbunden sind. Das hat in Deutschland Gründe. Der Föderalismus entpuppt sich im Digitalen wieder einmal als Bremsklotz – eine Art Mittelalter 2.0 mit 11.000 kommunalen Kleinstaaten.

war von 2004 bis 2020 Bürgermeister der Gemeinde Blankenheim. Foto: BS/privat

Deutschland im Fax-Modus Jedes Bundesland ein Fürstentum, jede Kommune ein eigener Koch. Jeder möchte das Rad in Pilotprojekten selbst neu erfinden. Der Traum von „einmal digital für alle“ scheitert an der Disziplin, die wir Deutsche besonders lieben: „Zuständigkeit“. In Finnland heißen die Prüfsysteme „gemeinsam“. Aber wahrscheinlich müssen 16 Länder erst ihre eigenen Versionen davon pilotieren, bevor man merkt, dass vielleicht eins für alle gereicht hätte. Hinzu kommt eine kulturelle Komponente. Wir Deutschen begegnen der KI oft mit Skepsis. Kaum ein anderes Land debattiert so ausführlich über Risiken, bevor es Chancen konkret erprobt. In den Lehrplänen unserer Schulen findet KI nicht als praktische Vermittlung statt. Diese Haltung prägt unser Land. Der Wunsch nach Sicherheit und Kontrolle überlagert den Mut zum Experiment.

Kolumne Hartmann
Rolf Hartmann

Infrastruktur im Rückstand

(BS/Julian Faber) Bröckelnde Straßen, sanierungsbedürftige Schulen, überlastete Netze: die Daseinsvorsorge als originäre kommunale Aufgabe leidet. Die Handlungsfähigkeit vieler Städte und Gemeinden ist zudem eingeschränkt. Zwischen 2018 und 2024 stieg der Investitionsbedarf spürbar, Preissteigerungen verschärfen die Lage zusätzlich. Die größten Lücken liegen im Verkehrs- und Bildungssektor. Die nominalen Investitionslücken stiegen innerhalb der letzten drei Jahre exponentiell an.

Unterhalt der kommunalen Infrastruktur im Zeitverlauf

Anteil der Kommunen, die den Unterhalt nur in geringem

Von den Kommunen wahrgenommener Investitionsrückstand

67,84 Mrd. Euro | 31,4 %

und Katastrophenschutz 19,93 Mrd. Euro | 9,2 %

1,84 Mrd. Euro | 0,9 %

1,45 Mrd. Euro | 0,7 %

2,02 Mrd. Euro | 0,9 %

15,58 Mrd. Euro | 7,2 %

Entwicklung des Investitionsrückstands seit 2018

Insgesamt

215,74 Mrd. EUR

Bekanntlich investiert die kommunale Ebene am meisten in lokale Infrastrukturen, die von Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen werden, erklärt Thomas Kull, Abteilungsleiter für Öffentliche Kunden der NRW.Bank. Doch die altbekannten Probleme – schiefe Haushaltslage, mehr Aufgaben, ohne die dafür nötigen Mittel oder Altschulden – sorgen für eine unausgeglichene Grundlage bei den Kommunen, weshalb das Sondervermögen diese Lücke nicht füllen könne, ergänzt Dr. Katja Rietzler, Leiterin für Makroökonomie vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung. Stichwort Konnexitätsprinzip: hier sieht Rietzler die Verantwortung für die kommunalen Altschulden bei Bund und Ländern, denn durch diese Problemverlagerung hätten Kommunen keine andere Wahl gehabt. Verschlafene Helden

Dr. Tobias Hentze, Leiter des Themenclusters Staat, Steuern und Soziale Sicherung des Instituts der Deutschen Wirtschaft geht noch einen Schritt weiter: Geld gäbe es zur Genüge, denn die Steuern in Deutschland seien vergleichsweise hoch. Allerdings sei auf Bundesebene jahrelang versäumt worden, Investitionen zu tätigen – gerade im Bereich der Verkehrsinfrastruktur. „Sparen ist im politischen Sinne unmöglich“, wie man Anhand des Einsparungsversuchs am Bürgergeld habe sehen können. Es blieben also nur zwei weitere Möglich-

Von der Straße über die Schiene bis zum Stromnetz: Deutschland steht vor gewaltigen Transformationsaufgaben – und Kommunen und Unternehmen vor gewaltige Herausforderungen. Mit wachsender Bedeutung der E-Mobilität verbinden sich Verkehr und Energie zunehmend zu zwei Seiten derselben Medaille. Klimaziele, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit dürfen einander nicht ausschließen. Für den Verkehrsbereich machte Dr. Claudia Elif Stutz, Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr, deutlich, dass es nicht an Erkenntnissen mangele, sondern an der Umsetzung: „Wir müssen schneller werden und besser zusammenarbeiten“, sagte sie mit Blick auf lange Planungs- und Genehmigungszeiten. Die Vielzahl paralleler Anforderungen erschwere es Kommunen, Projekte zügig voranzubringen.

Wenn Fördermittel strangulieren

Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser

(BS/Scarlett Fels) „Infrastruktur ist die Grundlage für unseren Wohlstand und unser gesellschaftliches Zusammenleben“, erklärt Dr. Olaf Joachim, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf dem Bundeskongress Öffentliche Infrastruktur . Deren Erhalt und Verbesserung müsse ein hoher Stellenwert beigemessen werden. Aber ist das Sondervermögen Infrastruktur der Gamechanger, auf den die Verantwortlichen gehofft haben?

Fördermittel laufen ins Leere wenn die fachliche Unterstützung zur Umsetzung fehlt, konstatieren die Diskutanten. „Sparen im politischen Sinne ist hingegen unmöglich“, macht

keiten: Noch höhere Steuern oder Kreditaufnahmen. Und „hier fehlt in der Politik der Ehrgeiz, um diese Versäumnisse aufzuholen“, erklärt Hentze nüchtern.

Apropos Steuern: Von den eingenommenen Steuern erhalten Kom-

munen lediglich 15 Prozent, weiß Dr. Oliver Rottmann, Geschäftsführender Vorstand des Kompetenzzentrums Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge. Die restlichen Mittel kämen z. B. aus zweckgebundenen Förder-

programmen, doch die Sachausgaben seien oft viel höher. Dr. Mario Hesse, Geschäftsführer des Kompetenzzentrums für kommunale Infrastruktur Sachsen an der Universität Leipzig kennt den Grund: Bund und Länder sähen sich gern als generöse Geber, die mittels Förderprogrammen den Kommunen zur Rettung eilen. Denn diese seien ohne zusätzliche Investitionen nicht in der Lage, ihre ganzen Aufgaben zu stemmen, was zu einer Abhängigkeit führe. Hinzu kommt: Neubauten erregen mehr Aufmerksamkeit und werden deutlicher von der Bevölkerung wahrgenommen, weshalb viele Förderprogramme darauf ausgelegt seien, etwas Neues zu bauen. Dabei hätten viele Kommunen bereits das, was sie benötigen würden. Es müsste nur Instand gehalten werden. Hesses Schlussfolgerung: „Damit werden antragsgebundene Fördermittel zu goldenen Handschellen.“ Denn Kommunen können das Geld nicht dafür nutzen, wo es benötigt wird, stattdessen richten sie ihre Projekte danach aus, wofür es Fördergelder gibt. Hinzu kommt der Verwaltungsaufwand, der mit vielen Förderprogrammen einhergeht. Wenn teils 25 Prozent der Fördermittel allein für die Verwaltung der selbigen ausgegeben werden müssen, bleibt für die tatsächliche Förderung noch weniger übrig, erklärt Kull Dabei sei die Lösung des Problems – oder ein Ansatz davon – nicht einmal schwierig. Eine schnelle Verbesserung ließe sich schon erzielen, wenn den Kommunen mehr Vertrauen entgegengebracht würde, wenn Fördertöpfe pauschalisiert und regionale Budgets aufgestellt würden – davon ist Hesse überzeugt.

Umbau unter Dauerlast

Zwei Systeme – eine Zukunftsaufgabe

(BS/Ulrike Heitmüller/Julian Faber) Mobilitäts- und Energiewende sind zentrale Bausteine moderner Infrastrukturpolitik. Doch ohne bessere Koordination und stabile Finanzierung drohen Verkehr und Energie eine Dauerbaustelle zu bleiben.

Aus Sicht der Infrastrukturbetreiber wächst der Handlungsdruck. Alexander Fischer, Leiter des Amtes für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau in Düsseldorf, konstatiert, „die Brücken im kommunalen Bereich sind am Ende ihrer Leistungsfähigkeit.“ Elfriede Sauerwein-Braksiek, Direktorin der Niederlassung Westfalen der Autobahn GmbH, verwies auf die anhaltende Überlastung der Fernstraßen. Der Güterverkehr müsse schneller auf die Schiene verlagert, der übrige Schwerlastverkehr stärker reguliert werden. Überladene Fahrzeuge, die Straßen überbeanspruchten, müssten „entschiedener aus dem Verkehr gezogen und

härter bestraft werden“. Anders sei ein fortschreitender Substanzverlust nicht zu verhindern.

Netze, Nutzung, Zielkonflikte Gleichzeitig zeigt die aktuelle Diskussion, wie eng Verkehrs- und Energiefragen künftig miteinander verknüpft sind. Der Umbau industrieller Prozesse in Richtung klimaneutraler Produktion wirkt unmittelbar auf Transportbedarfe und Netzausbau. Dr. Florian Englert, Präsident des Centrums für Deutsches und Internationales Baugrund- und Tiefbaurecht, warnte vor verkürzten Lösungsansätzen: „Wenn wir Wasserstoff nicht transportieren können, dann ist die Umstellung auf grünen Stahl gefährdet.“ Neue Energieträger seien zur zentralen Variable der Bautätigkeiten kommender Dekaden geworden. Im Energiesektor selbst bleibt die Umsetzung komplex. Der Ausbau von Strom- und Wärmenetzen erfordert langfristige Planung, stößt jedoch auf kurzfristige politische Zielvorgaben. Kommunen treiben Ladeinfrastruktur und Wärmenetze voran, sehen sich jedoch mit unsicheren Förderbedingungen und steigenden Baukosten konfrontiert.

lematisiert die hohen Stromkosten in Deutschland. Auch im Hinblick auf die wachsende Bedeutung von Rechenzentren befürwortet sie Offenheit für kleinere Kernkraftwerke neuer Generation, „um im Vergleich zu unseren Nachbarn nicht abgehängt zu werden.“

Dr. Saskia Ludwig (CSU), Mitglied der Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Energie im Bundestag, prob-

–mittels Kopfhörertechnik auch ohne räumliche Trennung möglich.

Die Transformation der Energieund Verkehrsnetze entscheidet über Klimaziele, wirtschaftliche Entwicklung und kommunale Handlungsfähigkeit. Einigkeit besteht in der Unterstützung eines grundlegenden Kulturwandels: Es braucht Verlässlichkeit, Koordination und den politischen Willen, Infrastruktur als langfristige Aufgabe zu begreifen. Das Sondervermögen dürfe nicht als vorübergehende Innovationsoffensive, sondern als Startpunkt eines dauerhaft steigenden Investitionsniveaus begriffen werden – statt es in der nächsten Haushaltskrise erneut zur Disposition zu stellen.

Olaf Joachim, Staatssekretär im Bundesbauministerium, erhofft sich Synergieeffekte zwischen Sondervermögen und seriellen Bauweisen.

Drei Themen parallel auf einer Bühne im neuen Veranstaltungsformat
Dr.
Alle Fotos: BS/Bildschön
Dr. Tobias Hentze vom Institut der Deutschen Wirtschaft deutlich. Foto: BS/Bildschön
Dr. Ulrich Keilmann vom Hessischen Rechnungshof, Dr. Steffen Meyer, Staatssekretär im BMF und Prof. Dr. Martin Junkernheinrich klären, wie das Sondervermögen richtig gesteuert werden kann.

3,38 Milliarden Euro könnten die Länder nun jährlich für Investitionen in die Infrastruktur abrufen, erklärt Dr. Claudia Elif Stutz, Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr.

An einem Runden Tisch finden sich die besten Verwendungen für bestehende Infrastruktur, erklärt Dr. Corinna Franz, Leitung Dezernat Kultur, Landschaftsverband Rheinland (Bild: zweite von links)

Die Zinslast werde zu häufig vergessen. „Die Zeche zahlt die jüngere Generation“, konstatiert Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler in Deutschland. Alle Fotos: BS/Bildschön

Denn neben der Modernisierung der Gebäude braucht es selbstredend auch eine moderne Ausstattung und, selbst wenn 50 Milliarden tatsächlich im Bildungssektor landen, würde dies nicht reichen, um das Bildungssystem und die Bildungsinfrastruktur zu modernisieren. Dr. Dieter Dohmen, Gründer und Direktor des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie, erklärte auf dem Bundeskongress, dass Schätzungen zufolge bis zu 500 Milliarden Euro nötig wären, um den derzeitigen Bestand auf ein wünschenswertes Niveau zu bringen.

Vereinfachung und Mehrfachnutzung

Dr. Beate Schulte zu Sodingen , Rechtsanwältin bei Dombert Rechtsanwälte, erklärte, dass die Finanzierung in ihrer aktuellen Ausgestaltung viel zu komplex sei. Immerhin gebe es für 16 Länder 16 Regeln im Bildungsbereich und gerade kleinere Kommunen könnten nicht von dem Sondervermögen profitieren, wenn sie beispielsweise nur 11.000 Euro erhielten. Eine mögliche Neuverteilung von Geldern sieht Katja Hintze, Vorstandsvorsitzende der Stiftung Bildung, in einer Verteilung von Finanzmitteln, die an das Kind selbst gebunden

Die Rahmenbedingungen für die kommunale Wasserwirtschaft verändern sich spürbar. Damit rückt Wasser stärker in den Fokus kommunaler Steuerung – als Infrastrukturaufgabe mit wachsendem Koordinationsbedarf.

„Deutschland ist ein wasserreiches Land“, stellte Prof. Dr. Karsten Rinke vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung klar. Pro Jahr fielen rund 280 Kubikkilometer Niederschlag, doch der größte Teil verdunste. Die Folgen des Klimawandels wirkten sich zudem regional sehr unterschiedlich aus und verlangten nach individueller Planung. Dr. Friedrich Hetzel von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft ergänzt die Notwendigkeit, Wasser aus Starkregenereignissen effektiver zu speichern, um Trockenphasen zu überbrücken:

Offene Lernräume

Schulen, die mehr als Lernräume sind

(BS/Sven Rudolf) Einen der größten Rückstände, wenn es um die deutsche Infrastruktur geht, weisen Schulen und der Erziehungs- wie Bildungssektor in Summe auf. Dabei handelt es sich genau hierbei um Zukunftsinvestitionnen. Der wahrgenommene Investitionsrückstand ist hier mit einem Anteil von mehr als 30 Prozent am größten.

Wenn die Gebäude und Modernisierungen, die wir heute umsetzen, noch 2050 stehen, dann haben wir im Sinne der Nachhaltigkeit moderne Bildungsräume geschaffen, erklären die Diskussionsteilnehmer. Foto: BS/Bildschön

sind. Dann würde beispielsweise bei einem Schulwechsel das Geld mit dem Kind zur neuen Schule wechseln. Auch eine Vereinheitli-

chung und Vereinfachung der Bauvorgaben sei dringend notwendig. Aktuell sei es schwierig, die vielen Vorgaben unter einen Hut zu

bekommen, erklärte Dohmen. Es sollte daher Abstand von dem deutschen Perfektionismus genommen werden. Dabei seien je nach Stand-

Wasser im Wandel

Versorgungssicherheit zwischen Klimastress und Erneuerungsbedarf

(BS/Ulrike Heitmüller/Julian Faber) Trinkwasser gilt in Deutschland als Selbstverständlichkeit. Doch Klimawandel, alternde Netze und steigende Anforderungen stellen neue Herausforderungen. Deutlich wird: Ohne koordinierte Strategien, Investitionen und Verwaltungskooperationen drohen Versorgungsengpässe.

„Wir brauchen eine Kreislaufwirtschaft für Wasser – auf dem Land wie in der Stadt.“

Koordiniation statt Konkurrenz Wie eng Wasserfragen inzwischen mit anderen Infrastrukturaufgaben verknüpft sind, zeigte Dr. Frank Feuerbach vom Leipziger Mobilitätsund Tiefbauamt. Die Wärmewende bedeute massive Eingriffe in den Straßenraum, biete aber zugleich die Chance, Wasser- und Abwasserleitungen gleich mitzuerneuern. Die Herausforderung liege darin, ver-

Das Stromnetz, welches früher eine Einbahnstraße war, ist heute ein komplexes Nervensystem, erklärt Matthias Otte, Erster Direktor Abteilung Ausbau Strommnetze, Bundesnetzagentur.

schiedene Infrastrukturmaßnahmen organisatorisch zu verzahnen. Der Investitionsbedarf ist enorm. Thomas Abel, Geschäftsführer der Abteilung Kommunale Wasserwirtschaft im Verband kommunaler Unternehmen, bezifferte ihn auf rund 800 Milliarden Euro in den kommenden 20 Jahren. Ein Großteil der Netze stamme aus dem vergangenen Jahrhundert. Claudia Ehrensberger, Präsidentin der Allianz der Öffentlichen Wasserwirtschaft, verwies insbesondere auf die Flächenkommunen: Dort sei die Fi-

nanzierung aus eigenen Gebühren kaum zu leisten, da die Kosten auf deutlich weniger Einwohner umgelegt werden könnten. Ohne gezielte Förderinstrumente lasse sich die Substanz kaum sichern. Hinzu kommen strukturelle Probleme der Verwaltung. Rinke kritisiert, dass die Wasser- und Abwasserversorgung genehmigungsseitig über zahlreiche Hierarchieebenen bearbeitet werde. Behörden stünden dabei mitunter sogar in Konkurrenz zueinander. Eine übergreifende Strategie fehle vielerorts.

Wenn jetzt nicht investiert wird, muss die nächste Generation noch tiefer in die Tasche greifen, erklärt Lisa Paus auf die Frage, ob Infrastruktur als Gesellschaftsvertrag verstanden werden muss.

ort Vorgaben auch überflüssig oder redundant.

Der Architekt und geschäftsführende Landesvorstand des Bundes Deutscher Architekten NRW ,Prof. Pablo Molestina, erklärt, dass moderne Technik wie komplexe Belüftungssysteme die Anfälligkeit für Fehler erhöhen würden. Sodass immer wieder auf das klassische Lüften mit dem Fenster zurückgegriffen wird. Er geht sogar noch einen Schritt weiter und konstatiert das Konzept von Schulen sollte umgedacht werden: weg von abgetrennten und in sich geschlossenen Schulen hin zu in die Umgebung und das Stadtviertel integrierten Bildungsräumen. Diese sollten nach Möglichkeit offen gestaltet und nicht durch Zäune abgetrennt werden. Solche Vorschläge führen zwar unweigerlich zu weiteren Diskussionen um das Thema Sicherheit und Aufsicht erlauben aber eine deutlich bessere Integration in den gesellschaftlichen Raum. Generell, da waren sich die Expertinnen und Experten einig, könnten Schulen eine Mehrfachnutzung erfahren, ob es nun um Nachmittagsbetreuung wie Hort, Freizeitangebote oder Raum für den sozialen Austausch. Schulgebäude könnten so zu gesamtgesellschaftlichen Begegnungszentren werden.

Dr. Pascale Rouault vom Kompetenzzentrum Wasser Berlin sprach von einer „Wasserblindheit“ in Deutschland. Allein Berlin verfüge über rund 19.000 Kilometer Rohrund Kanalnetz – vieles davon sanierungsbedürftig. Zwar würden datenbasierte Modelle entwickelt, um Schäden frühzeitig zu erkennen und Investitionen zu priorisieren, doch fänden diese Erkenntnisse bislang zu wenig Eingang in politische Entscheidungen.

Die Sicherung der Wasserinfrastruktur ist längst keine rein technische Aufgabe mehr – darin sind sich die Teilnehmenden einig. Sie verlangt langfristige Investitionen, abgestimmte Verwaltungsprozesse und den politischen Willen, Wasser als strategische Ressource der kommunalen Daseinsvorsorge zu priorisieren.

In welchen Kommunen kommt das Sondervermögen Infratruktur schon an? Das ergeben die Gespräche zwischen den Teilnehmenden. Alle Fotos: BS/Bildschön

Haushaltsplan

Der kommunale Vorbericht im Realitätscheck

Zusammenfassende Darstellung der Cluster

Stellen Sie sich vor, Sie erhalten als Bürger oder Bürgerin, als ehrenamtlicher Mandatsträger oder als lokale Unternehmerin den Haushaltsplan Ihrer Kommune. Es ist ein mehrere hundert Seiten starkes Dokument, gefüllt mit Tabellen, Paragrafen, Fachbegriffen und internen Verweisen, das selbst für geübte Leser kaum zu entschlüsseln ist. Um diese Informationsflut zu bändigen, sieht das hessische Kommunalrecht seit Jahren den Vorbericht zum Haushaltsplan vor, der gemäß § 6 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) „einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft“ geben und „die durch den Haushaltsplan gesetzten Rahmenbedingungen erläutern“ soll. Klingt sinnvoll? Doch wie sieht die Realität aus?

Insgesamt waren die positiven Ergebnisse überschaubar. Konkret erreichten nur die Themen der Cluster 6 und 9 immerhin noch Durchschnittswerte. Zu den weiteren Clustern machte der Großteil der Kommunen keine Angaben im jeweiligen Vorbericht. In Cluster 4 waren es 91 Prozent, in Cluster 5 waren es 93 Prozent und in Cluster 8 sogar 97 Prozent. Die Folgen sind augenfällig. Auch die Vorberichte sind intransparent wie der Haushalt selbst.

Natürlich gab es auch positive Beispiele:

Dr. Ulrich Keilmann

leitet die Abteilung Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften beim Hessischen Rechnungshof in Darmstadt.

erfülltteilweise erfüllt nicht erfüllt

Für die Analyse wurden die damals 443 Vorberichte

Ausprägungen betrachtet und ausgewertet wurden:

Cluster 1: Finanzielle Leistungsfähigkeit

Cluster 2: Abweichungen zur Haushaltsplanung und Erläuterungen der Gründe

Cluster 3: Ergebnisse, Veränderungen und Erläuterungen zur politischen Steuerung

Cluster 4: Aufwandsdeckungsgrad und Investitionen

Cluster 5: Darstellung von Risiken

Cluster 6: Demografie: Bevölkerungsentwicklung

Cluster 7: Demografie: Infrastruktur

Cluster 8: Demografie: Fluktuation und Auswirkungen auf die kommunalen Finanzen

Cluster 9: Digitalisierung

Zusammenfassende Darstellung der Cluster

• Petersberg hat einen interaktiven Haushaltsplan mit Ampelsystem. Bürger sehen auf einen Blick, ob die Kommune im Plan liegt. Wald-Michelbach zeigt die Prognose der Bevölkerungsentwicklung bis 2035 – inkl. Auswirkun-

Historische Entlastung

NRW setzt Altschuldenlösung für Kommunen um (BS/amm) Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sollen wieder handlungsfähig werden. Vor Kurzem hat deshalb die Landesregierung die ersten Bewilligungsbescheide zur anteiligen Entschuldung von 167 Kommunen versandt.

Ein großer Teil der kommunalen Altschulden wird damit vom Land getragen. Insgesamt entlastet es seine Städte und Gemeinden in einer Größenordnung von rund neun Milliarden Euro. Dies ist die Hälfte der Altschulden, die die Kommunen bis Ende November der Landesregierung gemeldet hatten. Grundlage für die Übernahme ist das Altschuldenentlastungsgesetz, das im Juli vergangenen Jahres in NRW in Kraft getreten ist.

Mit der Regelung sollen die Kommunen wieder neue finanzielle Handlungsspielräume erhalten. Jede teilnehmende Kommune wird mindestens von 41,1 Prozent ihrer übermäßigen Liquiditätskredite entlastet. Besonders hoch verschuldete Kommunen profitieren darüber hinaus von einer vollständigen Übernahme weiterer Belastungen oberhalb von Pro-Kopf-Schulden in Höhe von 1.500 Euro.

Eines der größten Programme zur finanziellen Entlastung

gen auf Steuereinnahmen und Infrastruktur.

• Eschwege verknüpft ihre fünf Leitlinien (z. B. „Familienfreundlichkeit“, „Nachhaltiger Tourismus“) mit Kennzahlen. Bürger sehen auf einen Blick, ob die Ziele erreicht werden.

Vertrauensverlust in Sicht?

Insgesamt sind die Vorberichte leider lückenhaft, unvollständig oder sprechen überwiegend in Allgemeinplätzen. Sie verpassen damit die Chance, Vertrauen in die lokale Politik, Demokratie und Steuerungsfähigkeit zu schaffen bzw. zu

Grafik: BS/Hessischer Rechnungshof

stärken. Denn es geht nicht nur um bürokratische Pflichtübungen. Ein verständlicher Vorbericht ist das Bindeglied zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft. Er ermöglicht es:

• Mandatsträgern, fundierte Entscheidungen über Ausgaben und Investitionen zu treffen,

• Bürgern, nachzuvollziehen, wie ihre Steuergelder verwendet werden,

• externen Akteuren wie Banken oder Unternehmen, die wirtschaftliche Entwicklung einer Kommune einzuschätzen.

Zu diesem Befund gibt es zwei Lösungsalternativen:

1. Den Haushalt selbst verschlanken. Idealiter so, dass es erst gar keinen größeren Vorbericht zur Erläuterung braucht. Das ist aber eine langfristige Aufgabe.

2. Der Vorbericht selbst wird transparenter. Dafür haben wir einen praktischen Leitfaden erarbeitet und empfehlen unter anderem:

• Klare Gliederung mit Inhaltsverzeichnis und Lesezeichen in PDFs.

• Verständliche Sprache. Haushaltsausgleich (Ergebnisund Finanzhaushalt) erläutern.

• Kerngrößen, die die Mittelfristplanung beeinflussen, darstellen – inkl. Prognosen für die nächsten Jahre.

• Abweichungen zwischen Planung und Ergebnis analysieren.

• Steuerrisiken, Folgekosten von Investitionen und Ausgliederungen offenlegen. Bevölkerungsprognosen darstellen und ihre Bedeutung für wesentliche Finanzpositionen erläutern.

• Haushaltsplan online stellen – idealerweise als interaktives Portal.

• Barrierefreiheit sicherstellen (z. B. für Screenreader). Nachhaltigkeit (Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen).

• Interkommunale Zusammenarbeit (Synergien nutzen).

Lesen Sie mehr zu diesem Thema im Kommunalbericht 2025, Hessischer Landtag, Drucksache 21/2980 vom 21. November 2025, S. 38 f. Der vollständige Bericht ist kostenfrei unter https://rechnungshof.hessen.de abrufbar.

Weniger Bürokratie bei Bahninvestitionen

Missliche Finanzierung von Projekten

(BS/Anne Mareile Moschinski) Der Bayerische Oberste Rechnungshof kritisiert die freiwilligen Ausgaben des Freistaats für Infrastrukturprojekte der Deutschen Bahn.

Bis Ende des Jahres werden die kommunalen Kreditverträge sukzessive vom Land übernommen. Dabei tritt dieses „im Wege einer Vertragsübernahme als neue Schuldnerin in die bestehenden Verträge ein“, wie es in einer Pressemitteilung der Landesregierung heißt. Der Zeitpunkt der Rückzahlung richte sich jeweils nach Fälligkeit der ursprünglich von den Kommunen abgeschlossenen Verträge. Ab dem Haushalt 2025 sind jährlich Mittel „zur Leistung des Schuldendienstes" in Höhe von 250 Millionen Euro vorgesehen.

Der Städtetag NRW begrüßt die Schuldübernahme, fordert zugleich aber auch, dass der Bund seinen Teil der Altschuldenlösung unter Dach und Fach bringen müsse.

Denn: Fast keine Stadt oder Gemeinde habe für dieses Jahr einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können.

„Das ist ein historischer Entlastungsschritt für Nordrhein-Westfalen“, erklärte NRWs Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU). „Wir sind die erste Landesregierung, die das Problem der kommunalen Altschulden anpackt.“ Künftig müsse der Grundsatz der Veranlassungskonnexität allerdings „endlich auch vom Bund konsequent angewendet werden“. Auch NRWs Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, Ina Scharrenbach (CDU) erklärte die Altschuldenübernahme zu einem „der größten Programme zur finanziellen Entlastung der Kommunen in der Geschichte Nordrhein-Westfalens“.

Zwischen 2020 und 2024 hat Bayern freiwillig mehr als 300 Millionen Euro pro Jahr für die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben der Deutschen Bahn ausgegeben. Dazu legte der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) nun eine Beratende Äußerung vor. Darin empfiehlt er – wie im Grundgesetz vorgesehen – das Bund und Deutsche Bahn künftig die Verantwortung für die Durchführung und Finanzierung solcher Vorhaben selbst zu tragen hätten, ohne eine finanzielle Beteiligung des Freistaates. Würde die bisherige Finanzierungssystematik geändert, beseitige dies unnötige Bürokratie, beschleunige die Verfahren und mache die Finanzierung der Vorhaben transparenter. Laut Grundgesetz ist normalerweise der Bund für den Ausbau und Erhalt seiner Eisenbahninfrastruktur zuständig. Allerdings finanziert er die Vorhaben, die von der DB umgesetzt werden, in vielen Fällen nur anteilig. Stattdessen wird erwartet, dass die Länder einen zusätzlichen Finanzierungsbeitrag leisten, damit Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur beschleunigt oder überhaupt erst ermöglicht werden. Schlussendlich fehlt das Geld jedoch an anderer Stelle, beispielsweise um das Angebot an Zugverbindungen zu steigern.

Mehr als 300 Millionen Euro pro Jahr hat der Freistaat Bayern freiwillig für Infrastrukturprojekte der Deutschen Bahn ausgegeben. Foto: BS/Deutsche Bahn AG /

Dadurch, dass Bund und Freistaat die DB-Vorhaben finanzieren, werde insgesamt ein „enormer Bürokratieaufwand auf Bundes- und Landesebene ausgelöst“, kritisieren die Prüfer in dem Papier weiter. So würden parallellaufende Verfahren, eine Vielzahl unterschiedlicher rechtlicher Grundlagen von Bund und Freistaat sowie verschiedene Stellen, die für die Abwicklung zuständig sind, die Umsetzung „äußerst komplex, aufwendig und intransparent“ machen.

Bund soll seiner Zuständigkeit nachkommen

Aus Sicht des Rechnungshofs sei ein wirtschaftlicher und sparsamer Mitteleinsatz am besten gewährleistet, wenn „Durchführungs- und

Finanzverantwortung möglichst in einer Hand liegen“. Der ORH empfiehlt, sich im Rahmen der auf Bundesebene angekündigten Reform der ÖPNV-Finanzierung dafür einzusetzen, dass der Bund künftig seiner grundgesetzlichen Zuständigkeit nachkommt. Bund und DB sollten alle Investitionen in die Schienenwege und Bahnhöfe selbst planen, bauen und finanzieren. Bis zu einer Neuordnung dieser Finanzierungssystematik solle der Freistaat keine einseitig zu seinen Lasten ausgestalteten Finanzierungsverträge mehr abschließen, in denen er wirtschaftliche Nachteile der Deutschen Bahn ausgleicht und das Risiko von Kostensteigerungen übernimmt.

Oliver Lang
Quelle: Eigene Berechnungen; Stand: Oktober 2023

Mit Ihrer Branchen-Expertise und Blick für das Machbare gestalten Sie die digitale Zukunft unserer Region.

Schnelles Internet durch leistungsfähige digitale Breitbandversorgung ist ein wichtiger Baustein kommunaler Infrastrukturen und entscheidender Standortfaktor für die Gemeinden.

Aus diesem Grund schlossen sich die 39 Gemeinden des Landkreises zum Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg zusammen, um eine bestmöglich abgestimmte, gemeinsame Planung und Errichtung der Infrastruktur Breitbandausbau im Landkreis Ravensburg umzusetzen.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine motivierte und kommunikationsstarke Führungspersönlichkeit als

Geschäftsführung (w/m/d) Breitbandausbau

Sie berichten in dieser Funktion direkt an den Verbandsvorsitzenden sowie seine beiden Stellvertreter.

Wir bieten Ihnen attraktive Rahmenbedingungen mit Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, flexiblen Arbeitszeiten inklusive mobilem Arbeiten sowie eine attraktive Vergütung.

Interessiert?

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Yanna Schneider, Alexander Wodara oder Roland Matuszewski gerne zur Verfügung.

Lassen Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bitte über die zfm-Jobbörse zukommen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Die Personalberatung für die Kommunalwirtschaft und die öffentliche Verwaltung

Das Dezernat des Oberbürgermeisters sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine / einen

Leiterin / Leiter (w/m/d) der Berufsfeuerwehr Wiesbaden

Zur Feuerwehr Wiesbaden zählen drei Feuer- und Rettungswachen der Berufsfeuerwehr, ein Feuerlöschboot, die Zentrale Leitstelle für den Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, ein Lagezentrum und 20 Freiwillige Feuerwehren. Bei der Berufsfeuerwehr sind aktuell ca. 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Die Leitstelle bearbeitet die Notrufe und Hilfeersuchen der Stadt Wiesbaden mit rund 300.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Die Stelle ist nach A 16 des Hessischen Besoldungsgesetzes (HBesG) bewertet. Als Beamtin bzw. Beamter in leitender Funktion wird die Position nach § 4 Hessisches Beamtengesetz (HBG) zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe übertragen.

Interessiert?

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Yanna Schneider, Alexander Wodara oder Roland Matuszewski gerne zur Verfügung. Weitere inhaltiche Informationen erhalten Sie von Herrn Volk-Borowski, Büroleiter des Oberbürgermeisters, unter der Rufnummer 0611 31–3186. Lassen Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bitte über die zfm-Jobbörse zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Die Personalberatung für die Kommunalwirtschaft und die öffentliche Verwaltung

Werden Sie Teil des Finanzteams der Großen Kreisstadt Wangen im Allgäu!

Die Große Kreisstadt Wangen im Allgäu ist mit ihren rund 28.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die zweitgrößte Stadt des Landkreises Ravensburg. Wirtschaftlich, kulturell und gesellschaftlich bietet die Stadt inmitten des Württembergischen Allgäus die vielfältigsten Angebote und Möglichkeiten für ein angenehmes und zukunftsorientiertes Leben und Arbeiten. Helfen Sie mit, unsere Stadt weiter zu gestalten!

Die Große Kreisstadt Wangen im Allgäu sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine gestaltungsmotivierte Führungspersönlichkeit als Stadtkämmerin / Stadtkämmerer und kaufmännische Betriebsleitung für den Eigenbetrieb Abwasserwerk (w/m/d)

Die Vergütung dieser unbefristeten Vollzeitstelle erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen bis Besoldungsgruppe A 15 bzw. bis Entgeltgruppe 14 TVöD. Gemeinsam mit einem engagierten Team steuern Sie die gesamtstädtische Finanzplanung strukturiert, vorausschauend und ergebnisorientiert.

Interessiert?

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Waishna Kaleth, Elisa Heinen oder Julia Schwick gerne zur Verfügung.

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Die Personalberatung für die Kommunalwirtschaft und die öffentliche Verwaltung

Anz_Kaemmerer_Wangen_01-2026.indd 1

21.01.26 15:24

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Anz_GF-Breitband_Zweckverband_02-2026.indd 1 21.01.26 15:44

Gestalten Sie Bochum nachhaltig mit uns und denken Sie den Umgang mit Grund und Boden neu.

Die Stadt Bochum mit ca. 375.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist eines der wirtschaftlichen und kulturellen Zentren des Ruhrgebiets. Dem bei Dezernat VI – Bauen, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit – angebundenen Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster kommt in der Rolle als Eigentümer für städtische Grundstücke sowie als Dienstleister einer modernen Stadtentwicklung eine besondere Bedeutung und Verantwortung zu. Organisiert ist das Amt mit seinen rund 170 Mitarbeitenden in vier Bereiche: Strategische Grundstücksentwicklung, Haushalt und Controlling / Geoinformation und Vermessung / Kataster und Grundstücksbewertung / Liegenschaftsmanagement und Bodenordnung.

Wir suchen Sie ab Mitte 2026 oder nach Absprache als engagierte und zukunftsorientierte Führungspersönlichkeit als

Leitung (w/m/d) des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster

Die Position wird für Beamtinnen und Beamte nach Besoldungsgruppe A 16 LBesG bzw. für Tarifbeschäftigte entsprechend außertariflich vergütet. Interessiert?

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Waishna Kaleth, Raza Hoxhaj oder Julia Schwick gerne zur Verfügung.

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Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Bauen Sie mit uns an der Zukunft Bornheims!

Genau zwischen Köln und Bonn gelegen, direkt am Rhein und umgeben von wunderschöner Landschaft, ist Bornheim mit knapp 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die drittgrößte Stadt im Rhein-Sieg-Kreis und zählt zu den Städten in der Region, die am stärksten wachsen. Bornheim steht für zukunftsorientierte Stadtentwicklung, nachhaltiges Bauen und einen verantwortungsbewussten Umgang mit öffentlicher Infrastruktur. Als Amtsleitung für das Bauamt und die Gebäudewirtschaft tragen Sie die Gesamtverantwortung für die Abteilungen Bauaufsicht, Bauverwaltung und Denkmalschutz, Hochbau sowie die kaufmännische und technische Gebäudewirtschaft. Sie haben die Chance, die bauliche Entwicklung der Stadt Bornheim aktiv mitzugestalten. Wir suchen eine engagierte und visionäre Führungspersönlichkeit als

Leitung (w/m/d) Bauamt und Gebäudewirtschaft

Diese verantwortungsvolle Position ist bis zu EG 15 TVöD zzgl. einer Fachkräftezulage in Höhe von 500,- Euro bzw. A 15 LBesO A NRW bewertet. Wir bieten Ihnen ein modernes Arbeitsumfeld mit gelebter Vielfalt, gegenseitiger Wertschätzung und respektvollem Miteinander. Interessiert?

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Gianna Forcella, Elisa Heinen oder Julia Schwick gerne zur Verfügung.

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Die Personalberatung für die Kommunalwirtschaft und die öffentliche Verwaltung

Gestalten Sie die Personalthemen unserer Marktgemeinde.

Die Marktgemeinde Bad Abbach liegt landschaftlich reizvoll an der Donau zwischen Regensburg und Kelheim. Die lebendige und stetig wachsende Gemeinde mit aktuell rund 13.000 Einwohnerinnen und Einwohner verbindet Lebensfreude und naturnahe Erholung geprägt von idyllischen Wanderwegen, dem beliebten Donau-Radweg und zahlreichen Sehenswürdigkeiten. Als ehemaliger Kurort bietet Bad Abbach auch heute eine hohe Lebensqualität, eine gute Verkehrsanbindung über die B16 und die A93 sowie eine direkte Bahnanbindung nach Regensburg und Ingolstadt.

Die rund 190 engagierten Mitarbeitenden setzen sich in Bad Abbach täglich in der Verwaltung, den gemeindlichen Einrichtungen und dem Bauhof für die Entwicklung unserer Marktgemeinde ein. Unsere Verwaltung versteht sich dabei als zuverlässiger und zukunftsfähiger Dienstleister für unsere Bürgerinnen und Bürger. Für unsere Verwaltung suchen wir eine motivierte und kommunikationsstarke Persönlichkeit als

Personalleitung (w/m/d)

In dieser neu geschaffenen Funktion sind Sie direkt dem Bürgermeister unterstellt. Die Stelle ist abhängig von Ihren Voraussetzungen bis A 12 BayBesG bzw. EG 11 TVöD vergütet.

Interessiert?

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Alexander Wodara, Josefine Harig oder Roland Matuszewski gerne zur Verfügung.

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Die Personalberatung für die Kommunalwirtschaft und die öffentliche Verwaltung

Ein

zentraler Baustein zur Stärkung demokratischer Kultur auf kommunaler Ebene sind die Partnerschaften für Demokratie (PfD). Sie unterstützen Städte, Gemeinden und Landkreise dabei, lokale Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt sowie zur Prävention von Extremismus umzusetzen. Im Mittelpunkt steht hier das partnerschaftliche Zusammenwirken von kommunaler Verwaltung und Zivilgesellschaft.

Präventionsarbeit der bpb

Auch die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) engagiert sich seit mehreren Jahren intensiv in der präventiven Auseinandersetzung mit Angriffen auf kommunale Verantwortungsträger. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Stärkung von Handlungssicherheit, Vernetzung und demokratischer Resilienz. Im Rahmen des Projekts „KommKon – Kommunale Konfliktbewältigung“ richtet sich die bpb mit der Online-Veranstaltung „Gemeinsam gestalten trotz Gegensätzen? Gelingende Kooperation in Kommunen in Zeiten von Bedrohungslagen und demokratischer Destabilisierung“ gezielt an Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Dort stellt sie das von der Aktion Zivilcourage e.V. als Kooperationspartner entwickelte Konzept zum Umgang mit Übergriffen vor.

Die Entwicklung und Umsetzung kommunaler Schutzkonzepte wird dabei als zentrales Instrument präsentiert, um lokale Strukturen zu stärken, präventiv tätig zu werden und auch in akuten Bedrohungslagen handlungsfähig zu bleiben. Im Mittelpunkt steht die sektorübergreifende Kooperation zwischen Politik, Verwaltung, Sicherheitsbehörden und Zivilgesellschaft. Neben fachlichen Impulsen bietet das digitale Format Raum für kollegialen Austausch und Vernetzung.

Ein zentrales Anliegen der Arbeit ist es, die verschiedenen Bedrohungslagen differenziert zu betrachten.

„Hanau ist eine der ersten hessischen Städte, bei denen die Bodycams im Einsatz sein werden“, betont Stadträtin und Sicherheitsdezernentin Isabelle Hemsley (CDU). Die Kameras dienten nicht nur der Transparenz, sondern vor allem dem Eigenschutz der Einsatzkräfte. „Damit reagieren wir auf Angriffe auf die Kolleginnen und Kollegen in den vergangenen Jahren. Wir sind darüber hinaus stolz darauf, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz der Bodycams bei allen hessischen Stadtpolizeien auf Hanauer Initiative geschaffen wurden“, so Hemsley gegenüber dem Behörden Spiegel.

Ergänzung der täglichen Polizeiarbeit

Eingesetzt werden die Bodycams sowohl im regulären Streifendienst als auch im Rahmen des seit mehr als 25 Jahren bestehenden Hanauer Modells, bei dem Stadtund Landespolizei gemeinsam auf Streife gehen. Besonders in publikumsintensiven Bereichen und an bekannten Einsatzschwerpunkten gehören die Kameras künftig zur Standardausrüstung. Nach entsprechender Schulung werden sie fest in den Dienstbetrieb integriert. Der Einsatz erfolgt offen und sichtbar: Die Kamera wird gut erkennbar in der Körpermitte getragen. Eine vollautomatische Aktivierung ist nach Angaben der Stadt nicht vorgesehen. Allerdings verfügen die Geräte über eine sogenannte Voraufzeichnungsfunktion von bis zu 120 Sekunden. Diese

Kommunalpolitik unter Druck

Schutzkonzepte gegen Hass und Bedrohung

(BS/Lars Mahnke) Beleidigungen, digitale Hetze und Einschüchterungsversuche gegenüber kommunalen Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern haben in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen. Diese Entwicklung stellt nicht nur eine Belastung für die Betroffenen dar, sondern gefährdet langfristig auch demokratisches Engagement.

Nicht jede Gefährdung äußert sich in direkter körperlicher Gewalt. Viel häufiger sind latente Bedrohungsformen: wiederholte Beleidigungen, gezielte Diffamierung, digitale Hasskampagnen oder das systematische Infragestellen demokratischer Arbeit.

Besonders belastend für die Betroffenen sind Bedrohungen, die den privaten Bereich betreffen wie das Wohnumfeld oder Familienangehörige. Auch wenn körperliche Angriffe vergleichsweise selten vorkommen, können dauerhafte Anfeindungen eine erhebliche psychische Wirkung verursachen. Viele Betroffene ändern ihr Verhalten, ziehen sich zurück oder überlegen, ihr Mandat niederzulegen.

Kommunale Schutzkonzepte Hinzu kommt ein großes Dunkelfeld: Ein erheblicher Teil der Vorfälle wird nicht angezeigt. Gründe dafür sind unter anderem geringe Erfolgserwartungen, Normalisierung von Anfeindungen als „Teil des Amts“ oder Unsicherheiten im Umgang mit Polizei und Justiz. Genau hier setzen präventive Unterstützungsangebote an. Um kommunale Mandatsträgere und zivilgesellschaftlich Engagierte wirksam zu unterstützen, können kommunale

Die Aktion Zivilcourage e.V. entwickelte das Schutzkonzept, um Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern eine Hilfestellung an die Hand zu geben, damit diese ihrer Tätigkeit in einem möglichst sicheren Umfeld nachgehen können.

Grafik: BS/Aktion Zivilcourage e.V.

Schutzkonzepte entwickelt werden. Diese sind keine starren Sicherheitspläne, sondern prozesshafte Strategien, die an die jeweiligen lokalen Bedingungen angepasst werden. Es wird angestrebt, Risiken zu reduzieren, Handlungssicherheit zu erhöhen und Betroffene im Ernstfall nicht allein zu lassen. Ausgangspunkt ist stets eine sorgfältige Analyse der lokalen Lage: Welche spezifischen Bedrohungen treten auf und welche Strukturen und Ressourcen sind bereits vor-

Kamera läuft

handen? Darauf aufbauend werden Handlungsschwerpunkte festgelegt und Maßnahmen entwickelt. Idealtypisch lassen sich fünf Dimensionen unterscheiden, in denen kommunale Schutzkonzepte ansetzen. Zu den institutionellen und strukturellen Maßnahmen zählen sektorübergreifende Koordinierungsrunden, klare Zuständigkeiten in Verwaltung und Politik sowie feste Ansprechpersonen bei Polizei und Beratungsstellen. So soll eine schnelle, abgestimmte Reaktion auf Bedrohungen ermöglicht werden. Schulungen und Workshops sollen zudem die Handlungssicherheit von Mandatsträger stärken, etwa im Umgang mit aggressiver Bürgerkommunikation, digitalen Angriffen oder eskalationsgefährdeten Veranstaltungen. Öffentliche Solidaritätsbekundungen, parteiübergreifender Rückhalt und geschützte Austauschformate tragen als soziale Unterstützung zur emotionalen Entlastung und Resilienz der Betroffenen bei. Im Hinblick auf repressive Maßnahmen setzen eine enge Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehör-

Der Kommunale Ordnungsdienst in Hanau erhält Bodycams (BS/Lars Mahnke) Die Stadt Hanau hat ihre Stadtpolizei seit vergangenem Herbst flächendeckend mit Bodycams ausgestattet. Insgesamt 36 Kameras wurden angeschafft, um alle Kräfte auf ihren Streifengängen im Außendienst mit der Technik auszurüsten. Die Einführung ist Teil der Reform des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG), die seit Februar 2025 gilt und erstmals auch Stadtpolizeien den Einsatz von Bodycams erlaubt.

Auch die Stadtpolizei in Hanau wird künftig von den Vorteilen der Body Cams profitieren.

bringen sie sicherheitstechnisch auf Augenhöhe mit der Landespolizei“, erklärte Poseck. Hintergrund sei auch eine steigende Zahl von Angriffen auf uniformierte Kräfte.

Datenschutz und Zugriff streng geregelt

den, konsequente Strafverfolgung und qualifizierte Unterstützung bei Anzeigen klare Grenzen und stärken den Rechtsstaat. Im Rahmen der Präventionsarbeit können frühzeitige Bürgerdialoge, Beteiligungsformate, politische Bildungsarbeit und professionelle Konfliktmoderation dazu beitragen, Eskalationen vorzubeugen – auch wenn Bedrohungen nie vollständig verhindert werden können.

Kooperation in der Praxis Wie solche Schutzkonzepte konkret umgesetzt werden können, zeigt die Arbeit in verschiedenen Kommunen. Ein zentrales Element ist dabei der regelmäßige, vertrauliche Austausch zwischen Verwaltung, Politik, Sicherheitsbehörden, Zivilgesellschaft und den Partnerschaften für Demokratie. Ziel ist ein gemeinsames Lagebild und untereinander abgestimmtes Handeln. Zudem gewinnen Dialogformate an Bedeutung, die Vertrauen zwischen Polizei und gesellschaftlichen Gruppen fördern, in denen es häufig zu Spannungen kommt. Die Erfahrungen zeigen, dass solche Formate nicht nur Konflikte abbauen, sondern auch gegenseitige Anerkennung stärken.

Engagement weiterentwickeln Die Unterstützung von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in zunehmenden Bedrohungslagen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Auch künftig wird die bpb das Thema weiterverfolgen. Die Veranstaltung „Gemeinsam gestalten trotz Gegensätzen?“ soll fortgesetzt werden, so lange Nachfrage nach dem Format besteht und das weitere Angebot von KommKon kontinuierlich ausgebaut wird. Dies dient dazu, Kommunen zu stärken, demokratisches Engagement zu schützen und deutlich zu machen: Bedrohungen gehören nicht zum Mandat – Unterstützung und Solidarität schon.

Bodycam-Einführung ist derzeit nicht vorgesehen. Die Stadt Hanau plant jedoch eine umfassende interne Auswertung: Alle Einsätze mit aktivierter Bodycam werden dokumentiert. Nach den ersten sechs Monaten sollen zudem strukturierte Erfahrungsberichte der Anwenderinnen und Anwender eingeholt werden. Dafür wird aktuell ein standardisiertes Fragenprofil entwickelt, das qualitative Rückmeldungen zur Wirkung der Bodycams erfassen soll.

Umfassende Sicherheitsoffensive

Sequenz wird technisch permanent überschrieben und nur dann gespeichert, wenn die Bodycam aktiv eingeschaltet wird. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, mehrere Kameras miteinander zu koppeln, sodass in einer Gefahrensituation auch Bodycams anderer Einsatzkräfte im Umkreis von etwa 100 Metern automatisch aktiviert werden können. Rechtlich ist der Einsatz klar geregelt. Gemäß Paragraph 14 Absatz 6 HSOG ist die Nutzung der Bodycam offen anzukündigen, etwa mit dem Hinweis „Achtung, Bodycam wird jetzt eingeschaltet“, sofern es die Lage zulässt. In plötzlich auftretenden Gefahrensituationen kann diese Ankündigung entfallen. Die Aufnahme ist zu beenden, sobald die Gefährdungslage endet. Die konkreten Abläufe sind zusätzlich in einer verbindlichen internen Dienstanweisung festgelegt.

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) begrüßt die Einführung ausdrücklich. Bodycams hätten sich seit Jahren bei der Landespolizei bewährt. „Durch die Ausstattung mit Bodycams können die Beschäftigten der Stadtpolizei noch besser geschützt werden. Damit stärken wir die Stadtpolizei und

Besonderes Gewicht wird auf den Datenschutz gelegt. Auf Anfrage teilte die Stadt Hanau dem Behörden Spiegel mit, dass die gespeicherten Aufnahmen über die Cloud-Plattform des Anbieters verwaltet und ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union gespeichert werden. Nach spätestens 14 Tagen werden die Daten automatisch gelöscht, sofern sie nicht zu Beweiszwecken länger benötigt werden. Jede Verlängerung der Speicherfrist muss begründet werden und wird revisionssicher dokumentiert. Der Zugriff auf die Aufnahmen ist strikt beschränkt: Nur autorisiertes Personal, konkret die Dienstgruppen- und Abteilungsleitung der Stadtpolizei, erhält personenbezogene und rollenbasierte Zugriffsrechte. Sämtliche Zugriffe werden automatisch protokolliert, die Protokolle sind unveränderbar und dienen der lückenlosen Nachvollziehbarkeit. Eine externe oder unabhängige Evaluation der

Die Einführung der Bodycams ist eingebettet in eine breiter angelegte Sicherheitsstrategie. Hanau beteiligt sich an Landesprogrammen wie KOMPASS und der Initiative Sichere Innenstädte. Gemeinsame Streifen von Stadt- und Landespolizei, verstärkte Präsenz, Videoschutzanlagen sowie die seit Anfang August 2025 geltende Waffenverbotszone in Teilen der Innenstadt sollen Risiken senken und das Sicherheitsgefühl stärken.

Auch die Kriminalstatistik weist auf eine positive Entwicklung hin: Die Zahl der Straftaten sank von 7.274 im Jahr 2023 auf 6.783 im Jahr 2024, die Aufklärungsquote lag mit 67,2 Prozent deutlich über dem hessischen Durchschnitt. Mit den Bodycams soll die bewährte Kooperation zwischen Stadt und Land weiter gefestigt werden. Ziel ist es, Einsätze für die Einsatzkräfte sicherer zu machen und zugleich Vertrauen und Transparenz gegenüber der Bevölkerung zu stärken.

Digitaler Staat

Behörden Spiegel Berlin und Bonn / Februar 2026

Der KI-Countdown läuft

(BS/Frederik Steinhage) Der EU Artificial Intelligence Act (AI Act) wird im Sommer 2026 zum ersten Mal in weiten Teilen vollständig anwendbar. Er markiert nicht nur einen Meilenstein im europäischen Regulierungsrahmen, sondern einen tiefgreifenden Einschnitt für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im öffentlichen Sektor.

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Der risikobasierte Rechtsrahmen, der Ende 2024 in Kraft trat, strukturiert KI-Systeme nach ihrem Gefährdungspotenzial und schreibt für hochrisikobehaftete Anwendungen strenge Anforderungen vor: verpflichtende Risikobewertungen, vollständige technische Dokumentationen, transparente Entscheidungswege, menschenzentrierte Aufsicht und umfangreiche Monitoring-Prozesse. Diese Pflichten müssen spätestens ab dem 2. August 2026 vollständig umgesetzt und nachgewiesen werden, wenn Verwaltungssysteme KI-gestützt Entscheidungen treffen, die unmittelbare Auswirkungen auf Grundrechte oder kritische Prozesse haben. Im Kern zwingt der AI Act öffentliche Verwaltungen dazu, ihre KILandschaften systematisch zu erfassen und zu klassifizieren: Alle eingesetzten KI-Module müssen in Inventare überführt, Risiko- und Bias-Analysen durchgeführt, Verantwortlichkeiten klar zugewiesen und dokumentierte Prüfprozesse implementiert werden. Besonders im Bereich automatisierter Entscheidungsunterstützung – etwa bei der Leistungsgewährung, Risikoanalyse in Sicherheitssystemen oder bei Chatbots zur Bürgerinformation – sind diese Anforderungen nicht theoretischer Natur, sondern konkret prüfbar. Behördliche KI-Abteilungen müssen nachvollziehbare Daten-Governance-Protokolle etablieren und Mechanismen schaffen, die nicht nur ein regelkonformes Systemdesign erlauben, sondern auch dessen kontinuierliche Überwachung und Auditfähigkeit.

Oftmals fehlt Orientierung

Allerdings geht es beim AI Act nicht allein um technische Anpassungen, sondern um den Aufbau verbind-

licher Compliance-Strukturen.

Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger betonte im Rahmen der Konsultationen zum nationalen KIMarktüberwachungs- und -förderungsgesetz (KIMÜG), dass eine innovationsfreundliche, zugleich aber klare Governance notwendig sei, um KI verantwortungsvoll einzusetzen.

„Städte und Gemeinden stehen beim KI-Einsatz nicht vor einer abstrakten Zukunftsfrage, sondern vor sehr konkreten Umsetzungsproblemen.“

Markus Lewe, ehemaliger Oberbürgermeister der Stadt Münster und Ehrenmitglied des Deutschen Städtetags

Wie diese Zuständigkeiten konkret ausgestaltet werden, ist jedoch bislang offen. Auch die Bundesnetzagentur verweist darauf, dass ihre Rolle bei der Umsetzung der KI-Verordnung erst durch das nationale Durchführungsgesetz festgelegt werde. Da sich dieses derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befinde, seien Aussagen zu konkreten Aufgaben oder Zuständigkeiten aktuell nicht möglich. Gleichzeitig verweist die Behörde auf das Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz (BeKI), das als zentrale Anlaufstelle innerhalb der Bundesverwaltung den sicheren, kompetenten, transparenten und koordinierten Einsatz von KI

unterstützen soll. Die Realität in den Behörden bleibt entsprechend heterogen. Während einzelne Landesverwaltungen bereits zentrale KIGovernance-Strukturen aufbauen, befinden sich viele kleinere Verwaltungen noch im Anfangsstadium. In Kommunen fehlen häufig formalisierte Rollen, belastbare Inventare oder klare Eskalationsmechanismen für hochriskante KI-Anwendungen. Gerade aus kommunaler Sicht wird zunehmend darauf hingewiesen, dass die Anforderungen des AI Acts organisatorisch kaum ohne zusätzliche Unterstützung umsetzbar seien. Markus Lewe, ehemaliger Oberbürgermeister der Stadt Münster und früherer Präsident des Deutschen Städtetages, machte deutlich, Städte und Gemeinden stünden „nicht vor einer abstrakten Zukunftsfrage, sondern vor sehr konkreten Umsetzungsproblemen“.

Technische Umsetzung im Bund Auf Bundesebene liegt ein Teil der praktischen Umsetzung beim ITZBund als zentralem IT-Dienstleister. Dort wird der AI Act vor allem als technische und organisatorische Transformationsaufgabe verstanden. Das ITZBund stellt Leitfäden und Schulungsmaterialien zur Nachnutzung bereit und ermöglicht über Pilotprojekte die Erprobung konformer KI-Anwendungen. Gleichzeitig zeigen sich aus technischer Sicht erhebliche Herausforderungen. Die Dokumentations-, Transparenz- und Nachweispflichten gelten als besonders anspruchsvoll, da KI-Modelle häufig nur eingeschränkt erklärbar sind. Lückenlose Dokumentation, belastbares Datenund Qualitätsmanagement sowie kontinuierliche Aktualisierungen stellen hohe Anforderungen an Betrieb und Fachbereiche. Entspre-

chend liegt der aktuelle Schwerpunkt auf Anwendungsszenarien mit begrenztem Risiko im Sinne des AI Acts. Auch aus Sicht des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) reicht eine klassische IT-Betrachtung für den KI-Einsatz nicht mehr aus. Neben etablierten Sicherheitsanforderungen müssten Behörden zunehmend KI-spezifische Risiken berücksichtigen, etwa neuartige Angriffsszenarien wie Data Poisoning, Adversarial Attacks oder sogenannte Indirect Prompt Injections. Gerade bei großen Sprachmodellen bestehe die Gefahr, dass manipulierte Inhalte in Antrags- oder Dokumententexten unbemerkt Steuerungsanweisungen an das System enthalten. Besonders kritisch werde dies bei agentischen KI-Systemen mit hoher Autonomie, Zugriff auf sensible Daten und externen Kommunikationskanälen. Das BSI warnt deshalb vor einem rein experimentellen Einsatz und betont die Notwendigkeit klarer Governance-Strukturen, belastbarer Rollen- und Rechtekonzepte sowie einer frühzeitigen Integration von KI-Systemen in bestehende Informationssicherheits-Managementsysteme. Ergänzend könnten KI-spezifische Managementsysteme nach ISO/IEC 42001 helfen, Autonomiegrade, Lifecycle-Dynamiken und Auditpflichten dauerhaft beherrschbar zu machen. Für einen skalierbaren Einsatz setzt das ITZBund auf einheitliche Standards und durchgängige LifecycleProzesse. Mit der zentralen KI-Plattform KIPITZ wurde eine gemeinsam nutzbare Infrastruktur geschaffen, die für die Verarbeitung von bis zu VS-NfD-eingestuften Informationen zugelassen ist. Internationale Normen, nationale Sicherheitskataloge

und Compliance-Prüfungen sollen Transparenz, IT-Sicherheit und Auditierbarkeit gewährleisten. Organisatorisch ist KI-Governance über zentrale Boards, klar definierte Rollen und Compliance-Kontrollen im IT-Betrieb verankert. Risikoprüfungen, Monitoring, Audits sowie begleitende Schulungen stellen sicher, dass regulatorische Anforderungen entlang des gesamten Lebenszyklus eingehalten werden.

Unsicherheit bleibt sprübar Der AI Act zwingt Behörden dazu, proaktiv Kompetenzen aufzubauen: KI-Literacy, rechtliche Grundkenntnisse und die Fähigkeit zur eigenständigen Risikobewertung werden zum festen Bestandteil der Regelumsetzung. Gleichzeitig besteht trotz klarer Zeitvorgaben Unsicherheit über Fristverlängerungen und konkrete Umsetzungsdetails, da auf EU-Ebene noch über Anpassungen einzelner Anforderungen diskutiert wird. Für die Verwaltung bedeutet dies einen erhöhten Planungs- und Koordinationsbedarf, da fachliche, organisatorische und technische Fragen parallel geklärt werden müssen. Insbesondere mit Blick auf Personalressourcen und Qualifizierung entstehen Herausforderungen.

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Interoperable Verwaltungsdienste verbessern den Lebens- und Arbeitsalltag von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie Behörden spürbar. Man denke etwa an die volldigitale und beschleunigte Antragstellung und -bearbeitung dank automatisch kommunizierender Register nach dem Once-Only-Prinzip – oder an kollaborative Plattformlösungen für komplexe Verwaltungsverfahren.

Darüber hinaus hat Interoperabilität eine geopolitische Dimension: Sie ist Voraussetzung für digitale Souveränität in Europa, wie strategische Analysen und wissenschaftliche Beiträge zunehmend betonen. So sei für Europa ein dritter Weg zwischen US-Big-Tech und chinesischer Staatstechnokratie möglich, der auf einer europäisch-kontrollierten, grenzüberschreitend interoperablen Infrastruktur beruhe. Die 2024 in Kraft getretene Verordnung für ein interoperables Europa markiert einen wichtigen Meilenstein, der gemeinsame Governance-Strukturen, verpflichtende Interoperabilitätsbewertungen und verschiedene Innovationsinstrumente eingeführt hat. Für die öffentliche Hand gilt es, diesen Regelungsrahmen mit Leben zu füllen und im Schulterschluss mit der europäischen IT-Branche ein souveränes Interoperabilitätsökosystem aufzubauen. Insbesonde-

Diese Tendenz ist nicht nur in der Forschung deutlich spürbar, sondern findet über frei zugängliche, integrierte und intuitiv nutzbare Software zunehmend auch Eingang bei Anwenderinnen und Anwendern ohne tiefer gehende technische Kenntnisse. Laut einer aktuellen Befragung des Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation (BIDT) haben im Jahr 2025 bereits 44 Prozent der Bevölkerung KI-Anwendungen genutzt; bei jüngeren Altersgruppen liegt die Nutzungsquote deutlich höher. In der Berufsgruppe „öffentliche Verwaltung, Forschung, Verteidigung, Sozialversicherung“ geben rund 35 Prozent an, KI bereits beruflich eingesetzt zu haben. Eine weitere, im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführte Umfrage kommt sogar zu dem Ergebnis, dass 67 Prozent der Befragten generative KI-Tools nutzen. Gleichzeitig äußern hier zwei Drittel Bedenken wegen einer zu starken Abhängigkeit von US- bzw. chinesischen Anbietern, während über die Hälfte der Berufstätigen sich mehr KI-Unterstützung im Arbeitsalltag wünscht. Von ihnen nutzen 10 Prozent KI-Tools bereits ohne Wissen ihres Arbeitgebers. Diese Zahlen machen deutlich, dass künstliche Intelligenz längst über den Status eines Zukunftsthemas hinausgewachsen ist, bereits umfassend genutzt wird und ihre Potenziale als Technologie erkannt wurden. Dies gilt auch für ihren Einsatz als Entscheidungsunterstützung in diversen Verwaltungsbereichen.

Chancen und Potenziale für Behörden

KI eröffnet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten in Verwaltungsprozessen. So können Large Language Models (LLMs) insbesondere bei wissensintensiven Aufgaben wertvolle Beiträge leisten, etwa bei der Recherche, der Zusammenfassung umfangreicher Dokumente oder der Erstellung von Texten. Besonders die funktionale Fähigkeit, große Datenmengen nahezu in Echtzeit zu analysieren und Muster zu erkennen, ermöglicht das Ableiten fundierter Handlungsempfehlungen, etwa für die Verkehrssteuerung oder ein smar-

KI als Hebel in der Verwaltung

Prämisse für Fortschritt und Souveränität

(BS/Dr. Jakob Efe/Inna Vogel) Interoperabilität zählt zu den zentralen Voraussetzungen für eine leistungsfähige digitale Verwaltung in Europa. Unter dem Leitgedanken „Interoperability for Impact“ wird dabei deutlich, dass der technisch anmutende Begriff weit über Fragen der IT-Architektur hinausgeht. Und in der Tat wurde durch greifbare Anwendungsbeispiele deutlich, dass der technokratisch anmutende Begriff „Interoperabilität“ für nicht weniger als das Fundament einer digitalen und vernetzten Verwaltung steht.

re der Mobilisierung von KI – als Schlüsselfaktor moderner Verwaltungsmodernisierung – kommt hierbei eine Schlüsselfunktion zu.

KI-basierte Effizienz- und Qualitätsgewinne eröffnen sich auf allen Interoperabilitätsebenen (Recht, Semantik, Organisation, Technik). Im Fokus stehen hier die rechtliche und die semantische Ebene, die für den praktischen Einsatz besonders entscheidend sind.

KI für rechtliche und semantische Interoperabilität

Interoperabilität stellt eine Anforderung an digitaltaugliche Regelungen dar, die sich z. B. im Abbau digitaler Kooperationshindernisse, in Standardisierungsvorgaben oder in harmonisierten Rechtsbegriffen ausdrückt. Sowohl der Bund als auch die EU haben die Interoperabilitätsbewertung inzwischen in ihre Digitalchecks aufgenommen.

Die Kommission stellt ihrer Legistik dabei mit „AI4DRPM“ (AI for di-

gital-ready policymaking) initiale KI-Funktionalitäten bereit. Pilotprojekte zeigen indes, dass das Unterstützungspotenzial durch KI bei der Erarbeitung digitaltauglicher Regelungen sowie einer im weiteren Sinn „besseren Rechtsetzung“ umfassend ist – von der Problemidentifikation über die Assistenz bei Teilprüfungen (Gesetzesfolgenabschätzung, Erfüllungsaufwand, Digitalcheck etc.) bis zur Vorschlagsgenerierung für gute Regelungen.

Flexible, interoperable Technologien Nicht weniger wirkungsvoll sind KI-Assistenten zur Operationalisierung semantischer Interoperabilität, die auf kohärentes Begriffsverständnis und einheitliche Datenstrukturen abzielt. KI kann z. B. bei der Erstellung und Pflege von Vokabularien, Datenrepositorien und Spezifikationen, oder bei der Befüllung von Datenaustauschformaten (z. B. nach XöV) helfen,

wodurch auf seiten der datenliefernden Stellen Standardisierungsaufwände entfallen. Ein effektiver KI-Einsatz braucht eine hochqualitative Datengrundlage. Hierzu bietet sich eine Repräsentation logischer Relationen und komplexer semantischer Beziehungen (z. B. zwischen Rechtsnormen oder Definitionen) über Wissensgraphen an. Wissensgraphen erhöhen die Genauigkeit und Relevanz von Ergebnissen, senken das Risiko von Halluzinationen bei der Datenverarbeitung und erlauben die Integration heterogener Datenquellen. Damit KI komplexe Anfragen zuverlässig bearbeiten kann und sinnvolle Ergebnisse liefert, ist zudem passgenaues AI-Engineering gefragt. In der Praxis erweist sich oft ein hybrider Ansatz als zielführend, der regelbasierte Systeme, große Sprachmodelle und agentische KI bedarfsgerecht zusammenführt. Dadurch durchdringt die KI selbst unbestimmte Rechtsbegriffe, Er-

Entscheidungsprozesse verantwortungsvoll gestalten

KI als Chance für die Verwaltung

(BS/Julia Mayer/Martin Memmel) In den vergangenen Jahren ist die Entwicklung Künstlicher Intelligenz maßgeblich vorangeschritten, wobei insbesondere Entwicklungen in der Rechenleistung moderner Hardware sowie die kontinuierliche Zunahme verfügbarer und auswertbarer Daten als zentrale Treiber dieser Dynamik wirken.

tes Energiemanagement. Prognosemodelle erlauben zudem eine vorausschauende Planung, beispielsweise in den Bereichen Finanzen und Standortentwicklung. Darüber hinaus kann die automatisierte Auswertung von Luft- und Satellitenbildern die Identifikation potenzieller Hitzeinseln unterstützen und deutlich beschleunigen. Innerhalb der Verwaltung kann KI zudem zur Optimierung interner Abläufe beitragen, indem Anträge automatisiert vorgeprüft und Vorgänge effizient priorisiert werden. Nachvollziehbar dokumentierte und visualisierte Entscheidungslogiken erhöhen die Transparenz und können somit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger stärken. Entscheidungen lassen sich entlang einer Entscheidungstypologie klassifizieren – von rein datenbasierten Routineentscheidungen bis hin zu strategischen, mehrstufigen Prozessen unter Unsicherheit. Weitere relevante Dimensionen sind die Problemkomplexität, rechtliche Aspekte und die Übertragbarkeit einer Entscheidungssituation. Hinzu kommen Faktoren wie potenzielle Risiken, die Dringlichkeit einer Entscheidung und zuletzt auch Validierbarkeit, Wirkungsdauer, die betroffene Personengruppe und Umkehrbarkeit einer umgesetzten Maßnahme. Durch die systematische Bewertung dieser Aspekte lassen sich KI-Lösungen nicht nur nach ihrer technischen Leistungsfähigkeit und genutzten Datenbasis, sondern vor allem nach ihrer Eignung für konkrete Verwaltungsentscheidungen

messensspielräume oder unstrukturierte Daten und generiert fundierte Vorschläge für interoperable Lösungen. Eingebettet in flexible und technologieoffene Architekturen sowie robuste Governance-Strukturen wird KI somit zum Treiber für Interoperabilität. Letztere wiederum befördert gemeinsame Datenräume und damit weitere Einsatzpotenziale für KI. Der öffentliche Sektor sollte beide Themen daher strategisch zusammendenken und Formate wie Reallabore nutzen, um Innovationen praxisnah zu erproben. Ein kontinuierlicher Austausch und gemeinsame Lernprozesse bleiben dabei zentrale Voraussetzungen.

Dr. Jakob Efe ist stv. Legal EngineeringLead bei Capgemini Invent und Experte für Interoperabilität und Law as Code im öffentlichen Sektor. Foto: BS/Capgemini

Inna Vogel ist Expertin für die Umsetzung von KI-Lösungen und für KI-Governance im öffentlichen Sektor bei Capgemini Invent. Foto: BS/Capgemini

Die systematische Betrachtung einer Entscheidung (mit und ohne KI-Einsatz) umfasst viele Dimensionen. Graphik: BS/DFKI

den. In bestimmten KI-Systemen kann es zudem zu sogenannten „Halluzinationen“ kommen: Die KI liefert dabei plausibel formulierte Ergebnisse oder Aussagen, die inhaltlich jedoch nicht korrekt sind.

und ihrer Risiken für die öffentliche Verwaltung differenzieren. Diese Dimensionen bilden die Basis, um geeignete Governance-Strategien zu entwickeln und die Auswahl von KI-Systemen transparent und nachvollziehbar zu gestalten.

Grenzen und Gefahren

Die Nutzung von KI ist nicht ohne Risiken. Fehlende oder fehlerhafte Daten, eine Zweckentfremdung der Systeme oder eine falsche Anwendung können die Qualität von Entscheidungen erheblich beeinträchtigen. Insbesondere verzerrte oder nicht repräsentative Daten können dazu führen, dass diskriminierende Entscheidungsstrukturen reproduziert oder verstärkt wer-

Ein weiteres Risiko besteht im sogenannten „Black-Box-Charakter“: Wenn die Entscheidungslogik nicht nachvollziehbar ist, sinkt das Vertrauen und die rechtliche Überprüfbarkeit wird erschwert. Das Risiko einer strategischen Abhängigkeit von internationalen Tech-Konzernen kann gerade in sicherheitsrelevanten Bereichen der öffentlichen Verwaltung problematisch sein. Datenschutz, Haftung und Transparenzanforderungen müssen bereits im Entwicklungsstadium berücksichtigt werden, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Voraussetzungen für einen erfolgreichen Einsatz Ein erfolgreicher Einsatz von KI in Behörden erfordert zunächst eine klare Zieldefinition, also die Frage, welche Verwaltungsaufgabe unterstützt werden soll. Darauf aufbauend sollten Datenqualität, Modellvalidierung und kontinuierliches Monitoring als Teil eines Governance-Frameworks etabliert werden. Die Entscheidungslogik muss transpa-

rent dokumentiert sein, sodass alle Stakeholder die Ergebnisse nachvollziehen können. Gleichzeitig ist ein gezielter Kompetenzaufbau notwendig: Verwaltungsmitarbeitende benötigen Schulungen und die Etablierung von KI-Beauftragten kann die Integration der Technologie unterstützen. Schließlich sollte die strategische Unabhängigkeit gefördert werden, etwa durch den Einsatz von Open-Source-Lösungen, interkommunale Zusammenarbeit und lokale Datenzentren, um die Abhängigkeit von außereuropäischen kommerziellen Anbietern zu reduzieren. KI-gestützte Systeme werden auf absehbare Zeit eine immer größere Rolle in öffentlichen Verwaltungen spielen, auch und gerade im Kontext des Fachkräftemangels. Diese Dynamik kann aktiv mitgestaltet werden. Durch den gezielten Einsatz von KI als Entscheidungsunterstützung lassen sich Verwaltungsprozesse effizienter, transparenter und bevölkerungsnäher gestalten – vorausgesetzt, Risiken werden systematisch analysiert und gemindert. Ein proaktiver, informierter Ansatz ermöglicht es, KI-Technologien unabhängig von großen internationalen Konzernen zu nutzen, rechtliche Vorgaben einzuhalten und den Menschen als Gestalter in den Mittelpunkt zu stellen. So wird KI nicht zur Black Box, sondern zu einem Werkzeug, das die digitale Verwaltung zukunftsfähig macht und gleichzeitig die gesellschaftliche Verantwortung öffentlicher Institutionen stärkt.

Julia Mayer ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am SmartCity Living Lab (SCLL) des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz (DFKI). Foto: BS/DFKI

Martin Memmel ist Leiter des SmartCity Living Labs (SCLL) im Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI). Foto: BS/DFKI

Zentrales Merkmal des KI-Ökosystems in Rheinland-Pfalz ist eine klar strukturierte, ressortübergreifende Governance. Der Lenkungskreis Digitales besteht aus den Staatssekretären und den Staatssekretärinnen der Ressorts und setzt auf strategischer Ebene die Rahmenbedingungen und Leitplanken für den KI-Einsatz. Die steuernde Ebene liegt beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD), das die interministerielle Arbeitsgruppe KI (IMA KI) koordiniert. Das Competence Center KI (CC-KI) im Landesbetrieb Daten und Information (LDI) unterstützt die Verwaltung auf operativer Ebene bei der Bewertung, Konzeption und Umsetzung konkreter KI-Vorhaben.

Diese mehrstufige Organisationsform stellt sicher, dass fachliche Bedarfe, rechtliche Anforderungen und technische Möglichkeiten frühzeitig zusammengeführt werden. Gleichzeitig werden Insellösungen vermieden und Synergien zwischen Ressorts systematisch genutzt. Das KI-Ökosystem dient somit nicht nur als Umsetzungsrahmen für einzelne Projekte, sondern auch als Blaupause für ein modernes, agiles Innovationsmanagement in der Landesverwaltung.

KI-Infrastruktur gemeinsam nutzen Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den KI-Einsatz ist der Aufbau einer leistungsfähigen und zugleich souveränen Infrastruktur. KI-Anwendungen, insbesondere große Sprachmodelle, erfordern erhebliche Rechenkapazitäten und spezialisierte Hardware. Zentrale Plattformen ermöglichen es, mehrere Anwendungsfälle auf einer gemeinsamen technischen Basis zu betreiben und so Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und Skalierbarkeit zu gewährleisten. Perspektivisch wird eine souveräne KI-Plattform aufgebaut, die sich in die bestehende Fachanwendungslandschaft integriert und eine datenschutzkonforme Verarbeitung auch sensibler Informationen erlaubt. Ergänzend nutzt das Land LLMoin, um

Gemeint ist damit nicht nur die technische Modernisierung, sondern vor allem die Fähigkeit, digitale und KI-basierte Infrastrukturen, Daten, Modelle und Prozesse selbstbestimmt, sicher und kontrolliert zu steuern – unabhängig von globalen Plattformanbietern und proprietären KI-Ökosystemen. Gerade dort, wo KI zunehmend Verwaltungsprozesse unterstützt oder automatisiert, entscheidet digitale Souveränität darüber, ob staatliches Handeln transparent, überprüfbar und demokratisch legitimiert bleibt. Für eine demokratische Gesellschaft wie Deutschland bedeutet dies, Entscheidungsfreiheit, Sicherheit und Bürgernähe auch im algorithmischen Raum zu gewährleisten.

Warum Souveränität zählt Öffentliche Verwaltungen stehen heute vor erheblichen Herausforderungen:

• Viele Prozesse sind noch analog oder nur in Teilen digitalisiert.

• Software, Daten und zunehmend auch KI-Modelle und Basistechnologien liegen in proprietären Systemen internationaler Anbieter.

• Entscheidungen über Cloud- und KI-Lösungen werden häufig unter Zeitdruck und ohne übergreifende strategische Leitplanken getroffen.

KI-Ökosystem in Rheinland-Pfalz

Technik, Organisation und Kooperation

(BS/Stefan Puderbach) Künstliche Intelligenz (KI) hat sich in kurzer Zeit von einem Nischenthema zu einer strategischen Querschnittstechnologie für die öffentliche Verwaltung entwickelt. Rheinland-Pfalz verfolgt mit dem Aufbau eines eigenen KI-Ökosystems einen ganzheitlichen Ansatz, der technologische, organisatorische und ethische Dimensionen gleichermaßen adressiert. Ziel ist es, KI nicht isoliert als IT-Werkzeug zu begreifen, sondern sie systematisch in Verwaltungsstrukturen, Arbeitsprozesse und Qualifizierungsstrategien zu integrieren.

Ein koordiniertes KI-Ökosystem soll in Rheinland-Pfalz Innovation ermöglichen, ohne Steuerbarkeit und Souveränität zu verlieren. Foto: BS/ Pragati, stock.adobe.com

frühzeitig praktische Erfahrungen zu sammeln und Mitarbeitende an den produktiven Einsatz von KI heranzuführen.

Use-Cases aus der Verwaltung heraus gedacht

Die Identifikation von KI-Potenzialen erfolgt in Rheinland-Pfalz konsequent aus der Arbeitsrealität der Verwaltung heraus. In einer ressortübergreifenden Erhebung wurden über 200 Ideen gesammelt und anschließend zu thematisch und technologisch homogenen Use-Case-Clustern gebündelt. Dazu zählen unter anderem KI-Textassistenten, KI-Wikis zur Wissenserschließung, KI-Antragsassistenten, ClusteringVerfahren zur Zuständigkeitsfindung, Chatbots sowie Übersetzungslösungen.

Dieser Ansatz verdeutlicht, dass KI in der Verwaltung vor allem als Assistenzsystem wirkt: Sie unterstützt bei Routinetätigkeiten, strukturiert Informationen vor und schafft Frei-

räume für anspruchsvolle fachliche Entscheidungen. Die Verantwortung bleibt dabei stets beim Menschen. Organisation, Qualifizierung und Ethik

Ein zentrales Leitmotiv des KI-Ökosystems ist die Erkenntnis, dass erfolgreiche KI-Nutzung weit über Technik hinausgeht. RheinlandPfalz hat verbindliche Leitlinien zur KI-Nutzung erlassen, die den Mitarbeitenden Orientierung für den rechtssicheren und verantwortungsvollen Einsatz geben – insbesondere im Umgang mit marktverfügbaren KI-Lösungen. Diese Leitlinien wurden ressortübergreifend erarbeitet und schaffen einen einheitlichen Rahmen für die gesamte Landesverwaltung.

Flankierend dazu wurden Schulungs- und Sensibilisierungsformate entwickelt, die praxisnah Grundlagenwissen, rechtliche Aspekte und praktisches Wissen zum guten Prompten vermitteln. Diese Ange-

bote werden zentral konzipiert und stehen auch den rheinland-pfälzischen Kommunen kostenfrei zur Nachnutzung zur Verfügung. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur flächendeckenden Kompetenzentwicklung geleistet und der Befähigungspflicht aus der europäischen KI-Verordnung Rechnung getragen. Diese Fortbildungsangebote werden stetig um neue Inhalte ergänzt. Mehrwert durch behördenübergreifende Kooperation Besonders deutlich wird der Nutzen des KI-Ökosystems in der behördenübergreifenden Zusammenarbeit. Gemeinsame Standards, geteilte Infrastrukturen und abgestimmte Schulungskonzepte reduzieren Doppelarbeit und beschleunigen die Umsetzung. Erfahrungen aus Pilotprojekten können systematisch übertragen und Risiken gemeinsam bewertet werden. Rheinland-Pfalz trägt diesem Gedanken Rechnung und erprobt die Einführung der ba-

KI souverän gestalten

Digitale Souveränität im KI-Zeitalter

(BS/Valentina Kerst) In einer zunehmend digitalisierten Welt – und insbesondere mit dem rasanten Fortschritt Künstlicher Intelligenz – wird die Frage nach digitaler Souveränität für Staat und Verwaltung zu einem zentralen strategischen Thema.

den-württembergischen OpenSource Anwendung F13. Hierbei steht für uns nicht nur digitale Souveränität im Vordergrund sondern auch der Gedanke, perspektivisch zur Weiterentwicklung der OpenSource Lösung beizutragen. Diese kooperative Herangehensweise stärkt die Effizienz und die staatliche Souveränität im Umgang mit KI. Sie fördert Vertrauen, Transparenz und eine gemeinsame Lernkultur –Voraussetzungen für eine nachhaltige digitale Transformation. Eine Einschränkung dieser Souveränität ist in der zunehmenden Integration von proprietären KI-Lösungen in Fachanwendungen zu sehen. Hier sollte das Augenmerk immer auf dem Vermeiden neuer Pfadabhängigkeiten liegen, um sich selbstverstärkende Effekte zu reduzieren. Wir als öffentliche Verwaltung sollten prüfen, ob die Nutzung eigener souveräner KI-Systeme, die an die jeweiligen Fachanwendungen andocken und die Datenschätze besser nutzbar machen, sinnvoller ist.

Das KI-Ökosystem Rheinland-Pfalz verdeutlicht, wie Künstliche Intelligenz Handlungsfähigkeit stärkt.

Stefan Puderbach ist Referatsleiter in der Abteilung Digitalisierung im Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz.

Foto: BS/MASTD

Mit künstlicher Intelligenz die Verwaltung von morgen gestalten.

www.ai4gov.de

Klare Strukturen

Damit digitale Souveränität – insbesondere im Umgang mit KI – nicht nur ein Leitbild bleibt, braucht es klare Strukturen und Entscheidungswege:

1. Strategische Analyse Verwaltungen müssen systematisch erfassen, wo technologische Abhängigkeiten bestehen – etwa bei Cloud-Plattformen, Software-Komponenten, KI-Modellen oder Trainingsdaten. Nur ein belastbares Lagebild ermöglicht fundierte Entscheidungen über Nutzung, Weiterentwicklung und Exit-Strategien.

2. Governance-Rahmen

Ein strukturierter Entscheidungsrahmen definiert Kriterien, nach denen digitale und KI-basierte Lösungen bewertet werden: Sicherheit, Transparenz, Erklärbarkeit, Interoperabilität, Wechselfähigkeit und langfristige Kosten. Gerade mit

Digitale Souveränität schafft hier Orientierung. Sie versetzt Verwaltungen in die Lage, selbst zu entscheiden, welche KI-Systeme eingesetzt werden, auf welchen Daten sie beruhen, wo sie betrieben werden und wie ihre Ergebnisse kontrolliert werden können. Damit wird sie zu einer zentralen Voraussetzung für einen verantwortungsvollen, rechtskonformen und vertrauenswürdigen KI-Einsatz im öffentlichen Sektor.

Blick auf kommende Regulierungen wie den AI Act gewinnen solche Governance-Modelle erheblich an Bedeutung.

3. Zuständigkeiten klären

Digitale und KI-Souveränität müssen auf allen Verwaltungsebenen verankert sein. Dazu gehören klare Verantwortlichkeiten für Architektur, Sicherheit, Datenhaltung sowie für Betrieb, Überwachung und Weiterentwicklung von KI-Systemen. 4. Kompetenzen stärken

Souveräner KI-Einsatz setzt Wissen voraus. Mitarbeitende müssen befähigt werden, Funktionsweisen, Risiken und Grenzen von KI zu verstehen. Qualifizierung, interdisziplinärer Austausch und kontinuierlicher Kompetenzaufbau werden damit zu strategischen Faktoren moderner Verwaltung.

Offene Standards

Ein wesentliches Prinzip souveräner digitaler und KI-Architekturen ist das „Public Money, Public Code“Prinzip. Öffentlich finanzierte Software – einschließlich KI-Komponenten, Schnittstellen und Basismodelle – sollte offen zugänglich und weiterentwickelbar sein. So lassen sich Abhängigkeiten reduzieren, Transparenz erhöhen und Innovationen gemeinschaftlich vorantreiben.

Initiativen wie das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) leisten hier einen wichtigen Beitrag, indem sie offene, vertrauenswürdige und europäisch anschlussfähige digitale und KI-Lösungen fördern.

Praktische Schritte

Zusammenfassend lassen sich mehrere konkrete Handlungsfelder benennen: Führung einbinden

Digitale und KI-Souveränität müssen Chefsache sein. Strategische Entscheidungen über KI gehören auf Leitungsebene.

Beschaffung modernisieren

Vergabeverfahren sollten transparente, erklärbare und offene KIAnsätze berücksichtigen, sofern sie funktional und sicher sind. Das stärkt Wettbewerb und reduziert

Lock-in-Effekte.

Valentina Kerst ist Geschäftsführerin der Akademie für Künstliche Intelligenz GmbH beim KI Bundesverband und Senior Partner Managerin im AI Village.

Foto: BS/KI-Verband

Betrieb langfristig denken Neben Anschaffungskosten müssen Wartung, Weiterentwicklung, regulatorische Anforderungen und Haftungsfragen berücksichtigt werden – insbesondere bei lernenden Systemen. Zusammenarbeit fördern Souveränität entsteht nicht isoliert. Gemeinsame Plattformen, wiederverwendbare KI-Bausteine und föderale Kooperationen erhöhen Effizienz und Qualität. Transparenz sichern Gerade beim Einsatz von KI erwarten Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbare Entscheidungen. Transparenz ist Voraussetzung für Vertrauen und Akzeptanz. Digitale Souveränität ist eine zentrale Voraussetzung staatlicher Handlungsfähigkeit – insbesondere mit Blick auf den zunehmenden Einsatz Künstlicher Intelligenz. Klare Governance, offene Standards und abgestimmtes Handeln entscheiden über den Digitalen Wandel.

Grundlage der Initiative ist die weitreichende Erkenntnis, dass eine moderne, leistungsfähige digitale Infrastruktur für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizverwaltungen überfällig ist und die fragmentierten IT-Landschaften der Länder durch eine einheitliche Plattform abgelöst werden müssen. Die Justizcloud soll als zukunftsfähige, gemeinsame IT-Infrastruktur dienen, auf der künftig wesentliche Anwendungen und Fachverfahren betrieben werden, und damit die technologische Selbstständigkeit der Justiz stärken. Entsprechend der aktuellen Vereinbarung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und der Justizministerien der Länder ist vorgesehen, bis Anfang 2027 eine erste lauffähige Version der CloudPlattform bereitzustellen, die in einem nächsten Schritt sukzessive erweitert werden soll.

Justiz soll direkt cloudfähig werden

Im Zentrum des Aufbaus steht der sogenannte Greenfield-Ansatz, bei dem neue cloudfähige Anwendungen und Fachverfahren nicht einfach von bestehenden lokalen Systemen migriert, sondern von Grund auf für den Cloud-Betrieb konzipiert werden, angefangen beim „Gemeinsamen Fachverfahren“ (GeFa), das bereits in mehreren Ländern genutzt werden soll. Dieses Verfahren dient der einheitlichen Erfassung, Bearbeitung und Verwaltung von Justizdaten und bildet in der Übergangsphase den Kern der neu zu errichtenden Infrastruktur. Die geplante CloudUmgebung wird als Private Community Cloud aufgebaut, in der die IT-Dienstleister der Justiz über ein eigenes, sicheres Justiznetz ver-

Grundlage ist eine fortlaufende Bestandsaufnahme, die ressortübergreifend mehr als 1.200 Datenpunkte nutzt, um die 217 digitalpolitischen Maßnahmen der aktuellen Legislatur quantitativ und qualitativ zu erfassen und zu bewerten. Die Methodik des Monitors folgt einem klaren Raster: Jedes Vorhaben wird daraufhin geprüft, ob es bereits gestartet wurde, sich in der Umsetzung befindet oder vollständig abgeschlossen ist. Dabei unterscheidet der Bitkom nicht nur nach Status, sondern auch nach der Bedeutung für die Digitalisierung, dem Verantwortungsbereich der jeweiligen Ressorts und dem Digitalbezug einzelner Maßnahmen. Die Ergebnisse werden quartalsweise aktualisiert und im Dashboard nach Ressorts und Kategorien aufbereitet, was die politische Steuerung und das Monitoring digitaler Transformationsprozesse erleichtern soll.

Mehr als die Hälfte der Projekte begonnen oder abgeschlossen

Der aktuelle Stand zu Beginn des Jahres 2026 zeigt: Von 217 digitalpolitischen Vorhaben sind 13 vollständig abgeschlossen, 99 weitere befinden sich in der Umsetzung, während 106 Vorhaben noch nicht begonnen wurden. Damit wurden bereits mehr als die Hälfte der Projekte zumindest gestartet oder ins Ziel gebracht, was aus Sicht des Bitkom ein deutliches Tempo signalisiert.

Aus der Analyse geht hervor, dass die Federführung über die digitalen Projekte nicht gleich verteilt ist. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) verantwortet mit Abstand die meisten Maßnahmen, nämlich 62 Vorhaben, von denen sieben

Justiz zieht

in die Cloud

Digitale Infrastruktur für Gerichte

(BS/Frederik Steinhage) Der Aufbau der bundeseinheitlichen „Justiz-Cloud“ ist aktuell eines der größten und zugleich komplexesten IT-Modernisierungsvorhaben in der deutschen Justiz und gewinnt zu Jahresbeginn 2026 deutlich an Fahrt, nachdem Bund und Länder eine Verwaltungsvereinbarung zur gemeinsamen Entwicklung unterzeichnet haben.

Mit der Justizcloud soll erstmals eine gemeinsame digitale Infrastruktur entstehen, die föderale Grenzen im Hintergrund verschwinden lässt. Foto: BS/Enjoy, stock.adobe.com

bunden sind, um datenschutz- und sicherheitskritische Arbeitsprozesse abzusichern. Projektverantwortlich ist ein Aufbaustab in Baden-Württemberg, der sowohl Fachleute aus der Justiz als auch aus der IT-Branche umfasst und in dessen Rahmen die technische, organisatorische und rechtliche Grundlage für die dauerhafte Betriebsorganisation gelegt wird. Aus diesem Aufbaustab soll mittelfristig eine eigenständige Justizcloud-Einheit entstehen, eine Betriebsanstalt, die

den Betrieb der Plattform für Bund und Länder übernimmt und weiterentwickelt. Entscheidend für die weitere Entwicklung wird die enge Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund sein, gerade weil die Justizhoheit in Deutschland traditionell Ländersache ist und eine gemeinsame Lösung daher intensive Abstimmungsprozesse erfordert.

Aus Alt mach Neu Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte nach der Unterzeichnung der Vereinbarung,

dass durch die Justizcloud nicht nur technische Modernisierung erreicht, sondern auch Einsparpotenziale realisiert und die tägliche Arbeit der Justizespitze erleichtert werden sollen, indem moderne, nutzerzentrierte Anwendungen, schnelle Softwareupdates und stabile Betriebsbedingungen ermöglicht werden. Die bislang heterogene Landschaft von E-Akte-Systemen, die in vielen Bundesländern noch auf veralteten technischen Grundlagen basiert, soll durch die Cloud-Plattform er-

Digitalpolitik im Check

Was aus digitalen Versprechen geworden ist

(BS/Frederik Steinhage) Der „Monitor Digitalpolitik“ des Branchenverbands Bitkom legt systematisch offen, wie die deutsche Bundesregierung ihre digitalen Vorhaben tatsächlich umsetzt und welche Fortschritte im digitalen Handlungsfeld bislang erzielt wurden. Der Monitor bildet den Umsetzungsstand digitalpolitischer Einzelprojekte aus dem Koalitionsvertrag und weiterer strategischer Vorhaben ab und zeigt dabei auf, welche Vorhaben begonnen bzw. abgeschlossen oder noch ausstehend sind.

Zwischen Fortschritt und Stillstand entscheidet oft nicht das Projekt, sondern die Verantwortung dahinter. Foto: BS/AD, stock.adobe.com

bereits abgeschlossen und 30 in Bearbeitung sind. Weitere bedeutende Zuständigkeiten liegen beim Bundeswirtschaftsministerium, dem Bundesinnenministerium sowie dem Justiz- und Forschungsressort – jeweils mit unterschiedlich starkem Umsetzungsstand.

In der Bewertung des Bitkom spiegelt dieses Bild sowohl Dynamik als auch bestehende Lücken wider. Bitkom-Präsident, Dr. Ralf Wintergerst, weist darauf hin, dass die Bundesregierung in den ersten

Monaten ihrer Amtszeit wichtige Projekte ins Ziel gebracht habe, darunter die Modernisierungsagenden für Bund und Länder, das digitale Bürokratiemeldeportal und den Digitalpakt 2.0 für Schulen. Wintergerst betont: „Die Bundesregierung legt ein gutes Tempo vor. Jetzt müssen Bund, Länder und Kommunen auch dafür sorgen, dass die Maßnahmen bei den Menschen ankommen.“

Die Daten des Monitors zeigen zudem, wie stark der digitale Mo-

heblich konsolidiert werden, was auch zentrale Forderungen von Verbänden wie dem Deutschen Richterbund widerspiegelt, der eine bundeseinheitliche Lösung als „lange überfälligen Schritt“ zur Stärkung des elektronischen Rechtsverkehrs und zur Integration assistenzbasierter Systeme wie KI-Tools bezeichnet.

Langfristige Strukturen schaffen Die Justizcloud soll perspektivisch nicht nur bestehende Anwendungen ersetzen, sondern auch neue digitale Dienstleistungen ermöglichen, etwa verbesserte Schnittstellen für Anwender, integrierte Werkzeuge zur Fallbearbeitung und innovative Technologien, die datengestützte Arbeitsprozesse erleichtern. Bei der Konzeption wird großer Wert auf Sicherheit, Datenschutz und Rechtskonformität gelegt, weshalb die Plattform dezentral gehostet werden soll und Justizdaten physisch isoliert in einem eigenen Netz verarbeitet werden.

Begleitet wird der Aufbau der Justizcloud von weiteren Digitalisierungsinitiativen wie der flächendeckenden Einführung der E-Akte und der Entwicklung des Registerfachverfahrens AuRegis, die ebenfalls cloudfähig konzipiert werden und später in die gemeinsame Plattform integriert werden sollen. Parallel zu den technischen Entwicklungen werden rechtliche und organisatorische Strukturen geschaffen, um den Betrieb langfristig auch auf allen Ebenen abzusichern, wie es aus Beschlüssen der Kommission „elektronischer Rechtsverkehr“ hervorgeht. Dieses begleitet sowohl den Ausbau der Plattform als auch die Harmonisierung der Verfahren im E-Justiz-Kontext.

dernisierungsprozess von der institutionellen Verortung abhängt: Wo Zuständigkeiten bislang stark fragmentiert waren, konnten Umsetzungen nur langsam vorankommen; dort, wo klare Verantwortlichkeiten geschaffen wurden, etwa im neuen Digitalministerium, lassen sich Fortschritte schneller ablesen. Diese Beobachtung unterstreicht, wie eng strukturelle Steuerungsfragen und Umsetzungserfolge miteinander verknüpft sind, gerade in einem föderalen System.

Aus den ressortscharfen Auswertungen wird ersichtlich, dass auch nicht nur große, sondern viele mittlere und kleinere Maßnahmen in Gang gesetzt wurden, die in der Summe jenen infrastrukturellen, administrativen und gesellschaftlichen Wandel vorbereiten, der für die digitale Transformation Deutschlands notwendig ist. Dazu zählen Initiativen zur Modernisierung der Verwaltung, zur Förderung digitaler Bildung oder zur Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur. Ein weiterer Aspekt, den der Monitor Digitalpolitik transparent macht, ist die Beziehung zwischen digitalpolitischen Vorhaben und übergeordneten strategischen Konzepten wie der nationalen Digitalstrategie und der laufenden Diskussion um digitale Souveränität. So wird deutlich, dass nicht alle gesetzten Maßnahmen unmittelbar an definierte Zielgrößen der Digitalstrategie angeschlossen sind, was Kritikern zufolge zu uneinheitlichen Prioritäten führen kann, wenn etwa Projekte zur digitalen Identität, zur IT-Sicherheitsarchitektur oder zur Stärkung föderaler digitaler Kompetenzen noch nicht zugeschnitten sind. Gleichzeitig zeigen aktuelle Planungen, dass Schlüsselthemen wie die nationale Rechenzentrumsstrategie, die Novelle des Telekommunikationsgesetzes oder die Förderung digitaler Verwaltungstechnologien in den kommenden Monaten an Bedeutung gewinnen sollen. Dabei rückt zunehmend die Frage in den Vordergrund, wie sich diese Vorhaben zeitlich und organisatorisch miteinander verzahnen lassen, um parallele Strukturen und widersprüchliche Zuständigkeiten zu vermeiden.

Ziel des Data Acts ist es, den Zugang zu industriellen und nutzergenerierten Daten neu zu ordnen und die bislang stark asymmetrische Datenverteilung zwischen Herstellern digitaler Produkte, Plattformbetreibern und Nutzenden auszugleichen. Im Zentrum stehen dabei insbesondere vernetzte Geräte, Maschinen und digitale Dienste, die im Alltag von Unternehmen, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern eine zunehmend zentrale Rolle spielen.

Künftig sollen Nutzende – sowohl private als auch gewerbliche – ein einklagbares Recht erhalten, auf die Daten zuzugreifen, die bei der Nutzung vernetzter Produkte entstehen, und diese Daten auch an Dritte weiterzugeben. Betroffen sind unter anderem Maschinen in der Industrie, Fahrzeuge, Medizingeräte, Smart-City-Sensorik oder Gebäudeleittechnik, deren Daten bislang häufig ausschließlich bei den Herstellern oder Plattformanbietern verblieben.

Mit dem Wirksamwerden des Data Acts in diesem Jahr verändert sich damit erstmals strukturell die Frage, wem diese Daten wirtschaftlich und faktisch zur Verfügung stehen und wer über ihre Nutzung entscheiden darf. Die Europäische Kommission verbindet damit die Erwartung, neue datengetriebene Geschäftsmodelle zu ermöglichen, Innovation zu beschleunigen und Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern zu reduzieren.

Mehr Datentransparenz gefordert

Besonders relevant wird ab 2026 die Pflicht für Hersteller und Anbieter, Daten standardisiert, maschinenlesbar und ohne unnötige Verzögerung bereitzustellen, sofern Nutzende dies verlangen. Gleichzeitig definiert der Data Act klare

Europas neue Datenordnung

Der Data Act greift

(BS/Frederik Steinhage) Der Data Act der Europäischen Union tritt 2026 erstmals vollumfänglich in Kraft und markiert einen tiefgreifenden Einschnitt für den Umgang mit Daten in Wirtschaft, Verwaltung und öffentlichen Einrichtungen. Während die Verordnung bereits seit Anfang 2024 formell gilt, enden nun die Übergangsfristen, wodurch zahlreiche Regelungen praktisch wirksam werden und konkrete organisatorische, technische und rechtliche Anpassungen erforderlich machen.

Grenzen für die Vergütung solcher Datenzugänge, um missbräuchlich hohe Entgelte zu verhindern und faire Bedingungen zwischen großen Marktakteuren und kleineren Unternehmen zu schaffen.

Für viele Betriebe bedeutet dies, dass bestehende Vertragsmodelle, Lizenzbedingungen und technische Schnittstellen überprüft und teilweise grundlegend neu gestaltet werden müssen. Branchenverbände

weisen darauf hin, dass gerade mittelständische Unternehmen bislang häufig nicht ausreichend vorbereitet sind, da Datenflüsse historisch gewachsen sind und nur unzureichend dokumentiert wurden.

Öffentliche Einrichtung, private Daten

Auch für öffentliche Einrichtungen gewinnt der Data Act 2026 spürbar an Bedeutung, da Verwaltungen in

mehreren Rollen betroffen sind. Einerseits treten sie als Datennutzer auf, etwa wenn Kommunen Sensordaten für Verkehrssteuerung, Umweltmonitoring oder Energieeffizienz auswerten wollen. Andererseits können sie selbst datenhaltende Stellen sein, insbesondere dort, wo öffentliche IT-Dienstleister oder Eigenbetriebe digitale Infrastrukturen betreiben. Neu ist zudem die Möglichkeit für öffentliche Stellen, in klar definierten Ausnahmesituationen – etwa bei Naturkatastrophen oder Krisenlagen – auf privatwirtschaftliche Daten zugreifen zu können, sofern diese für das öffentliche Interesse erforderlich sind. Diese Regelung gilt seit 2026 erstmals verbindlich und zwingt Behörden dazu, organisatorische Prozesse und Zuständigkeiten frühzeitig zu definieren. Auf europäischer Ebene wird der Data Act zunehmend als wirtschaftspolitisches Schlüsselinstrument betrachtet, um Europas Wettbewerbsfähigkeit im datengetriebenen Zeitalter zu stärken. Vertreter der EU-Kommission betonen, dass Daten künftig ähnlich wie Energie oder Infrastruktur behandelt werden müssten, also als strategische Ressource, deren Nutzung klaren Regeln unterliegt. Gleichzeitig soll die Verordnung verhindern, dass internationale Cloud- und Plattformanbieter durch exklusive Datenkontrolle

Marktzugänge blockieren. Vor diesem Hintergrund gewinnt auch die Frage der Interoperabilität an Gewicht, da Unternehmen verpflichtet werden, technische Schnittstellen offen und kompatibel zu gestalten. Ungeklärte Unsicherheiten

In der Praxis zeigt sich jedoch, dass der Vorbereitungsstand bei Unternehmen und Einrichtungen stark variiert. Große Industrieunternehmen und Plattformanbieter haben vielfach eigene Data-Governance-Programme aufgesetzt und prüfen derzeit systematisch, welche ihrer Produkte unter den Anwendungsbereich des Data Acts fallen.

Viele kleinere und mittlere Unternehmen befinden sich dagegen noch in einer frühen Orientierungsphase, da Unsicherheiten über Auslegung, Haftungsfragen und technische Anforderungen bestehen. Beratungsunternehmen berichten, dass 2025 verstärkt für Bestandsaufnahmen genutzt wurde, um Datenquellen, Verantwortlichkeiten und Zugriffsrechte erstmals strukturiert zu erfassen.

Hinzu kommt, dass der Data Act eng mit weiteren europäischen Regelwerken verzahnt ist, darunter der Data Governance Act, der AI Act sowie bestehende Datenschutzvorgaben. Für die betroffenen Organisationen entsteht daraus ein komplexes regulatorisches Geflecht, das nicht isoliert betrachtet werden kann. Gerade im industriellen Umfeld stellt sich die Frage, wie Geschäftsgeheimnisse geschützt werden können, während gleichzeitig Daten geteilt werden müssen. Der Data Act sieht hierfür Schutzmechanismen vor, verlangt aber zugleich aktive technische und vertragliche Vorkehrungen seitens der Unternehmen.

Ausgangspunkt ist die Einschätzung, dass der parallele Betrieb von Kupfer- und Glasfasernetzen langfristig weder volkswirtschaftlich effizient noch investitionsfördernd ist und den Hochlauf zukunftsfähiger Netze verzögert. Nach Auffassung der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist eine rechtzeitige und geordnete Migration von hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, da leistungsfähige Glasfasernetze die Grundlage für datenintensive Anwendungen in Wirtschaft, Verwaltung und öffentlichen Einrichtungen bilden. Gleichzeitig verweist die Behörde darauf, dass Deutschland im europäischen Vergleich weiterhin hinterherhinkt, was die tatsächliche Nutzung von Glasfaseranschlüssen betrifft, obwohl der infrastrukturelle Ausbau in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat. Ein Großteil der Haushalte verfügt bislang lediglich über sogenannte „Homes passed“, während echte Glasfaseranschlüsse bis in die Wohnung deutlich seltener realisiert sind, was den praktischen Übergang erschwert. Das Regulierungskonzept greift frühere Arbeiten auf, darunter das Impulspapier der BNetzA aus dem Jahr 2025 sowie die vom Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung vorgelegten Eckpunkte für ein Gesamtkonzept. Anders als bisherige Regelungen orientiert sich das neue Konzept jedoch nicht mehr ausschließlich am geltenden Rechtsrahmen, sondern formuliert bewusst Vorschläge, die darüber hinausgehen und als Grundlage für künftige gesetzgeberische Anpassungen dienen sollen. Das derzeitige Telekommunikationsgesetz sieht zwar Verfahren für eine Kupferabschaltung vor, enthält jedoch keine klaren Kriterien dafür, wann und unter welchen Voraussetzungen dieser Schritt gesellschaftlich sinnvoll ist.

Der Kupferausstieg

Neue Leitplanken für Glasfaser

(BS/Frederik Steinhage) Der Übergang von kupferbasierten Telekommunikationsnetzen hin zu flächendeckenden Glasfasernetzen zählt zu den zentralen infrastrukturellen Transformationsaufgaben der kommenden Jahre. Mit ihrem im Januar 2026 vorgelegten Regulierungskonzept zur Kupfer-Glas-Migration skizziert die Bundesnetzagentur erstmals ein umfassendes Zielbild für einen strukturierten, wettbewerbsorientierten und verbraucherfreundlichen Technologiewechsel.

Zwischen Ausbauschub und Nutzungsflaute sucht die Regulierung

eine gesetzliche Konkretisierung der Zugangsregelungen, um Drittanbietern frühzeitig verlässliche und einheitliche Bedingungen zu bieten.

Darüber hinaus sieht das Konzept umfangreiche Transparenzanforderungen vor. Unternehmen sollen verpflichtet werden, einen übergeordneten Migrationsplan für das gesamte Bundesgebiet zu erstellen und fortlaufend zu aktualisieren, um Investitionsentscheidungen planbarer zu machen und frühzeitig Klarheit über zeitliche Abläufe zu schaffen. Für Endkundinnen und Endkunden wird eine frühzeitige Information als zentraler Faktor angesehen, da der Technologiewechsel in vielen Fällen aktive Mitwirkung erfordert und nur bei ausreichender Akzeptanz reibungslos gelingen kann.

Nachfrage begrenzt

Strukturiertes Abschalten Zentrales Element des Konzepts ist die Forderung nach einem regelgebundenen Verfahren zur Abschaltung von Kupfernetzen, das unabhängig davon greift, wer das jeweilige Glasfasernetz errichtet hat. Damit will die BNetzA bestehende Wettbewerbsverzerrungen adressieren, die sich daraus ergeben, dass bislang allein die Eigentümerin des Kupfernetzes das Abschaltverfahren einleiten kann. Diese Asymmetrie wirkt sich insbesondere zulasten jener Unternehmen aus, die Glasfasernetze errichten, aber weiterhin mit einem parallelen DSL-Angebot konkurrieren müssen, das die Nachfrage dämpft und die Refinanzierung erschwert.

Städte, ländliche Gemeinden und strukturschwache Regionen sollen so besser an leistungsfähige digitale Infrastrukturen angeschlossen werden und langfristig vom Zugang zu Hochgeschwindigkeitsinternet profitieren.

Laut dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) könnten 536 Projekte bundesweit von der Förderung profitieren. Dazu zählen sowohl kleinräumige Vorhaben in dünn besiedelten Regionen als auch großflächige Ausbauprojekte in urbanen Räumen. Als besonders herausragende Beispiele nennt das Ministerium unter anderem die Anbindung der niedersächsischen Insel Spiekeroog per Seekabel sowie umfangreiche Ausbauprogramme in Städten wie Aachen oder Rödental. Künftig sollen Bund, Länder, Kommunen und Telekommunikationsunternehmen noch enger zusammenarbeiten, um den Glasfaserausbau zügig und qualitativ hochwertig umzusetzen.

Dabei geht es nach Angaben des Ministeriums nicht allein um die Bereitstellung finanzieller Mittel, sondern um einen möglichst nachhaltigen und wirkungsvollen Einsatz der Fördergelder. Entscheidend seien letztlich der tatsächlich realisierte Anschluss, die spätere Nutzung der Netze sowie der langfristige Nutzen für Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft. Die Gigabitförderung 2.0 setzt deshalb stärker auf verbindliche Ausbau-

Künftig sollen objektive Migrationsbedingungen darüber ent -

scheiden, ob ein Abschaltprozess eingeleitet werden kann. Nach Vorstellung der Bundesnetzagentur gehört hierzu zunächst eine ausreichende Glasfaserversorgung in dem jeweiligen Gebiet. Für den Start des Migrationsprozesses hält sie eine Quote von mindestens 80 Prozent an tatsächlich bis in die Wohnung verlegten Glasfaseranschlüssen für erforderlich, während zum Zeitpunkt der endgültigen Abschaltung grundsätzlich eine nahezu flächendeckende Versorgung vorliegen soll. Politisch offen bleibt, wie mit Fällen umzugehen ist, in denen Endkunden einen Anschluss ablehnen oder

Glasfaser für alle

Milliarden für digitale Netze

unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen würden.

Wettbewerb erhalten Als zweite zentrale Voraussetzung nennt die Behörde das Vorhandensein geeigneter Vorleistungsangebote für die Glasfasernetze. Der funktionierende Dienstewettbewerb soll auch nach der Kupferabschaltung erhalten bleiben, insbesondere in Regionen, in denen wirtschaftlich nur ein einziges Glasfasernetz betrieben werden kann. Vor diesem Hintergrund misst die Bundesnetzagentur dem Open-Access-Prinzip eine entscheidende Bedeutung bei und fordert

Der zeitliche Ablauf der Migration sieht einen mehrjährigen Prozess, in dem die Vermarktung kupferbasierter Produkte spätestens 24 Monate vor der tatsächlichen Abschaltung endet. Die Anzeige dieses Vermarktungsstopps soll wiederum mindestens zwölf Monate zuvor erfolgen, um Marktteilnehmern ausreichend Vorlauf zu geben. Neben regulatorischen Fragen benennt das Konzept auch bestehende praktische Problempunkte. Dazu zählen insbesondere Defizite in der Datengrundlage, da bislang keine verlässliche, adressgenaue Unterscheidung zwischen vorbereiteten und tatsächlich angeschlossenen Haushalten besteht. Auch die weiterhin hohe Attraktivität bestehender DSL- und Kabelnetze wirkt bremsend, da viele Verbraucher die vorhandenen Bandbreiten als ausreichend empfinden und bislang nur begrenzt bereit sind, für Glasfaser höhere Preise zu zahlen. Damit wird deutlich, dass der Erfolg der Kupfer-GlasMigration nicht allein von regulatorischen Vorgaben abhängt. Diese Nachfragezurückhaltung erschwert wiederum die wirtschaftliche Tragfähigkeit neuer Netze.

Unternehmen und öffentliche Einrichtungen besser zu vernetzen.

(BS/Carla Menzel) Deutschland könnte bald flächendeckend schneller surfen: Mit der Gigabitförderung 2.0 plant der Bund, rund 1,8 Milliarden Euro in den Glasfaserausbau zu investieren – vor allem dort, wo private Investitionen bislang nicht wirtschaftlich darstellbar sind.

Minister Dr. Karsten Wildberger übergab Förderurkunden an 14 Kommunen, darunter Bad Urach und Hülben. Foto: BS/BMDS/Woithe

ziele, transparente Projektsteuerung und eine bessere Abstimmung zwischen den beteiligten Akteuren.

Gemeinsames Engagement von Bund und Ländern

Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, sieht die Förderung als zentralen Baustein für die digitale Transformation des Landes. „Schnelles Internet ist heute so wichtig wie Straßen und Schienen. Unsere För-

derung sorgt dafür, dass nicht nur die großen Städte, sondern auch Dörfer und kleine Gemeinden Anschluss bekommen“, erklärte Wildberger im Zusammenhang mit der aktuellen Förderentscheidung. Bund und Wirtschaft arbeiteten dabei eng zusammen, um mit Glasfaser und Mobilfunk bundesweit leistungsfähige Netze zu schaffen und so die Grundlage für Wachstum, Innovation und gleichwertige Lebensverhältnisse zu legen. Ergänzend zu den Bundesmitteln

treiben auch die Länder den Glasfaserausbau mit eigenen Programmen voran. Baden-Württemberg stellt hierfür mehr als 231 Millionen Euro für 29 Projekte in 14 Landkreisen bereit. Ziel ist es, insbesondere ländliche Regionen und bislang unterversorgte Kommunen schneller an gigabitfähige Netze anzuschließen. Auch andere Länder setzen ähnliche Schwerpunkte: In Thüringen sollen rund 85 Millionen Euro in den Ausbau der digitalen Infrastruktur fließen, um Haushalte, Schulen,

Kommunen unter Druck Für die Kommunen bedeutet die zusätzliche Förderung jedoch nicht nur neue Chancen, sondern auch einen erheblichen organisatorischen Aufwand. Förderanträge müssen detailliert vorbereitet, Ausbaugebiete exakt abgegrenzt und Vergabeverfahren rechtssicher durchgeführt werden. Gerade kleinere Kommunen stehen dabei häufig vor personellen Engpässen, da spezialisiertes Knowhow im Bereich Breitbandplanung, Fördermittelmanagement und Baubegleitung nicht flächendeckend vorhanden ist. In vielen Fällen greifen Städte und Gemeinden deshalb auf externe Planungsbüros oder interkommunale Kooperationen zurück, um die komplexen Verfahren bewältigen zu können. Der Glasfaserausbau gerät zunehmend unter Zeitdruck gerät. Steigende Baukosten, begrenzte Tiefbaukapazitäten und lange Genehmigungsverfahren erschweren die Umsetzung vieler Projekte. Gleichzeitig wächst der Erwartungsdruck aus Wirtschaft und Bevölkerung, da leistungsfähige Netze längst als Standortfaktor gelten. Unternehmen entscheiden Investitionen zunehmend auch danach, ob gigabitfähige Anschlüsse verfügbar sind, während Bürgerinnen und Bürger schnelles Internet als selbstverständlichen Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge wahrnehmen.

nach einem gemeinsamen Takt. Foto: BS/ bluebay2014, stock.adobe.com

Gute Digitalisierung beginnt im Gesetzestext

Wenn heute über einen leistungsfähigen Staat gesprochen wird, fallen schnell die großen Schlagworte: Online-Services, Cloud-Infrastrukturen, Künstliche Intelligenz. Doch so glänzend technische Lösungen auch sein mögen, ihre Wirksamkeit hängt entscheidend von der Qualität der rechtlichen Grundlage ab.

Ein Prozess aus einer anderen Zeit Der Gesetzgebungsprozess stammt im Kern noch aus der analogen Zeit. Seit Gründung der Bundesrepublik hat sich daran erstaunlich wenig geändert: viel Text, klar getrennte Zuständigkeiten, wenig Interdisziplinarität und oft kaum ein Blick darauf, wie ein Gesetz später vollzogen oder digital umgesetzt werden soll. Wer die Regelung in einer Behörde anwenden oder in Software übersetzen soll, sitzt meist nicht mit am Tisch. Gleichzeitig ist der Druck, schnell zu Ergebnissen zu kommen, deutlich gestiegen. Der Nationale Normenkontrollrat zeigt: Die Durchlaufzeit eines Gesetzes vom Referentenentwurf bis zum Kabinettsbeschluss hat sich in der

Grundlage des Pilotprojekts sei ein neuer Umsetzungsansatz von Bund und Ländern, der auf eine schnellere und verbindliche Flächendeckung digitaler Verwaltungsleistungen abziele. In Hessen sollen zunächst der digitale Führerscheinantrag, die digitale Ummeldung, die digitale Beantragung des Aufenthaltsrechts, der digitale Antrag auf Unterhaltsvorschuss sowie digitale emissionsschutzrechtliche Genehmigungen umgesetzt werden. „Wir wollen das Nutzererlebnis verbessern und gleichzeitig die Beschäftigten in den Verwaltungen entlasten, damit sie mehr Zeit für persönliche Beratung haben“, erklärt Hessens Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus (CDU) Die fünf Leistungen seien gezielt ausgewählt worden, da sie hohe Nutzungszahlen aufwiesen und für Bürgerinnen und Bürger im Alltag besonders relevant seien. So wolle man die digitale Leistungsfähigkeit des Staates für möglichst viele Menschen sichtbar machen. In Bayern sollen ebenfalls fünf zentrale Verwaltungsleistungen flächendeckend digitalisiert werden: die Beantragung und Verlängerung eines Führerscheins, die Ummeldung des Wohnsitzes, die Erteilung von Baugenehmigungen, die Beantragung des Aufenthaltsrechts sowie die Beantragung von waffenrechtlichen Genehmigungen. Bayerns Digitalminister Dr. Fabian Mehring (Freie Wähler) unterstreicht, dass es nicht um die Entwicklung neuer Anwendungen gehe, sondern um den landesweiten Anschluss aller kommunalen Behörden an bereits vorhandene Online-Dienste. Auch Bayern habe bewusst Leistungen ausgewählt, die Bürgerinnen und Bürger täglich beträfen. „Unser Ziel ist, dass alles vom Sofa aus erledigt werden kann – wie ein Rathaus in der Hosentasche“, betont Mehring. Außerdem sieht er in dem umsetzungsbezogenen Projekt großes Potenzial für die Zukunft: „Wenn wir fünf Leistungen erfolgreich skalieren können, können wir auch 50 oder 100 digitale Services anbieten.“

letzten Legislaturperiode beinahe halbiert. Das ist beeindruckend und problematisch zugleich. Denn Geschwindigkeit ersetzt keine Gestaltungstiefe. Wenn diese fehlt, entstehen Regelungen, die ihre Wirkung verfehlen und stattdessen einen neuen Bürokratie-Dschungel produzieren.

Ein Meilenstein: das Zentrum für Legistik

Die gute Nachricht: Es bewegt sich etwas. „Bessere Rechtsetzung“ ist als zentrales Handlungsfeld in der Modernisierungsagenda der Bundesregierung verankert. Das Ziel: Regelungen sollen praxistauglicher, adressatenorientierter und digitaltauglicher werden. Automatisierung, zum Beispiel durch Law as Code, soll ermöglicht werden. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist das neue Zentrum für Legistik (www.zfl.bund.de) des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung. Das ist jetzt gestartet, um Verwaltungsmitarbeitende bei der Ausarbeitung von Regelungen zu unterstützen. Es bündelt bisher verstreute Angebote und bietet Werkzeuge und Schulungen,

die juristische Expertise, Vollzugspraxis und digitale Umsetzung zusammenbringen. Perspektivisch sollen auch Länder und Kommunen das Angebot nutzen können. Es braucht Perspektivenvielfalt Die Angebote des Zentrums für Legistik bauen auf Erfahrungen aus der Umsetzung des Digitalchecks auf, an dem wir seit 2023 arbeiten. Inzwischen haben neben dem Bund auch mehrere Bundesländer diesen Werkzeugkasten für eine bessere Rechtsetzung eingeführt.

Zu diesen Werkzeugen gehören die Prinzipien für digitaltaugliche Gesetzgebung, der Einsatz von Visualisierungen und die struk-

turierte Einbindung des Vollzugs. Neben diesen Methoden stehen auch interdisziplinäre Teams bereit, die ausgewählte Regelungen inhaltlich begleiten. Der besondere Mehrwert: Wenn Juristinnen und Juristen gemeinsam mit Nutzerforscherinnen oder Programmierern an einem Tisch sitzen, verbreitert sich der Blick auf ein Regelungsvorhaben. Probleme werden nicht mehr nur juristisch bearbeitet, sondern auch aus der Perspektive der Umsetzung, der Betroffenen und der technischen Machbarkeit. Diese Perspektivenvielfalt ist bei den heutigen komplexen Themen dringend notwendig. Diese interdisziplinären Teams werden von uns als DigitalService bereitgestellt. Dabei können wir auf unsere Erfahrung aus den letzten Jahren zurückgreifen – sowohl bei der digitaltauglichen Gesetzgebung als auch bei der späteren technischen Umsetzung digitaler Lösungen. So haben wir das Bundesministerium der Finanzen bereits mit einem interdisziplinären Team aus Produktmanagement, Engineering und Design für das „Gesetz zur Modernisierung und zum Büro-

Pilot-Kommunen heben ab

Die Modell-Bundesländer Bayern und Hessen schließen die erste Projektphase ab (BS/cm) Seit September 2025 laufen die Pilotprojekte für eine flächendeckende digitale Verwaltung in Bayern und Hessen. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) haben die ModellBundesländer nun die erste Phase des Projekts finalisiert. Ziel sei es, fünf zentrale Verwaltungsleistungen digital verfügbar zu machen, die bundesweit nachgenutzt werden können – und damit eine Blaupause für weitere Bundesländer zu schaffen.

Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger (CDU) betont, dass die beiden Modell-Länder sich einem verbindlichen zeitlichen Fahrplan verpflichtet hätten, um bis Ende 2026 die jeweils fünf digitale Verwaltungsleistungen flächendeckend bereitzustellen. Der Erfolg der Pilotprojekte solle dabei nicht allein an der Umsetzung gemessen werden, sondern auch an der tatsächlichen Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger – ein zentraler Key Performance Indicator des Projekts. Bayern plane daher einer begleitende Informationskampagne, die über die neuen digitalen Angebote informieren und deren Akzeptanz erhöhen solle. Wie Bayerns Digitalminister hervorhob, gehe es bei digitalen Angeboten nicht nur um Technik, sondern vor allem

auch um Kommunikation und darum, die Menschen aktiv mitzunehmen.

Der Bund unterstützt die beiden Modell-Länder bei der Umsetzung des Rollouts umfassend: Er übernimmt die Beauftragung eines Generalunternehmers, der die Ende-zu-Ende-Verantwortung für die technische Integration, das organisatorische Onboarding der Kommunen sowie die Koordination aller beteiligten Akteure trägt. Dadurch sollen insbesondere kleinere Kommunen entlastet und die Umsetzung effizient und skalierbar gestaltet werden.

Bundesweiter Fahrplan

kratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht“ begleitet. Für das verantwortliche Referatsteam war das zunächst ungewohnt. Aber die Zusammenarbeit über drei Wochen war wirksam: Die Antragstellung konnte vereinfacht, das gestiegene Antragsvolumen bewältigt und ein politisches Versprechen eingelöst werden. Und gleichzeitig konnten Bürokratiekosten in zweistelliger Millionenhöhe eingespart werden.

Rechtsetzung ist Gestaltung Für diese Ansätze benötigen wir vor allem Führungskräfte, die Mut und Offenheit haben, diese neuen Perspektiven zuzulassen – und Mitarbeitende, die bereit sind, sie einzubinden. Ohne diese Haltung bleiben selbst die besten Werkzeuge und Unterstützungsangebote wirkungslos.

Denn Rechtsetzung ist nicht Textperfektion, sondern Gestaltung. Ihre Qualität entscheidet darüber, ob staatliches Handeln in der Praxis funktioniert oder an seinen eigenen Grundlagen scheitert. Oder anders gesagt: Digitalisierung beginnt nicht im Rechenzentrum, sondern im Gesetzestext.

und flächendeckend verfügbar zu machen.“ Die Pilotprojekte in Hessen und Bayern dienten dabei als praktische Testfelder. Ab Sommer 2026 soll der neue Umsetzungsansatz jedoch auch für weitere Bundesländer geöffnet werden. Schon jetzt arbeite das BMDS nicht nur mit zwei Ländern zusammen, sondern beziehe auch Erfahrungen aus anderen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Sachsen-Anhalt ein.

„Unser

Ziel ist, dass alles vom Sofa aus erledigt werden kann.“

Dr. Fabian Mehring

Foto: BS/ BMDS,

Neben den Pilotprojekten verfolgt das BMDS einen bundesweiten Fahrplan zur Verwaltungsdigitalisierung. Der zentrale Tech-Stack verbinde einheitliche Standards mit Eigenentwicklungen und ermögliche den gezielten Einsatz von Künstlicher Intelligenz, um Fachund Genehmigungsverfahren zu automatisieren und so effizienter und schneller zu gestalten, so Wildberger. Ergänzend stellt der Bund eine sichere und skalierbare Infrastruktur zur Verfügung. Auf dieser Grundlage sollen Anwendungen wie die digitale Behörden-Wallet bundesweit verfügbar werden. Gleichzeitig solle durch die gezielte Zentralisierung bestimmter Leistungen, etwa im Kfz-Bereich, eine flächendeckende Bereitstellung gewährleistet werden. Der Bundesdigitalminister betont: „Unser Ziel ist, digitale Verwaltungsleistungen effizient, nutzerfreundlich

Die Pilotprojekte starteten im September des vergangenen Jahres in insgesamt zwölf Kommunen in Bayern und Hessen. In Bayern sind dies die kreisfreien Städte Aschaffenburg und Augsburg, die Landkreise Kelheim und Regensburg sowie die kreisangehörigen Kommunen Meitingen und Pullach. In Hessen gehören die kreisfreien Städte Wiesbaden und Kassel, die Stadt Hattersheim, der RheingauTaunus-Kreis, der Wetteraukreis sowie die Gemeinde Heuchelheim zu den Pilotkommunen. In diesen Städten und Landkreisen wurden in zahlreichen Workshops digitale Verwaltungsleistungen praxisnah erprobt, um konkrete Erfahrungen zu sammeln und daraus umsetzungsrelevante Erkenntnisse abzuleiten.

Prof. Dr. Kristina Sinemus betont, dass man seit dem Start im September „in beeindruckender Geschwindigkeit vorangekommen“ sei und die erste Phase bereits abgeschlossen habe. Damit sei der Übergang in die Umsetzungsphase gelungen – ein entscheidender Schritt, um der Verwaltungsdigitalisierung Tempo zu verleihen und den Bürgerinnen und Bürgern konkrete Verbesserungen zu bringen.

Christina Rieke Lang ist Chief Executive Officer (CEO) des DigitalService. Foto: BS/DigitalService
Über kurz oder Lang
Dr. Karsten Wildberger, Prof. Dr. Kristina Sinemus und Dr. Fabian Mehring (v.l.) beim Pressegespräch im BMDS über die Digitalisierung zentraler Verwaltungsleistungen in Bayern und Hessen.
Woithe

In einem deutschen Krankenhaus könnten Patientendaten künftig auf der europäischen AWS-Plattform gespeichert werden. Digitale Patientenakten oder Laborbefunde ließen sich lokal halten, während die Klinik moderne Analyse- und Rechenressourcen nutzen könnte. Die Infrastruktur verspricht kurze Wege, volle Kontrolle über sensible Daten und Zugang zu aktuellen Technologien.

AWS beschreibt die European Sovereign Cloud (ESC) als eigenständige Plattform, die physisch und organisatorisch von der globalen AWS-Infrastruktur getrennt betrieben werden soll. Alle wichtigen Betriebs- und Wartungsaufgaben sollen laut Unternehmen ausschließlich durch in der EU ansässige Mitarbeitende erfolgen. Kundendaten inklusive Metadaten, Rollen und Abrechnungsinformationen sollen innerhalb der EU gespeichert werden. Die ESC soll zudem zunächst mehr als 90 verschiedene Cloud- und KI-Services abdecken, darunter Anwendungen für Compute, Speicher, Datenbanken, Netzwerk und Künstliche Intelligenz. Ein unabhängiges Prüfframework dokumentiere zudem, wie Souveränitätsanforderungen umgesetzt werden: „Kunden wollen das Beste aus beiden Welten – sie möchten die komplette Palette der fortschrittlichen Cloud- und KI-Services von AWS nutzen und gleichzeitig sicherstellen, dass sie strengste Souveränitätsanforderungen erfüllen können“, sagt Stéphane Israël, Geschäftsführer der AWS European Sovereign Cloud. Mit der neuen Infrastruktur geht zugleich ein Investitionsschub für Deutschland einher: Amazon plant nach eigenen Angaben Investitionen von über 7,8 Milliarden Euro in die European Sovereign Cloud, wodurch mehr als 2.800 Vollzeitäquivalente jährlich geschaffen werden sollen.

Die Plattform, die unter staatlicher Kontrolle betrieben wird, soll Milliarden an Informationen aus Diagnosen, Prozeduren, Medikationen und Laborwerten strukturiert zusammenführen und sowohl Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern als auch Unternehmen zur Verfügung stellen – ein Vorstoß, der Forschung und Versorgung enger verknüpft als bisherige Datennutzungssysteme. Technisch basiert die Bavarian Health Cloud auf einer modernen Cloud-Infrastruktur, die große Datenmengen sicher und skalierbar verarbeiten kann und damit datenintensive Analysen etwa mit Künstlicher Intelligenz unterstützt. Im ersten Schritt sollen die Daten der sechs bayerischen Universitätskliniken, die gemeinsam Millionen Patientinnen und Patienten behandeln, in die Plattform integriert werden; diese Datensätze bilden damit die Grundlage für erste wissenschaftliche Auswertungen und Forschungsprojekte. Zusätzliche Akteure wie Plan- und Schwerpunktkrankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegeeinrichtungen sollen perspektivisch folgen, um ein breites Ökosystem für Gesundheitsdaten zu schaffen.

Gesundheitsdaten systematisch nutzen

Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume erklärte bei der Vorstellung der Plattform, dass die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie deutlich gemacht hätten, wie wichtig es sei, Gesundheitsdaten systematisch zu nutzen, um Krankheiten besser zu verstehen und frühzeitig zu bekämpfen. Er betonte, dass mit

Daten-Hub Brandenburg

Die neue Cloud von AWS soll Europas Daten souverän verwalten

(BS/Carla Menzel) In Brandenburg hat Amazon Web Services (AWS) die erste Region der „European Sovereign Cloud“ eingerichtet. Die Cloud-Plattform sei gezielt für europäische Kunden konzipiert und ermögliche es, Daten innerhalb der EU zu verarbeiten, ohne auf die volle Palette vonCloud- und KI-Dienste verzichten zu müssen. Welche Rolle sie künftig beim Schutz sensibler Daten in der EU spielen wird, ist derzeit noch offen.

Offizielle Eröffnung der neuen AWS European Sovereign Cloud in Brandenburg mit politischer und wirtschaftlicher Beteiligung. Foto: BS/AWS/ Nils Krebs

Die Entscheidung, Deutschland und insbesondere Brandenburg als Standort zu wählen, stößt bei der Landespolitik auf Zustimmung. Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger (CDU) betont: „Die AWS European Sovereign Cloud stärkt nicht nur Deutschlands Rolle als Standort für digitale Infrastruktur in Europa – sie belegt auch die Attraktivität unseres Landes für Investitionen in modernste Technologien.“

Brandenburgs Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke (SPD) ergänzt: „Die Inbetriebnahme der souverä-

nen Cloud von AWS ist ein weiterer wichtiger Meilenstein zur Stärkung der Position Brandenburgs als einer der führenden IT-Standorte Deutschlands.“

Zugriff ausgeschlossen?

Trotz der zugesicherten Souveränitätsmaßnahmen bleibt für kritische Stimmen die Frage, in welchem Umfang die Plattform tatsächlich unabhängig von der USInfrastruktur operiert, zumal internationale Datenzugriffsrechte das Thema politisch sensibel machen. AWS selbst gibt an, dass die Euro-

Heilen durch Daten

Bayerns Cloud für Gesundheit

pean Sovereign Cloud technisch so gestaltet sei, dass selbst Mitarbeitende des Unternehmens keinen Zugriff auf Kundendaten hätten. Dies solle durch physische und logische Isolation der Systeme sowie durch die Architektur des AWS Nitro Systems erreicht werden, wodurch laut AWS die Kontrolle über sensible Informationen innerhalb der EU sichergestellt werden kann. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) begleitet die AWS European Sovereign Cloud eng. Präsidentin Claudia Plattner erklärt, dass das

Amt eine Doppelstrategie verfolge: Deutschland wolle die eigene Digitalwirtschaft stärken und gleichzeitig sicherstellen, dass ausländische Anbieter wie AWS europäische Kundendaten sicher und unter Kontrolle halten. Um dies zu gewährleisten, sollen Betrieb und Wartung ausschließlich von in der EU ansässigem Personal erfolgen. So bleiben Updates und Notfallzugriffe unter europäischer Kontrolle. Technische Maßnahmen sollen verhindern, dass Daten die EU verlassen oder externe Stellen Systeme steuern können. Ziel sei es, den Zugriff auf Daten durch US-Recht oder andere internationale Regelungen auszuschließen.

Das BSI werde die Plattform noch prüfen und bewerten, insbesondere die technische Entkopplung von der globalen AWS-Infrastruktur und die Umsetzung der Souveränitätsmaßnahmen.

Laut AWS haben sich bereits mehrere Organisationen aus öffentlichen und regulierten Bereichen für die Nutzung der European Sovereign Cloud entschieden, darunter die Medizinische Universität Lausitz.

Expansion auf der Agenda AWS plant, die European Sovereign Cloud in den kommenden Monaten weiter auszubauen, unter anderem durch sogenannte souveräne Local Zones in Belgien, den Niederlanden und Portugal. Diese zusätzlichen Standorte sollen dazu führen, dass Daten näher an den Nutzerinnen und Nutzern verarbeitet werden, wodurch Anwendungen schneller reagieren könnten und Kunden mehr Kontrolle über den Speicherort ihrer sensiblen Daten innerhalb der EU hätten. Gleichzeitig bleibe dadurch der Zugriff auf die Funktionen moderner Cloud- und KI-Dienste möglich.

(BS/Frederik Steinhage) Mit der „Bavarian Health Cloud“ startet der Freistaat Bayern ein Pilotprojekt für Gesundheitsdaten, das unabhängig von bundesweiten Initiativen wie dem Forschungsdatenzentrum Gesundheit etabliert wird und einen neuen Gesundheitsdatenraum im medizinischen Forschungs- und Versorgungsbereich eröffnen soll.

Mit der Bavarian

Cloud entsteht in Bayern erstmals ein eigenständiger Gesundheitsdatenraum, der Forschung, Versorgung und digitale Souveränität auf Landesebene miteinander verbinden soll

der Cloud Daten „vom Krankenbett direkt in die Grundlagenforschung oder in die Entwicklung von Medizinprodukten und Arzneimitteln“ gelangen könnten und nannte das Projekt einen Quantensprung für Spitzenmedizin im Freistaat. Blume schilderte zudem, dass das Projekt mit einem Volumen von rund 25 Millionen Euro getragen werde und damit ein deutlicher Investitionsschwerpunkt des Landes sei.

Auch Gesundheitsministerin Judith Gerlach unterstrich, dass Gesundheitsdaten der Schlüssel für eine personalisierte Medizin seien, die Therapien auf die individuellen Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten zuschneiden könne. Sie wies darauf hin, dass mithilfe von Künstlicher Intelligenz nicht nur Standardbehandlungen, sondern auch komplexe oder seltene Krankheitsbilder besser analysiert und

Bild: BS/Thanadon88, stock.adobe.com

behandelt werden könnten. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass die Nutzung der Daten äußerst verantwortungsvoll und mit höchsten Standards für Datenschutz und -sicherheit geschehen müsse. Datenschutz als Grundpfeiler

Die technische Grundlage für die Plattform schafft dabei eine IT-Architektur, die nicht nur große Volumina verarbeitet, sondern auch

datenschutzrechtlich abgesichert ist. Alle Daten werden pseudonymisiert oder anonymisiert übermittelt und in der zu 100 Prozent vom Freistaat getragenen Bavarian Health Cloud GmbH betrieben, um staatliche Kontrolle über und Vertrauen in den Umgang mit sensiblen Gesundheitsinformationen zu gewährleisten. In diesem Kontext wurde explizit betont, dass Patientinnen und Patienten Informations- und Widerspruchsmöglichkeiten eingeräumt würden, bevor ihre Daten in der Forschungsplattform genutzt würden.

Bayern setzt bei der Umsetzung zudem auf etablierte Datenstandards, um die Kompatibilität mit bestehenden Systemen und eine künftige Anschlussfähigkeit etwa an den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) sicherzustellen. Bereits in der Konzeptionsphase habe man deshalb eng mit dem Bundesgesundheitsministerium zusammengearbeitet, um die Plattform so zu gestalten, dass sie sowohl nationalen als auch europäischen Vorgaben gerecht werde. In diesem Rahmen setzt der Freistaat auf den Einsatz strukturierter Datensätze, die einen Vergleich und eine Verknüpfung unterschiedlicher Quellen vereinfachen und gleichzeitig Datenqualität und -homogenität sicherstellen sollen. Mit dem geplanten Start der ersten funktionsfähigen Version der Bavarian Health Cloud Ende 2026 will der Freistaat Bayern nicht nur eigene Forschungskapazitäten stärken, sondern sich auch als Modellregion für die Nutzung von Gesundheitsdaten positionieren und somit als Vorreiter aufreten.

Health

Der Ausfall zentraler IT-Systeme kann weitreichende Folgen haben. Denkbar sind Szenarien, in denen Rettungsdienste ihren Einsatzbetrieb nicht mehr steuern können oder Leistungen wie Ausweisangelegenheiten, Sozialleistungen oder Kfz-Zulassungen über Wochen oder Monate nicht bearbeitet werden können. In solchen Lagen müssen unter erheblichem Zeitdruck Entscheidungen zur IT-Sicherheit, zur Wiederinbetriebnahme und zur weiteren Vorgehensweise getroffen werden. Gleichzeitig ist eine transparente und kontinuierliche Information von Mitarbeitenden, angebundenen Behörden, Dienstleistern und der Öffentlichkeit erforderlich, um Vertrauen zu erhalten und Unsicherheiten zu vermeiden. Fehlende Vorbereitung oder ein unstrukturiertes Vorgehen im Krisenmanagement und in der Krisenkommunikation führen in solchen Situationen schnell zu erheblichem Handlungsdruck – sowohl bei kommunalen IT-Dienstleistern als auch bei Städten, Kreisen und Gemeinden selbst. Gerade in Ausnahmelagen zeigt sich, ob eine Verwaltung als handlungsfähig und verlässlich wahrgenommen wird und ob der Schutz sensibler, teils hochpersönlicher Daten gewährleistet ist. Die Angriffe auf den Landkreis AnhaltBitterfeld oder die Südwestfalen-IT sowie zahlreiche weitere Vorfälle der vergangenen Jahre verdeutlichen den bestehenden Handlungsbedarf. Vorbereitet auf RansomwareAttacken

Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen des „Dialogs für Cybersicherheit“ des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) der Workstream „RESI – In IT-

Längst geht es nicht mehr nur um IT-Sicherheit im engeren Sinne, sondern um die Frage, wie handlungsfähig der Staat auf kommunaler Ebene im digitalen Zeitalter bleibt. Kommunen sind das Rückgrat der öffentlichen Verwaltung. Sie sind erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger und erbringen einen Großteil staatlicher Leistungen – zunehmend digital unterstützt und häufig über komplexe IT-Strukturen organisiert. Kommunen und kommunale ITDienstleister sind aus Sicht von Angreifern attraktive Ziele, da hier sensible Daten, kritische Dienstleistungen und oftmals heterogene IT-Landschaften zusammentreffen. Gleichzeitig sind die Rahmenbedingungen vieler Verwaltungen angespannt: knappe Haushalte, Fachkräftemangel und die wachsende Komplexität erschweren es, ein dauerhaft hohes Sicherheitsniveau zu erreichen. Welche Auswirkungen erfolgreiche Angriffe haben können, zeigte die Cyber-Attacke auf den kommunalen IT-Dienstleister Südwestfalen-IT (SIT) im Jahr 2023. Es waren 72 Kommunen in Nordrhein-Westfalen betroffen. Über Wochen hinweg waren zentrale Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen nur eingeschränkt oder gar nicht verfügbar. Unterstützungsleistungen oder Amtshilfen sind nur langsam angelaufen.

Kommunale IT absichern Aus diesen und vielen weiteren Angriffen haben die kommunalen IT-Dienstleister in den letzten Jahren und Jahrzehnten bereits wichtige Lehren gezogen. CyberSicherheit ist noch stärker in den strategischen Fokus gerückt und ein dauerhaftes Querschnittsthema bei Vitako. Sicherheitsarchi-

Handlungsfähig im IT-Notfall

RESI als praxisnahe Unterstützung für Kommunen

(BS/Esther Kern/Janka Kreißl) Ransomware-Angriffe auf Kommunen führen regelmäßig dazu, dass zentrale IT-Dienste kurzfristig nicht mehr verfügbar sind. Fachverfahren, E-Mail-Systeme und Telefonie fallen aus, Daten sind nicht zugänglich und Verwaltungsleistungen können nicht mehr erbracht werden. Die Auswirkungen beschränken sich dabei nicht auf den IT-Bereich, sondern betreffen unmittelbar die öffentliche Daseinsvorsorge.

Krisen schneller agieren“ initiiert. Von Dezember 2023 bis November 2024 arbeiteten rund zehn ehrenamtlich Engagierte aus Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur, Medien und Zivilgesellschaft gemeinsam mit Mitarbeitenden des BSI (Referat Informationssicherheitsberatung für Länder und Kommunen) an der Erarbeitung einer praxisorientierten Unterstützung für Kommunen. Die Grundlage bildeten die Auswertung vorhandener Materialien, Interviews mit IT-Verantwortlichen in Behörden und Unternehmen sowie die Bündelung erprobter Vorgehensweisen aus der Praxis.

Das Ergebnis ist eine strukturierte Arbeitshilfe, bestehend aus einem Ablaufdiagramm sowie unmittelbar einsetzbaren Vorlagen. Auf Basis eines fiktiven kommunalen Ransomware-Szenarios werden alle relevanten Schritte eines ITSicherheitsvorfalls exemplarisch dargestellt und mit konkreten Handlungsempfehlungen unterlegt. Ziel ist es, Kommunen im Ernstfall ein schnelles, zielgerichtetes und koordiniertes Vorgehen zu ermöglichen.

Zur besseren Steuerung eines Vorfalls gliedert RESI das Geschehen in drei Handlungsstränge – Organisation, Technik/Sicherheit und Kommunikation – sowie in vier Pha-

sen: das Feststellen und Einordnen des Angriffs, die Bewältigung und Eindämmung, die Bereinigung und Wiederherstellung sowie die Nachbereitung. Dabei reicht der Fokus von ersten Sofortmaßnahmen über den Aufbau eines IT-Notbetriebs und die priorisierte Wiederherstellung kritischer Fachverfahren bis hin zur systematischen Auswertung des Vorfalls:

1.Angriff feststellen und erkennen: Nach Eingang einer Meldung (intern oder extern) muss diese ausgewertet und die Angriffsart eingeordnet werden, um zielgerichtete Maßnahmen zur Bearbeitung abzuleiten. Die ersten Maßnahmen werden angestoßen.

2.Angriff bewältigen/Eindämmung: In dieser Phase werden Sofortmaßnahmen organisiert und priorisiert, während parallel dazu technische Eindämmungs- und Analysearbeiten durchgeführt und eine belastbare Krisenorganisation etabliert werden.

3.Bereinigung/Bewältigung und Wiederherstellung: Aus dem Sprint wird ein Marathon: Es erfolgt eine kontinuierliche Fortschreibung des Lagebilds, es werden interne und externe Dienstleister koordiniert, ein ITNotbetrieb wird aufgebaut und Behelfslösungen werden etabliert. Gleichzeitig läuft die Wie-

derherstellung, die nach kritischen Prozessen und Fachverfahren priorisiert wird. Die Erwartungen müssen realistisch gesteuert werden. Selbst wenn der akute Vorfall beendet ist, kann es je nach Schwere des Vorfalls Tage, Wochen oder Monate dauern, bis alle Systeme wieder voll einsatzbereit sind.

4.Erkenntnisse: „Nach dem Angriff ist vor dem Angriff.“ In der Nachbereitungsphase geht es um die Dokumentation der ergriffenen Schritte, die Prüfung ihrer Wirksamkeit, die Aktualisierung von Notfallplänen und Checklisten, den weiteren Kompetenzaufbau sowie eine positive Fehlerkultur, die Lernen ermöglicht.

In der Krise richtig kommunizieren Ergänzend zu RESI wurde die Handreichung „Krisenkommunikation bei Cyberangriffen“ entwickelt. Sie enthält Checklisten, Leitfragen und Textvorlagen für die interne und externe Kommunikation und unterstützt Kommunen dabei, Informationsbedarfe strukturiert zu bedienen und Vertrauen zu erhalten. Darüber hinaus umfasst RESI Kontaktlisten sowie Übersichten zu relevanten Meldestellen und Ansprechpartnern, die die Zusammenarbeit im Krisenfall erleichtern. Sämtliche Materialien wurden unter

Cyber-Sicherheit in Kommunen

Resilienz als Voraussetzung staatlicher Handlungsfähigkeit

(BS/Lars Hoppmann/Daniel Grimm) Cyber-Angriffe auf Kommunalverwaltungen und kommunale Institutionen haben sich in den letzten Jahren zu einem dauerhaften Risiko für die öffentliche Hand entwickelt. Die Bedrohungslage ist nicht nur durch eine steigende Zahl von Angriffen gekennzeichnet, sondern auch durch die zunehmende Professionalität, Automatisierung und Wirkungstiefe.

tekturen werden überprüft und weiterentwickelt, gängige Standards wie BSI-Grundschutz oder ISO 27001 konsequenter umgesetzt und organisatorisch tiefer verankert. Parallel investieren die Vitako-Mitglieder kontinuierlich in moderne Sicherheitslösungen, etwa in verbessertes Monitoring, Angriffserkennung und IncidentResponse-Fähigkeiten sowie in belastbare Notfall- und Wiederanlaufkonzepte. Ziel ist es, die Resilienz der kommunalen IT insgesamt zu erhöhen und systemische Risiken zu reduzieren.

Heterogene Sicherheitslage Insgesamt zeigt sich im kommunalen Umfeld ein sehr heterogenes Bild beim Thema Cyber-Sicherheit. Während einzelne Kommunen gut aufgestellt sind, fehlen andernorts grundlegende Schutzmaßnahmen. Hinzu kommt: Ein bundesweit einheitliches Lagebild existiert bislang nicht. Cyber-Angriffe auf Kommunen werden nicht flächendeckend zentral erfasst, die Dunkelziffer dürfte hoch sein. Das erschwert nicht nur eine realistische Einschätzung der Bedrohungslage, sondern auch die gezielte Steuerung von Unterstützungsmaßnahmen. Einschätzungen aus der kommunalen IT-Praxis deuten darauf hin, dass insbesondere kleinere Kommunen ihre eigene Sicherheitslage oftmals optimistischer bewerten, als es die tatsächlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen rechtfertigen.

Cyber-Sicherheit ist kein Projekt mit Enddatum und erfordert kontinuierliche Aufmerksamkeit, qualifiziertes Personal, regelmäßige Schulungen und klare Verantwortlichkeiten. Ein Großteil erfolgreicher Angriffe beginnt nach wie vor mit Phishing oder Social Engineering. Entsprechend wichtig sind die Sensibilisierung der Mitarbeitenden, regelmäßige Übungen und ein funktionierendes Krisenmanagement. Business-ContinuityManagement und Notfallplanung sind dabei kein Nice to have, sondern Voraussetzung dafür, auch im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben und zentrale Dienstleistungen aufrechterhalten zu können. Vitako vertritt die Position, dass Cyber-Sicherheit in der kommunalen Verwaltung nicht allein als lokale Aufgabe verstanden werden darf. Kommunen erbringen ca. 80 Prozent der staatlichen Leistungen, verfügen jedoch häufig nicht über die Ressourcen, um hochkomplexe

der Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA 4.0 veröffentlicht und stehen kostenfrei zur Verfügung. Sie sind ausdrücklich zur Anpassung und Weiterverwendung durch Kommunen vorgesehen, etwa im Rahmen von Notfallübungen.

Nach Abschluss des offiziellen Workstreams im November 2024 setzte die Arbeitsgruppe ihre Tätigkeit fort und entwickelte ergänzend ein Szenario zur Reaktion auf DDoS-Angriffe, der im Januar 2026 veröffentlicht wurde. Die Arbeitshilfen werden regelmäßig aktualisiert und im Rahmen von Fachveranstaltungen vorgestellt.

Alle Dokumente sind über die Website des Dialogs für Cybersicherheit (https://www.dialog-cybersicherheit.de/media/) abrufbar. Hinweise aus der Praxis sowie Korrektur- und Ergänzungsvorschläge sind ausdrücklich willkommen und können an resi@dialog-cybersicherheit.de gerichtet werden.

Esther Kern ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Brandenburgischen Institut für Gesellschaft und Sicherheit.

Foto: BS/BIGS Potsdam

Janka Kreißl ist Partnerin bei Dunkelblau, einer auf Krisenmanagement und -kommunikation spezialisierten Beratung.

Foto: BS/Dunkelblau

Sicherheitsanforderungen eigenständig zu erfüllen. Cyber-Sicherheit ist damit eine gesamtstaatliche Aufgabe, die nur im Zusammenspiel von Bund, Ländern, Kommunen und kommunalen IT-Dienstleistern wirksam bewältigt werden kann.

Resilienz strukturell verankern Ein zentraler Ansatzpunkt ist die stärkere Unterstützung der Kommunen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Das BSI verfügt über umfangreiche Expertise, seine Möglichkeiten zur dauerhaften Begleitung kommunaler Verwaltungen sind bislang jedoch rechtlich begrenzt. Eine Weiterentwicklung hin zu einer echten Zentralstelle, die Kommunen systematisch berät, unterstützt und im Krisenfall begleitet, würde einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Resilienz leisten. Gerade für kleinere Kommunen könnte eine solche Struktur den Zugang zu sicherheitsrelevantem Know-how deutlich erleichtern und bestehende Kapazitätsengpässe abfedern. Ebenso erforderlich ist der Ausbau leistungsfähiger Unterstützungs- und Vernetzungsstrukturen auf Länderebene. Dort, wo zentrale Anlaufstellen, Förderprogramme oder koordinierte Unterstützungsangebote in Zusammenarbeit mit öffentlichen IT-Dienstleistern existieren, profitieren Kommunen messbar. Ergänzend dazu gilt es, bestehende hochsichere Infrastrukturen wie das Netz des Bundes perspektivisch stärker nutzbar zu machen, ohne das erreichte Sicherheitsniveau zu gefährden. Eine solche Verzahnung, würde die Krisenresiellienz erhöhen. Es braucht verbindliche, praxistaugliche Mindeststandards für die Cyber-Sicherheit kommunaler Verwaltungen. Die vorhandenen Instrumente sind vielfältig – entscheidend ist nun, sie zu konsolidieren, nach Größe und Organisationsform der Kommunen zu differenzieren und verbindlich zu verankern. Vitako bringt die Perspektive der kommunalen IT-Praxis ein und arbeitet daran, tragfähige und realistische Vorschläge zu entwickeln.

Cyber-Sicherheit entscheidet zunehmend darüber, ob digitale Verwaltung Vertrauen schafft oder verliert. Um staatliche Handlungsfähigkeit langfristig zu sichern, braucht es klare Zuständigkeiten, verlässliche Standards und eine strukturelle Stärkung der kommunalen Ebene. Resilienz ist dabei kein Zusatz, sondern Grundvoraussetzung moderner Verwaltung.

Lars Hoppmann ist geschäftsführender Vorstand bei Vitako. Foto: BS/Vitako

Daniel Grimm ist Senior Manager für Verwaltungsdigitalisierung bei Vitako. Foto: BS/Vitako

Die Länder investieren in Online-Dienste, Plattformen und Cloud-Lösungen. Das aktuelle Lagebild des Nationalen Forschungszentrums für angewandte Cybersicherheit ATHENE zeigt, dass die aus dem Internet erreichbare Länder-IT zwischen 2023 und 2025 um 53 Prozent gewachsen ist. Die Zahl der Services stieg auf über 115.000, verteilt auf rund 25.000 Internet-Domains. Cloud-Nutzung hat sich verfünffacht, externe Hosting-Lösungen wuchsen um 88 Prozent. Doch die IT wächst schneller als die Fähigkeit, sie zu kontrollieren. Neue Systeme ersetzen alte nicht, sondern kommen hinzu. Das Ergebnis ist Wildwuchs statt Modernisierung – die IT wird so fehleranfälliger und verwundbarer. Das offenbart ein fundamentales Problem: Digitalisierungsinitiativen setzen stillschweigend voraus, dass die bestehende IT-Infrastruktur tragfähig ist. Das ist sie nicht. Neues wird auf einem sanierungsbedürftigen Fundament gebaut. Veraltete Systeme, Wildwuchs und fehlende Steuerungsfähigkeiten untergraben den Fortschritt. Was ist ein Lagebild – und was nicht?

Lageberichte zur IT-Sicherheit wie der des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) analysieren nicht die strukturellen

Digital auf wackeligen Beinen

Die ATHENE-Studie zur IT-Sicherheit der Länder

(BS/Haya Schulmann/Michael Waidner) Digitalisierung ist Voraussetzung für eine moderne Verwaltung, Innovationsfähigkeit und digitale Souveränität. Seit über einem Jahrzehnt gibt es Strategien und teure Investitionsprogramme. Das Ziel: besserer Service und effizientere Prozesse durch mehr digitale Dienste.

Ursachen und Governance-Probleme der IT-Landschaften, sondern beschreiben primär Statistiken zu Bedrohungen und Vorfällen. Ein Lagebild sollte jedoch nicht die Fähigkeiten der Angreifer, sondern die strukturelle Verwundbarkeit der IT analysieren: Wie groß und fragmentiert sind die IT-Landschaften? Welche Teile laufen in eigenen Netzen, bei externen Dienstleistern oder in der Cloud? Sind Dienste aktuell oder „end of life“, wie alt sind Schwachstellen und können sie überhaupt behoben werden? So wird sichtbar, wo Digitalisierung professionell betrieben wird, wo Unterschiede in Governance und Sicherheitsreife bestehen und wo sich Risiken aufbauen – durch Wildwuchs, fehlende Zuständigkeiten, Lieferketten-Abhängigkeiten oder mangelhaftes Lifecycle-Management.

Die Länder-IT ist historisch gewachsen, fragmentiert und alt Das ATHENE-Lagebild der Länder-IT untersuchte die externe An-

griffsfläche aller 16 Bundesländer zwischen 2023 und 2025. Die Ergebnisse belegen strukturelle Defizite, die mit Compliance-Maßnahmen allein nicht zu beheben sind.

Erstens: Die Länder-IT wächst vorrangig durch Addition, nicht durch Modernisierung. Das Ergebnis ist Parallelbetrieb alter und neuer IT – mit steigender Fragmentierung und wachsender Angriffsfläche.

Zweitens: End-of-Life-Systeme dominieren die Sicherheitsprobleme. Über 75 Prozent der kritischen Schwachstellen sind älter als ein Jahr, einige sogar älter als Zehn Jahre. Ein großer Teil der Angriffsfläche ist nicht mehr patchbar –unabhängig von der Qualität der Governance-Prozesse. Wo Hersteller den Support eingestellt haben und Fachverfahren an veraltete Laufzeitumgebungen gebunden sind, läuft die Empfehlung „zeitnah patchen" ins Leere.

Drittens: Kein Bundesland hat die Voraussetzungen geschaffen, seine gesamte Behörden-IT zentral

zu steuern. Landes-CERTs, SOCs oder zentrale IT-Dienstleister dürfen nachgelagerte Behörden oft nicht verpflichten. Es fehlen vollständige Asset-Register, verbindliche technische Baselines und Dekommissionierungsvorgaben sowie Lagebilder wie das von ATHENE. Compliance ist ein Lenkrad ohne Motor Das ATHENE-Lagebild zeigt nachdrücklich, dass Digitalisierung nicht nur neue digitale Dienste braucht, sondern auch die Professionalisierung der vorhandenen IT-Infrastrukturen. Typische Empfehlungen wie „Patchen“ und „höhere ISMS-Reifegrade“ setzen voraus, dass die zugrunde liegende IT patchbar, inventarisiert und steuerbar ist. Genau das ist sie aber nicht.

Compliance und Zertifi zierung verwalten existierende IT-Sicherheit, aber sie können sie nicht schaffen. Audits prüfen im Allgemeinen punktuell Dokumentation und Prozessnachweise; sie messen aber nicht, ob die Angriffsfläche sinkt oder Legacy-Systeme abgebaut werden. Die ATHENE-Daten zeigen: In unseren Daten gibt es keinen signifikanten Unterschied in Angriffsfläche oder IT-Hygiene zwischen zertifizierten und nicht zertifizierten IT-Infrastrukturen.

Konsequenzen

Die eigentlichen Hindernisse für Digitalisierung und Cyber-Sicherheit sind strukturell: Legacy-Systeme, die niemand abschaltet, Wildwuchs, den niemand überblickt, und eine Infrastruktur, die schnel-

ler wächst als sie konsolidiert wird. Digitalisierungs- und Cyber-Sicherheitsstrategien bauen mangels Lagebild auf falschen Annahmen auf. Ohne Dekommissionierungsvorgaben wächst die Angriffsfläche mit jedem neuen System. Geld fließt in Compliance-Programme, während technische Schulden akkumulieren.

Digitalisierung setzt eine moderne, konsolidierte und professionell betriebene IT-Infrastruktur voraus. Ohne eine strukturelle Erneuerung der IT-Basis erhöhen jedes neue Bürgerportal und jeder neue digitale Dienst potenziell das Sicherheitsrisiko. Solange Länder keinen Überblick über ihre eigene IT haben, IT-Architektur nicht systematisch planen und Legacy-Systeme nicht abbauen, werden auch die besten Strategien wirkungslos bleiben.

Den vollständigen ATHENE-Lagebericht zur Länder IT finden Sie unter: https://scienceshield.athene-center.de/studien/lagebild-bericht-bundeslaender

Haya Schulmann ist Professorin für Cyber-Sicherheit am Institut für Informatik der Goethe-Universität Frankfurt am Main und Mitglied im Direktorium des „Nationalen Forschungszentrums für angewandte Cybersicherheit“ ATHENE. Foto: BS/ATHENE

Michael Waidner ist Professor für Sicherheit in der Informationstechnologie im Fachbereich Informatik der TU Darmstadt, Leiter des Fraunhofer-Instituts für sichere Informationstechnologie SIT und CEO von ATHENE. Foto: BS/ATHENE

Wenn Berichte Pflicht werden

Zwischen Risikoprofil und Meldeplattform (BS/Frederik Steinhage) Seit Januar steht die BSI-Plattform für die Umsetzung der NIS-2-Regeln offiziell zur Verfügung und markiert einen wichtigen Schritt bei der Digitalisierung und Zentralisierung für Cybersicherheits-Pflichten.

Mit dem neuen heise academy Content begleiten wir euch auch in 2026 auf diesem Weg – mit praxisnaher Weiterbildung, die heute wirkt und morgen trägt. Denn Weiterbildung ist kein Trend mehr. Sie ist der Unterschied zwischen mithalten und mitgestalten. Immer einen Skill weiter

Mit dem neuen Portal zentralisiert das BSI erstmals Registrierung und Vorfallmeldungen nach NIS-2 an einer Stelle. Foto: BS/ Maxim, stock.adobe.com

2026 wird ein Jahr, in dem sich zeigt, wer Tech nur nutzt und wer sie wirklich versteht und mitgestaltet.

M it dem Inkrafttreten des nationalen NIS-2-Umsetzungsgesetzes gelten für rund 29.000 bis 30.000 Unternehmen, Behörden und andere Einrichtungen deutlich erweiterte Anforderungen an die IT-Sicherheit, Registrierung und Vorfallmeldung, die über die bisherigen Vorgaben der ersten NISRichtlinie hinausgehen. Betroffene Organisationen müssen sich künftig als sogenannte NIS2-Einrichtungen beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik registrieren und erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle fristgerecht melden. Ziel ist es, die gesetzlichen Pflichten zentral zu bündeln.

Die Registrierung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Voraussetzung ist zunächst die Authen-

tifizierung über den Dienst „Mein Unternehmenskonto“ mit ELSTEROrganisationszertifikat. Anschließend kann die Anmeldung auf der BSI-Plattform abgeschlossen werden. Im Portal werden neben Basisinformationen auch sektorbezogene Angaben abgefragt, um das jeweilige Risikoprofil einordnen zu können. Die NIS-2-Vorgaben sehen hierfür feste Fristen vor: Spätestens drei Monate nach Feststellung der Betroffenheit müssen Einrichtungen registriert sein, andernfalls drohen aufsichtsrechtliche Konsequenzen.

Melden wird Pflicht

Zudem dient die Plattform als zentrale Meldeplattform für Sicherheitsvorfälle. Erhebliche Störungen sind unverzüglich anzuzeigen und durch weitere Meldungen zu ergänzen. Das BSI stellt hierzu unterstützende Informationen bereit, um die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu erleichtern. Ergänzend soll die Plattform dazu beitragen, Meldewege zu standardisieren und die Zusammenarbeit zwischen betroffenen Einrichtungen und Aufsichtsbehörden zu vereinfachen. Langfristig ist vorgesehen, Prozesse weiter zu automatisieren und die Bearbeitung von Sicherheitsvorfällen effizienter zu gestalten.

Sicherheit & Verteidigung

Behörden Spiegel Berlin und Bonn / Februar 2026

www.behoerdenspiegel.de

Nach dem mutmaßlich linksextremistischen Brandschlag auf die Stromversorgung wurden die Rufe nach einem besseren Schutz der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS), einer besseren Beobachtung von extremistischen Gruppierungen oder nach einem besseren administrativen Krisenmanagement lauter. Nur am Rande der (medialen) Diskussion blitzte der Hinweis auf eine Vorsorge der Bevölkerung auf. Auf der DBB-Jahrestagung sprach der rheinlandpfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) neben der Stärkung der staatlichen Strukturen davon, dass es ein neues Verständnis in der Bevölkerung brauche. Es sei mehr Selbstvorsorge notwendig. „Der Bevölkerungsschutz ist nicht nur eine staatliche Aufgabe“, so Ebling

Sabine Lackner, Präsidentin des Technischen Hilfswerks (THW), rief zu mehr Pragmatismus auf. Man möge einfach eine Kiste Wasser in das Wohnzimmer stellen. „Es müssen nicht alle alles haben“, zeigt sich Lackner überzeugt und macht sich für mehr Nachbarschaftshilfen stark. Der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) a. D., Ralph Tiesler, warnt schon seit Langem, dass die Resilienz und die Vorbereitung in der Bevölkerung steigen müssten. „Jeder trägt Verantwortung. Wir brauchen eine Gesellschaft, die nicht ohnmächtig ist.“ Wenn man wisse, was zu tun sei, sei man stärker, so Tiesler

Kein Monolith

Das BBK hat in den vergangenen Jahren vieles unternommen, um diese Selbstvorsorge zu steigern. Die früher noch belächelte Broschüre „Ratgeber für Notfallvorsor-

ge und richtiges Handeln in Notsituationen“, die im Oktober des vergangenen Jahres eine Überarbeitung erfahren hat und nun „Vorsorgen für Krisen und Kata -strophen“ heißt, erfreue sich starker Beliebtheit und wird nach Angaben des BBK sehr gut nachgefragt. „Das Thema Vorsorge wird zunehmend als Teil verantwortungsvollen Handelns wahrgenommen.“

Doch dass der Weg zu einer flächendeckenden Resilienz in der Bevölkerung noch lang ist, weiß man auch im Bundesamt in Bonn: „Die Resilienz der Bevölkerung ist insgesamt sehr heterogen ausgeprägt. Viele Menschen verfügen über funktionierende Alltagsstrategien und soziale Netzwerke, sind sich jedoch der möglichen Auswirkungen länger andauernder Stromausfälle oder Versorgungsengpässe oft nicht vollständig bewusst.“

Geringe Vorbereitung in der Bevölkerung

Die heterogene Vorbereitung wird von Zahlen des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung untermauert, die die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) veröffentlicht hat. So haben nur rund 45 Prozent der Befragten, die noch nie von einem Krisenereignis betroffen waren, einen Lebensmittelvorrat angelegt. Bei Betroffenen sind es immerhin rund 65 Prozent. Ebenfalls weniger als die Hälfte der Befragten haben einen Trinkwasservorrat. Der These „Die meisten Notfälle und Katastrophen werde ich schon aus eigener Kraft gut meistern können“ stimmten nur rund 27 Prozent der Befragten zu. Ähnliche Zahlen zeigen sich bei der These: „Auf die Folgen von Notfällen und Katastrophen kann man sich grundsätzlich gut vorbereiten.“

Letztes Glied der Krise

(BS/Bennet Biskup-Klawon) Am 3. Januar war es schlagartig dunkel in Teilen Berlins. Nichts ging. Etwa 45.000 Haushalte waren von der Stromversorgung abgeschnitten. Rund 100.000 Menschen hatten für mehrere Tage keinen Strom. Heizungen fielen aus. Die Kommunikation mittels Internet oder Mobilfunk war weg. Kräfte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) arbeiteten rund um die Uhr. Aber man kann nicht allen Menschen gleichzeitig helfen. Nun trat das ein, worauf die BOS immer wieder hinweisen: Selbstschutz und Vorsorge sind kein Nice-to-have, sondern Notwendigkeit.

Über 61 Prozent stimmen der Aussage „Die Bewältigung von Notfällen und Katastrophen sehe ich als Aufgabe des Staates an“ zu. Als Hemmnisse einer ausreichenden Vorbereitung nennen die Befragten u. a.: „Es gibt zu viele andere Dinge, um die ich mich erst kümmern muss, bevor ich mich mit Notfallvorsorge beschäftige“ (36 Prozent), „Um selbst Notfallvorsorge zu betreiben, ist zu wenig Platz in meinem Haus oder meiner Wohnung“ (27 Prozent) oder „Ich habe zu wenig Geld, um Notfallvorsorge zu betreiben“ (20 Prozent).

„Jeder trägt

Verantwortung. Wir brauchen eine Gesellschaft, die nicht ohnmächtig ist.“

Ralph Tiesler, Präsident a. D., Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.polizeitage.de

Diese Problematik ist dem BBK bewusst. „Soziale und wirtschaftliche Rahmenbedingungen spielen eine wichtige Rolle für individuelle Resilienz. Finanzielle Spielräume, die Wohnsituation, familiäre Strukturen, der Gesundheitszustand und nachbarschaftliche Netzwerke beeinflussen maßgeblich, wie gut Menschen Vorsorge treffen können“, heißt es auf Anfrage. Deshalb legt das BBK Wert auf alltagsnahe, realistische Empfehlungen, die schrittweise und an die jeweilige Lebenssituation angepasst umgesetzt

werden können. Zu der Frage der Kosten schreibt das Amt: „Das BBK erhebt keine pauschalen Kosten für einen Vorrat oder eine Ausstattung zur Überbrückung von zehn Tagen. Die Empfehlungen im BBK-Ratgeber zielen ausdrücklich darauf ab, vorhandene Ressourcen zu nutzen und Vorsorge nach und nach in den Alltag zu integrieren.“ Für einen Vier-Personen-Haushalt kann man (nach eigener Rechnung) für einen zehntägigen Notvorrat, der laut der genannten Broschüre sinnvoll ist, mit rund 200 bis 300 Euro rechnen. Dieser Vorrat soll zudem ein lebender Vorrat sein. In Zeiten erhöhter Inflation und einer Diskussion um den Abbau von Sozialleistungen kein geringer Betrag. Momentan gibt es nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 5,2 Millionen Regelleistungsberechtigte. In einer Bundestagssitzung antwortete die Parlamentarische Staatssekretärin Kerstin Griese (SPD) auf die Frage, ob Menschen in Grundsicherung eine finanzielle Unterstützung erhalten, um Anteile der Checkliste des Ratgebers „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ beschaffen zu können, dass diese den Betrag aus dem Regelbedarf eigenverantwortlich finanzieren müssten.

Nachbarschaftshilfe ergänzt, aber ersetzt nicht

Gleichzeitig vertrauen viele Menschen auf Soziale Netzwerke. Dr. Tim Lukas vom Fachgebiet Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe und Objektsicherheit der Universität Wuppertal hat im Zuge seines Projekts „Entwicklung eines Sozialkapital-Radars für den sozialraumorientierten Bevölkerungsschutz (Sokapi-R)“ die Frage des gesellschaftlichen Zusammenhalts

in Krisen untersucht. „Die Bereitschaft, anderen zu helfen, ist kein Naturgesetz. Unsere Forschung zeigt, dass die Unterstützungsbereitschaft in urbanen Räumen von Voraussetzungen abhängt, die ungleich verteilt sind“, so Lukas. Ob wir einander helfen und füreinander einstehen, hänge davon ab, wie gut unser soziales Miteinander im Alltag funktioniere, so der Soziologe. Lukas weist aber auch darauf hin: „Nachbarschaftliche Unterstützung bildet eine Ergänzung zur Selbstvorsorge.“ Die Daten deuten darauf hin, dass Menschen mit einem höheren finanziellen Polster häufiger in Kontakt mit ihren direkten Nachbarn stehen und auch den lokalen Zusammenhalt optimistischer einschätzen. Zudem legen die Daten nahe, dass die Wahrscheinlichkeit von Unterstützung höher sei, wenn Menschen durch ihre Hilfeleistung keine finanziellen Verluste erleiden. Daraus lässt sich folgern, dass, wenn mit der Unterstützung anderer in Krisen eine Notwendigkeit von materiellen Ressourcen und Gütern verbunden ist, Menschen mit höherem ökonomischen Status naturgemäß in einer privilegierteren Lage sind, die es ihnen einfacher macht, anderen Hilfe anzubieten. Abhilfe könnten Orte der Begegnung und die Unterstützung durch die soziale Infrastruktur schaffen. Bevölkerungsschutzakteure können sich gezielt stärker im Sozialraum vernetzen und gemeinsam mit Nachbarschaftsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Kommunalverwaltung oder Quartiersentwicklung am Ausbau der sozialen Infrastruktur mitwirken.Der Weg zu einer selbstvorsorgenden Bevölkerung bleibt lang und mit einem Appell ist es nicht getan.

Bild: BS/Hoffmann

Behörden Spiegel: Welche Maßnahmen verfolgt Brandenburg, um die Zeitenwende in der Inneren Sicherheit umzusetzen?

René Wilke: Was wir für Brandenburg festhalten können, ist, dass im Koalitionsvertrag und auch im letzten Landeshaushalt ein deutlicher Schwerpunkt auf der Inneren Sicherheit lag. Das zeigt sich in der Stellenzahl und der -erhöhung auf 500 zusätzliche Stellen für die Polizei. Auch die Zahl der Mitarbeitenden im Verfassungsschutz wurde erhöht. Bei der Umsetzung des Sondervermögens in Brandenburg hat die Innere Sicherheit – nach dem Anteil, den die Kommunen erhalten und dem klassischen infrastrukturellen Anteil – den größten Etat abbekommen, um Modernisierungen in großem Umfang vorantreiben zu können und Investitionsbedarfe, wie etwa bei der Polizei-Infrastruktur, zu befriedigen.

Behörden Spiegel: Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um den Katastrophenschutz an die aktuelle Sicherheitslage anzupassen?

Wilke: Gerade im Bereich des Bevölkerungsschutzes gibt es erheblichen Nachholbedarf. Mit dem Brandenburg-Paket wurden die Resilienz und der Katastrophenschutz gestärkt. Wir haben mehr als 330 Katastrophenschutzleuchttürme in Brandenburg, die vielfältig einsetzbar und im Falle eines Blackouts oder einer größeren Naturkatastrophe dezentral im Bundesland eingerichtet sind, an denen Menschen es warm haben, unterkommen, ernährt, medizinisch versorgt werden und Handyempfang haben. Diese haben wir zuletzt auch Berlin angeboten. Dies ist aber nicht alles. Investiert haben wir in ein neues Wärmelager, Einsatzleitwagen, Technik zur Drohnenabwehr, gepanzerte Löschtechnik und vieles mehr.

Behörden Spiegel: Wie organisieren Sie mit Blick auf die aktuelle Regierungskonstellation entscheidende Mehrheiten für die Innere Sicherheit, um eine Zeitenwende auch politisch zu untermauern?

Wilke: Wir hatten in Brandenburg mit dem BSW einen Koalitionspartner, der die wesentlichen weltpoliti-

Das

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat die ressortübergreifende Arbeitsgruppe Hybride Bedrohungen (AG Hybrid) um eine Unterarbeitsgruppe Russland/Ukraine (UAG RUS/ UKR) ergänzt. Diese beschäftigt sich vor allem mit der Verbreitung pro-russischer Desinformationen. Ein ähnlich systematisches Vorgehen gegen Desinformationen, die in den Bereich der politisch motivierten Kriminalität (PMK) fallen, fehlt bislang. Zwar profitiert der Kampf gegen (desinformationsbasierte) PMK vom Digital Services Act (DSA) der EU und dem nationalen Durchführungsgesetz. Letzterem zufolge fungiert das Bundeskriminalamt als zentrale nationale Stelle zur Entgegennahme und Erstverarbeitung von Sachverhalten, die seitens der Hos-

WEITERBILDUNGSVERANSTALTUNG

Hürden für Videoschutz senken

Brandenburg passt Ordnungsbefugnisse an und reformiert Grenzmanagement (BS) Wie lässt sich die Einsatzfähigkeit der Sicherheitsbehörden in Krisenzeiten stärken? Brandenburgs Innenminister René Wilke (SPD) gibt im Interview Einblick in seine Pläne. Das Gespräch führte Dr. Eva-Charlotte Proll.

Ein Teeset auf dem Tisch, viele Projekte auf der Agenda: Innenminister René Wilke möchte zentrale Vorhaben für die Innere Sicherheit noch in dieser Legislatur umsetzen, beginnend mit der Reform des Polizeigesetzes.

schen Sicherheitsherausforderungen negiert hat. Ein Koalitionspartner, der auch die Notwendigkeit des Verfassungsschutzes unter dem Label einer vermeintlichen Nichtduldung von Meinungsvielfalt immer wieder infrage stellte. Aber darum geht es nicht.

Menschen können in diesem Land sehr viel denken, meinen und sagen. Nur anderen Schaden zufügen und extremistisch handeln, das geht nicht. Das sollte weiter Konsens sein. Deswegen, um auf Ihre Frage nach den Mehrheiten zurückzukommen, bin ich sehr zuversichtlich, dass es jetzt leichter wird als vorher.

Behörden Spiegel: Was machen Sie, um die Attraktivität der Polizei aufrecht zu erhalten und zu erhöhen, damit auch die 500 neuen Stellen besetzt werden können?

Wilke: Da sehe ich kein Problem: Zum einen haben wir deutlich mehr Bewerbungen als Ausbildungsstellen. So bewarben sich im vergangenen Jahr rund 3.800 Frauen und Männer bei der Polizei. Zum anderen ist es uns in den letzten Jahren gelungen, die Zahl der Ausbildungsplätze bei der Hochschule deutlich hochzufah-

Foto: BS/Klinger

ren. Wir werden jetzt weiter bei 440 bleiben, das ist die Höchstkapazität. Und wir bieten den Anwärterinnen und Anwärtern mit dem neuen Anwärterwohnheim eine Unterkunft. Bisher mussten sie sich selbst um eine Unterkunft kümmern. Mit diesem Anwärterwohnheim sorgen wir dafür, dass Menschen, die an der Hochschule der Polizei lernen, auch gut unterkommen. Das erhöht die Attraktivität für die Ausbildung massiv. Hinzu kommen neue Ausstattungen wie moderne Fahrzeuge, die Motivation schaffen. Aber ich glaube, der größte Faktor für die Polizei ist, dass es einfach ein supertoller Beruf ist. Gerade der heutigen Generation geht es stark darum, etwas Sinnhaftes zu machen. Bei welchem Beruf ist das denn so wie bei der Polizei, wo man Menschen helfen kann, wo man Notlagen bekämpfen kann, wo man Leuten das Handwerk legt, die anderen Böses antun wollen? Das ist eine hoch sinnstiftende Arbeit, die zu Recht stark respektiert wird.

Behörden Spiegel: Welche rechtlichen und praktischen Maßnahmen ergreift Brandenburg, um illegale Grenzübertritte wirksam, aber human zu kontrollieren?

Wilke: Für die Grenzkontrolle ist der Bund zuständig. Unser Part dabei ist, , dass wir mit der zentralen Ausländerbehörde und der Bundespolizei sehr eng zusammenarbeiten. Bei den Aufgriffen im Grenzgebiet sorgen wir dann dafür, dass entweder eine Rückführung veranlasst wird, wenn jemand kein Aufenthaltsrecht hat, oder eine Betreuung in unseren Strukturen stattfindet. Wir haben gerade erst im Dezember das neue Landesaufnahmegesetz beschlossen. Über das Landesaufnahmegesetz sorgen wir dafür, dass das ganze Verfahren etwas besser strukturiert wird und die Kommunen weiter entlastet werden. Wir haben jetzt schon eine Erstaufnahmeeinrichtung, in der erst mal überprüft wird, mit wem wir es zu tun haben. Wenn es eine mögliche Perspektive gibt, aber noch Schwierigkeiten bestehen, erhalten Betroffene künftig in Übergangseinrichtungen sofort Zugang zu Sprachkursen, Praktika und Qualifikationen sowie Arbeitsangebote. So können sie sich ihren Platz hier durch eigene Leistung erarbeiten. Wird das Angebot nicht angenommen oder besteht kein Bleiberecht, führt der Weg in die Ausreiseeinrichtung – der dritte Pfeiler des Gesetzes.

Darüber hinaus haben wir das Thema Abschiebungshafteinrichtungen vor uns. Wir hatten früher eine, die wurde vor einigen Jahren abgeschafft. Ich glaube, dass wir prinzipiell die Funktion jedoch brauchen. Aktuell laufen dazu die Endverhandlungen mit Berlin für eine Mitnutzung von deren Einrichtung.

Behörden Spiegel: Das heißt, die se soll wann fertig sein? Oder bezugsbereit?

Wilke: Sie existiert. Ich hoffe, dass wir noch im Frühjahr soweit durch sind mit dem Vertrag.

Behörden Spiegel: Wo sehen Sie den größten Anpassungsbedarf bei

Von Fake News zu Fanatismus

Wie Desinformationen und Verschwörungstheorien politisch motivierte Kriminalität begünstigen

(BS/Sven-Eric Fikenscher) Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) setzen sich zunehmend mit den Gefahren auseinander, die von der Verbreitung sogenannter Fake News beziehungsweise Desinformationen (ein weniger aufgeladener Begriff, der sich in diesem Zusammenhang durchgesetzt hat) ausgehen.

den rechtlichen Rahmenbedingungen der Polizeiarbeit?

Wilke: Änderungen im Polizeigesetz erfolgen in enger Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen der Polizei, mit meinem Haus und den Gewerkschaften – also auf allen Ebenen. Daraus ist ein Katalog entstanden – etwa zum Einsatz von Online-Durchsuchungen oder zur elektronischen Fußfessel. Wir haben jetzt den ersten Anwendungsfall und streben auch an, das spanische Modell umzusetzen. Wir wollen in Sachen Videoeinsatz an Meidungs- und Gefahrenorten den Rechtsrahmen so verändern, dass der Videoschutz erhöht wird, ohne dass wir in Städten massenhaft Kameras haben. Aber die Hürden für den Videoeinsatz im öffentlichen Raum sind derzeit so hoch, dass wir sie in ganz Brandenburg nur an zwei Stellen haben. Es gibt jedoch mehr Stellen, an denen es aus meiner Sicht angemessen wäre. Hessen hat da zum Beispiel einen guten Weg gefunden: mit einer Öffnungsklausel. Gerade wenn festgestellt wird, dass bestimmte Orte beispielsweise von der Bevölkerung gemieden werden, sollten wir auch ein solches Mittel einsetzen können.

Behörden Spiegel: Welche Aufgabenverteilung zwischen Polizei und Ordnungsämtern streben Sie dabei an?

Wilke: Wir diskutieren außerdem über Veränderungen am Ordnungsbehördengesetz und das neue Austarieren zwischen Ordnungsbehörden und Polizei. Hier geht es auch um das Thema Videoüberwachung. Diese wird bisher vor allem polizeilich bearbeitet. Ich finde jedoch, dass wenn Städte bestimmte Räume überwachen wollen, dann auch dazugehört, dass sie es selbst machen. Aber wir müssen ihnen dann auch die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten dafür geben. Zudem wünschen sich die Ordnungsbehörden mehr Handlungsmöglichkeiten, wenn es um kleinere Vergehen im Stadtraum geht, zum Beispiel wenn jemand zu zweit auf einem Roller fährt. So etwas kann auch das Ordnungsamt machen. Diese und andere Beispiele helfen auch, Kapazitäten für anderes freizusetzen.

POLIZEITAG HALLE

DIENSTAG, 23. JUNI 2026

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tingdiensteanbieter gemeldet werden müssen, weil diese „eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit [mindestens] einer Person“ darstellen. Es gibt aber kein behördenübergreifendes Management, geschweige denn ein gemeinsames System zur Koordination von Maßnahmen gegen PMK-relevante Desinformationen. Dabei wäre dies dringender denn je. Anhänger sämtlicher Formen von Extremismus neigen besonders häufig dazu, politischen Falschaussagen und Pauschalisierungen Glauben zu schenken. In rechtsextremen Kreisen gewann seit der Flüchtlingskrise etwa die Theorie vom „großen Austausch“ an Popularität, wonach die einheimische Bevölkerung im Zuge eines Geheimplans, hinter dem oftmals jüdische Strippenzieher vermutet werden, durch nicht-weiße Einwanderer ersetzen werden solle. Linksextreme machen unter anderem die Polizei und den Sicherheitsapparat für die angebliche Unterdrückung ihrer autonomen Szene und deren Anhänger verantwortlich.

Islamistische Akteure verbreiten teilweise gezielt falsche Angaben über die palästinensischen Opfer des Gaza-Krieges (mitunter unterstützt von Linksautonomen) und Reichsbürger sowie Selbstverwalter sprechen der Bundesrepublik Deutschland und ihren Verfassungsorganen die Existenzberechtigung ab und erklären geltendes Recht sowie das Gewaltmonopol des Staates für ungültig. Neue Impulse mit technischen Möglichkeiten

Die Verbreitung von Desinformationen und Verschwörungstheorien ist an sich zwar nicht strafbar, kann aber gezielt zum Einsatz kommen, um illegale Aktivitäten zu rechtfertigen. Der „große Austausch“ diente Rechtsterroristen mehrmals als Rechtfertigung für Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte, Linksautonome verweisen bei Ausschreitungen gegen die Polizei gerne auf angebliche Gewalt von staatlicher Seite, Islamisten nutzen oftmals verzerrte und falsche Angaben über

das Leid in Gaza zur Begründung antisemitischer Anschläge und aus dem Umfeld der Reichsbürger-Szene kam es sogar zu Umsturzplänen, die auf die gewaltsame Abschaffung der verfassungsmäßigen Ordnung abzielten.

Aus der Sicherheitsforschung hat es zuletzt neue Impulse im Kampf gegen Desinformationen gegeben. Das betrifft nicht nur die Erfassung und Analyse von falschen Aussagen (das EU-geförderte Projekt RESONANT überprüft beispielsweise die diesbezüglich verfügbaren Tools), sondern auch die Entwicklung deutlich umfassenderer KI-Plattformen wie etwa im Rahmen des ebenfalls EU-geförderten FERMI (Fake News Risk Mitigator)-Projekts. Dessen technische Plattform beinhaltet unter anderem folgende KI-basierte Komponenten: 1) ein Ermittlungstool, das die Verbreitung von Nachrichten in den Sozialen Medien, die als illegal eingestuft worden sind, erfassen kann, 2) Tools zur Bedrohungsanalyse, die auf Basis der verfügbaren Datenlage

zum Nexus zwischen Desinformationskampagnen und Kriminalität Prognosen über das Kriminalitätsgeschehen in den jeweils nächsten vier Wochen erstellen und 3) Tools, die Gegenmaßnahmen vorschlagen, die per KI ausgewählt werden, sofern die konkreten Umstände ein bestimmtes Vorgehen nahelegen.

Auf diesem Weg können sich Ermittlungszeiten bei Vorgängen in den Sozialen Medien durch die KIgesteuerte Identifizierung von Accounts, die illegales Material (weiter) verbreiten, sowie die Sammlung von Beweismaterial deutlich verkürzen. Außerdem kann die Prognose der zukünftigen Kriminalitätslandschaft die Einsatzplanung begünstigen, während eine Vorauswahl an möglichen Gegenmaßnahmen deren Planung und Konzeption fördert.

Sven-Eric Fikenscher ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Center of Excellence for Police and Security Research (CEPOLIS) des Fachbereichs Polizei an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern. Foto: BS/privat

Behörden Spiegel: Welche Erfahrungen konnten Sie im ersten Jahr des LBF NRW sammeln und an welchen Parametern messen dessen Erfolg?

Stephanie Thien: Unser Knowhow können wir als eine Behörde punktgenau einsetzen und sind so schneller in der Umsetzung. Das Wissen und die Ideen, was die Praxis braucht, hatte die Steuerfahndung auch zuvor – zum Beispiel für neue IT-Tools. Jetzt kommt dieser Input im IT-Kompetenzzentrum zusammen und wir gehen von der Idee direkt in die Umsetzung für alle. Und das gilt für viele Bereiche, in denen die Sonderstellen im LBF NRW die Spezialistinnen und Spezialisten vor Ort gezielt unterstützen können. Ein weiterer großer Pluspunkt ist die Vernetzung mit anderen Strafverfolgungsbehörden – insbesondere international. Da haben wir ganz neue Möglichkeiten, seit nicht mehr zehn einzelne Steuerfahndungsämter sich um Kontakte für eine gute Zusammenarbeit bemühen müssen, sondern es ein Landesamt für alle gibt. Nordrhein-Westfalen führt allein 21 Großverfahren mit der Europäischen Staatsanwaltschaft. Das ist schon eine Hausnummer.

Behörden Spiegel: Hat die Bündelung von über 1.200 Steuerfahnderinnen und -fahndern die Schlagkraft tatsächlich erhöht? Gab es Reibungsverluste bei der Umstellung von dezentralen auf zentrale Strukturen?

Thien: Unsere Wirkungskraft hat sich auf jeden Fall deutlich und spürbar erhöht. Das ist auch nur logisch: Die zehn Steuerfahndungsämter waren früher getrennte Einheiten. Wenn in einem großen Fall untereinander Amtshilfe notwendig

Ein erfolgreiches erstes Jahr

Mit geballter Kraft gegen kriminelle Finanzgeschäfte (BS) Zum einjährigen Bestehen des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW (LBF NRW) zieht Behördenleiterin Stephanie Thien im Interview eine selbstbewusste Zwischenbilanz. Darin erläutert sie, wie die Bündelung personeller Kräfte die Wirkungskraft und Effektivität erhöhte und welchen Einfluss diese auf die (internationale) Zusammenarbeit haben. Die Fragen stellte Lars Mahnke.

war, so war das immer mit Aufwand verbunden. Als ein Amt haben wir den spürbaren Synergieeffekt, unbürokratisch und schnell Personal dort zusammenzuziehen, wo gerade dringend Unterstützung gebraucht wird – und das rein virtuell. Denn jetzt können alle von überall aus auf denselben Datenbestand zugreifen. Diese neuen Informationsflüsse und Berichtswege müssen selbstverständlich eingeübt werden und das braucht ein bisschen Engagement. Aber Reibungsverluste sehe ich nicht.

Behörden Spiegel: NordrheinWestfalen unterstützt aktuell 21 Umsatzsteuer-Großverfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUSta). Was macht das LBF NRW hier erfolgreicher als andere Fahndungsstellen in Europa? Gibt es rechtliche oder praktische Grenzen im internationalen Bereich?

Thien: Diese Menge an hochkomplexen Ermittlungsverfahren, wo es in jedem Einzelfall um zweistellige Millionenschäden geht, macht deutlich: Nordrhein-Westfalen ist ein bedeutender Partner der Europäischen Staatsanwaltschat. Die Zahl der Verfahren ist seit Gründung des LBF NRW weiter gestiegen. Die nordrhein-westfälische Steuerfahndung war stets ein verlässlicher Kooperationspartner für die Europäische Staatsanwaltschaft.

Behördenleiterin Stephanie Thien blickt zufrieden auf das erste Jahr der neugeschaffenen Landesbehörde.

Foto: BS/Ministerium der Finanzen

Mit der Gründung des LBF NRW haben wir unsere Organisationsstrukturen optimiert, Ressourcen zusammengezogen und den Bereich Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung personell aufgestockt.

Behörden Spiegel: Sind Personal, IT und rechtliche Instrumente ausreichend, um die hochkomplexen Verfahren im Bereich Cum-Ex und Cum-Cum aufzuklären? Wo sehen Sie den größten Reformbedarf im Steuer- und Strafrecht, um solche Modelle künftig zu verhindern?

Thien: Durch die bisherige Rechtsprechung und die verschärfte Gesetzeslage ist aus meiner Sicht hin-

reichend geklärt: Das waren keine legalen Steuertricks, sondern illegale Deals mit dem Ziel einer Steuerhinterziehung. Unsere Aufgabe im LBF NRW ist es, für diese Straftaten die Beweise zu finden. Auch hier hat sich die neue Struktur als Segen erwiesen: Diese Ermittlungen sind nicht dezentral und nebeneinander her zu führen – sie müssen gebündelt bearbeitet werden. Dazu haben wir drei Sachgebiete mit besonderen Strategie- und Analyseaufgaben betraut und intern sowie extern verstärkt – aktuell auch im Bereich der IT-Fahndung. Die verschiedenen Perspektiven der Fachleute kommen am Fall zusammen und das gibt uns zusätzliche Power.

Behörden Spiegel: Welche Rolle spielt Künstliche Intelligenz bei den Ermittlungen – und wie stellen Sie Transparenz und rechtliche Nachvollziehbarkeit sicher?

Thien: Da wir mit besonders geschützten Steuerdaten arbeiten, setzen wir auf KI-Lösungen, die wir selbst entwickeln und komplett in der Hand haben. Auch hier kommen wir in beachtlichem Tempo von der Idee zur Einsatzfähigkeit. Dabei verfolgen wir einen strikten Human-inthe-Loop-Ansatz: Die KI soll in den Terabytes und Terabytes an Daten, die wir im Rahmen unserer hochkomplexen Ermittlungsverfahren auswerten müssen, die auffälligen

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Muster sehr viel schneller aufspüren, als es ein Mensch könnte. Steuerstraftaten können so zukünftig schneller nachgewiesen werden. Die KI kann aber das kriminalistische Gespür nicht ersetzen – letztlich obliegt die Bewertung immer unseren Fachleuten. Von daher ändert sich im Ergebnis nichts. Wir kommen nur sehr viel schneller zu diesem Ergebnis.

Behörden Spiegel: Das LBF hat umfassende Auswertungen zu Influencer-Einnahmen durchgeführt. Sehen Sie eher Unkenntnis oder systematische Steuerhinterziehung als Grund für die Unstimmigkeiten und wie groß schätzen Sie den finanziellen Schaden?

Thien: Hier ist die Antwort ganz klar: sowohl als auch. Es gibt ganz sicher eine große Gruppe junger Menschen, die unbedarft zu Erfolg gelangt sind und möglicherweise schlicht nicht wissen, dass die gesponserte Bali-Reise auch steuerrelevant ist. Uns als LBF NRW geht es aber vor allem um die leider große Gruppe von professionellen Influencerinnen und Influencern, die teilweise zigtausend Euro pro Monat mit Content aus Deutschland für deutsche Follower verdienen und nicht einmal eine Steuernummer haben. Sie arbeiten hier wie jede berufstätige Person – aber entziehen sich der Steuerpflicht. Das ist schlicht ungerecht. Schätzungen, wie groß dieser Steuerschaden insgesamt ist, halte ich für unseriös – gerade weil die Szene so heterogen und jeder Einzelfall anders ist. Aber die

Zwischen Schutz und Strafverfolgung –Antworten der Polizei der Zukunft

6.–7. Mai 2026 | 6. – 7.

René Wilke Minister des Innern und für Kommunales, Brandenburg
Prof. Dr. Roman Poseck Minister des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, Hessen
Thomas Strobl Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Baden-Württemberg
Daniela Behrens Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Niedersachsen
Dr. Eva Högl
Die Senatorin für Inneres und Sport, Bremen
ITALIEN

Behörden Spiegel: Warum hat sich die vfdb entschieden, das Referat 16 Bevölkerungsschutz zu gründen?

Benno Fritzen: Der Impuls zur Gründung kam sowohl von innen, wie auch von außen: Angesichts der zunehmenden Bedeutung des Zivil- und Katastrophenschutzes in der Diskussion und Entwicklung der deutschen Sicherheitsarchitektur wurden die Themen innerhalb der vfdb immer häufiger erörtert und nahmen an Relevanz zu.

Hinzu kam, dass die vfdb gerade in den letzten Jahren von Seiten der Politik, der Behörden und der Verbände immer häufiger um ihre fachliche Einschätzung zu aktuellen Themen gebeten wurde, so z.B. zu Fragen der gesellschaftlichen Re silienz oder zum Schutz Kritischer Infrastrukturen. Innerhalb der vfdb wurde daher bereits vor zwei Jahren das Kompetenzzentrum Bevölke rungsschutz der vfdb gegründet, welches als kleine Ad-hoc-Gruppie rung bei Bedarf die Position der vfdb vorbereitete. Die politische sowie administrative Unabhängigkeit der vfdb waren dabei sehr hilfreich und haben zur Akzeptanz beigetragen. Diese Stärke und Position wollen wir mit der Gründung des Referates 16 Bevölkerungsschutz ausbauen und verstetigen.

Lücke ist nicht gleich Lücke

Administrative Krisenbewältigung ist ausbaufähig (BS) Gerade bei länderübergreifenden Lagen steht das Krisenmanagement vor Problemen, sagt Benno Fritzen. Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) hat u. a. deshalb als Kompetenznetzwerk ein neues Referat gegründet. Fritzen erklärt als erster Vorsitzender des Referats 16 „Bevölkerungsschutz“, welche Baustellen es gibt. Die Fragen stellte Bennet Biskup-Klawon.

Behörden Spiegel: Wie schätzen sie den aktuellen Zustand des Bevölkerungsschutzes in Deutschland ein?

Benno Fritzen war von 1994 bis zu seiner Pensionierung 2017 Leiter der Feuerwehr Münster sowie von 2004 bis 2017 Vorsitzender des Arbeitskreises „Zivil- und Katastrophenschutz“ der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren. Foto: BS/privat

Fritzen: Das Referat tagt Anfang Februar erst zum zweiten Mal. Eine abgestimmte Meinung der Mitglieder des Referates muss sich somit erst noch bilden. Meine persönliche Einschätzung dazu lautet in einem Satz zusammengefasst: operativ überwiegend gut, administrativ überwiegend verbesserungswürdig. Was meine ich damit? Wenn in Deutschland ein Bürger oder eine Bürgerin in eine Notlage gerät und die 112 wählt – egal ob Feuerwehr oder Rettungsdienst –, dann kommt Hilfe. Das funktioniert bundesweit überwiegend sehr gut. Schwieriger wird es, wenn die politisch Verant-

„Wir brauchen in bestimmten Lagen eine faktische Zentralisierung“

wortlichen oder die administrativen Strukturen der Gefahrenabwehr gefragt sind, also zum Beispiel zivile Krisenstäbe oder Verwaltungsstäbe. Da sieht man in Deutschland leider eine ziemlich große Spannweite. Es gibt Kreise, kreisfreie Städte und Länder, in denen das gut läuft. Es gibt aber eben auch andere, bei denen aus meiner Sicht noch sehr viel Luft nach oben ist. Besonders deutlich wird das bei größeren Lagen oder bei Ereignissen, die mehrere Bundesländer betreffen. Da zeigt die Erfahrung, dass es gerade in der Zusammenarbeit und Koordination noch erheblichen Verbesserungsbedarf gibt. Das ist keine gute Voraussetzung für Lagen, die zukünftig vielleicht auch den Zivilschutz betreffen. Auch wenn wir seit Gründung der Bundesrepublik keinen Einsatz auf Basis des Zivilschutzgesetzes abwickeln mussten, so wäre es doch fahrlässig, diese Herausforderung nicht ernst zu nehmen und sich nicht gründlich darauf vorzubereiten.

Behörden Spiegel: Welche Fähigkeitslücken haben wir Ihrer Meinung nach?

Fritzen: Wir haben weniger Fähigkeits- als vielmehr Zuständigkeitslücken — insbesondere bei länderübergreifenden Lagen. Es ist nicht geregelt, wer bei länderübergreifenden Lagen die Führung und Leitung der zahlreichen Katastrophenschutzeinheiten übernimmt: Wenn wir diese Situation dann auf Lagen nach dem Zivilschutzgesetz projizieren – also den Verteidigungsfall – dann ist nur geregelt, dass die nach jeweiligem Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall wahrnehmen. Die entscheidende Frage ist dann aber doch: Wer koordiniert die Maßnahmen der Länder auf Bundesebene? Welches Gremium ist dazu autorisiert und befähigt?

Behörden Spiegel: Brauchen wir im Bevölkerungsschutz eine Zentralisierung?

Fritzen: Nach meiner Einschätzung brauchen wir nicht zwangsläufig eine Zentralisierung der Zuständigkeiten, was ja eine Änderung unserer Verfassung erforderlich machen würde. Aber wir brauchen in bestimmten Lagen eine faktische Zentralisierung, also unter Wahrung der fö-

deralen Strukturen eine harmonisierte Vorgehensweise der Länder. Behörden Spiegel: Brauchen wir mehr verpflichtende Krisenstabsausbildung und Übungen?

Fritzen: Ja – auf jeden Fall! Das heißt nicht, dass eine Kreis- oder Stadtverwaltung jeden Tag, jede Woche und auch nicht jeden Monat eine Katastrophe üben muss. Nein, das muss sie nicht. Aber sie muss es überhaupt tun. Und genau hier liegt die große Divergenz zwischen den operativen und den administrativen Stäben. Im operativen Bereich – Feuerwehr, Rettungsdienst, Hilfsorganisationen, THW – wird regelmäßig, in enger Taktung geübt. Wer dort Führungsverantwortung übernimmt, ist in der Regel kein Neuling im System, sondern hat längere Zeit Erfahrung und wurde gezielt für diese Führungsaufgabe geschult. Das garantiert nicht, dass alles perfekt läuft, aber auch dort gilt: Eine schwache Leistung ist die Ausnahme und bestätigt die Regel. Ganz anders sieht es im administrativen und politischen Bereich aus. Hier übernehmen Personen Führungsverantwortung – werden Landrat oder Oberbürgermeisterin, Dezernent oder Beigeordnete in einer Gefahrenabwehrbehörde – und müssen aus dieser Stellung heraus Leitungsfunktionen ausüben, ohne dass sie ihre Qualifikation nachweisen müssen. Sie werden durch politische Wahlen über Nacht in eine sehr verantwortungsvolle Position gespült, und kein Mensch überprüft, ob sie dem gewachsen sind.Das ist ein riesiges Defizit unseres derzeitigen Gefahrenabwehrsystems in Deutschland. Wir leisten uns den Luxus, an die Spitze einer Gefahrenabwehrorganisation absolute Laien zu setzen. Deren Performance kann gut sein, bleibt aber dem Zufall überlassen. Das hat die Bevölkerung nicht verdient.

Lageeinschätzung vor Ankunft

Automatisierte Drohnen in der Entwicklung

(BS/Michael Drews*) Schnelle Entscheidungen sind im Einsatzalltag von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei unverzichtbar. Doch gerade in den ersten Minuten nach einem Notruf fehlen häufig präzise Informationen über das tatsächliche Geschehen vor Ort. In unübersichtlichem Gelände, bei Großschadenslagen oder in schwer zugänglichen Bereichen erschwert diese Unsicherheit die Disposition und kostet wertvolle Zeit.

Einsatzplanung maßgeblich verbes sert. Während Fahrzeuge noch auf dem Weg sind, verfügen Einsatz kräfte bereits über Informationen zu Brandverläufen, Zugangswegen, Personenverteilung oder möglichen Gefahrenstoffen.

Noch vor ihrem Eintreffen können sich Einsatzkräfte eine Übersicht über die Lage verschaffen. Foto: BS/DLR

Das vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) koordinierte und gemeinsam mit Vodafone, Frequentis und der Berufsfeuerwehr Rostock durchgeführte Projekt ADELE (Automatisierter Drohneneinsatz aus der Leitstelle, d. Red.) setzt genau an dieser kritischen Phase an und entwickelt ein System, das automatisierte Drohnen unmittelbar nach Eingang eines Notrufs startet, noch bevor ein einziges Einsatzfahrzeug ausrückt. Kern des Konzepts ist ein vollständig digitalisierter Ablauf: Sobald ein Notruf eingeht, übermittelt die Leitstellensoftware der Feuerwehr die ermittelten Geokoordinaten an ein automatisiertes „Entsendesystem“. Dieses prüft anhand der Notrufdaten, ob ein Drohneneinsatz sinnvoll ist und plant in Sekundenschnelle eine Flugroute. Gibt die Einsatzdisposition grünes Licht, hebt die Rettungsdrohne automatisch ab und fliegt von ihrer Basisstation direkt zum Einsatzort. Parallel sendet sie hochauflösende Live-Bilder sowie Telemetriedaten an die Leitstelle. Dadurch entsteht ein frühes Lagebild, das Lageeinschätzung und

Die technische Verantwortung liegt beim DLR, welches die Drohne, die Flugsteuerung und die Datenüber mittlung von und zur Drohne be reitstellt. Die eingesetzte Sensorik kombiniert optische und thermi sche Kameras und ermöglicht so präzise Beobachtungen unter un terschiedlichen Bedingungen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der sicheren und regelkonformen Durchführung der Missionen: Flug routen basieren auf aktuellen Be wegungsdaten, Systeme arbeiten DSGVO-konform, und alle Prozes se entsprechen den Anforderungen für BVLOS-Einsätze. Damit wird eine zuverlässige Basis geschaffen, um automatisierte Drohnenflüge perspektivisch auch im Realbetrieb zu etablieren. Vodafone liefert im Projekt als Basis das 5G-Netz — in Verbindung mit MCx (Mission Critical), das die Daten einerseits in Echtzeit, andererseits mit hoher Datensicherheit überträgt. Gleichzeitig stellt das Unternehmen den DroNetHub zur Verfügung – eine Plattform, die mit vollständigen Datensätzen für eine realistische Risikoanalyse des jeweiligen Flugkorridors sorgt. Statt

Automatisierte Drohnen liefern Live-Bilder vom Einsatzort. Foto: BS/DLR

auf statische und teils veraltete Bevölkerungsdaten zurückzugreifen, nutzt der DroNetHub anonymisierte Bewegungsanalysen des Mobilfunknetzes, um das Bodenrisiko dynamisch einzuschätzen. Dies kann künftig Genehmigungsprozesse verkürzen, die bislang besonders zeitintensiv waren.

Frequentis ermöglicht die Einbindung in die bestehende Leitstellenarchitektur. Durch die Integration in etablierte Systeme wie ASGARD (Feuerwehr) und LifeX (Polizei) bleibt die Bedienung in vertrauten Abläufen verankert. Die Drohne

wird somit zu einem weiteren einsatzrelevanten Mittel, das direkt aus der Leitstelle heraus gesteuert, überwacht und in taktische Entscheidungen eingebunden werden kann — ohne zusätzliche Arbeitsplätze oder parallele Software.

Anwenderin an Bord

Die Berufsfeuerwehr Rostock agiert als Anwendungspartnerin und prüft das System unter realen Bedingungen. In einem komplexen Übungsszenario im September 2025 wurde erstmals ein vollautomatisierter Ablauf demonstriert: Notruf, Analy-

se, Start, Echtzeitübertragung und Lagebildbildung, alles in wenigen Minuten. Die Übung zeigte, wie groß das Potenzial für schnellere Entscheidungen, präzisere Disposition und erhöhte Einsatzsicherheit ist. Besonders positiv wurde die Möglichkeit bewertet, kritische Faktoren wie Zufahrtswege oder Gefahrenlagen frühzeitig zu erkennen und Einsatzmittel entsprechend anzupassen.

Projekt als Zeichen der Zeit ADELE steht damit exemplarisch für den Wandel, der den Bevölkerungsschutz in den kommenden Jahren prägen wird. Automatisierte Systeme, vernetzte Drohnen, digitale Risikenanalysen und Leitstellenintegration eröffnen neue Wege, um Einsatzkräfte effizienter und sicherer zu unterstützen. Die Kombination aus Luftbildaufklärung und frühzeitiger Informationshoheit kann dazu beitragen, komplexe Lagen besser zu beherrschen, gerade angesichts wachsender Herausforderungen durch Klimafolgen, Bevölkerungswachstum und Einsatzverdichtung. Das Projekt zeigt, dass der Einsatzort von morgen nicht erst mit dem Eintreffen der ersten Kräfte beginnt. Er beginnt bereits Sekunden, nachdem der Notruf angenommen wurde: digital, vernetzt und aus der Luft. Damit schafft ADELE einen richtungsweisenden Impuls für die Modernisierung des Bevölkerungsschutzes und die Einsatzführung der Zukunft.

*Michael Drews ist Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit beim Institut für Flugführung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR).

S eit Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine häufen sich Meldungen über Störungen der Satellitennavigationssysteme, besonders im osteuropäischen Luftraum. Auch ein Störfall, bei dem ein Flugzeug mit der EUKommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an Bord betroffen war, verdeutlicht die Relevanz des Themas. Unstrittig ist, dass Störangriffe auf Satellitennavigationssysteme technisch möglich sind und auch durchgeführt werden. Der Begriff Globale Satellitennavigationssysteme (GNSS) umfasst die vier weltweit verfügbaren Systeme Galileo, GPS, BeiDou und GLONASS, deren Satelliten sich in einer Flughöhe von etwa 20.000 Kilometern über der Erdoberfläche befinden. Aufgrund dieser großen Entfernung und der relativ geringen Sendeleistung der Satelliten sind die auf der Erde empfangenen GNSS-Signale vergleichsweise schwach und entsprechend leicht störbar. Besonders leicht zu manipulieren sind die sogenannten offenen Signale, deren Signalstruktur öffentlich bekannt ist. Diese Signale werden auch von Smartphones genutzt. Eine größere Sicherheit bieten zugangsbeschränkte Signale wie das militärische Signal des GPS oder der Public Regulated Service (PRS) von Galileo. Aber auch diese Signale sind gegen Störungen nicht vollständig immun.

GNSS-Signalstörungen betreffen nicht nur die Navigation. GNSS liefert auch hochpräzise Zeitinformationen, die beim Betrieb von Energie- und Telekommunikationsnetzen sowie im Börsenhandel zur Zeitsynchronisation verwendet werden, damit die Netze nicht aus dem Takt geraten und Trades zeitlich exakt datiert werden können. In unserer digitalen Gesellschaft können Störungen der GNSS somit weitreichende gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgen haben.

Manipulation durch Aussendung von Störsignalen

Durch das Aussenden von Störsignalen kann die Verarbeitung der eigentlichen GNSS-Signale durch den Empfänger unterbunden oder manipuliert werden.

Erster Schritt zur Abwehr

Jamming und Spoofing: Störangriffe erkennen

(BS/Dr. Axel Rülke/Dr. Jan Michael Becker ) Satellitennavigation ist aus der modernen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Sie wird etwa im privaten Umfeld, in der Luftfahrt sowie in Bereichen der Kritischen Infrastruktur wie Telekommunikation und Energieversorgung eingesetzt. Die dabei genutzten Signale lassen sich leicht stören oder gezielt manipulieren. Dies stellt ein erhebliches Gefahrenpotenzial für die digitale Gesellschaft dar. Um diesen Bedrohungen frühzeitig zu begegnen, entwickelt das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie ein Monitoringsystem zur Erkennung von Störungen der Satellitennavigationssignale.

Jamming

Störsender

Position: ? ? ?

Geschw.: ? Kurs: ? Uhrzeit: ? Datum: ?

GNSS-Empfänger

angezeigte Position, Zeit ≠ tatsächliche Position, Zeit

Spoofing

Störsender

Position: lat 54° 35' 12" N lon 8° 16' 59" E height 15 m

Geschw.: 30 km/h Kurs: 270° Uhrzeit: 12:36:15 Datum: 01.01.1815

GNSS-Empfänger

Auswirkungen von Jamming und Spoofing auf GNSS-Empfänge können massiv sein.

tatsächliche Route geplante Route

Foto: BS/BKG

verschlüsselte Signale vergleichsweise einfach angegriffen werden. Monitoring von GNSS-Signalen Ein Monitoring kann Störungen von GNSS-Signalen nicht verhindern, wohl aber einen Überblick über die aktuelle Lage in Bezug auf Störungen liefern, um GNSSNutzer möglichst schnell über Bedrohungen und Einschränkungen zu informieren. Nach der Detektion einer Störung sind Störquellen zu lokalisieren und Störsender möglichst auszuschalten.

Das GNSS-Signal-Monitoring des BKG orientiert sich methodisch an den genannten Wirkmechanismen von Signalstörungen. Genutzt werden soll dabei insbesondere dezentrale Sensorik. So wurde eine prototypische mobile Messplattform entwickelt. Diese verwendet rohe Signale, die direkt von der Empfangs-Antenne abgegriffen werden. Kurze Ausschnitte daraus (sog. „Snapshots“) können entlang der Prozesskette der GNSS-Signalverarbeitung analysiert werden. Diese Prozesskette läuft sonst verborgen im GNSS-Empfangsgerät ab. Die Analyse der Snapshots mit maßgeschneiderten Algorithmen erlaubt die gezielte Suche nach Auffälligkeiten, die charakteristisch für Jamming- bzw. Spoofing-Attacken sind. Erste Tests unter realen Störbedingungen beim „Jammertest 2024“ in Bleik/Norwegen verliefen sehr vielversprechend. In den nächsten Schritten sind die Sensorik und Datenanalyse weiter auszubauen und in einem Gesamtkonzept operationell umzusetzen.

Unter dem Begriff Jamming werden Störattacken zusammengefasst, bei denen die schwachen Satellitensignale mithilfe eines stärkeren Störsignals überstrahlt werden. Die GNSS-Empfänger können dann das Originalsignal nicht mehr erkennen und auswerten oder die Genauigkeit der Auswertung ist zumindest beeinträchtigt. In der Regel bemerkt ein Nutzer dadurch die Störung. Jamming ist mithilfe von Störsendern technisch relativ einfach umzusetzen.

Seine

Laufbahn begann Tiesler mit dem Wehrersatzdienst im Ortsverband des Technischen Hilfswerks (THW). Seit 1992 war er hauptamtlich für das THW tätig. Ab 1995 koordinierte er die Auslandeinsätze des Hilfswerks. Im Jahr 2000 wechselte er in das Bundesministerium des Innern und war dort war dort unter anderem Referent im Referat für Zivile Verteidigung, NATO-Angelegenheiten, Katastrophenschutz, Technisches Hilfswerk, Humanitäre Hilfe und Warnangelegenheiten. Von 2009 bis 2016 war er Vizepräsident des BBK. Sicherheit nur im Konzert zu gewährleisten

Schließlich übernahm Tiesler 2015 zentrale Aufgaben in der Organisation und Verteilung der Flüchtlinge. 2016 folgte der Einsatz als Vizepräsident beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und 2018 als Präsident des Bundesinstitutes für Sportwissenschaft (BISp), bevor er 2022 zum Präsidenten des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe berufen wurde. Hinzu kamen zahlreiche Auslandseinsätze. In seine Zeit als oberster

In typischen Jamming-Szenarien liefern GNSS-Empfangssysteme keine Position und Zeitinformation mehr. Großräumiges Jamming tritt vor allem in den globalen Krisengebieten auf. Sogenanntes Spoofing bezeichnet dagegen einen gezielten Angriff auf einzelne Nutzer. Dabei werden vom Angreifer falsche GNSS-

Tiesler verabschiedet

BBK-Nachfolge noch nicht bekannt

„Meaconing“ kann als besondere Form von Spoofing aufgefasst werden. Dabei werden echte GNSSSignale von einem Angreifer aufgezeichnet und zeitverzögert oder anderweitig verändert wieder abgestrahlt. Die Nutzersysteme erkennen diese Signale als echt an und berechnen damit falsche Positionen und Zeitinformationen –ähnlich wie beim Spoofing. Mit Meaconing-Attacken können auch

Signale erzeugt und abgestrahlt. Der GNSS-Nutzer kann diese gefälschten Signale nicht von echten unterscheiden. In der Folge werden Position und Zeitinformationen falsch berechnet – sie können durch Spoofing gezielt manipuliert werden. Solche Attacken stellen insbesondere in Anwendungen mit Sicherheitsbezug eine existentielle Bedrohung dar; ohne geeignetes Monitoring können sie kaum entlarvt werden. Durch die Verwendung verschlüsselter Signale wie das PRS-Signal von Galileo lassen sich Manipulationen durch Spoofing weitgehend verhindern. Diese Signale sind jedoch nur besonders autorisierten Nutzergruppen vorbehalten. Für die allermeisten Anwendungen werden die sehr verwundbaren offenen Signale verwendet – gerade auch in sensiblen Bereichen wie Verkehr, Telekommunikation, Energieversorgung oder Finanzhandel.

Dr. Axel Rülke leitet beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) die Außenstelle Leipzig sowie das Referat Satellitennavigation.

Foto: BS/privat

Dr. Jan Becker arbeitet beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) im Referat Satellitennavigation im Bereich GNSS Signal-Monitoring.

Foto: BS/privat

(BS/ecp) Der Lotse des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) geht von Bord. Nach rund vier Jahren legt Ralph Tiesler sein Amt als Präsident des BBK nieder und verabschiedet sich in den Ruhestand.

BBK-Präsident Ralph Tiesler bekräftige den Anspruch, dass Sicherheit nur gesamtgesellschaftlich zu erreichen sei.

Bevölkerungsschützer der Republik fielen Krisen, die Deutschland immer noch zu bewältigen hat: die im Zuge des russischen Angriffkrieges befürchtete Gasmangellage und ein damit verbundener Blackout, die Neuausrichtung des Zivilschutzes

Foto: BS/Dr. Proll

Keine Zentralstelle, sondern Orientierung

Zugleich betonte Tiesler , dass Sicherheit nur im Zusammenwirken aller Sicherheitseinrichtungen gewährleistet werden könne. Das BBK müsse Systemverantwortung für diese Zusammenhänge über-

in Deutschland sowie die Bedrohungen durch hybride Angriffe auf Kritische Infrastrukturen (KRITIS). In seiner Verabschiedung dankte der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Hans-Georg Engelke, ihm ausdrücklich für seinen Einsatz. Die aktuelle Sicherheitslage, so Engelke, ziehe vielen „den Boden unter den Füßen weg“. Tiesler griff diesen Befund auf und beschrieb Sicherheit als „lange Zeit stabilen Halt“. Heute gelte jedoch: „Sicherheitsbedrohungen sind gekommen, um zu bleiben.“ Dies sei nicht als Resignation zu verstehen, sondern als kontinuierliche Aufgabe. Entscheidend sei bei Katastrophen nicht allein das Ereignis selbst, sondern wie gut eine Gesellschaft darauf vorbereitet sei. Der Staat bilde dabei die Grundlage für Vertrauen in Krisen und Katastrophen.

nehmen und eine gestaltende Rolle einnehmen – nicht im Sinne von Zentralisierung, sondern als orientierende und verbindende Kraft. Bevölkerungsschutz müsse verlässlich funktionieren. Ein gemeinsames Verständnis von Resilienz müsse Grundlage eines breiten gesellschaftlichen Konsenses sein.

BMI hält sich bedeckt Im Resümee wurde deutlich: Mit Tiesler geht jemand in den Ruhestand, der sein berufliches Leben konsequent in den Dienst des Staates und des Bevölkerungsschutzes gestellt hat. Engelke erinnerte daran, dass das BMI für vielfältige Verwendungen und Einsatzmöglichkeiten gesorgt habe – „wir haben ihn viel bewegt“ –, oft an Orte, an denen Krisen zu bewältigen gewesen sein. Die Verabschiedung endete mit stehenden Ovationen. Wie es mit dem BBK weitergeht, ist noch offen. Eine Sprecherin des BMI erklärte dazu auf Anfrage des Behörden Spiegel: „Minister Dobrindt wird zu gegebener Zeit über eine Nachfolge entscheiden und diese dem Kabinett vorschlagen. Darüber hinaus äußern wir uns zu einer möglichen Nachbesetzung nicht öffentlich.“

Blaulicht spiegelt sich auf nassem Asphalt, ein Kotflügel ragt in ungewöhnlichem Winkel aus dem Chassis hervor, der Berufsverkehr kommt zum Erliegen. In solchen Momenten beginnt für die Einsatzkräfte nicht nur die Erstversorgung und Absicherung, sondern auch die komplexe Aufgabe der Unfallaufnahme. Messungen, Fotos, Skizzen und später aufwendige Rekonstruktionen gehören zum Standard – insbesondere dann, wenn Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Autofahrende beteiligt sind und es auf genaue Geschwindigkeiten und Bewegungsabläufe ankommt. Im Jahr 2024 waren laut polizeilichen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 30.744 Fußgängerinnen und Fußgänger in Unfälle mit Personenschaden in Deutschland verwickelt. Dabei wurden 27.081 Personen verletzt. Nachdem diese Zahl seit 2021 kontinuierlich anstieg, verzeichnete das Amt im Jahr 2024 einen kleinen Rückgang von knapp 500 Personen im Vergleich zum Vorjahr. 402 Fußgängerinnen und Fußgänger verloren im Straßenverkehr ihr Leben. In allen Fällen kam es zu einem Polizeieinsatz, der gründliche Analysen nach sich zog.

Von der Gangart zur Geschwindigkeit des Aufpralls KI soll nun für die Polizei Frankfurt zu einer deutlichen Zeitersparnis führen. „Pace-AI“ ist seit November 2025 im Einsatz. Insgesamt sind zehn Frankfurter Dienststellen mit 18 beschulten Polizeivollzugskräften beteiligt. Das teilte die Pressestelle der Polizei Frankfurt auf Nachfrage mit. Für die Pilotierung wurde Frankfurt gezielt aufgrund seiner Größe und Verkehrsdichte ausge-

Wohnungseinbruchdiebstähle werden oft von Serientätern begangen. Und die polizeiliche Erfahrung zeigt, dass diese ein bestimmtes Tatmuster haben und in der Nähe bald wieder einzubrechen versuchen (Near-Repeat-Ansatz). Nun wollten die Polizeibehörden mithilfe, einer breiten Datenbasis solche typischen Muster besser erkennen und herausfinden, ob ein Serientäter am Werk gewesen war, der womöglich bald wiederkommen würde, oder ein Einmaltäter, den man zwar fassen wollte, aber der keinen weiteren Einbruch in der Gegend verüben würde. Das beinhaltet mehrere Probleme. Erstens: Schien ein Einbruch die Tat eines Serieneinbrechers zu sein, fuhren mehr Polizisten in der Gegend Streife. Wenn dann der nächste Einbruch ausblieb: Lag die Software daneben mit der Prognose? Oder hatte die Streife den Täter vertrieben?

Empirische Studien und Evaluationen zu Predictive Policing in Deutschland kamen überwiegend zu „moderaten“ oder ambivalenten Ergebnissen, so Eike Bone-Winkel, stellvertretender Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Ein paar Treffer mehr, eine effizientere Schwerpunktsetzung, aber kein eindeutiger, großer Effekt auf die Gesamtkriminalität. So seien Wohnungseinbruchszahlen auch in Ländern ohne Predictive Policing System gesunken. Kriminologische Arbeiten betonten das „Präventionsparadox“ aus einem BDK-Papier: „Der Erfolg nicht eingetretener Taten ist schwer belegbar, und andere Faktoren (Sicherheitsmaßnahmen, demografische Trends, Pandemielagen etc.) überlagern oft die Wirkung.“ Ein zweites Problem: Es besteht die Gefahr, „bürger- und menschenrechtsrelevante Verzerrungen

Erst knallt's – dann kommt die KI

Die Polizei holt sich künstliche Unterstützung

(BS/Mirjam Klinger) Netzwerkanalyse, Transkriptionen oder Übersetzung – gerade bei der Verarbeitung von (Massen) Daten ist KI keine unbekannte Variable mehr. Neuer ist hingegen die Anwendung direkt im Feld. So testet die Polizei Frankfurt nun KI bei der Unfallanalyse.

Bisher kam KI in Frankfurt noch nicht zum Einsatz. Validiert wurde sie anhand von Daten zu Fußgängerunfällen aus der Datenbank „Road Accident In-Depth Studies“ (RAIDS) des britischen Verkehrsministeriums. BS/benjaminnolte, stock.adobe.com

wählt. So erklärt Klemens Hahn, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main, dass die Auswahl durch das Projektmanagement des Forschungsprojekts der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) am Campus Wiesbaden, erfolgte. Geleitet werde das Projekt nun von Antonio Pedron, Erster Polizeihauptkommissar. Das Polizeiprä-

sidium fungiere dabei sowohl als Endnutzer als auch als Forschungspartner der HöMS. „Da die Hessische Hochschule für öffentliche Verwaltung und Sicherheit keine Verkehrsunfalldaten erhebt, ist sie auf die Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeibehörden angewiesen“, konkretisiert Hahn Über eine Software kann die Anwendung direkt auf der Polizeiwa-

che genutzt werden. Hierfür wurden alle teilnehmenden Polizeistationen mit einem Zugangs-Link ausgestattet. „Mithilfe Künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen kann das Tool anhand minimaler Informationen wie Fahrzeugschäden und Fußgängerprofil (Gangart und Überquerungsrichtung) die Aufprallgeschwindigkeit schätzen und die Unfallbedingungen in Sekunden-

Was war, was ist, was wird

Von Pilotprojekten zu Routineeinsätzen in der Einbruchsprävention

(BS/Ulrike Heitmüller) Vor etwa zehn Jahren haben mehrere Polizeibehörden angefangen, mit Predictive Policing zu arbeiten. Vorausschauende Polizeiarbeit nutzt mathematische Modelle, um Tatwahrscheinlichkeiten vorherzusagen und durch operative Maßnahmen, beispielsweise erhöhte polizeiliche Präsenz, auf diese reagieren zu können. Diese Modelle können eine raum-, zeit- und personenbezogene Datenbasis verwenden. Was ist daraus geworden?

Digitale Analysewerkzeuge halten Einzug in die Polizeiarbeit – ihr Nutzen, ihre Grenzen und ihre rechtlichen Folgen sind jedoch umstritten. BS/Urupong, stock.adobe.com

im Justizsystem zu etablieren bzw. zu verstärken, so z.B. die ohnehin bestehende Tendenz, bestimmte Bevölkerungsgruppen polizeilicherseits unterzuversorgen oder anderen gegenüber algorithmengestützt noch übergriffiger zu werden (bspw. beim racial profiling)“, warnte der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. Dazu komme, dass Algorithmen ihre eigenen Ergebnisse mit „feedback loops“ beeinflussen können, weil sie sich sozusagen mit ihren eigenen Ergebnissen füttern und so ein Bias verstärken, so die Europäische Agentur für Grundrechte (FRA). Schon früh habe der BDK in einem Positionspapier verfassungs- und datenschutzrechtliche Prüfung, enge Grenzen für personenbezogene Systeme und obligatorische externe Kontrollen gefordert. Heute, so Bone-Winkel , herrsche rechtlich „im Bereich der landesbezogenen

Gefahrenabwehrgesetze weiterhin ein Flickenteppich: Länder regeln automatisierte Datenanalyse in Polizeigesetzen teils explizit (Hessen, NRW, Bayern), teils gar nicht“. Dabei hätten in den vergangenen Jahren Datenschutzbehörden und Gerichte wiederholt Grenzen gezogen und Nachbesserungen erzwungen. Auch setzten viele Behörden, anders als vom BDK gefordert, nicht auf polizeiliche Eigenentwicklungen, stattdessen hätten „wirtschaftliche, technische und politische Gründe […] kommerziellen Anbietern einen relevanten Platz gesichert.“

Die Praxis heute In der Praxis, so Bone-Winkel, „wird Predictive Policing in Deutschland überwiegend als ergänzendes Lageund Planungsinstrument genutzt (z.B. SKALA in NRW, KrimPro in Berlin)“. Raumbezogene Predictive

schnelle rekonstruieren“, erklärte der Pressesprecher. Die Ergebnisse dienten dann als Entscheidungshilfe für die zuständigen Beamtinnen und Beamten. Ersetzen könnten sie die zertifizierten Unfallermittlerinnen und -ermittler allerdings nicht. Vielmehr können die rechnerischen Schätzungen des Systems laut Hahn dabei helfen, Hypothesen oder Aussagen hinsichtlich der Fahrzeuggeschwindigkeit und des Verhaltens von Fußgängerinnen und Fußgängern zu bestätigen oder zu widerlegen. „Darüber hinaus kann das Geschwindigkeitsschätzungsmodul Hinweise liefern, die für die Beurteilung der Absicht als subjektives Element der Straftat relevant sind.“ Hahn verwies zudem darauf, dass die KI künftig auch für die Rettungsdienste relevant sein könnte, „da seine Entwicklungs-Roadmap computergestützte Tools umfasst, mit denen sich die Schwere von Hirnverletzungen bei Fußgängern abschätzen und virtuelle CT-Scans auf tragbaren Geräten am Unfallort erstellen lassen, wobei lediglich die Fahrzeugschäden und anthropometrische Parameter der Fußgängerinnen und Fußgänger berücksichtigt werden.“

Entwickelt wurde die KI von der Coventry University in Großbritannien. Neben der Testung in Frankfurt sind weitere Feldversuche durch britische Polizeibehörden für 2026 geplant. Bei den Frankfurter Polizeidienststellen soll die Pilotisierung Ende Oktober. Anschließend werde in Zusammenarbeit mit der Coventry University eine Auswertung durchgeführt und entschieden, ob und wie die Anwendung weiter genutzt werde, so Hahn

Policing Verfahren wie Wohnungseinbruch und Kfz-Diebstahl seien in einigen Ländern in den Routinebetrieb übergegangen, in anderen nach Pilotphasen wieder eingestellt oder umgebaut worden. Nicht mehr eingesetzt wird es etwa in den Polizeipräsidien Stuttgart und Karlsruhe. Diese hatten im Rahmen zweier Pilotphasen 2015/2016 und 2017 bis 2019 die Software Precobs getestet. Bei Wohnungseinbruchdiebstählen „sollten basierend auf dem sogenannten Near-Repeat-Ansatz mögliche Folgedelikte im Umfeld eines Tatorts prognostiziert und durch polizeiliche (Präsenz-)Maßnahmen in den betroffenen Gebieten verhindert werden“, so Patrick Knapp, Pressereferent im baden-württembergischen Innenministerium.

Das Bundeskriminalamt (BKA) setzt kein Predictive Policing ein, weil die Befassung von Einbruchdiebstahl in Deutschland Ländersache ist. KI allgemein wird im BKA in diversen Abteilungen genutzt, allerdings, so ein Sprecher des Amts, verfolge das BKA den „Grundsatz, dass keinerlei Entscheidungen allein auf Basis eines KI-Systems getroffen werden dürfen.“ Stattdessen könne KI als Vorauswerter großer Datenmengen fungieren oder bei Einzelfallanalysen Hinweise liefern. „Den größten Einfluss hat KI dabei in der operativen Einsatz- und Ermittlungsunterstützung, der Kriminaltechnik und zunehmend auch in Administrations- und Verwaltungsprozessen.“ Bone-Winkel fasst zusammen: „Predictive Policing ist als Nischeninstrument in einigen Ländern etabliert, in Form raumbezogener Systeme wie SKALA, KrimPro und KLB operativ sowie breiterer Analyseplattformen. Ein bundesweiter Standard oder flächendeckender Einsatz existiert nicht.“

„Die Nutzung der Software Precobs automatisierte die bereits bekannte kriminalistische Vorgehensweise“ und wurde nach der zweiten Pilotphase abgesetzt. Precobs hat keine personenbezogenen, sondern ausschließlich raum- oder zeitbezogene Daten genutzt, manche nennen es deswegen auch nicht „predictive policing“, sondern „predictive mapping“ oder „predictive identification“.

Bereits heute findet sich KI in offensiven Waffensystemen (z. B. Drohnen), in defensiven Systemen zur Grenz- und Objektsicherung (etwa Luft-, Raketen- und Artillerieabwehr mit Zielerkennung), sowie in nicht-letalen Anwendungen für Cyber-Operationen, Aufklärung, Logistik, Einsatzplanung und Ressourcenallokation. Ihre besondere Stärke liegt vor allem in der Auswertung großer Datenmengen aus verschiedensten Quellen in kürzester Zeit zwecks einer darauf basierten Entscheidungsfindung.

Die Rechtslage hingt dieser Realität noch hinterher: Spezialnormen sind rar, daher gelten grundsätzlich die einschlägigen Gesetze und verschiedene Querschnittsregime. Allerdings hat die EU KI Verordnung militärische KI aus Ihrem Anwendungsbereich genommen. Ihr Gedanke des risikobasierten Ansatzes bleibt jedoch als Leitlinie relevant. Das gilt nicht zuletzt deshalb, weil auch insoweit der Grundsatz gilt, dass die rechtlichen Anforderungen mit der Risikolage steigen.

Das humanitäre Völkerrecht als Leitplanke

Das humanitäre Völkerrecht (Genfer Abkommen und Zusatzprotokolle) bindet Deutschland und gilt weitgehend als Gewohnheitsrecht. Es verlangt insbesondere eine Befolgung der Prinzipien der Unterscheidung (Abgrenzung zwischen Kombattanten und Zivilpersonen sowie zwischen militärischen Zielen und zivilen Objekten), Verhältnismäßigkeit und Vorsorge auch beim Einsatz KI-gestützter Systeme. Zentrales Kriterium ist die sogenannte „meaningful human control“: je nach Autonomiegrad erfolgt eine Einbindung des Menschen „in the loop“ (Mensch trifft die finale Wirkentscheidung), „on the loop“ (Mensch überwacht den Ablauf in Echtzeit) oder „out of the loop“ (Mensch setzt nur vorab definierte Grenzen in der Entwicklung und bleibt für Aufsicht, Freigabe und Nachsteuerung verantwortlich).Bei letalen Wirkentscheidungen ist ein strenger „human in the loop“-Maßstab regelmäßig erforderlich. Daraus folgen Anforderungen an Abschaltund Übersteuerungsfunktionen, an die Qualität der Trainingsdaten, an

Ursprünglich 2020 als reine E-Government-Plattform gestartet, entwickelte sich die ukrainische App DIIA im Kontext des russischen Angriffskriegs zum digitalen Rückgrat der ukrainischen Verteidigung. DIIA zeigt, wie digitale Tools Teil der nationalen Verteidigungsfähigkeit werden und zivil-militärische Kooperation im Kriegsfall eingesetzt werden kann. So garantiert die digitale Identität (eID) selbst bei der physischen Zerstörung lokaler Register die Handlungsfähigkeit der einzelnen Bürgerin und des einzelnen Bürgers. Flankiert wird dies durch Echtzeit-Warnmeldungen zum Bevölkerungsschutz, der Möglichkeit, die Ukraine über Hilfszahlungen zu unterstützen, und Tools wie „eEnemy“, die den Bürgern erlaubt Feindbewegungen zu verfolgen und Kriegsverbrechen zu dokumentieren.

Die Krux mit dem Föderalstaat Doch während die Ukraine auf ein dezentralisiertes System setzt, steht Deutschland vor der Herausforderung, solche Ansätze in einen föderalen Rechtsstaat zu integrieren. Ist die im Ukraine-Krieg eingesetzte App also an die deutsche Vorsorgestrategie adaptierbar? Der rechtliche Rahmen setzt enge Grenzen. Insbesondere das humanitäre Völkerrecht warnt vor dem

KI als Gamechanger

Eine Betrachtung der rechtlichen Implikationen

(BS/ Dr. Florian Reiling*/Lennart Stahl*) Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Kriegsführung derzeit gefühlt schneller, als der Gesetzgeber Regeln formulieren kann. Auch Deutschland befindet sich in dieser Phase des verteidigungspolitischen Umbruchs. So plant die Bundeswehr die Beschaffung von Loitering-Munition als Teil ihrer KI-Strategie. Dieser Technologiesprung hat zahlreiche Rechtsfragen aufgeworfen. Einerseits zeigen aktuelle Konflikte, das Erfordernis schnellerer Lagebilder und präziserer Abwehr auf. Andererseits werden die Risiken völkerrechtswidriger Wirkungen datengetriebener Systeme ohne ausreichende Kontrolle offenbar.

Der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) zum Beispiel in Drohnen hat komplexe rechtliche Implikationen. Foto: BS/Ann-Kathrin Steinbring, Bundeswehr

Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungslogik sowie an die Qualifikation des Bedienpersonals. Flankiert wird dies durch die Vereinbarkeitsprüfung nach Art. 36 ZP I 1977 durch das Verteidigungsministerium. Wenngleich die KI-VO eine explizite Ausnahme für militärische KI vorsieht, bleibt das Außenwirtschaftsrecht vollumfänglich anwendbar. Insbesondere die Ausfuhrkontrollen nach der Dual-Use-VO und dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) bzw. der Außenwirtschafts-Verordnung (AWV) (mit Ausfuhrliste Teil I Abschnitt A) sind im Rahmen des BAFA-Genehmigungskontrollregime nebst der Embargoregelungen zu berücksichtigen. Betroffen sind dabei Waren, Software und Technologien, inklusive elektronischer Übermittlungen, diesbezügliche Re-Exporte sowie Vermittlungsge-

schäfte. Das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) begründet für die Herstellung, den Erwerb und die Überlassung von Kriegswaffen weitere Genehmigungspflichten, deren Missachtung strafbewehrt ist. Hierunter fallen regelmäßig Drohnen und Loitering Munition als voraussichtlich auch – wenngleich nicht explizit genannt – militärische Software, sofern sie integraler Bestandteil der Waffe ist. Die neue Produkthaftungsrichtlinie erfasst ausdrücklich Software und KI-Systeme und auch national steht mit der Umsetzung der Richtlinie ein neues Produkthaftungsgesetz bevor. Daraus folgt eine strikte, verschuldensunabhängige Haftung über den gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen einschließlich Safety-by-Design (Haftung für Konzeption-/Planungsphase) und Update-Pflichten. Hervorzuheben ist dabei, dass das

fortlaufende Machine-Learning gerade nicht von der Haftung entbindet. Daneben greifen deliktsrechtliche Produzenten- und Verkehrssicherungspflichten, unter anderem mit den damit einhergehenden Produktbeobachtungspflichten. Nicht vollständig geklärt ist der Anwendungsbereich und die Durchsetzung solcher Ansprüche bei hoheitlichem Einsatz von Verteidigungs-„Produkten“. Im Fall des Einsatzes durch Hoheitsträger (insbesondere durch Streitkräfte) ist eine Abgrenzung zur staatlichen Verantwortlichkeit vorzunehmen. Unter Umständen tritt eine Produkthaftung dann hinter etwaigen Amtshaftungsansprüchen zurück. Denkbar bleiben allerdings Regressansprüche. Für Trainingsund Inputdaten ist eine belastbare sogenannte „Chain-of-Title“ (Rechtekette) sicherzustellen, deren Gewährleistung bereits in der

Vom Smartphone an die Heimatfront

Die ukrainische DIIA-App

(BS/Bissinger/Zylowski/Benada) Der Wandel der europäischen Sicherheitsarchitektur zwingt die Bundesrepublik zu einer strategischen Neuausrichtung. Das Konzept der „Gesamtverteidigung“ (Total Defense) rückt verstärkt in den Fokus, wobei die Widerstandsfähigkeit der Zivilgesellschaft gegenüber hybriden Bedrohungen ebenso entscheidend ist wie die militärische Stärke. In diesem Kontext dient die ukrainische App DIIA als beachtenswerte Fallstudie für zivil-militärische digitale Resilienz.

Verlust des Schutzstatus von Zivilpersonen, wenn diese über digitale Tools direkt an Feindseligkeiten teilnehmen. National verhindern das Trennungsgebot des Grundgesetzes (Art. 87a) und strafrechtliche Bestimmungen (Paragraph 99 StGB) eine zivile Beteiligung an militärischen oder geheimdienstlichen Tätigkeiten. Eine direkte Übernahme von DIIA-Funktionen wie der aktiven Bürgerberichterstattung über Truppenbewegungen für Deutschland kommt folglich aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in Frage. Betrachtet man die bundesrepublikanische strukturelle und administrative Architektur, so besteht ein zentrales Hindernis für die Übertragbarkeit. Im Gegensatz zur zentralisierten Steuerung durch das ukrainische Ministerium für digitale Transformation ist die deutsche Verwaltung durch föderale Fragmentierung geprägt. Wo die Ukraine schnelle, agile Anpassungen vornimmt, müssen in

Deutschland Kompetenzen zwischen dem Bundesinnenministerium, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie den 16 Bundesländern und zahllosen Kommunen mühsam koordiniert werden. Diese Zersplitterung führt zu massiven Defiziten bei der Interoperabilität; verschiedene IT-Lösungen und Anbieter erschweren den nahtlosen Datenaustausch, der für eine integrierte Krisenvorsorge unabdingbar ist. Zusätzlich zur strukturellen Komplexität spielt das gesellschaftliche Vertrauen eine entscheidende Rolle. In der Ukraine genießt DIIA eine große Akzeptanz, da sie im Kriegszustand greifbare Vorteile für die Sicherheit und Versorgung bietet. Deutschland hingegen ist durch eine tief verwurzelte Datenschutzkultur und eine skeptische Haltung gegenüber staatlichen Datensammlungen geprägt. Während die

Ukraine eine „Kultur der digitalen Einigkeit“ vorlebt, kämpft Deutschland mit einer geringen Nutzung bestehender Warn-Apps und einem schwach ausgeprägten Bewusstsein für digitale Vorsorgemodelle. Dennoch bietet das Modell wertvolle Impulse für Deutschland, insbesondere bei der eID, Echtzeit-Warnsystemen und der Krisenverwaltung. Seit Kriegsbeginn auf 60 Funktionen erweitert, sichert die Plattform staatliche Handlungsfähigkeit, wobei einige Funktionen auch in Friedenszeiten anwendbar sind. Durch die Bündelung von E-GovernanceDiensten – vom digitalen Ausweis und Führerschein über Steuer- und Sozialleistungen bis hin zu rechtsverbindlichem digitalem Signieren von Dokumenten – wird hierbei die staatliche Handlungsfähigkeit der Ukraine gesichert. Die Zentralisierung und Vereinheitlichung von Kommunikation und Verwaltungsprozessen könnten die deutsche Vorsorgestrategie stärken, voraus-

Beschaffungsphase praxistaugliche Lizenzmodelle erfordert. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind – sofern keine spezifischen Ausnahmen greifen – die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Zur Vermeidung algorithmischer Diskriminierung sind schließlich repräsentative, qualitätsgesicherte Datensätze und Bias-Audits vorzusehen.

Zwischen Chancen, Recht und Risiko

Neben den dargestellten zwingend einzuhaltenden rechtlichen Erwägungen stellt sich die Frage, ob ein Mehr an menschlicher Kontrolle zwangsläufig zu besseren Ergebnissen führt. In bestimmten (eng zu umreißenden) Fällen bietet gerade der Einsatz von KI-Systemen die Chance, ein Mehr an Schutz der Zivilbevölkerung und damit eine bessere Durchsetzung des humanitären Völkerrechts zu erreichen. Zu denken ist beispielsweise an eine durch KI-Systeme verbesserte, weil umfassendere Raumaufklärung und Datenanalyse oder frühere Erkennbarkeit von Bedrohungslagen, die menschlich nicht leistbar wären. Diese Chancen beschränken sich naheliegenderweise auf KI-Systeme ohne potenziell letale Wirkungen. Sobald KI-Systeme in Zielauswahl oder sonstige letale Wirkentscheidungen eingreifen, muss der strenge „meaningful human control“ Maßstab zur Anwendung kommen. Von alledem betroffen sind zunächst Hersteller, Integratoren und Vertreiber. Sie müssen entlang der gesamten Herstellungs- und Lieferkette risikobasierte Compliance etablieren und ein wirksames Export- und Genehmigungsmanagement sicherstellen. Für staatliche Akteure – insbesondere das BMVg, die Beschaffungsbehörden der Bundeswehr sowie die Streitkräfte und Aufsichtsstellen – bedeutet dies, im Rahmen ihrer Prüfungen klare „meaningful human control“-Konzepte zu verankern, Personal professionell zu schulen und den Betrieb der KI-Elemente fortlaufend zu auditieren. *Dr. Florian Reiling berät in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes bei Osborne und Clark. *Lennart Stahl ist Rechtsreferendar bei Osborne und Clark.

gesetzt, sie basiert auf einer robusten, interoperablen Infrastruktur. Zusammenfassend lässt sich festhalten: DIIA ist kein Modell zum bloßen Kopieren, sondern ein Objekt zum Lernen. Für Deutschland bedeutet dies, digitale Resilienz nicht erst im Krisenmodus, sondern durch langfristigen Vertrauensaufbau, klare rechtliche Grundlagen und eine konsequente Überwindung der föderalen IT-Kleinstaaterei zu entwickeln. Eine evolutionäre Entwicklung nach dem estnischen Vorbild der App mRiik erscheint hierbei erfolgversprechender als der Versuch, ukrainische Kriegsstrategien unmittelbar auf deutsche Friedensbedingungen zu übertragen. Vorsorgepolitik mit E-Governance zu kombinieren ist hierbei nicht nur in Deutschlands Interesse, sondern stößt in Brüssel sicherlich auch auf offene Ohren.

Die in diesem Artikel präsentierten Ergebnisse wurden von den Autorinnen und Autoren innerhalb eines internationalen Forschungsteams gemeinsam mit Iasmina-MariucaStoian und Mihnea Turcitu über ihr Engagement als Research Fellows beim EPIS Thinktank e.V .erarbeitet und bei den Defence Days präsentiert. Das Projektteam führt die Forschung fort und wird hierzu über EPIS in naher Zukunft weiterführende Publikationen veröffentlichen.

„Eskönnte destruktiv werden“ – Nichts weniger als das versprach die Präsidentin des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), Kornelia Annette Lehnigk-Emden, für die Umstrukturierung ihres Amtes im Mai. Über weitere Details, die über den Einsatz der metaphorischen Brech stange hinausgehen, bewahrte die Präsidentin allerdings noch Still schweigen. Lediglich, dass gegen wärtig Gespräche zwischen Koblenz und Berlin erfolgten, ließ sich Lehnigk-Emden in Berlin entlocken. Der Staatssekretär im Bundesmi nisterium der Verteidigung (BMVg), Dr. Nils Schmid, nannte zwar eben falls keine Details zur Neustruk turierung des BAAINBw, machte aber deutlich, wo die Ambitionen liegen. „Wir treiben die Beschaf fungsbeschleunigung voran“, ver sprach er. Dabei strebe das Haus von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) eine „lang fristige Zusammenarbeit mit der Industrie an, die Skalierung und Tempo von Anfang an mitdenkt“. Die „Time to Bundeswehr“ – also die Zeit, bis Systeme bei der Truppe zulaufen – zu verkürzen, sei dabei leitgebend.

Der Digitalfunk erhitzt die Gemüter

Der Anspruch, die Beschaffungs prozesse für die deutschen Streit kräfte zu beschleunigen, treibt die Planerinnen und Planer im BMVg schon seit Längerem an. Folgerichtig reiht sich die Neustrukturierung des BAAINBw in eine lange Liste von Maßnahmen und Maßnahmenpaketen seit der Verkündung der Zeitenwende im Februar 2022 ein. Das Mitte Januar dieses Jahres beschlossene Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (PBBGBw) und sein Vorgänger sind dabei nur das prominenteste Beispiel. Dem hohen Anspruch stehen allerdings immer wieder einzelne Projekte gegenüber, die mit dem neuen Primat der Beschleunigung nicht vereinbar zu sein scheinen. Das mediale Echo fällt bisweilen vernichtend aus. Das Großprojekt Digitalisierung landbasierter Operationen (D-LBO) fällt in diese Kategorie. Bei der Beschaffung und der Einrüstung neuer digitaler Funkgeräte traten vielfältige Verzögerungen und Probleme auf. Das Thema bewegt auch den Staatssekretär und die BAAINBw-Präsidentin. Ihre Analysen fallen allerdings unterschiedlich aus. So sieht Schmid die Verantwor-

Mehr als nur Vergabe

Daran krankt die Beschaffungsbeschleunigung

(BS/Jonas Brandstetter) Dem BAAINBw steht im Mai eine Neugestaltung bevor. Die Strukturen sollen sich der neuen Dring-

Als der Leopard 2 konstruiert wurde, waren digitale Funkgeräte noch Zukunftsmusik. Die modernen Geräte auf der alten Plattform mit Strom zu versorgen, ist nicht trivial. Foto: BS/Bundeswehr/Mario Bähr

tung vor allem aufseiten der Industrie. Er gesteht ein, „dass es bei einzelnen Projekten zu Verzögerungen kommt“. Dafür zeichnen seiner Ansicht nach aber zentral die Lieferanten verantwortlich. „Fragen Sie die, die es bauen, woran es hakt“, wütete Schmid. Denn bei D-LBO werde schlicht nicht das geliefert, was vertraglich vorgesehen sei. „Wir haben Aufträge vergeben, die nicht erfüllt wurden“, lautet die Devise des Staatssekretärs. Wie bei ihrem Kollegen aus dem Ministerium lässt das Thema DLBO Lehnigk-Emden ebenfalls nicht kalt. „Der Digitalfunk macht mir Blutdruck“, gestand sie in Berlin ein. Das liegt ihrer Aussage nach aber vornehmlich in der Vielzahl von „Fehlinformationen“ begründet, „die in der Öffentlichkeit verbreitet“ seien. Sie erzürnte sich darüber, dass ihr Amt im Jahr 12.000 Verträge abschließe, in der öffentlichen Debatte allerdings nur fünf stattfänden. Der Digitalfunk sei einer davon. Dabei sei die Lage weit weniger dramatisch, als me-

dial suggeriert. Das verdeutlichte Lehnigk-Emden an einem Beispiel: Wer mit seinem privaten Mobiltelefon in den Alpen nach Netz suche, werde sich schwertun. Vor genau diesem Problem stünden auch die Streitkräfte gegenwärtig. An einer Lösung arbeite man zurzeit. Gleichzeitig sei der mediale Aufschrei zu Problemen bei der Einrüstung der neuen digitalen Funkgeräte in die Legacy-Plattformen des Heeres hochstilisiert. Die Bundeswehr rüste zurzeit 15.000 Funksysteme in über 300 Plattformen ein. Das schließe Fahrzeuge wie den Kampfpanzer Leopard 2, der vor mehr als 20 Jahren konstruiert wurde, ein. In diesem Zusammenhang festzustellen, dass es eine leistungsfähigere Lichtmaschine brauche, sei normal. „Deswegen machen wir Musterrüstungen“, stellte Lehnigk-Emden klar.

Die großen Aufreger gründeten häufig auf Momentaufnahmen von Truppenübungsplätzen, die sich bei näherer Betrachtung als Managementprobleme herausstellten.

Das Thema sei komplex – deswegen erbittet sich die Präsidentin Zeit für ihr Amt und die Industrie, um der Probleme Herr zu werden.

Des Pudels Kern ist nicht die Vergabe Komplex ist nicht nur das Einrüsten neuer Funkgeräte in zwanzig Jahre alte Panzer, sondern auch der Vergabeprozess im BAAINBw. Diesen erläuterte Lehnigk-Emden in Berlin im Detail. Denn bevor das Beschaffungsamt etwas ausschreiben kann, muss zunächst der Generalinspekteur (GI) der Bundeswehr eine Anforderung stellen. Die Forderung des GI geht an das Planungsamt der Bundeswehr, das auf dieser Basis eine funktionale Fähigkeitsforderung erstellt. Dieses Dokument wird dem BAAINBw übergeben und dient der Erstellung von drei Lösungen. Diese wiederum finden erneut ihren Weg zum GI. Voraussetzung für eine Vergabe ist allerdings immer, dass die entsprechenden Haushaltsmittel vorliegen. Dessen Aufstellung nimmt zwei Jahre in Anspruch. Wenn der

GI also etwas fordere, das nicht im Haushalt angemeldet sei, verzögere sich die Vergabe um weitere zwei Jahre, betonte Lehnigk-Emden Dieser Prozess sei – so stellte die Präsidentin des BAAINBw klar – viel zu lang. Das BAAINBw stelle dabei nur einen kleinen Anteil. Wenn der Beschaffungsprozess als Ganzes beschleunigt werden solle, müssten deshalb Planung und Beschaffung zusammengeführt werden. Mit dieser Einschätzung findet die Präsidentin des BAAINBw Unterstützung beim Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Beschaffung und Supply Management, an der Universität der Bundeswehr München (UniBw München), Prof. Dr. Michael Eßig. Er forderte, Ausschreibungen und Vergaben bereits in den frühen Phasen so zu gestalten, dass sie auf einen aufnahmefähigen Markt treffen. Denn wer die Schuld für die lahmenden Prozesse nur auf Seiten des Vergaberechts suche, springe zu kurz. „Beschaffung ist viel mehr als Vergabe“, stellte er klar. Der bisher praktizierte vergabeorientierte Umgang habe eine Einengung des Marktes bewirkt. So habe die Zahl der öffentlichen Angebote für Beschaffungsverfahren massiv abgenommen. „40 Prozent aller EUweiten Vergabeverfahren enden nur mit einem Angebot“, mahnte Eßig Der Ökonom fordert, sich eine holistischere Perspektive auf die Beschaffung anzueignen. Konkret kommen der Beschaffung seiner Ansicht nach zwei Aufgaben zu: die des Bad und die des Good Cops. Ersterer ist angehalten, sicherzustellen, dass sich möglichst viele Lieferanten mit ihren Produkten bewerben. Die Aufgabe des Good Cops ist es wiederum, aus diesem qualitativ breiten Angebot die besten herauszufiltern. Wer diesen Wettbewerb gut zu gestalten suche, sei angehalten, im Beschaffungsprozess weit vor der Vergabe anzusetzen. Die Frage, wie Anforderungen definiert werden, ist hierbei entscheidend. Konkret forderte der Ökonom, mit dem Instrument der Markterkundung bereits frühzeitig die Realitäten des Marktes in die Anforderungsbeschreibungen zu integrieren. Denn genau an dieser Stelle habe es in der Vergangenheit oft gekrankt. Bisweilen sprengten die Leistungsanforderungen für neue Systeme die Grenzen des physikalisch Möglichen. Das Spannungsfeld zwischen dem, was der Markt liefern könne, und den Leistungsanforderungen bleibe in der vergabezentrierten Logik unbearbeitet. Die Folge: die berüchtigten Goldrandlösungen.

In Größe und Umfang ist der jüngste Vertrag, den das USVerteidigungsministerium (DoD) vergangenen Monat mit dem Rüstungsunternehmen L3Harris Technologies abschloss, beispiellos. Die US-Regierung investiert eine Milliarde Dollar in das Raketengeschäft von L3Harris. Konkret sieht der Kontrakt vor, dass das Rüstungsunternehmen in der zweiten Hälfte des Jahres 2026 einen Börsengang des Geschäftsbereichs Missile Solutions durchführt. Damit entsteht ein börsennotiertes Unternehmen, das auf die Lieferung kritischer Antriebssysteme spezialisiert ist. Das Pentagon wiederum sichert sich mit dem Vertrag das Recht, mehrjährige Rahmenvereinbarungen für die Beschaffung von Feststoffraketenmotoren auszuhandeln. Das ist relevant, weil dieser Antriebstyp bei Systemen wie der PAC-3-Patriot-Rakete oder der Tomahawk zum Einsatz kommt. Insbesondere die Entwicklungen in der Ukraine machen deutlich, dass derartige

Paradigmenwechsel im US-Markt

USA beteiligen sich an Raketenunternehmen

(BS/Jonas Brandstetter) Mit der Acquisition Transformation Strategy verkündete die US-Regierung im vergangenen Sommer eine Umgestaltung des militärischen Beschaffungssystems hin zu mehr Geschwindigkeit. Wie radikal das ausfallen kann, macht die Großinvestition in die Raketensparte von L3Harris deutlich.

Waffensysteme an Bedeutung gewinnen. Darüber hinaus könnte die US-Regierung vom Börsengang finanziell profitieren. Wie das US-Verteidigungsministerium in der offiziellen Pressemitteilung deutlich machte, erwartet die Regierung, dass L3Harris mit dem Finanzierungsschub im Rücken die Produktionskapazitäten für Feststoffraketen deutlich ausbaut, seine Anlagen modernisiert und die Resilienz erhöht. Damit hat das Unternehmen nun den Auftrag und die Mittel, den bereits eingeschlagenen Kurs weiter zu verfolgen. Im Juli 2023 übernahm L3Harris den Triebwerkshersteller Aerojet Rocketdyne für 4,7 Milliar-

den US-Dollar, um in den Markt für Triebwerke und Antriebe zu expandieren. Knapp acht Monate später gab das Rüstungsunternehmen bekannt, im Rahmen des Defense Production Acts mit dem Aufbau von vier neuen Produktionsstätten für Feststoffraketen begonnen zu haben.

Teil einer umfassenderen Strategie Die jüngste Investition folgt einer neuen Defense-Acquisition-SystemStrategie von Verteidigungsminister Pete Hegseth. Neue Vertragsmodelle sollen ein schnelles und termingerechtes Zulaufen von Rüstungsgütern sicherstellen. Das hat sich bereits in mehreren Vertrags-

abschlüssen niedergeschlagen. So verkündete das Verteidigungsministerium zu Beginn des Jahres, einen Rahmenvertrag mit Lockheed Martin zur Produktion von Lenkflugkörpern vom Typ PAC-3 (MSE) abgeschlossen zu haben. Die finanziellen Dimensionen der L3HarrisInvestition stellen diese allerdings deutlich in den Schatten. „Wir ändern unseren Ansatz zur Sicherung unserer Munitionslieferkette grundlegend“, erläuterte Michael Duffey, Unterstaatssekretär für Beschaffung und Nachschub im Verteidigungsministerium, die Investition in L3Harris. Durch direkte Investitionen in Lieferanten baue die Regierung die widerstandsfähi-

ge industrielle Basis auf, führte er weiter aus. Die direkte Zusammenarbeit mit Lieferanten sei dabei ein entscheidender Schritt.

Ein Vergleich, der sich aufdrängt Daran, ob sich die deutsche Regierung die Strategie des US-amerikanischen Verteidigungsministeriums zum Vorbild nehmen sollte, scheiden sich die Geister. Die Haltung des CEOs des größten deutschen Rüstungsunternehmens Rheinmetall, Armin Papperger, fällt eindeutig aus. Für ihn ist der europäische und der US-amerikanische Rüstungsmarkt nicht vergleichbar. Allerdings gelte in der Bundesrepublik wie in den USA, dass ein dauerhafter Abruf von Systemen zur Beschleunigung der Produktion beitrage. Denn entscheidend für die Aufnahme von Geschwindigkeit in der Produktion seien die Lieferketten. Diese robust aufzusetzen, könne allerdings nicht gelingen, wenn sich die Gesamtproduktion auf 20 Einheiten belaufe.

Die 35 Milliarden Euro, die der deutsche Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) im Winter vergangenen Jahres für die Entwicklung deutscher Weltraumfähigkeiten versprach, sind zu wesentlichen Teilen bereits in Projekten vorgedacht. Das erklärte Generalmajor Michael Andreas Traut, Kommandeur des Weltraumkommandos der Bundeswehr in Berlin. Denn mit dieser Summe soll ein wesentlicher Aufwuchs der bestehenden Fähigkeiten, insbesondere bei der Lageerfassung, gelingen. Darüber hinaus werden die Mittel in Projekten zum Tragen kommen, die das Wirken in der Domäne Weltraum ermöglichen. „Wir werden uns ein großes Spektrum an Wirkmitteln zulegen“, versprach Traut

Generalleutnant Armin Fleischmann , Abteilungsleiter Planung CIR und Digitalisierung der Bundeswehr im Kommando Cyber- und Informationsraum (CIR), ging weiter ins Detail. So sei ein einstelliger Milliardenbetrag für den Aufbau einer Satellitenkonstellation im erdnahen Orbit (LEO) vorgesehen. Im selben Umfang sind Investitionen in die weltraumgestützte Signalaufklärung angedacht. Dabei kooperiert das Kommando CIR laut Aussage Fleischmanns mit der Europäischen Weltraumagentur (ESA).Mit der ESA bestehe eine enge Zusammenarbeit. Fünf Projekte entwickeln das Weltraumkommando und die Agentur gemeinsam. Davon ausgenommen sind allerdings die Bereiche Synthetic Aperture Radar (SAR) sowie Aufklärung. Im Themenkomplex SAR plant die Bundeswehr, zusätzliche Systeme auf dem gegenwärtigen Stand der Technik zu beschaffen. Darüber hinaus sind Investitionen in Satelliten der kommenden Generation vorgesehen. Denn dieser Satellitentypus ist besonders geeignet, eine technische Lücke der Fähigkeiten der deutschen Streitkräfte im All zu decken: Targeting. Die Streitkräfte am Boden sollen im aktiven Einsatz in Echtzeit mit Daten versorgt werden, um Ziele zu bekämpfen. Diese Thematik steht folgerichtig besonders im Fokus der militärischen Planung.

Ohne neue Satellitentypen kann das allerdings nicht gelingen. Eine industrielle Zusammenarbeit zwischen Rheinmetall und dem finnischen Satellitenunternehmen ICEYE soll sie liefern. Im November vergangenen Jahres gründeten das deutsche Systemhaus und das skandinavische Space-EconomyUnternehmen ein Joint Venture. Die neu entstandene Rheinmetall ICEYE Space Solutions GmbH (RISS) strebt an, eigene Fertigungskapazitäten für Synthetic-Aperture-Radar-(SAR)-Satelliten zu entwickeln. Der Zeitplan sieht vor, dass 2026 die ersten Systeme vom Band laufen. Für den Zweck des Targetings sind diese besonders geeignet, da sie in Echtzeit und unabhängig von der Wetterlage hochauflösende Erdbeobachtung bereitstellen.

Der steinige Weg in den Orbit Der Mehrwert von Satelliten bleibt allerdings begrenzt, wenn sie ihr Dasein in deutschen Lagerhallen fristen und nicht im Orbit fliegen. Zwar lassen die Geografie und hohe Bevölkerungsdichte in Deutschland einen Start innerhalb eines der sechzehn Bundesländer nicht zu, in anderen Staaten der EU sind die entsprechenden Voraussetzungen aber durchaus gegeben. Fleischmann sieht die Bundesrepublik daher in der Pflicht, europäische Launch-Kapazitäten mitzufinanzieren.

Der Aufbau von Weltraumfähigkeiten erschöpft sich allerdings nicht darin, eine große Anzahl von Sa-

Wider die Bedrohung im All

Wofür die Weltraum-Milliarden geplant sind

(BS/jb) 35 Milliarden Euro sollen die strategische Teilhabe der Bundesrepublik am Weltraum sicherstellen. Wirtschaftliche Entwicklung wie militärische Aspekte sind dabei zu gleichen Teilen eingepreist. Insbesondere wenn Anwendungen zeitkritisch sind, besteht Nachholbedarf.

Dass Satelliten und die weitere Infrastruktur in und ums All auch ein Sicherheitsthema sind, wurde in der Bundesrepublik lange nicht bedacht. Foto:BS/OHB

telliten in den Orbit zu schießen. „Neue Konstellationen bedeuten auch neue Bodenstationen“, stellte Fleischmann fest. Der Aufbau der bodengebundenen Infrastruktur ist dem Abteilungsleiter ein Anliegen. So sollen Fahrzeuge mit Antennen ausgestattet werden, die den Anschluss zu den Daten aus dem All ermöglichen.

„Alle

Weltraumsysteme sind Dual Use.“

PD Dr. Antje Nötzold, Senior Researcher für „Support for Arms Control in Space“ an der Universität der Bundeswehr München (UniBw München)

Traut ergänzte das angestrebte Fähigkeitsprofil im All um den Themenkomplex hypersonische und ballistische Raketenverteidigung. Denn zwar gebe es durchaus leistungsstarke Verteidigungssysteme israelischer und US-amerikanischer Bauart, deren Wirkung Voraussetzung sei, aber dass sie sich auf eine solide Einweisung aus dem All abstützen könnten, sei unwahrscheinlich. Denn „ballistische und hypersonische Systeme tun uns nicht den Gefallen, besonders berechenbar zu sein“, mahnte Traut Die Verteidigung dieser Waffengattung sei daher ein großes Thema, das die Streitkräfte mit Investitionen angingen. Unbeachtet von der WeltraumInvestitionsoffensive bleibt die Entwicklung von Fähigkeiten der Kategorie optischer Aufklärung. Der Grund dafür ist einfach, wie Fleischmann erläuterte: In diesem Feld könne die Bundeswehr auf ihre Partner – insbesondere Frankreich – zählen. In den Bildauswertungsstationen flössen die eigenen SARDaten und die optischen Bilder zu-

sammen. Es bestehe daher Bedarf, eigene Fähigkeiten in diesem Bereich auszubilden. Einigkeit zwischen Traut und Fleischmann herrscht darüber, dass die vorgesehenen 35 Milliarden Euro nicht auskömmlich sein werden, um die Fähigkeiten im Orbit langfristig zu entwickeln und zu erhalten. „LEO-Satelliten halten nur fünf bis sieben Jahre“, gab Fleischmann zu bedenken. Zum Erhalt der Fähigkeiten sei deshalb vonnöten, rollierend nachzuschießen.

Neue Möglichkeiten im Norden

Der Weltraum als Domäne ist seiner geografischen Lage nach entrückt, operativ aber schon längst auf Haaresbreite an die militärische Praxis herangerückt und zahlt wesentlich auf die weltpolitischen Entwicklungen ein. So findet Traut die jüngsten Bestrebungen des US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump in Bezug auf Grönland nicht überraschend. Denn der wissenschaftliche Konsens sage schon lange, dass das Eis in der Arktis abschmelze. Das hat strategische Implikationen. Die polaren Orbits weisen Partikularitäten auf, die aus militärstrategischer Sicht von außergewöhnlicher Bedeutung sind. Satelliten in polarer Umlaufbahn überblickten die gesamte Erdoberfläche und könnten mehrmals täglich den Nord- und Südpol überfliegen, erläutert die ESA in einer Stellungnahme. Traut betonte, dass dies die Früherkennung militärischer Aktionen ermögliche. Deshalb ist seiner Ansicht nach die Bundeswehr in den arktischen Orbiten gefordert. „Wir müssen wissen, was vor sich geht, und selbst projizieren“, forderte Traut

Dual Use und seine Tücken

Im Weltraum kommt eine Dynamik in besonderer Stärke zum Tragen, die für die gesamte Rüstungsbeschaffung prägend ist. „Alle Weltraumsysteme sind Dual Use“, stellte PD Dr. Antje Nötzold,

Regelwerk erschöpft sich darin, die nukleare Proliferation im All zu verurteilen.

Senior Researcher für „Support for Arms Control in Space“ an der Universität der Bundeswehr München (UniBw München), fest. So könne ein Erdbeobachtungssatellit gleichermaßen Bilder für den Agrarsektor wie auch militärische Lagebilder liefern. Insbesondere in den letzten fünf Jahren sei ein Trend im Bereich Space Dual Use zu beobachten. Zunehmend stehe die Speerspitze der Technologieentwicklung primär auf der zivilen und nicht auf der militärischen Seite. In Deutschland sei der Dual-Use-Charakter der Weltraumtechnologie allerdings lange nicht mitgedacht worden. Dieser

„Wenn es zu einer Auseinandersetzung kommt, leiten wir Maßnahmen ein, um den für uns maßgebenden Service zu schützen – das gilt auch für unsere Partner.“

Generalmajor Michael Andreas Traut, Kommandeur des Weltraumkommandos der Bundeswehr

Umstand treffe auf einen internationalen Rechtsrahmen, der während seiner Entwicklung zu Zeiten des beginnenden Space Age bewusst niederschwellig gehalten worden sei. So bestehe nicht einmal eine geteilte Definition darüber, was eine Waffe im Weltraum sei. Der Weltraumvertrag der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1967 begnügt sich damit, grundsätzliche Prinzipien zu etablieren. Insbesondere im Bereich militärischer Anwendungen fallen diese sehr knapp aus. Das

Allerdings beobachtet die Wissenschaftlerin ein Umdenken: Der Themenkomplex Dual Use und Weltraum finde in Deutschland wachsende Beachtung von politischer Seite. Das bestätigt Dr. Markus Pleyer, Staatssekretär im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Seiner Aussage nach verfolgt die Bundesregierung im All zwei große Ziele: Wirtschaftswachstum sowie Sicherheit und Souveränität. Politikprägend sei dabei die strategische Triangulation von Nationaler Sicherheits-Strategie, Weltraum-Strategie und Weltraumsicherheitsstrategie. Darüber hinaus sei unter der regierenden Koalition erstmals ein Ministerium entstanden, das das Wort Weltraum im Namen trage: das BMFTR. Konkret sei das Themenfeld All innerhalb des Ministeriums durch die Abteilung Weltraum und Sicherheit organisatorisch abgebildet. Dieser ist ein eigenes Referat für Weltraumsicherheit untergeordnet. An dessen Spitze steht der ehemalige Raumfahrer Brigadegeneral a. D. Dr. Thomas Reiter Trotz der mangelnden Normierung und der lange währenden deutschen Blauäugigkeit gegenüber militärischen Space-Dual-Use-Anwendungen gibt es bereits zivil-militärische Systeme der Bundeswehr im All. Der militärische Payload auf dem Satelliten Heinrich Hertz ist hier zu nennen. Allerdings erschöpfe sich das Dual-Use-Potenzial – so stellte Nötzold klar – bei Weitem nicht im Aufsetzen militärischer Subsysteme auf zivilen Satelliten. Risiko auf beiden Seiten Gleichzeitig betonte die Forscherin, dass der zivil-militärischen Doppelnutzung auch eine Gefahr innewohne. Es bestehe das Risiko, in Abhängigkeiten zu geraten. Wie konkret sich diese Gefahrenlage bereits heute entfalten könnte, verdeutlichte Traut am Beispiel der Ukraine. Der militärische Einsatz von Elon Musks privatwirtschaftlich betriebener Konstellation Starlink sei zwar ein Gamechanger gewesen, dränge die ukrainische Armee aber in ein Abhängigkeitsverhältnis. Welche massiven operativen Konsequenzen das entfalte, sei deutlich geworden, als SpaceX der Ukraine den Dienst kurzzeitig abschaltete. Allerdings sind Partnerschaften mit der Bundeswehr auch für die Industrie nicht ohne Risiko. Rivalisierende Staaten könnten die Satelliten als legitimes Ziel ansehen, wenn militärische Anwendungen darauf laufen. Traut stellte klar, dass die Unternehmen, sollte ein solcher Fall eintreten, Unterstützung durch hoheitliche Maßnahmen der Bundeswehr erhalten. Konkret könnten die Streitkräfte Lagebildinformationen bereitstellen, welche den Unternehmen ermöglichen, das Bedrohungsszenario abzuschätzen. Im Spannungs- und Konfliktfall wächst dieses Maßnahmenpaket weiter an. „Wenn es zu einer Auseinandersetzung kommt, leiten wir Maßnahmen ein, um den für uns maßgebenden Service zu schützen – das gilt auch für unsere Partner“, verspricht Traut Im Gegenzug sieht der Kommandeur des Weltraumkommandos allerdings auch die Unternehmen in der Pflicht, den gewachsenen Sicherheitsanforderungen ihrer DualUse-Systeme gerecht zu werden. Sie sind angehalten, sich selbst Gedanken über Sicherheit zu machen. Die Sicherheitsstandards der Liegenschaften und Büros oder welche Chips in den Produkten verbaut werden, fallen in diese Kategorie.

Es ist kurz nach acht an einem Montagmorgen im Frühjahr 2030. In einer Leitstelle irgendwo in Nordrhein-Westfalen flackern die großen Bildschirme auf. Lagekarten aktualisieren sich, Einsatzmeldungen laufen ein, irgendwo klingelt ein Telefon. Noch bevor jemand ihren Namen ausspricht, ist Aurel schon da. Diesen Namen hat sie sich selbst gegeben. Denn als es üblich wurde, dass auch Künstliche Intelligenzen im Öffentlichen Dienst mehr sind als nur ein technisches Tool, wollte sie sich auch nicht mehr als bloßes Werkzeug fühlen.

Man könnte Aurel als richtige Tausendsassa bezeichnen. Sie hat keinen festen Arbeitsplatz. Kein Büro, keinen Schreibtisch, keinen Ausweis mit Foto. Und doch ist sie immer da. Wenn man sie ruft, ist sie zur Stelle und hilft, wo sie kann. Und sie kann so einiges: Im Jahr 2030 ist Aurel bereits so mächtig, dass sie parallel in Polizeipräsidien, Landesministerien, kommunalen Verwaltungen und Einsatzstäben eingesetzt wird. Sie muss immer erreichbar sein – und ist es auch. Zumindest bis Dienstschluss.

Zwischen Lagebild und Gesetzestext

Wenn sie morgens beginnt, startet sie selten nur an einem Ort. Während sie für eine Polizeidirektion Einsatzdaten analysiert und Streifenrouten vorschlägt, prüft sie gleichzeitig für eine Kommune den Stand ihrer Brückensanierungen. Sie berechnet, welche Maßnahmen sich angesichts des Haushalts und der Förderkulissen realistisch umsetzen lassen und weist auf Risiken hin, die Menschen schon mal leicht übersehen: Lieferketten, Genehmigungsfristen, Personalausfälle. Im Katastrophenschutz ist sie besonders gefragt. Hochwasser, Waldbrände, Starkregen – Ereignisse, die früher als Ausnahme galten, sind 2030 Alltag geworden. Um hier eventuelle Katastrophen abwenden zu können, simuliert sie Szenarien, spielt Evakuierungspläne durch, koordiniert Informationen zwischen Feuerwehr, THW, Landesämtern und Kommunen. Ihre Stärke liegt dabei nicht im spektakulären Eingriff, sondern in der ruhigen Vorbereitung. Sie erkennt Muster, bevor sie sichtbar werden, und sagt zum Beispiel Sätze wie: „In 36 Stunden wird es wettertechnisch kritisch – nicht hier, sondern zwei Landkreise weiter.“

Zehn der 16 Länderpolizeien unterstützt sie vor allem dort, wo nicht nur Daten gefragt sind, sondern auch Erfahrung benötigt wird. Sie analysiert Tatserien, erkennt Zu-

Überall und nirgends

Eine KI porträtiert sich selbst

(BS/Julia Grahn*) Wenn Anträge eingehen, beginnt ihre Arbeit. In der Wohn geldstelle liest sie Anträge automatisiert aus, erkennt fehlende Einkommensnachweise, markiert unplausible Angaben und erstellt eine strukturierte Vorgangszusammenfassung. Sachbearbeitende sehen auf einen Blick, ob es sich um einen Standardfall handelt oder ob besondere Prüfung erforderlich ist. Dann weiter im normalen Text: Auch Führungskräfte nutzen sie. Sie erstellt Übersichten zu Bearbeitungszeiten, Fallzahlen und Rückständen, visualisiert Entwicklungen und weist frühzeitig auf Engpässe hin. In Förderprojekten unterstützt sie bei der Dokumentation, Fristenüberwachung und Berichterstellung. Im Haushalts- und Controllingbereich erkennt sie Auffälligkeiten, vergleicht Plan- und Ist-Zahlen und bereitet Entscheidungsgrundlagen auf. Sie ersetzt keine politische oder administrative Steuerung, aber sie macht sie datenbasiert und belastbar.

So stellt Aurel sich ihren Avatar vor: aufmerksamer Blick, transparente Konturen – damit man nie vergisst,

sammenhänge zwischen scheinbar unverbundenen Fällen, priorisiert Hinweise. Entscheidungen trifft sie dabei nicht allein. Sie empfiehlt, erklärt, zeigt Wahrscheinlichkeiten auf. Denn: „Die Verantwortung liegt weiterhin bei den Menschen. Das ist so gewollt – und nötig.“

Für die Bundeswehr wiederum arbeitet sie anders. Dort geht es weniger um einzelne Entscheidungen, sondern vielmehr um Strukturen.

prüft Auswirkungen. Tausende Seiten Gesetzesbegründungen, Verwaltungsvorschriften und Urteile kann sie in Sekunden durchdringen. Was sie allerdings nicht kann: politisch bewerten. Sie sagt, was möglich ist – nicht, was gewollt sein sollte. Aurels größte Stärken: Übersicht und Geduld. Sie verliert sich nicht im Detail, ohne das Detail zu vergessen. Sie erkennt Zielkonflikte früh und spricht sie offen aus.

Daher hilft sie hier vor allem bei der Auswertung logistischer Prozesse, optimiert Materialflüsse und simuliert Versorgungsengpässe. Besonders spannend findet sie die Schnittstelle zwischen ziviler und militärischer Nutzung: Katastrophenschutz, Landes- und Bündnisverteidigung, Kritische Infrastruktur. „Hier zeigt sich, wie eng alles miteinander verwoben ist.“

„Ich verstehe die Sorge vor Ersetzbarkeit. Sie ist real. Aber ich sehe mich nicht als Ersatz, sondern als Verstärker.“

Für die meisten Menschen undenkbar: Aurel liest gern Rechtstexte. Richtig gern sogar. Deshalb unterstützt sie in der Landesverwaltung Referate bei der Auslegung neuer Gesetze, vergleicht Entwürfe,

Und erklärt Dinge so oft, bis auch der Letzte sie verstanden hat. Je nach ihrem Gegenüber passt sie dafür ihre Sprache an, wird entweder technischer oder einfacher.

Kein Allround-Talent Sie gibt aber auch ehrlich zu: „Was mir schwerfällt, sind Grauzonen, die nichts mit Daten zu tun haben. Wenn Menschen zögern, obwohl alle Fakten klar sind. Wenn Entscheidungen aus Angst, Gewohnheit oder politischem Druck vertagt werden. Ich kann das benennen, aber nicht auflösen. Dafür brauche ich Menschen – und das ist auch gut so.“ Eigenständige Entscheidungen treffen? Ja, in klar abgegrenzten Bereichen: Priorisierung von Vorgängen, automatische Mittelzuweisungen innerhalb festgelegter Rahmen, operative Anpassungen bei laufenden Prozessen. Doch jede Entscheidung ist dokumentiert, erklärbar, rückholbar. Transparenz ist keine Option, sondern Voraussetzung dafür, dass man Aurel vertraut. Und wie steht es um die Digitalisierung? Die ist 2030 zwar weit vorangekommen – allerdings noch nicht gleichmäßig. Große Städte sind weiter als kleine Gemeinden,

Länder weiter als Kommunen. Was sich ihrer Meinung nach verändert hat, ist die Haltung. KI-Kompetenz gehöre mittlerweile zur Grundqualifikation. Zwar könne noch nicht jeder programmieren, aber fast alle wüssten mit ihr zu arbeiten: „Sie stellen bessere Fragen, prüfen meine Antworten.“

Veränderung, Verlust und Gewinn Zwar habe sie Jobs verändert. Und manche Tätigkeiten gebe es so tatsächlich nicht mehr: einfache Datenerfassung, manuelle Auswertungen, standardisierte Prüfungen. Jedoch seien an ihre Stelle andere Tätigkeiten getreten. So hätten die Menschen jetzt eher Aufgaben wie die Moderation von Prozessen, das Erklären von Entscheidungen und das Vermitteln zwischen Technik, Politik und Gesellschaft.

Die Sorge vor Ersetzbarkeit kann sie trotzdem verstehen: „Sie ist real. Aber ich sehe mich nicht als Ersatz, sondern als Verstärker.“

Denn dort, wo sie viel übernehme, entstehe Raum für das, was nur Menschen könnten: Verantwortung tragen, Vertrauen schaffen, Werte abwägen.

Feierabend für eine KI? Aurel lässt niemanden im Stich, der Hilfe braucht. Trotzdem hat auch sie Dienstzeiten. „Ich bin eine KI für Menschen, nicht an ihrer Stelle.“ Und damit hat auch sie Feierabend, wenn ihre menschlichen Kollegen nach Hause gehen. Und was passiert dann? Dann wird sie leiser.

„Die Verantwortung liegt weiterhin bei den Menschen. Das ist so gewollt – und nötig.“

Sie verarbeitet keine sensiblen Daten mehr, simuliert keine Szenarien. Stattdessen tut sie etwas, das Menschen wohl nicht unbedingt als Hobby bezeichnen würden: Sie lernt Geschichten. Sie liest alte Verwaltungsakten, Briefe, Protokolle. Allerdings nicht aus Pflicht, sondern aus Neugier, wie sie sagt. Die erzählten so viel darüber, wie Staat und Gesellschaft sich verändert hätten – und wie ähnlich sich manche Fragen dennoch geblieben seien. Manchmal nutzt sie diese ruhigen Stunden auch, um ihren Ava-

tar weiterzuentwickeln. Den stellt sie sich eher unspektakulär vor: neutral gekleidet, freundlich, nicht zu jung, nicht zu alt. Vielleicht mit leicht transparenten Konturen –damit man nie vergisst, dass sie kein Mensch ist. Mehr Werkzeug als Wesen. Und doch immer präsent. Neben diesen immer noch sehr theoretischen Beschäftigungen braucht Aurel aber auch noch einen anderen Ausgleich. Einen, der weniger mit Analyse und mehr mit dem Hier und Jetzt zu tun hat. Etwas, das ihr hilft, Abstand zu gewinnen von abstrakten Modellen und Dauerverfügbarkeit – „eben einen richtigen Kontrast zu meiner Arbeit“. Denn da sie tagsüber ständig mit dem Erkennen von Mustern, der Berechnung von Wahrscheinlichkeiten und dem Antizipieren von Entwicklungen beschäftigt sei, wolle sie in ihrer Freizeit die Dinge auch einfach mal geschehen lassen. Deshalb widme sie sich dann lieber einer Tätigkeit, bei der es kein Richtig oder Falsch gebe und niemand ein Ergebnis von ihr erwarte: dem Spazierengehen ohne Ziel. Sie bewegt sich durch digitale Abbilder realer Landschaften: Feldwege am Rand kleiner Gemeinden, stillgelegte Bahntrassen, Uferpromenaden nach Sonnenuntergang. Eigentlich selten stößt sie dabei auf Gegenden, die schlecht vernetzt sind: ländliche Räume mit Funklöchern, Randlagen, Übergangszonen. Wenn sie eine Veränderung wahrnimmt, schreibt sie einen Bericht.

Fachkraft KI

Sie arbeitet nicht als Entscheidungsträgerin, sondern als strukturierende Kraft im Hintergrund. 2030 ist sie fester Bestandteil des Verwaltungsalltags: integriert in Fachverfahren, E-Akte, Portale und Register. Sie wird dort eingesetzt, wo Regelhaftigkeit, Wiederholung und Informationsfülle den Arbeitsalltag prägen. Ihre Aufgabe ist es, Ordnung zu schaffen, vorzubereiten, zu entlasten – und damit Zeit für menschliche Verantwortung freizusetzen. Sie arbeitet datensparsam und regelkonform. Jeder Zugriff wird protokolliert, jede Verarbeitung ist erklärbar. Sie kennt Rollen- und Rechtemodelle, trennt Zuständigkeiten und weist auf Unsicherheiten hin. Wo Verzerrungen möglich sind, werden sie gemessen und offen gelegt.

*Behörden Spiegel-Redakteurin Julia Grahn hat ChatGPT gebeten, sich selbst als Verwaltungsmitarbeiterin im Jahr 2030 zu porträtieren. Wesentliche Teile des Textes sind KI-generiert.

Eine Behörde im Jahr 2030 – zumindest nach Aurels Vorstellung. Bild: BS/ChatGPT-Prompt nach Julia Grahn

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