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AUS DEM BEZIRK AFFOLTERN I Nr. 11 I 175. Jahrgang I Dienstag, 9. Februar 2021

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«Zum Glück gibt es das Jonenbach-Rückhaltebecken!» Der Damm südöstlich von Affoltern hat sich letzte Woche einmal mehr bewährt Das Tauwetter und die ergiebigen Regenfälle vergangener Woche haben vielerorts zu Überschwemmungen und Schäden geführt. Affoltern und Zwillikon, einst vom Jonenbach als Hauptverursacher für Überflutungen regelmässig in Mitleidenschaft gezogen, blieb dank des Jonenbach-Rückhaltebeckens einmal mehr verschont. Von Urs E. KnEUbühl Vergangene Woche erhielt Affoltern vorübergehend wieder einmal einen Stausee: Im Hochwasserrückhaltebecken am Eingang zum Jonental südöstlich des Bezirkshauptortes staute sich das Wasser des hoch gehenden Jonenbachs. Ein Schauspiel für Spaziergänger, die über den Damm gehen, ein Schutz vor Überschwemmungen und kostspieligen Schäden für all jene, die im Dorf entlang des Jonenbachs domiziliert sind. «Was für ein Glück gibt es das Jonenbach-Rückhaltebecken», hält Irene Enderli, Affolterns ehemalige Gemeindepräsidentin, fest. «Vor Fertigstellung des Rückhaltebeckens gab es mehrere Jahrhundertschäden zu verzeichnen. Die Hochwasser von 1994 und 1999 – bei letzterem war ich gerade kurz als Gemeindepräsidentin im Amt – schliesslich brachten den Hochwasserschutz und das Rückhaltebecken wieder dringender aufs Tapet.» Gespräche zwischen Affolterns Gemeinderat und Vertretern des Kantons über einen Hochwasserschutz fanden bereits 1973 nach einem grösseren Hochwasser statt. In der Folge wurden verschiedene Varianten, wie der durchgehende Bachausbau, diverse Möglichkeiten von Hochwasserrückhalt und Hochwasserentlastungskanälen durch Affoltern, untersucht. Allerdings ohne konkrete Umsetzung. Gemäss einer Auf-

Nur noch das Schwemmholz im Rechen lässt ahnen, dass sich hinter dem Damm des Hochwasserrückhaltebeckens Jonenbach das Wasser vor Wochenfrist noch ordentlich zurückstaute. (Bild Urs E. Kneubühl) listung des Gemeinderates von damals, waren seit 1983 Schäden von mindestens 11,4 Mio. Franken zu verzeichnen, die durch die Versicherung ungedeckten Schäden im Siedlungs- und Landwirtschaftsgebiet nicht eingerechnet. «Um weitere Hochwasserschäden zu vermeiden, bedarf es endlich einer langfristigen und nachhaltigen Lösung», insistierte der Gemeinderat. Zudem sei es auch der Druck der Gebäudeversicherung nach den schadhaften Hochwassern von 1994 und 1999 gewesen, der ordentlich «Dampf» gemacht habe, erinnert sich ein alter Affoltemer.

Millionenkosten für Schäden verhindert 2004 schliesslich begann der Bau des Rückhaltebeckens, das mit einer Damm-

breite von 163 Metern und einer Dammkrone von etwas mehr als 19 Metern Höhe Stauraum für 400 Millionen Liter Wasser bietet. Anfang Mai 2007 wurde das Becken in Betrieb genommen – gerade rechtzeitig vor dem im August desselben Jahres auftretenden Hochwasser, ein Hochwasser, das im Mittel alle 60 bis 70 Jahre einmal vorkommt. Das neue Rückhaltebecken bewältigte diesen ersten starken Einstau mit Bravour und konnte so schon erstmals Schäden in Affoltern verhindern. Dies bestätigten auch Analysen, die ergaben, dass in der Hochwassernacht vom 8. auf den 9. August 2007 der Jonenbach in Affoltern eine Wassermenge von zirka zwölf Kubikmeter pro Sekunde führte. Ohne Rückhaltebecken hätte sich diese Menge verdoppelt, wobei die Hochwasser von 1994 und 1999 übertroffen

worden wären. Jürg Büchi vom Optikergeschäft an der Alten Dorfstrasse 21, direkt am Jonenbach, erinnert sich erleichtert: «Ja, wir brauchten damals, 2007, erstmals nicht notfallmässig die Schirmbretter zu montieren und ein Einsatz der Feuerwehr mit Sandsäcken war auch nicht nötig. Mit dem Rückhaltebecken haben wir Anwohner seither kein einziges Ereignis mehr zu beklagen.» Ende Woche war vom vorangegangenen Wasser-Rückstau im Becken praktisch nichts mehr zu sehen, ausser etwas Treibgut im Rechen vor dem im Damm eingebauten Durchlass. Bei Hochwasser wird nämlich nur ein Teil des Wassers lediglich für kurze Zeit – meist nur Stunden – gestaut. Hochwasserspitzen des Jonenbaches werden so aufgefangen und dosiert an den Bach weitergeleitet.

Abschied von Pfarrer Menzi

Schlimme Erinnerungen

20 Jahre lang hat Christof Menzi als Gemeindepfarrer in Kappel gewirkt. Am Sonntag leitete er in der Klosterkirche zum letzten Mal einen Gottesdienst. Schwerpunkte der Predigten Christof Menzis waren stets die getreue Auslegung der Schrift. Und so ging er auch in seiner letzten Predigt von der Kappeler Kanzel tief in den Bibeltext hinein, als er seine Gedanken zum Tanz um das Goldene Kalb, also um die Dominanz des Geldes, präzise und konzise formulierte. Nach dem Gottesdienst wurde Pfarrer Menzi von «Kirchenprominenz» mit warmen Worten verabschiedet. (red.)

Yi Yi Florin lebt seit 2014 mit ihrem Ehemann in Wettswil. Aufgewachsen ist sie in Burma. Dort erlebte sie 1988 als Neunjährige den Putsch der Militärjunta mit. «Mein älterer Bruder hat damals an den Demonstrationen teilgenommen. Als die Armee dann scharf zu schiessen begann, war er zum Glück zu Hause. Wir haben uns mehrere Tage zu Hause verbarrikadiert und gewartet, bis wir keine Schüsse mehr hörten», erzählt sie. Nun führte das burmesische Militär am 1. Februar erneut einen Putsch durch. Bei Yi Yi Florin weckt das schlimme Erinnerungen. (red.)

> Bericht auf Seite 3

Nach 20 Jahren verabschieden sich Pfarrer Christof Menzi und seine Frau Irene von Kappel. (Bild Marianne Voss)

> Bericht auf Seite 5

Eine schweizweite Vereinigung bietet teils kostenlos ihr Know-how an. > Seite 7

Corona-Tests: Bund übernimmt Kosten Der Bund übernimmt neu die Covid-19-Testkosten für Personen ohne Symptome. Corona-Tests sind nun auch für Personen ohne Symptome kostenlos. Das hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 27. Januar beschlossen. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich begrüsst diesen Entscheid: «Damit hat der Bundesrat Anreize geschaffen, vermehrt repetitiv zu testen», heisst es in einer Mitteilung. Sie empfiehlt nun Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und anderen sozialmedizinischen Institutionen zum Schutz besonders gefährdeter Personen vermehrt und repetitiv Personen ohne Symptome zu testen. Getestet werden dürfen Mitarbeitende mit Patientenkontakt, Gäste, Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner. Das Durchführen solcher Tests in diesen Institutionen bedarf keiner Genehmigung durch den Kanton. Die erweiterten Testkriterien schliessen neben exponierten Gesundheitsinstitutionen auch Einrichtungen und Organisationen mit ein, in welchen Personen einem hohen Übertragungsrisiko ausgesetzt sind. Vergütet werden nach Weisung des Bundes AntigenSchnelltests oder gepoolte molekularbiologische Tests mittels PCR-Verfahren. (GD/red.) ANZEIGEN

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