Skip to main content

Anzeiger Thal Gäu Olten 5/2026

Page 1

Nr. 5 / Donnerstag, 29. Januar 2026 Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten / Tel. 062 387 80 00 / E-Mail: info@AnzeigerTGO.ch

P.P. 4501 Solothurn / Amtliches Publikationsorgan WEMF beglaubigte Auflage (2025) : 49 855 Exemplare

Thal Gäu Olten

a hem t r e d den Son Mit hlbefin Wo

Packender Wett5 streit im Sägemehl SARAH KAMBER OK-Präsidentin NWS in Mümliswil-Ramiswil

Zutritt für Sterbehilfeorganisationen mitwirken muss. Ferner sollen die sterbewilligen Personen verpflichtet werden, die jeweilige Gesundheitseinrichtung zu informieren. Ebenso müssen sie Rücksicht auf andere Bewohnende respektive Patientinnen und Patienten nehmen.

Bewohnende von Pflegeheimen im Kanton Solothurn, die den Wunsch nach einem baldigen Lebensende äussern, sollen ihren letzten Weg in vertrauter Umgebung beschreiten können. Dazu sollen Sterbehilfeorganisationen per Gesetz Zutritt in Pflegeheime erhalten. Der Regierungsrat hat die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Pflegeheime mit öffentlichem Auftrag sollen künftig verpflichtet werden, externen Sterbehilfeorganisationen den Zutritt zu ihren Räumlichkeiten zu gewähren. Das Gesundheitsgesetz soll auf einen Auftrag des Kantonsrats hin angepasst werden. Die Änderung soll am 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten. Die Beihilfe zum Suizid ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich, wie die Staatskanzlei mitteilt. Anerkannte Grundsätze von Fachverbänden und strafrechtliche Rahmenbedingungen sind einzuhalten. Bei Suizidwilligen muss es sich um eine urteilsfähige Person handeln, deren Sterbewunsch ohne äusseren Druck entstanden und von Dauer ist. Es muss ein schweres Leiden vorliegen, alle alternativen Optionen müssen ausgeschöpft sein oder sie werden abgelehnt. Ärztinnen und Ärzte und der Zuzug einer unabhän-

Die Nummer

7

Für Opfer von Straftaten wird eine nationale Notrufnummer eingeführt.

Gesetzgebung wird angepasst

Die Beihilfe zum Suizid soll künftig in solothurnischen Pflegeheimen erlaubt sein – allerdings nur unter Einhaltung klar definierter, strenger Voraussetzungen.

gigen Zweitmeinung sollen die Einhaltung dieser Bedingungen garantieren. Verpflichtung zur Information

Interessierte, Parteien, Gruppen und Verbände konnten im Rahmen einer öf-

ALA

fentlichen Vernehmlassung zur geplanten Revision Stellung nehmen. Aufgrund der vielfältigen Reaktionen hat der Regierungsrat die Vorlage ergänzt. Es wurde zusätzlich gesetzlich verankert, dass das Personal nicht an der Beihilfe zum Suizid

Die Pflicht zur Zulassung externer Sterbehilfeorganisationen gilt für Pflegeheime mit öffentlichem Auftrag. Einen solchen haben im Kanton Solothurn aktuell alle Pflegeheime. Nicht betroffen von dieser Pflicht seien Spitäler und weitere stationäre Sozialeinrichtungen, insbesondere Heime für Menschen mit Behinderungen, schreibt die Staatskanzlei. Hier soll künftig eine verstärkte Informationspflicht vorgeschrieben werden. Diese Einrichtungen müssen ihre Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden vor der Aufnahme informieren, wie sie die Beihilfe zum Suizid in ihren betriebsinternen Leitlinien geregelt haben. Im Rahmen dieser Vorlage wird die kantonale Spital- und Sozialgesetzgebung punktuell angepasst. Künftig sollen die Aus- und Weiterbildungsverpflichtungen der nicht-universitären Gesundheitsberufe – wie Pflegefachpersonen – zwischen Gesundheitseinrichtungen und Kanton digital abgewickelt werden können. ANZ

Die Agenda

11

Die Oltner Kulturinstitutionen warten mit einem vollbepackten Jahresprogramm auf.

Die Förderung 24 Die Regierung hat einen Massnahmenplan für Kinder und Jugendliche verabschiedet.

ANZEIGE

263379-05

Wir kaufen alle Marken (PW, Bus, Jeep, alle 4 ×4, Pick-up, Lieferwagen, auch Dieselfahrzeuge und Unfallwagen) zum höchsten Preis. Werden sofort abgeholt und bar bezahlt. Auch für Export, km egal. Telefon 079 320 09 60 immer erreichbar, auch sonntags 264201

���� ������ ������� ������ ��������� ���������

Solothurnerstr. 17, Olten

RHEINFELDEN

Schwere Beine? T: +41 61 566 00 00 www.venenzentrum-rheinfelden.ch

Schmiedengasse 7 4500 Solothurn Di–Fr 13.30–17.30 Sa 09.00–16.00 Tel. 032 621 45 55

www.baeckerei-waelchli.ch

264187

Wangen b.Olten-Trimbach-Olten-Aarburg

Schmelzbrötli

gültig bis 04.02.2026

Deine Fahrradwerkstatt in Balsthal & Oensingen

Reparaturen aller Marken 264360

263671

Alarmanlage?

Kaufe Autos

264056

264122

GUTE SCHUHE GESUNDE FÜSSE

Service - Reparaturen - Verkauf

h orthus.c www.sp 262517 264040-04

3 für 2

264085-05

Neueröffnung Samstag, 7. März 2026, ab 10.00 Uhr 4632 Trimbach – Chäppeligass 4 Tolle Auswahl an Second-HandBaby- und Kinder-Kleidung sowie Spielsachen und weiteren Artikeln für dein Kind. info@ohanas.ch | www.ohanas.ch Tel. 076 248 79 36 264474

Zum

Prospekt 264453


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Anzeiger Thal Gäu Olten 5/2026 by ADi AG Agentur für Digitales - Issuu