Handwerk in Sachsen-Anhalt 05/2025

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Wie Sie Ihre Steuerlast senken können

Neue Regeln für Verluste: Für die Steuerjahre 2024 bis 2027 können Sie per Verlustvortrag und Verlustrücktrag höhere Verluste steuerlich geltend machen.

Mit einem Verlustvortrag können Sie Verluste auf die nächsten Jahre übertragen und so Ihre Steuerlast senken. Allerdings dürfen Sie Verluste oberhalb eines Sockelbetrags von einer Million Euro (Zusammenveranlagung als Paar: zwei Millionen Euro) nur eingeschränkt übertragen. Dafür hat der Gesetzgeber im Wachstumschancengesetz einen Prozentsatz von 70 Prozent festgelegt (§ 10d EStG). Das gilt für die Steuerjahre 2024 bis 2027. Danach sinkt er wieder auf die zuvor geltenden 60 Prozent. Wie funktionieren Verlustrücktrag und Verlustvortrag?

Sie können Verluste vortragen und damit Ihre Steuerlast in den Folgejahren senken. Oder Sie entscheiden sich für einen Verlustrücktrag und senken damit Ihre Steuerlast in den Vorjahren.

Verlustrücktrag: Wenn Sie am Jahresende einen Verlust feststellen, können Sie diesen Verlust in die beiden vorherigen Geschäftsjahre übertragen. Der Verlust wird dann mit den Gewinnen der Vorjahre verrechnet. Als Ausgleich für zu viel gezahlte Steuern erhalten Sie vom Finanzamt eine Gutschrift. Der Verlustrücktrag ist bis zu einem Sockelbetrag von maximal einer Million Euro (Zusammenveranlagung: zwei Millionen Euro) möglich.

Ein Verlustvortrag kommt in drei Fällen infrage: 1 Der Verlust liegt unter dem Sockelbetrag und wird durch den Verlustrücktrag nicht voll ausgeglichen.

Verlustrücktrag oder Verlustvortrag: Verluste bis zu einer Million Euro können Sie vollständig mit Gewinnen der Vor- und Folgejahre verrechnen.

Dann können Sie den noch nicht verrechneten Anteil des Verlustes in den folgenden Geschäftsjahren vollständig mit Ihrem Gewinn verrechnen.

2 Der Verlust übersteigt den Sockelbetrag. Dann können Sie den Sockelbetrag per Verlustrücktrag in den beiden Vorjahren ausgleichen und 70 Prozent des noch nicht ausgeglichenen Verlustes auf die Folgejahre übertragen.

3 Sie verzichten auf den Verlustrücktrag und übertragen den gesamten Verlust in die Folge-

E-Rezepte: Diese Belege werden verlangt

Wer Rezeptkosten von der Steuer absetzen will, muss dem Finanzamt dafür Belege vorlegen. Für E-Rezepte gelten seit Januar 2025 neue Vorschriften.

Krankheitskosten können Sie als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Das gilt auch für Medikamente, wenn

ɓ sie medizinisch notwendig sind,

ɓ die Kosten nicht von einer Versicherung übernommen werden und ɓ die Summe der außergewöhnlichen Belastungen die zumutbare Belastung übersteigt.

Als Nachweis für Medikamentenkosten verlangt das Finanzamt eine Verordnung eines Arztes. Doch wie sollen Steuerzahler diesen Nachweis für die seit Januar 2024 verbindlichen E-Rezepte erbringen? Diese Frage hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben an die Finanzverwaltung beantwortet:

Als Nachweis dienen

ɓ bei Apotheken: der Kassenbeleg (oder bei privat Versicherten: der Kostenbeleg),

ɓ bei Online-Apotheken: die Rechnung der Apotheke.

Der Nachweis muss immer folgende Angaben enthalten:

ɓ den Namen der steuerpflichtigen Person, ɓ die Art der Leistung (zum Beispiel den Namen des Arzneimittels), ɓ den Betrag beziehungsweise den Zuzahlungsbetrag, ɓ die Art des Rezepts.

Für das Steuerjahr 2024 werden die Finanzämter allerdings noch eine Ausnahme machen: Fehlt der Name des Steuerpflichtigen auf dem Nachweis, so sei dies nicht zu beanstanden. (JW) W

Seit 2024 erhalten Patienten Rezepte nur noch elektronisch. Als Nachweis für das Finanzamt benötigen Sie nun einen Beleg der Apotheke mit bestimmten Angaben.

Steuerberatung wird 2025 teurer

Ab Juli 2025 können Steuerberater ihre Gebühren spürbar anheben. Zusatzkosten für Unternehmen und Bürger: 462 Millionen Euro jährlich.

Der Bundesrat hat einer Erhöhung der Steuerberatergebühren zugestimmt. Die verabschiedete „Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung“ tritt am 1. Juli 2025 in Kraft. Welche Steuerberatergebühren ändern sich? Die Verordnung sieht unter anderem folgende Änderungen vor:

ɓ Wertgebühren: Sie steigen um sechs Prozent. Wertgebühren berechnen Steuerberater zum Beispiel für das Erstellen von Bilanzen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen.

ɓ Lohnbuchführung: Die Kosten steigen durchschnittlich um rund neun Prozent.

ɓ Zeitgebühr: Der mittlere Gebührensatz steigt um sechs Prozent. Dabei erfolgt die Abrechnung künftig je angefangene Viertelstunde (bisher: je angefangene halbe Stunde). Zeitgebühren berechnen Steuerberater unter anderem für die

Prüfung von Steuerbescheiden und die Einrichtung der Buchführung.

ɓ Pauschalvergütungen: Bisher bestehende Beschränkungen und Verbote entfallen.

ɓ Gebühr für elektronische Mitteilungen: Die Verordnung sieht erstmals Betragsrahmengebühren für Mitteilungen zur Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme und Sicherheitseinrichtungen an das Finanzamt vor.

Wie wirkt sich die Erhöhung aus?

Die in der Steuerberatervergütungsverordnung vorgesehenen Gebühren wurden zuletzt im Juli 2020 erhöht. Seitdem sind die Personal- und Sachkosten der Steuerberatungskanzleien nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums (BMF) deutlich gestiegen. Das BMF schätzt die zusätzlichen Kosten für Unternehmen und Bürger auf 462 Millionen Euro jährlich. (JW) W

MILLION EURO hoch ist der Sockelbetrag, oberhalb dessen Verluste übertragen werden dürfen.

jahre. Nicht möglich ist es hingegen, einen Verlust steueroptimiert auf Vor- und Folgejahre zu verteilen.

Beispiele für einen kombinierten Verlustrücktrag und Verlustvortrag

Beispiel 1: Stellen Sie sich vor, Sie haben im Jahr 2024 kräftig investiert und deswegen einen Verlust von einer Million Euro geschrieben. Im Jahr 2023 betrug Ihr Gewinn 500.000 Euro, im Jahr 2022

waren es 400.000 Euro. Im Jahr 2025 werden Sie voraussichtlich 600.000 Euro Gewinn machen. Also verteilen Sie den Verlust aus 2024 auf diese drei Jahre. Ihr Gewinn in 2022 und 2023 sinkt damit auf jeweils 0 Euro und in 2025 auf voraussichtlich 500.000 Euro.

Da Ihr Verlust in diesem Beispiel den Sockelbetrag von einer Million Euro nicht überschritten hat, können Sie ihn vollständig mit den Gewinnen der Vor- und Folgejahre verrechnen.

Beispiel 2: Anders sähe die Lage aus, wenn Ihr Verlust höher gelegen hätte, zum Beispiel bei 1,2 Millionen Euro. Dann könnten Sie 900.000 Euro durch Verlustrücktrag in die Jahre 2022 und 2023 ausgleichen (400.000 Euro + 500.000 Euro) sowie weitere 100.000 Euro durch Vortrag in das Folgejahr 2025. Von den verbleibenden 0,2 Millionen Euro dürften Sie weitere 70 Prozent (0,14 Millionen Euro) in 2025 ausgleichen. Den restlichen Verlust von 0,06 Millionen Euro müssen Sie allerdings selbst tragen.

Verluste als Unternehmer und als Unternehmen geltend machen Verlustrückträge und Verlustvorträge können nur vom Steuerpflichtigen geltend gemacht werden, der die Verluste erleidet. Das bedeutet: ɓ Als Unternehmer können Sie den Verlustvortrag und Verlustrücktrag für die Einkommensteuer geltend machen.

ɓ Verluste einer Kapitalgesellschaft kann hingegen nur die Kapitalgesellschaft selbst bei der Gewerbesteuer und der Körperschaftsteuer geltend machen.

ɓ Für die Körperschaftsteuer gelten die gleichen Regeln wie für die Einkommensteuer (§ 8 KStG bezieht sich dazu ausdrücklich auf § 10d EStG).

ɓ Bei der Gewerbesteuer ist nur ein Verlustvortrag möglich, jedoch kein Verlustrücktrag. Der Vortrag ist auf maximal eine Million Euro begrenzt. Über diesen Sockelbetrag hinausgehende Verluste können nur zu 60 Prozent geltend gemacht werden  (§ 10a GewStG). JÖRG WIEBKING W

Neues Muster zur energetischen

Sanierung

Zur Steuererstattung für die energetische Sanierung hat das Bundesfinanzministerium eine neue Musterbescheinigung für Handwerksbetriebe veröffentlicht.

Mit der Steuerermäßigung des § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) fördert der Bund Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Eigenheimen. Kunden von Handwerksbetrieben können sich 20 Prozent der Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten für energetische Maßnahmen erstatten lassen – bis zu einer Obergrenze von 40.000 Euro pro Objekt. Das Geld gibt es allerdings nur, wenn sie eine Steuererklärung einreichen – zusammen mit einer Bescheinigung des Handwerkers, dass die Sanierung den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht.

Neues Muster für Maßnahmenbeginn 2025 Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine neue Musterbescheinigung zur Kostenerstattung für Maßnahmen zur energetischen Sanierung an Wohneigentum veröffentlicht. Dabei hat das

BMF zum 1. Januar 2025 die bisherigen Musterbescheinigungen in einem einheitlichen Muster zusammengeführt. Handwerksbetriebe sowie andere Fachunternehmen und gemäß § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausstellungsberechtigte Personen können dieses Muster für Sanierungsmaßnahmen nutzen, mit deren Umsetzung 2025 begonnen wird. Die Musterbescheinigung stellt das BMF als PDF und als Word-Datei zur Verfügung.

Maßnahmenbeginn 2020 bis 2024: ältere Muster nutzen Für alle Maßnahmen, die vor 2025 begonnen wurden, sind weiterhin die älteren Muster zu verwenden: ɓ Maßnahmenbeginn 2020: BMFSchreiben vom 31. März 2020 (BStBl I S. 484), ɓ Maßnahmenbeginn 2021 oder 2022: BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2021 (BStBl I S. 2026),

Steuererstattung nach § 35c Einkommensteuergesetz: Die neue Musterbescheinigung gilt für Maßnahmen, die in 2025 beginnen.

ɓ Maßnahmenbeginn 2023 oder 2024: BMF-Schreiben vom 26. Januar 2023 (BStBl I S. 218), zuletzt geändert durch das BMFSchreiben vom 6. Februar 2024 (BStBl I S. 237). (JW) W

Corona-Prämie: Per Aushang in die Steuerfalle

Ein Unternehmen hat selbstverschuldet die Steuerbefreiung der Corona-Prämie verschenkt – durch unbedachte Formulierungen in einem Aushang.

Der Fall: Ein Arbeitgeber hatte seinen Mitarbeitenden im Mai und November 2020 eine steuerfreie Corona-Prämie gewährt. Die Sonderzahlung kündigte er in einem Aushang an: „Durch die ungewöhnliche CoronaZeit werden wir in diesem Jahr einen Teil des Urlaubsgeldes als CoronaSonderzahlung ausweisen. … Auf der Abrechnung ausgewiesenes Urlaubsgeld zzgl. der Corona-Sonderzahlung ergibt die Gesamtsumme Urlaubsgeld. Beachten Sie bitte, dass die Sonderzahlungen auf freiwilliger Basis erfolgen und nicht verpflichtend sind.“ Nach einer Lohnsteuerprüfung entschied das Finanzamt, dass die CoronaSonderzahlungen nicht steuerfrei seien. Steuerfrei wären sie nur gewesen, wenn

sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gezahlt worden wären. Dass das Unternehmen nicht zur Zahlung von Urlaubsgeld und Boni verpflichtet war, ließ das Finanzamt nicht gelten.

Steuerfrei waren die Corona-Sonderzahlungen nur, wenn Arbeitgeber sie zusätzlich zum geschuldeten Lohn bezahlten.

Das Urteil: Das Finanzgericht entschied gegen den Arbeitgeber. Die Zahlungen hätten nur der Steueroptimierung gedient. Es sei nicht erkennbar, dass sie als Ausgleich für die Belastungen während der Pandemie gezahlt wurden. Stattdessen habe das Unternehmen mit dem Aushang erst einen Anspruch auf Bonuszahlung geschaffen – und ihn dann teilweise durch die „Corona-Sonderzahlung“ erfüllt. Somit sei die Corona-Zahlung nicht zusätzlich zum geschuldeten Lohn erfolgt – und damit steuerpflichtig. Das Unternehmen hat Revision eingelegt. Nun muss der Bundesfinanzhof entscheiden (Az. VI R 25/24). (JW) W

FG Niedersachsen: Urteil vom 24. Juli 2024, Az. 9 K 196/22

Koalitionsvertrag: Das sagen Unternehmer

Ob Bürokratieabbau, Wohnungsbau oder Mutterschutz – der Koalitionsvertrag enthält vieles, was auch das Handwerk betrifft: Vier Unternehmer sagen, was sie von den Plänen halten.

„Wer anpackt, statt nur zu verwalten, verdient bessere Rahmenbedingungen“ Als „klare Chance“ sieht Jan Voges (Foto) den Koalitionsvertrag. „Was das Dachdeckerhandwerk jetzt von der neuen Bundesregierung braucht, ist vor allem Stabilität bei Förderprogrammen, spürbare Entlastung bei Lohnnebenkosten und ein ernsthaftes Engagement gegen überbordende Bürokratie“, sagt der Handwerksunternehmer.

Die Fachkräftelücke drohe „zum echten Krisenthema zu werden“, ergänzt der Vizepräsident des Zentralverbandes des deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH). Was sind die wichtigsten Punkte für sein Gewerk? Hier nennt Voges einige Beispiele:

ɓ die Förderung von Betriebsübergaben, ɓ die Reduzierung von Schriftformerfordernissen, ɓ die Vereinfachungen bei der KfW-Förderung und ɓ die Work-and-Stay-Agentur für einfachere Zuwanderung und Anerkennung von Fachkräften.

Zudem fordert der Unternehmer: „Die Politik muss endlich verstehen: Das Dachdeckerhandwerk ist ein zentraler Problemlöser für Energiewende, Klimaschutz und Wohnraumschaffung.“ Sein Fazit: „Wer anpackt, statt nur zu verwalten, verdient bessere Rahmenbedingungen.“

Mutterschutz für Selbstständige: „Ein toller Start in die neue Legislaturperiode“ „Wir stehen im Koalitionsvertrag“, kommentiert Tischlermeisterin Johanna Röh (Foto) die Einigung

von Union und SPD auf Instagram. Damit meint die Unternehmerin die Pläne zum Mutterschutz für Selbstständige. Dazu haben die drei Parteien Ziele für ihre Regierungszeit festgehalten. Sie umfassen unter anderem „einen Mutterschutz für Selbstständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte“. Zudem sollten geeignete Finanzierungsmodelle geprüft und Konzepte zur Absicherung der betroffenen Betriebe entwickelt werden.

Wir nehmen euch beim Wort!

Johanna Röh, Tischlermeisterin

Röh kann kaum fassen, dass die schwarz-rote Koalition nun das umsetzen möchte, wofür sich die Handwerksunternehmerin seit knapp drei Jahren einsetzt. Die Tischlermeisterin fordert, dass „Schwangerschaft keine Existenzbedrohung sein“ darf. Inzwischen hat sie mit dem Verein „Mutterschutz für Alle!“ viele Mitstreiterinnen gefunden.

Der Koalitionsvertrag sei „ein toller Start in die neue Legislaturperiode“. Allerdings stellt Röh klar, dass sie genau beobachten werde, was passiert: „Wir nehmen euch beim Wort und bleiben dran, bis der Mutterschutz für Selbstständige umgesetzt ist!“

Branchenreport: Das leisten die Gesundheitshandwerke

Die Gesundheitshandwerke haben ihren ersten Branchenreport veröffentlicht. Er informiert nicht nur über die Gewerke, sondern enthält auch Forderungen der Verbände an die Politik.

Die Gesundheitshandwerke setzen sich als Arbeitsgemeinschaft gemeinsam für die Belange ihrer Betriebe und deren Beschäftigten ein. Zudem sichern Hörakustiker, Orthopädie-Techniker und Orthopädie-Schuhtechniker, Zahntechniker und Augenoptiker die Versorgung mit individuell hergestellten und angepassten Hilfsmitteln und Zahnersatz. Mit ihrem ersten Branchenreport machen sie auf den aktuellen Stand der Branche und ihre zentrale Rolle im Gesundheitswesen aufmerksam. Er soll als Anregung für eine ergebnisorientierte Debatte dienen, um die

Versorgungsqualität zu sichern und zu verbessern.

Die Verbände der Gesundheitshandwerke im Überblick ɓ Bundesinnung der Hörakustiker KdöR (biha),  ɓ Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT),  ɓ Spitzenverband OrthopädieSchuhtechnik e. V. (SpiOST),  ɓ Verband Deutscher ZahntechnikerInnungen (VDZI),  ɓ Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA).

In dem Report wird deutlich: Zwar ist die Versorgung gesetzlich Versicherter aktuell noch gegeben, doch sinkende Fachkräftezahlen und steigende Patientenzahlen stellen das Gesundheitswesen vor große Herausforderungen. Die Hilfsmittelversorgung und die Zahnzusatzleistungen sind besonders betroffen. Damit Patienten weiterhin gut versorgt werden, fordern die Gesundheitshandwerke: ɓ angemessene Vergütungen und faire Vertragsverhandlungen mit gesetzlichen Krankenkassen auf Augenhöhe,

Neue Online-Plattform soll helfen

Digital und effizient sollen Betriebe ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß EU-Richtlinie erstellen können. Das gilt auch für kleinere Unternehmen.

Deutsche Unternehmen können für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung ab sofort die kostenlose DNKPlattform nutzen. Diese soll es Betrieben erleichtern, ihre Nachhaltigkeitsberichte nach der EU-Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)“ zu erstellen, teilt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit. So führe die Plattform Schritt für Schritt durch den Berichtsprozess. Die Anforderungen seien in eine verständliche Sprache übersetzt. Zudem steht den Unternehmen ein Hilfeassistent zur Seite.

Mögliche zukünftige Aktualisierungen der Richtlinie werden im Portal eingepflegt, versichert das Ministerium. Denn derzeit ist zu dem Thema einiges in Bewegung: Ende Februar hatte die EUKommission mit den sogenannten Omnibus-Paketen Vereinfachungsvorschläge vorgelegt.

Wer kann die DNK-Plattform nutzen?

Derzeit richte sich das Angebot an große berichtspflichtige Unternehmen. Ein zweites Modul für die freiwillige Berichterstattung, den sogenannten VSME-Standard (Voluntary Small and Medium Enterprises Standard), wird folgen, wenn die EU-Regelungen dazu vorliegen. Dadurch sollen dann auch kleinere und mittlere Betriebe Unterstützung bekommen, die ihren berichtspflichtigen Kunden Informationen zur Nachhaltigkeit liefern müssen, so das Ministerium. Es steht dann auch allen Betrieben zur Verfügung, die dem Interesse ihrer Kunden am Thema Nachhaltigkeit aktiv begegnen wollen oder gut aufbereitete Daten für Verhandlungen mit Kreditgebern nutzen möchten. (KW) W

ɓ Abbau von Bürokratie auf nationaler und europäischer Ebene. Die Zeit solle für die Herstellung und Anpassung von Produkten sowie die Versorgung der Patienten zur Verfügung stehen.

ɓ die Würdigung der Gesundheitshandwerke als unerlässlicher Teil der Hilfsmittel- und Zahnzusatzversorgung sowie der mittelständischen Wirtschaftsstruktur, ɓ die Überarbeitung des Präqualifizierungsverfahrens. Hiermit weisen die Hilfsmittelleistungsbringer ihre grundsätzliche Eignung zur

Gesetz

„Zügige Ausrichtung der Förderpolitik im Wohnungsbau unerlässlich“ Die Entscheidung, die Baupolitik in einem „starken Bauministerium“ zu verankern, sieht Christian Staub (Foto) positiv: „Dieses Ministerium soll auch die Verantwortung für die Förderpolitik im Bereich Neubau und Modernisierung übernehmen, um Maßnahmen effizient umzusetzen“, sagt der Bauunternehmer und Präsident des Baugewerbeverbandes Niedersachsen (BVN). Und was hält er vom geplanten Einsatz des Sondervermögens? „Die gezielte Verwendung von Mitteln aus dem Sondervermögen für Straßen und Brücken begrüßen wir“, so Staub. Dies solle sicherstellen, dass alle verfügbaren Kapazitäten auf dem Markt, insbesondere mittelständische Unternehmen, die Bauaufgaben übernehmen können.

„Vermisse die Senkung der Mehrwertsteuer“ „Die geplante Aufnahme des Friseurhandwerks in den Katalog des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Nannette Alb (Foto). Auch die Aussagen zu Strompreispaket und Steuererleichterungen für das Handwerk klingen aus Sicht der Friseurmeisterin vielversprechend. Dennoch glaubt sie nicht, dass die Branche stark davon profitieren wird. Was der Inhaberin des Friseurstudios Nannette in Quedlinburg im Koalitionsvertrag hingegen ganz fehlt, ist die steuerliche Absetzbarkeit von Friseurleistungen und die Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 7 Prozent für ihre Branche. „Um gute Löhne zu zahlen und die steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Kleinstunternehmen und umsatzsteuerpflichtigen Betrieben abzuschaffen, wäre das wichtig“, sagt Alb. Lohnerhöhungen brächten oft Preiserhöhungen mit sich. Doch den Friseurbesuch sollen sich alle leisten können – daher sollten die Preiserhöhungen nicht eins zu eins an die Kunden weitergegeben werden. Vielmehr brauche es die politischen Rahmenbedingungen. Ihr Fazit: „Solange die Politik nicht bereit ist, sich ernsthaft mit den Herausforderungen in unserem Gewerk auseinanderzusetzen, ist der Vertrag eher politisches Gerede als wirkliche Klarheit für unsere Branche.“ MARTINA JAHN UND ANNA-MAJA LEUPOLD W

Hilfsmittelversorgung nach.  ɓ mithilfe der vorigen Aspekte auch eine

des Berufsbilds. (JOH) W

reformiert: Was ändert sich?

Grünes Licht für die Reform des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes: Künftig können sich bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bei der Feuerstättenschau vertreten lassen.

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat die Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes beschlossen. Der Gesetzgeber will

Neue Regeln für die Feuerstättenschau: In Schornsteinfegerbetrieben können Mitarbeitende, die einen Meisterbrief haben, künftig mehr Verantwortung übernehmen.

damit vor allem die Rahmenbedingungen für das Schornsteinfegerwesen verbessern und die Bewirtschaftung von Kehrbezirken attraktiv halten.

Laut dem Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) wird mit den jetzt beschlossenen Änderungen das SchornsteinfegerHandwerksgesetz (SchfHw) nun durch eine Regelung ergänzt. Durch den neuen § 11 b SchfHwG werde – sobald das Gesetz in Kraft ist – die Vertretung durch Betriebsangehörige für die Feuerstättenschau geregelt. Demnach könnten sich Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger und Bezirksschornsteinfegerinnen in ihrem Bezirk unter bestimmten Voraussetzungen bei der Feuerstättenschau von Angestellten mit Meisterprüfung vertreten lassen, so der Zentralinnungsverband.

Bedeutung für Betriebe ZIV-Präsident Alexis Gula sieht den Gesetzesbeschluss als eindeutiges Bekenntnis der Politik zum Schornsteinfegerhandwerk und seiner Bedeutung für die Wärmewende in Deutschland. „Mit Einführung der sogenannten Stellvertreterregelung erhalten Betriebe mehr Flexibilität, um sich auf die neuen Rahmenbedingungen im Wärmemarkt einzustellen“, erläutert er. Gula geht davon aus, dass sich diese Regelung auch positiv auf die Fachkräftesicherung im Handwerk auswirkt. Schließlich würden Nachwuchskräfte dazu motiviert, die Meisterqualifikation zu erwerben und im Betrieb mehr Verantwortung zu übernehmen. „Wir begrüßen diese Möglichkeit im Hinblick auf die Besetzung der Bezirke ausdrücklich“, so der ZIV-Präsident. (AML) W

Ob Augenuntersuchung, Hörtest oder Zahnersatz: Was muss geschehen, damit die Versorgung von gesetzlich Versicherten nicht ins Wanken gerät?
Kritik und Lob aus dem Handwerk: Der Koalitionsvertrag wird in den Branchen des Handwerks unterschiedlich bewertet.

Was sind Risikofaktoren für Selbstständige?

Die Risikoeinschätzung ist in kleinen Unternehmen enorm gestiegen. Neben Umsatz­ und Krankheitsausfällen macht ihnen vor allem eine Sache zu schaffen.

Welche Sorgen und Risiken treiben Selbstständige in diesem Jahr um?

Diese Frage hat sich der Versicherungsmonitor gemeinsam mit der Signal Iduna gestellt. Sie haben das Umfrageinstitut infas quo mit einer Studie beauftragt. Das Ergebnis: Besonders die steigenden Kosten und das dadurch sinkende Kaufverhalten machen den Unternehmern zu schaffen. Aber auch die wirtschaftliche und politische Unsicherheit steigert das Bewusstsein, dass Selbstständige hohe Risiken eingehen, ergibt die Umfrage. Das „Risikobarometer Selbstständige“ hat außerdem abgefragt, gegen welche Risiken sich Unternehmer bereits abgesichert haben. Befragt wurden über 600 Selbstständige mit und ohne Mitarbeitende. Unternehmer sehen erhöhte Risiken

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten bewerten Unternehmer die Risiken offenbar anders als in besseren Zeiten. Auf die Frage „Wie hoch ist nach Ihrer Einschätzung heute das Risiko, dass Ihr Unternehmen in den nächsten 12 Monaten in existenzielle Gefahr gerät?“ antworteten 22 Prozent „hoch“ oder „sehr hoch“. Das sei ein Anstieg von 7 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr.

Als Top Ten der größten Risiken für ihre Unternehmen gaben die Befragten an:

1 Steigende Kosten (20 Prozent),

2 Kundenrückgang/Kaufverhalten (15 Prozent),

3 Inflation/Rezession (14 Prozent),

4 Veränderung politischer Vorgaben (12 Prozent),

5 Wirtschaft (10 Prozent),

6 KI/Automation (10 Prozent),

7 Auftragsmangel (9 Prozent), 8 Steuern (6 Prozent), 9 Krieg/Krise (5 Prozent, 10 keine Risiken (27 Prozent).

Risiko-Absicherung: Haftpflicht- und Sachversicherung vorn Gegen welche betrieblichen Risiken haben sich Selbstständige abgesichert? Die am häufigsten abgeschlossenen Versicherungen sind laut der Umfrage die Betriebshaftpflichtversicherung, gefolgt von der Sach- und Inhaltsversicherung sowie der Elektronikund Maschinenversicherung. Fragt man genauer nach, gegen welche Risiken sich Selbstständige versichert haben, sind es mit 32 Prozent Cyber- und Datenrisiken, 7 Prozent mehr Unternehmer haben diese Absicherung gegenüber 2024 abgeschlossen. Nach Einschätzung von infas quo sei diese Zahl überraschend gering. Immerhin habe knapp ein Drittel der Befragten vor, sich in diesem Bereich weiter abzusichern.

PROZENT der befragten Selbstständigen sind laut der Studie schon einmal Opfer eines Cyberangriffs geworden.

Barrierefreie Websites: ZDH gibt Antworten

Ab Sommer müssen Webauftritte, über die Kunden Produkte kaufen oder Dienstleistungen buchen können, barrierefrei sein. Detaillierte Informationen zur Umsetzung gibt es online.

Ab 29. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Online-Angebote sollen so auch für Menschen mit Einschränkungen problemlos nutzbar sein. Je nach Geschäftsmodell können auch Handwerksbetriebe und ihre Websites betroffen sein.

Der Zentralverband Deutsches Handwerks (ZDH) hat jetzt umfangreiche Informationen, Hintergründe und

Antworten auf häufig gestellte Fragen online veröffentlicht. Betriebe können so klären, ob sie betroffen sind und welche Maßnahmen sie umsetzen müssen.

Welche Websites müssen barrierefrei werden? Nicht jeder Betrieb muss über eine barrierefreie Website verfügen. Grundsätzlich sind nur Websites betroffen,

auf denen E-Commerce-Angebote für private Kunden, beispielsweise OnlineShops oder Buchungen von Handwerksleistungen, angeboten werden. Darüber hinaus sind Kleinstbetriebe ausgenommen, also Unternehmen, die ɓ weniger als zehn Personen beschäftigen und ɓ entweder einen Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro

Das sei dringend nötig, denn 17 Prozent der befragten Selbstständigen sind laut der Studie schon einmal Opfer eines Cyberangriffs geworden. Das entspricht einem Anstieg von 3 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr. Sorgen über einen Cyberangriff macht sich knapp ein Viertel der Befragten. Auch der Wert stieg im Vergleich zum Vorjahr um 3 Prozentpunkte.

Alarmsignal: Bürokratischer Aufwand beträgt einen Tag pro Woche In 2024 ist die Zeit für die Erledigung bürokratischer Aufgaben bei den Befragten um neun Stunden gestiegen – das ist mehr als ein Tag pro Woche. In größeren Unternehmen sind es zwölf Stunden in der Woche, im Vorjahr waren es noch zehn Stunden. Das Risikobarometer ergab auch, dass sich 62 Prozent der Unternehmen durch bürokratische Vorgaben eingeschränkt fühlen. Knapp ein Drittel fürchtet sogar, dass weitere bürokratische Regularien zu einer Existenzgefährdung führen könnten.

erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens zwei Millionen Euro beläuft.

Allerdings weist der ZDH darauf hin, dass noch nicht alle Fragen endgültig geklärt sind. Denn zum einen befinden sich die Standards, nach denen Barrierefreiheit definiert wird, noch in der Überarbeitung und werden voraussichtlich erst Anfang 2026 zur Verfügung stehen. Zum anderen verwenden das Gesetz und die zugehörige Verordnung unkonkrete Vorgaben und unbestimmte Rechtsbegriffe. Betroffene Betriebe sollten daher das Thema weiter beobachten.

Wünsche an die neue Regierung: weniger Bürokratie, weniger Kosten Wie könnten Betriebe in Zukunft so unterstützt werden, dass sich Risiken und Gefahren für ihre Arbeit verringern? Mit Abstand der größte Wunsch ist mit knapp 60 Prozent der Abbau von Bürokratie. 36 Prozent der Befragten fordern niedrigere Energie- und Rohstoffkosten sowie je 23 Prozent eine bessere digitale Infrastruktur und eine Absicherung vor Risiken. Bessere Bedingungen bei Finanzierungen wünschen sich 22 Prozent der Umfrageteilnehmer.

Weitere Sorgentreiber: Ausfälle wegen Unfall oder Krankheit Was genau könnte Unternehmen 2025 in Gefahr bringen? Die bedeutendsten fünf Risikoereignisse sind der Studie zufolge:

ɓ Krankheit/Unfall mit Ausfallzeiten (42 Prozent), ɓ Ausfall von IT-Systemen (30 Prozent),

ɓ Zahlungsausfall bei Auftraggebern (29 Prozent), ɓ Schäden oder Verlust, zum Beispiel durch Einbruchdiebstahl oder Brand (28 Prozent), ɓ Cyber- und Datenrisiken (24 Prozent).

Vor allem im Vergleich zum Vorjahr sei die Angst vor den ersten vier Ereignissen besonders angestiegen, teilten die Herausgeber der Studie mit. Aufgrund der großen Risikoeinschätzung sei es nicht nachzuvollziehen, warum sich nur ein verhältnismäßig kleiner Teil der Unternehmer auch gegen Krankheit oder Unfall abgesichert hat: Gut 40 Prozent der Befragten geben an, dass sie abgesichert sind. 33 Prozent haben es nicht vor und 26 Prozent planen, sich abzusichern.

Wer eine Absicherung plant, beschäftigt sich vor allem mit einer Unfall-, Krankentagegeld- oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung, ergab die Umfrage. Nutzung von KI-Verfahren nimmt zu, aber damit auch Sorgen Verfahren, die von künstlicher Intelligenz (KI) gestützt werden, nutzen 40 Prozent der Befragten. Mit steigender Nutzung von KI wachse aber auch die Sorge, dass bestimmte Tätigkeiten durch KI überflüssig oder weniger wichtig werden könnten. MARTINA

Diese Fragen sind noch offen Unklar sei etwa, ob sogenannte „Overlay-Tools“ zulässig sind, um Firmenwebseiten barrierefrei zu gestalten. Damit wird eine Software bezeichnet, die der Website hinzugefügt wird. Menschen mit Beeinträchtigungen können dann beispielsweise über eine Toolbar die Seite auf ihre Bedürfnisse anpassen. Der ZDH rät dazu, derzeit nicht auf solche Tools zurückzugreifen. Eine rechtssichere Umsetzung der Vorschriften sei damit nach aktuellem Stand voraussichtlich nicht gewährleistet.

Ein weiterer offener Punkt sei die reine Online-Terminvergabe, auch mit

späterer Zahlung vor Ort. Obwohl einiges dafür spreche, dass das BFSG in diesem Fall gilt, rät der ZDH hier zur Vorsicht. (KW) W

Auch im Minijob sind Pausen notwendig

Mini hin oder her: Auch für geringfügig Beschäftigte gelten die gesetzlichen Pausenzeiten. Warum die tägliche Arbeitszeit entscheidend ist und welche Ausnahme es für Jugendliche gibt.

Wer nur einen Minijob hat, braucht doch eigentlich keine Pause, könnte man denken. Doch das ist ein Irrtum. Denn entscheidend für die Ruhepausen ist nicht die monatliche oder die wöchentliche Arbeitszeit. Es kommt auf den einzelnen Arbeitstag an, erklärt die Minijob-Zentrale in einem Blogbeitrag.

Verpflichtende Pausen und freiwillige Pausen Grundsätzlich gelten für Minijobber dieselben Pausenregelungen wie für alle anderen Arbeitnehmer. Das heißt:

ɓ nach 6 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause,

ɓ nach 9 Stunden Arbeitszeit: mindestens 45 Minuten Pause.

Diese Vorgaben sind die im Arbeitszeitgesetz festgelegten Mindestpausen, so die Minijob-Zentrale. Sie dürfen weder im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden, noch können Minijobber darauf verzichten, um früher Feierabend zu machen. Die Einteilung hingegen

ist flexibel: Pausenzeiten können aufgeteilt werden, solange jede Teilpause mindestens 15 Minuten dauert.

Bei kürzeren Arbeitszeiten können Arbeitgeber mit ihren Minijobbern freiwillige Pausen vereinbaren. Verpflichtet sind sie dazu nicht. Zudem können Betriebe auch längere Pausen als die Mindestzeiten anbieten, heißt es weiter.

Besondere Regelungen für Jugendliche

Auch Jugendliche unter 18 Jahren arbeiten häufiger in Minijobs. Hier gelten die strengeren Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes, das grundsätzlich Arbeitszeiten und Pausen für minderjährige

Beschäftigte festlegt, erklärt die Minijob-Zentrale.

Demnach dürfen Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren maximal acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Außerdem ist Wochenendarbeit nur in Ausnahmefällen erlaubt, wie etwa in der Gastronomie oder in der Landwirtschaft.

Auch bei den Pausen gelten Sonderregeln:

Einmal durchatmen: Pausen sind zur Erholung da.

ɓ Jugendliche dürfen nicht länger als 4,5 Stunden ohne Pause arbeiten.

ɓ Bei 4,5 bis 6 Stunden Arbeitszeit gelten mindestens 30 Minuten Pause.

Entscheidend ist nicht die monatliche oder die wöchentliche Arbeitszeit. Es kommt auf den einzelnen Arbeitstag an.

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ɓ Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit sind mindestens 60 Minuten Pause Pflicht.

Pausen werden nicht bezahlt

Manchmal müssen Arbeitgeber ausdrücklich darauf hinweisen: Pausen zählen nicht als Arbeitszeit und werden nicht bezahlt. Dabei kommt es nicht auf gesetzlich festgelegte oder freiwillige Pausen an. Der Arbeitstag verlängert sich also um die Pausenzeit, stellt die Minijob-Zentrale klar. Auch das ist gesetzlich im Arbeitsrecht geregelt. Raucherpausen zählen übrigens ebenso wenig zur Arbeitszeit wie andere Pausen. Sie werden also weder vergütet noch besteht ein Anspruch auf Raucherpausen. Kurze Unterbrechungen, wie zum Beispiel der Gang zur Toilette, zählen jedoch zur Arbeitszeit und müssen bezahlt werden.

Dienst nach Vorschrift auf Rekordniveau

Der Gallup Index zeigt: Immer mehr Beschäftigten in Deutschland ist ihr Job gleichgültig. Doch für Arbeitgeber liegt darin auch eine Chance.

Bei den Beschäftigten in Deutschland herrscht zunehmend Gleichgültigkeit gegenüber ihrem Arbeitgeber: Mit 78 Prozent erreicht der Anteil derjenigen, die sich emotional nur wenig an ihren Betrieb gebunden fühlen und deshalb Dienst nach Vorschrift machen, einen historischen Höchststand. Das ist das zentrale Ergebnis des Gallup Engagement Index, der seit 2001 jährlich erhoben wird. Dafür wurden insgesamt 1.700 zufällig ausgewählte Arbeitnehmende ab 18 Jahren befragt.

Gleichzeitig liegt die hohe emotionale Bindung mit neun Prozent das erste Mal im einstelligen Bereich. Ebenso gesunken ist der Teil derjenigen, der schon innerlich gekündigt hat, und zwar von 19 auf 13 Prozent.

Innere Kündigung sinkt, Motivation steigt nicht „Unternehmen haben es geschafft, innere Kündigungen durch gezielte Maßnahmen zu reduzieren – aber sie haben es nicht geschafft, Motivation zu wecken und zu stärken“, kritisiert Marco Nink, bei Gallup Emea zuständig für Forschung und Analysen.

Dabei profitieren Betriebe massiv von Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung, unterstreichen weitere Zahlen des Beratungsunternehmens.

Emotional hoch gebundene Mitarbeitende sind nicht nur weniger offen für fremde Angebote, sondern Gallup ermittelte auch ɓ 78 Prozent weniger Fehlzeiten, ɓ 63 Prozent weniger Arbeitsunfälle, ɓ 32 Prozent weniger Qualitätsmängel, ɓ 10 Prozent bessere Kundenbewertungen,

ɓ 18 Prozent höhere Produktivität (Vertriebskennzahlen), ɓ 14 Prozent höhere Produktivität (Produktionskennzahlen).

Arbeitgeber können Wechselwillige abwerben Chancen bieten sich hingegen für Arbeitgeber, die Fachkräfte suchen. So ergab die Befragung, dass nur die Hälfte der Teilnehmenden uneingeschränkt beabsichtigt, in einem Jahr noch bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber zu sein – diese „latent Suchenden“ sind offen für Angebote anderer Arbeitgeber, die ihnen bessere Arbeitsbedingungen ermöglichen. „Die vorherrschende schwach ausgeprägte emotionale Bindung trägt zur Wechselwilligkeit bei“, bestätigt Nink. (KW) W

Neue Fristen für Berichtspflichten

Das EU-Parlament hat für ein späteres Inkrafttreten der Regeln zur EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung gestimmt. Welche Unternehmen trifft es und wie geht es weiter?

Mit insgesamt 531 Ja-Stimmen (von insgesamt 617) hat das EU-Parlament ein späteres Inkrafttreten der neuen EU-Regeln zu Sorgfaltspflichten und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen.

Damit haben die Abgeordneten den Vorschlag der EU-Kommission angenommen, der Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in der EU ist.

Hintergrund: Im Februar 2025 hatte die EU-Kommission einen Plan vorgestellt, wie sie die Wirtschaft in Europa wieder auf Wachstumskurs bringen will. Zu diesem Maßnahmenpaket gehören der sogenannte „Clean Industrial Deal“ und die beiden sogenannten Omnibus-Pakete.

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Welche neuen Fristen sind geplant?

Die Anwendung der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie soll laut Beschluss des EU-Parlaments für folgende Unternehmen um zwei Jahre verschoben werden:

ɓ Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden: Sie müssten demnach erstmals 2028 einen Bericht über ihre sozialen und ökologischen Maßnahmen abgeben – und zwar für das vorangegangene Geschäftsjahr.

ɓ Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen: Sie müssten ihren Nachhaltigkeitsbericht erstmals 2029 abgeben.

Größere Unternehmen sind laut der CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) bereits seit 2024 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet – mit Auskünften über ihr soziales, ökologisches und gesellschaftliches Engagement.

Entlastung bei der Berichterstattung: Was sind die nächsten Schritte?

Endgültig beschlossen ist der spätere Zeitpunkt des Inkrafttretens der Berichtspflichten noch nicht.

Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: Auch das EU-Parlament hat sich dafür ausgesprochen, dass Regeln für „kleinere“ Unternehmen frühestens 2028 in Kraft treten.

Wie das EU-Parlament mitteilt, bedarf es noch der Zustimmung des Rates. Das dürfte allerdings reine Formsache sein, schließlich hat der Rat den Gesetzestext bereits am 26. März bestätigt.

Berichtspflichten: Was fordert das Handwerk?

Im Vorfeld der Abstimmung hatte der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gefordert, dass die Verschiebung der Berichtspflichten und der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette möglichst schnell verabschiedet wird.

Laut ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke sind kleine und mittlere Unternehmen davon indi-

Jetzt sind die Gesetzgeber am Zug.

Holger Schwannecke, ZDH-Generalsekretär

rekt im Rahmen der Wertschöpfungskette betroffen. Sie müssten sofort das Signal bekommen, dass sie entlastet werden sollen, forderte er.

Allerdings stellte Schwannecke auch klar, dass die Verschiebung der Regeln allein nicht zielführend sei.

Auch die inhaltlichen Vereinfachungen müssten zeitnah folgen. Die EU-Kommission habe dazu mit dem ersten Omnibus-Paket gute Vorschläge auf den Tisch gelegt. „Jetzt sind die Gesetzgeber am Zug und dürfen sich nicht in langwierigen ideologischen Diskussionen verstricken“, fordert der ZDH-Generalsekretär.

Vor allem der Vorschlag, den freiwilligen KMUBerichtsstandard (VSME) als bindenden Maximal-

standard zu verankern, müsse schnell umgesetzt werden. Laut ZDH könne der VSME Betriebe unterstützen, die bereits heute Datenanfragen großer Unternehmen erhalten. Schwannecke fordert zudem, dass sich die Berichtspflichten auf die erste Zuliefererstufe (Tier 1) beschränken müssten. Darüber hinaus müsse für europäische Lieferketten die Vermutung gelten, dass Umwelt- und Menschenrechtsstandards eingehalten werden. „Dies würde KMU und Handwerksbetriebe wirksam entlasten, da sie häufig in rein europäische Lieferketten eingebunden sind“, so der ZDH-Generalsekretär. ANNA-MAJA LEUPOLD W

Steuerfreie Extras: Mehr Netto für’s Team

In unsicheren Zeiten helfen steuerfreie Gehaltsextras und Sachleistungen, um Ihre Mitarbeitenden zu motivieren und zu binden. 15 Extras, die sich lohnen.

Steigende Lebenshaltungskosten und eine unsichere Auftragslage stellen Arbeitgeber vor Herausforderungen. Mitarbeitende erwarten höhere Gehälter, doch Lohnerhöhungen sind in dieser Wirtschaftslage für viele Betriebe schwierig. Eine Alternative bieten steuerund sozialversicherungsfreie Gehaltsextras. Voraussetzung: Die Extras gibt es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn. Arbeitgeber im Handwerk haben dabei viele Möglichkeiten. Hier sind 15 Beispiele.

1. Sachbezüge: Gutscheine und Gutscheinkarten Eines der beliebtesten Gehaltsextras: Sie können Ihren Mitarbeitenden jeden Monat bis zu 50 Euro in Form von Gutscheinen oder Geldkarten zukommen lassen (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Das müssen nicht nur Tankgutscheine sein. Erlaubt sind auch Gutscheine und Gutscheinkarten, die Ihre Mitarbeitenden ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen. Barzahlungen und Gutscheinkarten mit Barzahlungsfunktion sind hingegen nicht steuerfrei.

Tipp: Die 50 Euro sind eine monatliche Freigrenze, bei der das Finanzamt alle Sachzuwendungen dieser Art zusammenrechnet. Überschreiten Sie den Betrag auch nur um einen Cent, müssen Sie für die gesamte Zuwendung Lohnsteuer und Sozialabgaben zahlen.

2. Kaffee und Brötchen – im kleinen Umfang Speisen und Getränke können Sie Mitarbeitenden zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich anbieten. Dazu zählen Obst, Kekse, Mineralwasser, Tee und Kaffee. Auch eine Kombination aus Heißgetränken und unbelegten Backwaren wie Laugenbrötchen bleibt steuer- und beitragsfrei, das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Urteil vom 3. Juli 2019, Az. VI R 36/17) Tipp: Trennen Sie private und Firmeneinkäufe. Das Finanzamt akzeptiert keine gemischten Einkaufsbelege.

3. Steuerfreie Essenszuschüsse im Jahr 2025 Kantine Fehlanzeige? Kein Problem: Stattdessen können Sie Ihren Mitarbeitenden Essensgutscheine oder digitale Essensmarken anbieten. Im Jahr 2025 ist ein Zuschuss bis zu 7,50 Euro pro Arbeitstag steuerfrei möglich. Achten Sie dabei aber auf die Regeln für Essenszuschüsse.

4. Kinderbetreuung als Gehaltsextra Eines der wertvollsten steuerfreien Gehaltsextras: Sie können die Betreuungskosten für Kinder von Mitarbeitenden ganz oder anteilig übernehmen, solange das Kind noch nicht zur Schule geht. Der Zuschuss ist in voller Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn Sie ihn zusätzlich zum Arbeitslohn zahlen.

Für Gutscheine gilt eine monatliche Freigrenze von 50 Euro. Das Finanzamt zählt dabei alle Sachzuwendungen zusammen. Überschreiten Sie den Betrag, werden Lohnsteuer und Sozialabgaben fällig.

Dem Finanzamt müssen Sie den Beitragsnachweis des Kindergartens oder die Rechnung der Tagesmutter vorlegen. Auf diesem Beleg müssen Sie die Höhe Ihres Zuschusses vermerken.

5. Kosten für Notbetreuung von Angehörigen

Als Arbeitgeber können Sie bis zu 600 Euro jährlich für die kurzfristige Notbetreuung von Kindern unter 14 Jahren oder pflegebedürftigen Angehörigen übernehmen (§ 3 Nr. 34a (b) EStG). Der Zuschuss bleibt steuer- und sozialabgabenfrei, wenn die Betreuung berufsbedingt notwendig ist. Auch berufliche Gründe erkennt das Finanzamt an, zum Beispiel Überstunden oder die Teilnahme an einer Fortbildung. Für den Betriebsausgabenabzug müssen Sie die Rechnungen vorlegen.

6. Betriebliche Gesundheitsförderung

Steuerfrei können Sie bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeitendem in Gesundheitsmaßnahmen investieren. Dazu zählen Angebote wie Rückenschulungen und andere Kurse, etwa für Entspannungstechniken

7,50

EURO hoch kann ein steuerfreier Zuschuss pro Arbeitstag für einen Essensgutschein sein.

oder zur Tabakentwöhnung, aber auch eine Ernährungsberatung und Grippe-Schutzimpfungen. Damit das Finanzamt die betriebliche Gesundheitsförderung anerkennt, muss der Anbieter der Gesundheitsmaßnahme die gesetzlichen Bedingungen nach § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllen. Achten Sie auf einen entsprechenden Nachweis des Anbieters.

7. Arbeitsplatzbrille Falls ein Mitarbeitender eine Arbeitsplatzbrille benötigt, können Sie die Kosten übernehmen. Steuerfrei ist diese Leistung, wenn ein Augen- oder Betriebsarzt die Sehhilfe verschreibt und die Kosten angemessen sind. Für die Brillenfassung empfehlen Steuerberater einen Preisrahmen von 200 bis höchstens 400 Euro. Bei der Wahl der Gläser ergibt sich der Maximalbetrag aus dem medizinisch Notwendigen.

8. Beiträge zur privaten Unfallversicherung Eine private Unfallversicherung hilft bei bleibenden körperlichen Schäden durch Unfälle. Sie können

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für Ihre Mitarbeitenden eine Gruppenversicherung abschließen und dafür pauschal 20 Prozent Lohnsteuer abführen. Die Prämie darf 100 Euro pro Jahr und Mitarbeitendem nicht übersteigen (§ 40b Abs. 3 EStG).

9. Betriebliche Krankenzusatzversicherung: 50 Euro pro Monat Ebenso können Sie eine betriebliche Krankenversicherung per Gruppenvertrag abschließen. Die Beiträge bleiben steuer- und sozialabgabenfrei, wenn sie 50 Euro pro Mitarbeitendem und Monat nicht überschreiten.

10. Notfallbeihilfe Bis zu 600 Euro jährlich können Sie bei Krankheit, dem Tod naher Verwandter, Naturkatastrophen und anderen Unglücksfällen auszahlen. Ob es sich um einen Notfall handelt, entscheidet das Finanzamt unter anderem anhand der Einkommensverhältnisse und des Familienstands des Arbeitnehmers (R 3.11 Abs. 2 LStR, Ausgabe 2025).

11. Steuerfreier Zuschuss zum Urlaub: Erholungsbeihilfen Sie können auch einen Zuschuss zum Erholungsurlaub spendieren. Wenn Sie ihn pauschal mit 25 Prozent versteuern, ist der Zuschuss für Ihre Mitarbeitenden steuerfrei. Auszahlen dürfen Sie pro Jahr maximal 156 Euro pro Mitarbeitendem (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG).

Tipp: Auch den Familien der Mitarbeitenden können Sie eine Erholungsbeihilfe zahlen – möglich sind pro Jahr bis zu 104 Euro für Ehegatten und 52 Euro für jedes Kind.

12. Smartphones, Tablets und Internet als steuerfreies Gehaltsextra Beliebte steuerfreie Gehaltsextras sind Smartphones, Tablets oder Notebooks. Steuerfrei ist es, wenn sie Ihre Mitarbeitenden erlauben, betriebseigene Geräte nicht nur dienstlich, sondern auch privat zu nutzen (§ 3 Abs. 45 EStG).

Sie wollen Arbeitnehmern solche Geräte ausschließlich zur privaten Nutzung überlassen? Wenn Sie die Überlassung pauschal mit 25 Prozent versteuern, bleibt die Nutzung für die Mitarbeitenden steuerund abgabenfrei (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG).

13. Umzugskosten bei betrieblichem Anlass steuerfrei

Unterstützen Sie Mitarbeitende bei einem Umzug, der aus betrieblichen Gründen erfolgt, können Sie die entstehenden Kosten steuerfrei übernehmen (§ 3 Nr. 16 EStG).

14. Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen

Ein kleines Geschenk zum Geburtstag, zur Hochzeit oder zur Geburt? Wenn der Wert unter 60 Euro liegt und es sich um eine Sachzuwendung handelt, ist das für Ihre Mitarbeitenden steuerfrei. Bargeld ist hier allerdings nicht erlaubt.

15. Betriebliche Veranstaltungen Ein Sommerfest, ein Grillabend oder die Weihnachtsfeier: Wenn Sie pro Veranstaltung und Mitarbeitendem unter 110 Euro bleiben und das ganze Team einladen, ist der Betrag steuerfrei. JÖRG WIEBKING W

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Welches Wissen braucht Ihr Nachfolger wirklich?

Damit einem Handwerksbetrieb bei der Betriebsnachfolge kein wichtiges Wissen verloren geht, braucht es Augenmaß und Motivation.

In Handwerksbetrieben verlässt mit dem Inhaber viel Erfahrungswissen das Unternehmen. Gleichzeitig bringt der Nachfolger eigene Erfahrungen und Kompetenzen mit. Umso wichtiger ist es, gemeinsam herauszufinden, welches Wissen der Neue benötigt.

Unterstützung durch die Handwerkskammer nutzen

„Wenn wir eine Betriebsübergabe begleiten, berücksichtigen wir diesen Aspekt im Übergabefahrplan“, sagt Jan-Michael Hobelsberger (Foto), Nachfolgemoderator der Handwerkskammer Hannover. Er rät Betriebsinhabern davon ab, sich schon im Vorfeld zu viele Gedanken über diesen „Wissenstransfer“ zu machen. Sonst könne die Informationssammlung schnell ausufern.

„Welches Wissen wichtig ist, lässt sich kaum vorab beantworten.“ Die Nachfolgegeneration bringt oft eigene Erfahrungen und Ansätze in die Unternehmensführung ein. „Das Wissen des Altinhabers und des Nachfolgers ergänzen sich eher, als dass es eins zu eins übernommen wird“, so Hobelsberger.

Passende Methoden für den Wissenstransfer Wenn sich im Übergabeprozess konkreter Bedarf abzeichnet, kann die Handwerkskammer den Wissenstransfer mit erprobten Methoden und Werkzeugen unterstützen, ergänzt Benita von Steinaecker (Foto), Leiterin des Fachkräftezentrums der Handwerkskammer Hannover. Die „Wissensstafette“ ist zum Beispiel eine solche Methode. Sie hilft, Wissen effizient, strukturiert und möglichst vollständig weiterzugeben. Dazu finden Altinhaber und Nachfolger in moderierten

Wissen für den Nachfolger: „Alle Tipps auf Video dokumentiert“

Wenn Meister und Altgeselle fast gleichzeitig in den Ruhestand gehen: Was wird dann aus ihrem über Jahrzehnte gewachsenen Expertenwissen? Tischlermeister Hermann Kasper (Foto) aus Rhens hat eine praktische Lösung gefunden, um dieses Wissen für seinen Acht-Mann-Betrieb zu sichern: „Wir haben alle besonderen Kenntnisse und Tipps in Videos festgehalten und Diagramme zu den wichtigsten Prozessen entwickelt.“

Die Videos zeigen die richtigen Handgriffe und Einstellungen an den Maschinen und Werkzeugen. Die Diagramme beschreiben die Abläufe in den Fertigungsprozessen. Warum sie so wichtig sind für den Betrieb? Diese Kenntnisse würden „unheimlich viel Zeit in der Fertigung sparen, wenn man sie richtig vorbereitet“, sagt Kasper.

Expertenwissen „findet sich so in keinem Lehrbuch“ Aber lernen die Nachfolger so etwas nicht in der Ausbildung und auf der Meisterschule? „Was unsere Videos zeigen, findet sich so in keinem Lehrbuch. Dafür gibt es auch keine Fortbildungen, das kann man nur von Generation zu Generation weitergeben“, sagt Kasper. Deswegen habe heute jeder seiner Mitarbeitenden per Handy Zugriff auf die Aufnahmen. „Diese Videos ziehen die Jungs bei Bedarf zurate, wenn es um konkrete Aufgaben oder Probleme geht.“

Regelmäßig zum Einsatz kommen auch die Diagramme. Im DIN-A2-Format hängen sie an den Werkstattwänden. „Die Diagramme zeigen Prozesswege, von denen man im Alltag gerne mal abweicht“, sagt Kasper. Dass ein junger Geselle manchmal denkt, es ginge auch anders, sei verständlich. Doch falls es dabei mal hakt, „kann man mit einem Blick auf die Diagramme schnell erkennen, welchen Schritt jemand im Prozess übersprungen hat“. Dadurch entstehe ein großer Lerneffekt. Die jüngeren Mitarbeitenden schätzen die Erfahrungen der älteren Kollegen, berichtet Hermann Kasper. „Die Videos schauen sie sich immer mal wieder an, auch in den Pausen. Und wenn ich mit dem Altgesellen einen schwierigen Punkt an einer Treppenanlage bespreche, hören sie uns zu, um etwas zu lernen.“

Digitale Kompetenzen der nächsten Generation Umgekehrt schätzt der Unternehmer die digitalen Kompetenzen der jüngeren Kollegen: „Wir arbeiten heute überwiegend mit Tablets und kaum noch auf Papier. Das ist ihr Verdienst, da sind sie uns meilenweit voraus.“ Auch die Abrechnungen im Büro und die Nachkalkulation hätten sich dadurch verändert: „Mit papierlosen Prozessen ist ein Auftrag für den Meister wesentlich einfacher abzuschließen.“

Eine schnelle Lösung waren diese Veränderungen allerdings nicht: Fünf Jahre lang hat der Tischlermeister seinen Betrieb auf den Generationswechsel vorbereitet. In diesem Jahr ist es so weit: Im Herbst geht der Altgeselle in den Ruhestand. Und Hermann Kasper übergibt das Unternehmen an seinen Sohn. Der Handwerker ist zuversichtlich: „Unsere Nachfolger arbeiten bereits selbstständig. Wir machen jetzt bis zur Übergabe nur noch das Feintuning.“ (JW)

Foto: Tischlerei

Viele Inhaber erkennen das Wissen der Nachfolger an und sehen es auch als Chance.

Jan-Michael Hobelsberger, Nachfolgemoderator der Handwerkskammer Hannover

Gesprächen zunächst gemeinsam heraus, welche Informationen der Übernehmer wirklich benötigt und wie sie am besten dokumentiert werden.

Werkzeuge zur Visualisierung und Dokumentation von Wissen könnten Bilder, Mindmaps oder Wissenslandkarten sein, erklärt von Steinaecker. Auch FAQs, Videos, Fotos oder ein Wiki können sich dafür eignen. Wichtigstes Kriterium bei der Auswahl des Werkzeugs: „Für den Betrieb muss es machbar sein“, sagt von Steinaecker. So eigne sich zum Beispiel ein Wiki nicht für alle Betriebe als Wissenspool, da es ein paar digitale Grundlagen im Betrieb voraussetze.

Werkzeuge wie eine Wissenslandkarte helfen bei der Visualisierung. Wichtig seien aber auch die Kommunikation über dieses Wissen und seine Erprobung in der Praxis, sagt von Steinaecker. Das sei nicht anders als in der dualen Ausbildung. Wenn Altinhaber und Nachfolger bis zur Übergabe genügend Zeit gemeinsam im Betrieb verbringen, ergäbe sich beides meist automatisch.

Welches Wissen der Nachfolger vom Betriebsinhaber benötigt, sollten beide gemeinsam herausfinden.

Erfolgsfaktor: motiviertes Miteinander Nicht zuletzt hängt der Erfolg davon ab, dass beide Seiten motiviert sind. Diese Motivation sei in der Nachfolgegeneration vorhanden, berichtet Hobelsberger: „Die Übernahmeinteressierten zeigen großen Respekt und Anerkennung vor dem Werk und dem Wissen der Übergeber.“

Umgekehrt sei das im Idealfall genauso: „Viele Inhaber erkennen das Wissen der Nachfolger an und sehen es auch als Chance“, sagt Hobelsberger. Zum Beispiel seien die Digitalisierungspotenziale ein Thema, bei dem das Wissen nicht mehr exklusiv beim Inhaber liege. „Da kann die nachfolgende Generation schon sehr gut die Verantwortung übernehmen.“ JÖRG WIEBKING W

Neuer Hilux mit Hybridtechnik

Der Toyota Hilux bekommt elektrische Unterstützung: 48-Volt-Technik macht den robusten Allradler für Handwerker sparsamer. Wir haben getestet, was der Hybrid-Pick-up im Gelände leistet.

Knapp 25.000 Pick-ups wurden letztes Jahr in Deutschland zugelassen – 90 Prozent davon auf Gewerbetreibende. Ein Geschäftsbereich, den sich Toyota in Deutschland mit Ford, VW, Dodge und Isuzu teilt. Da große Dieselmotoren aber die CO₂-Flottenbilanz des Herstellers belasten, hat der Toyota Hilux jetzt ein 48-V-Mild-Hybridsystem. Dessen ElektromotorGenerator unterstützt den 150 kW/204 PS starken Diesel beim Anfahren oder Beschleunigen mit rund 12 kW/19 PS. Den Strom liefert eine Mini-Batterie, die beim Bremsen gewonnene Energie speichert. Die Hybridtechnik soll rund fünf Prozent Kraftstoff sparen und gleichzeitig ein etwas ruhigeres Fahrgefühl bringen. Erhältlich ist sie nur beim 2,8-Liter-Diesel. Kosten: ab 45.659 Euro (zzgl. USt) in der zweiten Ausstattungsstufe Comfort. Parallel bleibt der 2,8er ohne Hybridantrieb für 38.979 Euro (zzgl. USt, Basisausstattung) im Programm.

Mildhybrid im Gelände

In der Praxis fährt sich der Mildhybrid eher unspektakulär. Beim Ampelstart springt sein Motor etwas schneller an und beschleunigt sanfter, was auch an dem auf nur noch 600 U/min gesenkten Leerlauf liegt. Kurz darauf biegen wir rechts ab auf einer der vielen Schotterpisten, die sich in wildem Auf und Ab durch die spektakuläre Landschaft winden. Dort klettert der Kleinlaster völlig unbeeindruckt selbst steilste Schotterpisten mit fußballgroßen Steinbrocken hoch. Ob’s an der E-Unterstützung oder am ebenfalls neu eingeführten Offroadsystem liegt? Schwer zu sagen. Jedenfalls erleichtert das Multi Terrain Select (MTS) genannte System dem Fahrer die Arbeit. Aktiviert über einen Schalter auf der Mittelkonsole, passt es die Traktion den Fahrbedingungen an. Vorausgesetzt, der Fahrer hat sich fürs richtige der sechs Programme wie Sand, Schlamm, Schotter oder Schnee entschieden. Kombiniert wird das MTS-System mit dem bewährten Allradantrieb samt Untersetzung und Differenzialsperre, wegen dem die meisten Gewerbetreibenden einen Hilux überhaupt kaufen.

GR Sport II: Alles nur Show? Und dann gibt es da noch die Freizeitpiloten, die Kö oder Kudamm als ideales Territorium sehen und deren Mini-Trucks eher selten Schotter unter die Räder bekommen. Diese Klientel bedient Toyota mit

PROZENT der knapp 25.000 Pickup-Neuzulassungen im Vorjahr gingen an Gewerbetreibende.

dem Hilux GR Sport II. In dieser 55.100 Euro (zzgl. USt) teuren und ebenfalls 204 PS starken Ausstattungsversion macht der Pick-up optisch einen auf dicken Max, mit breiterer Spur, ausgestellten Kotflügeln und 17-Zöllern aus Alu. Doch die japanischen Techniker werden nicht müde zu erklären, dass da mehr als Show dahintersteckt. Dank verstärkter Radaufhängung, Federung und Bremsen und größerer Bodenfreiheit sei der vom Gazoo-Racing-Team beein-

Entgangene Prämie: Autohaus muss zahlen

Der Verkäufer konnte den Liefertermin für ein Elektroauto nicht halten. Da die staatliche Förderung sank, verlangte der Kunde Schadensersatz – und mehr.

Der Fall: Der Kunde eines Autohauses bestellte im Jahr 2022 ein Elektroauto und vereinbarte einen unverbindlichen Liefertermin noch im selben Jahr – zu diesem Zeitpunkt zahlte der Staat Autokäufern bei der Anschaffung eines solchen Fahrzeugs noch eine Umweltprämie von 6.000 Euro. Doch das Autohaus konnte nicht liefern. 2023 setzte der Kunde daher eine

sechswöchige Frist und trat dann vom Kauf zurück. Anschließend leaste er bei einem Wettbewerber ein anderes E-Modell. Allerdings betrug die Umweltprämie nur noch 4.500 Euro. Der Kunde verlangte nun vom ersten Autohaus nicht nur die entgangene Förderung von 1.500 Euro, sondern auch die Erstattung der Leasing- und weiterer Kosten in Höhe von rund 4.000 Euro. Das Autohaus weigerte sich, zu zahlen. Schließlich sei der vereinbarte Liefertermin unverbindlich gewesen. Der Kunde klagte. Das Urteil: Das Amtsgericht München gab dem Kläger teilweise Recht. Der Kunde habe dem Autohaus eine Frist gesetzt, die mit den AGB des Autohauses vereinbar war. Deshalb hätte der Händler bis zum Ablauf der Frist liefern müssen. Der pauschale Verweis auf Lieferverzögerungen und

Produktionsengpässe beim Hersteller reiche nicht aus, so die Richter. Der Kunde habe sich ein Ersatzfahrzeug anschaffen müssen und könne die Differenz der Umweltprämie sowie weiterer zusätzlicher Kosten als Schadensersatz geltend machen. Die Leasingkosten hingegen müsse das Autohaus nicht erstatten, weil die Konditionen der Verträge nicht vergleichbar seien. Das Gericht verurteilte das Autohaus zur Zahlung von knapp 2.000 Euro. Allerdings: Am Ende ging es doch etwas günstiger. In der Berufungsverhandlung schlossen die Streitenden einen Vergleich über die Zahlung von 1.250 Euro. (KW) W

AG

München: Urteil vom 1. Februar 2024, Az. 223 C 15954/23

flusste GR Sport II „der am besten fahrende Hilux in seiner 55-jährigen Geschichte“. Tatsächlich ist ein Unterschied zum Standardmodell spürbar. Der GR Sport II fährt auf üblen Pisten einen Hauch ruhiger und ausgewogener, erlaubt im Gelände höhere Geschwindigkeiten. Womöglich grüßt da doch die Rallye Dakar, die der Toyota Hilux bereits dreimal gewonnen hat? Auch auf geteerter Piste fühlt er sich geschmeidiger und weniger nervös an.

Bewährte Technik mit Schwächen Bei aller Offroadkompetenz: Zurück auf der Straße beschleicht uns das Gefühl, dass der bereits 2015 eingeführte Wagen in die Jahre gekommen ist. Seine analogen Rundinstrumente, das Multimediasystem mit dem kleinen Bildschirm samt pixeliger Rückfahrkamera und der wie ein Fremdkörper weit aus der Mittelkonsole ragende Schalthebel wirken im Vergleich zum Ford Ranger und zu dem davon abgeleiteten VW Amarok fast schon antiquiert. Dass die Doppelkabine fast auf den Cent so viel kostet wie der vergleichbare Ford, sollte zu denken geben. Für 2026 hat Toyota aber einen komplett neuen Hilux angekündigt. Wen dann das Umweltgewissen zwickt, der kann sogar eine vollelektrische Version wählen. CLEMENS NOLL-VELTEN/SP-X W

Organ der Handwerkskammern 130. Jahrgang

Herausgeber: Schlütersche Fachmedien GmbH Ein Unternehmen der Schlüterschen Mediengruppe

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Verständlichkeit

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Den Strom liefert eine Mini-Batterie, die beim Bremsen gewonnene Energie speichert.
In der Praxis fährt sich der Mildhybrid eher unspektakulär.
Ergonomie und Platzangebot bleiben gut.
Das Interieur wirkt mittlerweile etwas angestaubt.
Toyota macht den Hilux zum Mildhybrid.
Die hohe Geländegängigkeit
Auch
Der GR Sport II fährt auf üblen Pisten einen Hauch ruhiger und ausgewogener, erlaubt im Gelände höheres Tempo.

6 Diamantene und 22 Goldene Meister

Bei einer Festveranstaltung am 4. April hat die Handwerkskammer 6 Diamantene Meisterbriefe und 22 Goldene Meisterbriefe an Handwerksmeister verliehen.

Festredner bei der Veranstaltung im Haus des Handwerks war Andreas Dieckmann, Präsident der Handwerkskammer. „Der Meistertitel steht für Qualität, Kompetenz und Erfahrung. Er steht für die lange Tradition des deutschen Handwerks und die hohen Standards, die damit einhergehen. Unsere Altmeister haben als Fachexperten und Unternehmer geglänzt, aber auch als Vorbilder und Mentoren gewirkt. Sie haben ihr Wissen weitergegeben und die Zukunft des Handwerks gesichert. Der Goldene und der Diamantene Meisterbrief ist nicht nur eine Anerkennung für langjährige Arbeit, sondern auch ein Symbol für Leidenschaft, Engagement und Hingabe zum Handwerk“, sagte Dieckmann.

Goldene Meister

ɓ Bäckermeister Friedhelm Bösche aus Walbeck

ɓ Buchdruckermeister Volker Stelzig aus Magdeburg

ɓ Elektroinstallateurmeister Manfred Modrow aus Magdeburg

ɓ Karosseriebaumeister Karl-Heinz Henneicke aus Magdeburg

ɓ Kraftfahrzeugmeister Heinz Weber aus Hessen

ɓ Kraftfahrzeugmeister Hans-Klaus Hoier aus Halberstadt

ɓ Kraftfahrzeugmeister Helmut Schild aus Weferlingen

ɓ Maurermeisterin Christel Schulz aus Magdeburg

ɓ Rundfunkmechanikermeister Fred Wabnik aus Magdeburg

W CORONA-SOFORTHILFE

Rückmeldeverfahren

Mit der Corona-Soforthilfe wurden Solo-Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit erheblichen Corona-bedingten Umsatzrückgängen unterstützt. Nun werden Fördermittelempfänger der Corona-Soforthilfe aufgerufen, einen Abgleich zwischen ihrer ersten Einschätzung und dem tatsächlich eingetretenen Liquiditätsengpass vorzunehmen. Das Land Sachsen-Anhalt folgt damit den Vorgaben vom Bund, Überkompensationen zu identifizieren und zurückzuführen. Ein Hinweis auf solche Prüfungen erfolgte dazu durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt vorab in den jeweiligen Zuwendungsbescheiden.

Für die Prüfung werden im Zeitraum zwischen dem 22.04. und dem 31.05. Briefe an die betroffenen Fördermittelempfänger der Corona-Soforthilfe verschickt. Die Rückmeldung erfolgt unbürokratisch online. Hierzu hat die IB ein digitales Rückmeldeverfahren im Kundenportal eingerichtet. (DZ) Kontakt: www.ib-sachsen-anhalt.de

ɓ Schlossermeister Helmut Schwaneberger aus Magdeburg

ɓ Schlossermeister Dieter Schaulatys aus Magdeburg

ɓ Schmiedemeister Erhard Brückner aus Oschersleben

ɓ Schmiedemeister Otto Heine aus Kade

ɓ Schornsteinfegermeister Hans-Eckard Gruetz aus Sülldorf

ɓ Schornsteinfegermeister Lutz Marschner aus Oschersleben

ɓ Schornsteinfegermeister Hartmut Kempe aus Magdeburg

ɓ Schornsteinfegermeister Manfred Loer aus Klietz

ɓ Tapezierermeister Ulrich Kunert aus Derenburg

Tischler im Austausch

Bei der Tischlertagung 2025 der Landesinnung Sachsen-Anhalt im März in Halberstadt tauschten sich rund 100 Teilnehmer über zentrale Branchenthemen aus.

Dr. Katharina Gamillscheg vom Bundesverband stellte die aktuelle Ausrichtung des Verbands und die Schwerpunkte seiner Arbeit vor.

Bei weiteren Fachvorträgen ging es unter anderem um das digitale Berichtsheft, die Berufsorientierung und die Fachkräftesuche. Marvin Mikulla, Robert Dreyer und Lucas Bögelsack stellten ihr Netzwerkprojekt „Generation N“ vor, das junge Tischler gezielt fördert. (AG)

Kontakt: www.tischler-sachsen-anhalt.de

Lage stagniert, Erwartungen positiv

Am 29. April legte die Handwerkskammer Magdeburg die Ergebnisse der Frühjahrskonjunkturumfrage vor. Die Konjunkturlage im Handwerkskammerbezirk Magdeburg stagniert mit optimistischer Aussicht. 83 Prozent der Betriebe beurteilen ihre Lage mit gut bis befriedigend, davon 41 Prozent gut, ähnlich wie im Vorjahr. Die Erwartungen für das kommende Quartal sind verhalten optimistisch. Der Geschäftsklimaindikator, der Mittelwert aus guter und zu erwartender Geschäftslage, klettert auf 84 Prozentpunkte und liegt damit 3 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Das ist das Ergebnis der Frühjahrskonjunkturumfrage, die die Handwerkskammer am 29. April in Magdeburg vorlegte. Im Bauhauptgewerbe hat sich die Stimmung verbessert, 37 Prozent der Befragten berichten von einer guten Lage. Im Frühjahr 2024 waren es 34 Prozent. Im Ausbauhandwerk hat sich die Lage etwas verschlechtert. Hier bewerteten 45 Prozent der Betriebe die Lage als gut. Der Vorjahreswert lag bei 48 Prozent. Beim Handwerk für den gewerblichen Bedarf beurteilen 38 Prozent ihre Lage als gut, Wert im Vorjahr: 33 Prozent. Die Geschäftslage im Kfz-Handwerk hat sich verschlechtert. Nur noch 38 Prozent geben eine gute Lagebeurteilung an. Der Vorjahreswert lag

www.hwk-magdeburg.de/konjunktur

ɓ Tischlermeister Gerd-Rainer Neubauer aus Beetzendorf

ɓ Tischlermeister Manfred Drenkmann aus Immekath

ɓ Tischlermeister Walter Hartmann aus Gardelegen

ɓ Uhrmachermeister Wilhelm Krug aus Möser Diamantene Meister

ɓ Augenoptikermeister Hans-Jürgen Menz aus Magdeburg

ɓ Fleischermeister Roderich Giesecke aus Magdeburg

ɓ Friseurmeister Carlo Tamborini aus Magdeburg

ɓ Sattlermeister Adolf Mewes aus Satuelle

ɓ Steinmetzmeister Hartmut Kositzki aus Colbitz

ɓ Uhrmachermeister Herbert Krämer aus Haldensleben

Den Diamantenen/Goldenen Meisterbrief erhalten Handwerksmeister, die vor 60/50 Jahren vor der Handwerkskammer Magdeburg ihre Meisterprüfung abgelegt haben und/oder ihren Betriebssitz im Kammergebiet hatten oder haben. Die Urkunden werden auf Antrag verliehen. ANJA GILDEMEISTER W

Kontakt: Karin Abel, Tel. 0391 6268271

E-Mail kabel@hwk-magdeburg.de

Antragsformular: www.hwk-magdeburg.de/ehrungen

Mit dem Newsletter von handwerk.com informiere ich mich zwei Mal pro Woche verlässlich über aktuelle Themen aus Bereichen wie Recht, Steuern, Personal oder Marketing & Werbung.

Holger Kewitz, Fliesen Cussler GmbH, Hannover

Gruppenbild mit allen Goldenen und Diamantenen Meistern

Regionales

W BETRIEBSBÖRSE

Angebote

Tischlerei im Harz sucht Nachfolger (Chiffre 12079)

Voll ausgestattete gut laufende Kfz-Werkstatt im Salzlandkreis zu verkaufen (Chiffre 12078)

Suche Nachfolger für meinen Estrichbaubetrieb in Magdeburg (Chiffre 12077)

Suche Nachfolger für erfolgreichen Sanitär und Heizungsbaubetrieb im Jerichower Land (Chiffre 12076)

Parkettverlegebetrieb in Magdeburg zu verkaufen (Chiffre 12075)

Nachfolge für Friseursalon in Benneckenstein gesucht (Chiffre 12074)

Erfolgreiches Elektrounternehmen im Oberharz sucht Nachfolger (Chiffre 12073)

Attraktives Gewerbeobjekt in Oschersleben zu verkaufen – Kfz-Werkstatt mit Waschanlage (Chiffre 12072)

Hörgeräteakustikgeschäft im Salzlandkreis zu verkaufen (Chiffre 12071)

Friseursalon in zentraler Lage in einer Kleinstadt in der Altmark sucht Nachfolger (Chiffre 12070)

Sanitär- und Heizungsbau in der Altmark sucht Nachfolger (Chiffre 12069)

Friseurkette im Landkreis Börde zu verkaufen (Chiffre 12068)

Ihr Sprungbrett in eine erfolgreiche Zukunft: Übernehmen Sie ein etabliertes Unternehmen in den Bereichen Trockenbau & Isolierung im Salzlandkreis (Chiffre 12067) Suche Nachfolger für erfolgreiches ElektroUnternehmen im Salzlandkreis (Chiffre 12066)

Gesuche

Unternehmensnachfolge im Bereich Metallbau, Schweißtechnik, Metallveredlung in der Altmark und nördlich von Magdeburg (Chiffre 12063)

Immobilienservice in Magdeburg sucht zur Übernahme Unternehmen im Bereich Hausmeisterservice, Fußbodenleger, Tapezierer (Chiffre 12037) Wirtschaftsingenieur und Elektromeister sucht zukunftsfähiges Unternehmen zur Übernahme (Chiffre 12031)

Ansprechperson: Cornelia Strümpel, Tel. 0391 6268-243, E-Mail cstruempel@hwk-magdeburg.de

REGIONALE SPRECHTAGE

Aschersleben: 26.05. 10 - 12 Uhr, Rathaus, Markt 1 Burg: 10.06. 11 - 14 Uhr, Kreishandwerkerschaft, Holzstr. 26 a Haldensleben 21.05. 13 - 15 Uhr, Landkreis Börde, Bornsche Str. 2

Quedlinburg: 05.06. 10 - 14 Uhr, CityBüro, Pölkenstraße 40 Oschersleben: 04.06. 9 - 12 Uhr, Kreishandwerkerschaft, Thälmannstr. 8

Salzwedel: 21.05. 9.30 - 12.30 Uhr, Altmarkkreis Salzwedel, Brunnenstraße 30 Schönebeck: 27.05. 10 - 12 Uhr, Kreishandwerkerschaft, Berliner Straße 54 Schönebeck: 10.06. 15 - 17 Uhr, IGZ INNO-LIFE SBK GmbH, Badepark 3 Staßfurt: 02.06. 10 - 12 Uhr, Rathaus, Hohenerxlebener Str. 12

Stendal: 10.06. 9 - 12 Uhr, Kreishandwerkerschaft, Mönchskirchhof 7

Wernigerode: 20.05.12. 10 - 14 Uhr, Kreishandwerkerschaft, Teichdamm 6

Anmeldung: Tel. 0391 6268 243, E-Mail betriebsberatung@hwk-magdeburg.de

Vom Hörsaal ins Handwerk

Wer über Praktika und Jobs Kontakt zu Studierenden aufbaut, kann sich qualifizierte Fachkräfte für die Zukunft sichern.

Baugrunderkundung und Brunnenbau sind die Fachgebiete der Baugrundbüro Recklies GmbH aus Hohenwarthe. Geschäftsführer Christian Recklies (44) lernte dieses Berufsfeld während seines Bauingenieurstudiums an der Hochschule Magdeburg-Stendal durch einen Studentenjob in einem Ingenieurbüro kennen – mit nachhaltigem Effekt: Nach dem erfolgreichen Masterabschluss 2011 wurde er direkt übernommen. 2017 ging er den nächsten Schritt und machte sich selbständig, 2020 erfolgte die Umfirmierung in eine GmbH und die Eintragung in die Handwerksrolle. Heute hat er drei Mitarbeiter.

„So stellen wir uns das vor“, sagt Katrin Gruschka vom Career Service der Hochschule Magdeburg-Stendal. „Ein Unternehmen bietet eine passende Aufgabe, der Student bringt Neugier und Wissen mit – daraus entsteht oft mehr als , ein Praktikum.“

Eine Option auch für Handwerksbetriebe: Wer früh Kontakt zu Studierenden aufbaut, kann sich qualifizierte Fachkräfte von morgen sichern. „Pflichtpraktika finden meist im 5. bis 7. Semester statt, oft auch begleitende Jobs – dann verfügen die Studierenden bereits über fundiertes Fachwissen“, erklärt Katrin Gruschka. Vorpraktika vor Studienbeginn bieten eine weitere Chance, junge Talente frühzeitig kennenzulernen.

Geeignete Studiengänge an der Hochschule Magdeburg-Stendal gibt es viele: von Bauingenieurwesen über Maschinenbau, Elektrotechnik und Wasserwirtschaft bis hin zu energieeffizientem Bauen. „In allen technischen Fachrichtungen sehen wir Anknüpfungspunkte für das Handwerk“, so Gruschka.

Was braucht ein Betrieb dafür? Einen engagierten Ansprechpartner, interessante Aufgaben, klare Strukturen – und idealerweise eine faire Vergütung oder Zusatzleistungen wie Fahrgeld oder Unterkunft. „Pflichtpraktika laufen über geregelte Verträge“, betont Gruschka. Wichtig ist: Nicht nur einmal präsent sein, sondern regelmäßig – etwa über die Plattform www.nachwuchsmarkt. de, das Alumni-Managementder Hochschule oder die Firmenkontaktmesse. „Entscheidend ist die kontinuierliche Sichtbarkeit bei den Studierenden“, so Gruschka. Denn wer sich früh einbringt, wird später oft zum Arbeitgeber der Wahl. Und wie sind die Erfolgsaussichten? Katrin Gruschka: „Die Wahrscheinlichkeit, über ein

Wer sich früh einbringt, wird zum Arbeitgeber der Wahl.

Katrin Gruschka, Career Center Hochschule Magdeburg-Stendal

solches Studienpraktikum junge Nachwuchskräfte an das Unternehmen zu binden ist hoch, wenn das Menschliche, die Aufgaben sowie die Bezahlung stimmen. Für Letzteres gibt es unter anderem die Möglichkeit, das Deutschlandstipendium zu nutzen.“ Bei Bauingenieur Christian Recklies, der übrigens gelernter Straßen- und Tiefbauer ist, hat es funktioniert. Er hat mittlerweile in der Wasserbausparte seine Nische und im Unternehmerdasein seine Erfüllung gefunden. Wenngleich ihn die Bürokratie schon ziemlich belastet, so sagt er doch: „Ich kann mir nichts anderes mehr vorstellen.“ ANJA GILDEMEISTER W

Kontakt: Career Center Hochschule Magdeburg-Stendal, www.h2.de/careercenter, Tel. 0391 886 4463 Firmenkontaktmesse: 21. Mai, 11-15 Uhr, Campus Herrenkrug Die Handwerkskammer präsentiert dort die Praktika-, Semester-, oder Abschlussarbeiten-Angebote ihrer Mitgliedsbetriebe. Interessenten melden sich bitte bei Manuela Quiel, Tel. 0391 6268-278, E-Mail mquiel@hwk-magdeburg.de.

Robuste Geschäftsmodelle in unsicheren Zeiten

Ein Werkstattgespräch mit dem Titel „Robuste Geschäftsmodelle in unsicheren Zeiten“ fand am 2. April im Haus des Handwerks Magdeburg als Teil der Initiative Unternehmenssicherung Sachsen-Anhalt statt.

Um Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu helfen und ihren Fortbestand zu sichern, hatten die Industrie- und Handelskammer Magdeburg und die Handwerkskammer Magdeburg 2024 das Netzwerk Unternehmenssicherung gegründet und sich zur Aufgabe gemacht, betroffene Mitgliedsbetriebe über Sanierungs- und Restrukturierungsmöglichkeiten zu informieren und sie zu unterstützen. Dieses Netzwerk kooperiert wiederum mit dem Sanierungsforum Mitteldeutschland e. V. im Rahmen der Initiative Unternehmenssicherung.

Zur Eröffnung des Werkstattgesprächs sagte Burghard Grupe,

Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Magdeburg, dass das Wirtschaftsgeschehen seit einigen Jahren von Polykrisen geprägt sei, die unsere Unternehmen zunehmend bis an die Grenzen ihrer Existenz treiben und die Zahl der Insolvenzen erhöhen. „Die Unternehmenssicherung rückt damit massiv in den Vordergrund“, so Grupe. Nach der Vorstellung der Initiative Unternehmenssicherung Sachsen-Anhalt folgte eine Keynote zu den aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen. Im anschließenden Werkstattbericht wurden konkrete Ansätze zur Insolvenzvermeidung und Unternehmensstabilisierung diskutiert. Der

Vertreter vom Sanierungsforum, der IHK Magdeburg und der Handwerkskammer Magdeburg

Fokus lag dabei auf praktischen Erfahrungen aus der Unternehmens- und Finanzberatung.

Die Veranstaltung bot nicht nur wertvolle Impulse zur Risikoprävention, sondern ermöglichte auch einen intensiven Austausch zwischen den Teilnehmern – mit dem Ziel, Geschäftsmodelle widerstandsfähiger gegenüber Krisen zu gestalten. (AG) W

Nächster Termin: Expertensprechtag zur Unternehmenssicherung in Krisenzeiten, 27. Mai, 9 bis 16 Uhr, Handwerkskammer Magdeburg Anmeldung: www.hwk-magdeburg.de/termine oder Tel. 0391 6268-243

• Ganzheitlich gesund und fit: fundierte Informationen und praktische Expertentipps

• Ursachen, Diagnosen, Behandlungsmöglichkeiten und Selbsthilfemaßnahmen verständlich erklärt

Überall erhältlich, wo es Bücher gibt und auf … www.humboldt.de

Bauingenieur Christian Recklies ist selbständig im Bereich Baugrunderkundung und Brunnenbau.

Ein Eis für ein Lächeln

Vor fünf Jahren hat sich Julian Rakowski den Wunsch vom eigenen Eislabor erfüllt. Die Arbeit in der Manufaktur und die Reaktionen der kleinen und großen Kunden sind sein Antrieb.

Sonnig ist es an diesem Vormittag noch nicht in Hannovers Mitte – doch in Julians Eismanufaktur Birne und Beere werden schon die zwölf runden Eisschalen in den Tresen eingesetzt. Neben klassischen Sorten wie Schokolade und Stracciatella stehen heute auch Mohn- und Zimtschneckeneis sowie Eis aus Apfel- und Birnenmus auf dem Programm. Alle sind mit einem luftdichten Deckel versehen. „Eis mag keinen Sauerstoff, so bleibt es länger frisch und schmackhaft“, erklärt Julian Rakowski, Inhaber der Manufaktur. Vor dem Laden stehen Holztische und -bänke, mit Blumentöpfen dekoriert. Drinnen in der Eisküche ist Eiskoch Pino am Werk und stellt die Basismischungen für die Eissorten her. Ein lautes Geräusch dringt bis in den Verkaufsraum vor – das kommt von dem übergroßen Stabmixer, der in Eimern portioniert Milch, Zucker, Vanillemark und andere Zutaten vermengt. Das flüssige Gemisch kommt später in die Eismaschine, in der nebenan gerade veganes Vanilleeis gefroren wird.

Eis ohne Fertigmischungen und chemische Zusätze

Jedes Jahr im April beginnt die Eissaison. In diesem Jahr ist der April ein besonderer Monat für den Gründer und Inhaber von Birne und Beere: Er feiert den fünften Geburtstag seiner Eismanufaktur. Und nicht nur den: Das Jubiläum verknüpft er mit der Eröffnung der zweiten Eis-Filiale in der Südstadt. Was sein Eis ausmacht? Es kommt ohne typische fertige Eiszutaten aus. „Das war mir für mein eigenes Eislabor und meine Geschäftsidee unheimlich wichtig“, sagt Rakowski. Seine Vision von seinem Unternehmen beschreibt er so: „Ich möchte ein ehrliches Produkt zu einem ehrlichen und fairen Preis verkaufen.“ Wichtig sei ihm auch, bewusst mit der Umwelt umzugehen und möglichst emissionsarm zu arbeiten. Der gelernte Hotelfachmann hat in den Jahren vor der Gründung in einer Konditorei und einem Eisladen in Hannover Erfahrungen im Catering und Eismachen gesammelt. Als er mit dem Eislabor in der Calenberger Straße startete, gab es noch keinen Tresenverkauf. Das Eis verkaufte er in der Corona-Zeit per Eisfahrrad an verschiedenen Orten in der Stadt. Kunden konnten ihn per GPS tracken. Mittlerweile hat der Betrieb drei dieser Räder: Aktuell werden sie zum großen Teil für private Events oder von Catering-Unternehmen für Firmenveranstaltungen gebucht, bestückt mit Eis und Verkäufer. Aber auch bei verschiedenen Veranstaltungen in Hannover und Umgebung wie Gartenfesten oder dem Maschseefest ist das Team von Julian Rakowski mit dem mobilen Eisverkauf präsent. Regionale Produkte und echtes Handwerk Rakowski und Eiskoch Pino verwenden fast ausschließlich regionale Zutaten. Dafür hat der Unternehmer regionale Lieferanten, beispielsweise für Milch, Sahne, Eier, Obst oder Mohn, sorgfältig ausgewählt.

W VIER FRAGEN AN

Patrick Meyer

FIRMENNAME Gebrüder Meyer GbR

WEBSEITE www.gebrueder-meyer-gbr.de

ORT Heudeber / Nordharz

GEWERK Dachdecker

MITARBEITERZAHL 3

FUNKTION Inhaber

Einige Sorten gibt es auch in Vorratsboxen zum Mitnehmen.

Zwölf Eissorten gibt es zur Auswahl, sie wechseln täglich oder wöchentlich – und auch saisonal. Im Mai beginnt die Rhabarbersaison.

„Die einzigen Zutaten, die von Übersee kommen, sind Schokolade, Vanilleschoten oder Gewürze“, sagt Rakowski. Denn ohne Schoko- und Vanilleeis wäre ein Eisladen kein richtiger Eisladen, ist der Inhaber überzeugt.

Für jede Eislinie, wie der Eis-Experte sie nennt, wird bei Birne und Beere eine eigene Grundmischung hergestellt. Sie setzt sich zusammen aus etwa 65 Prozent flüssigen und 35 Prozent trockenen Zutaten. Das sei zwar aufwendiger, aber die Sorten seien am Ende nicht übersüßt und er könne die Zutaten bewusst dosieren. „Ich möchte die Eisherstellung wieder zu einem Handwerk machen – weg von der Masse und den Convenience-Produkten“, betont Rakowski. Deshalb legt er auf seiner Website auch alle Zutaten offen und erklärt, wie jede Sorte entsteht.

Für seine Lieblingssorte, Streuselkucheneis mit Erdbeeren, werden der Grundmischung separat gebackene knusprige Streusel per Hand untergehoben. Die

1. Was sind Ihre Pluspunkte als Arbeitgeber? Pünktliche Bezahlung, ein ehrlicher Umgang und Verständnis für familiäre Belange sind mir besonders wichtig.

2. Wie rekrutieren Sie Nachwuchskräfte für Ihren Betrieb? Wir bieten Schülerpraktika an. Dazu arbeiten wir mit Schulen und den Praktikumslotsen des AWZ im Landkreis Harz zusammen.

3. Wie würden Sie Ihren Führungsstil beschreiben? Bestimmend, aber immer verständnisvoll.

4. Was tun Sie, damit Ihre Mitarbeiter sich wohlfühlen? Jeder kann sich die Arbeitskleidung in seiner Lieblingsfarbe aussuchen. Der Firmenaufdruck und Schriftzug schaffen Einheitlichkeit. Das stärkt den Teamgeist.

Frischer Waldmeister wird in diesen Tagen zu Eis verarbeitet. Dafür wird er in Milch aufgekocht.

Früchte werden eingekocht und auch mit dem Eis vermengt. „Das ist zeitintensiv, aber es lohnt sich, weil es schmeckt.“

Der Unternehmer weiß auch zu schätzen, dass er jedem Kunden in der Freizeit mit seinem Eis einen positiven Moment verschaffen kann. „Ein Lächeln und ein Innehalten zum Genießen – das schenken mir die Kunden – und es erfüllt mich“, sagt Julian Rakowski, während er uns durch seinen Laden führt. Eissorten der Saison: Der Frühling bringt Waldmeister und Rhabarber Während im Raum hinter dem Tresen im Winter Geburtstage und Eismachkurse stattfinden oder Kunden ihren Kaffee im Warmen trinken, schmückt heute eine Palette Waldmeisterpflanzen die Fensterbank. Der Duft hat sich schon im ganzen Raum verbreitet. Für die Eisproduktion wird der Waldmeister später in Milch aufgekocht. Außerdem werden gehackte

W ZU GUTER LETZT

Team Germany ist Vizeweltmeister der Metzger

Bei der World Butchers Challenge (WBC) 2025 – der Weltmeisterschaft im Metzgerhandwerk – gab es einen deutschen Erfolg: Das Team „Butcher Wolf Pack“ gewann unter der Leitung von Metzgermeister und Fleischsommelier Dirk Freyberger die Silbermedaille. Neben dem Unternehmer aus Nürnberg gehören auch Matthias Endraß und Katharina Endraß-Lacher, Jürgen Reck, Sabrina Minkenberg und Katharina Bertl dem Team an. „Sie haben es wieder gezeigt –Deutschland ist Metzger-Weltklasse”, sagt Konrad Ammon, Landesinnungsmeister des Fleischerverbandes Bayern. Dieser Vizeweltmeistertitel sei wertvoll für die gesamte Branche. 16 Nationen traten Ende März in Paris den Wettstreit um den Titel an. Die Fleischer mussten in Sechserteams innerhalb von dreieinhalb Stunden ein Lamm, ein halbes Rind, ein halbes Schwein und fünf Hähnchen

Wir kommen ganz ohne Fertigmischungen aus.

Julian Rakowski, Inhaber Eismanufaktur Birne und Beere

möglichst komplett und zu innovativen Produkten verarbeiten. Für den Branchennachwuchs hat es in den Nachwuchskategorien nicht ganz für einen Podestplatz gereicht. Lars Bubnick, Landesgeschäftsführer des Fleischerverbandes Bayern, ordnete die Leistung des Nachwuchses noch einmal positiv ein: „Sich bei einem solchen hochkarätigen Wettkampf mit den Besten der Welt zu messen, verdient mehr als Anerkennung und Respekt. Da gibt es keinen Grund für Traurigkeit, sondern vielmehr Anlass für puren Stolz.“ (JTE)

Rakowskis Vision: „Ich möchte ein ehrliches Produkt zu einem ehrlichen und fairen Preis verkaufen.“

frische Blätter für die Farbe und den Geschmack dazugegeben. „Auf das Eis freuen sich schon viele“, betont der 42-Jährige. Das gilt auch für die Rhabarbersaison, die im Mai beginnt. Doch heute wird in der Eisküche zunächst das Vanilleeis in Portionsschalen abgefüllt, das ein Restaurant bestellt hat. Etwa acht bis zehn Kilo Eis gibt Rakowskis Maschine pro Gefriervorgang aus – im Vergleich zu großen Eisproduzenten sei das relativ wenig. Zum Abschluss dürfen wir noch aus den zwölf Sorten wählen und entscheiden uns für Zimtschnecke, Mohn und Joghurt-Heidelbeere. Rakowski portioniert jedes Eis mit einem Löffel in kleine Becher – so passen in diese Portion drei Geschmacksrichtungen. „Wir wollen Raum zum Probieren lassen“, erklärt er sein Konzept. Knapp 150 Gramm bringt unser Eis der Wahl auf die Waage. Und natürlich genießen wir den Moment und lächeln dabei – denn es schmeckt einfach lecker. MARTINA JAHN W

Seit Ende vergangenen Jahres müssen Helgoländer und Touristen ihre Brötchen selber backen – weil die letzte Bäckerei ihre Türen schloss. Die Suche nach einem Nachfolger blieb bislang erfolglos. Nun nimmt die Gemeinde Medienberichten zufolge ihr Schicksal selbst in die Hand – bei einer Gemeindevertretersitzung Ende März wurde entschieden: Wir kaufen die Bäckerei und suchen dann einen Pächter. „Das war ganz klar nicht unsere favorisierte Lösung“, stellt Thorsten Pollmann, parteiloser Bürgermeister der Insel, gegenüber dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) klar. Wie der Sender weiter berichtet, soll der Befreiungsschlag wider Willen nun trotzdem helfen, weil sich zuvor Verhandlungen mit einem Interessenten zerschlagen hatten. (KW) Foto:

Fünf Jahre Birne und Beere: Mit einem einzigen Eisfahrrad ist der Inhaber 2020 gestartet. Heute hat er drei Räder und zwei Geschäfte.
Helgoland: Rettung der Insel-Bäckerei
Fotos:

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