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ist die beste PRävENTiON vERTEiDiGUNG

integrität als Unternehmenskultur und gezielte implementierung von Compliance-Programmen – die wichtigsten Präventionsstrategien und maßnahmen, mit denen Sie Korruptionsrisiken minimieren, ihr Unternehmen vor Schaden bewahren und so langfristig den Erfolg sichern kKorruption1 als weltweit auftretendes Phänomen2 zählt zu den am weitesten verbreiteten wirtschaftskriminellen Straftaten – mit negativen Folgen für das soziale gesellschaftliche Gefüge, den ökonomischen Fortschritt und die Gerechtigkeit als solche, aber insbesondere auch als ernstes Problem, das für Unternehmen erhebliche Risiken mit sich bringt. Spätestens seit der wegweisenden „Siemens/Neubürger-Entscheidung“3 ist klar, dass das Thema Korruptionsprävention auf höchster Ebene eines Unternehmens zu verantworten ist. Zwar werden gemäß Strafgesetzbuch in Deutschland nach wie vor lediglich die tatsächlich handelnden Personen bestraft, welche das Korruptionsdelikt begangen haben, wohingegen dem Unternehmen „nur“ ein Bußgeld nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz droht. Aus der Rechtsprechung sowie indirekten Vorgaben für Vorstände bzw. die Geschäftsleitung aus dem Aktien- bzw. GmbH-Gesetz lässt sich indes die Verpflichtung ableiten, Compliance-Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption im Unternehmen zu etablieren. Darüber hinaus ist in vielen anderen Ländern bei Korruption auch eine Bestrafung des Unternehmens möglich, etwa aufgrund des Foreign Corrupt Practices Act (FCPA), welcher nicht nur unmittelbar in den USA gilt, sondern auch ausländische Unternehmen und Mitarbeitende sanktionieren kann.

1 Im Sinne der Vereinfachung wird in diesem Artikel der Begriff Korruption im Sinne eines Sammelbegriffs der einschlägigen Tatbestände (insbesondere sämtliche Formen der Bestechlichkeit und Bestechung sowie der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung) verwendet.

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2 Vgl. Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index, CPI) 2022 von Transparency International: „Der weltweite Durchschnitt liegt wie im Vorjahr bei einem Wert von 43 von 100 Punkten.“ und „Zwei Drittel aller untersuchten 180 Staaten und Gebiete erreichen weniger als die Hälfte der möglichen Punkte.“

3 Urteil des Landgerichts München I vom 10. Dezember 2013 – AZ: 5 HKO 1387/10; der ehemalige Siemens-Finanzvorstand Neubürger wurde zu Schadensersatz in Höhe von 15 Millionen Euro verurteilt, weil er es im Zusammenhang mit dem Siemens-Schmiergeldskandal versäumt habe, „dafür Sorge zu tragen, dass Unternehmen so organisiert und beaufsichtigt wird, dass keine Gesetzesverstöße wie Schmiergeldzahlungen an Amtsträger eines ausländischen Staates oder an ausländische Privatpersonen erfolgen.“ Das Gericht stellte weiter klar: „Seiner Organisationspflicht genügt ein Vorstandsmitglied bei entsprechender Gefährdungslage nur dann, wenn er eine auf Schadensprävention und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation einrichtet. […] Die Einhaltung des Legalitätsprinzips und demgemäß die Einrichtung eines funktionierenden Compliance-Systems gehört zur Gesamtverantwortung des Vorstands.“

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