Entwurf für ein Viertes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften

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Stellungnahme

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr für ein

Viertes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften

Langtitel, Beispiel: (Arial, 20 Pt, fett)

Referentenentwurf/ Regierungsentwurf

Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Stand: 19.08.2025

RefE für ein Viertes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften

Stellungnahme

Artikel 1, Ziffer 1 des Gesetzentwurfs sieht eine Streichung der Sätze 4 und 5 in § 1, Absatz 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) vor. Diese Regelung ermöglicht bislang bei der Erhebung der Maut die Einstufung von Lkw mit Wasserstoff-Verbrennungsmotoren als emissionsfreie Fahrzeuge und damit deren Mautbefreiung.

Der BDI bewertet den Änderungsvorschlag kritisch. Im Sinne eines technologieoffenen Regulierungsansatzes sollten Lkw mit Wasserstoff-Verbrennungsmotoren weiterhin von der Maut befreit werden. Anstelle einer ersatzlosen Streichung der Passage sollte der Gesetzgeber klarstellen, dass für die deutsche Lkw-Maut die Definition emissionsfreier Fahrzeuge in der durch Verordnung (EU) 2024/1610 geänderten Verordnung (EU) 2019/1242 zur Anwendung kommt. Diese Definition sieht ausdrücklich vor, dass ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor und Emissionen von nicht mehr als 3 g CO2/tkm als emissionsfreies schweres Nutzfahrzeug gilt.

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