Digitalisierung und KI im Steuerrecht Zeitgemäße Prozesse, Ressourcenschonung und Effizienzgewinne
BDI-Vorschläge für ein digitales Steuerrecht Die weitere Digitalisierung des Steuerrechts unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) gehört zu den dringend erforderlichen Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland. Trotz erfolgreicher Digitalisierungsprojekte der Finanzverwaltung (KONSENSVerfahren) und einem IT-aufgeschlossenen Mindset bei vielen Finanzbeamtinnen und -beamten besteht noch immer großer Handlungsbedarf. Digitale Steuerverfahren sind ein entscheidender Standortvorteil für die Unternehmen im internationalen Wettbewerb und gerade angesichts der demografischen Entwicklung unverzichtbar.
Effizienzgewinn durch digitale Steuerbescheide für alle Steuerarten Unternehmen geben ihre Steuererklärungen elektronisch ab. Für einen durchgehend digitalen und effizienten Prozess ist es erforderlich, dass die Steuerbescheide für alle Steuerarten digital und mit einem maschinenlesbaren Datensatz bereitgestellt werden. So werden Medienbrüche vermieden und manuelle Arbeitsschritte reduziert. Dies betrifft v. a. die Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Grundsteuer und Grunderwerbsteuer. Beispiel digitaler Gewerbesteuerbescheid: Seit 2023 können Unternehmen direkt bei Abgabe der Gewerbesteuererklärung mitteilen, dass sie ihre Gewerbesteuerbescheide in digitaler Form erhalten wollen, um die Bescheide automatisiert zu verarbeiten. Dies spart im Vergleich zum Papierbescheid Zeit und Ressourcen. Ziel muss es sein, dass der digitale Gewerbesteuerbescheid flächendeckend in allen rund 11.000 Kommunen in Deutschland zur Verfügung steht.
Digitaler Gewerbesteuerbescheid in allen rd. 11.000 Kommunen erforderlich
Verbreitung des digitalen Gewerbesteuerbescheids zum 1. August 2025. Quelle: init AG