14 IN EIGENER SACHE
AGV NR. 3 | 16. MÄRZ 2022
JAHRESRÜCKBLICK 2021 DES PRÄSIDENTEN 1. Geschäftstätigkeit Gerade im Moment, als diese Zeilen geschrieben werden, wird klar, dass der Bundesrat praktisch alle Covid19-Massnahmen aufhebt. Jene erleichternden Neuigkeiten stellen praktisch die Rückkehr zur Normalität dar. Doch bevor wir gemeinsam an der kommenden Generalversammlung in die Zukunft schauen, sollten wir uns das herausfordernde Jahr 2021 genauer betrachten. Im letzten Jahresrückblick wurde die Chronologie des Covid-19-Virus aufgeführt, in der Hoffnung, dass es nicht mehr möglich sein wird, eine solche im nächsten Jahresrückblick darzustellen. Leider, wie jeder und jede weiss, kam es anders: das Corona-Virus war auch im Jahre 2021 omnipräsent. Die einzige Konstanz im Jahre 2021 war, dass Massnahmen aufgehoben und später wiedereingeführt worden sind. 2021 war, auch wenn es eine ausgeschlachtete Metapher ist, eine Achterbahnfahrt. Von der politischen Linken wurden durchgehend härtere Massnahmen gefordert. Der Gewerbeverband und die Bürgerlichen forderten weniger einschneidende Massnahmen und Planungssicherheit. Mit dieser Maxime befanden wir uns je nach Welle in einem abnützenden Offensiv- oder Defensivkampf, der je nach Lage auf Wohlwollen und Unverständnis in der Bevölkerung traf.
Ein bezeichnendes Bild für das Jahr 2021 Der Verband begrüsste jedoch, dass die Arbeiterschaft mit der Initiative «Büezerbeizen» im Frühling Zutritt in die Restaurants erhielt, welche sich als Betriebskantine registriert hatten, während diese für die breite Bevölkerung weiter geschlossen blieben. Auch diese Entwicklung zeigte uns, dass es während der Pandemie immens wichtig war, dass KMU, welche von Massnahmen betroffen waren, innovativ blieben und sich neu erfanden. Egal ob Home-Office-Pflicht, Lieferengpässe oder schwindende Umsätze. Die aargauischen KMU zeigten sich entschlossen, auch in Krisenzeiten nicht klein beizugeben.
Weiter förderlich waren die staatlichen Finanzhilfen, welche seitens des Schweizerischen Gewerbeverbandes auf nationaler Ebene weitgehend Im Frühjahr 2021 wurde die Gastro- mitgeprägt wurden und auf kantonanomie-Branche erneut stark reguliert, ler Ebene durch den AGV zusammen mit dem Amt für Wirtschaft umged. h. geschlossen. setzt wurden. Auch wenn die Vergabekriterien teils undurchsichtig und unsystematisch waren, halfen die Kredite vielen Unternehmen, um kurzfristige Liquiditätsprobleme zu überbrücken. Bei einigen KMU traten Probleme bezüglich des Erhalts von staatlichen Finanzhilfen auf. Der AGV stand bereit und leistete Hilfe, so dass jedes Unternehmen, welches die Richtlinien für Finanzhilfe erfüllte, Benjamin Giezendanner diese auch erhielt. Präsident AGV
Im Frühjahr und im frühen Sommer wurde die Impfung gegen das Corona-Virus für die breite Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Impfung hatte im Jahre 2021 zwei Seiten: Erstens verhinderte die Impfung weitere Restriktionen, als die Fallzahlen immer wieder in die Höhe schossen. Gastro-Betriebe konnten wieder öffnen, leider durften sie nur die Inhaber des Covid-Zertifikats beherbergen. Und dabei zeigt sich schon die zweite Seite der Impfung, welche eine unschöne war: Wirte wurden faktisch gezwungen, Polizist zu spielen und ihre Gäste auf das Vorhandensein eines Covid-Zertifikats zu kontrollieren. Für die Privatwirtschaft eine unzumutbare Situation, die sich nun endlich, im späten Februar 2022, dem Ende zuneigt. Das Zertifikat wurde seitens des Gewerbeverbandes kritisch beurteilt, da es je nach Impfentwicklung und Stand der Genesenen zwischen 20 und 30 Prozent der Kundschaft abhielt, was viele Branchen bemerkt haben.
2. Abstimmungen Im Mai 2021 war über eine umstrittene eidgenössische Vorlage zu entscheiden: das CO2-Gesetz. Grund für die NEIN-Parole des AGV war, dass das neue CO2-Gesetz neue Abgaben und höhere Steuern eingeführt hätte, welche primär das Gewerbe getroffen hätten. Der Wunsch nach Klimaschutz und Nachhaltigkeit wird auch vom Gewerbe geäussert und eingehend gelebt; man ist sich jedoch einig, dass nicht ausschliesslich auf Kosten der Wirtschaft und des Gewerbes exekutiert werden darf. Aus serdem hätte der neu geschaffene Klimafonds eine neue Branche von «Mitessern» geschaffen, welche auf Kosten der Gewerbetreibenden und der Industrie beratende Dienstleistungen angeboten hätten. Das Volk hat diese Vorlage nach Bern zurückgesandt. Auch in Zukunft wird der Aargauische Gewerbeverband Vorlagen, welche der Umwelt zugutekommen sollen, genau analysieren und nicht etwa pauschalisierend ablehnen, aber auch keine Umverteilungsmaschinerie unterstützen. Im September 2021 waren mehrere eidgenössische Abstimmungen vorliegend. Eine davon war die 99%-Initiative. Der AGV war enorm erfreut über das deutliche NEIN-Resultat. Dies zeigte, dass das Volk nicht gewillt ist, den starken Unternehmensstandort Schweiz aufgrund von marxistischen Idealvorstellungen zu gefährden. Die Initiative war nicht nur prinzipiell wirtschaftsgefährdend, sondern auch zu offen formuliert und hätte somit grossen Spielraum bei der Auslegung offengelassen, was auch für KMU brandgefährlich gewesen wäre.
Darum NEIN zum CO2-Gesetz: Denn es ist … Teuer, weil … es Benzin und Diesel um 12 Rappen pro Liter verteuert! es die Abgabe auf Heizöl und Gas mehr als verdoppelt! damit Öl- und Gasheizungen praktisch verboten werden! es eine neue Steuer von bis zu 120 Franken auf Flugtickets einführt! Nutzlos, weil … die Schweiz ist nur für 0,1% (!) des welt weiten Klimaausstosses verantwortlich!
die Schweiz auch ohne CO2Gesetz heute bereits klimapolitisch vorbildlich unterwegs ist! Ungerecht, weil … mit dem CO2Gesetz vor allem Pendler, Menschen in Randregionen, Mieter, Menschen mit kleinem Budget und das einfache Gewerbe massiv belastet werden!
Teuer. Nutzlos. Ungerecht.
ein Grossteil des Gewerbes und viele An gestellte und Selbstständige wegen Corona in ihrer Existenz bedroht sind. Und nun sollen Benzin und Heizteuer-nutzlos-ungerecht.ch kosten noch teurer werden? Unterstützen Sie unsere Kampagne! Das können wir uns jetzt nicht leisten! linktr.ee/neinco2gesetz
Missratenes CO2-Gesetz
Nein