FREITAG, 30. SEPTEMBER 2011 NR. 39 53. JAHRGANG
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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
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Ausschaffungsinitiative: SVP macht Druck Die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative wird weiter verzögert. Vor wenigen Tagen liess EJPD-Vorsteherin Simonetta Sommaruga verlauten, der Bundesrat entscheide erst in einem halben Jahr über eine konkrete Gesetzesvorlage. Damit ist klar: Die Mitte-Links-Koalition unternimmt alles, um die Umsetzung dieses Volksentscheids zu blockieren. Dies lässt sich die SVP nicht gefallen: Eine zweite Volksinitiative ist in Vorbereitung. GREGOR A. RUTZ VIZEPRÄSIDENT SVP KT. ZÜRICH
Die Volksinitiative für die Ausschaffung krimineller Ausländer will, dass Ausländer, die aufgrund bestimmter Straftaten verurteilt wurden oder die missbräuchlich Sozialleistungen bezogen haben, alle Aufenthaltsansprüche in der Schweiz verlieren und ausgewiesen werden. 53 Prozent der Stimmbürger haben die Initiative am 28. November 2010 angenommen. Gleichzeitig erlitt der Gegenentwurf in sämtlichen Kantonen Schiffbruch. Der Auftrag des Souveräns ist klar und eindeutig. Klarer Auftrag – keine Ausnahmen Die SVP hat in der EJPD-Spezialkom-
mission einen ausformulierten Gesetzesvorschlag eingereicht. Nach diesem Vorschlag soll die Ausführungsgesetzgebung im Strafgesetzbuch Platz finden. Die Landesverweisung muss zwingende Folge der Verurteilung sein. Mit der Landesverweisung ist ein Einreiseverbot für die Dauer von 5 bis 15 Jahren anzuordnen (in Wiederholungsfällen 20 Jahre). Einzig Gründe des zwingenden Völkerrechts können dazu führen, dass der Vollzug der Landesverweisung vorübergehend sistiert (aber nicht aufgehoben) wird. Eine Mindeststrafe von 6 Monaten darf nicht mehr zur Debatte stehen: Dies entspräche dem Modell des Gegenvorschlags, welcher von allen Kantonen und einer Mehrheit der Stimmbürger verworfen worden ist. Zudem würden so 85 Prozent der Straftäter nicht erfasst. Auch
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I. Nationalratswahlen:
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Skandalöse Verzögerungstaktik Es ist unverständlich, dass der Bundesrat die Umsetzung der Initiative bis 2012 hinauszögert, obwohl alle Grundlagen vorliegen. Nun ist die SVP gefordert – wir müssen das Heft wieder in die Hand nehmen. Mit einer zweiten Initiative
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müssen wir Druck machen. Mit einer zweiten Volksinitiative sollen die erforderlichen Umsetzungsbestimmungen direkt in die Verfassung geschrieben werden: So hat der Gesetzgeber ein Auftrag, an welchem nicht mehr herumgedeutet werden kann. Zudem sollen diese neuen Bestimmungen bis zum Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes direkt anwendbar sein. So ist jedwelche politische Trickserei ausgeschlossen. Die SVP darf in dieser Sache nicht nachgeben. Der Auftrag der Stimmbürger ist klar. Ebenso klar sind die Resultate der EJPD-Arbeitsgruppe. Die Ausschaffungsinitiative kann und muss jetzt sofort umgesetzt werden – für mehr Sicherheit in der Schweiz. Und aus Respekt gegenüber der schweizerischen Demokratie.
II. Ständeratswahlen:
1. Nehmen Sie alle Unterlagen aus dem Kuvert. Das Kuvert beiseite legen, da Sie es zum Abschicken der Stimmunterlagen benötigen. 2. Nehmen Sie das Bündel mit den Nationalratslisten in die Hand. 3. Trennen Sie die SVP-Liste (Nr. 1) ab. 4. Legen Sie einzig die SVP-Liste unverändert in das kleine, gelochte Kuvert. Achtung: Nicht verschliessen, denn es kommt noch der Ständeratszettel dazu!
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III. So machen Sie Ihre Stimme rechtsgültig: 1. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im Feld mit dem Titel Unterschrift. 2. Legen Sie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Kuvert, in das Sie bereits das gelochte Kuvert mit der Ständerats- sowie der Nationalratsliste gelegt haben. 3. Achten Sie darauf, dass als Zieladresse nicht Ihre eigene Adresse erscheint und verschliessen Sie das Kuvert. 4. Werfen Sie das Kuvert in den nächsten Briefkasten oder bringen Sie es direkt im Wahllokal Ihres Wahlkreises vorbei und werfen Sie es dort in die Urne. M it einer Spende auf PC 80-35741-3 unterstützen Sie unseren Wahlk ampf. Vielen Dank!
1. Nehmen Sie den Ständerats-Wahlzettel. 2. Schreiben Sie auf die erste Linie des Ständeratswahlzettels: Christoph Blocher. Die andere Linie bitte frei lassen. 3. Legen Sie den ausgefüllten Ständerats-Wahlzettel nun ebenfalls in das kleine gelochte Kuvert, in das Sie bereits die SVP-Nationalratsliste gelegt haben. 4. Verschliessen Sie nun das Kuvert und legen Sie es zurück in das leere Kuvert, in welchem Sie die Unterlagen erhalten haben.
Sind Sie unsicher oder haben Sie Fragen? Rufen Sie die GratisWahlhotline an: Telefon 0800 002 444 SVP des K antons Zürich, Nüschelerstr. 35, 8001 Zürich, www.svp -zuerich.ch
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Zahlen sprechen klare Sprache Das Problem der Initiativgegner ist, dass sie nicht auf die Verletzung der Rechtsgüter abstellen wollen, sondern primär auf die persönlichen Umstände des Straftäters. Dies ist falsch – und genau dies wollte die Ausschaffungsinitiative ändern. Wer sich nicht an die Gesetze hält, soll unser Land verlassen. Die Zahlen sprechen für sich: Noch im Oktober 2010 sprach das Bundesamt für Migration von schätzungsweise 1500
Wegweisungen, welche die Ausschaffungsinitiative zur Folge hätte. Die Abklärungen der EJPD-Kommission brachten jedoch ans Tageslicht, dass es sich tatsächlich um viel mehr Fälle handelt: Wird die Ausschaffungsinitiative konsequent umgesetzt, müssen über 16 000 ausländische Straftäter pro Jahr die Schweiz verlassen. Davon haben 8000 keine Aufenthaltsberechtigung in unserem Land, sind also illegal hier. Dies zeigt: Die Umsetzung ist dringender denn je.
So wählen Schweizer richtig!
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Kanton
weitere Einschränkungen aufgrund der EMRK bzw. des Freizügigkeitsabkommens sind abzulehnen: Es ist möglich, auch europäische Staatsbürger wegzuweisen, wenn sie die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden. Hier muss sich die Schweiz durchsetzen – im Interesse der Sicherheit in unserem Land.
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