Starnberger See Immobilien Marktbericht 2022

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Seit November 2021 steht die neue Ampel Regierung in Deutschland und unter dem neuen Kanzler kommen auch in der Immobilienwelt viele Änderungen auf Eigenheimbesitzer, Käufer und Verkäufer, sowie Mieter und Vermieter zu. Laut Koalitionsvertrag soll das Bauen und Wohnen der Zukunft „bezahlbar, klimaneutral, nachhaltig, barrierearm, innovativ und mit lebendigen öffentlichen Räumen” gestaltet werden. Wir haben für Sie das Wichtigste zusammengefasst!

Das große Bauen Erstmalig hat die Bundesregierung ein eigenes Bauministerium mit Klara Geywitz (SPD) als Bundesministerin. Es soll eine Bau- und Investitionsoffensive mit rund 400.000 neuen Wohnungsbauten im Jahr gestartet werden. Ein Viertel davon sollen als Sozialwohnungen genutzt werden. Außerdem sollen Immobilien als Anlage gefördert werden: Wer bezahlbare Mieten anbietet oder in den sozialen Wohnungsbau investiert, soll steuerliche Förderungen und Investitionszulagen erhalten. Mit dieser „neuen Wohngemeinnützigkeit“ sollen dauerhaft günstige Mietwohnungen, hauptsächlich in Ballungsgebieten, geschaffen werden.

Alles neu macht das GEG Klimaschutz ist das Thema unserer Zeit und wird auch beim Bauen und Wohnen ernst genommen. Die Angst von manchen Immobilienbesitzern, es bestehe ein Zwang sofort energetisch zu sanieren, ist unbegründet. Mit Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollen die Klimaziele im Gebäudebereich erreicht werden: Planen Immobilienbesitzer einen Umbau, Anbau oder Ausbau bei Bestandsimmobilien, müssen die auszutauschenden Teile ab 2024 dem

Standard Effizienzhaus 70 entsprechen, ab 2025 gilt für Neubauten sogar KfW-EH 40 Standard. Auch erneuerbare Energien hat sich die Ampelkoalition auf ihre Agenda geschrieben. Alle neuen Heizungsanlagen müssen ab 2025 mit mindestens 65 % regenerativen Energien betrieben werden. Auf gewerblichen Neubauten sollen Solarzellen verpflichtend sein, auf privaten Neubauten zur Regel werden. Das Ziel ist bis 2030 mindestens 80 % des Stroms aus erneuerbaren Energien zu beziehen. Da für die Eigentümer die Kosten steigen, sollen zusätzlich neue Förderprogramme für energetische Sanierungen geschaffen werden. Außerdem werden die Fördermittel bei der KfW aufgestockt. Als Anreiz für eine klimafreundliche Sanierung wird die Teilwarmmiete als gängiges Modell geprüft: In die Miete wird eine Basisversorgung mit Wärme schon eingerechnet. Heizt der Mieter mehr, muss er den Überschuss bezahlen, heizt er weniger, bekommt er die Differenz zurück. Wenn der Vermieter selber bei den Heizkosten beteiligt ist, investiert er eher in sparsamere Heizungen. Denn umso energieeffizienter das Haus ist, desto lukrativer für den Vermieter.

Schutz der Mieter Zur Mietpreisregulierung gibt es im neuen Koalitionsvertrag keine neuen Instrumente, lediglich die Mietpreisbremse (max. zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete) wird bis 2029 verlängert. Die Kappungsgrenze der Miete wird von 15 % auf 11 % innerhalb drei Jahren gesenkt. Neu ist auch die Berechnung des Mietspiegels; statt der Mietverträge der letzten sechs Jahre fließen die Verträge der vergangenen sieben Jahre mit ein. Zudem soll für Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern ein qualifizierter Mietspiegel verpflichtend sein.

Sparpotenzial für Dämmung und Fenster: 19% 260¤ Dämmung der Außenfassade 5% 70¤ Dämmung der Kellerdecke

Einsparungen Heizkosten pro Jahr für das Beispiel*

100¤ 7% Dämmung der obersten Geschossdecke 100¤ 7% Erneuerung der Fenster

Durchschnittliche Einsparungen Heizenergie pro Jahr**

* Beisiel: EFH, 125m2 Wohnfläche, Baujahr 1983, beheizt mit Erdgas, Jahresverbrauch Heizenergie 18.125 kWh ** Auswertung von rund 22.000 Gebäude- und Verbrauchsdaten der co2online-Gebäudedatenbank

Quelle: www.co2online.de

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