BIODIVERSITĂTSFĂRDERUNG AUF DEM LANDWIRTSCHAFTSBETRIEB
BiodiversitätsfĂśrderung auf dem Landwirtschaftsbetrieb â Wegleitung
mit
Grundanforderungen und Qualitätsstufen Voraussetzungen â Auflagen â Beiträge Inhalt Anforderungen des ĂLN an die BiodiversitätsfĂśrderung: Anrechenbarkeit und Beitragsberechtigung Anforderungen an die BiodiversitätsfĂśrderung Allgemeine Voraussetzungen an die Qualitätsstufen und die Vernetzung Wiesen Weiden und SĂśmmerungsgebiet Acker GehĂślz Dauerkulturen Andere
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Impressum Herausgeberin / Bezug
AGRIDEA Eschikon 28 CH-8315 Lindau T +41 (0)52 354 97 00 F +41 (0)52 354 97 97 www.agridea.ch
Autoren
David Caillet-Bois, Barbara Weiss, Regula Benz, Barbara Stäheli AGRIDEA
Gruppe
Umwelt, Landschaft
Fachliche Begleitung
Bundesamt fĂźr Landwirtschaft, Bundesamt fĂźr Umwelt
Layout
Michael Knipfer, AGRIDEA
Druck
AGRIDEA
1 Ziele der BiodiversitätsfĂśrderflächen BiodiversitätsfĂśrderflächen bereichern die Landschaft mit Elementen wie Hecken, artenreichen Wiesen, Hochstamm-Feldobstbäumen und anderen naturnahen Lebensräumen. Ziele und Inhalt des Dokuments Die Wegleitung informiert Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen sowie Beratungskräfte Ăźber Aktuelles im Bereich der BiodiversitätsfĂśrderung und unterstĂźtzt sie beim Umsetzen der Direktzahlungsverordnung (DZV). Zudem gibt sie in knapper Form Tipps zur sachgerechten Anlage und Pflege naturnaher Lebensräume. Die Tipps tragen dazu bei, die Flächen aufzuwerten und damit ihren Wert fĂźr die Biodiversität zu erhĂśhen. An wen richtet sich das Dokument? ⢠Betriebe, die den Ăśkologischen Leistungsnachweis (ĂLN) erfĂźllen wollen und somit BiodiversitätsfĂśrderflächen (BFF) anlegen mĂźssen. ⢠Betriebe, die Anspruch auf Biodiversitätsbeiträge gemäss DZV haben oder an zusätzlichen Beiträgen fĂźr ihre BFF interessiert sind. ⢠Beratungskräfte, Organisationen und Personen, die mit der Umsetzung der DZV zu tun haben und/oder an der BiodiversitätsfĂśrderung interessiert sind.
5. Auflage 2017
Abkßrzungen Rechtsverbindlichkeit Fßr alle Vollzugsfragen zur BiodiversitätsfÜrderung gelten die Direktzahlungsverordnung und die kantonalen Anforderungen fßr die Vernetzung. Die Anwendung der Tipps ist freiwillig.
BLW
Bundesamt fĂźr Landwirtschaft
LN
Landwirtschaftliche Nutzfläche
KIP/ PIOCH
Koordination ĂLN Deutschschweiz/ Production intĂŠgrĂŠe ouest suisse
BFF
BiodiversitätsfÜrderfläche
NHG
Natur- und Heimatschutzgesetz
HZ
HĂźgelzone
DZV
Direktzahlungsverordnung
BZ I â IV Bergzone I bis Bergzone IV
LBV
Landwirtschaftliche Begriffsverordnung
TZ
ĂLN
Ăkologischer Leistungsnachweis
Talzone
PS
TIP