OSTSCHWEIZER
April 2018
ENERGIEPRAXIS Beispiel aus der Vollzugsuntersuchung zur «Nutzung BĂŒro» (Foto: Reto HĂ€fliger).
DIE AUSWAHL MACHTS AUS Die Energievorschriften fĂŒr die Beleuchtung zeigen ihre Wirkung, dies hat eine Vollzugsuntersuchung fĂŒr 20 Objekte gezeigt. Potenzial besteht jedoch bei der Nachweiserstellung â fĂŒr Planer und Behörden. Prof. Björn Schrader, Institut fĂŒr GebĂ€udetechnik und Energie, Hochschule Luzern Im Herbst 2017 fĂŒhrte die Hochschule Luzern im Auftrag des AWEL eine Vollzugsuntersuchung mit dem Ziel durch, den Vollzug bei der Beleuchtung auf ihre EffektivitĂ€t hin zu ĂŒberprĂŒfen. Im ersten Schritt unterzog die Hochschule die von privaten Kontrolleuren geprĂŒften Nachweise einer erneuten Kontrolle, um unter anderem folgende Fragestellungen zu klĂ€ren: â Korrektheit und VollstĂ€ndigkeit der Beleuchtungsnachweise â Welches Nachweisverfahren kommt zur Anwendung: Einzelanforderung oder Systemanforderung? â Wie hoch ist der Anteil von LED-Leuchten in den Projekten?
Energiefachstellen der Ostschweizer Kantone und des FĂŒrstentums Liechtenstein
Zum Bulletin Seit einigen Jahren nehmen verschiedene Kantone den Fachbereich «Beleuchtung» in der Gesetzgebung und somit in den Vollzug auf â ein Bereich, bei dem der technologische Fortschritt rasant voranschreitet. Aus diesem Grund liegt der Fokus dieser Ausgabe der EnergiePraxis auf dem Thema «Beleuchtung». Zum einen prĂ€sentieren wir Resultate der Vollzugsuntersuchung und gehen zum anderen der Frage nach, welche Bedeutung die Beleuchtung im Zusammenhang mit dem sommerlichen WĂ€rmeschutz hat. â