Eine Modernisierungsagenda für die öffentliche Verwaltung

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Innovations- und Transformationsmanagement zentral verankern

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Hintergrund

Handlungsempfehlungen

Die öffentliche Verwaltung kombiniert nicht nur Stabilität und Verlässlichkeit, sondern hat sich – insbesondere in Krisensituationen – immer wieder als äußerst anpassungsfähig erwiesen.

Für die ersten 100 Tage

Angesichts des enormen Veränderungsdrucks, vor dem unsere Gesellschaft, unsere Unternehmen und die öffentliche Verwaltung stehen, reicht es nicht mehr aus, weitreichende Transformationen nur im Kontext konkreter Krisensituationen anzustoßen. Auch die Tradition der Schaffung neuer Organisationen zur Bewältigung spezifischer Herausforderungen, wird angesichts der anstehenden Aufgaben nicht immer zum Erfolg führen, sondern kann für zusätzliche Komplexität sorgen. Stattdessen braucht die öffentliche Verwaltung in Deutschland eine transformativen Paradigmenwechsel, ähnlich den Stein-Hardenberg-Reformen, die zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Preußische Verwaltung grundlegend modernisierten und bis heute fortwirken. Die Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte sind mannigfaltig und heute nur unvollständig absehbar. Sicher ist jedoch, dass sie nur dann zu bewältigen sind, wenn die öffentliche Verwaltung vom Reagieren zum Agieren umschaltet.

Zielbild Wandel durch Innovation und Transformation darf nicht als einmaliger, punktuell zu adressierender Anpassungsprozess verstanden werden, sondern muss Teil des Selbstverständnisses einer sich den aktuellen Anforderungen anpassenden Verwaltung sein.

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Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat sich als äußerst wertvolles und hilfreiches Gremium erwiesen, um die Qualität der Rechtssetzung zu bewerten sowie überkomplexe Regelungen und Prozesse aufzuzeigen. So konnten bereits erhebliche Verbesserungen erzielt werden. Die Bundesregierung sollte deshalb das Mandat des NKR erweitern und diesen zu einem „Nationalen Rat für Staats- und Verwaltungsmodernisierung“ ausbauen. So kann er unabhängig vom politischen Tagesgeschäft für eine anhaltende und tiefgreifende Transformation der Verwaltung eintreten. Ziel sollte es sein, in diesem Gremium politischpragmatische und wissenschaftliche Sichtweisen auf Modernisierungsfragen zu bündeln, um sowohl Innovationskraft als auch Umsetzbarkeit zu gewährleisten. Der Rat für Staats- und Verwaltungsmodernisierung soll die Bundesregierung beraten und seine Empfehlungen in Berichten und Gutachten veröffentlichen. Die operative Umsetzung der in diesem Papier beschriebenen Transformation der öffentlichen Verwaltung sollte durch die neue Digitalagentur des Bundes unter Aufsicht des Bundesministeriums für die Digitalisierung von Verwaltung und Recht sowie für digitale Infrastruktur erfolgen (Strukturen auf Bundesebene koordiniert vernetzen | Zusammenarbeit der föderalen Ebenen verbessern). In jedem Ressort sollte ein Projektteam für Transformations- und Innovationsmanagement eingerichtet werden, das als Schnittstelle zum neuen Bundesministerium für die Digitalisierung von Verwaltung und Recht sowie für digitale Infrastruktur fungiert und Transformationsprojekte im eigenen Haus definiert und leitet.

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Innovation und Transformation müssen in Form von Prinzipien und Strukturen als zentrale Elemente verankert werden. Behördenleitungen auf allen Ebenen müssen Innovation und Transformation als ihre eigene Verantwortung verstehen und sich künftig daran messen lassen, ob sie ihr Haus zukunftsfähig aufgestellt haben.

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