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BDI-Stellungnahme zum neuen Referentenentwurf der deutschen Umsetzung der CSRD

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Bundesverband der Deutschen Industrie ∙ 11053 Berlin

Bundesministerium der Justiz Herrn Dr. Jan Techert csrd@bmjv.bund.de

Steuern und Finanzpolitik

Datum 21. Juli 2025 Seite 1 von 14

Aktenzeichen 350701#00008#0011 Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung Sehr geehrter Herr Dr. Techert, für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu oben genanntem Entwurf danken wir Ihnen. Grundsätzlich unterstützt der BDI die Ziele der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD in Deutschland. Diese fördert die Transformation zu einer nachhaltigen und stabilen Wirtschaft und bietet die Chance, Nachhaltigkeit strukturiert im Unternehmen zu verankern, was sich positiv auf Kapitalbeschaffung und den Unternehmenserfolg auswirkt. Mit der CSRD wird eine höhere Transparenz geschaffen und den Stakeholdern werden verlässliche und vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen für zukunftsfähige Investitionen bereitgestellt. Die neuen Nachhaltigkeitsberichtspflichten stellen die betroffenen Unternehmen allerdings auch vor sehr große Herausforderungen. Durch die hohe Komplexität der durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisierten Berichtspflichten müssen deutsche Unternehmen enorme personelle und finanzielle Kapazitäten aufbringen. Es wird laut Referentenentwurf (RefE) eine jährliche Bürokratiebelastung der deutschen Wirtschaft in Höhe von 430 Mio. Euro1 erwartet. Bei ca. 3.900 zukünftig unmittelbar betroffenen Unternehmen wäre mit einer durchschnittlichen Belastung von ca. 110.000 Euro pro Unternehmen an jährlichem Erfüllungsaufwand zu rechnen. Der tatsächliche Erfüllungsaufwand für die 1

Sollte der Anwendungsbereich so eingeschränkt werden, wie im Vorschlag der Europäischen Kommission vorgesehen (Schwellenwert 1.000 Mitarbeiter), und der Prüfungsstandard für die CSRD-Nachhaltigkeitsberichte dauerhaft auf eine begrenzte Prüfungssicherheit beschränkt bleiben.

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Mitgliedsverband BUSINESSEUROPE

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