Eine Modernisierungsagenda für die öffentliche Verwaltung

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Verfahren und Prozesse serviceorientiert gestalten Verwaltungsverfahren sind zu langwierig, zu umständlich und zu wenig nutzerorientiert. Mit einem neuen Ambitionsniveau müssen Prozesse stets digital, von Ende zu Ende und aus Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer entworfen werden.

Hintergrund Die öffentliche Verwaltung in Deutschland steht für verlässliche und rechtsstaatliche Prozesse. Das Ergebnis ist eine starke und nahezu korruptionsfreie Verwaltung, der Bürgerinnen und Bürger ein hohes Maß an Vertrauen entgegenbringen. Dennoch sind Verwaltungsverfahren derzeit oft langwierig, papierlastig und zu stark nach innen gerichtet. Gerade in der CoronaPandemie waren Vorgänge, die papiergebunden waren und ein persönliches Erscheinen voraussetzen, oft hinderlich. Digitale Alternativen wie der elektronische Personalausweis haben nur eine geringe Verbreitung, da sie als wenig nutzerfreundlich wahrgenommen werden.

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Mit Ausnahme der Personalakten

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Stand: 14.09.2020

2013 wurde das E-Government-Gesetz (EGovG) zur Förderung der elektronischen Verwaltungsarbeit in den Bundesbehörden verabschiedet. Ein Kernelement stellt die Einführung der elektronischen Akte (E-Akte) dar. Bis zum 1. Januar 2020 wurden die Behörden des Bundes verpflichtet, ihre Akten elektronisch zu führen. Während bei einigen Bundesbehörden, wie z. B. dem Bundesgerichtshof oder dem Bundesfinanzhof,3 eine vollständige Umsetzung im Verwaltungsbereich gelang, beginnt bei anderen erst die Pilotierung (z. B. Bundeskanzleramt und Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) oder ist bisher nur teilweise umgesetzt (z. B. Bundesnetzagentur, Bundesamt für Justiz).4


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