Eine Modernisierungsagenda für die öffentliche Verwaltung

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Zusammenarbeit der föderalen Ebenen verbessern Problemdefinition Der historisch gewachsene Föderalismus hat sich in Deutschland bewährt und bildet ein starkes Fundament für unsere Demokratie. Gleichzeitig birgt der Föderalismus in seiner jetzigen Form aber auch Probleme, die immer deutlicher werden. Insbesondere in krisenbedingten Ausnahmesituationen, wie z. B. durch die CoronaPandemie seit 2019 oder dem starken Anstieg der Zahl der Asylbewerberinnen und -bewerber 2015/16, zeigten sich die Schwächen des deutschen Föderalismus: Unklare Kompetenzen, unnötige Doppelarbeit bei gleichzeitigem Personalmangel, fehlende Erhebung und Austausch von Daten durch nicht vorhandene oder inkompatible IT-Systeme sowie unzureichende Zusammenarbeit sowohl zwischen als auch innerhalb der föderalen Ebenen. Besonders deutlich zeigten dies in den letzten Monaten die schwerfälligen Runden der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten sowie langwierige und abstimmungsintensive Prozesse zwischen Bund und Ländern, deren Ergebnisse nicht nur weitgehend unverbindlich, sondern zudem Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen zum Teil nur schwer zu vermitteln waren.

Verantwortlichkeiten und Kompetenzen zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu schärfen und damit Komplexität zu reduzieren sowie Zuständigkeitskonflikte zu vermeiden. Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung muss auf allen Ebenen beschleunigt und nach einheitlichen Vorgaben gestaltet werden, um einen reibungslosen, interoperablen und effizienten Datenaustausch zu ermöglichen (Verfahren und Prozesse serviceorientiert gestalten). Die Resilienz der öffentlichen Verwaltung muss auf allen Ebenen gestärkt werden, um für Ausnahmesituationen gewappnet zu sein – ob durch Naturgeschehen wie die jüngste Flutkatastrophe oder humanitäre Notlagen wie die Flüchtlingskrise.

Handlungsempfehlungen Für die ersten 100 Tage

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Der Bund sollte die neu zu gründende Digitalagentur (Strukturen auf Bundesebene koordiniert vernetzen) damit beauftragen, „Government as a Service“-Angebote zu entwickeln. Ziel sollte dabei sein, einen zentralen Marktplatz für digitale Lösungen zu schafMit den „Dresdner Forderungen für fen, d.h. wenn der Bund neue, durch die Verwaltung von morgen“ meldeandere föderale Ebenen umzusetzende ten sich im März 2021 fünf Städte Maßnahmen beschließt, können Länzu Wort und forderten einen ande- also gerade einmal 16 von der und Kommunen dort einheitliche ren Föderalismus. Essen, Freiburg, digitale Lösungen abrufen – mit Schnitt575 Leistungen des Köln, Leipzig und München erklärstellen zu anderen Fachverfahren und Onlinezugangsgesetzes ten, dass sie der kommunalen Selbstöffentlichen Einrichtungen. Voraussetverwaltung zum Trotz gern Aufgaben sind bisher zung dafür sind einheitliche Standards, an Bund und Länder abgeben möch- flächendeckend verfügbar. Regeln, Schnittstellen und Plattformen, ten. Dies kann zu Recht als Paradigdie an zentraler Stelle festgelegt wermenwechsel bezeichnet werden. Die Städte kritisieren, den müssen. So kann auch ein marktbasierter Wettdass die komplexe Verwaltungsdigitalisierung in keinem bewerb um die besten Lösungen angestoßen werden. Verhältnis zu ihren knappen Digitalressourcen stünde. Fragen von Datenschutz und Sicherheit bezüglich Sie sehen großen Handlungsbedarf bei der Komplexieinzelner Programme und Anbieter für die öffenttät von Verantwortlichkeiten, der digitalen Daseinsvorliche Verwaltung sollten ebenfalls zentral auf Bunsorge, der fehlenden Zentralisierung von IT-Verfahren desebene geklärt werden. und Prozessen sowie bei der mangelnden Fokussierung Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwalauf Nutzerinnen und Nutzer. tungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital Zielbild anzubieten. In den ersten 100 Tagen der 20. Legislaturperiode müssen zum einen Impulse gesetzt werZiel ist es, den Föderalismus als robustes Fundament den, die eine zeitliche Einhaltung dieser Frist sicherstellen. Zum anderen muss auch stärker Sorge dafür unserer Demokratie zu stärken. Hierfür gilt es, die

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