Änderungen der TA Luft

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BDI-Stellungnahme zum Entwurf zur Änderung der TA Luft (Drucksache 767/20)

insbesondere müsste der Bezug auf Schwefel anstelle auf Säureäquivalente klargestellt werden. Zudem stellt sich die Frage, wie die Regelung zu Stickstoff und Schwefel in der Praxis angewendet werden soll. Beide Stoffe sind säurebildend: Sollen die Werte addiert werden trotz unterschiedlicher Maßeinheiten? Oder sollen nun immer getrennte Berechnungen für Schwefel und Stickstoff zur Anwendung der benannten Abschneidekriterien durchgeführt werden? Darüber hinaus sollte zumindest in der Begründung klargestellt werden, dass bei Anwendung dieser Methodik eine abweichende Anwendung der Prüfung auf Basis von Säureäquivalenten (eq) nicht erfolgen muss. In den Bundesländern, wie z. B in NRW, wird ein abweichender Wert in der Maßeinheit eq festgelegt. Formulierungsvorschlag: „Der Einwirkbereich ist die Fläche um den Emissionsschwerpunkt, in der die Zusatzbelastung mehr als 0,3 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr bzw. mehr als 0,3 kg Schwefel in Hinblick auf versauernde Wirkungen mehr als 0,04 keq (Säureequivalente) pro Hektar und Jahr beträgt.“ Anhang 9 Stickstoffdeposition Anhang 9 sollte verbessert werden. Anhang 9 regelt Prüfmaßstäbe in Bezug auf jedwede Pflanzen und Ökosysteme, die auf Stickstoffeinträge empfindlich reagieren. Adressaten dieser Regelung sollen offenbar nicht nur landwirtschaftliche Betriebe mit Intensivtierhaltung, sondern auch immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen der Industrie sein, die in weitaus geringerem Maße zu Stickstoffdepositionen beitragen. Sollte dieser weite Anwendungsbereich beabsichtigt sein, sind folgende Korrekturen an Anhang 9 erforderlich, um eine angemessene Rechtsanwendung zu ermöglichen: ▪

Anwendungsbereich beschränken auf stickstoffempfindliche und in behördlichen Katastern geführte gesetzlich geschützte Biotope im Sinne von § 30 BNatSchG Der Anwendungsbereich von Anhang 9 und der darauf verweisenden Regelung in Ziff. 4.8 der TA Luft ist zu weitgehend. Dies war auch Ergebnis des Planspiels mit der Landesregierung NRW im Jahr 2019. Der Bezug auf „stickstoffempfindliche Pflanzen“ lässt keine verhältnismäßige und praxistaugliche Kontur erkennen. Erforderlich ist ein gewisser Flächen-/Größenbezug, wie er in dem Begriff Biotop oder Ökosystem zum Ausdruck kommt. Da der Begriff Ökosystem der Fachwissenschaft entlehnt ist, sollte der gesetzlich geläufige Begriff „Biotop“ verwendet werden. Dabei sollte Seite 36 von 41


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