Stellungnahme zum Nationalen Reformprogramm und Länderbericht 2018
Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens hat in erster Line im Fokus, die bisherigen Modernisierungsund Automationsmaßnahmen im Bereich der Finanzverwaltung weitgehend umzusetzen. Hierdurch sind grundsätzliche Rahmenbedingungen geschaffen, um die Finanzverwaltungsressourcen in Zukunft möglichst effizient einsetzen zu können. Jedoch sind die Belange der Unternehmen bislang zu kurz gekommen und müssen von der Steuerpolitik und der Finanzverwaltung in den Blick genommen werden. In Deutschland verhindern bereits umfangreiche Regelungen, etwa die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung im Außensteuergesetz, Vorschriften zur Funktionsverlagerung, grundsätzliche Missbrauchsvermeidungsvorschriften und die restriktive Betriebsprüfungspraxis, den überwiegenden Teil der von der OECD angesprochenen möglichen Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerung für Unternehmen. Anstelle von weiteren Verschärfungen bedarf es struktureller Reformen des Steuerrechts, um bestehende Unternehmensfunktionen zu halten, Zukunftsinvestitionen anzuziehen und Bürokratie zu vermeiden. Die Regelungen zur Behandlung von Aufwendungen für Rechteüberlassungen (Lizenzschranke) behindern Innovation und müssen deutlich entschärft werden. Insgesamt ist der deutsche Wagniskapitalmarkt relativ schwach ausgeprägt. Die Wagniskapitalintensität (Wagniskapitalinvestitionen gemessen am BIP) beträgt in Deutschland etwa ein Zehntel der Wagniskapitalintensität der USA. Eine Verbesserung der ertragsteuerlichen Rahmenbedingungen, insbesondere bei der Verlustverrechnung und beim Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen wären wichtige Schritte, um künftig höhere Wagniskapitalinvestitionen zu erreichen. Auch eine steuerliche F&EFörderung käme diesem Ziel entgegen.
5. Recht-, Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik Wir befürworten das Ziel, die Untersuchungsverfahren der Kartellbehörden weiter zu beschleunigen, ohne dabei rechtsstaatliche Garantien einzuschränken. Letzteres muss insbesondere im Falle der angekündigten Stärkung des Instrumentariums der einstweiligen Maßnahmen stets beachtet werden. Wir sind allerdings der Ansicht, dass der Wettbewerbsrahmen in Deutschland und der EU sich – auch mit Blick auf Digitale Märkte – grundsätzlich bewährt hat. Sollte deren besondere technische und auch wirtschaftliche Logik Anlass sein, die Tragweite des kartellrechtlichen www.bdi.eu
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