Nun lädt sie zum grossen Fest ein
Nr. 38 / Donnerstag, 18. September 2025 Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten / Tel. 062 387 80 00 / E-Mail: info@AnzeigerTGO.ch
P.P. 4501 Solothurn / Amtliches Publikationsorgan WEMF beglaubigte Auflage (2024) : 48 673 Exemplare
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HEIDI HERTIG-KÄSERMANN Initiantin Rösslimatt-Treff in Matzendorf
Grösstmögliche Autonomie ist das Ziel Der Regierungsrat treibt die Inklusion von Menschen mit Behinderungen voran. Ambulante Dienstleistungen wie das Begleitete Wohnen sollen schrittweise im ganzen Kanton Solothurn eingeführt werden. Die «Angebotsplanung 2030» mit der Aktualisierung der Angebotspalette ist bis am 8. Dezember in der Vernehmlassung.
Menschen mit Behinderungen wollen zunehmend selbstbestimmt leben. Sie sollen dafür Wohn-, Lebens- und Arbeitsformen mit grösstmöglicher Autonomie wählen können. Dies ist eine der Hauptforderungen des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNBRK), welches die Schweiz ratifiziert hat. Der Regierungsrat will die Umsetzung der UN-BRK vorantreiben und den Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes und inklusives Leben ermöglichen. Bis 2030 sollen im Kanton Solothurn 75 neue Plätze für das Begleitete Wohnen geschaffen werden. Es soll mehr Möglichkeiten geboten werden, damit diese Personen selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung leben und im ersten Arbeitsmarkt an einem inklusiven Arbeitsplatz tätig sein können. Die Einführung von ambulanten Ange-
Selbstbestimmt in der eigenen Wohnung leben zu können: Das ist das Ziel der kantonalen Angebotsplanung des Kantons Solothurn.
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boten (Begleitetes Wohnen, Assistenzleistungen beim privaten Wohnen) ist für den Kanton Solothurn neu. Es laufen bereits Pilotprojekte für das Begleitete Wohnen. Die schrittweise Einführung der ambulanten Angebote soll darauf hinwirken, künftig weniger Plätze in stationären Wohnheimen anbieten zu müssen. Ambulante Angebote sind kostengünstiger, weil sie weniger Fixkosten verursachen, Eigenständigkeit fördern und vorhandene Ressourcen besser nutzen. Stationäre Einrichtungen bleiben für Menschen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf unverzichtbar. Die Entwicklungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass es für bestimmte Bedarfsgruppen nicht genügend oder zu wenig passende Angebote gibt. Dazu gehören insbesondere Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung, mit psychischen Beeinträchtigungen sowie jüngere und ältere Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf. Für diese Gruppen sieht die Planung die spezifische Weiterentwicklung der stationären Angebote vor (Wohnheime, Tagesstätten, Werkstätten). Speziell für Menschen mit herausfordernden Verhaltensweisen (Selbst- oder Fremdaggressionen) sollen 20 neue Plätze geschaffen werden. In diesem Bereich besteht im Kanton wie auch schweizweit ein akuter Platzmangel. MGT
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