Nr. 42 / Donnerstag, 17. Oktober 2024 Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten / Tel. 062 387 80 00 / E-Mail: info@AnzeigerTGO.ch
P.P. 4501 Solothurn / Amtliches Publikationsorgan WEMF beglaubigte Auflage (2024) : 48 673 Exemplare
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Zum Abschied 5 ein Klavier gestiftet CHRISTINE SACKMANN Pianistin, frühere Lehrerin Musikschule Gäu
Verstärkte Kontrollen bei E-Zigaretten
kungen des Tabak- und Nikotinkonsums geschützt werden. Nikotin macht schnell abhängig und kann die Entwicklung des Gehirns schädigen. E-Zigaretten sind bei Jugendlichen besonders beliebt. Der Konsum hat sich gemäss Mitteilung bei den 15- bis 19-Jährigen zwischen 2022 und 2023 nachgerade verdoppelt. Mehr als ein Drittel der 15- bis 24-Jährigen konsumiert regelmässig Tabak- oder Nikotinprodukte.
Seit dem 1. Oktober gilt in der ganzen Schweiz ein Verkaufsalter von 18 Jahren für Tabakprodukte, elektronische Zigaretten sowie nikotin- und tabakhaltige Produkte. Der Kanton Solothurn informiert alle Verkaufsstellen über die neuen Bestimmungen und wird die Einhaltung des Jugendschutzes verstärkt kontrollieren.
Bereits im Jahr 2019 hat der Kanton Solothurn mit dem Gesundheitsgesetz den Verkauf von Tabakwaren an unter 18-Jährige eingeschränkt. Neue Nikotinprodukte wie E-Zigaretten – auch bekannt als Vapes, Liquids oder Puff Bars – waren von diesem Verbot bisher ausgenommen. Der Bundesrat hat das nationale Tabakproduktegesetz auf den 1. Oktober dieses Jahres in Kraft gesetzt. Damit werden neben herkömmlichen Zigaretten neu auch E-Zigaretten und alle nikotin- und tabakhaltigen Produkte wie beispielsweise pflanzliche Raucherwaren, Wasserpfeifen, Nikotinbeutel oder CBDProdukte schweizweit erst ab 18 Jahren erhältlich sein. Mit der Einführung des Gesetzes wird auch der Schutz vor Passivrauchen auf E-Zigaretten ausgeweitet, wie die Staatskanzlei in einer Mitteilung an die Medien festhält.
Vorgesehen ist auch ein Verbot von Werbung in Print- und Onlinemedien
Für E-Zigaretten gilt seit Anfang Oktober ein Verkaufsalter von 18 Jahren.
Gesetz soll Minderjährige besser vor schädlichen Auswirkungen schützen
Der Kanton Solothurn wird den Verkauf von Tabak- und Nikotinprodukten zukünftig verstärkt mit Testkäufen kontrollieren. Bei Verstössen gegen die Verkaufsbestimmungen können der Betrieb und die Verkaufsperson gebüsst werden. Verkaufsstellen von Tabak- und Nikotinprodukten müssen aus diesem Grund
ZVG
sicherstellen, dass sämtliche Bestimmungen eingehalten werden und Hinweise zum Verkaufsalter vorhanden sind. Das kantonale Gesundheitsamt informiert im Verlaufe des Oktobers alle Verkaufsstellen über die neue Rechtslage und stellt das notwendige Jugendschutzmaterial zur Verfügung. Minderjährige sollen durch das neue Gesetz besser vor den schädlichen Auswir-
Weitere gesetzliche Anpassungen zum Schutz von Minderjährigen werden derzeit im eidgenössischen Parlament beraten und sollen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Damit soll folgerichtig auch die angenommene Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» umgesetzt werden. Vorgesehen ist unter anderem ein Verbot von Werbung in Printmedien, im Internet und in sozialen Medien. Im Auftrag des Gesundheitsamtes des Kantons Solothurn unterstützt übrigens auch das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg Verkaufsstellen bei Fragen zum JugendMGT schutz. Umfassende Informationen und Hilfsmittel: jugendschutzsolothurn.ch
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