Nr. 39 / Donnerstag, 26. September 2024 Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten / Tel. 062 387 80 00 / E-Mail: info@AnzeigerTGO.ch
P.P. 4501 Solothurn / Amtliches Publikationsorgan WEMF beglaubigte Auflage (2024) : 48 673 Exemplare
Thal Gäu Olten
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Regierung definiert Höchstzahlen
etwa eine vakant werdende Stelle im bestehenden Umfang nach wie vor besetzt werden.
Der Solothurner Regierungsrat hat vergangene Woche die Umsetzung der vom Bund vorgeschriebenen Einführung von Höchstzahlen bei Ärztinnen und Ärzten verabschiedet. Neu werden für zwei Fachgebiete in bestimmten Regionen des Kantons Höchstzahlen festgelegt. Nicht betroffen von einer Beschränkung sind Hausärztinnen und Hausärzte, Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie Psychiaterinnen und Psychiater.
Die Kantone sind gemäss Bundesrecht verpflichtet, in mindestens einem medizinischen Fachgebiet Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich festzulegen. Die Solothurner Stimmbevölkerung hat Mitte Juni letzten Jahres mit 63 Prozent Ja-Stimmen die entsprechende Änderung des Gesundheitsgesetzes angenommen. Der Regierungsrat hat letzte Woche die Grundsätze zur Bestimmung der Höchstzahlen in einer Verordnung festgelegt. Er hat beschlossen, das Fachgebiet «Kardiologie» auf maximal 27,5 Vollzeitäquivalente (heute 20,9) sowie das Fachgebiet «Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates» auf maximal 55,4 Vollzeitäquivalente (heute 39,0) zu begrenzen. Da die Höchstzahlen
Umsetzung mit Augenmass
In der Kardiologie gilt im Gebiet Olten/Solothurn neu eine Zulassungsbeschränkung.
zum jetzigen Zeitpunkt nicht erreicht werden, hat dieser Beschluss aktuell keine Beschränkung der betroffenen Fachärztinnen und Fachärzte zur Folge. Gewisse Flexibilität bleibt bestehen
Die Höchstzahl gilt nur für die Gebiete Olten / Solothurn (Kardiologie) und Olten / Solothurn / Grenchen (Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates). Mit dieser regionalen Beschränkung bleibt eine Ansied-
ZVG
lung der betroffenen Fachärztinnen und Fachärzte in weiten Teilen des Kantons nach wie vor uneingeschränkt möglich. In den Gebieten mit einer Beschränkung sind Zulassungen bis zum Erreichen der Höchstzahl weiterhin realisierbar. Selbst wenn die Höchstzahl erreicht wird, bleibt eine gewisse Flexibilität bestehen. Sie ermöglicht es, im Rahmen der bewilligten Zulassungen auf veränderte Rahmenbedingungen in der eigenen Arztpraxis oder im Spital reagieren zu können. So kann
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass der Kanton die vom Bund geforderte Einführung von Höchstzahlen bei Ärztinnen und Ärzten mit Augenmass umsetzt. Das Departement des Innern hat die Ärzteschaft in die Erarbeitung der Vorlage eingebunden. Zudem hat es eine Anhörung bei den betroffenen Verbänden und den Nachbarkantonen durchgeführt. Vorrangiges Ziel bei der Umsetzung einer Zulassungsbeschränkung von Ärztinnen und Ärzten ist die Sicherstellung einer ausreichenden Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass im Kanton Solothurn in der Grundversorgung ein Mangel an Ärztinnen und Ärzten besteht. Hausärztinnen und Hausärzte, Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie Psychiaterinnen und Psychiater sind darum nicht von einer Beschränkung betroffen. Zudem macht sich auch bereits bei einigen anderen Spezialdisziplinen ein Mangel bemerkbar. Deshalb sind im Kanton Solothurn vorerst nur zwei Fachgebiete von einer Begrenzung betroffen. In allen anANZ deren gelten keine Höchstzahlen.
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