Merkblatt Grosskraneinsatz
Zu- und Wegfahrt zur Abladestelle Kran 23 m
Kran 30 m
Gesamtgewicht
33 t
41 t
max. Vorderachslast
18 t
18 t
max. Hinterachslast
19 t
29 t
Gewichte Fahrzeuge
Masse Fahrzeuge
Länge
12,00 m
12,00 m
Breite
2,55 m
2,55 m
Durchfahrtsbreite mind.
3,00 m
3,00 m
Höhe
4,00 m
4,00 m
Spurkreisdurchmesser
20,00 m
20,00 m
Wendekreisdurchmesser
22,00 m
22,00 m
Stützendruck / Stütze
20 t
20 t
ebene Fläche, maximales Gefälle
5 %
5 %
4 Stk.
6 Stk.
15,00 m
15,00 m
7,50 m
7,50 m
zum Abladeobjekt (Mindestmass ab Fahrzeugkabine (Front oder seitlich))
4,00 m
4,00 m
zu umliegenden Objekten (Mindestmass Aktionsradius Kran)
3,00 m
3,00 m
15,00 m
15,00 m
Fahrzeugstandort während Kranarbeiten Bodenbeschaffenheit
Bemerkungen – genügend Festigkeit für die 4 Stützen (Stützendruck / Stütze beachten) – Vorsicht bei Verbundsteinflächen oder sonnenerhitztem Asphalt sowie bei Kanalisationen und Schachtdeckeln
Anzahl Stützen Platzbedarf
Länge Breite (inkl. ausgefahrenen Stützen) Sicherheitsabstand während Kranarbeiten
zu Stromleitungen (Mindestmass Aktionsradius Kran)
30 m 30m
25m
23 m
20m
15m
10m
5m
0m 0 m
5 m
10 m
15 m
20 m
25 m
16,8
25,8
2000 kg
680 kg
Leistungsmerkmale Kran 23 m
Palettengewicht (Dachziegel) Absetzhöhe (unterkant Palett)
Kran 30 m
0,9 – 1,1 t
0,9 – 1,1 t
10,0 – 23,0 m
10,0 – 30,0 m
Vorbereitung seitens Dachdecker Zufahrt und Abladeplatz freihalten, evtl. Fahrzeuge, Mulden etc. frühzeitig umplazieren lassen und wenn nötig Absperrmassnahmen treffenund/oder Verkehrsregelung organisieren. Sind Sperrungen unumgänglich, ist es Sache des Warenempfängers, die nötigen polizeilichen Bewilligungen einzuholen. Bei Sackgassen Anwohner frühzeitig orientieren um den Abladevorgang nicht unterbrechen zu müssen. Dachpalettenträger (Ziegelbock) mit einem Stützenabstand von mind. 90 cm bereithalten. Eine Arbeitskraft für den Ablad ist vom Waren empfänger ohne Verrechnung zur Verfügung zu stellen. Haftungsauschluss Die Beurteilung der Machbarkeit des Grosskraneinsatzes obliegt vor Ort einzig und allein dem Chauffeur. Es steht ihm das Recht zu, die Kranarbeit nicht auszuführen oder abzubrechen. In kritischen Fällen lehnen wir allfällige Schäden ab. Verlangt der Empfänger den Ablad trotz Vorbehalt des Fahrers, hat der Empfänger einen Haftungsaus schluss zu unterzeichnen.
Sicherheitsbestimmungen Sicherheitsbestimmungen In der Verordnung über die Unfallver hütung (VUV) sind der Geltungs bereich der Vorschriften und die Aufgabe der SUVA als Aufsichtsorgan festgehalten. Die für das Dachdeckergewerbe wichtigen Unterlagen sind unter anderem: – Verordnung über die Verhütung von Unfällen bei Arbeiten an und auf Dächern – Verordnung über die Verhütung von Unfällen bei Bauarbeiten Im weiteren gelten sämtliche aktu ellen nationalen Verordnungen die zur Verhütung von Unfällen zur Anwendung kommen.