eco-INSTITUT GmbH Sachsenring 69 50677 Köln
Schlagmann Baustoffwerke GmbH & Co KG Herrn Manfred Weimer Ziegeleistr. 1 84367 Zeilarn
Prüfbericht Nr. 19714-1 Auftraggeber:
Schlagmann Baustoffwerke GmbH & Co KG, Zeilarn
Probenbezeichnung lt. Auftraggeber:
POROTON-T8 -365- (zwei perlitgefüllte Ziegel)
Proben-Nr:
19714-1
Probenart:
Ziegel
Probenbereitstellung:
Durch Auftraggeber
Probeneingang:
11.09.2008
Datum der Berichterstellung: 29.10.2008 Seitenzahl des Prüfberichts:
15
Prüfziele:
1. Emissionsanalysen: Flüchtige organische Verbindungen (VOC) Formaldehyd 2. Geruchsprüfung
Prüfendes Labor:
eco-INSTITUT GmbH, Köln
Seite 2 von 15 Prüfbericht-Nr. 19714-1 vom 29.10.2008
Inhalt Prüfbericht 1
3
Emissionsanalysen 1.1
Flüchtige organische Verbindungen (VOC)
3 3
Messzeitpunkt 3 Tage nach Prüfkammerbeladung
6
1.1.1
KMR-VOC3d
6
1.1.2
VOC3d / TVOC3d
7
1.1.3
VVOC3d
8
1.1.4
SVOC3d
9
Messzeitpunkt 28 Tage nach Prüfkammerbeladung
10
1.1.5
VOC28d / TVOC28d
10
1.1.6
VVOC28d
11
1.1.7
SVOC28d
12
1.2
Formaldehyd28d
13
Gutachterliche Bewertung
14
Anhang
15
Hinweis: Die Untersuchungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf den vorgelegten Prüfgegenstand. Die Gültigkeits-dauer des Prüfberichtes beträgt maximal drei Jahre. Der Bericht verliert umgehend seine Gültigkeit bei Änderungen der Zusammensetzung oder des Produktionsverfahrens des Prüfgegenstandes. Eine vollständige oder auszugsweise Veröffentlichung des Prüfberichtes bedarf der Genehmigung.
Seite 3 von 15 Prüfbericht-Nr. 19714-1 vom 29.10.2008
Prüfbericht 1
Emissionsanalysen
1.1
Flüchtige organische Verbindungen (VOC)
Begriffsdefinitionen: VOC (flüchtige organische Verbindungen)
Alle Einzelstoffe mit Konzentrationen ≥ 0,001 mg/m³ im Retentionsbereich C6 (n-Hexan) bis C16 (n-Hexadecan) Stoffe siehe NIK-Liste / AgBB
TVOC (Summe flüchtige organische Verbindungen)
Summe aller Einzelstoffe im Retentionsbereich C6 bis C16.
KMR-VOC (kanzerogene, mutagene, reproduktionstoxische VOC)
Alle Einzelstoffe mit folgenden Einstufungen: RL 67/548 EWG: Carc. Cat.1, 2; Mut. Cat.1, 2; Repr. Cat.1, 2 IARC: Group 1, 2A DFG MAK-Liste: Kategorie III1, III2
VVOC (leichtflüchtige organische Verbindungen)
Alle Einzelstoffe mit Konzentrationen ≥ 0,001 mg/m³ im Retentionsbereich < C6
SVOC (schwerflüchtige organische Verbindungen)
Alle Einzelstoffe ≥ 0,001 mg/m³ im Retentionsbereich > C16 (n-Hexadecan) bis C22 (Docosan)
Summe SVOC (Summe schwerflüchtige organische Verbindungen)
Summe aller SVOC im Retentionsbereich > C16 bis C22
Identifizierte und kalibrierte und Stoffe (cid sub), substanzspezifisch berechnet
Spektrum und Retentionszeit stimmen mit der kalibrierten Vergleichssubstanz überein
Nicht identifizierte Stoffe, berechnet als Toluoläquivalent (cni tol)
Vorschlag aus der Spektrenbibliothek mit hoher Wahrscheinlichkeit bzw. Zuordnung zu einer Substanzgruppe
SER
Spezifische Emissionsrate (siehe Anhang)
Hinweis: Die Untersuchungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf den vorgelegten Prüfgegenstand. Die Gültigkeits-dauer des Prüfberichtes beträgt maximal drei Jahre. Der Bericht verliert umgehend seine Gültigkeit bei Änderungen der Zusammensetzung oder des Produktionsverfahrens des Prüfgegenstandes. Eine vollständige oder auszugsweise Veröffentlichung des Prüfberichtes bedarf der Genehmigung.
Seite 4 von 15 Prüfbericht-Nr. 19714-1 vom 29.10.2008
Liste der analysierten flüchtigen organischen Verbindungen: Aromatische Kohlenwasserstoffe Toluol Ethylbenzol p-Xylol m-Xylol o-Xylol Isopropylbenzol n-Propylbenzol 1,3,5-Trimethylbenzol 1,2,4-Trimethylbenzol 1,2,3-Trimethylbenzol 2-Ethyltoluol 1-Isopropyl-4-methylbenzol 1,2,4,5-Tetramethylbenzol n-Butylbenzol 1,3-Diisopropylbenzol 1,4-Diisopropylbenzol Phenyloctan 1-Phenyldecan** 1-Phenylundecan** 4-Phenylcyclohexen Styrol Phenylacetylen 2-Phenylpropen Vinyltoluol Naphthalin Inden Benzol Gesättigte aliphatische Kohlenwasserstoffe 2-Methylpentan* 3-Methylpentan* n-Hexan Cyclohexan Methylcyclohexan 1,4-Dimethylcyclohexan n-Heptan n-Octan n-Nonan n-Decan n-Undecan n-Dodecan n-Tridecan n-Tetradecan n-Pentadecan n-Hexadecan Methylcyclopentan Terpene δ-3-Caren α-Pinen β-Pinen Limonen Aliphatische Alkohole und Ether 1-Propanol* 2-Propanol* tert-Butanol 2-Methyl-1-propanol 1-Butanol 1-Pentanol 1-Hexanol Cyclohexanol 2-Ethyl-1-hexanol 1-Octanol 4-Hydroxy-4-methyl-pentan-2-on 1-Heptanol 1-Nonanol 1-Decanol Aromatische Alkohole (Phenole) Phenol BHT (2,6-di-tert-butyl-4-methylphenol) Benzylalkohol
Glykole, Glykolether, Glykolester Propylenglykol (1,2-Dihydroxypropan) Ethylenglykol (Ethandiol) Ethylenglykolmonobutylether Diethylenglykol Diethylenglykol-monobutylether 2-Phenoxyethanol Ethylencarbonat 1-Methoxy-2-propanol Texanol Glykolsäurebutylester Butyldiglykolacetat Dipropylenglykolmono-methylether 2-Methoxyethanol 2-Ethoxyethanol 2-Propoxyethanol 2-Methylethoxyethanol 2-Hexoxyethanol 1,2-Dimethoxyethan 1,2-Diethoxyethan 2-Methoxyethylacetat 2-Ethoxyethylacetat 2-Butoxyethylacetat 2-(2-Hexoxyethoxy)-ethanol 1-Methoxy-2-(2-methoxy-ethoxy)-ethan Propylenglykol-di-acetat Dipropylenglykol Dipropylenglykolmonomethyletheracetat Dipropylenglykolmono-n-propylether Dipropylenglykolmono-t-butylether 1,4-Butandiol Tripropylenglykolmonomethylether Triethylenglykoldimethylether 1,2-Propylenglykoldimethylether TXIB (Texanolisobutyrat) Ethyldiglykol Dipropylenglykol-dimentylether
Säuren Essigsäure Propionsäure Isobuttersäure Buttersäure Pivalinsäure n-Valeriansäure n-Capronsäure n-Heptansäure n-Octansäure 2-Ethylhexansäure
Aldehyde Butanal* Pentanal Hexanal Heptanal 2-Ethylhexanal Octanal Nonanal Decanal 2-Butenal 2-Pentenal 2-Hexenal 2-Heptenal 2-Octenal 2-Nonenal 2-Decenal 2-Undecenal Furfural Glutaraldehyd Benzaldehyd Acetaldehyd* Propanal*
Chlorierte Kohlenwasserstoffe Tetrachlorethen 1,1,1-Trichlorethan Trichlorethen 1,4-Dichlorbenzol
Ketone Ethylmethylketon 3-Methyl-2-butanon Methylisobutylketon Cyclopentanon Cyclohexanon Aceton* 2-Methylcyclopentanon 2-Methylcyclohexanon Acetophenon 1-Hydroxyaceton
Ester und Lactone Methylacetat* Ethylacetat* Vinylacetat* Isopropylacetat Propylacetat 2-Methoxy-1-methylethylacetat n-Butylformiat Methylmethacrylat Isobutylacetat 1-Butylacetat 2-Ethylhexylacetat Methylacrylat Ethylacrylat n-Butylacrylat 2-Ethylhexylacrylat Adipinsäuredimethylester Fumarsäuredibutylester Bernsteinsäuredimethylester Glutarsäuredimethylester Hexandioldiacrylat Maleinsäuredibutylester Butyrolacton Dimethylphthalat Texanol
Andere 1,4-Dioxan Caprolactam N-Methyl-2-pyrrolidon Octamethylcyclotetrasiloxan Methenamin 2-Butanonoxim Tributylphosphat Triethylphosphat 5-Chlor-2-methyl-4-isothiazolin-3-on 2-Methyl-4-isothiazolin-3-on (MIT) Triethylamin Tetrahydrofuran (THF) 1-Decen 1-Octen 2-Pentylfuran Propylencarbonat Isophoron Tetramethylsuccinonitril Dimethylformamid (DMF)
* **
VVOC SVOC
Hinweis: Die Untersuchungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf den vorgelegten Prüfgegenstand. Die Gültigkeits-dauer des Prüfberichtes beträgt maximal drei Jahre. Der Bericht verliert umgehend seine Gültigkeit bei Änderungen der Zusammensetzung oder des Produktionsverfahrens des Prüfgegenstandes. Eine vollständige oder auszugsweise Veröffentlichung des Prüfberichtes bedarf der Genehmigung.
Seite 5 von 15 Prüfbericht-Nr. 19714-1 vom 29.10.2008
Prüfmethode: Herstellung des Prüfkörpers:
Prüfkammerbedingungen:
Analytik:
DIN EN ISO 16000-11 Vorbehandlung:
entfällt
Abklebung der Rückseite:
nein (s. Kantenabklebung)
Abklebung der Kanten:
ja (Ober-, Unterseite, zwei Seitenflächen)
Verhältnis offener Kanten zur Oberfläche:
entfällt
Beladung:
bezogen auf die Fläche
Abmessungen:
(25 x 25) x 2 cm
DIN EN ISO 16000-9 Kammervolumen:
0,125 m³
Temperatur:
23°C
Relative Luftfeuchte:
50 %
Luftdruck:
normal
Luft:
gereinigt
Luftwechselrate:
0,5 h-1
Anströmgeschwindigkeit:
0,3 m/s
Beladung:
1 m²/m³
Spez. Luftdurchflussrate:
0,5 m³/m²*h
Luftprobenahme
3 Tage (KMR-VOC) bzw. 28 Tage nach Prüfkammerbeladung
DIN ISO 16000-6 Bestimmungsgrenze:
2 µg/m³
Hinweis: Die Untersuchungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf den vorgelegten Prüfgegenstand. Die Gültigkeits-dauer des Prüfberichtes beträgt maximal drei Jahre. Der Bericht verliert umgehend seine Gültigkeit bei Änderungen der Zusammensetzung oder des Produktionsverfahrens des Prüfgegenstandes. Eine vollständige oder auszugsweise Veröffentlichung des Prüfberichtes bedarf der Genehmigung.
Seite 6 von 15 Prüfbericht-Nr. 19714-1 vom 29.10.2008
Messzeitpunkt 3 Tage nach Prüfkammerbeladung 1.1.1 KMR-VOC3d Prüfziel: Kanzerogene, mutagene und reproduktionstoxische flüchtige organische Verbindungen (KMR-VOC), Prüfkammer, Luftprobenahme 3 Tage Prüfkammerbeladung Prüfergebnis: KMR-VOC waren 3 Tage nach Prüfkammerbeladung nicht nachweisbar.
Hinweis: Die Untersuchungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf den vorgelegten Prüfgegenstand. Die Gültigkeits-dauer des Prüfberichtes beträgt maximal drei Jahre. Der Bericht verliert umgehend seine Gültigkeit bei Änderungen der Zusammensetzung oder des Produktionsverfahrens des Prüfgegenstandes. Eine vollständige oder auszugsweise Veröffentlichung des Prüfberichtes bedarf der Genehmigung.
Seite 7 von 15 Prüfbericht-Nr. 19714-1 vom 29.10.2008
1.1.2 VOC3d / TVOC3d Prüfziel: Flüchtige organische Verbindungen (VOC), Prüfkammer, Luftprobenahme 3 Tage nach Prüfkammerbeladung Prüfergebnis: Nr.
Stoff
CAS-Nr.
Konzentration (Prüfkammerluft) [µg/m³]
VOC3d: Identifizierte und kalibrierte Stoffe gem. NIK-Liste / AgBB, substanzspezifisch berechnet (cid sub) 1
Aromatische Kohlenwasserstoffe
1-1
Toluol
4
Aliphatische Alkohole und Ether
4-6
1-Butanol
9
Säuren
9-1
Essigsäure
108-88-3
2
71-36-3
11
64-19-7
7
VOC3d: Weitere identifizierte und kalibrierte Stoffe in Ergänzung zur NIK-Liste / AgBB, substanzspezifisch berechnet (cid sub) -
-
-
-
VOC3d: Nicht identifizierte Stoffe, berechnet als Toluoläquivalent (cni tol) -
Siloxanverbindung
-
4
-
Benzoesäure
-
14
Konzentration Summe flüchtige organische Verbindungen
(Prüfkammerluft)
SERa [µg/m³h]
[µg/m³] TVOC3d
38
19
Hinweis: Die Untersuchungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf den vorgelegten Prüfgegenstand. Die Gültigkeits-dauer des Prüfberichtes beträgt maximal drei Jahre. Der Bericht verliert umgehend seine Gültigkeit bei Änderungen der Zusammensetzung oder des Produktionsverfahrens des Prüfgegenstandes. Eine vollständige oder auszugsweise Veröffentlichung des Prüfberichtes bedarf der Genehmigung.
Seite 8 von 15 Prüfbericht-Nr. 19714-1 vom 29.10.2008
1.1.3 VVOC3d Prüfziel: Leichtflüchtige organische Verbindungen (VVOC), Prüfkammer, Luftprobenahme 3 Tage nach Prüfkammerbeladung Prüfergebnis: Nr.
Stoff
CAS-Nr.
Konzentration (Prüfkammerluft) [µg/m³]
VVOC3d: Identifizierte und kalibrierte Stoffe gem. NIK-Liste / AgBB, substanzspezifisch berechnet (cid sub) -
-
-
-
VVOC3d: Weitere identifizierte und kalibrierte Stoffe in Ergänzung zur NIKListe / AgBB, substanzspezifisch berechnet (cid sub) -
-
-
-
VVOC3d: Nicht identifizierte Stoffe, berechnet als Toluoläquivalent (cni tol) -
-
-
-
Hinweis: Die Untersuchungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf den vorgelegten Prüfgegenstand. Die Gültigkeits-dauer des Prüfberichtes beträgt maximal drei Jahre. Der Bericht verliert umgehend seine Gültigkeit bei Änderungen der Zusammensetzung oder des Produktionsverfahrens des Prüfgegenstandes. Eine vollständige oder auszugsweise Veröffentlichung des Prüfberichtes bedarf der Genehmigung.
Seite 9 von 15 Prüfbericht-Nr. 19714-1 vom 29.10.2008
1.1.4 SVOC3d Prüfziel: Schwerflüchtige organische Verbindungen (SVOC), Prüfkammer, Luftprobenahme 3 Tage nach Prüfkammerbeladung Prüfergebnis: Nr.
Stoff
CAS-Nr.
Konzentration (Prüfkammerluft) [µg/m³]
SVOC3d: Identifizierte und kalibrierte Stoffe gem. NIK-Liste / AgBB, substanzspezifisch berechnet (cid sub) -
-
-
-
SVOC3d: Weitere identifizierte und kalibrierte Stoffe in Ergänzung zur NIKListe / AgBB, substanzspezifisch berechnet (cid sub) -
-
-
-
SVOC3d: Nicht identifizierte Stoffe, berechnet als Toluoläquivalent (cni tol) -
-
-
-
Konzent ration Summe schwerflüchtige organische Verbindungen
(Prüfkammerluft)
SERa [µg/m³h]
[µg/m³] Σ SVOC3d
-
-
Hinweis: Die Untersuchungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf den vorgelegten Prüfgegenstand. Die Gültigkeits-dauer des Prüfberichtes beträgt maximal drei Jahre. Der Bericht verliert umgehend seine Gültigkeit bei Änderungen der Zusammensetzung oder des Produktionsverfahrens des Prüfgegenstandes. Eine vollständige oder auszugsweise Veröffentlichung des Prüfberichtes bedarf der Genehmigung.
Seite 10 von 15 Prüfbericht-Nr. 19714-1 vom 29.10.2008
Messzeitpunkt 28 Tage nach Prüfkammerbeladung 1.1.5 VOC28d / TVOC28d Prüfziel: Flüchtige organische Verbindungen (VOC), Prüfkammer, Luftprobenahme 28 Tage nach Prüfkammerbeladung Prüfergebnis: Nr.
Stoff
CAS-Nr.
Konzentration (Prüfkammerluft) [µg/m³]
VOC28d: Identifizierte und kalibrierte Stoffe gem. NIK-Liste / AgBB, substanzspezifisch berechnet (cid sub) 4
Aliphatische Alkohole und Ether
4-6
1-Butanol
71-36-3
6
VOC28d: Weitere identifizierte und kalibrierte Stoffe in Ergänzung zur NIKListe / AgBB, substanzspezifisch berechnet (cid sub) -
-
-
-
VOC28d: Nicht identifizierte Stoffe, berechnet als Toluoläquivalent (cni tol) -
Siloxanverbindung
-
4
Konzent ration Summe flüchtige organische Verbindungen
(Prüfkammerluft)
SERa [µg/m³h]
[µg/m³] TVOC28d
10
5
Hinweis: Die Untersuchungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf den vorgelegten Prüfgegenstand. Die Gültigkeits-dauer des Prüfberichtes beträgt maximal drei Jahre. Der Bericht verliert umgehend seine Gültigkeit bei Änderungen der Zusammensetzung oder des Produktionsverfahrens des Prüfgegenstandes. Eine vollständige oder auszugsweise Veröffentlichung des Prüfberichtes bedarf der Genehmigung.
Seite 11 von 15 Prüfbericht-Nr. 19714-1 vom 29.10.2008
1.1.6 VVOC28d Prüfziel: Leichtflüchtige organische Verbindungen (VVOC), Prüfkammer, Luftprobenahme 28 Tage nach Prüfkammerbeladung Prüfergebnis: Nr.
Stoff
CAS-Nr.
Konzentration (Prüfkammerluft) [µg/m³]
VVOC28d: Identifizierte und kalibrierte Stoffe gem. NIK-Liste / AgBB, substanzspezifisch berechnet (cid sub) -
-
-
-
VVOC28d: Weitere identifizierte und kalibrierte Stoffe in Ergänzung zur NIKListe / AgBB, substanzspezifisch berechnet (cid sub) -
-
-
-
VVOC28d: Nicht identifizierte Stoffe, berechnet als Toluoläquivalent (cni tol) -
-
-
-
Hinweis: Die Untersuchungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf den vorgelegten Prüfgegenstand. Die Gültigkeits-dauer des Prüfberichtes beträgt maximal drei Jahre. Der Bericht verliert umgehend seine Gültigkeit bei Änderungen der Zusammensetzung oder des Produktionsverfahrens des Prüfgegenstandes. Eine vollständige oder auszugsweise Veröffentlichung des Prüfberichtes bedarf der Genehmigung.
Seite 12 von 15 Prüfbericht-Nr. 19714-1 vom 29.10.2008
1.1.7 SVOC28d Prüfziel: Schwerflüchtige organische Verbindungen (SVOC), Prüfkammer, Luftprobenahme 28 Tage nach Prüfkammerbeladung Prüfergebnis: Nr.
Stoff
CAS-Nr.
Konzentration (Prüfkammerluft) [µg/m³]
SVOC28d: Identifizierte und kalibrierte Stoffe gem. NIK-Liste / AgBB, substanzspezifisch berechnet (cid sub) -
-
-
-
SVOC28d: Weitere identifizierte und kalibrierte Stoffe in Ergänzung zur NIKListe / AgBB, substanzspezifisch berechnet (cid sub) -
-
-
-
SVOC28d: Nicht identifizierte Stoffe, berechnet als Toluoläquivalent (cni tol) -
-
-
-
Konzent ration Summe schwerflüchtige organische Verbindungen
(Prüfkammerluft)
SERa [µg/m³h]
[µg/m³] Σ SVOC28d
-
-
Hinweis: Die Untersuchungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf den vorgelegten Prüfgegenstand. Die Gültigkeits-dauer des Prüfberichtes beträgt maximal drei Jahre. Der Bericht verliert umgehend seine Gültigkeit bei Änderungen der Zusammensetzung oder des Produktionsverfahrens des Prüfgegenstandes. Eine vollständige oder auszugsweise Veröffentlichung des Prüfberichtes bedarf der Genehmigung.
Seite 13 von 15 Prüfbericht-Nr. 19714-1 vom 29.10.2008
1.2
Formaldehyd28d
Prüfziel: Formaldehyd, Prüfkammer, Luftprobenahme 28 Tage nach Prüfkammerbeladung Prüfmethode: Herstellung des Prüfkörpers:
DIN EN 717-1 i.A. siehe Nr. 1.1 Flüchtige organische Verbindungen
Prüfkammerbedingungen:
DIN EN 717-1 mit folgenden Abweichungen: − keine Bestimmung der Ausgleichskonzentration; die Formaldehyd-Emission wird an einem Messpunkt wie oben angegeben bestimmt. − Prüfkammergröße siehe Kammervolumen − Relative Luftfeuchte: 50% Parameter Emissionsprüfkammer: siehe Nr. 1.1 Flüchtige organische Verbindungen Luftprobenahme:
Analytik:
28 Tage nach Prüfkammerbeladung
DIN EN 16000-3 Bestimmungsgrenze:
3 µg/m³ ≈ 0,003 ppm
Prüfergebnis: Stoff
Formaldehyd
Konzentration (Prüfkammerluft) [µg/m³]
Konzentration (Prüfkammerluft) [ppm]
7
0,006
Köln, den 29.10.2008
Dr. rer. nat. H.-U. Krieg (Prüfleiter)
Hinweis: Die Untersuchungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf den vorgelegten Prüfgegenstand. Die Gültigkeits-dauer des Prüfberichtes beträgt maximal drei Jahre. Der Bericht verliert umgehend seine Gültigkeit bei Änderungen der Zusammensetzung oder des Produktionsverfahrens des Prüfgegenstandes. Eine vollständige oder auszugsweise Veröffentlichung des Prüfberichtes bedarf der Genehmigung.
Seite 14 von 15 Prüfbericht-Nr. 19714-1 vom 29.10.2008
Gutachterliche Bewertung Das Produkt POROTON-T8 -365- wurde im Auftrag der Schlagmann Baustoffwerke GmbH & Co KG einer Emissionsmessung in der Prüfkammer unterzogen. Die im Prüfbericht dokumentierten Ergebnisse werden wie folgt bewertet. Bewertung gem. den Anforderungen des SENTINEL-HAUS-Konzeptes (Die Anforderungen wurden durch das eco-INSTITUT aufgestellt.)
-
Kanzerogene, mutagene und reproduktionstoxische flüchtige organische Verbindungen (KMR-VOC, Kategorie 1 und 2) waren 3 Tage nach Prüfkammerbeladung nicht nachweisbar.
-
Die Summe der flüchtigen organischen Verbindungen (TVOC) betrug 3 Tage nach Prüfkammerbeladung 38 µg/m³. Dieser Wert liegt deutlich unter dem Zielwert von 3.000 µg/m³.
-
Die Summe der flüchtigen organischen Verbindungen (TVOC) betrug 28 Tage nach Prüfkammerbeladung 10 µg/m³. Dieser Wert liegt deutlich unter dem Zielwert von 300 µg/m³.
-
VOC ohne NIK waren 28 Tage nach Prüfkammerbeladung nur in einer unbedeutenden Konzentration nachweisbar (4 µg/m³).
-
KMR-VOC, Kategorie 3, waren 28 Tage nach Prüfkammerbeladung nicht nachweisbar.
-
Leichtflüchtige organische Verbindungen (VVOC) und schwerflüchtige organische Verbindungen (SVOC) waren 28 Tage nach Prüfkammerbeladung nicht nachweisbar.
-
Der R-Wert liegt 28 Tage nach Prüfkammerbeladung unter dem Zielwert von 1,0.
-
Formaldehyd war 28 Tage nach Prüfkammerbeladung nur in unbedeutender Konzentration (0,006 ppm) nachweisbar.
Das Produkt erfüllt die Anforderungen an emissionsarme Bauprodukte, wie sie in dem DBU-Forschungsprojekt „Qualitätsentwicklung für ökologische Holzhäuser und Holzbaufachleute: Bauschadensresistenz und Raumlufthygiene“ (Grundlage für das SENTINEL-HAUS-Konzept) gefordert werden.
Köln, den 29.10.2008
Dr. rer. nat. Gerd Zwiener
Karin Roth, Dipl.-Geogr.
Hinweis: Die Untersuchungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf den vorgelegten Prüfgegenstand. Die Gültigkeits-dauer des Prüfberichtes beträgt maximal drei Jahre. Der Bericht verliert umgehend seine Gültigkeit bei Änderungen der Zusammensetzung oder des Produktionsverfahrens des Prüfgegenstandes. Eine vollständige oder auszugsweise Veröffentlichung des Prüfberichtes bedarf der Genehmigung.
Seite 15 von 15 Prüfbericht-Nr. 19714-1 vom 29.10.2008
Anhang Erläuterung zur Spezifischen Emissionsrate SER Emissionsmessungen werden in Prüfkammern unter definierten physikalischen Bedingungen (Temperatur, relative Luftfeuchte, Raumbeladung, Luftwechselrate etc.) durchgeführt. Prüfkammer-Messergebnisse sind nur dann unmittelbar vergleichbar, wenn die Untersuchungen unter den gleichen Rahmenbedingungen durchgeführt wurden. Wenn sich die Unterschiede der physikalischen Bedingungen nur auf die Luftwechselrate und/oder die Beladung beziehen, kann zur Vergleichbarkeit der Messergebnisse der „SER“, die „Spezifische Emissions-Rate“ herangezogen werden. Der SER gibt an, wieviele flüchtige organische Verbindungen (VOC) von der Probe je Materialeinheit und Stunde (h) abgegeben werden. Der SER kann für jede nachgewiesene Einzelkomponente der VOC aus den Angaben im Prüfbericht nach unten stehender Formel errechnet werden. Als Materialeinheit kommen in Frage: l = Längeneinheit (m)
bezieht die Emission auf die Länge
a = Flächeneinheit (m²)
bezieht die Emission auf die Fläche
v = Volumeneinheit (m³)
bezieht die Emission auf das Volumen
u = Stückeinheit (unit = Stück)
bezieht die Emission auf die komplette Einheit
Daraus resultieren die verschiedenen Dimensionen für SER: längenspezifisch
SERl
flächenspezifisch
SERa in µg/m² h
volumenspezifisch
SERv in µg/m³ h
stückspezifisch
SERu in µg/u h
in µg/m h
SER stellt somit eine produktspezifische Rate dar, die die Masse der flüchtigen organischen Verbindung beschreibt, die von dem Produkt pro Zeiteinheit zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Beginn der Prüfung emittiert wird. SER = q • C q
spezifische Luftdurchflussrate (Quotient aus Luftwechselrate und Beladung)
C
Konzentration der gemessenen Substanz(en)
Das Ergebnis kann anstelle von Mikrogramm (µg) auch in Milligramm (mg) angegeben werden, wobei 1 mg = 1000 µg.
Hinweis: Die Untersuchungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf den vorgelegten Prüfgegenstand. Die Gültigkeits-dauer des Prüfberichtes beträgt maximal drei Jahre. Der Bericht verliert umgehend seine Gültigkeit bei Änderungen der Zusammensetzung oder des Produktionsverfahrens des Prüfgegenstandes. Eine vollständige oder auszugsweise Veröffentlichung des Prüfberichtes bedarf der Genehmigung.