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Broschüre "Aussenputz auf Ziegelmauerwerk"

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AuĂ&#x;enputz auf Ziegelmauerwerk


Systemtabelle Ziegel-Putz POROTON-T 7

POROTON-T 8

POROTON-T 9

Planziegel-T 10

Planziegel-T 12

Planziegel-T 14

Empfehlungen Außenputz auf POROTON-Ziegelmauerwerk In Bezug auf die „Leitlinien zum Verputzen von Mauerwerk und Beton“ vom Industrieverband Werkmörtel IWM geben wir folgende Putzempfehlungen für unsere Ziegelsysteme: Leichtputz Putzgrund

Normalputz

Typ I

Typ II

Maschinenleichtputz

Faserleichtputz, Ultraleichtputz

Dämmputz

Gilt für übliche Putzflächen, z. B. auf regelgerecht ausgeführtem Mauerwerk nach DIN 1053-1, die keiner erhöhten Beanspruchung ausgesetzt sind. POROTON-S11

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POROTON-T7/T8/T9 Planziegel-T14

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Planziegel-T10/T12

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Besondere Maßnahmen, z. B. das Aufbringen eines Armierungsputzes mit vollflächiger Gewebeeinlage auf den Unterputz, sind bei Putzflächen, bei denen das Putzsystem einer erhöhten Beanspruchung ausgesetzt ist, erforderlich. Hierzu zählen unter anderem:  besondere Exposition der Fassade oder des Bauteils (z. B. Fensterlaibungsbereich)  Verwendung spezieller Oberputze (feinkörnig bzw. dunkle Fassadenbeschichtung)  erhöhte Feuchtebelastung  erhebliche Unregelmäßigkeiten im Putzgrund — nicht geeignet

✔ bedingt geeignet

✔ ✔ geeignet

✔ ✔ ✔ besonders geeignet

Leichtputz Typ I: Trockenrohdichte  1300 kg/m3; Festigkeitsklasse CS II; E-Modul 2500 – 5000 N/mm2; Putzmörtelgruppe P II nach DIN V 18550 Leichtputz Typ II: Trockenrohdichte  1000 kg/m3; Festigkeitsklasse CS I und CS II; E-Modul 1000 – 3000 N/mm2; Putzmörtelgruppe P II nach DIN V 18550

POROTON-S 11

Einfluss der Außenstegdicke Die massiven Ziegel-Außenstege mit einer Dicke  15 mm bei unseren perlitverfüllten Produkten bewirken eine erhöhte Sicherheit gegenüber Putzrissen. In einer wissenschaftlichen Stellungnahme hat Dr. Ing. Peter Schubert die Zusammenhänge zwischen Außenstegdicke und Risssicherheit näher definiert: Während in DIN V 105-2 (Wärmedämmziegel) eine Mindestdicke des Außensteges von 10 mm vorgeschrieben wird und in allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen Mindestwerte deutlich unter 10 mm erlaubt sind, beträgt die Mindestdicke des Außensteges bei perlitgefüllten hochwärmedämmenden POROTON-Ziegeln 15 mm. Dadurch wird eine deutlich höhere Sicherheit vor schädlichen Putzrissen erreicht. Auch unvermeidbare ungünstige Eigenschaftsabweichungen der Putze, vor allem auf dem Putzgrund, werden hiermit sicher abgedeckt. Der Putzgrund ist robuster, unempfindlicher und sichert so eine problemlose Verputzbarkeit. In der Praxis haben sich Leichtputze, Putzmörtelgruppe PII, nach DIN V 18550 und Druckfestigkeitsklasse CS II mit einer Normdruckfestigkeit von 1,5 bis 5 N/mm2 nach DIN EN 998-1 bewährt.


Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel im Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e.V.

Außenputz auf Ziegelmauerwerk – einfach, sicher, wirtschaftlich Fachgerechte Planung und Ausführung


Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel im Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e.V.

Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel e. V. im Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e.V. Schaumburg-Lippe-Str. 4 53113 Bonn

Bundesverband Ausbau und Fassade im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes Kronenstr. 55 - 58 10117 Berlin

Unver채nderte Nachauflage, Ausgabe 03/2010


Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel im Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e.V.

1 Geltungsbereich

2 Einleitung

Diese Broschüre wendet sich an Architekten, Planer und ausführende Handwerksbetriebe sowie an interessierte Bauherren. Sie beschreibt das Verputzen von Außenwänden aus Ziegelmauerwerk mit mineralischen Leichtputzsystemen aus Kalk- und Kalkzement-Putzen. Solche Putzsysteme werden mehrlagig mit Unter- und Oberputz ausgeführt.

Verputztes einschaliges Ziegelmauerwerk ist eine seit langem bewährte Außenwandkonstruktion. Seine große Verbreitung beruht auf der hohen Ausführungssicherheit, der Wirtschaftlichkeit und der Vielfalt der Gestaltungsmöglichkeiten. Putze und Ziegel sind mineralische Baustoffe, die sich in idealer Weise ergänzen.

Grundlage dieser Broschüre sind die „Leitlinien für das Verputzen von Mauerwerk und Beton“ [1]. Die in Abschnitt 9 zusammengestellten Normen und Merkblätter sind zusätzlich zu beachten.

Mauerwerk für Außenwände wurde in den letzten 20 Jahren hinsichtlich Wärmedämmung ständig weiter entwickelt. Putze müssen in ihren Eigenschaften auf den Putzgrund abgestimmt sein. Das bedeutet, dass Putze möglichst keine höhere Druckfestigkeit und Steifigkeit als der Putzgrund Ziegel haben sollten (i.d.R. gilt der alte Grundsatz der Stuckateure „weich auf hart“). In diesem Fall passen die Trockenrohdichte und der E-Modul der Putze auf den Untergrund. So ist ein schadensfreies Verputzen möglich, durch das der Putz seine wichtige Funktion als Witterungsschutz für die Fassade dauerhaft übernehmen kann.

Wärmedämmputzsysteme werden hier nicht behandelt. Nähere Hinweise hierzu enthält das Merkblatt „Wärmedämmputzsysteme auf Ziegelmauerwerk“ [2].

Bild 1: Verputztes Ziegelhaus

Für wärmedämmendes Mauerwerk wurden daher neue, leichtere und weniger feste bzw. steife Putze entwickelt. Im Jahr 1993 wurden Leichtputze erstmals in den Teil 4 der Putznorm DIN 18550 aufgenommen. Seit Ende der 90er Jahre wurden zusätzlich noch leichtere so genannte Faser-, Super- sowie Ultraleichtputze eingeführt. Um diese Putzsysteme zu unterscheiden, werden im Folgenden analog zu [1] die Begriffe „Leichtputz Typ I“ und „Leichtputz Typ II“ verwendet.

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3 Putzgrund Ziegelmauerwerk Ziegel nach DIN V 105-100 oder nach DIN EN 771-1 in Verbindung mit der Anwendungsnorm DIN V 20000-401 oder nach einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bestehen aus gebranntem Ton. Für einschalige verputzte Ziegelaußenwände werden heute überwiegend wärmedämmende Ziegel mit Bemessungswerten der Wärmeleitfähigkeit für das Mauerwerk von 0,07 bis 0,16 W/(mK) eingesetzt.

Bild 2: Homogenes Ziegelmauerwerk

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Ein homogener Putzgrund ist eine wichtige Voraussetzung für ein dauerhaftes Außenwandsystem. Mischmauerwerk ist daher grundsätzlich zu vermeiden. Die Ziegelhersteller bieten hier eine Vielzahl von abgestimmten Ergänzungsprodukten wie z. B. Ziegel-Rollladenkästen, Ziegelstürze, Deckenrandschalen sowie Eck- und Laibungsziegel an.


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4 Putzmörtel und Putzsysteme 4.1 Allgemeines Die Vielfalt der heute erhältlichen Putzsysteme ist eine Folge der ständigen Weiterentwicklung des Mauerwerksbaus in den letzten 20 Jahren. Ziegel mit verbesserten Wärmedämmeigenschaften durch geringere Rohdichten, größere Ziegelformate, die Einführung der unvermörtelten Stoßfuge und des Dünnbettmörtels für Lagerfugen führten zu veränderten Anforderungen an die Putzsysteme. Die Trockenrohdichte hierfür entwickelter Leichtputze liegt zwischen 600 und 1300 kg/m . Normalputze sind wärmedämmendem geeignet.

als Außenputze auf Ziegelmauerwerk nicht

4.2 Bestandteile Mineralische Putzmörtel nach DIN EN 998-1 werden auf der Basis natürlicher Rohstoffe hergestellt. Hauptbestandteile sind Gesteinskörnungen (Zuschläge) und Füllstoffe aus Quarzsand und/oder Kalkstein, die in DIN EN 13139 genormt sind. Leichtputze enthalten natürliche oder industriell hergestellte leichte Gesteinskörnungen nach DIN EN 13055 bzw. expandiertes Polystyrol.

Als Bindemittel werden vor allem Baukalke nach DIN EN 459 und Zemente nach DIN EN 197 verwendet. Ungestrichene mineralische Putze sind lösemittelfrei und nicht brennbar. Die Bindemittel Kalk oder Kalk-Zement erzeugen ein feinporiges, diffusionsoffenes Gefüge und ermöglichen damit einen optimalen Feuchtehaushalt in der Außenfassade. Die günstige Kapillarstruktur und die natürliche Alkalität verringern die Neigung zum Verschmutzen durch Algen und Pilze. 4.3 Klassifizierung von Putzmörteln Die DIN EN 998-1 enthält Anforderungsklassen für die Druckfestigkeit, die kapillare Wasseraufnahme und die Wärmeleitfähigkeit von Putzmörtel, s. Tabelle 1. Weitere wesentliche Eigenschaften sind die Haftzugfestigkeit und der Wasserdampfdiffusionswiderstand (μ-Wert). In Deutschland ist zusätzlich die kapillare Wasseraufnahme nach dem Verfahren in Anhang A der DIN V 18550 zu ermitteln. Die Anforderungswerte nach DIN 4108-3 an diese Eigenschaft sind in der Tabelle 2 zusammengestellt. Diese Eigenschaftswerte werden in Eignungsprüfungen ermittelt und sind bei der CE-Kennzeichnung anzugeben.

Tabelle 1: Klassen der DIN EN 998-1 für Putzmörteleigenschaften Eigenschaft Putzmörteldruckfestigkeit (28 Tage)

Kapillare Wasseraufnahme Wärmeleitfähigkeit

Klasse CS I CS II CS III CS IV W0 W1 W2 T1 T2

Anforderung 0,4 bis 2,5 N/mm 1,5 bis 5,0 N/mm 3,5 bis 7,5 N/mm 6 N/mm keine Anforderung 0,4 kg/(m min0,5) 0,2 kg/(m min0,5) 0,1 W/(mK) 0,2 W/(mK)

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Tabelle 2: Anforderungen an den Witterungsschutz nach DIN V 18550, Abschnitt 7.4.2 Anforderung nach DIN 4108-3 bei Prüfung nach DIN V 18550, Anhang A 0,5 < w < 2,0 kg/(m h0,5) w 0,5 kg/(m h0,5) w • sd 0,2 kg/(mh0,5) sd 2,0 m

Putzeigenschaft wasserhemmend wasserabweisend w Wasseraufnahmekoeffizient sd diffusionsäquivalente Luftschichtdicke 4.4 Leichtputzsysteme 4.4.1 Allgemeines Leichtputzsysteme für Ziegelmauerwerk bestehen in der Regel aus einem Unterputz und einem darauf abgestimmten Oberputz. Bewährte Putzsysteme sind in DIN V 18550 beschrieben. Bei feinkörnigen Oberputzen kommen zusätzlich Armierungsputze mit vollflächiger Gewebeeinlage zum Einsatz. Es empfiehlt sich grundsätzlich, ein aufeinander abgestimmtes System eines Herstellers zu verwenden. Die Verwendung von Systemkomponenten unterschiedlicher Putzmörtelhersteller sollte mit diesen Herstellern abgestimmt werden.

4.4.2 Unterputze Leichtputzmörtel (Abkürzung LW) nach DIN EN 998-1 sind Putzmörtel mit einer Trockenrohdichte 1300 kg/m . Diese Unterputze haben sich für das Verputzen von Ziegelmauerwerk bewährt. Sie werden in der neueren Literatur als „Leichtputze Typ I“ bezeichnet. Darüber hinaus wurden Unterputze mit einer noch geringeren Trockenrohdichte 1200 kg/m („Leichtputze Typ II“) entwickelt, die besonders auf hoch wärmedämmendes Ziegelmauerwerk abgestimmt sind. Tabelle 3 enthält einige typische Eigenschaftswerte für diese Putze.

Tabelle 3: Prismendruckfestigkeit, Druckfestigkeitsklasse und Elastizitätsmodul üblicher mineralischer Unterputze Eigenschaftswert Prismendruckfestigkeit in N/mm Druckfestigkeitsklasse nach DIN EN 998-1 Elastizitätsmodul in N/mm

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Normalputz 3 bis 7

Leichtputz Typ I 2,5 bis 5

Leichtputz Typ II 1 bis 3

CS II / CS III

CS II

CS I / CS II

3000 bis 7000

2500 bis 5000

1000 bis 3000


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Bild 3: Typische Wertebereiche von Druckfestigkeit und Trockenrohdichte verschiedener mineralischer Putzsysteme

Bild 4: Homogener Putzgrund 4.4.3 Oberputze Für die Oberflächengestaltung sollen auf Ziegelmauerwerk als Oberputze vorzugsweise mineralische Edelputze (Bezeichnung CR) verwendet werden. Bei der Ausführung von feinkörnigen Oberputzen mit einer Korngröße kleiner oder gleich 2 mm sowie bei gefilzten Oberputzen sind nach ATV DIN 18350 VOB Teil C zusätzliche Maßnahmen erforderlich, wie z. B. ein Armierungsputz mit Gewebeeinlage.

Bei dunkel gefärbten oder gestrichenen Oberputzen ist die stärkere Aufheizung des Putzes bei Sonneneinstrahlung und die damit verbundene größere Temperaturdehnung zu berücksichtigen. Bei dunklen Putzen mit Hellbezugswerten zwischen 20 und 30 (ein Hellbezugswert 0 entspricht „schwarz“, 100 entspricht „weiß“) sind besondere Maßnahmen, z. B. ein Armierungsputz mit Gewebeeinlage, vorzusehen. Die Verwendung von Oberputzen mit Hellbezugswerten unter 20 wird nicht empfohlen. Weitere Informationen enthalten die Merkblätter [3, 4]. 4.5 Sockelputze Ein Sockelputz im Spritzwasser gefährdeten Bereich muss ausreichend fest, Wasser abweisend und frostwiderstandsfähig sein. Als Sockelputze auf wärmedämmendem Ziegelmauerwerk werden Putze der Druckfestigkeitsklasse CS III nach DIN EN 998-1 (NormDruckfestigkeit 3,5 bis 7 N/mm ) mit Trockenrohdichten zwischen 1100 und 1300 kg/m empfohlen. Detaillierte Angaben zur Ausführung enthält das Merkblatt [5].

Bild 5: Sockelputz

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Bild 7: Armierungspfeil an Öffnungsecken 4.8 Armierungsputz mit Gewebeeinlage

Bild 6: Farbiger Außenputz 4.6 Putzträger

Armierungsputze mit Gewebeeinlage werden als zusätzliche Lage nach der Erstellung des Unterputzes aufgebracht. Sie sollen Verformungen des Unterputzes vom Oberputz entkoppeln und so die Rissgefahr im Oberputz minimieren. Konstruktionsbedingte Rissbildungen können durch Armierungsputze nicht verhindert werden.

Putzträger stellen den dauerhaften Halt des Putzes auf problematischen Untergründen sicher, z. B. bei Materialwechseln oder nicht tragfähigen Flächen im Putzgrund. 4.7 Putzbewehrung Bei Materialwechseln im Putzgrund ist das Aufbringen einer Putzbewehrung / Putzarmierung mit mindestens 200 mm allseitiger Überlappung zu den angrenzenden Bauteilen erforderlich. An Ecken von Öffnungen sind Armierungspfeile anzuordnen. Klammern, Dübeln oder Nageln von Armierungsgewebe auf den Putzgrund ist ein Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Bild 8: Armierungsputz mit Gewebeeinlage

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5 Ausführung von Mauerwerk Die Ausführung von Mauerwerk ist in DIN 1053-1, Abschnitt 9, geregelt. Weitere Angaben enthält die DIN 18330 „Mauerarbeiten“ (VOB/C). Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen können hiervon abweichende Regelungen enthalten. Die Lagerfugen werden bei einschaligen Außenwänden mit Dünnbettmörtel oder Leichtmörtel hergestellt und sind vollflächig auszuführen. Das Mindest-Überbindemaß beträgt dabei nach DIN 1053-1 0,4 x Steinhöhe, für kleinformatige Ziegel aber mindestens 45 mm, der größere Wert ist jeweils maßgebend. In der Regel wird Ziegelmauerwerk mit knirsch gestoßenen Ziegeln und mörtelfreier Stoßfuge ausgeführt. Die Breite der mörtelfreien Stoßfuge darf 5 mm nicht überschreiten, breitere Stoßfugen müssen direkt beim Mauern innen und außen mit Mörtel geschlossen werden. Das Gleiche gilt für Mörteltaschen und Verzahnungen (Nuttiefe > 8 mm) an Wandenden und Mauerecken sowie Fehlstellen in der Wand.

Bild 10: Stoßfugenausführung Mauerwerk muss während des Errichtens und vor dem Verputzen vor dem übermäßigen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt werden. Mauerwerk ist bis zu einer ausreichenden Erhärtung des Mauermörtels vor Frost zu schützen. Unter Stahlbetonbauteilen (z. B. Decken) ist eine Bitumenpappe (R 500) ins Deckenauflager einzulegen oder ein Mörtelabgleich des Mauerwerks vorzunehmen.

Bild 11: Abdeckung von Mauerkronen

Bild 9: normgerechtes Überbindemaß

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6 Prüfung und Beurteilung des Putzgrundes 6.1 Allgemeines Der Putzgrund ist nach ATV DIN 18350 „Putzund Stuckarbeiten“ (VOB/C) vor Auftrag des Putzes vom Fachunternehmer zu prüfen. Folgende Prüfmethoden sind nach Abschnitt 9.2.1 der DIN V 18550 „gewerbeüblich“ -

Augenschein Wischprobe Kratzprobe Benetzungsprobe Temperaturmessung

Grundsätzlich muss der Putzgrund ebenflächig, tragfähig, ausreichend formstabil und frei von Staub und sonstigen Verunreinigungen sein. Er muss ausreichend trocken und frostfrei sein und die Bauteiltemperatur sollte mindestens +5°C betragen. Ziegel, deren Sichtflächen nur einzelne Trocknungs- oder Brennrisse im Außenscherben aufweisen, können ohne zusätzliche Maßnahmen verputzt werden.

Bild 12: Ziegelmauerwerk mit Trocknungsoder Brennrissen

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6.2 Feuchter Putzgrund Ist das Mauerwerk nur oberflächig feucht, ist eine ausreichende Wartezeit bis zum Abtrocknen der Oberfläche einzuhalten. Diese beträgt bei Ziegelmauerwerk erfahrungsgemäß nur wenige Tage. Der Putzgrund ist ausreichend trocken, wenn oberflächennah (bis etwa 30 mm Tiefe) die in DIN V 4108-4 bzw. DIN EN 12524 genannte Ausgleichsfeuchte annähernd erreicht ist. In der Praxis heißt dies, dass die Oberfläche saugfähig ist. Falls die oberflächige Abtrocknung nicht abgewartet wird, muss die Standzeit des Unterputzes vor dem Auftrag der Oberputzlage auf 2 bis 3 Tage pro mm Putzdicke, d. h. mindestens 4 Wochen, erhöht werden. Ist das Mauerwerk stark durchfeuchtet, d. h. Wasser ist über längere Zeit in das Mauerwerk eingedrungen z. B. in der Rohbauphase, oder Dachrinnen werden zum Mauerwerk hin entwässert, so soll eine genügend lange Wartezeit eingehalten werden, da es sonst zu Rissbildungen, Farbtonveränderungen oder Ausblühungen an der Putzoberfläche kommen kann. Kann die erforderliche Wartezeit zur ausreichenden Trocknung des Mauerwerks nicht eingehalten werden, sind besondere Maßnahmen erforderlich. Ist die Haftung des Unterputzes gewährleistet, hat es sich bewährt, auf den Unterputz nach verlängerter Standzeit (2 bis 3 Tage je mm Putzdicke), zusätzlich einen Armierungsputz mit Gewebeeinlage aufzubringen. Alternativ kann auch ein Putz auf Putzträger aufgebracht werden oder es können andere vom Putzmörtelhersteller empfohlene Ausführungen vorgenommen werden.


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6.3 Materialwechsel im Untergrund

7 Putzauswahl

Bei Materialwechseln im Untergrund ist eine Putzbewehrung nach Abschnitt 4.7 vorzusehen.

Die richtige Auswahl des Putzsystems ist abhängig vom vorhandenen Putzgrund und den Anforderungen an das System. Für wärmedämmendes Ziegelmauerwerk müssen als Außenputze in jedem Fall Leichtputzsysteme nach DIN V 18550 verwendet werden, s. Tabelle 4.

6.4 Maßtoleranzen nach DIN 18202 Die DIN 18202 behandelt unter anderem die Prüfung von Winkel- und Ebenheitstoleranzen. Diese beiden Parameter sind am Bauwerk grundsätzlich unabhängig voneinander zu prüfen. Nach DIN 18202 sollen bei flächenfertigen Wänden Versprünge und Absätze vermieden werden. Die Tabelle 3 „Ebenheitsabweichungen“ der DIN 18202 findet für Absätze und Höhenversprünge zwischen benachbarten Bauteilen keine Anwendung. Diese sind gesondert zu regeln. Strukturbedingte Unterschiede sind hierunter nicht zu verstehen.

Bei Putzflächen, die einer besonderen Beanspruchung ausgesetzt sind, wie z. B. - besonderer Exposition der Fassade (z. B. geringer oder fehlender Dachüberstand, starke Witterungsbeanspruchung) - stark durchfeuchtetem Mauerwerk oder - erheblichen Unregelmäßigkeiten im Putzgrund sind besondere Maßnahmen erforderlich. Hier kann der Einsatz eines Armierungsputzes mit Gewebeeinlage die Ausführungssicherheit des Putzsystems erhöhen.

Bild 13: Verputzte Ziegelgebäude Tabelle 4: Eignung mineralischer Leichtputze (Unterputze) auf Ziegelmauerwerk nach DIN 1053-1 Putzgrund Hochlochziegel (Rohdichteklasse 0,8) oder Leichthochlochziegel mit Rohdichteklasse 0,6 oder Druckfestigkeitsklasse 6 Alle übrigen Leichthochlochziegel

Leichtputz Typ I

Leichtputz Typ II

besonders geeignet bedingt geeignet 11


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8 Ausführung der Putzarbeiten 8.1 Temperatur Nach DIN V 18550 dürfen Putzarbeiten nur ausgeführt werden, wenn die Luft- und Bauteiltemperatur bis zum ausreichenden Erhärten des Putzes nicht unter +5°C liegt. Weitere Hinweise enthalten DIN V 18550, Abschnitt 9.1 und [6]. 8.2 Vorbereitung des Putzgrundes Zur Vorbereitung des Putzgrundes gehören z. B. das Entfernen von losen Teilen und Staub sowie das Anbringen von Putzträgern in Bereichen mit Materialwechseln im Untergrund. 8.3 Aufbringen des Putzsystems

Nach DIN V 18550, Abschnitt 7.3.2 muss die mittlere Dicke von Außenputzen bzw. -Putzsystemen die allgemeinen Anforderungen genügen mindestens 20 mm (zulässige Mindestdicke 15 mm) betragen. 8.3.2 Unterputz Die Arbeitsweise, den Unterputz in zwei Arbeitsgängen „nass in nass“ aufzubringen hat sich bei Ziegelmauerwerk bewährt. Im ersten Arbeitsgang wird dabei gerüstlagenweise eine Schicht von rd. 10 mm Dicke aufgetragen, die im zweiten Arbeitsgang (nach einer Wartezeit von etwa 10 bis 20 Minuten) auf die vorgesehene Unterputzdicke von etwa 15 bis 20 mm fertig gestellt wird. Der frische Putz ist gegen zu schnellen Wasserentzug durch Sonneneinwirkung oder Wind (z. B. durch Abhängen des Gerüsts) zu schützen.

8.3.1 Allgemeines Die Herstellerangaben zur Wasserzugabe sowie die Misch- und Verarbeitungszeiten des Putzsystems sind zu beachten. Der Putzmörtel für die einzelnen Putzlagen ist möglichst gleichmäßig dick aufzutragen und ebenflächig zu verziehen oder zu verreiben.

8.3.3 Armierungsputz Armierungsputze mit Gewebeeinlage werden in der Regel in einer Dicke von 5 mm aufgetragen, s. auch Abschnitt 4.8. Die Mindeststandzeit des Unterputzes von 1 Tag pro mm Unterputzdicke vor dem Auftrag des Armierungsputzes ist zu beachten. 8.3.4 Oberputz Die Mindeststandzeit des Unterputzes von 1 Tag je mm Putzdicke vor dem Auftrag des Oberputzes (bzw. eine verlängerte Standzeit bei durchfeuchtetem Putzgrund oder bei tiefen Temperaturen) ist zu beachten. Ggf. ist bei Einsatz von Armierungsputz eine zusätzliche Standzeit von mindestens 7 Tagen zu berücksichtigen.

Bild 14: Auftrag des Unterputzes auf Planziegelmauerwerk

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9 Mitgeltende Normen, Merkblätter und Richtlinien 9.1 Normen DIN EN 197-1/A2: Zement. Zusammensetzung, Anforderungen und Konformitätskriterien von Normalzement (2006-10) DIN EN 459-1: Baukalk. Begriffe, Anforderungen und Konformitätskriterien. (2008-08) DIN EN 771-1: Festlegungen für Mauersteine. Mauerziegel (2005-05) DIN EN 998-1: Putzmörtel (2003-09) DIN EN 998-2: Mauermörtel. (2003-09) DIN EN 13055: Leichte Gesteinskörnungen. (200208) DIN EN 13139: Gesteinskörnungen. (2002-06) DIN V 105-100: Mauerziegel mit besonderen Eigenschaften (2005-10) DIN 1053-1: Mauerwerk. Berechnung und Ausführung (1996-11) DIN 4108-3: Wärmeschutz im Hochbau. Klimabedingter Feuchteschutz, Anforderungen und Hinweise für Planung und Ausführung (2001-07) DIN 18202: Toleranzen im Hochbau – Bauwerke (2005-10) DIN 18330: VOB Vergabe- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen, Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), Maurerarbeiten (2006-10) DIN 18350: VOB Vergabe- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen, Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), Putz- und Stuckarbeiten (2006-10) DIN V 18550: Putz und Putzsysteme – Ausführung (2005-04) DIN V 20000-401: Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken. Regeln für die Verwendung von Mauerziegeln nach DIN EN 771-1 (2005-05)

9.2 Merkblätter und Richtlinien [1] Leitlinien für das Verputzen von Mauerwerk und Beton – Grundlagen für die Planung, Gestaltung und Ausführung. Hrsg.: Industrieverband Werkmörtel e.V., Duisburg (2007-04) [2] Wärmedämmputzsysteme auf Ziegelmauerwerk. Werktrockenmörtel Richtlinie 1998-07 [3] Mineralische Edelputzfassaden; Hrsg.: Industrieverband Werkmörtel e.V. (2005-12) [4] Egalisationsanstriche auf Edelputzen. Hrsg.: Industrieverband Werkmörtel e. V., Bundesverband Ausbau und Fassade im Zentralverband des deutschen Baugewerbes, Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz (2009-04) [5] Richtlinie „Fassadensockelputz / Außenanlage“, Hrsg.: Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade Baden-Württemberg, Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e.V. (2004-03) [6] Merkblatt „Verputzen bei hohen und tiefen Temperaturen“. Hrsg.: Deutscher Stuckgewerbebund, Berlin; Österreichische Arbeitsgemeinschaft Putz, Innsbruck; Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmerverband, Wallisellen (2001-07)

Bildnachweise: Bilder 1, 4, 9, 11 und 12: Wienerberger Ziegelindustrie GmbH, Hannover Bild 2: UNIPOR Ziegel Marketing GmbH, München Bild 3, 5, 7, 8, 14: Industrieverband Werkmörtel e. V., Duisburg Bild 10: Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel e. V., Bonn Bild 13: Mein Ziegelhaus GmbH, Königswinter

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An der Erstellung dieser Broschßre waren folgende Verbände beteiligt:

Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel e.V. im Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e.V. Bundesverband Ausbau und Fassade im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes Industrieverband WerkmĂśrtel e.V.

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Checkliste Bemerkung

Objekt

Bauherr

Datum: Teilnehmer

Baustoffe

Putzgrund

Leichtputzsystem

Prüfen und Vorbereiten des Putzgrundes

Auftrag des Unterputzes

Auftrag des Oberputzes

Ziegel nach DIN V 105-100 oder allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung oder DIN EN 771-1 in Verbindung mit DIN V 20000-401 Leichtputzsystem aus Werktrockenmörtel nach DIN V 18550 Mauerwerk nach DIN 1053-1 und DIN 18330 (VOB/C) Lagerfugen vollflächig vermörtelt Stoßfugen 5 mm oder vermörtelt Überbindemaß 0,4 Steinhöhe bzw. 45 mm, der größere Wert ist maßgebend Fehlstellen beim Vermauern geschlossen Mauerwerk nicht übermäßig durchfeuchtet Leichtunterputz Typ I oder Typ II je nach Putzgrund, s. Tabelle 4, Mörtelbezeichnung Unterputz/Oberputz wasserabweisend nach DIN V 18550 Prüfung gemäß VOB - ausreichend trockener und sauberer Putzgrund - lose Teile trocken entfernen - Temperatur 5°C 1 Datum 2 Wetterbedingungen (Temperatur) 3 Silo- oder Sackware 4 In zwei Arbeitsgängen „nass in nass“ („frisch in frisch“) 5 Besondere Maßnahmen bei Materialwechseln im Putzgrund 1 Datum 2 Wetterbedingungen (Temperatur) 3 Mindeststandzeit des Unterputzes beachten 4 Unter besonderen Umständen Armierungsputz mit Gewebeeinlage aufbringen 5 Ggf. Egalisationsanstrich auftragen 15


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Keine Risiken, keine Nebenwirkungen.


Oldenburger Allee 26 D-30659 Hannover Telefon (0511) 61070-0 Fax (0511) 614403 info @ wienerberger.de www.wienerberger.de

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BRS_Arge_Putzempfehlungen_03/10_2.0

Wienerberger GmbH


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