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Gemeinde 8 | 15
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Hundetaxe fĂŒr 2015 ist fĂ€llig Anerkannte Dienst-, Rettungs-, Therapie- und Blindenhunde sind befreit.
Die Taxe betrĂ€gt: Anerkannte Dienst- und Rettungs-, Therapie und Blindenhunde = taxfrei Die Taxbefreiung erfolgt, sofern der Halter oder die Halterin die Spezialausbildung des betreffenden Tieres schriftlich nachweist, dieses Rettungsorganisationen oder der Polizei zur VerfĂŒgung steht und in NotfĂ€llen aufgeboten werden kann. Der schriftliche Nachweis hat jĂ€hrlich zu erfolgen. Ordentliche Hundetaxe pro Hund = CHF 100.â
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Im August ist wieder die Hundetaxe fĂŒr das Jahr 2015 fĂ€llig. Die der Abteilung Sicherheit bekannten Hundehalter wurden bereits in den letzten Tagen (mit der Rechnung) angeschrieben.
Wir machen Sie auf Folgendes aufmerksam: Die Hundetaxe ist fĂŒr das laufende Kalenderjahr (1.1.âââ31.12.2015) zu entrichten. Die Rechnungen werden aufgrund der nationalen Datenbank fĂŒr gekennzeichnete Heimtiere ANIS ĂŒber die in der Gemeinde Spiez gehaltenen Hunde verschickt. Anerkannte Dienst-, Rettungs-, Therapie- und Blindenhunde sind von der Taxe befreit. Die ordentliche Hundetaxe betrĂ€gt pro Hund Fr. 100.â. Die Hundemarken behalten ihre GĂŒltigkeit. Seit 1.1.2007 mĂŒssen alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fĂ€lschungssicher markiert und bei ANIS (www.anis.ch) registriert sein. Damit sollen AbklĂ€rungen nach BeissunfĂ€llen, in SeuchenfĂ€llen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden erleichtert werden. Hundehalter, welche der Chippflicht nicht nachkommen, werden vom kantonalen VeterinĂ€rdienst mit einer Busse von bis zu Fr. 2â000.â bestraft.
Weitere Infos: www.bvet.admin.ch (Tierschutz/Tierhaltung/Hunde/KennÂzeichnung), www.anis.ch oder beim Tierarzt. Tierhalter, die einen Hund erwerben oder fĂŒr lĂ€nger als drei Monate ĂŒbernehmen, sind verpflichtet, Adressund HandĂ€nderungen innerhalb von 10 Tagen der Betreiberin der Datenbank (= ANIS) zu melden. Ebenso mĂŒssen die Tierhalter den Tod eines Hundes melden (gemĂ€ss Tierseuchenverordnung). Gleichzeitig sind diese Mutationen auch der Abteilung Sicherheit, Polizeiinspektorat, schriftlich, telefonisch oder via Online Schalter bekannt zu geben (polizei inspektorat@gemeindespiez.ch, Tel. 033 655 33 65, www.spiez.ch/onlinegemeindeschalter). Entlaufene Hunde, die keine Marke tragen oder nicht registriert sind, werden in einem Tierheim untergebracht. Dem Besitzer werden die entstandenen Kosten und AufwĂ€nde des Tierheims sowie der Polizei in Rechnung gestellt. Vollendete oder versuchte Hinterziehung von Hundetaxen kann mit Bussen bis Fr. 5â000.â bestraft werden.
Abteilung Sicherheit