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Teilgutachten 2: Gesellschaftlicher Zusammenhalt stärkt Sicherheit

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Sicherheit – nachhaltig und integriert

2 | Gesellschaftlicher Zusammenhalt stärkt Sicherheit


Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) Geschäftsstelle Luisenstraße 46 10117 Berlin Tel: 030 26  39  48  0 wbgu@wbgu.de www.wbgu.de

Redaktionsschluss: 10.07.2026 Zur sprachlichen Gleichbehandlung: Als Mittel der sprachlichen Darstellung aller sozialen Geschlechter und Geschlechtsidentitäten wird in diesem Gutachten bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, der Genderdoppelpunkt (z. B. Leser:innen) verwendet. Zitierweise für diese Publikation: WBGU – Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale ­Umweltveränderungen (2026): Sicherheit – nachhaltig und integriert: 2. Gesellschaftlicher Zusammen­ halt stärkt Sicherheit. Berlin: WBGU. Leitautor:innen: Jörg E. Drewes, Anna-Katharina Hornidge, Aletta Bonn, Kai Maaz, Karen Pittel, Hans-Otto Pörtner, Sabine Schlacke, Claudia Traidl-Hoffmann, Joscha Wullweber Mitautor:innen: Julia Behrens, Mareike Blum, Kerstin Burghaus, Catharina Caspari, Astrid Dähn, Verena Engelhardt, Tallulah Gundelach, Paula Haufe, Magdalena Knabl, Katharina Michael, Alexander Mitranescu, Katharina Molitor, Jürgen Orasche, Marion Schulte zu Berge, Astrid Schulz, Jan Siegmeier, Nikola Tietze Bibliographische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet abrufbar. ISBN: 978-3-946830-12-2 WBGU Berlin 2026 Das diesem Bericht zu Grunde liegende F & E-Vorhaben wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt sowie des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit unter dem Förderkennzeichen 13N0708A6 durchgeführt. Die Verantwortung für den Inhalt liegt bei den Autor:innen. Gestaltung: WERNERWERKE GbR, Berlin Titelbild: Moskitos auf einer Wasseroberfläche, ©storyplus, Getty Images Satz: WBGU


Sicherheit – nachhaltig und integriert: ein Überblick

Schutz vor Klimawandel, Biodiversitätsverlust und Verschmutzung bewahrt unsere Lebensfähigkeit Informationsintegrität bildet Grundlage für wehrhafte Demokratie

Sozialer Zusammenhalt fördert wehrhafte und resiliente Gesellschaften

Strategische, regelbasierte, faire Kooperation stärkt internationale Zusammenarbeit

Abgewogene Nutzung von Technologien und Rohstoffen reduziert unsere Abhängigkeit

Militärische Verteidigungsfähigkeit/ Zivilschutz

Der WBGU erarbeitet derzeit ein Hauptgutachten mit dem Titel „Sicherheit – nachhaltig und integriert“. Angesichts der dynamischen sicherheitspolitischen D ­ ebatten veröffentlicht er einzelne Kapitel bereits vorab als Teilgutachten. Im März 2026 erschien bereits eine erste Lagebeurteilung zum Thema (www.wbgu.de/­lagebeurteilung), in der die Notwendigkeit eines integrierten Sicherheitsansatzes verdeutlicht wurde. Neben Zivilschutz und militärischer Verteidigungsfähigkeit erachtet der WBGU die in der Abbildung gezeigten fünf Handlungsfelder als besonders wichtig für eine integrierte Sicherheitspolitik. Sie strukturieren das Hauptgutachten. Im Juni 2026 erschien das erste Teilgutachten ­„Umwelt prägt Sicherheit“.

Sicherheitspolitik als Zukunftspolitik zu g­ estalten bedarf neben einem nachhaltigen Schutz unserer ­Lebens­grundlagen auch der gezielten Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts als Fundament für innere, äußere und wirtschaftliche Sicherheit sowie für demokratische Handlungsfähigkeit. Entscheidend ist zudem, Informationsintegrität als Basis für eine wehrhafte ­Demokratie zu gewährleisten, Rohstoffe und Technologien abgewogen zu nutzen und einseitige Abhängigkeiten zu reduzieren sowie internationale Beziehungen zu stärken. Das hier vorliegende zweite Teilgutachten adressiert, wie in der Abbildung hervorgehoben, den sozialen Zusammenhalt als Grundlage für wehrhafte und resiliente Gesellschaften. III


Zusammenfassung

Gesellschaftlicher Zusammenhalt ist Voraussetzung für die Bewältigung der Umwelt-, Sicherheits- und Transformationsherausforderungen des 21. Jahrhunderts. Der WBGU empfiehlt daher, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Teilhabe strukturell zu stärken, Bildungsfinanzierung als Zukunftsinvestition auszugestalten, Kommunen handlungsfähiger zu machen und politische Kommunikation auf Zusammenhalt statt Polarisierung auszurichten. So kann demokratische Handlungsfähigkeit gestärkt und Sicherheit umfassender gedacht werden. Erfolgreiche Umwelt- und Sicherheitspolitik benötigen breiten gesellschaftlichen Rückhalt. Dieser wird in Gesellschaften ermöglicht, die gemeinsame Debattenund Diskussionskulturen besitzen und in denen sich ein Großteil der Menschen als aktives, gestaltendes Mitglied versteht. Ein gut ausgeprägter gesellschaftlicher Zusammenhalt ist hierfür wichtig. Angesichts sich verschärfender Umweltkrisen, deren Sicherheitsauswirkungen der WBGU im ersten Teilgutachten „Umwelt prägt Sicherheit“ beschrieben hat, steigt die Notwendigkeit, die Handlungsfähigkeit demokratischer Gesellschaften zu stärken. Eine Erosion gesellschaftlichen Zusammenhalts gefährdet die politische Legitimität des demokratischen Systems. Gesellschaftlicher Zusammenhalt ist daher eine Voraussetzung, um effektiv und zukunftsgerichtet mit Bedrohungslagen umzugehen. Der WBGU fokussiert sich auf drei Ursachen, die zu abnehmendem gesellschaftlichem Rückhalt für die Um- und Durchsetzung von lokalen, nationalen und internationalen Umwelt- und insbesondere Klimaschutzmaßnahmen in Deutschland führen können: sozioökonomische Ungleichheit, Beteiligungsdefizite und spaltende politische Kommunikation. Das vorliegende Teilgutachten beleuchtet die lokale Ebene, identifiziert Probleme am Beispiel des Windenergieausbaus und zeigt über dieses Beispiel hinausreichende Lösungsmöglichkeiten. Ähnliche Transformationskonflikte sind auch bei anderen politischen Maßnahmen und über Deutschland hinaus zu beobachten.

Sozial gerechte Transformation gestalten: Klimaund Sozialpolitik zusammen umsetzen Sozioökonomische Ungleichheit kann dazu führen, dass Menschen von Teilhabe in der Gesellschaft ausgeschlossen sind oder sich ausgeschlossen fühlen. Mögliche Erscheinungsformen von Ungleichheit sind extreme Einkommens- und Vermögensunterschiede, unterschiedliche Bildungschancen oder Anerkennungsverlust innerhalb von Gesellschaften. Menschen, die sich wegen mangelnder materieller Ressourcen um ihre Zukunft sorgen, sind skeptischer gegenüber Umweltpolitik. Menschen unterstützen umweltpolitische Maßnahmen eher, wenn sie die resultierende Verteilung von Kosten und Nutzen als sozial gerecht und vertretbar empfinden. Der WBGU empfiehlt deshalb, Umwelt- und insbesondere Klimapolitik stärker mit Sozialpolitik zu verschränken. Dies erfordert eine engere strukturelle Verknüpfung der Ressorts auf ministerieller Ebene. Außerdem sollten die Auswirkungen klimapolitischer Instrumente insbesondere auf untere Einkommensgruppen bei der Umsetzung berücksichtigt werden. Die Bundesregierung sollte dafür sorgen, dass ein Umstieg auf klimafreundliche Alternativen, etwa beim Heizen oder bei der Mobilität, auch für einkommensschwache Haushalte machbar und attraktiv ist; Kosten, die durch die Transformationen entstehen, sollten kompensiert werden. V


Zusammenfassung

Die Finanzierung von Bildung ist Ausdruck der Prioritäten einer Gesellschaft und bestimmt wesentlich darüber, ob Chancengerechtigkeit, Innovationsfähigkeit und gesellschaftlicher Zusammenhalt auch zukünftig gesichert werden können. Der WBGU empfiehlt (1) Ressourcen dort zu erhöhen, wo der Bedarf am größten ist, (2) Bildungsfinanzierung strategisch zu priorisieren und weiterzuentwickeln, (3) Finanzierungsverantwortung gemeinsam anzunehmen und (4) Bildung als Zukunftsinvestition im Bundeshaushalt dauerhaft abzusichern. Auch beim Erschließen neuer Einnahmequellen für den Staat gilt es, die gesellschaftliche Ungleichheit im Blick zu behalten, z. B. durch eine Reform des Steuersystems. Im Rahmen der Energiewende kann Bundes- und Landesrecht dazu beitragen, die Möglichkeiten materieller Teilhabe auszubauen, um lokale Gemeinschaften am Nutzen der Projekte zu beteiligen. Menschen, die direkt oder indirekt von Windenergieanlagen profitieren – über Einnahmen für die Gemeinde und Investitionen in die öffentliche Daseinsvorsorge – unterstützen auch eher ihren Ausbau. Es wäre somit sinnvoll, erfolgreiche Modelle wie Bürgerenergiegesellschaften zu erhalten und Maßnahmen in Gemeinde-Bürger-Beteiligungsgesetzen zu verankern.

Beteiligung an Klima- und generell Umweltmaßnahmen vor Ort stärken Der WBGU schlägt die Stärkung politischer und sozialer Beteiligung auf lokaler Ebene vor. Ist materielle Teilhabe nicht ausreichend möglich, etwa aufgrund der ökonomischen Lage betroffener Haushalte, sind öffentliche Beteiligungsverfahren wichtig. Beispielsweise kann informelle Öffentlichkeitsbeteiligung den Rückhalt für Umwelt- und speziell Klimaprojekte fördern, etwa für gemeindeeigene Wind- oder Solarenergieparks. Beteiligung fördert zudem die Demokratie, indem sie Selbstwirksamkeit erlebbar macht und das Austragen von Konflikten oder deren Vorbeugung unterstützt. Dafür sollten Beteiligungsformate frühzeitig, bürgernah und inklusiv gestaltet werden, um die gesetzlich normierten Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit zu ergänzen. Kommunen sollten als soziale Orte gestaltet werden. Eine Stärkung sozialer Infrastruktur und Daseinsvorsorge vor Ort (Cafés, Läden, Vereine als Begegnungsräume) fördert gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ebenfalls wichtig ist die strategische Förderung von Bildung, Kinder- und Jugendarbeit sowie von zivilgesellschaftlichem Engagement. Besonders Kommunen sollten dafür besser ausgestattet werden. Die Bundesregierung sollte zudem Ressourcen für politische Bildung und Demokratieförderung aufrechterhalten – und nicht abbauen. Ehrenamtliches Engagement sollte weiter unterstützt werden. VI

Verbindende statt spaltende politische Kommunikation leben Der WBGU rät allen politischen Akteuren, politische Kommunikation verbindend statt spaltend zu gestalten. Emotionalität spielt in der Politik und in der politischen Kommunikation eine wichtige Rolle – dies sollte auch in der Klima- und generell Umweltpolitik ernstgenommen werden. Demokratischen Kräften kommt die Aufgabe zu, polarisierenden Akteuren und ihren Narrativen von Ausgrenzung und Hass, die auf Erosion gesellschaftlichen Zusammenhalts gerichtet sind, positive Geschichten, Zukunftsvisionen und eine Kultur des Zuhörens entgegenzusetzen. Dafür sollte die Bundesregierung ein inklusives und gleichzeitig vielfältiges „Wir“ definieren und in ihren Narrativen propagieren. Dabei geht es nicht darum, die unterschiedlichen Chancen und Herausforderungen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen zu verschleiern. Vielmehr sollten diese sowie unterschiedliche Positionen in einer gemeinsamen Zukunftsvision klar anerkannt werden. Es sollte zudem stärker kommuniziert werden, dass die Energiewende zu einem Mehrgewinn für verschiedene Gruppen führen kann. So kann vermieden werden, dass der Eindruck entsteht, dass gesellschaftliche Gruppen im Wettbewerb zueinanderstehen und Gewinne bestimmter gesellschaftlicher Gruppen mit Verlusten anderer einhergehen müssen. Forschungsbedarf Um gesellschaftlichen Zusammenhalt gezielt zu fördern, sollte untersucht werden, welche Dynamiken soziale und politische Polarisierungsprozesse untereinander entfalten. Dies umfasst auch die systematische Erhebung formaler und informeller Strategien und Praktiken antipluralistischer Kräfte im Unterwandern und systematischen Schwächen demokratischer Institutionen und Strukturen. Diese empirischen Untersuchungen sind eine wichtige Grundlage, um gezielt demokratische Wehrhaftigkeit und Resilienz von Gesellschaften erhalten und stärken zu können. Dies bedarf der gezielten Forschungsförderung auf Bundesebene. Zudem sollte das empirische Wissen bezüglich skalierbarer Förderansätze und Politikmaßnahmen ausgebaut werden. Das heißt, Reallabore und Modellprojekte sollten evaluiert werden, um zu prüfen, worauf ihre Erfolge oder Misserfolge zurückzuführen sind und ob erfolgreiche Fälle replizierbar sind. In Deutschland fehlt z. B. eine systematische empirische Untersuchung, ob die von den Landesgesetzen zur Beteiligung von Bürger:innen und Gebietskörperschaften an Windenergieanlagen bezweckte Teilhabe auch tatsächlich erreicht wird. Vergleichende Studien auf nationaler und internationaler Ebene können helfen, Ursachen für Transformationskonflikte empirisch zu verstehen und skalierbare Lösungsansätze und Politikmaßnahmen zu entwickeln.


Summary

Social cohesion is a prerequisite for tackling the environmental, security and transformation challenges of the 21st century. The WBGU therefore recommends structurally strengthening social, economic and political participation, setting up education funding as an investment in the future, empowering local authorities in their ability to act, and orienting political communication towards cohesion rather than polarization. In this way, democracy’s ability to act can be strengthened and security conceived in a more comprehensive manner. Successful environmental and security policies require broad societal support. This is possible in societies with a shared culture of debate and discussion, and where the majority of people see themselves as active, creative members of society. A well-developed level of social cohesion is important for this. In view of exacerbating environmental crises – the security implications of which the WBGU described in its first report section, ‘Environment shapes security‘ – there is a growing need to strengthen the ability of democratic societies to act. An erosion of social cohesion jeopardizes the political legitimacy of the democratic system. Social cohesion is therefore a prerequisite for dealing with threats effectively and with a future-oriented approach. The WBGU focuses on three factors that may lead to a decline in public support for the implementation and enforcement of local, national and international environmental measures – and climate-protection measures in particular – in Germany: socio-economic inequality, a lack of participation and divisive political communication. This report section examines the local level, identifies problems using the example of wind-energy expansion, and outlines potential solutions that go beyond this specific example. Similar transformation conflicts can also be observed in relation to other policy measures and beyond Germany’s borders.

Shaping a socially just transition: implementing climate and social policy together Socio-economic inequality can lead to people being – or feeling – excluded from participation in society. Possible manifestations of inequality include extreme disparities in income and wealth, unequal educational opportunities, or a loss of recognition within societies. People who are worried about their future due to a lack of material resources are more sceptical about environmental policy. People are more likely to support environmental-policy measures if they perceive the resulting distribution of costs and benefits to be socially just and acceptable. The WBGU therefore recommends integrating environmental policy – and especially climate policy – more closely with social policy. This requires closer structural links between the relevant departments at the ministerial level. Furthermore, the impacts of climate-policy instruments, particularly on lower-income groups, should be taken into account during implementation. The Federal Government should ensure that a switch to climate-friendly alternatives – e.g. in heating or mobility – is both feasible and attractive for low-income households. Costs generated by these transformations should be compensated. The funding of education reflects a society’s priorities and plays a key role in determining whether equal opportunities, the capacity for innovation and social cohesion can be safeguarded in the future. The WBGU recommends (1) increasing resources where the need is

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Summary

greatest, (2) strategically prioritizing and further developing education funding, (3) assuming joint responsibility for funding, and (4) permanently securing education within the federal budget as an investment in the future. Also, when tapping into new sources of revenue for the state, it is important to keep social inequality in mind, for example by reforming the tax system. In the context of the energy transition, federal and state legislation can help to expand opportunities for material participation, enabling local communities to share in the benefits of the projects. People who benefit directly or indirectly from wind turbines – via revenue for the municipality and investment in the provision of basic public services – are also more likely to support their expansion. It would therefore make sense to maintain successful models such as citizen-driven energy communities, and to enshrine measures in legislation governing local authority-citizen participation.

Strengthening participation in climate and other environmental measures at the local level The WBGU proposes strengthening political and social participation at the local level. Where material participation is not sufficiently feasible – e.g. because of the economic situation of the households affected – public participation procedures are important. For instance, informal public participation can foster support for environmental and in particular climate projects, such as municipality-owned wind- or solar-energy parks. Partici­ pation also promotes democracy by enabling people to experience a sense of self-efficacy and by supporting the resolution or prevention of conflicts. To this end, partici­ patory formats should be designed at an early stage, in a citizen-centred and inclusive manner, to complement the statutory public participation procedures. Municipalities should be designed as social ­spaces. Strengthening local social infrastructure and basic public services (cafés, shops, clubs as meeting places) promotes social cohesion. Equally important is the strategic promotion of education, working with children and young people, and civic engagement. Municipalities, in particular, should be better equipped to do this. The Federal Government should also maintain – rather than cut back on – resources for political education and the promotion of democracy. Voluntary work should be f­urther supported.

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Fostering unifying rather than divisive political communication The WBGU advises all political actors to design political communication in a way that unites rather than divides. Emotionality plays an important role in politics and political communication – and this fact should also be taken seriously in climate and environmental policy. It

is the responsibility of democratic forces to counter polarizing actors and their narratives of exclusion and hatred, which are aimed at eroding social cohesion, with positive stories, visions for the future and a culture of listening. To this end, the Federal Government should define an inclusive and simultaneously diverse ‘we’ and promote this in its narratives. This is not a question of obscuring the various opportunities and challenges faced by different societal groups. Rather, these, along with differing positions, should be clearly acknowledged in a shared vision for the future. Furthermore, greater emphasis should be placed on communicating that the energy transition can lead to additional benefits for different groups. This could help avoid the impression that societal groups are in competition with each other and that the gains of certain societal groups would be accompanied by losses for others.

Where research is needed In order to specifically promote social cohesion, research should be conducted into the dynamics that are generated by social and political polarization processes. This also involves the systematic documentation of formal and informal strategies and practices (including forms of disinformation) employed by anti-pluralist forces to infiltrate and systemically weaken democratic institutions and structures. Such empirical studies provide an important foundation for effectively maintaining and strengthening the democratic robustness and the resilience of societies. This requires targeted research funding at the federal level. Furthermore, the empirical knowledge base regarding scalable funding approaches and policy measures should be expanded. This means that real-world laboratories and pilot projects should be evaluated to examine the reasons for their successes or failures and whether these can be replicated beyond a specific case. In Germany, for example, there is a lack of systematic empirical research into whether the participation envisaged by state laws on the involvement of citizens and local authorities in wind-energy projects is actually being achieved. Comparative studies at the national and international level can help empirically understand the causes of transformation conflicts and develop scalable solutions and policy measures.


Inhaltsverzeichnis

Sicherheit – nachhaltig und integriert: ein Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III Zusammenfassung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . V Summary. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII 2

Gesellschaftlicher Zusammenhalt stärkt Sicherheit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 2.1

Gesellschaftlicher Zusammenhalt als Sicherheitsfaktor. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 2.1.1 Vertrauensverlust durch tatsächliche und gefühlte Unsicherheit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 2.1.2 Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Handlungsfähigkeit in der Umwelt- und Klimapolitik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 2.1.3 Wehrhafte Demokratie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 2.1.4 Zukunftsfähige Finanzierung für Bildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6

2.2

Ursachen für die Erosion sozialen Zusammen­halts und die Ablehnung klimapolitischer Maßnahmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 2.2.1 Sozioökonomische Ungleichheit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 2.2.1.1 Ökonomische Ungleichheit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 2.2.1.2 Wahrnehmung von Ungleichheit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 2.2.1.3 Auswirkungen auf die Unterstützung der Energiewende in Deutschland. . . . 17 2.2.2 Unzureichende Möglichkeiten zur Beteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 2.2.2.1 Beteiligung an der Energiewende – Hemmnisse und Chancen . . . . . . . . . . . . . 18 2.2.2.2 Die lokale Ebene als Schlüssel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 2.2.3 Spaltende Kommunikation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 2.2.3.1 Werkzeuge der kommunikativen Spaltung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 2.2.3.2 Die Rolle von Medien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 2.2.3.3 Verantwortung demokratischer Kräfte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

2.3

Handlungsempfehlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 2.3.1 Gerechte Transformation gestalten: Klima- und Sozialpolitik zusammen umsetzen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 2.3.1.1 Vernetzung von Klima- und Sozialpolitik strukturell stärken: Belastung für einkommensschwache Haushalte abfedern . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 2.3.1.2 Einnahmequellen mit günstiger Verteilungs­wirkung schaffen. . . . . . . . . . . . . . 27 2.3.1.3 Materielle Teilhabe ausbauen und Zugangs­chancen zur Energiewende erhöhen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 2.3.2 Zukunftsfähige Finanzierung für Bildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 2.3.2.1 Ressourcen dort erhöhen, wo der Bedarf am ­größten ist. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 2.3.2.2 Bildungsfinanzierung strategisch priorisieren und lernend weiterentwickeln. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 2.3.2.3 Gesamtgesellschaftliche Verantwortung bedeutet gemeinsame Finanzierungsverantwortung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 2.3.2.4 Bildung als Zukunftsinvestition im staatlichen Gesamthaushalt absichern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

IX


2.3.3

2.3.4

2.3.5

Gesellschaftlichen Rückhalt für Umwelt- und Klimaprojekte auf lokaler Ebene stärken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 2.3.3.1 Handlungsfähige Kommunen stärken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 2.3.3.2 Kommunale Politik durch deliberative Elemente partizipativer gestalten. . . . 31 2.3.3.3 Die Qualität von Beteiligungsprozessen ­sicherstellen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 2.3.3.4 Soziale Orte erhalten und schaffen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 2.3.3.5 Bildung und Kinder- und Jugendarbeit fördern, um Zusammenhalt zu stärken. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 2.3.3.6 Zivilgesellschaftliches Engagement schützen und fördern. . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Verbindende statt spaltender Kommunikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 2.3.4.1 Eine Politik des Zusammenhalts: Politisch-­kommunikativ gegen Nullsummendenke vorgehen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 2.3.4.2 Verbindende politische Kommunikation durch hoffnungsspendende Zukunftsgeschichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 2.3.4.3 Das „Wir“ stärken, Vielfalt betonen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Übergreifende Empfehlungen für Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

2.4

Forschungsempfehlungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 2.4.1 Forschung zur Schnittstelle von Sozial- und Umwelt- und Klimapolitik. . . . . . . . . . . . . . . 37 2.4.2 Forschung zu Maßnahmen zur Reduktion von Vermögensungleichheit . . . . . . . . . . . . . . 37 2.4.3 Forschung zu Bildungsfinanzierung und Auswirkungen von Bildungsinvestitionen. . . . 37 2.4.4 Forschung zur Stärkung von Beteiligung und Kommunen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 2.4.5 Forschungsempfehlung zur politischen Kommunikation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

2.5

Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

Kästen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XI Tabellen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XI Abbildungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XI Akronyme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XII Glossar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XIII Danksagung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XIV

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Gesellschaftlicher Zusammenhalt stärkt Sicherheit

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Gesellschaftlicher Zusammenhalt ist Voraussetzung für die Bewältigung der Umwelt-, Sicherheits- und Transformationsherausforderungen des 21. Jahrhunderts. Der WBGU empfiehlt daher, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Teilhabe strukturell zu stärken, Bildungsfinanzierung als Zukunftsinvestition auszugestalten, Kommunen handlungsfähiger zu machen und politische Kommunikation auf Zusammenhalt statt Polarisierung auszurichten. So kann demokratische Handlungsfähigkeit gestärkt und Sicherheit umfassender gedacht werden. Die Erosion gesellschaftlichen Zusammenhalts fordert Staaten heraus. Fehlender gesellschaftlicher Rückhalt kann in gesellschaftliche Konflikte münden, die sich zu Sicherheitsbedrohungen aus dem Inneren entwickeln können, wenn sie nicht ausgehandelt werden. Derartige Konflikte können dazu führen, dass demokratischen Prozessen und Entscheidungen die Legitimität abgesprochen wird und der freiheitlich-demokratische Grundkonsens zerfällt. Werden demokratisch getroffene Entscheidungen von relevanten Teilen der Gesellschaft nicht mehr mitgetragen, hemmt dies ihre Umsetzung oder verhindert sie sogar. Gerade in Anbetracht verschiedener äußerer Sicherheitsbedrohungen wird die Handlungsfähigkeit des Staates durch fehlenden gesellschaftlichen Rückhalt eingeschränkt. Dies gilt nicht nur für die Abwehr von Bedrohungen durch andere Staaten, sondern auch für Bedrohungen durch Umweltkrisen. Klimawandel, Biodiversitätsverlust und Verschmutzung erfordern langfristige und Legislaturperioden übergreifende verbindliche Zielsetzungen und Maßnahmen. Hierfür sind demokratische Regierungen auf eine breite gesellschaftliche Akzeptanz, Legitimität sowie Vertrauen angewiesen, auch auf der lokalen Ebene. Erforderlich ist Zusammenhalt statt Spaltung, damit globale Herausforderungen lokal verhandelt und angegangen werden können – dort, wo sie für die Menschen spürbar sind.

Allerdings entzünden sich gerade in und an Projekten zur Bekämpfung der Umweltkrisen Konflikte. Das vorliegende Teilgutachten fokussiert entlang des Beispiels von Windkraftausbau auf lokaler und nationaler Ebene auf drei Hauptursachen für die Erosion gesellschaft­ lichen Zusammenhalts: sozioökonomische Ungleichheit, unzureichende Möglichkeiten der Beteiligung sowie spaltende Kommunikation. Für diese Ursachen der Erosion gesellschaftlichen Zusammenhalts und die damit verbundenen Sicherheitsbedrohungen werden Lösungen entwickelt, um eine souveräne, demokratisch legitimierte ­Handlungsfähigkeit des Staates zu stärken, die zum Gelingen von Transformationen zur Nachhaltigkeit beiträgt. Dieser sozialwissenschaftliche Blick auf globale Umweltveränderungen ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung des Zusammenhangs zwischen Sicherheit und Umwelt und ergänzt somit die anderen Teilgutachten um eine lokal verortete Perspektive.

2.1 Gesellschaftlicher Zusammenhalt als Sicherheitsfaktor Gesellschaftlicher Zusammenhalt, gekennzeichnet durch positive Beziehungen zwischen Menschen, die eine Gesellschaft ausmachen, ist Grundlage für die Sicherheit von Menschen und Staaten. Positive Beziehungen gründen

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2 Gesellschaftlicher Zusammenhalt stärkt Sicherheit

auf Kooperation, Vertrauen und inklusive Identität (Kasten 2.1-1). In einer Demokratie sind Konflikte zentraler Bestandteil und Voraussetzung für Veränderungsprozesse (Zick et al., 2025; Rau und Stier, 2019; McCoy et al., 2018; Sommer und Schad, 2022). Sie erfordern allerdings gesellschaftliche Aushandlungsprozesse, wenn es nicht zu einer tiefen Spaltung von Gesellschaften und einer Erosion des Zusammenhalts kommen soll (Mau et al., 2023). Fehlen solche Aushandlungsprozesse, können Konflikte zu Vertrauensverlusten gegenüber der Politik bis hin zum Infragestellen der Legitimität demokratischer Prozesse führen (McCoy et al., 2018; Kubin und von Sikorski, 2021). Politische Entscheidungen können in demokratischen Systemen aber nur dann effektiv auf Dauer umgesetzt werden, wenn sich kein substanzieller gesellschaftlicher Widerstand gegen das System als solches bildet, in dem sie getroffen wurden (Scharpf, 2009; McCoy et al., 2018). Gesellschaftlicher Zusammenhalt ist deshalb zentral, damit eine Regierung auch bei Krisen oder Bedrohungen handlungsfähig bleibt und menschliche sowie staatliche Sicherheit gewährleisten kann. Dabei gilt es, eine Balance zu finden zwischen Konflikten, die zu einer Demokratie gehören und notwendig sind, und jenen, die das demokratische System als solches in Frage stellen und damit die Handlungsfähigkeit des demokratisch legitimierten Souveräns grundlegend gefährden – und somit zum Sicherheitsrisiko werden.

Kasten 2.1-1

Gesellschaftlicher Zusammenhalt Das Entwicklungsprogramm der UN stellt Solidarität und gesellschaftlichen Zusammenhalt als fundamental für die Bewältigung von Herausforderungen menschlicher Entwicklung heraus (UNDP, 2024). Unter gesellschaftlichem Zusammenhalt (auch: soziale Kohäsion) versteht der WBGU positive Beziehungen zwischen Akteuren, die eine Gesellschaft ausmachen. Positive Beziehungen sind durch drei Elemente gekennzeichnet (Burchi et al., 2025; UNDP, 2024): > einen kooperativen Charakter zur Erreichung gemeinsamer Interessen bzw. des Gemeinwohls, > Vertrauen in andere Akteure und > ein inklusives Verständnis von Identität bzw. Identitäten innerhalb einer Gesellschaft, d. h., anzuerkennen, dass verschiedene soziale Identitäten (Gruppenidentitäten) nebeneinander bestehen. Zugleich können die verschiedenen sozialen Identitäten Teil einer übergeordneten Gruppenidentität sein (Burchi et al., 2025: 13, UNDP, 2024). Identitäten werden von Betroffenen selbst und nicht von anderen Personen oder Institutionen bestimmt.

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Das Grundgesetz bildet in Deutschland den verfassungsrechtlichen Rahmen für gesellschaftlichen Zusammenhalt (Kersten et al., 2022: 98; Günther, 2024). Gesellschaftlicher Zusammenhalt findet Anknüpfungspunkte in den Freiheitsrechten, den Gleichheitsgarantien, der Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung und flächendeckenden Infrastrukturen, der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und dem Sozialstaatsprinzip (Kersten et al., 2022: 98 ff.). Insbesondere das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum beinhaltet einen Anspruch auf ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben (Saurer, 2022: Rn. 27; Kersten et al., 2022: 117 f.). Freiheitsgrundrechte, der Gleichheitssatz und das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) gewährleisten den Zugang zu staatlichen Leistungen, bestehenden öffentlichen Gütern und Infrastrukturen (Saurer, 2022: Rn. 26; Eichberger, 2024: Rn. 69; Kersten et al., 2022: 102). Dieser verfassungsrechtliche Rahmen verpflichtet den Gesetzgeber zugleich zu einer demokratischen Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (Kersten et al., 2022: 117 ff.; Wallrabenstein, 2021: Rn. 79). Innerhalb dieses Rahmens werden der „breit geteilte implizite Gesellschaftsvertrag“ (Carrara et al., 2023; Mau et al., 2023: 382), also der Grundkonsens, wie sich eine Gesellschaft organisiert, und seine Bedingungen ­fortwährend ausgehandelt und aktualisiert (Herdegen,

Eine inklusive Identität ist zentral für gesellschaftlichen Zusammenhalt; eine ausschließende, dominierende Gruppenidentität kann hingegen einen gegenteiligen Effekt der Spaltung hervorbringen (UNDP, 2024). Zu den relevanten Akteuren zählen sowohl Individuen als auch soziale Gruppen (Burchi et al., 2025). Das Verhalten und die Einstellung dieser Akteure zueinander machen soziale Kohäsion aus und verankern den Zusammenhalt sowohl untereinander als auch zwischen Individuen und der Gesellschaft als Ganzem sowie zu öffentlichen Institutionen (Burchi et al., 2025). Weitere sozialwissenschaftliche Konzepte ziehen darüber hinaus Charakteristika wie Teilhabe (Chan et al., 2006), „WellBeing“ (Fonseca et al., 2019) oder Freiheit (Bernard, 1999) für die Definition sozialer Kohäsion heran. Gesellschaftlicher Zusammenhalt kann als Gesellschaftsvertrag gedacht werden. Der Gesellschaftsvertrag kann als die Summe formeller und informeller Übereinkünfte in einer Gesellschaft verstanden werden, die regeln, welche Verantwortung, welche Rechte und welche Pflichten jeder Institution zukommen, vor allem in der Beziehung zwischen Staat und Gesellschaft (Loewe et al., 2024). Ein so verstandener Gesellschaftsvertrag und die damit verbundene soziale Übereinkunft über gesellschaftliche Normen stabilisiert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und stärkt die Resilienz von Gesellschaften gegenüber Angriffen von außen (Loewe et al., 2024).


Gesellschaftlicher Zusammenhalt als Sicherheitsfaktor 2.1

2021: Rn. 40; zu den „institutionellen Rahmenbedingungen westlicher Demokratien“ Rennert, 2024: 682). Dabei sollte nicht ausgeblendet werden, dass der Zugang, etwa zu an diesem Aushandlungsprozess beteiligten, demokratischen Institutionen, für marginalisierte Personen strukturell versperrt bleiben kann (Röhner, 2021; Rabe, 2021). Auf der internationalen Ebene spiegelt sich ein derartiger Grundkonsens in der Agenda 2030 wider, die mit ihrem Leitprinzip „Leave no one behind“ die Staatengemeinschaft auffordert, allen Menschen Zugang zu sinnvoller Arbeit, Bildung, Gesundheit, angemessenem Wohnraum, Nahrungsmitteln, Wasser, sanitären Einrichtungen und zu politischer Teilhabe und einer intakten Umwelt zu gewähren (Burchi et al., 2021; UNDP, 2025). Aktuell besteht das Risiko, dass dieser Gesellschaftsvertrag bröckelt. Soziale Gruppen in der Gesellschaft stellen öffentlichkeitswirksam die demokratische Legitimität von Prozessen, Institutionen und Entscheidungen in Frage (Habermas, 2001; Diehl, 2015; Pickel, 2019; Tallberg und Zürn, 2019; von Allwörden, 2024). Angesichts zahlreicher aktueller Sicherheitsrisiken sowie für eine gemeinwohlorientierte Zukunftsgestaltung ist ein demokratisches Gemeinwesen jedoch auf gesellschaftlichen Rückhalt angewiesen. Integrierte Sicherheit sollte sich daher nicht nur auf nationale und regionale Sicherheit beziehen, die in anderen Teilgutachten betrachtet werden, sondern auch die menschliche Sicherheit umfassen. Menschliche Sicher­heit meint menschliches Leben frei von Furcht und Not, also frei von gewaltbedingter Unsicherheit sowie Hunger, Armut und Umweltzerstörung (Commission on Human Security, 2003; UN, 2012). Außerdem beinhaltet menschliche Sicherheit die Möglichkeit, sich zu entfalten und Verwirklichungschancen wahrnehmen zu können (UN, 2012). Die verfassungsrechtliche Legitimation staatlicher Macht ist auf Legitimität angewiesen: Legitim im sozio­ logischen Sinne ist politische Herrschaftsausübung, wenn sie von weiten Teilen der Gesellschaft geteilt wird, das heißt als „gerechtfertigt“ und „angemessen“ wahrgenommen wird (Bernstein, 2011). Der WBGU fokussiert in diesem Teilgutachten auf die politische Legitimität staatlichen Handelns, also den gesellschaftlichen Rückhalt für demokratische Prozesse, Institutionen und Entscheidungen. Sozialwissenschaftliche Forschungen belegen, dass in Deutschland derzeit gesellschaftlicher Rückhalt insbesondere für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen aufgrund vor allem gefühlter Unsicherheit bröckelt (Kap. 2.1.1). Dies führt zu einem Vertrauensverlust in demokratisch legitimierte Institutionen des Staates, kann seine Handlungsfähigkeit beeinträchtigen (Kap. 2.1.2) und wirft Fragen nach Möglichkeit staatlicher

Abwehrmaßnahmen gegenüber derartigen, die Grundfesten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung betreffenden Entwicklungen auf (Kap. 2.1.3). Gesellschaftlicher Zusammenhalt, demokratische Resilienz und die Fähigkeit Transformationsprozesse zu gestalten hängen von einem leistungsfähigen Bildungssystem und dessen Finanzierung ab (Kap. 2.1.4). Die Ursachen dafür, dass die demokratische Grundordnung durch die Gesellschaft infrage gestellt wird, was auch die Sicherheit des Staates gefährdet, wird soziologisch u. a. in der qualitativen Ausgestaltung demokratischer Teilhabeprozesse (Input-Legitimation) oder politischer Kommunikation gesehen (als Teil der ThroughputLegitimation). Anhand der Energiewende, insbesondere anhand der Konflikte um den Ausbau der Windenergie, kann gezeigt werden, wie sozioökonomische Ungleichheit (Kap. 2.2.1) und unzureichende Möglichkeiten der Beteiligung (Kap. 2.2.2) sowie spaltende Kommunikation (Kap. 2.2.3) zu mangelndem gesellschaftlichem Rückhalt führen. Verbesserungen der Partizipation von und Kommunikation gegenüber den Bürger:innen tragen zu demokratischer Legitimation staatlichen Handelns bei (Gusy, 2024) und sind für die Handlungsfähigkeit des Staates unentbehrlich, insbesondere für die Umsetzung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Legitimität hat zudem eine weitere Dimension: Diese betrifft die Frage der Performanz (Output-Legitimität), also wie effektiv politische Probleme bearbeitet wurden bzw. wie zufrieden Bürger:innen mit den Ergebnissen sind (Scharpf, 1999; Scharpf, 2009, Schmidt, 2010).

2.1.1 Vertrauensverlust durch tatsächliche und gefühlte Unsicherheit Das Vertrauen innerhalb der deutschen Gesellschaft, dass der Staat seine Aufgaben überhaupt bzw. gut erfüllt – etwa Leistungen der Daseinsvorsorge wie funktionierende Infrastruktur, innere Sicherheit, Bekämpfung sozialer Ungleichheit, Wirtschaftsförderung – hat in den letzten Jahren stark abgenommen. Nur etwas mehr als die Hälfte der Befragten äußert in einer Studie von Zick et al. (2025) die Auffassung, dass die Demokratie in Deutschland gut funktioniert. Grundlegende Legitimitätswerte für das demokratische System sind laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung seitens der Bevölkerung hoch, bei der aktuellen Performanz (also der praktischen Umsetzung) schneiden aber viele politische Akteure schlecht ab – allen voran Parteien (Vehrkamp und Koß, 2026). Außerdem fehlten im Jahr 2022 rund 20 % der deutschen Bevölkerung jegliches Vertrauen in die Regierung und in den Bundestag (Grande und Gonzatti, 2025). Eine Mehrheit wünscht sich handlungsfreudigere

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2 Gesellschaftlicher Zusammenhalt stärkt Sicherheit Probleme im Umwelt-Sicherheit-Gesellschaft-Nexus

Beobachtete Probleme

Vermögens- und Einkommensungleichheit Ungleicher Zugang zu Wissen und Bildung

Probleme mit Beteiligungsprozessen Mangel an sozialen Begegnungsräumen

Debattenkultur: Emotionalisierung und Desinformation

Zentrales Problem

Sozioökonomische Ungleichheit: Ungleiche Kapazitäten und Chancen, sich einzubringen und sich an steigende Lebenshaltungskosten anzupassen

Unzureichende Möglichkeiten der Beteiligung

Risiken für integrierte Sicherheit

Stärkung autoritärer Kräfte

Der gesellschaftliche Zusammenhalt erodiert. Die öffentliche Meinung zur Umsetzung der Umwelt- und Klimapolitik ist umkämpft, was zu einer Erosion von Sicherheit beiträgt.

Polarisierung von Debatten

Vertrauensverlust, fehlende Politikkohärenz

Annahme der fehlenden Unterstützung schwächt und stoppt Transformationspolitik

Kurzfristige Politikausrichtung, Roll-back, Lähmung, fehlende Vorbildfunktion

Angriff auf demokratische Strukturen Weniger staatliche Handlungsfähigkeit für die Transformation

Sicherheit wird monothematisch statt integriert gedacht Sicherheitsrisiken Umwelt- und Klimakrisen verstärken sich

Schwächung Multilateralismus

Teufelskreis der Ursachen

Abbildung 2.1-1 Die Erosion gesellschaftlichen Zusammenhalts und die Konflikte in der Debatte zur Umsetzung der Umwelt- und Klimapolitik führen zur Erosion integrierter Sicherheit. Quelle: WBGU

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politische Institutionen, glaubt jedoch nur bedingt an deren Umsetzung (Gagné und Krause, 2021). Vertrauensverlust der Gesellschaft in die Politik kann nicht nur durch mangelnde Leistungen eines Staates entstehen. Auch wenn menschliche Sicherheit durch funktionsfähige staatliche Institutionen und Aufgabenwahrnehmung gewährleistet wären, können Menschen verunsichert sein und sich unsicher fühlen. Gefühlte Bedrohungen und Verunsicherungen lassen sich nicht immer direkt auf nachgewiesene Risiken, Gefahren oder Bedrohungen zurückführen (Bornschier et al., 2021; Gidron und Hall, 2017; Bernard et al., 2025). Die Herausforderung für die Politik ist somit eine doppelte: Es müssen sowohl die tatsächlichen als auch die gefühlten Krisen bearbeitet und adressiert werden. Erst

diese doppelte Bearbeitung kann gesellschaftliche Verunsicherung überwinden, Vertrauen schaffen und die Handlungsfähigkeit des Staates bewahren bzw. wiederherstellen. Diese Handlungsfähigkeit ist notwendig, um innerhalb des demokratischen Systems auf die aktuellen Sicherheitsbedrohungen reagieren zu können.

2.1.2 Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Handlungsfähigkeit in der Umweltund Klimapolitik Ein Mangel an Legitimität in all ihren Dimensionen und an gesellschaftlichem Zusammenhalt wirkt sich direkt


Gesellschaftlicher Zusammenhalt als Sicherheitsfaktor 2.1

auf Umwelt- und Klimapolitik aus. Bestehen in der Gesellschaft weitgehende Zweifel an der Legitimität der Entstehungsprozesse und an der inhaltlichen Gemeinwohlorientierung staatlicher Entscheidungen, ist die Umsetzung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen sowie die Umsetzung von umweltbezogenem EU-Recht und internationalen Abkommen gefährdet. Deutschland arbeitet z. B. mittels der deutschen Nachhaltigkeits­ strategie an der Umsetzung der Agenda 2030. Zudem haben sich die EU und Deutschland durch das Pariser Übereinkommen völkervertragsrechtlich gebunden, einen Beitrag zur Erreichung der Temperaturziele des Übereinkommens zu leisten und langfristig Klimaneutralität zu erreichen. Diese Ziele haben sie verbindlich durch das EU-Klimagesetz und durch ein deutsches Bundesklimaschutzgesetz festgelegt, näher in verschiedenen Sektoren wie Energie und Industrie, Gebäude, Verkehr, Abfall und Landwirtschaft konkretisiert sowie instrumentell unterlegt (EU, 2021; Deutscher Bundestag, 2019). Die Transformation des Energie- und Wirtschaftssystems sowie von Haushalten im Bereich Wärme und Verkehr soll vor allem durch Dekarbonisierung erreicht werden. Teil der Dekarbonisierung ist der Ausbau der erneuerbaren Energien sowie die Steigerung der Energieeffizienz. Genau die Transformation durch Klima- und Umweltpolitik ist aber eines der Politikfelder mit den stärksten gesellschaftlichen Konflikten (Mau et al., 2023). Die Umsetzung konkreter Maßnahmen kann, wie in diesem Teilgutachten beispielhaft am Windenergieausbau gezeigt, durch fehlenden gesellschaftlichen Rückhalt bis hin zu gesellschaftlicher Spaltung ausgebremst werden. Damit ist die Umsetzung von Maßnahmen bedroht, die eine effektive Klima- und Umweltpolitik und somit die Erhaltung der Lebensgrundlagen der Menschen, den Schutz ihrer Gesundheit, ein friedliches Zusammenleben sowie langfristig ökonomisch günstige Bedingungen ermöglichen können. Die menschliche Sicherheit und resiliente sowie intakte Ökosysteme sind folglich gefährdet. Wie in Kapitel 2.2 gezeigt wird, haben die Erosion von Demokratie sowie Rückschritte in der Umwelt- und speziell Klimapolitik gemeinsame Ursachen und treten oft zusammen auf. Zudem kann aus Ursachen für gesellschaftliche Konflikte im Bereich der Klima- und Umweltpolitik eine Erosion gesellschaftlichen Zusammenhalts erwachsen und andersherum. Diese Ursachen umfassen sozioökonomische Ungleichheit, mangelnde Beteiligung an demokratischen Aushandlungsprozessen und spaltende Kommunikation. Sie werden in Kapitel 2.2 näher erläutert und in Abbildung 2.1-1 illustriert. Trotzdem gilt: Nicht alles, was für eine Maximierung der Klimapolitik gut wäre, wäre auch gut für den gesellschaftlichen Zusammenhalt; und nicht alles, was gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt, ist automatisch auch im ökologischen Sinne nachhaltig. Entsprechende Zielkonflikte

müssen politisch bearbeitet werden, um die bestmögliche menschliche Sicherheit für verschiedene gesellschaftliche Gruppen zu ermöglichen.

2.1.3 Wehrhafte Demokratie Was bedeutet es für die Umwelt- und Klimapolitik, wenn die Legitimität von Staatsgewalt und von demokratischen Institutionen lautstark bezweifelt werden? Wenn der Staat, seine Einrichtungen und grundlegenden Strukturprinzipien – die freiheitlich-demokratische Grundordnung – sich vor Angriffen aus der Gesellschaft selbst nicht mehr ausreichend schützen können, sind mittelbar auch die natürlichen Lebensgrundlagen bedroht. Denn durch eine Schwächung staatlicher Institutionen sind auch die Ziele der Verfassung im Hinblick auf den Schutz der menschlichen Gesundheit sowie der natürlichen Lebensgrundlagen – auch in Verantwortung für zukünftige Generationen – gefährdet. Wehrhaftigkeit wird in der Sicherheitsdebatte häufig im Sinne von Verteidigungsfähigkeit gegenüber äußeren Bedrohungen verstanden (Lange, 2025). Im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bedeutet Wehrhaftigkeit die Sicherung des politischen Systems in Gestalt von Verfassung und demokratischen Institutionen – nicht nur, aber auch durch die Instrumente der wehrhaften Demokratie, um den Staat selbst zu sichern (Barczak, 2025; Paulus, 2025: 52; Thiel, 2022: Rn. 15; Loewenstein, 1937). Die wehrhafte Demokratie ist ein Prinzip, das als Lehre aus der „Wehrlosigkeit“ der Weimarer Verfassung gegen die faschistischen, totalitären und antidemokratischen Mehrheiten des Nationalsozialismus im Grundgesetz verankert ist (Barczak, 2022: Rn. 192). Als Alleinstellungsmerkmal der deutschen Verfassung im Vergleich zu anderen Verfassungen (Herdegen, 2021: Rn. 79) findet es Ausdruck in mehreren Vorschriften (Artikeln) des Grundgesetzes (insbesondere in Art. 9 Abs. 2, Art. 18, Art. 20 Abs. 4 Art. 21 Abs. 2-5 und Art. 79 Abs. 3; Dreier, 2015: Rn. 151; Paulus, 2025: 34 ff.). Diese Vorschriften werden flankiert durch das deutsche Staatsschutzstrafrecht (Fahrner, 2022: Rn. 9). Wesentlich ist, dass grundlegende Strukturprinzi­ pien des Grundgesetzes – wie Demokratie-, Sozial- und Rechtsstaatsprinzip, Gewaltenteilung und Föderalismus – und die Menschenwürdegarantie nicht geändert werden können (Art. 79 Abs. 3 GG, sogenannte Ewigkeitsklausel). Diese Werkzeuge haben das gemeinsame Ziel, die demokratisch-rechtsstaatlichen Grundsätze der Verfassung und ihre Organe vor einer Aushöhlung von innen zu schützen, repressiv und präventiv (Schwarz, 2022: Rn. 33) und sie „resilient“ gegen einen Umbau

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2 Gesellschaftlicher Zusammenhalt stärkt Sicherheit

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der Institutionen zu machen (Gärditz, 2024; Zillessen und Laude, 2025). Resilienz bedeutet insoweit vor allem, den öffentlichen Dienst vor Unterwanderung durch antidemokratische Individuen zu schützen und gegen Verfassungsänderungen, Änderungen des Wahlrechts sowie die politisch motivierte Besetzung der Gerichte mit opportunen Richter:innen abzusichern, die durch aktuelle politische Mehrheiten in dem Bestreben um dauerhaften Machterhalt vorgenommen werden könnten (Gärditz, 2024). Resilienz muss auch gegen demokratische „Nadelstiche“ durch gezielte, formal rechtmäßige Nutzung und Überdehnung parlamentarischer Rechte, insbesondere Oppositions- und Minderheitenrechten, hergestellt werden (parlamentarische Ob­struktion; Hölscheidt, 2022; Jung, 2023; Lerch und Zillessen, 2024). Zur weiteren Stärkung und Umsetzung von Wehrhaftigkeit sind zudem Extremismusprävention und schulische sowie außerschulische Bildung für alle Generationen wichtig. Die Rolle der sogenannten vierten Gewalt, der Medien, wird in Teilgutachten 4 näher beleuchtet. Wie sich in Polen und Ungarn in den letzten Jahren beobachten ließ, stehen die Gerichte und insbesondere die Verfassungsgerichte im Fokus der institutionellen Umgestaltung durch politische Kräfte (Gärditz, 2024; Deutscher Bundestag, 2024). Durch politisch motivierte Besetzung der Gerichte mit politisch konformen Richter:innen, flankiert durch institutionelle Vorkehrungen, können Gerichte ihre langfristige politische Unabhängigkeit verlieren, wodurch die Gewaltenteilung gefährdet wird (Zillessen und Laude, 2025). Die Verfassungsgerichte gelten als „Hüter der Verfassung“ – sie sind also die Akteure, die die Einhaltung der Strukturprinzipien der Verfassung, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Grundrechte langfristig sichern. Die Verfassungsgerichtsbarkeit wird aus diesem Grund zugleich als die stärkste und schwächste, oder als gefährlichste und zugleich gefährdete Gewalt bezeichnet (Grimm, 2022; Barczak, 2025: 60; Zillessen und Laude, 2025). Durch eine Reform des Grundgesetzes (GG-Änderung vom 19.12.2024) wurde unter Verweis auf die Entwicklungen in anderen europäischen Ländern die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als Verfassungsorgan und „Garant der freiheitlich-demokratischen Ordnung“ (Deutscher Bundestag, 2024) in der letzten Legislatur gefestigt. Statusprägende Strukturmerkmale des Gerichts sind nun im Grundgesetz selbst geregelt. Sie können daher fortan nur noch mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden, nicht mehr wie bisher mit einer einfachen Mehrheit (Deutscher Bundestag, 2024). Auch in den Bundesländern wird diese Debatte zur Wehrhaftigkeit der Landesverfassungsgerichte geführt: So hat die rot-rote Regierungskoalition 2026 in Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit der Oppositionspartei Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzesentwurf zur Änderung

der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Landesverfassungsgerichtsgesetzes eingebracht, der auf eine Stärkung der Funktionsweise des Landesverfassungsgerichts zielt (Landtag Mecklenburg-Vorpommern, 2026a). Gegenwärtig wird in Deutschland diskutiert, wie die freiheitlich-demokratische Grundordnung konkret durch die Werkzeuge der „wehrhaften Demokratie“ gegen antidemokratische Kräfte geschützt werden kann, etwa durch ein Verbot der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD). Diese Debatten werden im vorliegenden Teilgutachten nicht aufgegriffen. Vielmehr fokussiert dieser Teil des Gutachtens auf die Bedingungen, die als innergesellschaftliche Voraussetzungen eines demokratisch verfassten Gemeinwesens angesehen werden können (Herdegen, 2021: Rn. 40–41; zur Erhaltung zivilgesellschaftlicher Räume als Voraussetzung der wehrhaften Demokratie: Hölzen und Alizadeh Marandi, 2024). Die Verfassung enthält insoweit einen „präventiv wirkende[n] Gestaltungsauftrag“, der den repressiven Mitteln der Wehrhaftigkeit vorausgeht (Schwarz, 2022: Rn. 33). Wesentlicher Faktor dieser zu gestaltenden innergesellschaftlichen Voraussetzungen ist, so die Auffassung des WBGU, der gesellschaftliche Zusammenhalt. Diesen herzustellen und zu erhalten erfordert Teilhabe, verbindende Kommunikation und verringerte sozioökonomische Ungleichheit. Der gesellschaftliche Zusammenhalt kann Vertrauen in das Gemeinwesen und seine Institutionen stärken, Akzeptanz für Entscheidungen der Verwaltung schaffen sowie gesellschaftlich eingeübte und institutionell verankerte Praktiken legitimieren.

2.1.4 Zukunftsfähige Finanzierung für Bildung Der Zugang zu Bildung ist essenziell, um den Herausforderungen der Zukunft begegnen zu können. Menschliche Sicherheit umfasst das Recht von Menschen, sich frei zu entfalten und Verwirklichungschancen wahrnehmen zu können (UN, 2012). Staaten haben sich das gemeinsame Ziel gesetzt, inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung sowie lebenslanges Lernen zu fördern (Agenda 2030, SDG 4). In Deutschland ist das Recht auf schulische Bildung ein Grundrecht, das nicht unter einen bestimmten Mindeststandard absinken darf (BVerfG, 2021). Der Staat muss daher dafür Sorge tragen, dass qualitätsvolle Bildungsangebote ermöglicht werden, die nicht hinter diesen Mindeststandard zurückfallen. Dafür muss er die notwendigen organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen schaffen. Gesellschaftlicher Zusammenhalt, demokratische Resilienz und die Fähigkeit, tiefgreifende Transformationsprozesse zu gestalten, hängen entscheidend von


Gesellschaftlicher Zusammenhalt als Sicherheitsfaktor 2.1

einem leistungsfähigen Bildungssystem ab. Der ökologische Wandel, die Digitalisierung, geopolitische Verschiebungen und der demografische Wandel verändern dabei die Anforderungen an Bildung grundlegend (Autor:innen­gruppe Bildungsberichterstattung, 2026; OECD, 2025a; WBGU, 2023: 313 ff.). Bildung ist damit nicht nur Voraussetzung für individuelle Entfaltung und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sondern auch eine zentrale Grundlage für gesellschaftlichen Zusammenhalt, demokratische Resilienz und die langfristige Handlungsfähigkeit einer Gesellschaft (Aktionsrat Bildung, 2024). Junge Menschen sollten daher mehr politische Aufmerksamkeit erhalten und befähigt werden, sich aktiv in die Gestaltung ihrer Zukunft einzubringen (Kasten 2.1-2). Diese Aufgaben können nur erfüllt werden, wenn die Finanzierung des Bildungssystems den veränderten Anforderungen folgt und vorhandene Mittel strategisch eingesetzt werden, um erfolgreiche Ansätze

Kasten 2.1-2

Vernachlässigung junger Menschen in Gesellschaft und Politik Junge Menschen spielen eine große Rolle für das Fortbestehen demokratischer Strukturen, denn sie sind diejenigen, die die Zukunft gestalten; sie werden auch als „Seismograph [sic] gesellschaftlicher Problemlagen“ (Kurtenbach, 2011) bezeichnet. Für eine integrierte Sicherheitspolitik ist die Perspektive junger Menschen entscheidend, denn Sicherheitsrisiken wie Kriege, die Auswirkungen des Klimawandels und gesellschaftliche Auswirkungen von Polarisierung und Desinformation betreffen die Gestaltung ihrer Zukunft direkt. Jugendliche sollten daher aktiv in die Realisierung von Frieden und Demokratie einbezogen und unterstützt werden, z. B. durch die Stärkung von Bildungsangeboten und Freiwilligendiensten (Teilgutachten 1; jugendgerecht.de – Arbeitsstelle Eigenständige Jugendpolitik, 2025). Das Bildungssystem ist wichtig, wenn es darum geht, Kinder und Jugendliche zu unterstützen und auf das gesellschaftliche Leben vorzubereiten. Der Zugang zu Bildung sowie frühe pädagogische Förderung bereits vor dem Schuleintritt verbessern nachweislich die Bildungsverläufe von Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Lebenslagen. Damit erhöhen sich auch deren Chancen auf den Erwerb höherer Bildungsabschlüsse (bpb, 2024). Das deutsche Schulsystem ist jedoch von starken Ungleichheiten geprägt. So ist z. B. der Anteil der Schüler:innen, die die allgemeinbildende Schule ohne Schulabschluss verlassen, in den letzten Jahren wieder gestiegen. Ohne Schulabschluss sinken für diese Jugendlichen die Chancen auf einen erfolgreichen Einstieg in das Erwerbsleben, damit haben sie weniger Teilhabechancen und soziale Disparitäten verschärfen sich weiter (Autor:innengruppe Bildungsberichterstattung, 2024). Mit sozioökonomischen Ungleichheiten geht häufig ein sinkendes Vertrauen in politische Institutionen einher. In einer von mehreren Krisen geprägten Welt sehen junge

weiterzuentwickeln (Sendzik et al., 2025). Bildungsausgaben unterscheiden sich von vielen anderen Staatsausgaben dadurch, dass sie die Voraussetzungen für zukünftige gesellschaftliche und wirtschaftliche Wertschöpfung erst schaffen. Sie sind daher nicht primär konsumtive Ausgaben, sondern Investitionen in die Zukunftsfähigkeit einer Gesellschaft (OECD, 2025b; Werkmeister und Woessmann, 2025). Diese Perspektive rückt die langfristigen gesellschaftlichen und ökonomischen Erträge von Bildungsinvestitionen in den Mittelpunkt. Dabei geht es nicht allein um die Höhe der eingesetzten Mittel. Ebenso entscheidend ist, ob Ressourcen dort ankommen, wo die Herausforderungen am größten sind, die z. B. durch soziale Benachteiligung, regionale Disparitäten und demografischen Wandel entstehen (Autor:innen­gruppe Bildungsberichterstattung, 2024: 26; Sendzik et al., 2025). Hinzu kommt die zentrale Frage, ob Finanzierungsentscheidungen langfristig und

Menschen in Deutschland sich vor große Herausforderungen gestellt. Zu ihren größten Sorgen zählen aktuell die Angst vor Krieg in Europa, die wirtschaftliche Situation sowie steigende Armut (Albert et al., 2024). Die Gerechtigkeitsstudie 2023/2024 der Universität Bielefeld zeigt, dass Jugendliche sich von der Politik nicht gesehen fühlen und den Eindruck haben, dass ihre Sorgen und Bedürfnisse nicht ernst genommen werden. 78 % der befragten Jugendlichen im Alter von zwölf bis 16 Jahren haben das Gefühl, keinen Einfluss auf die Regierung zu haben. 72 % haben außerdem den Eindruck, dass Politiker:innen sich nicht für ihre Meinung interessierten. Weiterhin konnte mit der Befragung gezeigt werden, dass Jugendliche aus Haushalten mit einem niedrigen sozioökonomischen Status in ihrem eigenen Leben häufiger Ungerechtigkeit wahrnehmen (37 %) als diejenigen, die in Haushalten mit einem hohen sozioökonomischen Status leben (18 %) (Bepanthen-Kinderförderung und Universität Bielefeld, 2024). Die COVID-19-Pandemie hat junge Menschen stark beeinträchtigt. Viele fühlen sich selbst nicht mehr wirksam und verspüren immer noch, auch angesichts der globalen Krisen, große Unsicherheit bezüglich ihrer persönlichen Zukunft. Junge Menschen wünschen sich unter anderem sichere Orte, um sich zu treffen, sowie Gespräche mit der Politik auf Augenhöhe (DKJS, 2025). Um das Vertrauen junger Menschen zurückzugewinnen, ist es wichtig, dass politische Entscheidungsträger:innen die Sorgen und Bedürfnisse der jungen Bevölkerung ernst nehmen und diese auch adressieren. Damit motivieren sie die nachfolgenden Generationen, aktiv an einer demokratischen Gesellschaft mitzuwirken. Die Vernachlässigung der Jugend hat auch einen globalen Aspekt. Der demografische Wandel in Afrika wird dazu führen, dass im Jahr 2050 28 % aller Menschen auf dem afrikanischen Kontinent leben werden (zum Vergleich: im Jahr 1960 waren es 10 %; UNECA, 2024). Es ist davon auszugehen, dass die bei Weitem größte Bevölkerungsgruppe dann immer noch die der Menschen unter 35 Jahren sein wird (Cilliers, 2025). Ihr politisches Verhalten wird somit weltweite Auswirkungen haben.

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2 Gesellschaftlicher Zusammenhalt stärkt Sicherheit

lernorientiert getroffen werden (Autor:innengruppe Bildungsberichterstattung, 2026: 34; Holzer et al., 2024) und ob die Verantwortung für Bildung bezüglich des gesamten Lebensverlaufs angemessen zwischen Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft verteilt wird. Die Finanzierung von Bildung ist deshalb mehr als eine haushaltspolitische Frage. Sie ist Ausdruck der Prioritäten einer Gesellschaft und bestimmt wesentlich darüber, ob Chancengerechtigkeit, Innovationsfähigkeit und gesellschaftlicher Zusammenhalt auch unter den Bedingungen tiefgreifender Transformation gesichert werden können. Bildung ist zugleich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Während insbesondere in der frühen Bildung und im allgemeinbildenden Schulsystem die öffentliche Hand die Hauptverantwortung für eine verlässliche und gerechte Finanzierung trägt, gewinnen in späteren Lebens­phasen weitere Akteure an Bedeutung. Unternehmen, Sozialpartner, Stiftungen und zivilgesellschaftliche Organisationen tragen insbesondere in der beruflichen Bildung und Weiterbildung wesentlich dazu bei, Bildungsangebote bereitzustellen und Innovationen zu ermöglichen (Autor:innengruppe Bildungsberichterstattung, 2022: 224 ff.; Dohmen und Cordes, 2019). Diese Mitverantwortung kann staatliche Verantwortung jedoch nicht ersetzen, sondern sie sinnvoll ergänzen. Eine strategische Priorisierung von Bildung im öffentlichen Haushalt bedeutet nicht lediglich höhere Ausgaben, sondern die bewusste Anerkennung ihrer besonderen Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit von Gesellschaft und Wirtschaft. Investitionen in Bildung schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Menschen den ökologischen, technologischen und sozialen Wandel aktiv mitgestalten können. Sie erhöhen die Fähigkeit einer Gesellschaft, Krisen zu bewältigen, Innovationen hervorzubringen und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sichern. Aus Sicht des WBGU ist daher eine Bildungsfinanzierung erforderlich, die sich an gesellschaftlichen Bedarfen orientiert, die institutionelles Lernen ermöglicht, gemeinsame Verantwortung staatlicher und nichtstaatlicher Akteure fördert und Bildung als langfristige Zukunftsinvestition im staatlichen Handeln verankert. Der WBGU empfiehlt, die Bildungsfinanzierung an vier Leitprinzipien auszurichten: 1. Ressourcen dort erhöhen, wo der Bedarf am größten ist. 2. Bildungsfinanzierung strategisch priorisieren und lernend weiterentwickeln. 3. Gesamtgesellschaftliche Verantwortung auch als gemeinsame Finanzierungsverantwortung verstehen. 4. Bildung als Zukunftsinvestition im staatlichen Gesamthaushalt dauerhaft absichern und bedarfsgerecht ausbauen. 8

Die vier Leitprinzipien bauen aufeinander auf: Eine bedarfsorientierte Ressourcensteuerung, eine lernende Förderpolitik und eine gemeinsame Finanzierungsverantwortung schaffen die Voraussetzungen dafür, Bildung als strategische Zukunftsinvestition dauerhaft im staatlichen Handeln zu verankern (Kap 2.3.2.4).

2.2 Ursachen für die Erosion sozialen Zusammen­halts und die Ablehnung klimapolitischer Maßnahmen Ursachen für die Erosion gesellschaftlichen Zusammenhalts und die Ablehnung von klimapolitischen sowie anderen umweltpolitischen Maßnahmen überschneiden sich. Auch die Auseinandersetzungen um andere Transformationen, z. B. Strukturwandel der Industrie, können auf ähnliche Ursachen zurückgeführt werden. Der WBGU nutzt im Weiteren exemplarisch die Konflikte rund um die Energiewende und spezifisch zum Windenergieausbau an Land, um Ursachen und mögliche Lösungsansätze zu illustrieren. Diese Konflikte sind im Vergleich zu anderen gut erforscht, es gibt eine belastbare Literaturgrundlage und die Debatte ist seit Jahren im öffentlichen Diskurs präsent. Der Anteil erneuerbarer Energien in Deutschland ist in den letzten Jahren gestiegen: Im Jahr 2025 stammten bereits 55,3 % des erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energien (Agora Energiewende, 2025a). Die gesellschaftliche Akzeptanz der Umsetzung von Nachhaltigkeits- und insbesondere Klimaschutzmaßnahmen bleibt jedoch eine zentrale Herausforderung für Politik und Verwaltungen (Radtke und Kersting, 2018; McKenna et al., 2025). Derzeit gibt es zwar eine gesellschaftliche Mehrheit für Nachhaltigkeits- und insbesondere Klimaschutzziele. Allerdings drohen politische Entscheidungen und gesellschaftliche Akzeptanz dieser Maßnahmen – ob empirisch belegt oder subjektiv „gefühlt“ – zu erodieren, insbesondere bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen wie dem Ausbau von Windenergie. Beispielhaft hierfür ist die Diskrepanz zwischen der durch Meinungsumfragen ermittelten großen Zustimmung zu Klimapolitik und Energiewende und dem Widerstand gegen konkrete politische Maßnahmen wie dem Windenergieausbau. So beurteilt der Großteil der Befragten in einer Untersuchung von Salheiser et al. (2022) die Diskussion um Klimapolitik als spaltend. Laut der Umweltbewusstseinsstudie finden aber 88 % der Menschen Umwelt- und Klimaschutz wichtig (UBA, 2025b). Im Jahr 2025 veröffentlichte die Deutsche Energie-­Agentur Umfrageergebnisse, nach denen sich 68 % der Befragten für die Energiewende in Deutschland aussprechen (dena, 2025). Mehr als zwei Drittel der Menschen hätten laut einer weiteren Studie keine


Ursachen für die Erosion sozialen Zusammen­halts und die Ablehnung klimapolitischer Maßnahmen 2.2

Bedenken gegen Windenergieanlagen in der Nähe ihres Wohnorts (Sondershaus und Steinhors, 2024). Gleichzeitig kommt es immer wieder zu Widerstand gegen Windkraftausbau, der zu lang­anhaltenden Konflikten in Gemeinden führen kann. Das belegen vor allem Berichte aus der Praxis in den Gemeinden über zunehmende Bedrohungen und persönliche Angriffe sowie demokratiefeindliche Tendenzen (Blätte et al., 2023; K3B und ForumZFD, 2022; forsa, 2021). Über Deutschland hinaus ergeben Umfragen, dass weltweit die Sorge um die Klimakrise und der Wunsch nach Maßnahmen gegen sie breit geteilt wird. Abbildung 2.2-1 enthält einige Schlaglichter dazu. Mehr als zwei Drittel der befragten Personen in einer Studie von André et al. (2024) sind beispielsweise bereit, für

Maßnahmen gegen den Klimawandel einzustehen, die Bereitschaft ihrer Mitmenschen dazu schätzen sie aber auf weniger als die Hälfte ein (Andre et al., 2024). Diese letzte Zahl ist besonders interessant, da eine andere Studie aufzeigt, dass Fairness ein zentraler Erfolgsfaktor in der Umsetzung von Transformationspolitik ist und Maßnahmen eher akzeptiert werden, wenn ihre Lasten fair verteilt sind (Bergquist et al., 2022). Wenn Menschen das Gefühl haben, dass andere nicht bereit sind, ihren Teil beizutragen, kann das folglich den eigenen Handlungswillen hemmen. Dieser Aspekt der Verteilungsgerechtigkeit kann sich innerhalb eines Landes manifestieren, aber auch auf internationaler, zwischenstaatlicher Ebene, z. B. bei der Frage der Klimafinanzierung. Er findet sich im Konzept der Umweltgerechtigkeit (Kasten 2.2-1) wieder.

Meinungen zu Klimawandel und Transformationspolitik weltweit

74 % von Befragten in 32 Ländern geben 2025 an, besorgt wegen der Auswirkungen des Klimawandels auf ihr Land zu sein. Je mehr ein Land selbst vom Klimawandel betroffen ist, desto höher ist die Besorgnis (IPSOS, 2025).

Die Ansicht, dass individuelle Handlungen gegen die Klimakrise notwendig sind, hat in G7-Ländern seit 2021 stark abgenommen: in Deutschland um 16 %, in Japan um 19 % (IPSOS, 2025).

Klimawandel und Transformationspolitik weltweit

In Südafrika sagen 78 % und in Brasilien 75 % der Befragten, dass die Regierung gegenüber der Bevölkerung versagt, wenn sie nicht mehr gegen Klimawandel tut. In Deutschland sind es nur 45 % (IPSOS, 2025).

59 % der Deutschen sind besorgt, dass die Energiewende den Energiepreis nach oben treiben wird. In Argentinien sind es nur 33 % (IPSOS, 2025).

In der Mongolei, Myanmar und Usbekistan sind über 90 % der Befragten bereit, mehr als 1 % ihres Einkommens zu geben, um die Klimakrise zu bekämpfen (Andre et al., 2024).

60 % der Befragten in Südostasien erwarten, dass der Klimawandel ihr Leben in den nächsten zehn Jahren deutlich beeinträchtigen wird (Seah et al., 2024).

Über 90 % der Befragten in allen südamerikanischen Ländern finden, die Regierung sollte mehr gegen die Klimakrise tun (Andre et al., 2024).

Abbildung 2.2-1 Schlaglichter auf Umfragen zu Klimawandel und Transformationspolitik weltweit. Quelle: WBGU auf Basis von IPSOS, 2025; Andre et al., 2024; Seah et al., 2024

9


2 Gesellschaftlicher Zusammenhalt stärkt Sicherheit

Die Gründe für die Ablehnung von Umwelt- und speziell Klimapolitik, hier am Beispiel des Windenergieausbaus, sind über den Faktor der Fairness hinaus zahlreich und vielschichtig (Roßmeier und Weber, 2018). Zu den Ablehnungsgründen zählen unter anderem: > Unzufriedenheit mit Beteiligungsverfahren und demokratischen Prozessen, unter anderem in Bezug auf die Energiewende; damit verbunden das Gefühl, dass Entscheidungen über den Kopf der Betroffenen hinweg getroffen werden (Salheiser et al., 2022; Mau et al., 2023; Radtke und Kersting, 2018, Marg et al., 2017; Banita, 2023; Winkelmann und Birner, 2022; Olbrich und Fünfgeld, 2023; Messinger-Zimmer und Zilles, 2016); > Verstärkung bzw. Nichtbeachtung von Armut und empfundener sozioökonomischer Benachteiligung (Salheiser et al., 2022; dena, 2025). Oftmals zeigt sich dies in Gemeinden, bei denen Transformations­ projekte wie Windenergieausbau umgesetzt werden – die Verteilung von Externalitäten und Profiten wird von vielen als ungerecht empfunden, z. B. wenn Gewinne nicht in der Gemeinde verbleiben, die dafür den Wert ihrer Landschaft aufgibt (Diermeier et al., 2025; Banita, 2023; Olbrich und Fünfgeld, 2023); > fehlende Aushandlungsräume für Konflikte, so dass sie sich immer weiter verstärken, ohne dass zwischen betroffenen Akteuren Kompromisse gesucht werden (Gagné und Krause, 2021); > gezielte Desinformation durch individuelle oder organisierte Akteure, um Meinungsunterschiede und Diskussionen zu verschärfen und zu polarisieren (Winkelmann und Birner, 2022); > verfehlte politische Kommunikation – unter anderem, indem politische Akteure die Debatte in einen Kulturkampf von „wir“ gegen „die“ hochstilisieren (Denk und Siebert, 2024; Banita, 2023); > inkohärente Transformationspolitik, z. B. widersprüchliche politische Ziele auf EU-, nationaler und kommunaler Ebene (Gagné und Krause, 2021, Mau et al., 2023; Radtke und Kersting, 2018); > nicht ausreichend geklärte Zielkonflikte, z. B. beim Natur- und Artenschutz (Mau et al., 2023; Radtke und Kersting, 2018; Banita, 2023; Winkelmann und Birner, 2022; Eichenauer et al., 2018); > Veränderung im Landschaftsbild und damit der Vorstellung der eigenen „Heimat“ (Roßmeier und Weber, 2018; Winkelmann und Birner, 2022); > Konflikte um unterschiedliche Entwicklungspfade von Gemeinden (Roßmeier und Weber, 2018; Messinger-Zimmer und Zilles, 2016); > Sorge um Eigentum, vor allem Verlust oder Wertverlust von Grundbesitz (Roßmeier und Weber, 2018; Eichenauer et al., 2018); 10

> Sorge um Belastung durch Energiekosten und deren ungleiche Verteilung (Mau et al., 2023; Radtke und Kersting, 2018); > gesundheitliche Sorgen (Banita, 2023; Winkelmann und Birner, 2022; Roßmeier und Weber, 2018; Eichenauer et al., 2018). Neben diesen Ursachen gibt es in der Wissenschaft weitere Erklärungen für den Widerstand gegen Klima- und andere Umweltpolitik. Dazu zählen sozialpsychologische Erklärungen für individuelles Verhalten und menschliche kognitive Einschränkungen, die Gefahr des Klimawandels zu erfassen (Kollmuss und Agyeman, 2002; Markowitz und Shariff, 2012; Dilger und Mattauch, 2025b). Hinzu kommen sozialwissenschaftliche Erklärungsansätze, die Konfliktursachen um Umweltpolitik sowie um antidemokratische Tendenzen in ökonomischen Systemen und der zugehörigen Sozialstruktur verorten, beispielsweise in der Individualisierung der Gesellschaft (Degen et al., 2024) oder in Mentalitäten und Vorstellungskräften (Durand et al., 2024; Beckert, 2024). Nicht alle Erklärungsansätze können in diesem Kapitel behandelt werden. Unter dieser Vielzahl an Ursachen fokussiert der WBGU im Unterkapitel 2.2 auf drei Hauptursachen, die Klima- und andere Umweltpolitik sowie gesellschaftlichen Zusammenhalt und damit integrierte Sicherheit bedrohen: sozio-ökonomische Ungleichheit, unzureichende Möglichkeiten zur politischen Beteiligung sowie spaltende Kommunikation. Die Ursachen sind nicht Teil einer linearen Ursache-Wirkung-Beziehung, sondern beeinflussen sich gegenseitig (Eichenauer, 2018; Gagné, 2024; Gagné und Krause, 2024; Zick et al., 2025). Sie können zudem im Zusammenhang mit den Dimensionen der Umweltgerechtigkeit (Verfahren, Verteilung, Anerkennung, Kasten 2.2-1) verstanden werden.

2.2.1 Sozioökonomische Ungleichheit Ein Bericht zur globalen Ungleichheit, der von einer Expert:innengruppe zum G20-Gipfel im November 2025 in Johannesburg vorgelegt wurde, stellt sozioökonomische Ungleichheit (z. B. Einkommens-, Vermögens- und Chancenungleichheit) als eines der dringendsten globalen Probleme heraus und konstatiert, dass Frieden, Wohlstand und Nachhaltigkeit nicht bestehen können, wenn steigende Ungleichheit weiter toleriert wird (G20, 2025). Der Zusammenhang von Ungleichheit (SDG 10) und anderen Nachhaltigkeitszielen wird in Deutschland in der aktuellen Nachhaltigkeitsstrategie betont. In der Strategie wird hervorgehoben, dass eine sozialverträgliche Gestaltung von Transformationsprozessen essenziell ist (Deutsche Bundesregierung, 2025).


Ursachen für die Erosion sozialen Zusammen­halts und die Ablehnung klimapolitischer Maßnahmen 2.2

Kasten 2.2-1

Umweltgerechtigkeit Umweltgerechtigkeit (environmental justice) ist zum einen eine politische Forderung und zum anderen ein Feld, das interdisziplinär erforscht wird. Zugleich handelt es sich um eine sozialwissenschaftliche Analysedimension. Die Sozialwissenschaften untersuchen unter diesem Begriff den Zusammenhang von Wissen und Macht in Mensch-Umwelt-Beziehungen in geografisch-räumlicher Perspektive (Hein und Klepp, 2025). Das Konzept der Umweltgerechtigkeit soll die teils unverhältnismäßigen Umweltbelastungen und daraus resultierende soziale Ungleichheiten dokumentieren und beseitigen (Chakraborty et al., 2016). Die Umweltgerechtigkeitsforschung betrachtet drei wechselseitig wirkende Dimensionen der Gerechtigkeit, die für die Analyse dieser Belastungen zentral sind (Abb. 2.2-2): Verteilungs-, Anerkennungs- und Verfahrensgerechtigkeit.

Der Begriff Umweltgerechtigkeit wurde erstmals im Kontext afroamerikanischer Bürgerrechtsbewegungen geprägt, die im Jahr 1982 gegen den Bau einer Deponie für polychlorierte Biphenyle (PCB) in den USA protestierten. Er wurde Sinnbild für die Diskriminierung hinsichtlich der sozio-räumlichen Verteilung negativer Umweltauswirkungen (Hein und Klepp, 2025). Die räumliche Verteilung spielt eine wichtige Rolle bei der Frage nach Umweltgerechtigkeit (Chowkwanyun, 2023; SenMVKU, 2024). So lässt sich auch die Energiewende mit ihren Landnutzungskonflikten und Akzeptanzproblemen daraufhin analysieren und zeigt die hohe Bedeutung räumlicher Gerechtigkeit für den Erfolg der Energiewende (Lehmann et al., 2025). Konzepte der Umwelt- und Klimagerechtigkeit beziehen sich aufeinander (z. B. Hitzeinsel-Effekte; Chowkwanyun, 2023) und sind mit weiteren Konzepten der Energiegerechtigkeit und der Just Transition verbunden, die soziale Gerechtigkeit und ökologische Transformationen verknüpfen (McCauley und Heffron, 2018).

Dreiklang der Umweltgerechtigkeit

Verfahrensgerechtigkeit

Verteilungsgerechtigkeit

Beteiligungsprozesse und gesellschaftiche Teilhabe mit der Möglichkeit für alle, an beidem zu partizipieren

Verteilung von Kosten, Nutzen und Chancen auf verschiedene soziale Gruppen

Dimensionen der Umweltgerechtigkeit

Anerkennungsgerechtigkeit gleiche Rechte und gleichberechtigter Umgang mit Mitgliedern einer Gesellschaft; Anerkennung von verschiedenen Formen von Wissen in der politischen Entscheidungsfindung

Abbildung 2.2-2 Dimensionen der Umweltgerechtigkeit. Quelle: WBGU auf Basis von Hein und Klepp, 2025; Gruby et al., 2021; Garmendia et al., 2015

Unter sozioökonomischer Ungleichheit versteht der WBGU die ungleiche Verteilung von und den ungleichen Zugang zu materiellen und immateriellen Ressourcen. Dazu zählt neben Einkommen und Vermögen auch die Möglichkeit, gleichberechtigt an gesellschaftlichen Prozessen teilzuhaben.

Die Forderung nach weniger Ungleichheit meint hier nicht, dass alle Individuen gleich sein sollten. Stattdessen problematisiert sie gesellschaftlich und politisch erzeugte Unterschiede. Das Ziel sollte Chancengerechtigkeit sein, damit sich die Menschen mit ihren unterschiedlichen Anlagen frei entfalten und möglichst selbstbestimmt leben können (Krämer, 2018; Kersten et al., 2022: 102).

11


2 Gesellschaftlicher Zusammenhalt stärkt Sicherheit

Kasten 2.2-2

Proteste gegen Windenergieausbau weltweit In einer Studie von Golding (2021) zum Widerstand gegen Windkraftausbau in Neuengland (USA) zeigen sich viele Parallelen zur Situation in Deutschland. Die aus Sicht der vom Ausbau betroffenen Gemeinden ungerechte Verteilung von Kosten und Nutzen entwickelt sich zu einer grundlegenden Kritik an einer zentralisierten Energiewende in der Hand weniger Akteure. Ein wichtiger Kritikpunkt in Neuengland war, dass die erzeugte Energie nicht vor Ort genutzt, sondern durch Großunternehmen an die Städte exportiert wurde. Kleine, lokal ansässige Unternehmen, die Strom für den Verbrauch vor Ort erzeugen, hätten die meisten Menschen kaum gestört (Golding, 2021). Hinzu kommt die Verletzung einer regionalen Identität, die von Frugalismus (Sparsamkeit), Autonomie und Umweltschutz geprägt ist, wie Golding in seiner Studie nachweist. Vor dem Hintergrund dieser Werte lehnen Gemeinden in Neuengland

12

Dieses Gerechtigkeitsverständnis beruht auf der Annahme, dass es gleiche Chancen und Entfaltungsmöglichkeiten für alle geben sollte und erfordert in der Praxis, dass es eine Form der solidarischen Unterstützung für strukturell Benachteiligte gibt (Krämer, 2018). Welches Maß an Ungleichheit eine Gesellschaft jenseits eines materiellen Mindestmaßes zur Existenzsicherung als legitim ansieht, ist normativ und bleibt ein fortlaufender gesellschaftlicher Aushandlungsprozess (SVR Wirtschaft, 2026: 296), dessen Rahmen der Gleichheitsgrundsatz bildet (Art. 3 Abs. 1 GG). Dieser Aushandlungsprozess ist eng mit der Frage verbunden, welche politischen Maßnahmen und Entscheidungen erstens gewählt und zweitens in der Umsetzung als legitim betrachtet werden. Nach der aktuellen soziologischen Forschung stehen Menschen mit geringem Einkommen und Bildungsgrad der Transformationspolitik tendenziell eher ablehnend gegenüber als andere Gruppen (Mau et al., 2023). Das liegt unter anderem daran, dass Menschen mit niedrigem Einkommen und Vermögen über geringe oder keine Ressourcen verfügen, steigende Kosten des alltäglichen Lebens zu tragen, und höhere Belastungen befürchten. Wenn Kosten und Nutzen von Maßnahmen nicht gezielt verteilt und Belastungen nicht kurz- sowie langfristig gegeneinander abgewogen werden, verschärft dies sozioökonomische Ungleichheit (Milanović, 2025). Von Armut betroffene Menschen sowie solche mit niedrigem Einkommen haben meist geringe Entscheidungsbzw. Anpassungsspielräume (Holzmann, 2022; Mau et al., 2023) und sehen das Gemeinwohl ihrer Kommune durch politische Priorisierung von Transformationsprojekten gefährdet (Gagné, 2024; Bernard et al., 2025; Deppisch,

die Zerstörung von Kulturlandschaften ab, wie auch Energieexporte in als „verschwenderisch“ wahrgenommene Großstädte (Golding, 2021). Windkraftausbau kann aber auch positiv mit Identität und regionalem Kulturgut verbunden sein: Warren und Birnie (2009) zeigen für Dänemark, wie Windturbinen als Teil nationaler Identität verstanden werden. In Ländern niedrigen und mittleren Einkommens können für Widerstand gegen Großprojekte im Windkraftausbau ebenfalls verschiedene Motive identifiziert werden, z. B. die Sorge um Biodiversitätsverlust, Kritik an der Kosten-Nutzen-Verteilung und Verteilungskämpfe, die auch mit Ressourcen wie Land verbunden sind. Manche Großprojekte gefährden z. B. durch Enteignungen die Subsistenzwirtschaft indigener Gemeinschaften in Indien (Lakhanpal, 2019). Die Frage nach der Art und Weise gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklung ist verbunden mit der Frage, welche Eigentumsverhältnisse und Machtstrukturen sich beim Windkraftausbau fortsetzen (Alkhalili et al., 2023; Gorayeb et al., 2024; MejíaMontero, 2025; Singh, 2025).

2025). Der Wunsch nach Maßnahmen gegen den Klimawandel existiert zwar oft, dieser muss aber mit Wohlstand und anderen Bedürfnissen der Existenzsicherung in Einklang gebracht werden (Gagné und Krause, 2021). Gleichzeitig sind Menschen mit geringerem Einkommen stärker von Umweltproblemen wie Hitze und schlechter Luft belastet als jene mit höherem Einkommen (UBA, 2025a). So kommt es in Deutschland und weltweit aufgrund ökonomischer sowie sozial empfundener Ungleichheit zu Widerständen (Kasten 2.2-2). Im Folgenden wird deren Einfluss auf Transformationspolitik am Beispiel der Energiewende beleuchtet.

2.2.1.1 Ökonomische Ungleichheit Im internationalen Vergleich beschreiben Studien die Korrelation zwischen Ungleichheit und Umweltproblemen sowie zwischen Ungleichheit und Polarisierung. Chrisendo et al. (2025) argumentieren, dass hohe Einkommensungleichheit und Umweltzerstörung häufig korrelieren, einschließlich höherer Treibhausgasemissionen und Biodiversitätsverlust. Weitere Studien zeigen, dass Staaten mit hoher Einkommensungleichheit mehr Umweltprobleme (in Form hoher CO2-Emissionen, ­weniger Recycling, mehr Luftverschmutzung) haben, und dass mit dieser hohen Ungleichheit soziale Probleme in Verbindung stehen, beispielsweise Vertrauensverlust in Demokratie, erstarkender Populismus und Erosion gesellschaftlichen Zusammenhalts (Pickett et al., 2024; Rau und Stokes, 2025). Begründet wird der Zusammenhang damit, dass die Ungleichheit starken Wettbewerb zwischen Individuen statt kooperativen Handelns fördert


Ursachen für die Erosion sozialen Zusammen­halts und die Ablehnung klimapolitischer Maßnahmen 2.2

und mit Statusunsicherheit einhergeht. Dass soziale Ungleichheit Polarisierung und gesellschaftliche Spaltung begünstigen kann, geht auf weitere Faktoren zurück, die sich gegenseitig verstärken oder überlagern können. Insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit werden ökonomische Themen vermehrt politisch ­mobilisiert und für Polarisierungsstrategien genutzt (Gu und Wang, 2022; Stewart et al., 2020), unter anderem das Stadt-Land-Gefälle sowie wirtschaftliche Gefälle zwischen Regionen (Pickett et al., 2024). Entsprechend des Verursacherprinzips sollte der Verursacher eines Umweltschadens auch für dessen Beseitigung verantwortlich sein und haften. Das Prinzip gilt nicht nur für Staaten, sondern auch für Individuen. Bergquist et al. (2022) untersuchen die Akzeptanz von Klimapolitik und finden, dass wahrgenommene Fairness der Lasten- bzw. Beitragsverteilung neben der Effektivität einer Maßnahme der wichtigste Faktor für Akzeptanz klimapolitischer Maßnahmen ist. So ist weltweit eine sehr kleine Gruppe von Menschen (die reichsten 1 % der Weltbevölkerung) für den Ausstoß von ebensoviel Treibhausgasen verantwortlich wie die ärmsten 66 %. Pickett et al. (2024) fordern entsprechend, dass jene 1 % im Rahmen von klimapolitischen Maßnahmen adäquat in die Verringerung des Ausstoßes einbezogen werden. In Deutschland nimmt die Ungleichheit eher zu: Zahlen für den Zeitraum von 2010 bis 2022 zeigen eine Zunahme der Einkommensungleichheit (Spannagel, 2025). Der Anteil von Menschen in Armut, d. h. von Personen, die in einem Haushalt mit einem verfügbaren Einkommen von weniger als 60 % des Medianeinkommens leben, wächst. Gleichzeitig bleibt der Anteil der Personen mit einem verfügbaren Einkommen von mehr als 200 % des Medians relativ stabil (Spannagel, 2025). Zudem sind Bildungsbeteiligung und Bildungserfolg in Deutschland eng mit der sozioökonomischen Herkunft verknüpft. Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Familien erhalten bedeutend seltener eine Empfehlung für das Gymnasium (32 %) als diejenigen, die in Elternhäusern mit einem hohen sozioökonomischen Status aufwachsen (78 %). Das wirkt sich auf spätere Einstiegs- und Erwerbschancen auf dem Arbeitsmarkt aus (Autor:innengruppe Bildungsberichterstattung, 2024). Auch die Vermögensungleichheit in Deutschland ist im europäischen Vergleich hoch (SVR Wirtschaft, 2025). Amtliche Daten zur Vermögensverteilung fehlen in Deutschland. Sie wird daher geschätzt, unter anderem auf Basis von Befragungen und makroökonomischen Daten (SVR Wirtschaft, 2025: 268 ff; Albers et al., 2024). Nach einer aktuellen Schätzung besitzen die reichsten 0,01 % der Deutschen – das entspricht 6.900 Personen mit einem Vermögen von 76 Mio € oder mehr – rund 11 % des Gesamtvermögens (Bach et al., 2026: 2). Das reichste Prozent der Deutschen verfügt über 26 % des

Gesamtvermögens und die reichsten 10 % der Bevölkerung über rund 60 % (SVR Wirtschaft, 2025: 272, 334). Die ärmeren 50 % hingegen besitzen nur zwischen 2 und 3 % des Gesamtvermögens (SVR Wirtschaft, 2025: 271 f.). Bei Anrechnung der Renten- und Pensionsansprüche steigt dieser Anteil auf bis zu 10 %. Ungleiche Einkommens- und Vermögensverteilungen und deren Entwicklung über die Zeit können durch das Steuersystem verstärkt oder gemindert werden. Ein Steuersystem, das ökonomischen Ungleichheiten entgegenwirkt und auch sehr wohlhabende Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit effektiv besteuert, kann nicht nur zusätzliche Staatseinnahmen einbringen; die (wahrgenommene) Fairness des Steuersystems ist auch entscheidend für dessen Akzeptanz, und damit wichtig für die Legitimitätswahrnehmung des Staats insgesamt (Saez und Zucman, 2022; Starmans et al., 2017; Kalleitner und Bobzien, 2024; Gangl und Torgler, 2019; Liebig und Mau, 2005; Huhnholz, 2018). Das deutsche Steuersystem belastet höhere Einkommen insgesamt nur moderat stärker als mittlere Einkommen, während niedrige Einkommen proportional stärker belastet werden (Bach et al., 2016). Einkommen wie Löhne, Mieteinkünfte und Einkünfte aus Personengesellschaften werden zwar deutlich progressiv besteuert. Dem stehen jedoch erstens regressiv wirkende indirekte Steuern wie die Mehrwertsteuer gegenüber, die ärmere Haushalte r­ elativ zu ihrem Einkommen stärker treffen, sowie zweitens die pauschale Besteuerung von Kapitaleinkommen und Unternehmensgewinnen (die zum Teil auch in Unternehmen zurückgehalten werden), was vor allem wohlhabenderen Haushalten zugute kommt (Bach et al., 2016). Von regressiv wirkenden indirekten Steuern profitieren die reichsten Individuen in besonderem Maße, wie jüngere Forschung für mehrere große Volkswirtschaften zeigt (Saez und Zucman, 2022): Bach et al. (2025) kombinieren für Frankreich amtliche Steuerdaten mit Daten zu Unternehmenseigentum und zeigen, dass die effektive Steuerlast – relativ zu einem umfassend definierten Einkommen inklusive Sozialabgaben und Unternehmensgewinnen – für die unteren 99,9 % stetig von 27 % auf 45 % ansteigt und dann wieder bis auf 25 % für die reichsten Individuen abfällt. Zucman (2026) beobachtet, dass international viele Hochvermögende den Großteil ihres Vermögens in Unternehmensanteilen halten, deren ausgeschüttete Dividenden an eigene Holdinggesellschaften gehen, sodass vor dem Steuerstaat kein persönlich verfügbares Einkommen entsteht. Da die Dividenden zudem oft von der Körperschaftsteuer ausgenommen sind, errechnet Zucman im Fall Frankreichs, dass lediglich 5 % der so von Hochvermögenden erhaltenen Dividenden mit einem Satz von 25 % besteuert werden, was auf die Gesamtsumme bezogen einem realen Steuersatz von 1,25 % entspricht. Studien aus Brasilien (Palomo

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2 Gesellschaftlicher Zusammenhalt stärkt Sicherheit Vermögende Haushalte besitzen vor allem Immobilien und Unternehmen b

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(linke Skala)

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P80 –90

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(rechte Skala)

Durchschnittliche ergänzte Haushaltsnettovermögen Finanzvermögen

Anteil an ergänzten Haushaltsnettovermögen [%]

Vermögen [Mio. €]

a

Kredite

Immobilienvermögen

Betriebsvermögen und Beteiligungen

Rentenanwartschaften

Sparbücher

Abbildung 2.2-3 Zusammensetzung der Nettovermögen in Deutschland nach Haushaltsvermögensgruppen. Abschätzung für das Jahr 2023 unter Berücksichtigung von Rentenanwartschaften (ergänztes Vermögen). Die Haushalte sind entlang der Vermögensverteilung gruppiert (x-Achse), von den am wenigsten vermögenden 20 % bis zu den vermögendsten 10 %. Panel a zeigt, dass das absolute Vermögen des reichsten Zehntels im Durchschnitt rund dreimal höher ist als das des zweitreichsten Zehntels (Achtung, unterschiedliche y-Achsen). Bei den Vermögensanteilen (Panel b) machen Rentenanwartschaften bei den unteren 60 % der Haushalte über die Hälfte des Vermögens aus, oberhalb überwiegend Immobilien- und Betriebsvermögen sowie Beteiligungen (an Kapitalund Personengesellschaften sowie indirektes Unternehmensengagement über Anlagefonds). Finanzvermögen beinhalten Anleihen, Kapitallebensversicherungen und kapitalgedeckte Altersvorsorgeverträge. Quelle: SVR Wirtschaft, 2025

Kasten 2.2-3

Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Erhebung von Vermögen- sowie Erbschaftund Schenkungsteuer

14

Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum bei der Auswahl des Steuergegenstandes und der Bestimmung des Steuersatzes (BVerfG, 2006b: Rn. 94). Das Grundgesetz (GG) sieht in Art. 106 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 grundsätzlich die Möglichkeit der Erhebung von Vermögen- und Erbschaftsteuer vor und weist deren Aufkommen den Ländern zu (Ertragskompetenz; Kube, 2013: 38; Thiele, 2023: 8). Allerdings kommt es für die Beurteilung der verfassungsrechtlich zulässigen Vermögensteuer auf die konkrete einfachrechtliche Ausgestaltung an. Maßstab für die Beurteilung, ob Steuerhebungen grundrechtskonform sind, ist der Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1). Er gebietet dem Staat, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln. Dies gilt auch für ungleiche Belastungen und ungleiche Begünstigungen durch Steuerrecht. Danach verstößt der Gesetzgeber gegen den Gleichheitssatz, wenn er „eine

Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen, vergleichbaren Personenkreis aber vorenthält“ (BVerfG, 2014: Rn. 121). Ungleichbehandlungen von wesentlich Gleichem sind möglich, müssen aber sachlich gerechtfertigt sein (BVerfG, 2014: Rn. 121 f.). Zur Vermögensteuer entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die damalige Ausgestaltung, einschließlich der Bemessungsgrundlage, der in dieser Form seit 1974 erhobenen und zuletzt 1994 reformierten Vermögensteuer verfassungswidrig sei (BVerfG, 1995b). Konkret bemängelte es die steuerliche Differenzierung der Bewertung von Grundbesitz und sonstigem Vermögen. Sie führte zu einer nicht gerechtfertigten Verschonung von Grundbesitz, die nicht mit dem aus Art. 3 Abs. 1 GG ableitbaren Grundsatz der Belastungsgleichheit vereinbar war (BVerfG, 1995b: Leitsatz 1 und Rn. 65 ff.). Dieser besagt, dass nicht jeder Inländer zur Finanzierung der Gemeinlasten einen gleichen Beitrag zahlen muss, „sondern verlangt, dass jeder Inländer je nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit gleichmäßig zur Finanzierung der allgemeinen Staatsaufgaben herangezogen wird“ (BVerfG, 1995b: Rn. 45; BVerfG, 2006b: Rn. 96). Maßgeblich ist also die finanzielle Leistungsfähigkeit.


Ursachen für die Erosion sozialen Zusammen­halts und die Ablehnung klimapolitischer Maßnahmen 2.2

Grundsätzlich hielt das Bundesverfassungsgericht auch den „ruhende[n] Bestand des Vermögens“, also das bereits auf versteuertem Einkommen gebildete Vermögen, für einen zulässigen Anknüpfungspunkt für eine Steuerbelastung (BVerfG, 1995b: Rn. 43). Neben der Vermögensteuer knüpft einzig die Grundsteuer an den ruhenden Bestand des Vermögens an (Kube, 2013: 41). Für die Ausgestaltung der Vermögensteuer eröffnet sich für den Gesetzgeber unter Berücksichtigung der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und der Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG) allerdings lediglich ein enger gesetzgeberischer Spielraum (BVerfG, 1995b: Rn. 50). Die Frage, ob und inwieweit die Vermögensteuer unter bestimmten steuerlichen Rahmenbedingungen als Umverteilungsinstrument eingesetzt werden könnte, beantwortete das Bundesverfassungsgericht nicht. Es schloss dies jedoch auch nicht ausdrücklich aus (BVerfG, 1995b: Rn. 44). Im Jahr 2006 verwarf das Bundesverfassungsgericht zudem ausdrücklich den „Halbteilungsgrundsatz“, wonach die Gesamtbelastung des Einkommens mit Steuern 50 % des Gesamtbetrags der Einkünfte bzw. des zu versteuernden Gesamteinkommens (je nach Bezugsgröße) nicht übersteigen darf: Aus der Abwägung der Eigentumsgarantie mit den Belangen der Allgemeinheit – zu deren Gunsten die Steuererhebung stattfindet – könne nicht folgen, dass eine „allgemein verbindliche, absolute Belastungsobergrenze in der Nähe einer hälftigen Teilung“ zu ziehen sei (BVerfG, 2006a: Rn. 40 f.; Thiele, 2023: 13 ff.). Da der Gesetzgeber die Vermögensteuer nicht innerhalb der durch das Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist reformierte, wird sie in Deutschland seit dem 1.1.1997 nicht mehr erhoben (Thiele, 2023: 14; Buchholz, 2025: 44). Im Hinblick auf die Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer hielt das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1995 die damals geltenden Vorschriften des Erbschaftsteuergesetzes aufgrund der ausgebliebenen Fortschreibung der Bemessungsgrundlage für Grundbesitz und deren Anwendung auf Kapitalerträge nach Gegenwartswerten für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz (BVerfG1995a: Rn. 19). Insgesamt können der Rechtsprechung für die Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer folgende Grundsätze entnommen werden: „Das Maß der Ungleichbehandlung ist umso größer, je umfangreicher der steuerbefreite Erwerb ist“ (BVerfG, 2014 : Rn. 171). Und je umfangreicher diese steuerliche Verschonung ist, desto höher sind die Anforderungen an die Rechtfertigung durch Gemeinwohlbelange (BVerfG, 2014: Rn. 172). Den Ausgangspunkt bildet dabei der Grundsatz der steuerlichen Lastengleichheit (BVerfG, 2014 : Rn. 123, 171). Unverhältnismäßig sei „die Ungleichbehandlung zwischen begünstigtem unternehmerischen und nicht begünstigtem sonstigen Vermögen aber insoweit, als der unentgeltliche Erwerb betrieblichen und land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und von Anteilen an Kapitalgesellschaften ohne Bedürfnisprüfung weitgehend oder vollständig von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit wird und es sich dabei um Erwerbe von Unternehmen handelt, welche die Größe kleiner und mittlerer Unternehmen überschreiten“ (BVerfG, 2014: Rn. 170, Leitsatz 4 b). Das Bundesverfassungsgericht äußerte sich in der Entscheidung zugleich zu den verfassungsrechtlichen Grenzen einer Beschränkung der Erbrechtsgarantie (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG), u. a. durch den Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG; BVerfG, 1995a: Rn. 25). Grundsätzlich können auch die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG) und die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) Schutzwirkungen gegenüber der „Besteuerungsgewalt“ entfalten, wobei der Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1

GG als Maßstab für Verteilung der Steuerlasten, insbesondere auch bei der Besteuerung von Unternehmen, die größte praktische Bedeutung hat (Kirchhof, 2026: 7 f.; Straßburger, 2018: 48 ff.). Das Bundesverfassungsgericht stellte klar, dass die Möglichkeiten des Gesetzgebers, die Erbrechtsgarantie einzuschränken, weitergehend sei als für die Eigentumsgarantie, da sie an den Vermögensübergang anknüpfen (BVerfG, 1995a: Rn. 26): „Die Erbschaftsteuer rechtfertigt sich, weil der Erbe oder Beschenkte ‚anstrengungslos’ einen Vermögenszuwachs erfährt […]” (Kirchhof, 2026: 15). Gleichwohl habe der Gesetzgeber zu berücksichtigen, so das Bundesverfassungsgericht, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit von Erben von in Betrieben gebundenem Vermögen beschränkt ist und die Sozialbindung gerade in der Aufrechterhaltung des Betriebs – und damit von Arbeitsplätzen – liegt, die nicht durch die Steuerbelastung gemindert werden soll. Es sei daher nach dem Gleichheitssatz geboten, dies zu berücksichtigen (BVerfG, 1995a : Rn. 30 f.). Sofern ein Sachverhalt als rechtlich gleich qualifiziert wird, wird die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers durch die Prinzipien der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Folgerichtigkeit begrenzt und ist an diesen auszurichten (BVerfG, 2006b: Rn. 94). Die finanzielle bzw. steuerliche Leistungsfähigkeit als Ausprägung des Grundsatzes der Steuergerechtigkeit ist insofern Anknüpfungspunkt und Maßstab (BVerfG, 2006b: Rn. 94 ff.; Kube, 2013: 40 f.; Kirchhof, 2026: 13 f.). Bei der Ausgestaltung der anwendbaren Steuersätze, im Einklang mit der Fortschreibung der steuerlichen Bemessungsgrundlage – deren grundrechtskonforme Ermittlung maßgeblich ist (Kube, 2013: 45 ff.) – kommt dem Gesetzgeber laut Bundesverfassungsgericht „eine weitreichende Gestaltungsbefugnis“ zu. Diese berechtigt ihn, „sich bei seinen Regelungen auch von finanzpolitischen, volkswirtschaftlichen oder sozialpolitischen Erwägungen leiten zu lassen.” Diese Gestaltungsbefugnis findet wiederum Grenzen im Gleichheitssatz (BVerfG, 1995a: Rn. 36). Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 17.12.2014 zur steuergesetzlichen Privilegierung von Betriebsvermögen im Wesentlichen bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht hat darin auch dargelegt, dass der Gesetzgeber nicht daran gehindert ist, mit Hilfe des Steuerrechts außerfiskalische Förder- und Lenkungsziele zu verfolgen, insbesondere kann eine „Steuerentlastung vor dem Gleichheitssatz gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber das Verhalten der Steuerpflichtigen aus Gründen des Gemeinwohls fördern oder lenken will“ (BVerfG, 2014: Rn. 124). Nach dem Bundesverfassungsgericht ist es Aufgabe des Gesetzgebers, „unter Berücksichtigung der mit der Privilegierung verfolgten Gemeinwohlziele präzise und handhabbare Kriterien für die Bestimmung der Grenze“ für eine Privilegierung festzulegen, also etwa durch Festlegung des betroffenen Unternehmenskreises anhand des Jahresumsatzes (BVerfG, 2014: Rn. 174). Die derzeit auch nach der Erbschaftsteuerreform 2016 geltende, weiterhin umfassende steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen wird aktuell aufgrund einer Verfassungsbeschwerde erneut vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts geprüft (1 BvR 804/22). Zudem ist beim Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts ein Normenkontrollverfahren zur Überprüfung einzelner Normen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes anhängig (1 BvF 1/23; SVR Wirtschaft, 2025: 290). Ob das Bundesverfassungsgericht zukünftig auch den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen gemäß Art. 20a GG als Grund anerkennt, steuerliche Beschränkungen oder Begünstigungen zu rechtfertigen, bleibt abzuwarten.

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et al., 2025) und den Niederlanden (Bruil et al., 2025) verringern kann, sprechen zudem ökonomische und kommen zu ähnlichen Ergebnissen. Die Frage, inwieweit Fairnessgründe: Sie ist fiskalisch relativ effizient, da sie diese Mechanismen auch in Deutschland von sehr reichen bei geeigneter Ausgestaltung nur zu moderaten AnpasIndividuen genutzt werden und was das für Konsequen- sungsreaktionen der Vererbenden führt und der admizen für effektive Steuerlasten und Vermögensbildung hat, nistrative Aufwand überschaubar ist (Glogowsky, 2021; lässt sich aktuell nicht genau beantworten – aufgrund Schratzenstaller, 2025). Sie kann zudem die individuelle der fehlenden amtlichen Daten sowie fehlender aktueller Gesamtsteuerbelastung besser mit der LeistungsfähigStudien, die auch Unternehmenseigentum bzw. -gewinne keit in Einklang bringen, was für das Fairnessempfineinbeziehen. Erste Evidenz weist jedoch in diese Richtung den und die Akzeptanz in der Bevölkerung wichtig ist (Jirmann und Schuster, 2024). (Starmans et al., 2017; Kalleitner und Bobzien, 2024; Auch vor diesem Hintergrund wird eine (Wieder-) Liebig und Mau, 2005). Bei einem Fokus auf große Einführung von Vermögensteuern in Deutschland und Vermögen kann sie Vermögensungleichheit mindern anderen Ländern diskutiert (Saez und Zucman, 2022; und politische Machtkonzentration eindämmen (SchratZucman, 2026; Bach et al., 2026). In Deutschland wäre zenstaller, 2026; Gilens und Page, 2014; Elsässer et al., die gesetzliche Ausgestaltung einer Vermögensteuer ver- 2017). Aus ihrer Übersicht über empirische Studien fassungsrechtlich grundsätzlich möglich (Kasten ­2.­2­-3). zu weltweiten Erfahrungen mit Erbschaftsteuern leitet Aktuell gibt es Vermögensteuern z. B. in Frankreich, Schratzenstaller (2025) ab, dass Vorkehrungen gegen Spanien, Luxemburg sowie in der Schweiz, Norwegen Steuervermeidung und Steuerhinterziehung g­ etroffen und Japan (Saez und Zucman, 2022; WD, 2025). Zu werden sollten. Peichl und Windsteiger (2025) fordern, den zentralen Aspekten der Debatte gehören die Aus- dass die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen wirkungen auf Spar- und Investitionsverhalten sowie vereinfacht und gleichmäßig über alle Vermögensformen die Vermeidung von internationalem Steuerwettbewerb hinweg ausgestaltet werden sollte; ggf. mit entsprechenund Kapitalflucht, etwa durch Wegzugsbesteuerung den Stundungs­möglichkeiten, die die Steuerlast über oder die Koordination von Mindeststeuersätzen und einen längeren Zeitraum verteilen. Vergünstigungen Datenaustausch mit anderen Ländern. Immobilien- und für Betriebsvermögen und die Sonderbehandlung von Landbesitz sowie Betriebsvermögen, die in Deutschland Immobilienvermögen sollten zudem abgeschafft werden. einen großen Teil des Vermögens vor allem der reicheDer WBGU empfiehlt eine Prüfung, ob die Erbschaftren Haushalte ausmachen (SVR Wirtschaft, 2025: 278; und Schenkungsteuer reformiert werden sollten, sowie Abb. 2.2-3), sind dabei weniger international mobil als die Prüfung der Wiedereinführung der Vermögensteuer, Finanzvermögen. Wichtige Ausgestaltungsfragen betref- wofür die Datenlage zu Vermögen und die Forschung zur fen außerdem Ausnahmen z. B. für kleinere Vermögen, Wirkung verschiedener Steuermodelle hergestellt oder Stundungsregeln, die Bewertung nichtfinanzieller Ver- zumindest verbessert werden sollten (Kap. 2.3.1.2, 2.4.1). mögen und die Datenerhebung durch Dritte (z. B. Banken; Eine gute Datenbasis, leicht verständliche und als fair Advani und Tarrant, 2021). wahrgenommene Steuerregeln sowie klare, intensive Auch eine Reform der Erbschaftsteuer wird vor dem politische Kommunikation und Diskussion der aktuellen Hintergrund von Vermögensungleichheit diskutiert: Ver- Vermögensverteilung, Erbschaften und (alter und neuer) mögen wird häufig nicht durch eigenes Einkommen, Steuerregeln sind eine wichtige Voraussetzung für die sondern durch Erbschaften (oder Schenkungen der Akzeptanz solcher Reformen (Kalleitner und Bobzien, ­Eltern zu Lebenszeit) erworben. Beispielsweise beruht in 2024; Schratzenstaller, 2025). Deutschland mehr als die Hälfte des Vermögens auf Erbschaften und Schenkungen (Alvaredo et al., 2017). Diese 2.2.1.2 werden bereits progressiv besteuert, allerdings je nach Wahrnehmung von Ungleichheit Vermögensart unterschiedlich und mit teils erheb­lichen Neben faktischer ökonomischer Ungleichheit spielt die Verschonungsregeln. Insbesondere große Betriebsver- „gefühlte“ Ungleichheit innerhalb der Gesellschaft eine mögen können oft mit sehr geringen Steuern weiter- wichtige Rolle. Änderungen der sozialen Beziehungen gegeben werden (SVR Wirtschaft, 2025): So wurden im und daraus resultierende mangelnde Anerkennung in Jahr 2024 rund 113 Mrd. € vererbt und verschenkt und der Gesellschaft werden von Betroffenen als negativ darauf 13 Mrd. € Steuern erhoben (mittlerer Steuersatz wahrgenommen (siehe Anerkennungsgerechtigkeit im 11,7 %), aber 9 Mrd. € Steuern auf Betriebsvermögen Kasten 2.2-1). Dazu zählen beispielsweise die schwinerlassen – davon 3,4 Mrd. € auf Vermögen über 26 Mio. €, dende Anerkennung von Berufsgruppen oder die Verdie nur 45 Personen zugutekamen. änderung von Geschlechterrollen sowie der StrukturFür eine Besteuerung von Erbschaften und Schenkun- wandel in ehemals von Industrie geprägten Regionen. gen, die sowohl einen Beitrag zur Finanzierung öffentli- Wenn der subjektiv empfundene Status sinkt, kann cher Aufgaben leisten als auch Vermögensungleichheiten dies mit Ablehnung gegenüber dem politischen Prozess


Ursachen für die Erosion sozialen Zusammen­halts und die Ablehnung klimapolitischer Maßnahmen 2.2

einhergehen, der eben jene Veränderung mitbestimmt (Gidron und Hall, 2017; Bornschier et al., 2021). Stoetzer et al. (2026) zeigen, dass wahrgenommene Ungleichheit in einer Gesellschaft populistische Einstellungen stärkt. Eine Korrelation zwischen wahrgenommener sozialer Ungleichheit und mangelnder politischer Beteiligung sowie unzureichendem Vertrauen in die Demokratie kann belegt werden: Empirische Forschung zeigt, dass Menschen mit niedrigerem Einkommen häufig ein geringeres Vertrauen in Politik und die Funktionalität des Sozialstaates haben und weniger politische Selbstwirksamkeit empfinden oder eher populistische Parteien befürworten (Busemeyer et al., 2025; Busemeyer und Jäger, 2025). Dabei kann auch gezeigt werden, dass neben der tatsächlichen Höhe des Einkommens insbesondere die empfundene individuelle Zufriedenheit mit dem eigenen Einkommen zentral ist (Brülle und Spannagel, 2026). Die daraus entstehende Unzufriedenheit lässt sich instrumentalisieren. Polarisierende Akteure, die aus einer zunehmenden Polarisierung Nutzen ziehen und sie deswegen antreiben, können sie aufgreifen und eine neue Gruppenzugehörigkeit der Betroffenen schaffen (McCoy et al., 2018). Diese „Wir“-Gruppe steht dann in Konflikt mit „den anderen“, und der Zuspruch oder die Ablehnung politischer Maßnahmen werden zu einer Frage von Identität (Rau und Stier, 2019). Windkraftausbau wird also nicht unbedingt als solcher abgelehnt, sondern deshalb, weil die Energiewende einer (anderen) Gruppenidentität zugeordnet wird (Kasten 2.1-1).

2.2.1.3 Auswirkungen auf die Unterstützung der Energiewende in Deutschland Wo öffentliche Mittel und Gestaltungsspielräume knapp sind und Investitionen in öffentliche Infrastruktur und Daseinsvorsorge fehlen, werden Investitionen in Windkraft als falsche Priorisierung angesehen (Gagné, 2024; Bernard et al., 2025; Deppisch, 2025). Dies verstärkt sich, wenn Gewinne und Nutzen der Windenergieanlagen nicht in der Region bleiben, sondern die Profite an nicht ortsansässige Unternehmen fließen oder der produzierte Strom nicht lokal genutzt wird (Eichenauer et al., 2018; Lehmann et al., 2025). Um diesen Tendenzen entgegenzuwirken, wurden in einigen deutschen Bundesländern Gesetze geschaffen, durch die betroffene Gemeinden an der Wertschöpfung erneuerbarer Energien, teilweise spezifisch der Windenergie, beteiligt werden sollen (Kasten 2.3-1). Ob diese Gesetze zu Konfliktminderung und erhöhter Akzeptanz über einzelne Projekte hinaus beitragen, ist empirisch noch nicht abschließend untersucht. Einzelne Fallstudien zeigen aber, dass materielle Teilhabe, etwa in Form finanzieller Beteiligung an Windenergieprojekten, die Ablehnung und Spaltung lokaler Gemeinschaften

mindern und die Akzeptanz vor Ort stärken kann (Diermeier et al., 2025, Eichenauer und Gailing, 2023; Olbrich und Fünfgeld, 2023). Sie ist dennoch kein Allheilmittel und wird in manchen Fällen sogar als Bestechung wahrgenommen (Olbrich und Fünfgeld, 2023; Eichenauer et al., 2018). Für Personen, die Schwierigkeiten haben, mit ihrem Einkommen ihren Lebensunterhalt zu decken, wird sich aber generell nicht die Frage stellen, ob sie selbst in ein Windenergieprojekt investieren. Die finanzielle Beteiligung der Kommunen oder Landkreise und die Investition der Mittel in die Daseinsvorsorge – etwa die Finanzierung von Kindertagesstätten, öffentlichen Plätzen und Sportanlagen – kommt Bürger:innen über individuelle Voraussetzungen hinaus dagegen unmittelbarer zugute. Ein transparenter Umgang mit den Investitionen der Kommunen in Bürgerenergiegesellschaften oder Stadtwerke sowie die Rückführung der Gewinne daraus in gemeinwohlorientierte Projekte und Einrichtungen sind ein bestehender Ansatz, der die Akzeptanz erneuerbarer Energien steigern und Transformationen gerechter gestalten kann (Kment, 2024: 16 f.; Egelund Olsen, 2022; Kühn, 2025). Soziale Ungleichheit ist im Zuge einer Transformation (etwa des Energiesystems) auch deshalb ein Problem, weil niedrige Bildungsabschlüsse und niedrige Einkommen Menschen anfälliger machen für Des­information und Misstrauen in staatliche Institutionen (Gidron und Hall, 2017; Roose und Steinhilper, 2022). Beteiligungsverfahren, die ein partizipatives Angebot in der Umsetzung politischer Maßnahmen machen, z. B. Öffentlichkeitsbeteiligung in Genehmigungsverfahren, werden außerdem nicht von allen wahrgenommen. Rund ein Drittel der Bevölkerung („das unsichtbare Drittel“) ist dafür schwer zu erreichen; hier bedarf es sensibler, niedrigschwelliger Kommunikation und neuer Ansätze (Wohlfeld und Krause, 2021). Erforderliches Wissen und andere Ressourcen (wie Zeit) sind Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilhabe und damit Selbstwirksamkeitserfahrung. Diese Ressourcen und somit auch die Beteiligungschancen sind jedoch ungleich verteilt. Einkommen korreliert indirekt mit dem Zugang zu Teilhabemöglichkeiten (Spannagel, 2025). Für eine erfolgreiche Umsetzung von Maßnahmen ist es daher unabdingbar, soziale Aspekte bei der Klimaund Umweltpolitik mitzudenken. Ebenso gilt es, sozioökonomische Ungleichheit als Faktor für die Stärkung gesellschaftlichen Zusammenhalts zu berücksichtigen.

2.2.2 Unzureichende Möglichkeiten zur Beteiligung Demokratie lebt von Beteiligung der Menschen. Um gesellschaftlichen Rückhalt für das Handeln demokratisch legitimierter Parlamente und der von ihnen gewählten

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2 Gesellschaftlicher Zusammenhalt stärkt Sicherheit

Regierungen sicherzustellen, sind Beteiligungsformate erforderlich, die über Wahlen hinausgehen (Scharpf, 2009). In der Literatur wird unterschieden zwischen formaler Beteiligung, d. h. gesetzlich normierten Betei­ ligungsrechten, und informeller Beteiligung, z. B. deliberativer bzw. dialogischer Beteiligung sowie Konfliktberatung. Einen Überblick über gesetzlich normierte geltende Beteiligungsverfahren in Deutschland bietet Kasten 2.2-4.

2.2.2.1 Beteiligung an der Energiewende – Hemmnisse und Chancen Die gesellschaftliche Zustimmung zur Energiewende in Deutschland und der EU ist hoch; Konfliktpotenziale betreffen vor allem die Realisierung des Netzausbaus

Kasten 2.2-4

Bürgerenergie: Beispiel für wirksame Beteiligung und demokratische Selbstbestimmung Bürgerenergie (Community Energy) bezeichnet eine Vielzahl kollektiver Energieinitiativen, bei denen Bürger:innen am Energiesystem beteiligt sind. In Deutschland gab es im Jahr 2020 über 1.700 solcher Initiativen; auch in Dänemark, den Niederlanden und Großbritannien finden sich zahlreiche Energieinitiativen (Caramizaru und Uihlein, 2020; Facility, 2025). So bieten die Elektrizitätswerke Schönau, eine durch Bürger:innen gegründete und geleitete Energiegenossenschaft, bereits seit den 1990er Jahren Ökostrom und Biogas erst lokal, nunmehr bundesweit an (Colell, 2021; WBGU, 2011). Der WBGU bezeichnete sie als „Pioniere des Wandels“ im Rahmen der Energiewende (WBGU, 2011). Die Energiegesellschaften in Deutschland sind mit ihrem dezentralen Ansatz, der durch die EEG-Förderung möglich wurde, ein Gegenmodell zur konventionell stärker zentralisierten Energieerzeugung (Boddenberg und Klemisch, 2018; Colell, 2021). Energiegenossenschaften ermöglichen Bürger:innen die Beteiligung an der Energiewende, indem sie nicht nur Konsument:innen, sondern auch Produzent:innen von Strom werden. Sie machen demokratische Selbstorganisation erlebbar und können ein Gemeinschaftsgefühl entstehen lassen (Boddenberg und Klemisch, 2018).

Rechtliche Steuerung der Bürgerenergie Auf europäischer Ebene wurde mit der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 Ende 2018 der Grundstein für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften gelegt, die zu Akzeptanz für erneuerbare Energien und verstärkter Teilhabe beitragen sollen (EU, 2018, Erwägungsgrund 70). Der deutsche Gesetzgeber hat Bürgerenergiegesellschaften bereits mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz im Jahr 2017 eingeführt, um die Akteursvielfalt, die Akzeptanz für erneuerbare Energien und den Wettbewerb im Energiemarkt zu erhöhen und damit letztendlich die Strompreise zu drücken (Deutscher Bundestag, 2016: 4, 147). Im Rahmen der Ausschreibungsver-

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und die Errichtung von Erneuerbare-Energien-Anlagen (Kap. 2.1). Es geht also nicht um ein Ja oder Nein, sondern um ein überzeugendes „Wie“ (Radtke, 2023; Gagné, 2024: 6). Daher sind Beteiligungs- und Aushandlungsprozesse auf Landes- und kommunaler Ebene zentral. Proteste gegen Windkraft haben viele Gründe. Die sozialwissenschaftliche Forschung zeigt, dass es sich meist nicht um den NIMBY (Not In My Backyard)-Effekt handelt. Beweggründe, sich etwa gegen Windenergieausbau zu positionieren, sind unter anderem in Konflikt stehende Vorstellungen darüber, was für die Gemeinschaft vor Ort die beste Entwicklung ist (Kopp, 2017; Marg et al., 2017; Eichenauer et al., 2018; Messinger-Zimmer und Zilles, 2016).

fahren für Windenergieanlagen an Land waren Bürgerenergiegesellschaften etwa im Jahr 2017 außerordentlich erfolgreich: Sie erhielten 185 von 198 Zuschlägen, was einem Anteil von 97 % am Zuschlagsvolumen entsprach. Allerdings schränkte der Gesetzgeber in der Folge die Privilegierungen zugunsten von Bürgerenergiegesellschaften wieder ein: Zwar solle Akteursvielfalt, Akzeptanz vor Ort, lokale Wertschöpfung und Bürokratieabbau nicht geschmälert, gleichzeitig aber auch Missbrauch verhindert werden (Deutscher Bundestag, 2022: 140). So wurde die Mindestbeteiligung von stimmberechtigten natürlichen Personen von zehn auf mindestens 50 angehoben, wobei auch die Stimmrechte insgesamt zu 75 % (vormals 51 %) bei natürlichen Personen liegen müssen (§ 3 Nr. 15 lit. a, b EEG 2023). Zwecks Stärkung der lokalen Verankerung der Gesellschaft müssen diese 75 % der stimmberechtigten natürlichen Personen über einen deutlichen „Regionalbezug“ verfügen (Wiemer, 2025: Rn. 5). Außerdem dürfen Stimmrechte, die nicht bei natürlichen Personen liegen, ausschließlich bei Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen oder bei Kommunen liegen (§ 3 Nr. 15 EEG). Zum einen wurden damit die Voraussetzungen für Bürgerenergieprojekte verschärft, zum anderen wurde die dann geltenden Sonderregelungen erweitert: Erfüllen Bürgerenergiegesellschaften gesetzliche Anforderungen, sind sie von der Ausschreibungspflicht für Windenergieanlagen vollständig ausgenommen (§§ 22 Abs. 1 Nr. 3, 22b Abs. 1 EEG 2023). Ziel dieser Neujustierung der Bürgerenergiegesellschaften war, besonders kleine und in besonderem Maße lokal verankerte Akteure im Rahmen der Ausschreibungen von dem Risiko zu befreien, im Falle eines Zuschlags die Anlagenerrichtung finanziell nicht realisieren zu können (Zuschlagsrisiko; Deutscher Bundestag, 2022: 179). Länder können allerdings weitergehende Bestimmungen zur Bürger:innenbeteiligung und zur Steigerung der Akzeptanz für den Bau neuer Anlagen erlassen (§ 22b Abs. 6 EEG 2023). Das haben acht Bundesländer durch Schaffung von Akzeptanz- und Gemeindenbeteiligungsgesetzen getan; Mecklenburg-Vorpommern hatte bereits vor der Änderung des EEG ein entsprechendes Gesetz (Stand Mai 2026; BWE, 2026; Kasten 2.3-1).


Ursachen für die Erosion sozialen Zusammen­halts und die Ablehnung klimapolitischer Maßnahmen 2.2

Was die beste Entwicklung für eine Kommune oder auch den Staat insgesamt sein könnte, wird von Gegner:innen meist nicht anhand vorstellbarer Zukünfte, sondern mittels einer negativen Abgrenzung diskutiert. So wird NIMBY zu NIABY (Not In Anybody’s Backyard; Reusswig et al., 2020) und die Ablehnung von Windkraftausbau mit einer kritischen Grundhaltung gegenüber Transformationen (einschließlich Energie, Verkehr, Wärme und Industrie) verbunden. Einwände könnten berechtigt und aus mehrheitlicher Sicht der Kommune sehr wichtig sein. Ein zentrales Problem ist, dass Einwände von Bürger:innen in politischen Entscheidungen und Planungsprozessen zu Windkraft oft nicht beachtet oder von anderen Akteuren in der öffentlichen Debatte stark angezweifelt werden. Lokale Entscheidungs­träger:innen verhalten sich oft passiv, statt auf die Kritikpunkte ­öffentlich einzugehen und als Vermittler:innen aufzutreten (Eichenauer, 2018). Eine politisierte Bevölkerung trifft auf eine technisch auftretende Verwaltung; eine öffentliche politische Debatte zu Grundsatzfragen und Zielkonflikten findet oft nicht statt (Marg, 2017). Zu den unterschiedlichen Entwicklungsvorstellungen kommt die Wahrnehmung, die Prozesse seien unfair: Viele Menschen fühlen sich schlecht informiert und in der Planung übergangen (Kasten 2.2-4). Eva Eichenauer (2018) vertritt auf Grundlage ihrer erhobenen Empirie zu Konfliktdynamiken der Energiewende die These, dass Kritiker:innen im Rahmen von Energiewendekonflikten ein generelles Misstrauen gegenüber den demokratischen Institutionen sowie demokratische Defizite zum Ausdruck bringen, die durch die Beteiligungsprozesse spürbar werden (Eichenauer, 2018; Marg, 2017; Banita,

2023). Die wahrgenommene (Verfahrens-) Ungerechtigkeit beim Ausbau von Windkraft sollte daher laut der Forschung ernst genommen werden. Worauf kommt es also beim Umgang mit Konflikten an? Es geht weder darum, Konflikte zu unterdrücken noch darum, sie vollständig aufzulösen, sondern sie konstruktiv zu lenken, auszuhandeln und dies institutionell zu verankern (Eichenauer, 2018). Probleme mit Beteiligungsprozessen sind in Tabelle 2.2-1 dargestellt. In der Forschung zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen wird mehrheitlich empfohlen, Beteiligungsprozesse sensibel für die jeweiligen Kontexte und Voraussetzungen am Ort der Implementierung zu konzipieren, an dem die Maßnahmen angesiedelt sind, echte Spielräume in den Planungsprozessen anzubieten und deliberative Beteiligung mit finanzieller Teilhabe zu kombinieren (Kap. 2.3). Die gesetzlich vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren (Kasten 2.2.-5) reichen hierfür nach Auffassung der sozialwissenschaftlichen Forschung nicht aus (Radtke, 2023). Die skeptische Grundhaltung vieler Menschen wird von autokratischen Kräften strategisch genutzt, um Polarisierung voranzutreiben und Zweifel am demokratischen System und an der Transformation als solcher zu verstärken. Dies geschieht unter anderem durch die Ansprache grundlegender Werte wie Freiheit und Heimat (Marg, 2017; Kopp, 2017) und die Verstärkung negativer Emotionen (Kap. 2.2.4). In diesem Umfeld sind Beteiligungsprozesse und die Bearbeitung von Konflikten besonders voraussetzungsreich.

Herausforderungen bei Beteiligung aus Bürger:innensicht Welche Probleme nehmen Kritiker:innen bei Beteiligungsprozessen zur Energiewende wahr? Scheinbeteiligung, Hinterzimmerpolitik Offenlegung der Motivlage der Beteiligung unzureichend Fehlendes Informationsangebot, Intransparenz, fehlende neutrale Darstellung Keine klare Positionierung der kommunalen bzw. regionalen Politik Misstrauen in Gutachten und behördliche Informationen Fehlende offene Diskussionskultur, verknüpft mit Dominanz durch etablierte Machtstrukturen in dörflichen und kleinstädtischen Gemeinschaften Einwände werden oft nicht beachtet bzw. Argumente nicht ernst genommen Wirtschaftliche Interessen werden gegenüber Umwelt und Bevölkerung bevorzugt Bürgerentscheide wurden übergangen Tabelle 2.2-1 Auflistung der Probleme, die Kritiker:innen bei Beteiligungsprozessen zur Energiewende wahrnehmen. Quelle: WBGU auf Grundlage von Radtke, 2023 und Eichenauer, 2018 mit Ergänzungen

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2 Gesellschaftlicher Zusammenhalt stärkt Sicherheit

Kasten 2.2-5

Akzeptanzsteigerung durch Öffentlichkeits­ beteiligung beim Windenergieausbau in Deutschland? Die Öffentlichkeitsbeteiligung beim Windenergieausbau in Deutschland ist gesetzlich geregelt und findet formalisiert statt. Das Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen, die mindestens 50 m Nabenhöhe oder mehr erreichen, richtet sich nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Erforderlich ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit, das sind einzelne oder mehrere natürliche oder juristische Personen sowie deren Vereinigungen, ohne dass sie ein Interesse darlegen müssen (§ 10 Abs. 3 BImSchG). Die Zeiträume der Beteiligung sind eng gefasst: So können Bürger:innen in einem Zeitraum von bis zu sechs Wochen Stellung zu den einen Monat lang ausliegenden oder im Internet abrufbaren Genehmigungsunterlagen nehmen. Stellung nehmen heißt, sie können schriftlich oder elektronisch ihre Belange oder Bedenken gegen die Anlage zum Ausdruck bringen. Ob eine Erörterung der Stellungnahmen mit den Einwender:innen erfolgt, entscheidet die zuständige Behörde; hier ist ihr Ermessen eingeräumt, d. h. sie kann, muss aber nicht eine Erörterung durchführen. Auf dieser Grundlage entscheidet die Immissionsschutzbehörde, ob die Anlage die gesetzlichen Anforderungen erfüllt oder nicht, und ob folglich eine Genehmigung zu erteilen ist. Eine weitere Auseinandersetzung mit

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Um Beteiligung in Bezug auf die Umsetzung der Energiewende umzusetzen, ist deliberative Beteiligung auf allen Ebenen denkbar. Deliberative, dialogische Beteiligung der Öffentlichkeit und Formate wie Bürgerräte eröffnen die Chance, politische Prozesse und demokratische Mitbestimmung zu erfahren, die im Idealfall Selbstwirksamkeit ermöglichen, tragfähige Kompromisse hervorbringen und die politische Legitimität steigern (Radtke, 2023; Renn, 2024). Sie kann Parteien und gewählten Vertreter:innen dabei helfen, Kompromisse zu finden und gut informierte Entscheidungen zu treffen. Das kann die Umsetzung voranbringen und dabei Selbstwirksamkeit stärken (Lissner et al., 2025; Dean et al., 2024). Deliberative Beteiligung versteht der WBGU als eine dialogische Form der Entscheidungsfindung, die sich durch „die argumentative Suche […] von Gründen für und gegen Handlungsoptionen durch eine Gruppe“ auszeichnet (Landwehr, 2012: 360). Dialogisch heißt, dass sich jede:r Teilnehmer:in gleichberechtigt in Debatten einbringen und zu Aussagen positionieren kann, z. B. durch Hinterfragen, Zustimmen oder Widersprechen. Es gibt jedoch auch Risiken informeller deliberativer Beteiligung. So besteht z. B. bei Bürgerräten auf nationaler Ebene das Risiko einer bloßen Inszenierung von Beteiligung oder das Risiko, dass die Empfehlungen durch die politischen Entscheidungsträger:innen größtenteils

den Einwender:innen findet nicht statt. Diese haben allerdings die Möglichkeit, gegen die Zulassung von Windenergieanlagen zu klagen, sofern sie in einem eigenen Recht, etwa Eigentum oder Gesundheit, betroffen sind. Außerdem können behördlich anerkannte Umweltverbände gegen die Anlagengenehmigung mit dem Ziel klagen, dass diese durch das Gericht aufgehoben wird (§ 2 Abs. 1 UmwRG i. V.m. § 1 Abs. 1 UmwRG). Die gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsmöglichkeiten beschränken sich folglich auf die Abgabe schriftlicher oder elektronischer Einwendungen. Mündliche Äußerungen können allenfalls im Erörterungstermin getätigt werden. Durch die Beteiligungsmöglichkeiten soll neben einer Sachverhaltsermittlung die Sammlung der für die behördliche Entscheidung möglicherweise relevanten Belange erfolgen. Ob auch eine Akzeptanzsteigerung erzielt werden kann, insbesondere wenn keine Erörterung durchgeführt wird, erscheint fraglich (Lang, 2022: Rn. 55). Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BImSchG erfolgt immer erst nach Antragstellung, wenn also alle Antragsunterlagen fertiggestellt sind. Die Akzeptanz eines Vorhabens wird durch eine solche späte Beteiligung in der Regel nicht gesteigert, vielleicht sogar eher gefährdet (Schwarz, 2021: Rn. 38). Eine demokratische Teilhabe als solche ist in der Öffentlichkeitsbeteiligung im immissionsschutzrechtlichen Verfahren nicht zu sehen, denn Bürger:innen oder anerkannten Verbänden obliegt kein Mitentscheidungsrecht; Entscheidungsträger ist die zuständige Behörde (Schack, 2025: Rn. 2).

ignoriert werden. Im schlechtesten Fall kann Beteiligung manipulativ eingesetzt werden, z. B. um sich mit Partizipation zu schmücken oder um von anderen politischen Reformen abzulenken, die beispielsweise parallel formale Mitbestimmungsrechte und Klimaschutz schwächen (Weißflug, 2025).

2.2.2.2 Die lokale Ebene als Schlüssel Um die Konfliktursachen und -dynamiken zu verstehen, ist die lokale Ebene zentral. Die Auswirkungen von Klimapolitik bzw. Energiewendekonflikten sind hier deutlich spürbar; die sonst komplexen Themen werden greifbarer und Ungerechtigkeiten leichter erkennbar. Gleichzeitig können auch Lösungen auf lokaler Ebene entstehen: Hier besteht das Potenzial für bürgerschaftliches Engagement und Koalitionsbildung, weil persönliche Netzwerke und der Zugang zu Entscheidungsträger:innen auf lokaler Ebene leichter möglich sind als auf Bundesebene (Oden, 2010). Auch Selbstwirksamkeitserfahrungen, um gelebte Demokratie und Selbstbestimmung zu erleben, sind am ehesten auf dieser Ebene möglich. Auf lokaler Ebene, dort wo Windkraftanlagen errichtet werden, spielen nach Radtke (2023b) meist fünf Akteursgruppen eine zentrale Rolle bei der Aushandlung von Konflikten um den Windkraftausbau:


Ursachen für die Erosion sozialen Zusammen­halts und die Ablehnung klimapolitischer Maßnahmen 2.2 Unbeteiligte Bevölkerung darf nicht übersehen werden

fehlende Vermittlung, fehlender Austausch, keine Kommunikation

Befürworter:innen •

•

Im Regelfall Vorhabenträger:innen der Energieprojekte, in seltenen Fällen aktive organisierte Gruppen Bieten häufig Informationen an, zum Teil finanzielle Beteiligung

Gegner:innen

Unbeteiligte Bevölkerung •

Überwiegend neutral bis positiv den Energieprojekten gegenüber eingestellt

•

Wünschen sich vor allem umfassende Informierung, Transparenz, Fairness, finanzielle Beteiligung und Benefits für die lokale Gemeinschaft

•

•

Im Regelfall als lokale Bürgerinitiative organisiert, zum Teil Bündnis- und Allianzbildung mit anderen kritischen Gruppen Hauptaugenmerk: Verhinderung des Energieprojektes vor Ort

Abbildung 2.2-4 Übersicht der Bevölkerungsgruppen mit unterschiedlichen Einstellungen in Energiewendekonflikten. Der Pfeil symbolisiert, dass zwischen den drei Gruppen meist zu wenig kommuniziert und vermittelt wird. Es bedarf Foren, in denen eine effektive Vernetzung und ein Dialog zwischen unterschiedlichen Gruppen und Schlüsselakteuren stattfinden kann. Quelle: Radtke, 2023: 449 f.

Naturschutzverbände, Bürgerinitiativen, Raumplanungsbehörden, Gemeinderäte und Bürgermeister:innen. Darüber hinaus sind weitere Akteure am Prozess beteiligt und können je nach Fall eine Rolle spielen, z. B. Investor:innen oder Parteien (Golding, 2021; Fink et al., 2022). Eine frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit, d. h. vor den gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsverfahren (Kasten 2.2-5), etwa in Planfeststellungsverfahren für große Infrastrukturvorhaben (sogenannte Fachplanung), könnte die formelle Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren verbessern (Renn, 2024). Zum Beispiel kann eine Einbindung von Naturschutzverbänden helfen, Zielkonflikte mit dem Naturschutz zu analysieren und Lösungen zu finden. Eine Übersicht über verschiedene Bevölkerungsgruppen und -einstellungen ist in Abbildung 2.2-4 zu finden. Insgesamt sollten Formate der Beteiligung und Konfliktlösung vor allem in Kommunen gestärkt und inklusiver gestaltet werden.

2.2.3 Spaltende Kommunikation Geringes Vertrauen der Gesellschaft in die Politik und die daraus resultierende Erosion gesellschaftlichen Zusammenhalts wird sozialwissenschaftlich auch auf mangelhafte politische Kommunikation sowie deren mangelnde strategische Ausrichtung zurückgeführt. Der öffentliche Debattenraum ist umkämpft und wird von autokratischen Kräften genutzt, um Polarisierung voranzutreiben. Polarisierung wird zum Phänomen kommunikativer

Ordnung (Kumkar, 2025). Zwar besteht keine gesamtgesellschaftliche Polarisierung, aber eine wahrgenommene Polarisierung durch die Art und Weise der öffentlichen Kommunikation. Kommunikative Polarisierung ist nicht per se schlecht, Demokratie bedingt die Ausbildung verschiedener Meinungspole in der Entscheidungsfindung (Kumkar, 2025). Gefährlich wird sie, wenn diese Pole in Verbindung mit Emotionalisierung und Desinformation, häufig verstärkt durch digitale soziale Medien, den demokratischen Meinungsbildungsprozess in Richtung einer Ablehnung von Fakten, eine Reduktion sozialer Gruppen auf identitäre Charakteristika sowie Ablehnung des demokratischen Systems verrücken. Dies kann – in sicherheitsgefährdenden Auswirkungen – auch die Anerkennung von Gewalt als legitimes politisches Instrument sowie Menschenfeindlichkeit beinhalten (Zick et al., 2025). Eine solche Polarisierung ist in Deutschland und auf der ganzen Welt zu beobachten. Weltweit wird sie von autoritären und autokratischen Kräften vorangetrieben, die damit die menschliche Sicherheit und die Demokratie gefährden. Im Bereich der Klima- und Umweltpolitik in Deutschland sind es vor allem rechtspopulistische und rechtsextreme Akteure. Sie vereinen antidemokratische und umweltregressive Narrative (Düben et al., 2025; Salheiser et al., 2022; Radtke et al., 2019). Populismus der radikalen Rechten ist neben Populismus als „dünner Ideologie“ (Volk vs. Elite als ideologischer Kern; Sommer et al., 2022) durch Nativismus (d. h. die Idee eines ethnischen, kulturellen und nationalistischen Volks) und Autoritarismus gekennzeichnet (Mudde, 2016; Düben

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2 Gesellschaftlicher Zusammenhalt stärkt Sicherheit

et al., 2025). Klimaschutzmaßnahmen wie die Energiewende werden als Bedrohung der „deutschen Heimat“ dargestellt (Patz et al., 2024). Momentan ist vor allem der rechte umweltregressive Populismus für Umweltund insbesondere Klimapolitik relevant. Auch ein linker Klima- und Umweltpopulismus, der auf ökonomischen Anti-Eliten-Narrativen beruht, könnte sich zukünftig weiter ausbilden (Düben et al., 2025). Konkret äußern sich Gegner:innen umwelt- und klima­bezogener Transformationsprojekte unter anderem in parlamentarischer Arbeit. Beispielsweise wurde auf Bundes- und Landesebene die Förderung für Forschungsinstitute wie das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung in Frage gestellt (Deutscher Bundestag, 2025c, 2025b; MWFK, 2025). Auf Bundesebene gab es Anträge zur Abschaffung des Erneuerbare-EnergienGesetzes, des Klimaschutzgesetzes (Deutscher Bundestag, 2025a), zur Streichung der Unterstützung des IPCC (Deutscher Bundestag, 2026c, 2026b) und den „Entwurf eines Gesetzes zum Entzug des Klagerechts für staatsfinanzierte Nichtregierungsorganisationen“ (Deutscher Bundestag, 2026a), der auf die Beschränkung von Rechtspositionen insbesondere von anerkannten Umweltvereinigungen zielt.

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2.2.3.1 Werkzeuge der kommunikativen Spaltung Desinformation und Emotionalisierung sind zwei kommunikative Werkzeuge, die zur Polarisierung von Debatten durch autokratische Kräfte beitragen können (Forchtner, 2019; Zick et al., 2023; Reuschenbach und Frenzel, 2024). Eine durch diese und weitere Instrumente gesteuerte Lagerbildung in der öffentlichen Diskussionskultur kann zur Erosion gesellschaftlichen Zusammenhalts beitragen (Kubin und von Sikorski, 2021; Reuschenbach und Frenzel, 2024; Roose und Steinhilper, 2022; McCoy et al., 2018). Emotionalität ist ein wichtiger Faktor in der politischen Kommunikation; er wird in Kapitel 2.3.3 durch sein Potenzial als Lösungschance näher beschrieben. Der Begriff „Emotionalität“ beschreibt die Qualität oder Möglichkeit von Prozessen und Einheiten, emotional zu sein (Pahl, 2009). Emotionen (z. B. Wut, Freude, Angst) sind daran anknüpfend also eine spezifische Ausdrucksweise dieser Emotionalität, die politische Meinungsfindung und die Beziehung in Gesellschaften sowie zu staatlichen Institutionen als soziale und kulturelle Praxis prägen (Ahmed, 2014). Populistische und extreme Kräfte stilisieren politische Aushandlungsprozesse in Verbindung mit negativen Emotionen zu einer ideologischen Auseinandersetzung in Form von „wir gegen die“, z. B. die absolute Spaltung in Befürworter:innen und Gegner:innen von Wind­energieausbau. Die Gruppenbildung nach innen (Angleichung trotz Unterschiede) kann auf identitären

Merkmalen oder politischer Ideologie beruhen (Mudde, 2009; Iyengar und Krupenkin, 2018; Kubin und von Sikorski, 2021; Mau et al., 2023; Roose und Steinhilper, 2022). Spezifisch für die rechte Populismusform ist die Dämonisierung der Gruppe der „Anderen“, die klar definiert wird. Die Gruppe des „Wir“ ist im Gegensatz eher unscharf und vor allem als Gegenteil auf die Feinde charakterisiert (Mudde, 2009). Zur weiteren Emotionalisierung in der Debatte um den Windkraftausbau trägt die Angst um den Verlust der Heimat bei. Windenergie könnte das Landschaftsbild und damit den Charakter der Region zerstören, so die Befürchtung. Der Erhalt der Heimat wird den Erzählungen zur modernen Globalisierung gegenübergestellt (Marg, 2017). Die rhetorische Bildung von Gruppen und deren Stärkung durch autokratische Kräfte in der öffentlichen Debatte führt dazu, dass andere Minderheitenmeinungen oder Meinungen, die politisch nicht vertreten sind (beispielsweise von jungen Menschen), unterrepräsentiert sind und vernachlässigt werden können. Junge Menschen können sich somit beispielsweise vom System allein gelassen fühlen. Ihre Zufriedenheit mit der Demokratie nimmt ab (Zick et al., 2023). Das könnte ihren Rückzug aus dem demokratischen System beschleunigen. Strategisch verbinden polarisierende Akteure in ihrer Kommunikation negative Emotionen wie Wut und Angst oft mit Desinformation. In Debatten um Windenergie spielt Desinformation deswegen immer wieder eine wichtige Rolle. Einige Akteure nutzen gezielt Desinformation, unter anderem für die Verstärkung tatsächlicher und vermeintlicher Zielkonflikte (Hataka und Välimäki, 2020; Patz et al., 2024). Gesundheits- und Biodiversitätsschutz müssen in der Planung und bei der Genehmigung von Windkraftanlagen berücksichtigt werden, wie im Bundesimmissionsschutzgesetz und im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen. Desinformation verzerrt die möglichen Risiken von Windkraft an Land für menschliche Gesundheit (Lärm, „Diskoeffekt“) und Ökosysteme und berücksichtigt bestehende Schutzmaßnahmen kommunikativ nicht. Stattdessen werden Folgen, die wissenschaftlich nicht belegt sind, emotionalisiert (Marg, 2017; Matlach und Janulewicz, 2021; Patz et al., 2024; Radtke et al., 2019). Zu Desinformation gehören auch Verschwörungstheorien. Die Verdrehung von Fakten wird hier vermischt mit dem Vorwurf, von einer Elite und ihrer angeblichen Klimareligion moralisch bevormundet zu werden. Hierbei kommt laut der Forschung zu Klimaverschwörungstheorien folgende Besonderheit des Klimadiskurses zum Tragen: Die apokalyptischen Klimaszenarien, die vor dem Ende der Menschheit, wie wir sie kennen, warnen, haben „eine emotionale Wucht, die sonst nur in religiösen Offenbarungen“ zu finden sei (Raab, 2023: 111;


Handlungsempfehlungen 2.3

Metzger, 2015). Die Mechanismen des Klimasystems sind für Laien schwer verständlich und oftmals nur für Klimawissenschaftler:innen („besonders ausgebildete Eingeweihte“; Raab, 2023: 111) versteh- und vermittelbar. Der Klimadiskurs erinnere viele Menschen deswegen an eine religiöse Auseinandersetzung (Raab, 2023). Das kann Abwehrreflexe hervorrufen, weil sich Menschen oftmals dagegen wehren, als Person von außen moralisch beurteilt zu werden. Es geht dann nicht mehr um ein richtig oder falsch von Klimapolitik, sondern betrifft unmittelbar die eigene Identität im moralischen Sinne (Raab, 2023: 120). Außerdem wird der Akt des Nichthandelns gegen die Klimakrise somit eine aktive, selbstbestimmte Handlung, um sich abzugrenzen (Raab, 2023) und treibt damit Spaltung voran.

2.2.3.2 Die Rolle von Medien Medien verstärken die Tendenzen der Emotionalisierung durch die Nachrichtenwertlogik bzw. Aufmerksamkeitsökonomie: Emotionalisierung hilft neben Vereinfachung, Personalisierung und Skandalisierung, Zugriffszahlen auf Medieninhalte zu steigern. Algorithmen sozialer Medien verhelfen solchen Beiträgen zu hohen Klickzahlen und großer Reichweite (Reuschenbach und Frenzel, 2024). Plattformalgorithmen spielen Videos der AfD am häufigsten und am schnellsten im Vergleich zu anderen Parteien aus. Erstellte man im Bundestagswahlkampf 2025 ein neues Nutzerprofil auf TikTok, erhielt man innerhalb von elf bis zwölf Minuten ein Video der AfD im Feed, eines der SPD hingehen erst nach 70 Minuten. 50 % aller parteibezogenen Inhalte auf TikTok, X, Instagram und YouTube stammten von der AfD (Verwiebe et al., 2025). Zwar kann keine direkte Kausalität zwischen einer Polarisierung der öffentlichen politischen Debatte und der Nutzung sozialer Medien nachgewiesen werden (Rau und Stier, 2019; Eilders et al., 2022), Korrelationen zwischen bestimmten Nutzungsverhalten jedoch schon. Durch erleichterten Zugang zu Publikationsmöglichkeiten und eine gesteigerte Mediennutzung steigt der Druck, Position zu beziehen; dies kann Konflikte verstärken. Obwohl gesellschaftlich nicht unbedingt stärkere Meinungsunterschiede gemessen werden können, besteht dennoch der Eindruck stärkerer und vermehrter Differenzen. Dies trägt dazu bei, dass der gefühlte Zusammenhalt der Gesellschaft erodiert (Kumkar, 2025). Diese Verunsicherung kann immer weniger in vor Ort existierenden sozialen Begegnungsräumen (z. B. Dorfsupermarkt, Dorfkneipe) aufgefangen werden, da diese mehr und mehr verloren gehen (Manthe, 2024).

2.2.3.3 Verantwortung demokratischer Kräfte Der in Kap. 2.1 beschriebene Vertrauensverlust und die spaltende Kommunikation aufgrund übergreifender emotionaler Lager- und identitärer Gruppenbildung sowie Desinformation liegt auch in der Verantwortung der demokratischen Parteien. Übernehmen sie die kommunikativen Muster autoritärer Akteure, könnte dies die wahrgenommene Polarisierung weiter vorantreiben (Kumkar, 2025). Außerdem entsteht ein Problem, wenn Entscheidungsträger:innen sich auf die angebliche Allmacht von Krisen als Begründung für politische Passivität beziehen. Entlassen sich Politiker:innen aufgrund der gefühlt allmächtigen Krisen selbst aus der Verantwortung, schränkt dies ihre Vorstellungskraft bezüglich verschiedener, lebenswerter Zukünfte ein, die den Krisen etwas entgegensetzen könnten. Dadurch kann Selbstwirksamkeit verloren gehen, was wiederum die Motivation reduziert, ins Handeln zu kommen – sowohl bei Entscheidungsträger:innen als auch bei der Bevölkerung (Peters, 2025). Darüber hinaus beklagen Kommunalpolitiker:innen, dass Akzeptanz für die Energiewende vor Ort aufgrund der Kommunikation durch die Bundesregierung schwindet (HW und IKND, 2026). Folglich ist strategisch verbindende Kommunikation seitens politischer Entscheidungsträger:innen ein Schlüssel, um gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und Rückhalt für Klima- und Umweltpolitik zu gewinnen.

2.3 Handlungsempfehlungen Konflikte gehören zu einer Demokratie. Sie kennzeichnen Demokratien und müssen auch ausgehalten werden. Neben dem Aushalten der Konflikte ist es zentral, dass sie identifiziert, Aushandlungsprozesse initiiert und deren Ergebnisse in demokratische Entscheidungsprozessen einbezogen werden. Dies kann eine Erosion gesellschaftlichen Zusammenhalts und die damit verbundene Gefährdung der Sicherheit verhindern. Ziel sollte sein, Vertrauen in demokratische Prozesse und Institutionen zu bewahren und zu fördern sowie gesellschaftliche Verunsicherung und Spaltung zu überwinden. Parallel zu den in Kap. 2.2. identifizierten Ursachen benennt der WBGU vier Handlungsfelder, die bei der Bekämpfung der Ursachen für bröckelnden gesellschaftlichen Rückhalt bis hin zu gesellschaftlicher Spaltung – und gleichzeitig bei der Umsetzung von Klimapolitik – helfen können: 1. Um sozioökonomische Ungleichheit zu reduzieren, sollten Klima- und Sozialpolitik miteinander verzahnt und gemeinsam umgesetzt werden. Um die Chancengerechtigkeit zu verbessern, sollten Maßnahmen zur Unterstützung marginalisierter sozialer

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2 Gesellschaftlicher Zusammenhalt stärkt Sicherheit

Gruppen, Regionen und zukünftige Generationen besondere Beachtung finden (Kap 2.3.1). 2. Der Zugang zu Bildung und dessen Finanzierung sind wichtige Komponenten menschlicher Sicherheit. Ressourcen sollten bedarfsorientiert gesteuert werden. Bildungsfinanzierung sollte zudem stärker als lernender Steuerungsprozess und gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden. Erkennt man sie als Investition in die Zukunft an, ist eine Absicherung im Gesamthaushalt zentral (Kap 2.3.2). 3. Teilhabe und Selbstwirksamkeit, vor allem auf kommunaler Ebene, sind der Schlüssel für erfahrbare und gelebte Demokratie. In ressourcenstarken Kommunen können Beteiligungsprozesse, Konfliktaushandlungen, Begegnung und zivilgesellschaftliches Engagement geschützt und gefördert werden. So kann vorher als abstrakt empfundene Politik erfahrbar gemacht und selbstwirksam mitgestaltet werden (Kap. 2.3.3). 4. Verbindende statt spaltender Kommunikation im politischen Diskurs zu nutzen, ist essenziell, um Emotionalität anzuerkennen und Kommunikation als Zusammenhalt stärkendes Element zu gestalten. Eine offene Grundhaltung, eine Kultur des Zuhörens und der Anerkennung realer Einschränkungen der Menschen in ihrem Alltag sind wichtige Hebel (Kap. 2.3.4).

2.3.1 Gerechte Transformation gestalten: Klima- und Sozialpolitik zusammen umsetzen

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Die Energiewende in Deutschland findet in einem gesamtgesellschaftlichen Kontext statt, in dem die Demokratie unter Druck steht und menschliche Sicherheit gefährdet ist oder als gefährdet wahrgenommen wird. Daher ist es erstens als Voraussetzung für eine breite Akzeptanz der Energiewende wichtig, die Gesellschaft durch weniger ökonomische Ungleichheit und höhere Chancengerechtigkeit grundsätzlich resilienter bzw. wehrhafter gegen Populismus zu machen (Hoffmann et al., 2025). Dies beinhaltet, die finanziellen Lasten der Transformation fair zu verteilen. Zweitens ist bei der Ausgestaltung der Energiewende zu beachten, dass sich die Zustimmung zu klimapolitischen Maßnahmen erhöht, wenn diese als fair wahrgenommen werden (Bergquist et al., 2022). Eine Reduktion von Armut und sozioökonomischer Ungleichheit allein führt zwar nicht automatisch zu einer höheren Akzeptanz klimapolitischer Maßnahmen. Sie ist aber eine wichtige Stellschraube, die in Verbindung mit verbesserten kommunalen Beteiligungsformaten (Kap. 2.3.3) und politischen Kommunikationsstrategien (Kap. 2.3.4) dazu

beitragen kann, dass die Transformation hin zu einer nachhaltigen Zukunft gelingt. Abbildung 2.3-1 visualisiert die reale ungleiche Belastung durch den Klimawandel innerhalb der Bevölkerung. Während Menschen aus der unteren Einkommensschicht einen geringeren CO2-Fußabdruck haben als wohlhabende Menschen (Nockur et al., 2025), spüren sie steigende Energiekosten im Alltag unmittelbarer und werden in ihrem Handlungsspielraum deutlich stärker eingeschränkt. So konnten zum Beispiel 5,3 Mio. Haushalte im Jahr 2024 in Deutschland ihre Wohnung aus finanziellen Gründen nicht mehr angemessen warmhalten (Destatis, 2025). Während Menschen mit hohem Vermögen und Einkommen in klimafreundliche Technologien wie z. B. Elektroautos oder neue Heizungssysteme investieren können, ist dies Menschen unterer Einkommensschichten nicht ohne weiteres möglich. Hinzu kommt, dass Menschen, die in der Produktion oder im Freien arbeiten, von UV-Strahlung und Hitzestress besonders betroffen sind, während wohlhabende Menschen sich oftmals besser davor schützen können, z. B. im Homeoffice (Turner et al., 2025). Der WBGU empfiehlt daher die stärkere Vernetzung von Sozial- und Klimapolitik. Sowohl die Dimension der menschlichen Sicherheit als auch resiliente und intakte Ökosysteme sind Voraussetzungen für eine starke, integrierte Sicherheit. Eine integrierte Sozial-, Umwelt- und Klimapolitik, die Ungleichheit reduziert (SDG 10) und das Klima schützt (SDG 13) kann verbindend wirken, da sie das Potenzial hat, die Lebensqualität vieler Menschen zu verbessern.

2.3.1.1 Vernetzung von Klima- und Sozialpolitik strukturell stärken: Belastung für einkommensschwache Haushalte abfedern Es bedarf einer neuen Form der Politik, die sich gleichberechtigt an ökologischen Zielen und den weiteren Grundbedürfnissen der Bevölkerung ausrichtet. Die Finanzierung des Strukturwandels (Energie, Wohnen, Verkehr, Industrie) sollte nicht alle Haushalte gleichstark belasten, da die finanziellen Mittel innerhalb der Bevölkerung sehr ungleich verteilt sind. Hinzu kommt, dass reiche Menschen durchschnittlich einen deutlich höheren CO2-Fußabdruck haben als Menschen, die von Armut betroffen sind. Unterschiedliche Formen der Politikintegration sind vorstellbar, um die Verteilungswirkung klimapolitischer Maßnahmen stärker zu berücksichtigen. > Verteilungswirkungen sollten bei der Wahl und Ausgestaltung ordnungsrechtlicher wie preislicher Instrumente und Mechanismen eine zentrale Rolle spielen. Insbesondere sollten finanzielle Folgen für einkommensschwache Haushalte abgefedert werden, ohne dass die Maßnahmen an Wirksamkeit einbüßen.


Handlungsempfehlungen 2.3 Illustration ungleicher Lasten und möglicher politischer Hebel

Ungleiche Belastungen durch Umweltveränderungen und politische Maßnahmen Untere Einkommensschicht

Vermögende Schicht und obere Einkommensschicht

Entlastung bei Energiekosten für untere Einkommensschichten

“ „Klimawandel-Last trotz geringem CO2 Fußabdruck

Teilhabe an erneuerbaren Energien für alle ermöglichen; gezielte Förderung

e

Last durch steigend Energiekosten

Carbon Wealth Tax und Vermögensteuer e

Last durch steigend Energiekosten Gesundheitliche Lasten

Maßnahmen und Anreize zum Abbau der Ungleichheit – für mehr Chancengleichheit

Gesundheitliche Lasten

Reform der Erbschaftssteuer Investitionen in Bildung Weitere ausgleichende Maßnahmen angesichts steigender Lebenshaltungskosten

Abbildung 2.3-1 Ungleiche Belastungen im Kontext des Klimawandels und Möglichkeiten zu deren Ausgleich. Auswirkungen von ­Umweltveränderungen und preissteigernden politischen Maßnahmen belasten Menschen mit niedrigen Einkommen aus einer Perspektive der Umweltgerechtigkeit (environmental justice) höher. Quelle: WBGU

Förderungen können sozial ausgewogen gestaltet > Ein konsequent umgesetzter CO2-Preis setzt zwar werden. Zum Beispiel kann vermieden werden Hausstärkere Anreize zum Umstieg auf einen emissionshalte finanziell zu unterstützen, die auch ohne diese armen Lebensstil, er wirkt zugleich aber regressiv. Das heißt, einkommensschwächere Haushalte werFörderung klimafreundlich investieren würden (z. B. in eine Wärmepumpe und bessere Isolation des Eigenden relativ zu ihren Einkommen stärker belastet als heims oder Elektroautos). Die eingesparten Mittel höhere Einkommen (trotz absolut niedrigerer CO2könnten zielgerichtet für einkommensschwache HausEmissionen). Zugleich haben insbesondere einkomhalte genutzt werden, oder für den Ausbau von Infmensschwache Haushalte je nach Lebenssituation rastruktur, die Klima- und Umweltgerechtigkeit mitggf. weniger Ausweichmöglichkeiten, weil sie sich denkt, indem sie Emissionen spart und die öffentliche z. B. auf dem Land kein Elektrofahrzeug leisten oder Daseinsvorsorge fördert. Neben einem potenziellen nicht aus einer schlecht gedämmten Mietwohnung Klimageld sollten vielfältige weitere Möglichkeiten ausziehen können. Ohne entsprechende Ausgleichsdes Sozialstaats durch eine fachliche Arbeitsgruppe zahlungen, z. B. einem (sozial gestaffelten) Klimageld, evaluiert werden (Nullmeier, 2026). Auch bestehende verstärkt ein CO2-Preis gesellschaftliche Ungleichheit Mechanismen wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (Bach und Hamburg, 2025). Einnahmen aus der CO₂Bepreisung könnten daher beispielsweise noch stärkönnen in dieser Hinsicht überarbeitet werden. ker in gezielte soziale Ausgleichsmaßnahmen (ein> Erhöhte Regelsätze bei staatlichen Sozialleistungen, beispielsweise zum Ausgleich erhöhter Kosten bei kommensabhängige Förderung energetischer Energiebezug aus erneuerbaren Quellen für geringGebäudesanierung oder energieeffizienter Geräte) verdienende Haushalte können Möglichkeiten zur oder regionale Investitionsprogramme und öffentliTeilhabe an der Energiewende schaffen und die Nachche Infrastrukturen, z. B. den ÖPNV oder Wärmefrage nach erneuerbaren Energien unterstützen. netze fließen. Dadurch werden die Energiekosten für

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2 Gesellschaftlicher Zusammenhalt stärkt Sicherheit

Kasten 2.3-1

Das Beispiel Mecklenburg-Vorpommern

Akzeptanzsteigerung durch finanzielle Teilhabe von Bürger:innen und Gemeinden an Windenergieanlagen?

Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V; Landtag Mecklenburg-Vorpommern, 2016) diente als Modell und bestand eine verfassungsgerichtliche Überprüfung weitgehend (BVerfG, 2022). Das entsprechend novellierte Gesetz (BüGembeteilG M-V) trat Ende April 2026 in Kraft (WM MV, 2026; Landtag Mecklenburg-Vorpommern, 2026b). In ihrem Entwurf hatte die Landesregierung hervorgehoben, dass zunehmend „sozioökonomische Aspekte der Energiewende herausragende Bedeutung“ gewinnen (Landtag Mecklenburg-Vorpommern, 2025). Alle Gesetze auf Landesebene bezwecken die Akzeptanzsteigerung für den Ausbau erneuerbarer Energie. Das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht Einwohner:innen betroffener Standortgemeinden und den Gemeinden, die innerhalb eines Umkreises von 2.500 m um die Turmmitte der Windenergieanlage liegen, sich an den Gesellschaften der Windenergieanlagenbetreiber durch Anteilskauf zu beteiligen (§ 2 Abs. 1-3 BüGembeteilG M-V, neue Fassung). So können sie an den finanziellen Erträgen, also der Wertschöpfung der Anlagen teilhaben. Der Vorhabenträger muss eine jährliche Zahlung von 5.000 € je volles Megawatt installierter Leistung für die Gemeinde und eine jährliche Zahlung von 5.000 € je volles Megawatt installierter Leistung für Einwohner:innen oder alternativ – auf Verlangen der Gemeinde – mindestens 10 % der Anteile an der Projektgesellschaft oder den Kauf einer oder mehrerer Windenergieanlagen zum Erwerb anbieten (§ 3 Abs. 2 und 3 BüGembeteilG M-V, neue Fassung). Alternativ zum Erwerb von Gesellschaftsanteilen können die Anlagenbetreiber den sogenannten Sitz- und Nachbargemeinden im Umkreis von 5.000 m anbieten, eine jährliche Ersatzzahlung zu erhalten, die zur Steigerung der Akzeptanz für Windenergieanlagen bei den Einwohner:innen zu verwenden ist (§§ 11, 16 BüGembeteilG M-V, neue Fassung). Gegenüber den beteiligungsberechtigten Gemeinden kann der Vorhabenträger schließlich auch alternativ die gesellschaftsrechtliche Beteiligung einer Genossenschaft, Direktzahlungen an die beteiligungsberechtigten Gemeinden oder die mittelbare Beteiligung der Einwohner:innen – etwa über eine gemeinnützige Stiftung – Strompreisgutschriften, vergünstigte Stromtarife oder haushaltsbezogene Direktzahlungen vereinbaren (§ 3 Abs. 4 BüGembeteilG M-V, neue Fassung). Die Entscheidung über die Alternativen liegt jeweils bei den Bürger:innen bzw. den Gemeinden.

Beteiligung von Kommunen nach dem EEG Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 eröffnet in § 6 die Möglichkeit, dass Anlagenbetreiber betroffene Gemeinden finanziell an der Wertschöpfung beteiligen, die durch den Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen entstehen. Die Betreiber „sollen“ nach dem Wortlaut der Vorschrift (§ 6 Abs. 1 EEG 2023) die Gemeinden beteiligen, müssen das allerdings nicht. Betroffen sind nicht nur Standortgemeinden, sondern alle Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die Windenergieanlage gelegenen Umkreises von 2.500 m um die Turmmitte der Windenergieanlage befindet (§ 6 Abs. 2 EEG 2023). Zweck der Vorschrift ist, die betroffenen Gemeinden an der Wertschöpfung teilhaben zu lassen und so einen Ausgleich schaffen zwischen den Interessen der Bürger:innen der Kommunen und dem Ziel eines weiteren Ausbaus. Zugleich soll die Akzeptanz für die Windenergie erhöht werden (Deutscher Bundestag, 2020: 112 f.). Konkret dürfen Anlagenbetreiber einer Gemeinde maximal 0,2 ct pro kWh anbieten, ohne dass sie eine Gegenleistung verlangen können. Die Deckelung soll die Anlagenbetreiber:innen vor weiteren Forderungen der Kommunen schützen (Deutscher Bundestag, 2020: 112 f.). Dies gilt für Neu- und Bestandsanlagen. Bei gemeindefreien Gebieten können die Landkreise beteiligt werden. Die Zahlung an die Kommune erfolgt erst nach Inbetriebnahme der Anlage und ist damit nicht Teil des Genehmigungsprozesses.

Gesetze der Bundesländer zur Beteiligung von ­Bürger:innen und Gemeinden

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Das EEG 2023 trifft keine abschließende Regelung zur finanziellen Beteiligung von Gemeinden, sondern eröffnet den Ländern in § 22b Abs. 6 EEG 2023 die Möglichkeit, weitergehende Vorschriften zur Beteiligung von Bürger:innen an den Einnahmen aus der Stromerzeugung durch Erneuerbare-Energien-Anlagen und zur Steigerung der Akzeptanz für den Bau von neuen Anlagen zu erlassen. Vorreiter war Mecklenburg-Vorpommern, das bereits 2016 ein Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz erließ. Weitere Länder folgten mit Gesetzen zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und Bürger:innen an Windenergieanlagen, im Einzelnen: Windenergieanlagenabgabengesetz Brandenburg 2019 (Landtag Brandenburg, 2019), Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen 2024 (Landtag Niedersachsen, 2024), Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen 2023 (Landtag NordrheinWestfalen, 2023), Saarländisches Gemeindebeteiligungsgesetz 2024 (Landtag des Saarlandes, 2024), Erneuerbare-EnergienErtragsbeteiligungsgesetz Sachsen 2024 (Sächsischer Landtag, 2024), Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks 2024 (Thüringer Landtag, 2024), sowie das Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz Sachsen-Anhalt 2025 (Landtag von Sachsen-Anhalt, 2025). Zuletzt hat Bayern im Dezember 2025 durch Änderung des Bayerischen Gesetzes über wirtschafts-, energiewirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften entsprechende Beteiligungsvorschriften eingeführt (Bayerischer Landtag, 2026; BWE, 2025, Stand Juni 2026).

Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Analoge Regelungen wurden für die Beteiligung an Photovoltaik-Freiflächenanlagen geschaffen (Teil 3 BüGembeteilG M-V, neue Fassung). Die sich aktuell in vielen Ländern dezentral entwickelnden neuartigen, über das EEG hinausgehenden Formen der finanziellen Beteiligung von Gemeinden und Bürger:innen wurde durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungs­ gerichts unterstützt. Es beurteilte die Regelungen teilweise – u. a. durch die Verpflichtung der Vorhabenträger, Gemeinden und/ oder Bürger:innen, Anteile an einer zu gründenden Gesellschaft anzubieten – als Eingriff in die Unternehmensfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) der Anlagenbetreiber (BVerfG, 2022: Rn. 42 ff.). Das Bundesverfassungsgericht erachtete diesen Eingriff aber als überwiegend gerechtfertigt: Denn diese Teilhabepflichten bezweckten unmittelbar eine Verbesserung der Akzeptanz für neue Windenergieanlagen und dienten damit dem übergeordneten Zweck der Förderung des Ausbaus der Windenergie sowie dem Klimaschutz und dem Schutz der Grundrechte vor nachteiligen Folgen des Klimawandels sowie der Sicherung der


Handlungsempfehlungen 2.3

Stromversorgung (BVerfG, 2022: Rn. 98 ff.). Das Bundesverfassungsgericht hielt es auch für plausibel und durch Umfragen gestützt, dass „die fehlende Bereitschaft der Bevölkerung, den weiteren Ausbau der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern zu akzeptieren“, daran liege, „dass der erhebliche Eingriff in das Landschaftsbild durch die weithin sichtbaren Windenergieanlagen nicht dadurch ausgeglichen werde, dass ein nennenswerter Teil der auf diese Weise erzeugten Wertschöpfung in der Region verbleibt“ (BVerfG, 2022: Rn. 112 f.).

Kommunen müssen ihre Einnahmen aus EE-Anlagen zweckgebunden einsetzen Ein wesentliches gemeinsames Merkmal der Landesgesetze ist, dass sie Zweckbindungsklauseln zur Verwendung der Mittel aus den Ersatz-, Akzeptanz- bzw. Sonderabgaben bzw. -zahlungen, insbesondere auch für eine optionale Daseinsvorsorge, enthalten. Die Termini bezüglich der Zweckbindungsklauseln variieren je nach Landesgesetz, wobei das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, dass es sich um eine nichtsteuerliche Akzeptanzabgabe handelt (BVerfG, 2022: Rn. 72 ff.). Die Mittel sollen mehrheitlich, und im Wortlaut länderübergreifend gleichlautend, insbesondere für die Aufwertung des Ortsbilds und ortsgebundener Infrastruktur, teilweise einschließlich der Errichtung und Sanierung kommunaler Gebäude verwendet werden (so z. B. § 6 Abs. 1 S. 2 lit. 5 EEErtrBetG Sachsen und § 6

­Personen in vulnerablen Situationen gesenkt, neue Arbeitsplätze geschaffen und strukturschwache Regionen stabilisiert. Aus Sicht des WBGU sollte darauf geachtet werden, dass diese Maßnahmen lokal koordiniert, dauerhaft finanziert und mit Hilfe von Beteiligungsverfahren unter Einbezug der betroffenen Gruppen umgesetzt werden (NewClimate Institute, 2025). > Klimasozialpläne können eine Chance sein, Partizipation auf lokaler Ebene sicherzustellen und die Verwendung von Geldern transparent zu machen. Bisher hat Deutschland keinen Klimasozialplan im Rahmen der zweiten Phase des europäischen Emissionshandels (EU ETS-2) formuliert und die Einführung verschoben (ZKS, 2026). > Um die Vernetzung von Sozial- und Umweltpolitik in der Praxis zu ermöglichen, sollte die Kooperation zwischen den jeweils zuständigen Ministerien und Verwaltungen institutionalisiert werden. Der WBGU empfiehlt die Berufung eines/einer Sonderbeauftragten, die Einrichtung einer ministerienübergreifenden Arbeitsgruppe und die Stärkung der zuständigen Referate in den Bundesministerien (Finanzministerium, Ministerium für Arbeit und Soziales, Umweltministerium) sowie in der Abteilung Grundsatzfragen zur besseren Vernetzung.

S. 2 lit. 6 Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz Sachsen-Anhalt), sowie Maßnahmen der ländlichen Entwicklung dienen. Weiterhin soll die Verwendung der Optimierung der Energiekosten oder des Energieverbrauchs der Gemeinde oder der Einwohner:innen dienen. Die Mittel sollen außerdem genutzt werden, um über Windenergie und deren Erzeugung vor Ort zu informieren sowie zur Unterstützung der kommunalen Bauleit- und Wärmeplanung im Bereich der erneuerbaren Energien, etwa auch zur Finanzierung von Kommunikations- und Beteiligungsprozessen (§ 6 Abs. 1 S. 2 lit. 8 EEErtrBetG Sachsen). Schließlich sollen die Mittel in der Kommune zur Förderung kommunaler Veranstaltungen oder Einrichtungen verwendet werden, die der Kultur, Bildung oder Freizeit dienen oder unternehmerische Tätigkeiten in der Gemeinde fördern. Dabei soll für die Einwohner:innen ein Bezug zu den aus der Windenergieerzeugung bzw. Solarenergieerzeugung generierten Mittel erkennbar sein. Überwiegend sehen die landesrechtlichen Regelungen also eine Mittelverwendung zur Förderung des sozialen Ausgleichs, der örtlichen Daseinsvorsorge sowie des Natur- und Artenschutzes und von Klimaschutz und Klimaanpassung vor. Zu der Frage, ob die auf Landesebene geschaffenen Akzeptanz- und Beteiligungsgesetze – wie etwa das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns – akzeptanzsteigernd wirken, fehlen bislang empirische Erhebungen.

2.3.1.2 Einnahmequellen mit günstiger Verteilungs­wirkung schaffen Den notwendigen Ausgaben für Maßnahmen zur Stärkung der Chancengerechtigkeit und Umweltpolitik steht die staatliche Finanzierung durch ein Steuersystem gegenüber, das ebenfalls Verteilungswirkungen hat. Der WBGU stellt hier zwei vermögensbezogene Steuern in den Fokus. > Der WBGU empfiehlt eine Reform der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen. Wie bereits der Sachverständigenrat der Wirtschaft zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem Jahresgutachten 2025 anmerkt, ist sie effizienter als eine Vermögensteuer, da sie weniger Erhebungskosten verursacht und wahrscheinlich weniger nachteilige Verhaltensanpassungen auslöst (Corneo, 2021; Peichl und Windsteiger, 2025; Glogowsky, 2021; SVR Wirtschaft, 2025). Sie kann dazu beitragen, sozioökonomische Ungleichheiten zwischen sozialen Schichten, Generationen und Ost- und Westdeutschland zu verringern (Corneo, 2021; Peichl und Windsteiger, 2025; Brandt und Grundke, 2026; Bach und Sinclair, 2026). > Zudem sollte geprüft werden, wie eine Vermögensteuer entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ökonomisch effizient und bürokratiearm gestaltet werden kann. Kapitel 2.4.2 formuliert

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2 Gesellschaftlicher Zusammenhalt stärkt Sicherheit

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dazu eine Forschungsempfehlung. Einer verstärkten > Energy Sharing ermöglicht es Privatpersonen und internationalen Zusammenarbeit, z. B. zu MindestGesellschaften des Privatrechts, lokal erzeugte Enersteuern, gemeinsamen Besteuerungsregeln und gie zu teilen, z. B. in Nachbarschaften (BMUKN, Datenaustausch gegen Steuerhinterziehung, kommt 2025b). Bevölkerungsgruppen, die finanzielle Beteiligungsformate bisher wenig nutzen, sollten durch dabei eine besondere Bedeutung zu. Informationsangebote aufgeklärt und praktisch darin > Es sollten zudem Maßnahmen geprüft werden, wie eine Stärkung des Vermögensaufbaus unterer und unterstützt werden, bereits funktionierende Formate mittlerer Einkommensgruppen gefördert werden kann wie Energy Sharing zu nutzen. (SVR Wirtschaft, 2025). > Ein weiterer Ansatz ist die Schaffung materieller Ermöglichungsstrukturen, um Strukturwandel 2.3.1.3 gemeinsam bewältigen zu können. Dazu zählen z. B. Materielle Teilhabe ausbauen direkte Finanzhilfen und zinsgünstige Kredite für und Zugangs­chancen zur Energiewende erhöhen einkommensschwache Haushalte zur Finanzierung Anhand der Zugangschancen zur Energiewende können von energieeffizienten Geräten bis zu energetischen die bisher benannten Probleme gut illustriert und konSanierungen. kretisiert werden. Die Regierung kann in diesem Bereich > Diese Maßnahmen können durch Informations- und gezielt unterstützen und so Armut in Form von EnerBeratungsangebote flankiert werden, um eigenvergiearmut entgegenwirken. Der WBGU empfiehlt, Hausantwortliche Investitionsentscheidungen zu unterhalte mit niedrigem Einkommen bei der Energiepolitik stützen und Wissensdefizite zu verringern. Maßnahmen für sozialen Ausgleich beugen außerdem dem besonders zu berücksichtigen (Bleckmann et al., 2016; Brülle und Spannagel, 2023; Möller, 2025; Faden-Kuhne Gefühl vor, klimapolitische Maßnahmen seien in et al., 2025; kea, 2025; Striebing et al., 2025). Der konerster Linie teuer für die Bevölkerung und würden sequente Ausbau erneuerbarer Energien könnte bereits an den Bedarfen der Menschen vorbeigeplant. im Jahr 2030 zu einer dauerhaften Senkung der Börsenstrompreise um 20–23 % führen (Agora Energiewende, 2025b). Dadurch würden mittel- bis langfristig auch die 2.3.2 Verbraucherstrompreise fallen und die Wirtschaft sowie Zukunftsfähige Finanzierung für Bildung Privathaushalte finanziell entlastet. Aber auch auf dem Weg dahin, bei der Ausgestaltung der Energiewende, Gesellschaftlicher Zusammenhalt, demokratische Resollten soziale Aspekte mitgedacht werden. Sowohl im silienz und die Fähigkeit, Transformationsprozesse zu Kontext der Energiewende als auch in Bezug auf den gestalten, erfordern ein leistungsfähiges, ausreichend derzeitigen Strukturwandel insgesamt sollte das Ziel sein, finanziertes Bildungssystem. Bildung ist eng mit menschStrukturen und Voraussetzungen zu schaffen, die ein licher Sicherheit – einer zentralen Dimension von inselbstbestimmtes Leben ermöglichen. Maßnahmen der tegrierter Sicherheit – verknüpft. Eine zukunftsfähimateriellen Teilhabe sind ein Weg, sowohl die Umsetzung ge Finanzierung von Bildung ist aus Sicht des WBGU der Agenda 2030 als auch sozialen Zusammenhalt und eine zentrale Maßnahme, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu verbessern und zukünftige Herausmenschliche Sicherheit zu stärken. > Gesetze zur Beteiligung von Bürger:innen- und forderungen zu bewältigen. Für eine zukunftsfähige Gemeinden (bzw. Akzeptanzgesetze; Kasten 2.3-1) Finanzierung von Bildung empfiehlt der WBGU (1) Resverpflichten Vorhabenträger im Rahmen des Wind- sourcen dort zu erhöhen, wo der Bedarf am größten ist, energieausbaus, eine Gesellschaft zu gründen, an der (2) Bildungsfinanzierung strategisch zu priorisieren und sich die betroffenen Gebietskörperschaften bzw. Bür- lernend weiterzuentwickeln, (3) gesamtgesellschaftliche ger:innen beteiligen können. Dies kann durch den Verantwortung auch als gemeinsame FinanzierungsverErwerb von Gesellschaftsanteilen oder das Angebot antwortung zu verstehen und (4) Bildung als Zukunftseiner Ersatzzahlung bzw. Akzeptanzzahlung gesche- investition im staatlichen Gesamthaushalt abzusichern. hen, die vor Ort akzeptanzsteigernd eingesetzt wird – etwa durch die Förderung kommunaler Einrichtungen. 2.3.2.1 > Hier kann auch eine gezielte Unterstützung von Per- Ressourcen dort erhöhen, wo der Bedarf sonen in vulnerablen Situationen realisiert werden, am ­größten ist indem finanzielle Teilhabe an den Erlösen von Trans- Die gesellschaftlichen Herausforderungen, vor denen formationsprojekten, z. B. Windenergieanlagen, auch das Bildungssystem steht, sind ungleich verteilt. Soziale für Personen mit geringerem Einkommen – oder direkt Benachteiligung, regionale Disparitäten, demografischer für Gemeinden – ermöglicht wird (Eichenauer und Wandel und die unterschiedlichen Auswirkungen von Gailing, 2023; Olbrich und Fünfgeld, 2023). Transformationsprozessen führen dazu, dass einzelne


Handlungsempfehlungen 2.3

Bildungsinstitutionen und Regionen vor erheblich größeren Aufgaben stehen als andere. Aus Sicht des WBGU sollte sich Bildungsfinanzierung stärker an tatsächlichen Bedarfen orientieren als an historisch gewachsenen Verteilungsmechanismen. Nicht Gleichverteilung, sondern die Herstellung vergleichbarer Entwicklungs- und Teilhabechancen muss das Leitprinzip einer zukunftsfähigen Bildungsfinanzierung sein. Zusätzliche Ressourcen sollten dort eingesetzt werden, wo sich soziale, ökonomische oder strukturelle Herausforderungen konzentrieren und wo sie den größten Beitrag zur Verbesserung von Bildungs- und Lebenschancen leisten können. Der WBGU empfiehlt, die Logik einer bedarfsorientierten Ressourcensteuerung systematisch auf alle Bildungsbereiche und die Übergänge zwischen ihnen auszuweiten. Ziel sollte eine Finanzierungsarchitektur sein, die unterschiedliche Ausgangsbedingungen anerkennt, individuelle Entwicklungschancen stärkt und die gesellschaftlichen Herausforderungen der Transformation dort adressiert, wo sie besonders wirksam bewältigt werden können. Mit dem Startchancen-Programm der Bundesregierung (BMBFSFJ, 2024) wurde hierfür ein Paradigmenwechsel eingeleitet. Erstmals werden öffentliche Mittel systematisch an sozialstrukturellen Bedarfen ausgerichtet. Aus Sicht des WBGU sollte diese Logik einer bedarfsorientierten Ressourcensteuerung schrittweise auf weitere Bildungsbereiche übertragen werden. Dies betrifft insbesondere den Übergang zwischen Schule und Beruf, den Übergangssektor, die berufliche Bildung sowie die Weiterbildung, deren Bedeutung im Zuge des ökologischen, digitalen und demografischen Wandels weiter zunehmen wird. Bedarfsorientierung sollte dabei nicht nur einzelne Institutionen, sondern Bildungsbiografien insgesamt in den Blick nehmen, um Brüche in Bildungsverläufen zu vermeiden und individuelle Entwicklung zu ermöglichen. Gerade im Bereich der Weiterbildung ist eine stabile und an den tatsächlichen Qualifizierungsbedarfen orientierte Finanzierung eine notwendige Voraussetzung, um die Anpassungsfähigkeit von Beschäftigten, Unternehmen und Gesellschaft an tiefgreifende Transformationsprozesse zu sichern.

beendet werden sollten. Der WBGU empfiehlt daher, Bildungsfinanzierung stärker als lernenden Steuerungsprozess zu verstehen. Es bedarf einer stärkeren Orientierung an den Prinzipien einer lernenden Förderpolitik. Dazu gehört, die Wirkungen bildungspolitischer Maßnahmen kontinuierlich zu evaluieren, erfolgreiche Ansätze langfristig zu verstetigen und Programme ohne erkennbare Wirksamkeit auslaufen zu lassen. Eine solche Finanzierungsarchitektur erhöht nicht nur die Wirksamkeit öffentlicher Investitionen, sondern stärkt zugleich die Anpassungsfähigkeit des Bildungssystems gegenüber den Herausforderungen gesellschaftlicher Transformation.

2.3.2.3 Gesamtgesellschaftliche Verantwortung bedeutet gemeinsame Finanzierungsverantwortung Berufliche Bildung, Weiterbildung und lebenslanges Lernen entstehen zunehmend im Zusammenwirken von Staat, Wirtschaft, Sozialpartnern und Zivilgesellschaft. Die Gestaltung der Transformation in Richtung Nachhaltigkeit, der digitale Wandel und die demografische Entwicklung werden den Bedarf an kontinuierlicher Qualifizierung in den kommenden Jahren weiter erhöhen. Dies erfordert eine breitere und dauerhaft angelegte gemeinsame Finanzierungsverantwortung. Der WBGU empfiehlt, Bildung über den gesamten Lebensverlauf als gesamtgesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe zu verstehen und die Finanzierungsverantwortung entsprechend weiterzuentwickeln. Staatliche Verantwortung für Chancengerechtigkeit und Teilhabe sollte mit einer stärkeren Mitverantwortung von Wirtschaft und Zivilgesellschaft verbunden werden, um die wachsenden Anforderungen an ein zukunftsfähiges Bildungssystem gemeinsam zu bewältigen. Aus Sicht des WBGU sollte diese geteilte Verantwortung nicht als Rückzug des Staates verstanden werden. Vielmehr bleibt die öffentliche Hand Garantin für Chancengerechtigkeit und Teilhabe. Private und zivilgesellschaftliche Beiträge können diese Verantwortung sinnvoll ergänzen, sie können sie aber nicht ersetzen. Die Anschlussfähigkeit privater Bildungseinrichtungen an das öffentliche Bildungssystems sollte stets sichergestellt werden.

2.3.2.2 Bildungsfinanzierung strategisch priorisieren und lernend weiterentwickeln Die Leistungsfähigkeit eines Bildungssystems hängt nicht allein von der Höhe der verfügbaren Mittel ab, sondern ebenso von der Fähigkeit, diese Mittel strategisch einzusetzen und aus Erfahrungen zu lernen. Angesichts wachsender gesellschaftlicher Herausforderungen und gleichzeitig begrenzter öffentlicher Haushalte gewinnt die Frage an Bedeutung, welche Maßnahmen dauerhaft finanziert, weiterentwickelt oder gegebenenfalls auch

2.3.2.4 Bildung als Zukunftsinvestition im staatlichen Gesamthaushalt absichern Bildung sollte aus Sicht des WBGU im staatlichen Handeln als Zukunftsinvestition verstanden werden. Bildungsinvestitionen schaffen nicht nur individuelle Lebenschancen, sondern stärken zugleich die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft, die Anpassungsfähigkeit an gesellschaftliche und technologische Veränderungen sowie den demokratischen Zusammenhalt. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur langfristigen

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2 Gesellschaftlicher Zusammenhalt stärkt Sicherheit

gesellschaftlichen Resilienz und zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Aus Sicht des WBGU greift es daher zu kurz, Bildungsausgaben primär unter dem Gesichtspunkt kurzfristiger Haushaltskonsolidierung zu betrachten. Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Mittel besteht die Gefahr, dass Investitionen in Bildung gegenüber kurzfristig wirksamen Ausgaben zurückstehen, obwohl ihre gesellschaftlichen Erträge häufig erst mittel- und langfristig sichtbar werden. Eine solche Perspektive unterschätzt die Folgekosten unzureichender Bildungsinvestitionen. Verfestigte Bildungsungleichheiten, Fachkräfteengpässe, geringere Innovationsfähigkeit sowie gesellschaftliche Polarisierung verursachen langfristig erhebliche ökonomische und soziale Kosten. Wo eine bedarfsorientierte Ressourcensteuerung, eine evidenzbasierte Priorisierung und eine gemeinsame Finanzierungsverantwortung nicht ausreichen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sollten die öffentlichen Investitionen in Bildung entsprechend ausgeweitet werden. Der WBGU empfiehlt daher, Bildungsfinanzierung im staatlichen Gesamthaushalt als Zukunftsinvestition zu behandeln und ihr bei politischen und fiskalischen Abwägungsprozessen einen entsprechend hohen Stellenwert einzuräumen. Eine Gesellschaft, die ihre Zukunft gestalten will, muss bereit sein, dauerhaft in die Bildung ihrer Menschen zu investieren.

2.3.3 Gesellschaftlichen Rückhalt für Umwelt- und Klimaprojekte auf lokaler Ebene stärken Die Transformation hin zu einer Wirtschaft und Gesellschaft, die auf erneuerbaren Energien basiert, kann nur gelingen, wenn für alle Akteure und Bürger:innen die Möglichkeit besteht, das „Wie“ – also die Umsetzung der Energiewende – gemeinsam auszuhandeln und selbst aktiv mitzugestalten. Im folgenden Kapitel wird gezeigt, wie diese Vision mit Leben gefüllt werden kann. Auf kommunaler Ebene sind sowohl Beteiligungsformate erforderlich, die Mitbestimmung während der Planung und Umsetzung ermöglichen und präventiv in Bezug auf spätere Konflikte wirken, als auch eine Konfliktberatung, die Entscheidungsträger:innen und Verwaltungen unterstützt.

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2.3.3.1 Handlungsfähige Kommunen stärken Starke Kommunen sind ein Schlüssel für einen verbesserten Umgang mit Konflikten, für Selbstwirksamkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deshalb ist es wichtig, sie politisch und finanziell zu stärken – als Grundlage der demokratischen Praxis sowie als Umsetzer der Klima- und Umweltpolitik an der Schnittstelle

zum Alltag der Menschen. Wie oben dargelegt, wünscht sich die Mehrheit der Deutschen eine effektive Klimaund Umweltpolitik und befürwortet die Energiewende grundsätzlich. Konflikte entstehen vor allem bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen, z. B. beim Ausbau von Windkraftanlagen. Durch die Identifizierung geeigneter Flächen für neue Anlagen werden erneuerbare Energien zum Zuständigkeitsfeld der Kommunalpolitik. Damit einhergehende Konflikte können folglich vor Ort konstruktiv bearbeitet werden. > Es gibt zahlreiche erfolgreiche Modellprojekte und erfahrene Organisationen (Bundesnetzwerk Konfliktbearbeitung, 2016), die jedoch einer kurzfristigen Projektlogik unterworfen sind. Aus der Sicht des WBGU ist eine strukturelle Verankerung von Konfliktberatung erforderlich. Kommunen sollten hierfür zusätzliche Haushaltsmittel aus Bundes- und Landesmitteln erhalten, um langfristige Stellen schaffen zu können. > Um Kommunen zwischen den verschiedenen Interessen und in Verbindung mit den unterschiedlichen Akteuren handlungsfähig zu machen, empfiehlt der WBGU, Wissen und Kapazitäten in Kommunen zu stärken. Kompetenzzentren auf Landesebene sollten Kommunen mit Beteiligungsexpertise beratend zur Verfügung stellen. Das Beispiel der Servicestelle Dialogische Beteiligung in Baden-Württemberg zeigt, dass Kompetenzzentren auf Landes- oder Kreisebene zur Unterstützung von Beteiligungsprozessen sinnvoll sind (StM Baden-Württemberg, 2025). So konnten durch Rahmenverträge mit Dienstleistern für Beteiligung Kosten gespart und Bürokratie abgebaut werden. Das Land entlastet die Kommunen davon, selbst aufwändige Vergabeverfahren durchführen zu müssen (StM Baden-Württemberg, 2024). Die Servicestellen auf Landesebene könnten zudem von einer noch einzurichtenden zentralen Kompetenzstelle für Bürger:innenbeteiligung, z. B. im Kanzleramt, unterstützt werden (Lissner et al., 2025). > Zusätzlich sollten die Länder im Rahmen ihrer Kompetenzen, wenn noch nicht geschehen, Akzeptanzund Beteiligungsgesetze schaffen, die es Kommunen erleichtern, Anteile an Energiegesellschaften zu erwerben oder entsprechende Ersatzzahlung für in ihrem Gemeindegebiet oder in unmittelbarer Nähe errichtete Erneuerbare-Energien-Anlagen zu erhalten. Die Gesetze sollten eine Zweckbindung enthalten, die eine Verwendung der so generierten finanziellen Mittel in die öffentliche Daseinsvorsorge vorsieht (Kasten 2.3-1). > Zusätzlich sollten regionale Netzwerke gefördert werden, um Erfahrungsaustausch zwischen Kommunen, Lokalpolitiker:innen und demokratischer Zivilgesellschaft zu stärken. Zum Beispiel kann der Städtetag


Handlungsempfehlungen 2.3

als Forum genutzt werden, um gegenseitiges Lernen falls Geld für Kinderbetreuung angeboten werden. voranzubringen. Kommunen, Verwaltungen und Auch aufsuchende Verfahren, bei denen Personen an Bürgermeister:innen sollten die Möglichkeit haben, der Haustür eingeladen werden, haben sich bewährt voneinander zu lernen. (Strothmann, 2020; Lichti et al., 2024). > Digitale Plattformen mit Praxisbeispielen im Bereich > Ein weiteres Beispiel für lokale Beteiligung ist der Bürger:innenhaushalt („participative budgeting“), den der Energiewende können ein erster Schritt für die bereits über 90 Kommunen in Deutschland praktizieVernetzung sein (AEE, 2025). Es sollte an Erfahrungen bisheriger Vernetzung durch Landesagenturen ren. Hierbei werden Bürger:innen in die Entscheidunfür Energie- und Klimaschutz angeknüpft werden gen über die Verwendung und Zuweisung von Haus(LENK, 2026). Zudem kann das bundesweite Netzhaltsmitteln – in der Regel Stadt- oder Bezirkshaushalte werk Kommune 360°, das Akteure der kommunalen – deliberativ und wiederkehrend eingebunden. Das Verwaltung vernetzt, als Vorbild dienen (KomVerfahren animiert die Teilnehmer:innen dazu, die mune360, 2026). Vor- und Nachteile jeder Budgetzuweisung abzuwägen und regt lokalpolitische Aushandlungsprozesse 2.3.3.2 an (Marquardt et al., 2025). Gut gelungen ist materielle Teilhabe in einem Projekt im spanischen Ort Kommunale Politik durch deliberative Elemente Bullas. Dort entstand aus einem partizipativen Hauspartizipativer gestalten Es gibt eine Vielzahl an Verfahren, die sich eignen, die haltsplanungsprozess des Stadtrats ein innovativer Politik auf lokaler Ebene partizipativer zu gestalten. Der Bürgerhaushalt (Interreg Europe, 2024). Hierbei WBGU empfiehlt, je nach Zielsetzung und Kontext zu wurden Solarzellen auf einem öffentlichen Gebäude prüfen, welches Format und welche Auswahlmethode installiert, um die Energiekosten zu senken. Die erzielam besten geeignet sind. ten Einsparungen wurden in Energiegutscheine für Personen umgewandelt, die von Energiearmut oder > Regional bzw. lokal werden Bürgerräte oder Verfahren mit zufallsbasierter Beteiligung als wenig kontrovers sozialer Ausgrenzung betroffen sind. gesehen und beleben den Diskurs zur politischen Umsetzung der Energiewende mit neuen, meist pro- 2.3.3.3 gressiven Ideen (Lage et al., 2023). Diese Ideen soll- Die Qualität von Beteiligungsprozessen ten dann auch umgesetzt werden. Auf Ebene der ­sicherstellen Wahlkreise könnten deliberative Verfahren den Kon- Beteiligungsverfahren können Akzeptanz fördern, aber takt zwischen Abgeordneten und ihren Wahlkreisen auch Widerstand verstärken (Eichenauer, 2018: 329). stärken (Lichti et al., 2024). Ein Beispiel, wie eine Aufgrund unterschiedlicher lokaler Kontexte gibt es zufallsbasierte Auswahl auf regionaler Ebene gestal- keine allgemeingültige Anleitung, mit der Beteiligung tet werden kann, ist der Bürgerrat der Region Freiburg stets gelingt, wohl aber Leitprinzipien, die sich mittels (AllWeDo, 2021). der empirischen Sozialforschung und den Erfahrungen > Neben den Bürgerräten gibt es das Beispiel kommu- zahlreicher Beteiligungsprozesse herausgebildet haben. naler Entwicklungsbeiräte, die zu demokratischen Tabelle 2.3-1 zeigt eine Übersicht dieser Prinzipien und Konfliktlösungen in Kommunen beitragen können Kriterien und nimmt Bezug auf den Leitfaden für Bür(Vielfalt ist Zukunft, 2025). Die Beiräte haben eine ger:innenbeteiligung des deutschen BundesumweltBeratungsfunktion und sind nicht weisungsbefugt. ministeriums (BMUV, 2023), den Leitfaden der BerSie setzen sich aus Vertreter:innen aus den Bereichen telsmann Stiftung (Bertelsmann Stiftung und Allianz Politik / Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wirtschaft Vielfältige Demokratie, 2017) und Erfahrungen aus dem zusammen und haben das Ziel, demokratische Ent- zufallsbasierten Beteiligungsprozess im Rahmen des scheidungsfindungsprozesse transparenter zu gestal- Forschungsprojekts Ariadne (Blum et al., 2024). ten und gemeinwohlorientierte Empfehlungen zu erarbeiten und dadurch das Vertrauen ins demokra- 2.3.3.4 Soziale Orte erhalten und schaffen tische System zu stärken (Schwan, 2024). > Ob Bürgerrat, Entwicklungsbeirat oder klassische Eine wichtige Grundlage, um die lokale Aushandlung Bürger:innenbeteiligung – die Perspektivenvielfalt von Konflikten zu ermöglichen, sind institutionalisierder Beteiligten ist oftmals Teil der Zielsetzung. Man- te Begegnungs- und Debattenräume. Wenn Menschen che Gruppen, z. B. Frauen, jüngere Menschen oder sich einsam fühlen und die alltäglichen Begegnungen in Menschen mit geringen Bildungsabschlüssen, sind Gemeinschaften abnehmen, sinkt das Vertrauen in die jedoch meist unterrepräsentiert. Um auch diese Ziel- Demokratie und in öffentlich-rechtliche Berichterstatgruppen mit Beteiligungsverfahren zu erreichen, tung (Zick et al., 2023). Vertrauen kann daher gestärkt sollte eine Aufwandsentschädigung und gegebenen- werden, wenn Begegnungsorte geschaffen werden.

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2 Gesellschaftlicher Zusammenhalt stärkt Sicherheit Gute Beteiligung braucht Leitprinzipien Wertschätzende Haltung Offene und konstruktive Grundhaltung; Bereitschaft für Dialog Gegenseitiger Respekt und Offenheit für unterschiedliche Ausdrucksweisen und Wissensformen Ehrliches Interesse an anderen Sichtweisen und vorgebrachten Argumente Kultur des Zuhörens Ressourcen und Konzeption Ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen und Kompetenzen Ergebnisoffenheit und Transparenz zu Spielräumen im Entscheidungsprozess Sinnvoller Zeitpunkt: früh genug beteiligen Form der Ergebnisverwendung als Ziel definieren Eindeutige Zuständigkeiten, insbesondere bzgl. des Umgangs mit Ergebnissen Sorgfältige und durchdachte Prozessgestaltung Aus Erfahrungen mit ähnlichen Prozessen lernen Bürger:innen nach passenden Kriterien auswählen und einladen Zielgruppe motivierend ansprechen und Teilnahmehürden abbauen Passende Methoden auswählen Öffentlichkeit informieren Adäquater Umgang mit den Ergebnissen und Evaluation Prozesse dokumentieren, damit sie auch für Außenstehende transparent und nachvollziehbar bleiben Ergebnisse verarbeiten und ihre Verwendung begründen Beteiligungsverfahren für interne Reflexion evaluieren Tabelle 2.3-1 Leitprinzipien für gute Beteiligung. Diese Prinzipien basieren auf dem Leitfaden für Bürger:innenbeteiligung des Deutschen Bundesumweltministeriums, auf einem Leitfaden der Bertelsmann Stiftung, und Erfahrungen aus dem zufallsbasierten Beteiligungsprozess im Rahmen des Forschungsprojekts Ariadne. Quelle: BMUV, 2023; Bertelsmann Stiftung und Allianz Vielfältige Demokratie, 2017; Blum et al., 2024

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> Soziale Orte müssen nicht explizit politisch sein. Viel- > In Anlehnung an die Idee der Repair Cafés für Gegenmehr geht es um die Rettung lokaler Orte wie gastrostände könnten Repair Cafés für die Demokratie ein nomischer Treffpunkte, Läden, Cafés, Büchereien und vielversprechender Ansatz sein, um eine Kultur des Sportvereine (Nikolic, 2019; Kersten et al., 2022: Zuhörens zu praktizieren (Berliner Landeszentrale für 71 ff.; Manthe, 2024). Sie binden Menschen durch politische Bildung, 2023). ein soziales Netz sowie eine Verbindung zum Ort und > Projekte wie Baumpflanzungen, Grünflächengestalzur Gemeinschaft ein. So wird eine Grundlage geschaftung und Urban Gardening sollten gefördert werden. fen, um zu lernen, Konflikte auszuhalten und respektSie bieten Anlässe, zu denen unterschiedliche Genevoll auszutragen. Darüber hinaus ermöglichen öffentrationen und soziale Gruppen miteinander in Kontakt liche Begegnungs- und Aufenthaltsräume, z. B. Parks kommen und agieren, z. B. Anwohner:innen, Veroder Gemeinschaftsgärten, die Vernetzung lokaler bände, Behörden und Landwirt:innen. Akteure in Nicht-Krisenzeiten. Dies stärkt die Selbst- > Neben der Schaffung von Debatten- und Begeghilfekapazität von Nachbarschaften in Krisenzeiten, nungsräumen auf lokaler Ebene können Räume zum z. B. wenn Versorgungsstrukturen ausfallen. BegegAustausch über Kommunen hinaus vor allem durch nungsräume leisten also einen relevanten Beitrag digitale Hilfsmittel geschaffen werden. Gezielt zu „kollektiven Bewältigungsfähigkeiten“ in Kommugestaltet und moderiert können sie langfristig zu nen (Fiedrich et al., 2020). einer verbesserten Kommunikation in konfliktiven


Handlungsempfehlungen 2.3

> Demokratieförderung sollte Orte der politischen Bildung und des Demokratielernens und -lebens absichern und ausweiten. Dazu gehört die Verankerung von Kinder- und Jugendbeteiligung auf allen Ebenen, z. B. in Kinder- und Jugendparlamenten, aufsuchen2.3.3.5 den Projektangeboten in Kommunen und Schüler:inBildung und Kinder- und Jugendarbeit fördern, nenvertretungen (Roth und Stange, 2022; Bacia et um Zusammenhalt zu stärken al., 2022). Debattierclubs oder ähnliche Formate an Eine weitere Maßnahme vor Ort, um den gesellschaftSchulen und in außerschulischen Bildungseinrichtunlichen Zusammenhalt sowie die Unterstützung für Klimagen können helfen, eine positive Debattenkultur zu und Umweltpolitik zu stärken, ist die Förderung von lernen. Jugendarbeit sollte nicht nur in staatlichen Bildung im Allgemeinen und von Bildung für nachhaltige Strukturen geschehen, sondern es sollten zivilgesellEntwicklung (BNE) im Besonderen. Das Bildungskonschaftliche Räume dafür gefördert werden. Dazu zept für nachhaltige Entwicklung verbindet Ansätze gehören beispielsweise parteipolitische, verbandliche aus der Umweltbildung und aus Globalem Lernen und und religiöse Jugendorganisationen, die vor Ort versoll zur „Gestaltung von politischen, wirtschaftlichen ankert sind (Schlag und Greuter, 2024; Richter und und zivilgesellschaftlichen Veränderungen“ befähigen Riekmann, 2021; Hülsken, 2023). (BMBF, 2017: 7). > Dabei geht es nicht nur um eine Änderung im Lehr- 2.3.3.6 plan. Vielmehr soll die ganze Schule BNE institutionell Zivilgesellschaftliches Engagement schützen verankern (Budde und Blasse, 2023). In der Praxis und fördern zeigt die Stadt Eisenach, wie es möglich ist. Sie Zivilgesellschaftliches Engagement ist für Menschen gewann den Bundeswettbewerb „Klimaaktive Kom- aller Altersgruppen eine geeignete Maßnahme, um Demune 2025“ für das ganzheitliche Konzept der Umge- mokratie und Umweltschutz vor Ort und darüber hinstaltung einer Grundschule. Zum einen wurde die aus erfahrbar zu machen (Anheier, 2020; Weber et al., Schule, die in der Plattenbauarchitektur errichtet 2022). Um organisiertes Engagement zu unterstützen, wurde, energetisch saniert, inklusive Brut- und Nist- sollten zivilgesellschaftliche Organisationen, Vereine plätzen, um die Biodiversität vor Ort zu erhöhen. Zum und gemeinnützige Organisationen als wichtige Akteure anderen wurde ein Schulgarten angelegt, der von anerkannt, gestärkt und einbezogen werden. allen Klassenstufen im zugehörigen Fachunterricht > Zentral für viele zivilgesellschaftliche Akteure ist die bewirtschaftet wird (BMUKN, 2025a). Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Bisherige Vorstöße zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit (Deut> Generell ist gute Kinder- und Jugendarbeit für nachhaltige Entwicklung und demokratische Handlungsscher Bundestag, 2025d) sieht der WBGU nicht als fähigkeit wichtig (Budde und Blasse, 2023; Birnbacher zielführend an. Neben den steuerlichen Vereinfachunet al., 2023). Sie sollte über den Bundeshaushalt langgen im Gemeinnützigkeitsrecht (BMF, 2025) können fristig gesichert und in längerfristigen Förderungen Anreize für zeitliche Ressourcen helfen; beispielsweise verankert sein. Auf Länderebene sollten die Landeskönnten Arbeitnehmer:innen für einen Ehrenamtstag regierungen die Bildungsinvestitionen wieder anheben. freigestellt werden oder ehrenamtliche Arbeit im Rah> Schulsozialarbeit sollte gestärkt werden, um Konflikte, men von Bildungsurlaub anerkannt werden. die auf Frustration, sozialer Ungleichheit und > Innerhalb der somit gestärkten Organisationen könZukunftsangst in einer Welt vieler gleichzeitig stattnen dann mit verschiedenen Gruppen gesellschaftfindender verschränkter Krisen basieren, frühzeitig liche Debatten vorab geführt und sortiert werden, so zu bearbeiten. auch zum Windkraftausbau. > Politische Bildung bzw. Demokratie sollte zudem > Das freiwillige ökologische Jahr (FÖJ), bei dem junge erfahrbar gemacht werden (Bacia et al., 2022). Das Menschen zivilgesellschaftlich wertvolle Erfahrungen sammeln, hat sich bewährt und sollte weiterhin als heißt, Themen sollten nicht immer vorgegeben sein. Der Fokus sollte darauf liegen, dass Lehrpersonen Option bestehen und rechtlich gleichwertig zum Lernenden zuhören. Sorgen und Ängste der JugendWehrdienst anerkannt werden (Teilgutachten 1; lichen bezüglich der Zukunft und ihrer Chancen müsWBGU, 2026). Neben dem FÖJ sollten auch weitere sen ernst genommen werden und ein ergebnisoffener soziale und ökologische Freiwilligendienste im In- und Raum für eigene positive Zukunftsvisionen angeboAusland anerkannt bleiben. ten werden. Dafür können Schulen und außerschu- > Demokratiefördernde Projekte wie „Demokratie lische Angebote wie Jugendfreizeiteinrichtungen leben!” sollten weiter durch die Bundesregierung genutzt werden. unterstützt werden. Themen beitragen. Taiwan macht es mit staatlich betriebenen Online-Diskussionsforen als Format der deliberativen Teilhabe vor (Fang-Raye Chang und Lin, 2025).

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2 Gesellschaftlicher Zusammenhalt stärkt Sicherheit

> Zivilgesellschaftliches Engagement und Beteiligung sollten möglichst zugänglich für alle sozialen Gruppen gestaltet werden. Derzeit ist zu beobachten, dass ein höheres Haushaltseinkommen und höhere Bildungsabschlüsse mit stärkerem Engagement zusammenhängen (Kleiner und Kühn, 2023; Fritzsche et al., 2025). Sensibilisierung für Ungleichheit, gezielte Ansprache von bisher unterrepräsentierten Gruppen sowie die Förderung von Ressourcen für ehrenamtliches Engagement können das Problem adressieren.

2.3.4 Verbindende statt spaltender Kommunikation

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Emotionalität spielt in der Politik und damit auch in der politischen Kommunikation eine zentrale Rolle (Kap. 2.2). Die oft gewünschte rationale Kommunikation entspricht nicht der menschlichen Kommunikation, die stets von Emotionalität geprägt ist – und damit nicht unbedingt irrational ist (Helfritzsch und Müller Hipper, 2021). Emotionen geben in der Meinungsbildung oftmals mehr Ausschlag als rationale Argumente (Baum und Rahman, 2021). Autoritäre und autokratische Akteure nutzen die Emotionalität aus, um die Polarisierung politischer Debatten voranzutreiben, auch in Kombination mit Desinformation (Auethavornpipat, 2025). Dabei instrumentalisieren sie Sorgen vor notwendigen Veränderungen für das gesellschaftliche Zusammenleben (Menke und Wulf, 2021). Zusätzlich verstellen sie durch Erzählungen von Verunsicherung und Notlagen den Blick auf die Langfristperspektive sowie auf die Verbindungen zwischen lokaler und globaler Ebene (Nightingale et al., 2021). Das Gefühl der (Un-)Sicherheit wird strategisch genutzt und verstärkt, woraus tiefgreifende Polarisierung und eine Schwächung des gesellschaftlichen Zusammenhalts resultieren können. Der WBGU empfiehlt deshalb, dass demokratische Kräfte Menschen als emotionale Wesen in der politischen Kommunikation auch im Bereich der Klima- und Umweltpolitik anerkennen und aktiv ansprechen sollten. Emotionalität sollte verstanden und begründet in die eigene Kommunikation eingebunden werden. Dabei ist eine Bewertung der Rolle von Emotionen je nach Fall bzw. Rahmenbedingungen wichtig. Die Wirkung von Emotionen hängt stark davon ab, wie sie kanalisiert und in den politischen Dialog eingebettet werden. Die Emotionen z. B. im Kontext der benannten Energiewendekonflikte (Abb. 2.2-4) können mit den Wünschen nach umfassender Information, Transparenz, Fairness, finanzieller Beteiligung und dem Mehrwert für lokale Gemeinschaft zusammengebracht werden. Sie können zum wichtigen Hebel verbindender politischer Kommunikation werden, besonders in Zeiten, die als unsicher wahrgenommen

werden. Bei Maßnahmen gegen den Klimawandel können sie zu Handlungen anregen, in der Zukunft liegende Effekte der Klimakrise auf Grundlage wissenschaftlicher Fakten in transformative Anstrengungen umzusetzen (Nightingale et al., 2021). Auch für die Sicherheitsdebatte und für Sicherheit als Gefühl innerhalb der Demokratie ist die Rolle von Emotionalität essenziell. Die Wahrnehmung von Ungerechtigkeit und Fremdbestimmtheit zusammen mit der Erosion von Institutionen und Organisationen kann beispielsweise Grundlage für das Aufkommen zerstörerischer Gefühle sein („Zerstörungslust“; Amlinger und Nachtwey, 2025). Dagegen kann Sicherheit als ein menschliches Grundbedürfnis durch politische Verantwortungsübernahme adressiert und Gefühle von Unsicherheit und Angst anerkannt, durch konstruktives Framing begleitet und in Debatten integriert werden (Urner, 2024). Dies kann präventiv gegen demokratiegefährdende Akteure wirken. Eine offene Grundhaltung, eine Kultur des Zuhörens und der Anerkennung realer Einschränkungen der Menschen in ihrem Alltag (Teichler et al., 2025) stärken das Vertrauen in politische Institutionen und können auf unterschiedlichen Ebenen der politischen Kommunikation wirken. Der WBGU führt im Folgenden drei konkrete Handlungsempfehlungen näher aus, die die Gerechtigkeitsdimensionen stärken können (Kasten 2.2-1).

2.3.4.1 Eine Politik des Zusammenhalts: Politisch-­ kommunikativ gegen Nullsummendenke vorgehen Eine Politik des Zusammenhalts betont das Miteinander und beruht auf der Annahme, dass innerhalb einer Gemeinschaft genug für alle da ist. Aus Sicht des WBGU ist dies im Sinne des Leitprinzips „leave no one behind“ der Agenda 2030 möglich und würde effektiv dazu beitragen, (Abstiegs-)Ängste von Wähler:innen zu reduzieren und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. > Für die politische Kommunikation bedeutet dies, Gemeinwohl und Erfolge von Kooperation in den Fokus zu rücken und die Vielfalt an Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, z. B. „from TINA to TAPAS“ (von „There Is No Alternative“ zu „There Are Plenty of Alternatives“; Bollier und Conaty, 2014: 36; Klees, 2020). > Weiterhin sollte politische Kommunikation „Nullsummendenken“ entgegenwirken. Nullsummendenken beschreibt die Erwartung, dass Gewinne und Verluste in einer Gesellschaft sich auf null summieren: Die Gewinne des einen sind die Verluste des anderen. Daraus erwachsen Verteilungs- und Existenzkämpfe. Dass bisherige Wohlstandsversprechen durch Krisen für viele Menschen in der Gesellschaft nicht mehr


Handlungsempfehlungen 2.3

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erfahrbar sind, befördert das Konkurrenzdenken untereinander (Amlinger und Nachtwey, 2025: 137ff) und kann zur Erosion gesellschaftlichen Zusammenhalts beitragen. Persönliche Abstiegserfahrungen und ökonomische Ungleichheiten fördern die Überzeugung Erfolge seien ein Nullsummenspiel (Davidai, zitiert in Amlinger und Nachtwey, 2025: 138). Dabei ist z. B. bereits die Angst vor Abstieg und der gefühlte Statusverlust ein Grund für die Zunahme antidemokratischer Meinungen in Teilen der Bevölkerung (Sachweh, 2020). Das Narrativ absoluter Obergrenzen der Belastbarkeit für Politik und Gesellschaft, z. B. eine Obergrenze für Migration (Amlinger und Nachtwey, 2025), sollte vermieden werden. Es ist wichtig, populistische Narrative zu entlarven, die das Nullsummendenken ausnutzen, Ängste in Hinblick auf vermeintliche Verteilungskämpfe befördern und somit gesellschaftliche Gruppen gegeneinander aufbringen (Amlinger und Nachtwey, 2025; Fratzscher, 2024). Stattdessen können das Gemeinwohl und die Erfolge von Kooperation kommunikativ in den Fokus gerückt werden. Dabei sollte das Verbindende statt das Trennende im Vordergrund stehen. Auch können Kompromisse als positives Ergebnis kommuniziert und als Ergebnis politischer Entscheidungsfindung zwischen verschiedenen Interessen nachvollziehbar dargestellt werden. Das bedeutet, Zielkonflikte wie z. B. zwischen Naturschutz und Windkraftausbau zwar zu benennen, aber im Aushandlungsprozess Chancen von Mehrgewinnen herauszustellen und aktiv nach ihnen zu suchen. In der öffentlichen Debatte sollten Synergien und hoffnungsspendenden Beispielen mehr Raum gegeben werden. So könnte ein Politikverständnis eines inklusiven Gemeinwesens kommuniziert werden, das öffentliche Güter und Infrastruktur bereitstellt, an denen jede:r teilhaben kann (Amlinger und Nachtwey, 2025; Nullmeier, 2026). Der Ansatz der Verteilungsgerechtigkeit (Kasten ­2.2-1; Empfehlungen Kap. 2.3.1 zur Reduzierung von Ungleichheit) steht nicht im Widerspruch zur Empfehlung, dem Nullsummendenken entgegenzuwirken. Staatliche Einnahmen, beispielsweise aus neuen Steuern (Kap. 2.3.1), dienen nicht nur der Umverteilung bestehender Mittel, sondern können durch Investitionen in Infrastruktur, Bildung oder Innovation auch die gesamtwirtschaftliche Wertschöpfung und damit die insgesamt verfügbaren Mittel erhöhen. Langfristige Wohlfahrtsgewinne bedeuten folglich, dass aus Umverteilung mehr als die Summe seiner Teile resultieren kann (Fratzscher, 2024).

2.3.4.2 Verbindende politische Kommunikation durch hoffnungsspendende Zukunftsgeschichten Hoffnungsspendende Zukunftsnarrative und identifikationsstiftende Angebote helfen, positive Emotionen zu aktivieren und ein hoffnungsvolles Zukunftsbild zu entwerfen (Hoffmann et al., 2025). Sie sollten neben verlässlichen Informationen und Transparenz eine wichtige Komponente einer politischen Kommunikation des Zusammenhalts sein. Sie stehen damit im Gegensatz zu Narrativen, die z. B. Umweltpolitik als Bedrohung für Wohlstand und Gerechtigkeit darstellen. > Berücksichtigt man, dass Kommunikation immer mit Emotionen verbunden ist (Urner, 2024), sind vor allem „Hoffnungserzählungen gegen Angstgeschichten“ (Hillje, 2024) eine wichtige Kommunikationsstrategie. Angstmachende Botschaften generieren zwar Aufmerksamkeit, wirken für gesellschaftliches Handeln aber lähmend. Dagegen führen Emotionen der Verbundenheit (der Menschen untereinander und mit der Natur bzw. mit nicht-menschlichen Akteuren) eher zu kollektivem Handeln, das potenziell transformativ anstatt lähmend wirkt (Nightingale et al., 2021). > Für politische Kommunikation ist es deshalb relevant, dass Selbstwirksamkeit nicht nur physischen Raum hat, sondern auch kommunikativ ermöglicht wird. Zukünfte sollten als hoffnungsvoll und offen dargestellt werden. Es braucht das von Gefühlen der Zuversicht geprägte „unseren Kindern wird es einmal besser gehen“. Momentan weicht dies aber zunehmend einem Gefühl der Zukunftslosigkeit. Daraus entsteht eine gefühlte Einschränkung der Autonomie, die mit der realen Erfahrung zusammenwirkt, dass wirtschaftlicher Aufstieg durch Leistung nicht real ist. Dies bedingt Gefühle von Wut, Angst und Ressentiment. > Es gilt, Zukunftswege wieder zu öffnen und vielfältige Möglichkeiten der Selbstwirksamkeit in der Zukunftsgestaltung aufzuzeigen. Dazu sind nicht nur die Bearbeitung sozialer und ökonomischer Probleme zentral (Kap. 2.3.1), sondern auch die kommunikative Begleitung durch Politiker:innen mit verbindenden Narrativen. > Hoffnungsspendende Visionen des zukünftigen Zusammenlebens in Gesellschaften sowie zwischen Menschen und Umwelt schaffen Zielbilder, die die Schwierigkeiten bei der Transformation überwinden helfen können. > Ergänzend kann klare, verständliche und glaubwürdige Kommunikation politischer Entscheidungen helfen, populistischen Vereinfachungen entgegenzutreten (Hoffmann et al., 2025). 35


2 Gesellschaftlicher Zusammenhalt stärkt Sicherheit

> In Zeiten gesellschaftlicher und politischer Umbrüche braucht es mehr denn je eine Abkehr von „mit dem Finger aufeinander zeigen“ und stattdessen eine klare Benennung und Übernahme von Verantwortung (Teichler und Gundert, 2025: 128). > Welches Narrativ in welchem Fall passend ist, sollte in der politischen Kommunikation genau geprüft und getestet werden (Hoffmann et al., 2025). Für adressa­ ten­gerechte Ansprache ist es wesentlich, die Zielgruppen mit ihren Emotionen kennenzulernen (Hoffmann et al., 2025). Am Beispiel von Naturschutzkommunikation und Ethik hält Eser (2016) fest, dass Emotionen ernst genommen und nicht mit Forderungen einer Versachlichung abgetan werden sollten. Verschiedene Zukunftsvisionen und Transformationspfade auf dem Weg dorthin können mittels angepasster Sprache über eine Vielzahl von Kommunikationskanälen eine Bandbreite von sozialen Gruppen erreichen und sie in eine Debatte um diese Transformationspfade einbinden. > Über die hoffnungsspendenden Zukunftsnarrative hinaus ist es für eine verbindende statt spaltender Kommunikation wichtig, Rücksicht und Respekt gegenüber den Menschen und ihren alltäglichen individuellen Herausforderungen und Erfahrungen in der Gegenwart auszudrücken und ihre sozioökonomischen Realitäten anzuerkennen (Teichler und Gundert, 2025: 128).

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nen, z. B. mittels einer Rahmung von Zukunftsperspektiven, Chancengerechtigkeit, Schutz der Familie und eine gesunde Umwelt. Wenn Menschen sich in einer politischen Vision wiedererkennen und Wertschätzung erfahren, steigt die Chance, dass sie beginnen, die Veränderung selbst mitzugestalten, dadurch ihre Angst vor Veränderungen verlieren und Klimaund Umweltpolitik unterstützen.

2.3.5 Übergreifende Empfehlungen für Sicherheit

Die integrierte Sichtweise auf Sicherheitsrisiken aus diesem Kapitel lässt übergreifende und weiterführende Empfehlungen für mehr Sicherheit zu. > Die Mittel für Extremismusprävention sollten nicht weiter gekürzt werden. Autokratische Kräfte nutzen Unsicherheit und Unzufriedenheit gezielt für die Stärkung ihrer eigenen Agenda und bringen Polarisierung voran. Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist es wichtig, Bildung zu nachhaltiger Entwicklung und Demokratie über alle Altersgruppen hinweg zu fördern. Demokratie und Transformation sollten zudem im Alltag erfahrbar gemacht werden. Besonders junge Menschen müssen als wichtiger Bestandteil der Gesellschaft anerkannt, gefördert und kommunikativ adressiert werden. 2.3.4.3 > Der Nationale Sicherheitsrat darf laut seiner Geschäftsordnung externe Expert:innen zur Beratung heranDas „Wir“ stärken, Vielfalt betonen Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt kommt es ziehen. Diese Expert:innen sollten Vertreter:innen aus sowohl darauf an, durch politische Kommunikation ein den Gesellschafts- und Sozialwissenschaften umfassen, die die im vorliegenden Kapitel aufgeführten Probleme Wir-Gefühl „von oben“ zu erzeugen (also ein inklusives gesellschaftliches Narrativ durch politische Entscheiin Sicherheitsstrategien integrieren können. Die natidungsträger:innen; Leininger 2025, persönliche Komonale Sicherheitsstrategie sollte zudem Aspekte des munikation), als auch darauf, das Gefühl des Zusamgesellschaftlichen Zusammenhalts behandeln und menhalts mittels Partizipation und Begegnungsräumen Personen in vulnerablen Situationen inkludieren. erfahrbar zu machen und ein Wir-Gefühl „von unten“ zu ermöglichen. Dabei geht es nicht um die Homogenisierung vielfältiger Gruppen, die unterschiedliche Chancen 2.4 Forschungsempfehlungen und Herausforderungen verschleiert. > Das „Wir“ sollte inklusiv und wertegeleitet sein. Beispielsweise kann die Jugend klar als wichtiger Teil der Um gesellschaftlichen Zusammenhalt gezielt zu fördern, Gesellschaft adressiert und das „Wir“ unabhängig von sollte untersucht werden, welche Dynamiken soziale und Merkmalen wie Herkunft oder Aussehen definiert politische Polarisierungsprozesse untereinander entfalten. werden. Es gilt, Homogenisierung sowohl für identi- Dies umfasst auch die systematische Erhebung formaler täre Merkmale zu vermeiden (z. B. Herkunft), als auch und informeller Strategien und Praktiken (inklusive Forfür politisch-ideologische Merkmale, bei denen bei- men der Desinformation) antipluralistischer Kräfte im spielsweise Menschen aufgrund von Haltungen zu Unterwandern und systematischen Schwächen demokrabestimmten Themen gegeneinander ausgespielt wer- tischer Institutionen und Strukturen. Diese empirischen den (Befürworter:innen vs. Gegner:innen). Untersuchungen sind eine wichtige Grundlage, um gezielt > Es bedarf aus Sicht des WBGU einer politischen Kom- demokratische Wehrhaftigkeit und Resilienz von Gesellmunikation, die Werte transportiert, mit denen sich schaften erhalten und stärken zu können. Dies bedarf der ganz unterschiedliche Menschen identifizieren kön- gezielten Forschungsförderung auf Bundesebene.


Forschungsempfehlungen 2.4

2.4.1 Forschung zur Schnittstelle von Sozial- und Umwelt- und Klimapolitik

kungen solcher Steuern auf die Steuerbasis, also auf Steuervermeidung, Steuerhinterziehung oder Abwanderung der Vermögenden ins Ausland, sowie zu wirksamen Steuerdurchsetzungsmechanismen. Dabei > Es bedarf mehr Forschung zu der Frage, inwiefern es sollten insbesondere Anpassungsreaktionen der InhaLändern bereits gelingt, soziale und umweltpolitische ber großer Vermögen betrachtet sowie internationale Ziele miteinander zu verknüpfen, vor allem unter den Erfahrungen und das Potenzial internationaler Minsich schnell verändernden globalen politischen Rahdestbesteuerungs- und Datenaustauschabkommen menbedingungen. Zusätzlich können integrierte Früheinbezogen werden. warnsysteme erforscht werden, die vorausschauendes > Zum anderen sollten Auswirkungen einer möglichen politisches Handeln ermöglichen (Teilgutachten 1). Abwanderung vermögender Menschen auf individuelle Unternehmensstandorte, Investitionen, lokale > Außerdem sollte mehr Wissen darüber generiert werden, welche sozialökonomisch ausgleichenden MaßWertschöpfung und Beschäftigung untersucht werden nahmen zur Stärkung der Zugangschancen bereits sowie deren makroökonomische Effekte, nachdem lokal umgesetzt werden und wie erfolgreich bzw. andere Unternehmen auf mögliche Reduktionen oder wirksam diese sind, z. B. bei Investitionen von GewinAbwanderungen reagiert haben. nen aus Transformationsprojekten in Infrastruktur > Komplementär sollten Maßnahmen, die den Verund Daseinsvorsorge. mögensaufbau unterer und mittlerer Einkommensgruppen fördern, weiter erforscht werden (SVR Wirt> Um finanzielle Investitionen in eine klima- und umweltgerechte Transformation zu fördern und eine schaft, 2025). zusätzliche Lenkungswirkung direkt auf Anlageebene > Auch eine Reform der Erbschaftsteuer in Deutschland zu erreichen, sollten weitere Maßnahmen geprüft und sollte wissenschaftlich informiert und die Steuer nach hinsichtlich ihrer Voraussetzungen und Wirkungen ihrer Einführung wissenschaftlich evaluiert und ggf. erforscht werden. Ein Beispiel ist die Einführung einer weiterentwickelt werden. Ein direkter empirischer „carbon wealth tax“ (Neves et al., 2024). Vergleich der Effekte von Erbschaft- und Vermögensteuern fehlt bisher (Schratzenstaller, 2025).

2.4.2 Forschung zu Maßnahmen zur Reduktion von Vermögensungleichheit

2.4.3 Forschung zu Bildungsfinanzierung und Auswirkungen von Bildungsinvestitionen

Bisherige Forschung legt nahe, dass eine Verringerung wirtschaftlicher Ungleichheit nicht nur aus verteilungs- > Es bestehen erhebliche Wissenslücken hinsichtlich der politischen Gründen, sondern auch zur Förderung ökoAusgestaltung, Übertragbarkeit und langfristigen Wirlogischer Nachhaltigkeit und gesellschaftlicher Stabikungen bedarfsorientierter Finanzierungsmodelle über lität wirksam sein kann (Kap. 2.2.1). Ungleiche Eineinzelne Bildungsbereiche hinaus. Es bedarf daher kommens- und Vermögensverteilungen können unter weiterer Forschung zur Entwicklung, E ­ valuation und anderem durch das Steuersystem beeinflusst werden Weiterentwicklung einer bedarfsorientierten Ressour(Kap. 2.2.1.1). Um ökonomischen Ungleichheiten entcensteuerung entlang der gesamten Bildungsbiografie. gegenwirken, den Staat effizient zu finanzieren und Die Fähigkeit des Bildungssystems, aus Erfahrungen auch sehr wohlhabende Menschen entsprechend ihrer zu lernen, wird künftig zu einer zentralen VorausLeistungsfähigkeit besteuern zu können, empfiehlt setzung für seine Anpassungs- und Innovations­ fähigkeit. Bislang ist jedoch wenig darüber bekannt, der WBGU neben einer Reform der Erbschaftsteuer (Kap. 2.3.1.2) weitere Forschung zur Vermögensteuer: welche institutionellen und g­ overnancebezogenen Voraussetzungen dazu beitragen, erfolgreiche Maß> Es besteht eine Datenlücke zur Vermögensverteilung nahmen zu verstetigen, weniger wirksame Ansätze in Deutschland (SVR Wirtschaft, 2025). Vermögensbezogene Daten sollten behördlich erhoben und dafür zu beenden und evidenzbasierte Steuerungsprozesse die administrativen Strukturen und der Datenausdauerhaft zu verankern (Autor:innengruppe Biltausch mit anderen Ländern verbessert werden. dungsberichterstattung, 2026). Der WBGU empfiehlt daher, die institutionellen Bedingungen einer lernen> Vermögensteuern können staatliche Finanzierungsspielräume erhöhen und Vermögensungleichheit den Bildungsfinanzierung und Förderpolitik systereduzieren, aber auch Ausweichreaktionen auslösen. matisch zu erforschen. Um Vermögensteuern ökonomisch effizient zu gestal- > Bildungsinvestitionen entfalten ihre Wirkungen weit ten, braucht es zum einen weitere Forschung zu Wirüber das Bildungssystem hinaus und tragen zur

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2 Gesellschaftlicher Zusammenhalt stärkt Sicherheit

I­ nnovationsfähigkeit, zum gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie zur demokratischen Resilienz bei. Diese mittel- und langfristigen gesellschaftlichen Erträge werden bislang jedoch nur unzureichend erfasst und in politischen Entscheidungsprozessen berücksichtigt. Es bedarf daher weiterer Forschung zu den gesamtgesellschaftlichen Wirkungen von Bildungsinvestitionen und ihrer Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit von Gesellschaft und Wirtschaft.

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auf die lokale Akzeptanz auswirken. Der Erfolg finanzieller Beteiligungsformen erweist sich als sehr regional- und kontextspezifisch (Buchholz und Huge, 2014). Mit spezifischerer Datenerhebung über die Bedingungen für das Gelingen verschiedener Optionen der ökonomischen Beteiligung an Windenergieprojekten könnte man sich dieser Frage nähern und die Angebote besser auf einzelne Gemeinden zuschneiden. Es sollte untersucht werden, wie die Bildung von Energie­ genossenschaften und gemeinnützigen Körperschaften (gGmbH, gAG) im Bereich der erneuerbaren Ener2.4.4 gien weiter gezielt gefördert werden können. Forschung zur Stärkung von Beteiligung > Zusätzlich ist die Stärkung der Co-Kreation von Wisund Kommunen sen und Citizen Science hilfreich, um neben klassischen Forschungsansätzen mehr Praxiswissen in > Eine starke Kommune kann mit engagierten Menwissenschaftliche Analysen einfließen zu lassen und schen vor Ort demokratische Strukturen ausbauen, so die gelebte Realität der von Sicherheitsrisiken Beteiligung verbessern und so Demokratie erfahrbar betroffenen Menschen besser zu integrieren (von Gönner et al., 2023; von Gönner et al., 2024). Dies machen. Sie liefert damit die Grundlage für alle nachfolgenden Ebenen. Für die Skalierung nach oben sollte könnte erreicht werden, indem die Möglichkeit einer die Vernetzung zwischen Kommunen besser erforscht Co-Kreation von Wissen in der Beantragung von werden. Welche Leuchtturm-Kommunen gibt es? Wie öffentlichen Forschungsgeldern angeregt und abgekönnen Kommunen voneinander lernen in Bezug auf fragt wird. Es zeigt sich, dass aktives gemeinsames erfolgreiche Teilhabe zur Energiewende? Wie kann Forschen zu besserem Verständnis (Turrini et al., Peer Learning für sozialökologische Stadtpolitik 2018) und auch stärkerer Selbstwirksamkeit führen unterstützt werden? Wie können internationale Städkann (von Gönner et al., 2024), sowie das Vertrauen tepartnerschaften im gegenseitigen Lernprozess rund in Wissenschaft stärken kann. um sozialökologische Themen durch die Bundesregierung unterstützt werden? Da Kommunen je nach spezifischem Kontext unterschiedliche Probleme 2.4.5 haben, sollte im Bereich des Peer Learning nicht nur Forschungsempfehlung zur politischen nach nationalen Beispielen guter Praxis gesucht wer- Kommunikation den, sondern auch international. > Konkret fehlen empirische Erhebungen über die Wir- > Emotionalität bietet zahlreiche Anknüpfungspunkte kung der in den zurückliegenden Jahren auf Landesfür weitergehende Forschung in unterschiedlichen ebene geschaffenen Akzeptanz- und BeteiligungsgeDisziplinen, vor allem in Zusammenhang mit der setze (Kasten 2.3-1), wobei in Einzelfällen Erfahrungen Umsetzung von Transformation (Nightingale et al., zur dadurch bewirkten Steigerung der Akzeptanz für 2021). Dazu zählen Fragen zur Wirtschaft als „emoerneuerbare Energien auf lokaler Ebene vorliegen. tionale Projekte“, z. B. wie Konsumverhalten und Systematische Erhebungen in den Kommunen könnten Wettbewerbs- oder Marktlogiken den ökologischen zeigen, ob die rechtliche Steuerung den erhofften und sozialen Umbau der Wirtschaft und Gesellschaft Zweck der Akzeptanzsteigerung erreicht. Darüber hinemotional befördern oder blockieren (Gonzálezaus könnte untersucht werden, ob die Gesetze dazu Hidalgo und Zografos, 2020). beitragen, die Förderung erneuerbarer Energien vor > Zudem sollte das Zusammenwirken der Nutzung von Ort wirksam mit der Daseinsvorsorge in den KommuEmotionen in politischen Debatten mit Desinformanen zu verknüpfen, sodass sich für die Bürger:innen tion näher untersucht werden. Wie wirkt Desinformation genau und welchen Anteil hat sie an polarieine messbare Aufwertung der Lebensqualität ergibt. sierten Debatten? Die aktuelle Forschung kommt in > Bisher gibt es zu wenig Wissen darüber, welche Formen der finanziellen Beteiligung am besten geeignet sind, diesen Fragen noch nicht zu endgültigen Befunden (Matlach und Janulewicz, 2021; Kaiser 2019 in um die Akzeptanz von Windenergieprojekten im Speziellen und Transformationspolitik im Allgemeinen zu Forchtner, 2019; Rau und Stier, 2019; Weisskircher steigern. Es bedarf sowohl bei Wind- als auch Solarund Diermeier, 2025). Um den Wirkzusammenhang energie mehr Forschung zu der Frage, wie unterschiedbesser zu verstehen, wäre es zentral, dass soziale liche Teilhabeinstrumente und finanzielle Anreize sich Medien-Plattformen Nutzungsdaten bereitstellen.


2.5 Fazit Gesellschaftlicher Zusammenhalt ist für integrierte Sicherheit und zur Abwehr von Sicherheitsrisiken wie Klimakrise, Biodiversitätsverlust, Verschmutzung und antidemokratischen Entwicklungen grundlegend. Diese Bedrohungen sind nicht durch einmalige Handlungen oder Maßnahmen zu beseitigen. Aufgrund der unterschiedlichen Zeitlichkeiten der Auswirkungen von Sicherheitsbedrohungen sind langfristige Krisenbekämpfungsmaßnahmen erforderlich. Für deren Umsetzung braucht es Vertrauen, gesellschaftliche Akzeptanz und Legitimität demokratischer Entscheidungen. Die Bedrohungsursachen für demokratische Handlungsfähigkeit und Nachhaltigkeit überschneiden sich und können trotz punktuell bestehender Zielkonflikte gemeinsam bearbeitet werden. Dieses Kapitel zeigt zudem, dass Sicherheit selbst zentraler Grundbaustein für das Leben einzelner Menschen wie auch für gesellschaftliches Zusammenleben ist. Dabei ist Sicherheit mehr als die Abwesenheit von Gewalt und Krieg. Zu ihr gehören auch der Schutz grundlegender Bedürfnisse wie Autonomie, Selbstwirksamkeit und Gruppenzugehörigkeit sowie der Schutz von Menschenrechten wie Nahrung und körperliche und mentale Gesundheit. Es gibt mehrere Ansatzpunkte, um Gesellschaften sicherer (also auch wehrhafter und resilienter) und nachhaltiger zu gestalten: durch Reduzierung von sozioökonomischer Ungleichheit, durch zukunftsfähige und gut finanzierte Bildungssysteme, durch Stärkung von Beteiligung und durch verbindende Kommunikation. Eine integrierte Sicherheit ist nur vollständig, wenn die Rolle von Menschen und ihr gesellschaftlicher Zusammenhalt als Grundlage für Demokratie und Klima- sowie Umweltpolitik anerkannt werden – also menschliche Sicherheit Teil integrierter Sicherheit ist.

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Fazit 2.5

Literatur

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51


Kästen Kasten 2.1-1 Kasten 2.1-2 Kasten 2.2-1 Kasten 2.2-2 Kasten 2.2-3 Kasten 2.2-4 Kasten 2.2-5 Kasten 2.3-1

Gesellschaftlicher Zusammenhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Vernachlässigung junger Menschen in Gesellschaft und Politik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Umweltgerechtigkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Proteste gegen Windenergieausbau weltweit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Erhebung von Vermögensowie Erbschaft- und Schenkungsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Bürgerenergie: Beispiel für wirksame Beteiligung und demokratische Selbstbestimmung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Akzeptanzsteigerung durch Öffentlichkeits­beteiligung beim Windenergieausbau in Deutschland? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Akzeptanzsteigerung durch finanzielle Teilhabe von Bürger:innen und Gemeinden an Windenergieanlagen?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Tabellen Tabelle 2.2-1 Tabelle 2.3-1

Auflistung der Probleme, die Kritiker:innen bei Beteiligungsprozessen zur Energiewende wahrnehmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Leitprinzipien für gute Beteiligung... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

Abbildungen Abbildung 2.1-1

Abbildung 2.2-1 Abbildung 2.2-2 Abbildung 2.2-3 Abbildung 2.2-4 Abbildung 2.3-1

Die Erosion gesellschaftlichen Zusammenhalts und die Konflikte in der Debatte zur Umsetzung der Umwelt- und Klimapolitik führen zur Erosion integrierter Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Schlaglichter auf Umfragen zu Klimawandel und Transformationspolitik weltweit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Dimensionen der Umweltgerechtigkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Zusammensetzung der Nettovermögen in Deutschland nach Haushaltsvermögensgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Übersicht der Bevölkerungsgruppen mit unterschiedlichen Einstellungen in Energiewendekonflikten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Ungleiche Belastungen im Kontext des Klimawandels und Möglichkeiten zu deren Ausgleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

XI


Akronyme

AEE Agentur für Erneuerbare Energien AfD Alternative für Deutschland BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz BMBFSFJ Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend BMF Bundesministerium der Finanzen BMUV Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung BMUKN Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit BNE Bildung für nachhaltige Entwicklung BVerfG Bundesverfassungsgericht BvF Verfahrensregister für abstrakte Normenkontrollen beim Bundesverfassungsgericht BWE Bundesverband WindEnergie CO2 Kohlenstoffdioxid COVID Corona Virus Disease dena Deutsche Energie-Agentur GmbH DKJS Deutsche Kinder- und Jugendstiftung EEErtrBetG Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz Sachsen EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz EU Europäische Union EU ETS-2 Zweite Phase des europäischen Emissionshandels FÖJ Freiwilliges ökologisches Jahr ForumZFD Forum Ziviler Friedensdienst G20 Gruppe der Zwanzig (Industrieländer der G7, Schwellenländer der O-5, EU) GG Grundgesetz GembeteilG M-V Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern HW Heimatwurzeln e.V.: Bürgerlicher Klimaschutz IKND Initiative Klimaneutrales Deutschland IPSOS Institut Public de Sondage d’Opinion Secteur Französisches Marktforschungsunternehmen LENK Bayerische Landesagentur für Energie und Klimaschutz SenMVKU Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt MWFK Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Brandenburg ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr OECD Organisation for Economic Co-operation and Development Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung PCB Polychlorierte Biphenyle SDGs Sustainable Development Goals Ziele für nachhaltige Entwicklung SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands

XII


StM Staatsministerium SVR Wirtschaft Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung UBA Umweltbundesamt UmwRG Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz UN United Nations Vereinte Nationen UNDP United Nations Development Programme Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen UNECA United Nations Economic Commission for Africa Wirtschaftskommission für Afrika der Vereinten Nationen WM MV Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern ZKS Zukunft KlimaSozial

Glossar Das Glossar findet sich online unter www.wbgu.de/hg-sicherheit-glossar Es wird sukzessive mit dem Erscheinen der folgenden Teilgutachten weiterentwickelt.

XIII


Danksagung Der Beirat dankt allen externen Expert:innen für die Zuarbeit und wertvolle Unterstützung. Während eines Fachgesprächs am 10.10.2025 hatte der Beirat Gelegenheit zum Austausch mit Prof. Dr. Jakob Edler (Fraunhofer-Institut für System- und Innovations­forschung, Karlsruhe), Dr. Enrico Fels (Center for Advanced Security, Strategic and Integration Studies, Universität Bonn), Prof. Dr. Nina Kolleck (Professur für Erziehungs- und Sozialisationstheorie, Universität Potsdam), Dr. Julia Leininger (German Institute of D ­ evelopment and Sustainability – IDOS), Associate Prof. Dr. Albert ­Norström (Stockholm Resilience Centre) und Dr. Delf Rothe (­Institut für Friedensforschung und Sicher­heitspolitik, Universität Hamburg). Am 13.10.2025 erhielt der Beirat wertvolle Einblicke in die Expertise von Dr. Manès Weisskircher (­Institut für Politikwissenschaften, Technische Universität Dresden). Während einer Anhörung erhielt der Beirat am 24.10.2025 wichtige Anregungen von Eva E ­ ichenauer (Fachagentur Wind und Solar) und Prof. Dr. Bernd ­Sommer (Professur für Umweltsoziologie mit dem Schwerpunkt Transformationsforschung, Technische Universität Dortmund).

XIV

Darüber hinaus möchte der Beirat jenen Personen danken, die durch Gespräche, Kommentare, Beiträge, Beratung, Recherche oder Peer Reviews einzelner Teile des Gutachtens dem Beirat wertvolle Dienste erwiesen haben: Dr. Mauricio Böhl (German Institute of Development and Sustainability – IDOS), Prof. Dr. Markus Löwe (German Institute of Development and Sustainability – IDOS), Dominique Pannke (Koordinierungsstelle des Kooperationsverbundes Demokratische Konflikt­ beratung).


Mitglieder des WBGU Prof. Dr.-Ing. Jörg E. Drewes (Co-Vorsitzender) Leiter des Lehrstuhls und der Versuchsanstalt für Siedlungswasserwirtschaft an der Technischen Universität München. Prof. Dr. Anna-Katharina Hornidge (Co-Vorsitzende) Direktorin des German Institute of Development and Sustainability (IDOS) und Professorin für Globale Nachhaltige Entwicklung an der Universität Bonn. Prof. Dr. Aletta Bonn Leiterin des Departments Biodiversität und Mensch am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Leipzig und Professorin für Ökosystemleistungen an der Universität Jena im Rahmen des Deutschen ­Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) Halle-Jena-Leipzig. Prof. Dr. Kai Maaz Geschäftsführender Direktor des DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation und Professor für Soziologie mit dem Schwerpunkt Bildungssysteme und Gesellschaft an der Universität Frankfurt am Main. Prof. Dr. Karen Pittel Direktorin des Zentrums für Energie, Klima und Ressourcen des ifo Instituts, Leibniz-Institut für ­Wirtschaftsforschung und Professorin an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Otto Pörtner Professor und Senior Advisor am Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeres­forschung in Bremerhaven. Prof. Dr. Sabine Schlacke Professorin für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungs- und Umweltrecht an der Universität Greifswald und geschäftsführende Direktorin des Instituts für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS). Prof. Dr. Claudia Traidl-Hoffmann Professorin für Umweltmedizin an der Universität Augsburg, Direktorin des Instituts für Umweltmedizin bei Helmholtz Munich sowie Direktorin des Instituts für Umweltmedizin und Integrative Gesundheit, Universitätsklinikum Augsburg. Prof. Dr. Joscha Wullweber Heisenberg-Professor für Politics/Political Economy, Transformation and Sustainability an der Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft der Universität Witten/Herdecke und Direktor des International Center for Sustainable and Just Transformation [tra:ce]. Wissenschaftlicher Stab der Geschäftsstelle: Dr. Julia Behrens; Dr. Mareike Blum; Dipl.-Phys. Astrid Dähn; Tallulah Gundelach, M. Sc.; Dr. Marion Schulte zu Berge (Generalsekretärin); Dr. Astrid Schulz (stellver­tretende Generalsekretärin); Dr. Jan Siegmeier; Studentischer Mitarbeiter: Tom Puhlmann, M. Sc. Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen der Beiratsmitglieder: Dr. Kerstin Burghaus; Ass. iur. Catharina Caspari, M. A.; Verena Engelhardt, M. A.; Paula Haufe, M. A.; Magdalena Knabl, M. Sc.; Dr. Katharina Michael; Alexander Mitranescu, M. Sc.; Katharina Molitor, M. Sc.; Dr. rer. nat. Jürgen Orasche; Nikola Tietze, M. Sc. Assistenz, Systemadministration, Layout: Daniela Donadei, Dipl.-Designerin (FH); Viola Märtin, Dipl.-Kulturarbeiterin (FH); Mario Rinn, B. Sc.


Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) Der WBGU wurde 1992 im Vorfeld des Erdgipfels von Rio de Janeiro von der Bundesregierung als unabhängiges, wissenschaftliches Beratergremium eingerichtet. Der Beirat hat neun Mitglieder, die vom Bundeskabinett für eine Dauer von vier Jahren berufen werden. Der WBGU wird ­federführend gemeinsam durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt sowie das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare ­Sicherheit betreut. Er wird durch einen ­Interministeriellen Ausschuss der Bundesregierung begleitet, in dem alle Ministerien und das Bundeskanzleramt vertreten sind. Die Hauptaufgaben des WBGU sind: > globale Umwelt- und Entwicklungsprobleme zu analysieren und darüber in Gutachten zu ­ berichten, > nationale und internationale Forschung auf dem Gebiet des Globalen Wandels auszuwerten, > im Sinne von Frühwarnung auf neue Problemfelder hinzuweisen, > Forschungsdefizite aufzuzeigen und Impulse für die Wissenschaft zu geben, > nationale und internationale Politiken zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung zu ­beobachten und zu bewerten, > Handlungs- und Forschungsempfehlungen zu erarbeiten und > durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit das Bewusstsein für die Probleme des Globalen ­Wandels zu fördern.

9 783946 830122

ISBN 978-3-946830-12-2


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Teilgutachten 2: Gesellschaftlicher Zusammenhalt stärkt Sicherheit by WBGU - Issuu