Obwohl wir uns sicher sind, dass Sie bei Ihrer Arbeit sehr gewissenhaft und verantwortungsbewusst vorgehen, rufen wir alle Mitglieder auf, weiterhin die vorgeschriebenen
Sicherheits- und Hygienerichtlinien einzuhalten und diese dem Gast auch laufend zu kommunizieren. ab
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2 Vollversammlung 2020 3
Betriebsberatung
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ERV: Interessante Infos 5
SPID-Zugriff 5
Verdachtsfall? Was tun? 6
Steuerbonus: Bonus vacanze ..........8
FAQ zu Bonus vacanze 10
Kommunikation & Marketing
Messe HOTEL 2020 11
südtirol privat-Newsletter ................ 12
südtirol privat-Gadget 13
VPS unterwegs
VPS-Studienreise: Abgesagt 14
Sonstiges
Termine für Priatvermieter 16 Bild des Monats 16 Zitat des Monats 16
Grußworte der Präsidentin
Liebe Mitglieder,
trotz der vielen Befürchtungen im Vorfeld läuft die Sommersaison 2020 recht gut. Mit viel Sorgfalt und den nötigen Sicherheitsmaßnahmen bezüglich Covid 19 haben sich unsere Betriebe im ganzen Land auf die Gäste vorbereitet und ihnen so ein gutes Gefühl der Sicherheit vermittelt.
Das Corona-Virus wird uns wohl noch eine ganze Weile beschäftigen und vor manche Herausforderungen stellen.
Aus diesem Grund, liebe Mitglieder, gilt es weiterhin sehr vorsichtig zu bleiben und die Hygienebestimmungen des Landes genau einzuhalten, damit die Menschen, die bei uns Erholung suchen, diese Zeit unbeschwert erleben und genießen können.
Herzlichst
Ihre/Eure
Esther Mutschlechner-Seeber
Frau Karin Frasnelli 5 Apartments in Auer
Herrn Kurt Hofer
The View House - Goyen in Schenna
Frau Katharina Pallaoro Zum Sea in Tramin
Frau Marlene Perathoner
Mi Coa Dolomites Suites Apartments in St. Ulrich/Gröden
Herrn Patrick Rabanser Villa al Bosco in Wolkenstein/Gröden
Frau Martina Stocker
App. Martina in Sand in Taufers
Frau Elisabeth Unterfrauner Haus Moosanger in Feldthurns
Am Mittwoch, den 08. Juli 2020, fand im Rahmen einer Videokonferenz die virtuelle Vollversammlung des VPS statt. Auf diese Weise war es uns möglich, das erfolgreiche Geschäftsjahr 2019 zeitnah abzuschließen und uns voll auf die kommenden Herausforderungen zu konzentrieren.
Da das öffentliche Leben sowie weite Teile der Wirtschaftstätigkeit auf Anordnung der Zentral- bzw. Landesregierung heruntergefahren wurden und größere Zusammenkünfte von Menschen generell verboten sind, hat der Verwaltungsrat entschieden, sich der neuen vom Gesetzgeber zugelassenen Möglichkeiten zu bedienen und die anstehende Vollversammlung zur Bilanzgenehmigung mit Videokonferenz und einem von der Genossenschaft bzw. vom Verwaltungsrat benannten Vertreter abzuwickeln.
Vertreter der Mitglieder
Nachdem die Anwesenheit aller Verwaltungsräte bestätigt wurde, teilte Heidi Dr. Puff, als Vertreter der Mitglie-
der, mit, dass sie vorab über die eigene Mailbox bzw. im Postfach am Sitz der Genossenschaft die eingegangenen Vollmachten eingesammelt und diese auf ihre Gültigkeit bzw. Teilnahmeberechtigung geprüft habe. Daraus gehe hervor, dass von den 13 eingegangenen Vollmachten 13 gültig sind.
Bilanzgenehmigung 2019
Anschließend wurde der Tätigkeitsbericht 2019 sowie die Tätigkeitsvorschau 2020 vorgelesen und genehmigt.
Auf Ersuchen der Präsidentin stellte die Geschäftsführerin, Heidi Dr. Puff, die Bilanz zum 31.12.2019 anhand von Zahlen, Daten und Fakten vor.
Sie wies darauf hin, dass die Bilanz nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erstellt worden ist. Der Jahresabschluss 2019 wird somit von der Vollversammlung genehmigt, wobei in Summe 21 dafür, 0 dagegen gestimmt und sich 0 der Stimme enthalten haben. Die Präsidentin stellt damit fest, dass der Jahresabschluss der Genossenschaft mit der erforderlichen Mehrheit genehmigt wurde. In der Folge wurde über die Verwendung des Reingewinns beschlossen.
Gedankenaustausch
Weiters wurde im Anschluss gemeinsam mit den Verwaltungsräten über die aktuelle Situation und anfallende Projekte gesprochen.
Covid-19 Kommunikation
Sicherheitsupdate
Obwohl wir uns sicher sind, dass Sie bei Ihrer Arbeit sehr gewissenhaft und verantwortungsbewusst vorgehen, möchten wir die Gelegenheit nutzen, um Sie nochmals auf die laufenden Hygienebestimmungen in Bezug auf Covid-19 hinzuweisen. Zudem möchten wir Sie aufrufen, auch weiterhin die vorgeschriebenen Sicherheits- und Hygienerichtlinien einzuhalten und diese dem Gast auch laufend zu kommunizieren.
Neben den Leitfaden, welchen wir Ihnen im VPS-Mitgliederbereich (www. vps.bz.it) hinterlegt haben, hat die IDM hilfreiche Erklärvideos rund um die Sicherheitsmaßnahmen in Zeiten von COVID-19 ausgearbeitet. Diese Videos wurden im Zuge eines IDM-Newsletter Ende Juli an alle touristischen Betriebe, auch an Privatvermieter, gesendet und sollten von allen im Tourismus Beschäftigten angesehen werden.
VPS-Tipp
Sollten Sie den Newsletter der IDM mit den verlinkten Videos NICHT erhalten haben oder nicht mehr vorliegen haben, so können Sie diese unter folgender E-Mail Adresse anfordern: marketing@idm-suedtirol.com.
Sicherheit kommunizieren
Wie bereits informiert, besteht des Öfteren noch Unsicherheit bei der schlussendlichen Buchung der Gäste. So geht es in erster Linie darum, dem Gast Sicherheit zu kommunizieren. Denn Sicherheit steht einer Umfrage der Plattform Appinio zufolge bei deutschen Urlaubsgästen an oberster Stelle.
VPS-Tipp
Hierzu haben wir einige Vorschläge zur Kommunikation zusammengestellt:
Wir empfehlen in der Kommunikation mit dem Gast (E-Mail-Verkehr, Website…), auf Ihre Sicherheitsmaßnahmen hinzuweisen, damit dem Gast das Unsicherheitsgefühl genommen wird und schlussendlich einer beruhigten und sicheren Buchung und Anreise nichts im Wege steht. 1 2 3
Verdeutlichen Sie, welche Maßnahmen Sie zum Schutz und zur Sicherheit des Gastes durchführen.
Einleitung
Bei der Einleitung ist es wichtig, bereits auf Ihr Bemühen, um die Gesundheit der Gäste hinzuweisen. Nachstehend ein Textvorschlag:
„Mit eigenen Sicherheitsmaßnahmen bemühen wir Südtiroler uns, Ihnen ein sicheres Urlaubserlebnis zu bieten. Damit Sie sich bei Ihrem nächsten Aufenthalt noch wohler fühlen, schaffen wir Raum für Sie: So unbeschwert wie möglich, so sicher wie nötig!“
Weitere Textbausteine finden Sie unter toolbox. idm-suedtirol.com; Passwort: alleswaswirlieben
Generelle Regeln
Verweisen Sie auch immer auf die generellen Regeln für einen Urlaub in Südtirol, indem Sie z. B. auf die offizielle Südtirol-Seite https://www.suedtirol.info/de/informationen/coronavirus verlinken.
Eigene Maßnahmen
Auch wenn es für Sie selbstverständlich erscheint, sagen Sie dem Gast, auf welche Maßnahmen zur Sicherheit im eigenen Haus, wie z. B. Desinfektionsspray, Seifen (kleine Tuben) im Bad, Hinweisschilder… Sie Wert legen. Was genau, tun Sie für die Sicherheit der Gäste?
Machen Sie in Angeboten und Reservierungsbestätigungen auf Ihr Sicherheitskonzept aufmerksam und geben Sie dem Gast das Gefühl, dass Sie sich schon im Vorhinein um alles gekümmert haben. Je mehr Sicherheit Sie dem Gast übermitteln, desto besser.
Vorteil: Südtirol
Weitere Hinweise auf den gesunden Urlaub in Südtirol mit lokalen Produkten, erholsamen Urlaub, Natur erleben… sind ratsam.
Europäische Reiseversicherung
Wenn Sie eine Konvention mit der Europäischen Reiseversicherung, kurz ERV, haben, dann verweisen Sie darauf. Die ERV hat COVID-19 als einen versicherter Stornogrund, wie jede andere unerwartete Erkrankung, aufgenommen (siehe Artikel dazu auf Seite 5).
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Social Media
Außerdem ist es ratsam Gäste zu animieren, ihr Urlaubserlebnis in Südtirol auf Social Media, wie Facebook, Instagram uws. zu teilen. So sehen auch potenzielle andere Gäste, wie sicher die Urlaubsdestination Südtirol ist und wie entspannt das Südtirol-Erlebnis 2020 sein kann.
7 Infomappe
Außerdem sollten Sie alle Informationen auch in der Gästemappe (falls vorhanden) ablegen und somit dem Gast über die Verhaltensregeln im Haus, in der Umgebung oder in der Gastronomie auf dem Laufenden zu halten.
VPS-Tipp
All diese Informationen können Sie auf Ihrer Website publizieren. So können viele Fragen von Vornhinein beantwortet werden.
Bieten Sie zudem weiterführende Links zu wichtigen Seiten an, damit sich Ihre Gäste ohne viel Aufwand gut informieren können.
VPS-Konvention
ERV: Interessante Infos
Um den Tourismus zu unterstützen hat sich die ERV – Europäische Reiseversicherung entschlossen, trotz Pandemiestatus laut WHO und obwohl Pandemie nirgendwo versichert ist, seit 29. Mai 2020 Covid-19-Erkrankungen wie jede andere unerwartete schwere Erkrankung zu versichern.
Ab 29. Mai 2020 ist COVID-19 ein versicherter Stornogrund, wie jede andere unerwartete Erkrankung. Das heißt. es wird von Seiten der ERV der bisherige Pandemieausschluss diesbezüglich nicht mehr angewendet.
Konkret bedeutet das...
Im Urlaubs Stornoschutz deckt die Europäische Reiseversicherung folgende Gründe bei einer Stornierung oder Reiseabbruch durch den Gast:
9 Erkrankung des Gastes an COVID-19
9 Erkrankung eines nahen Angehörigen oder einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Person an COVID-19 und die Anwesenheit des Gastes ist zu Hause dringend nötig
9 Fieber und Verdacht auf Corona, auch wenn das Testergebnis später negativ ist
9 Ein positives Testergebnis ohne Symptome
9 Ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt ist erkrankt und der Gast muss in Quarantäne
Kein Versicherungsschutz
Kein Versicherungsschutz hingegenbesteht:
9 wenn der Gast als Risikoperson eingestuft ist und daher aus Angst vor Ansteckung nicht reisen möchte
9 wegen einer behördlich vorsorglich verhängten Quarantäne bei Rückkehr ins Heimatland
9 Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund durch die Pandemie ausgelöster Kündigungen
9 Grenzsperren, behördlich verhängte Hotelschließungen, Lock Down durch die Regierung (-> Wegfall der Beherbergungsvertragsgrundlage = es dürfen keine Stornokosten seitens des Vermieters verrechnet werden)
Ihr Vorteil
9 Erleichterung bei neuen Buchungen
9 Angst vor möglichen Stornokosten wird dem Gast genommen
VPS-Tipp: Nutzen Sie diese Informationen für die Kommunikation mit Ihren Gästen, besonders wenn diese noch Bedenken bei der Buchung haben. So nehmen Sie den Gästen die Angst vor möglichen Stornokosten.
Digitale Identität
SPID Zugriff
Immer öfters wird man letzthin mit dem SPID konfrontiert. Darum empfehlen wir allen Mitgliedern, die digitale Identität (SPID) zu aktivieren.
Der SPID, öffentliches System für die digitale Identität, ermöglicht mit einer einzigen digitalen Identität (Benutzername/Passwort) Zugriff auf alle Online-Dienste der öffentlichen Verwaltungen und auf nationale Dienste, die auf dem PC, Tablet oder Smartphone nutzbar sind.
Aktivierung des SPID
Um den SPID einzurichten, gilt es, sich an einen Identity-Provider zu wenden und den eigenen SPID-Zugang entweder bei einem Schalter oder online zu erstellen. Es bestehen 2 Möglichkeiten der Aktivierung:
1. Die Erstellung und Aktivierung des SPID über PosteID. Diese erfolgt in zwei Schritten. Eine genaue Anleitung haben wir im Mitgliederbereich für unsere Mitglieder bereit gestellt (siehe https://www.vps. bz.it/fuer-mitglieder unter Dokumente – Themenbereich - Wichtige Dokumente).
2. All jene, die bereits eine digitale Identitätskarte, eine aktivierte Bürgerkarte oder eine digitale Unterschrift besitzen, können die Registrierung auch komplett online abwickeln: Bei der Identifizierung mittels digitaler Unterschrift muss ein Formular online ausgefüllt werden. Nachdem die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzhinweise bestätigt werden, muss das Antragsformular heruntergeladen und mit der digitalen Unterschrift unterzeichnet werden. Das unterschriebene Dokument muss wieder ins Portal hochgeladen und die Anmeldung anschließend bestätigt werden. Nach Abschluss der Registrierung erhält man eine E-Mail mit der Bestätigung der Aktivierung der Zugangsdaten.
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb hat in Zusammenarbeit mit dem HGV das Protokoll für das Vorgehen bei Auftreten eines Verdachtsfalles mit Symptomen bei Personen im Gastgewerbe erstellt. Dieses regelt den Umgang mit Personen, welche möglicherweise mit Covid-19 infiziert sind.
Vom Südtiroler Sanitätsbetrieb wurde speziell für die Meldung von Covid-19-Verdachtsfällen im Gastgewerbe die Nummer 337 1422707 eingerichtet, welche täglich zwischen 8 Uhr und 20 Uhr erreichbar ist.
HINWEIS: Diese Nummer gilt ausschließlich für Covid-19-Verdachtsfälle. Für andere medizinische Fragen müssen die Touristenärzte bzw. die Ärzte der Betreuungskontinuität kontaktiert werden.
Für dringende Notfälle ist weiterhin die Notrufzentrale 112 zu kontaktieren.
Was ist zu tun?
Wenn eine Person im Beherbergungsbetrieb (Gast, Mitarbeiter/in, Inhaber/in, mitarbeitendes Familienmitglied usw.) erhöhte Körpertemperatur hat und/oder Symptome einer Atemwegsinfektion und/oder Durchfall aufweist, muss dies unverzüglich, am besten telefonisch, der Betriebsleitung mitteilen. Jeder direkte Kontakt ist bis zur Abklärung zu vermeiden. Evtl. Beschäftigte des Betriebes müssen sofort die Arbeit einstellen bzw.
dürfen den Betrieb nicht betreten.
Meldung des Verdachtsfalls
Die Betriebsleitung kontaktiert umgehend die Nummer 337 1422707 des CovidÜberwachungsdienstes. Ein Mitarbeiter des Covid-Überwachungsdienstes klärt den Zustand der symptomatischen Person ab und erhebt die engen Kontaktpersonen des Verdachtsfalles. Zudem wird das zuständige Abstrich-Team informiert, welches innerhalb von 8 Stunden eine Visite vornimmt.
Je nach Bewertung der klinischen Situation, wird ein Abstrich für einen PCR-Test vorgenommen, dessen Ergebnis innerhalb des nachfolgenden Tages vorliegt. Das Personal des Covid-Überwachungsdienstes legt zudem fest, wie die möglicherweise infizierte Person zu betreuen ist.
Schutzmaßnahmen
Vom Zeitpunkt des Auftretens der Symptome bis zum Vorliegen des Ergebnisses des PCR-Tests muss jeder Kontakt mit der betroffenen Person
auf ein Minimum reduziert werden. Zudem müssen umgehend folgende Schutzmaßnahmen ergriffen werden:
• die betreffende Person muss eine chirurgische Maske tragen;
• die Kontakte mit anderen Personen sind zu vermeiden;
• die betreffende Person muss sich in das eigene Zimmer oder in einen abgegrenzten Raum begeben und die Tür schließen, wobei im Raum für eine angemessene natürliche Belüftung zu sorgen ist;
• das Umluftsystem ist nach Möglichkeit für die betroffenen Räume auszuschalten;
• etwaige dringend erforderliche Versorgungsleistungen an der möglicherweise infizierten Person sind von Personen zu erbringen, die die entsprechende persönliche Schutzausrüstung (Schutzsets) verwenden müssen;
• die möglicherweise infizierte Person muss die von ihr benutzten Papiertaschentücher, Abfallprodukte u. ä. direkt in einen wasserdichten Beutel geben; der Beutel wird vorschriftsgemäß entsorgt (doppelter Müllsack im Restmüll).
IDM Südtirol/Tiberio Sorvillo
Positiver PCR-Test
Ist das Ergebnis des PCR-Tests positiv, so werden Mitarbeiter/in, Inhaber/ in, mitarbeitende Familienmitglieder in die häusliche Isolierung zu Hause überstellt bis die Symptome vollständig abgeklungen sind und zwei negative PCR-Tests vorliegen. Gäste werden, sofern es keiner weiteren medizinischen Betreuung bedarf, vom Betrieb in ein eigenes vorgesehenes Quarantänezimmer verlegt, wo diese sich alleine aufhalten bis ein weiterer PCR-Test negativ ausfällt. Es wird dabei von Fall zu Fall individuell bewertet, ob eine Umsiedelung in das Krankenhaus, in eine Quarantäneeinrichtung bzw. die Rückfahrt nach Hause des positiv Getesteten und der engen Kontaktpersonen unter geschützten Voraussetzungen möglich ist.
Folgetests
Der erste Test nach dem positiven Ergebnis wird nach 11 Tagen gemacht, sofern keine Symptome vorliegen. Sollte dieser Test negativ sein, wird nach 2 Tagen der nächste Test durchgeführt. Bei einem zweiten positiven Test wird der nächste Test erst nach 7 Tagen gemacht.
Enge Kontaktpersonen
Die Mitarbeiter des Covid-Überwachungsdienstes holen Informationen über jene Personen ein, zu welchen die infizierte Person innerhalb des Beherbergungsbetriebs engen Kontakt hatte. Die engen Kontaktpersonen zur positiv getesteten Person werden für 14 Tage in Quarantäne gestellt. Diese müssen alle in einem Einzelzimmer untergebracht werden, mit Ausnahme minderjähriger Kinder. Es wird dabei von Fall zu Fall individuell bewertet, ob eine Umsiedelung in eine Quarantäneeinrichtung bzw. die Rückfahrt nach Hause unter geschützten Voraussetzungen möglich ist. Je nach Bewertung des Covid-Überwachungsdienstes wird auch bei den engen Kontaktpersonen ein PCR-Test durchgeführt.
Als enge Kontakte gelten z. B:
• Personen, die die infizierte Person ohne empfohlene Schutzausrüstung oder mit einer nicht geeigneten Schutzausrüstung direkt versorgt haben;
• Personen, die direkten, ungeschütz-
ten Kontakt mit den Sekreten der infizierten Person hatten (z. B. Personen, die ohne Handschuhe gebrauchte Papiertaschentücher berührt haben);
• Personen, die direkten körperlichen Kontakt mit der angesteckten Person (z. B. beim Händeschütteln) hatten;
• Personen, die direkten Kontakt (von Angesicht zu Angesicht) hatten oder sich zusammen mit der infizierten Person in einer Entfernung von weniger als 2 Metern voneinander min. 15 Minuten lang in einer geschlossenen Umgebung (z. B. in einem Fahrzeug oder in einem geschlossenen Raum) aufgehalten haben; Personen, die sich im selben Zimmer oder in derselben Wohneinheit aufgehalten haben, in der auch die infizierte Person übernachtet hat.
Schutzset
An der Rezeption müssen Schutzsets bereitgehalten werden, welche von Personen mit Covid-19-Symptomen und von jenen Personen zu verwenden sind, die sich um eine möglicherweise infizierte Person kümmern. Ein Set umfasst mindestens folgende Bestandteile:
• chirurgische Maske;
• Einweghandschuhe;
• Schutzmantel (für den Einmalgebrauch);
• Schuhüberzüge (für den Einmalgebrauch);
• Desinfektionsmittel/Desinfektionswischtücher für die Reinigung von Oberflächen;
• Einmalsäcke für die Entsorgung von Müll mit biologischen Gefahren.
Weitere Maßnahmen
Wird eine Infektion festgestellt, so wird vom Covid-Überwachungsdienst eine Umfeldanalyse durchgeführt und es werden je nach Ausmaß der Infektion adäquate Maßnahmen festgelegt wie etwa die Testung/Isolation enger Kontaktpersonen. Je nach Einschätzung der Infektionsgefahr können einzelne Zimmer bzw. Stockwerke bzw. der gesamte Betrieb zeitweilig geschlossen werden.
Beispiel: Wenn keine weiteren engen Kontakte festgestellt werden, so wird lediglich die Isolierung der Betroffenen und die Reinigung der Zimmer notwendig.
Wenn mehrere Gäste bzw. Mitarbeiter
infiziert sind, so wird von Fall zu Fall festgelegt, ob einzelne Zimmer, ganze Stockwerke bzw. Gebäudeteile oder der gesamte Betrieb geschlossen werden muss.
Reinigung der Räume bei bestätigter Covid-19-Diagnose
In den Zimmern und den anderen Räumen des Beherbergungsbetriebs, in dem sich Personen mit einer bestätigten Covid-19-Diagnose vor ihrer stationären Aufnahme bzw. vor Verlegung in das eigens vorgesehene Quarantänezimmer aufgehalten haben, müssen die nachstehenden Reinigungsarbeiten durchgeführt werden: Da das Virus für längere Zeit in der Umgebung überleben könnte, müssen alle potenziell mit SARSCoV-2 kontaminierten Bereiche und Flächen des Raumes mit Wasser und handelsüblichen Reinigungsmitteln gereinigt werden. Danach sind alle Flächen zu desinfizieren. Hierzu empfiehlt sich der Gebrauch einer 0,1% verdünnten Natriumhypochlorit-Lösung oder von 70-prozentigem Ethylalkohol für Flächen, die durch Natriumhypochlorit beschädigt werden können. Alle häufig berührten Oberflächen, wie Wände, Türen und Fenster, die Oberflächen in Bädern, an Armaturen und Toiletten sind besonders sorgfältig zu reinigen. Während der Reinigung mit chemischen Produkten ist die Lüftung der Räume sicherzustellen. Die Bettwäsche, Vorhänge und andere Heimtextilien sind bei 90 Grad mit handelsüblichem Waschmittel zu waschen. Können die Textilien auf Grund ihrer Eigenschaften nicht mit 90 Grad gewaschen werden, sind dem Waschgang zur Desinfektion Bleichmittel oder Produkte auf Natriumhypochlorit-Basis hinzuzufügen.
Alle Reinigungsarbeiten sind von Arbeitskräften durchzuführen, die die dafür vorgesehene persönliche Schutzausrüstung tragen (FFP2-Maske, Gesichtsschutz, Einweghandschuhe, wasserabweisender Einwegschutzkittel mit langen Ärmeln).
Nach Abschluss der Arbeiten ist die Einweg-Schutzausrüstung als potenziell infizierter Abfall (doppelter Müllsack im Restmüll) zu entsorgen.
Nach Abschluss der Reinigungsarbeiten sind die Räumlichkeiten für 24 Stunden verschlossen zu halten.
Covid-19 Steuerbonus
Bonus vacanze oder Tax credit vacanze
Die Anfragen von Seiten der Italiener bzgl. der Nutzung des sog. „Bonus vacanze“ steigen seit der Verkündung des sog. „Decreto rilancio“ deutlich an. Immer mehr Italiener verbringen Ihren Urlaub bei uns in Südtirol und nutzen dabei natürlich auch den Bonus. Ende Juni wurden die Durchführungsbestimmungen dafür endlich veröffentlicht.
Beim „Bonus vacanze“ handelt es sich um einen Steuerbonus, der für den Aufenthalt in Beherbergungsbetrieben in Italien gewährt wird und Familien mit einem ISEE-Wert (DPU) unter 40.000 Euro vorbehalten ist:
• Familien/Haushalte mit 3 und mehr Mitgliedern erhalten 500 Euro
• Familien/Haushalte mit 2 Mitgliedern (z. B. Paare) erhalten 300 Euro
• Familien/Haushalte mit 1 Mitglied (Singlehaushalt) erhalten 150 Euro
Ab wann ist der Steuerbonus gültig?
Der Steuerbonus kann ab dem 2. Semester 2020 (ab 01.07. bis 31.12.2020) eingelöst werden.
Wie funktioniert die Handhabung für den GAST?
9 Der Bonus kann nur von einem einzigen Familienmitglied verwendet werden.
9 Die Ausgaben müssen in einer einzigen Zahlung getätigt werden, d. h. dass der Bonus nur in einem einzigen Beherbergungsbetrieb eingelöst bzw. ausgegeben werden kann.
9 80% des Bonus können in Form eines Rabatts für die Bezahlung der vom Anbieter erbrachten Dienstleistungen verwendet werden. Die Zahlung für die Dienstleistung muss durch eine elektronische Rechnung oder ein Handelsdokument dokumentiert werden. Zudem muss die Steuernummer des Empfängers angeführt werden.
9 Die restlichen 20% vom Bonus können als Abzug vom Empfänger selbst (in diesem Fall Gast) verwendet werden und
zwar in Form eines Steuerabsetzbetrages, der in der Steuererklärung 2021 (Steuerjahr 2020) geltend gemacht werden kann.
9 Der Bonus kann vom Gast nur digital mittels SPID (elektronische Identität) oder CIA (elektronische Identitätskarte) über die App namens „IO“ beantragt werden. Über diese App wird ein Einheitskodex (codice univoco) erstellt, welcher die Inanspruchnahme und die Höhe des Steuerbonus bestätigt. Dieser Kodex muss dem Gastwirt bei Zahlung der gastgewerblichen Leistung vorgelegt werden.
Wie funktioniert die Handhabung für den GASTGEBER (PRIVATVERMIETER)?
9 Der Gastgeber muss sich über Fiscoonline oder SPID auf der Website der Agentur der Einnahmen anmelden und die vom Gast erhaltenen Angaben (Steuernummer des Gastes und Einheitskodex) und den Gesamtbetrag der Leistung (ohne den Rabatt abzuziehen) in den dafür vorgesehenen Feldern eingeben. Das Steuerguthaben des Gastes wird nochmals angezeigt. Durch die definitive Bestätigung aller Eingaben erklärt sich der Gastbetrieb bereit, das Steuerguthaben verrechnen zu wollen. Diese Eingabe kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
VPS-Tipp: Eine Anleitung dazu finden Sie in unserem Mitgliederbereich auf www.vps.bz.it unter Dokumente – Maßnahmen Coronavirus!
9 Der Gastgeber kann den Differenzbetrag (Gesamtbetrag abzüglich „Bonus Vacanze“) einkassieren.
9 Auf der elektronischen Rechnung oder dem Handelsdokument (documento commerciale) ist die Steuernummer der Person anzuführen, die den Bonus beansprucht.
9 Für den Gastbetrieb stellt dieser Rabatt ein Steuerguthaben dar. Dieser kann bereits ab dem darauffolgenden Arbeitstag ab Bestätigung mittels Kompensation für jegliche fällige Steuern (es. ritenute alla fonte, Iva, contributi Inps, premi Inail, imposte sui redditi e Irap, Imu, tassa rifiuti e altri tributi locali…) über das Modell F24 zurückgeholt werden. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit das Guthaben an Dritte, wie z. B. Lieferanten von Gütern oder Dienstleistungen bzw. Kreditinstitute und Finanzvermittler (gänzlich oder zum Teil) weiter zu geben. Diese können sodann den Bonus auf die gleiche Weise nutzen wie der Gastgeber.
9 WICHTIG! Der Gastgeber hat die Möglichkeit, diesen Bonus als Teilzahlung (Angeld bzw. caparra) der gastgewerblichen Leistung abzulehnen. Es wird empfohlen, dies bereits bei der Anfrage klar zu kommunizieren.
Für mehr Infos zur Anwendung, empfehlen wir allen Mitgliedern sich die genaue Anleitung der Agentur der Einnahmen durchzulesen. Diese finden Sie unter NEWS „Bonus vacanze“ auf unserer Website www.vps.bz.it.
VPS-Tipp:
Wir rufen alle Mitglieder auf, unternehmerisch zu denken und den „Bonus vacanze“ von den Gästen anzunehmen. Das Steuerguthaben wird Ihnen nach kurzer Zeit zur Verrechnung über die Seite der Agentur der Einnahmen über einen eigenen Steuerschlüssel zur Verfügung gestellt. Ersten Rückmeldungen von Mitgliedern zufolge gibt es vermehrt Gäste, die diesbezüglich anfragen. Somit könnte diese bewusste Bewerbung der Betriebe sich positiv auf das Buchungsverhalten der italienischen Gäste auswirken. Einige Tourismusvereine erstellen Listen mit jenen Betrieben, bei welchen der Gast den „Bonus vacanze“ anwenden kann.
Auch wir haben auf unserer Vermarktungswebsite www. suedtirolprivat.com, auf Grund der aktuellen hohen Nachfrage seitens der Gäste zur Annahme des „Bonus Vacanze“, einen Filter unter der Suchfunktion aktiviert. Jedes Mitglied, welches den „Bonus Vacanze“ annimmt, kann den Filter im TIC-Web aktivieren und zwar bei „Basisdaten –Ausstattung –Betriebsausstattung –Angebotsgruppen“ gibt es die neue Angebotsgruppe „Bonus vacanze“. Bei Fragen zur Aktivierung im TIC-Web, kann Ihnen Ihr örtlicher Tourismusverein ggf. weiterhelfen.
Covid-19 Steuerbonus
FAQ zum „Bonus vacanze“
Die FAQ-Methode (eng. Frequently Asked Questions – deutsch für: häufig gestellte Fragen) wird häufig für online Websiten / Plattformen verwendet, um in einem Zug alle evtl. aufkommenden Fragen zu beantworten.
Valentina Riviezzo, Mitarbeiterin des VPS und zuständig im Bereich VPS-Betriebsberatung, hat nachstehend versucht alle evtl. aufkommenden Fragen rund um den „Bonus vacanze“ (Handhabung, Ablauf und Maßnahmen) zu beantworten!
Wie erhalte ich das Geld vom „Bonus vacanze“?
Der „Bonus vacanze“ ist mit einer Zahlungsart (bar, Überweisung, Bancomat) zu vergleichen. Der Gastgeber erhält einen Teil des Gesamtbetrages vom Gast (bar, Überweisung, Bancomat) und den anderen Teil (max. 400 Euro) als „Bonus vacanze“ vom Staat über F24 (Kompensierung einer Steuer).
Was passiert, wenn der Betrag des „Bonus vacanze“ höher ist, als der Gesamtbetrag des Aufenthalts/Urlaubs?
Wenn die Kosten des Aufenthalts niedriger sind, als der Betrag des „Bonus vacanze“, wird dieser proportionell auf Skonto (80%) und Guthaben für die Steuererklärung (20%) verrechnet. Kostet der Aufenthalt z. B. Euro 434,00.- und der Gast möchte seinen „Bonus vacanze“ zum Betrag von Euro 500,00.- (Euro 400,00.- Skonto + Euro 100,00.- für Steuererklärung) einlösen, so erhält er einen Skonto von Euro 347,20.- im Betrieb und kann für die Steuererklärung noch Euro 86,80.verwenden.
Was muss ich bei der Ausstellung der Rechnung beachten?
Die Rechnung wird wie gewohnt ausgestellt. Wichtig ist, dass der GESAMTBETRAG auf der Rechnung angegeben wird.
Der Bonus muss auf der Rechnung angegeben werden, es kann folgender Satz als Rechnungsgrund ange-
führt werden: „Sconto praticato in base all’Art. 176 del D.L. 19/05/2020, n. 34“.
Bei den Zahlungsdaten kann man zusätzlich den zu bezahlenden Betrag ausbessern.
VPS-Tipp
Die Rechnung sollte auf jene Person ausgestellt werden, welche den Bonus einlöst. Somit ist deren Steuernummer auf der Rechnung anzuführen.
Wie gehe ich als Gastgeber am Besten vor?
Wenn ein Gast den „Bonus vacanze“ bei Ihnen einlösen will, raten wir, den Gast bei Ankunft bereits nach der Steuernummer und dem Einheitskodex (codice univoco) zu fragen. So können Sie in Ruhe die Rechnung vorbereiten und über Fisconline oder SPID auf der Website der Agentur der Einnahmen das Guthaben „Bonus vacanze“ auf seine Richtigkeit kontrollieren.
VPS-Tipp
Erst mit der definitiven Bestätigung aller Eingaben erklären Sie sich bereit, das Steuerguthaben verrechnen zu wollen.
Wann stehen die Guthaben zur Kompensierung zur Verfügung?
Das Steuerguthaben wird Ihnen innerhalb des darauffolgenden Tages zur Verrechnung über die Seite der Agentur der Einnahmen über einen eigenen Steuerschlüssel (6915) zur Verfügung gestellt und ist sodann für die Kompensierung von Steuern ohne Limit nutzbar.
Werden die einzelnen Guthaben zusammengeführt?
Um die Steuerguthaben und deren in Anspruchnahme kümmert sich der jeweilige Wirtschaftsberater. Dieser wird das Guthaben laufend für die Verrechnung von etwaigen Schulden verwenden.
VPS-Tipp
Auf der Seite der Agentur der Einnahmen, im jeweiligen Steuerpostfach, scheinen die Guthaben nach Einlösung alle auf und werden dort aufgelistet.
Müssen die Guthaben innerhalb einer Frist aufgebraucht werden? Oder gilt das auch für das Jahr 2021?
Nein, die Steuerguthaben haben kein „Verfallsdatum“. Sie sind somit bis zum definitiven Verbrauch gültig.
Ist man verpflichtet den „Bonus vacanze“ anzunehmen?
Nein, jeder Beherbergungsbetrieb ist frei in der Entscheidung, den Bonus anzunehmen bzw. abzulehnen. Allerdings sollte diese Entscheidung in der Kommunikation mit dem Gast transparent behandelt werden.
Nachdem vor kurzem die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen wurden, um Messen wieder durchführen zu können, hat die Messe Bozen im Rahmen mehrerer Umfragen sowie in Gesprächen mit institutionellen Partnern die Marktlage analysiert. Die positiven Ergebnisse der Umfrage bekräftigen die Entscheidung des Verwaltungsrats der Messe Bozen, den Termin für die Abhaltung der Hotel 2020 vom 19. bis 22. Oktober zu bestätigen. Die Sicherheit und die Gesundheit von Ausstellern und Besuchern werden durch ein mit den Behörden abgestimmtes Sicherheitskonzept gewährleistet.
Die Messe Hotel, die wichtigste Branchenplattform für den Südtiroler Tourismus, wird wie geplant vom 19. bis 22. Oktober 2020 stattfinden. Nachdem die rechtlichen Voraussetzungen zur Abhaltung von Messen bereits Mitte Juni von der Landesregierung geschaffen wurden, hat die Messe Bozen eine Umfrage unter Ausstellern und Besuchern durchgeführt und sich mit den Wirtschaftsverbänden ausgetauscht, um das Interesse an der Messe Hotel 2020 abzufragen. Die Umfragen und die Gespräche mit den Wirtschaftsverbänden brachten sehr positive Rückmeldungen hervor. Ein starkes Signal lieferten die Aussteller: 73% sprachen sich für die Abhaltung der Messe aus. Auch die potentiellen Besucher haben ihr Interesse bestätigt, 71% haben angegeben, dass sie die Messe besuchen werden, 18% sind noch unsicher und nur 11% haben angegeben, die Messe heuer nicht besuchen zu wollen.
Das eindeutige Umfrageergebnis war die entscheidende Grundlage für den Verwaltungsrat der Messe Bozen, die Abhaltung der Messe Hotel 2020 zum ursprünglich geplanten Termin zu bestätigen. „Im vollen Bewusstsein für die außergewöhnlichen Herausforderungen, welche die Branche in diesem Jahr zu bewältigen hat, haben wir uns aufgrund der positiven Rückmeldungen von Ausstellern, Besuchern und Partnern dazu entschieden, den Termin der Hotel 2020 zu bestätigen. Wir bedanken uns bei Ausstellern, Besuchern und den Wirtschaftsverbänden für diesen Vertrauensvorschuss und versichern, dass der verantwortungsvolle Umgang mit dieser besonderen
In die gleiche Kerbe schlägt auch der Hoteliers- und Gastwirteverband hgv als zentraler Partner der Veranstaltung: „Die Durchführung der Fachmesse Hotel ist ein kräftiges Signal zunächst für den Sektor aber auch für den Tourismusstandort Südtirol. Gerade in der gegenwärtig schwierigen und unsicheren Phase ist und bleibt der persönliche Austausch enorm wichtig“, unterstreicht hgv-Präsident Manfred Pinzger. Hannes Mussak, Präsident des Südtiroler Wirtschaftsrings – Economia Alto Adige betont ebenso die Wichtigkeit Erfolgsmessen durchzuführen: „Wir müssen gemeinsam nach vorne schauen, zuversichtlich sein und uns auch über einen wertvollen Kanal wie eine Messe dem Kunden am Markt persönlich neu präsentieren. Die Messe Bozen bietet uns hier diese professionelle Plattform.“ Der Wirtschaftsverband Rete Economia – Wirtschaftsnetz unterstützt die Entscheidung ebenfalls.
Messe Bozen ist sich bewusst, dass die Messe Hotel aufgrund der zu berücksichtigenden Sicherheitsmaßnahmen anders verlaufen wird als in den Vorjahren, dies gilt jedoch auch für viele andere Sektoren und gehört zur „neuen Normalität“. Die Sicherheit und Gesundheit der Aussteller und Besucher steht jedoch an erster Stelle und deshalb wurde in Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden ein Sicherheitsprotokoll ausgearbeitet, um den sicheren Aufenthalt im Messequartier gewährleisteten zu können.
Um den ausstellenden Unternehmen
in dieser besonderen Situation entgegen zu kommen, hat Messe Bozen ein Neustart-Paket mit Erleichterungen für die Aussteller aufgelegt und ist zudem mit der Landesregierung im Gespräch, um die Beiträge zur Förderung von Messeteilnahmen in der gegenwärtigen Phase zu erweitern.
Im Moment wird an einem umfangreichen Rahmenprogramm zum Thema „Restart 2020“ gearbeitet, welches motivierende Impulse für den Neustart des Tourismus geben soll. Stark ausgebaut werden ergänzend zur Messe auch neue digitale Kanäle. So werden die wichtigsten Rahmenveranstaltungen in hybrider Form, also sowohl vor Ort als auch digital verfügbar gemacht werden und es werden neue Bereiche auf der Homepage der Messe Hotel geschaffen, in denen die Aussteller ihre Neuheiten ergänzend zur physischen Präsenz auch digital umfangreich präsentieren können.
IN EIGENER SACHE:
Auch wir sind wiederum mit einem Messestand auf der Messe HOTEL vertreten.
Sie finden uns in der HALLE B - STAND NR. B08/12.
Leider können wir die FachtagungTag der Privatvermieter - nicht in der gewohnten Form aufgrund der Sicherheitsvorkehrungen durchführen.
Newsletter: Ein Mehrwert
für jedes „südtirol privat“-Mitglied
Die Marketinggruppe südtirol privat versendet laufend Newsletter an über 25.000 potentielle Gäste, um die Marketinggruppe zu steigern und um Lust auf Urlaub bei herzlichen Vermietern zu machen .
Der Newsletter ist ein wichtiger Teil im gesamten Marketingkonzept eines Unternehmens. Es werden durch verschiedenen Marketingaktivitäten hochwertige E-Mail-Adressen gesammelt, welche eine Zusendung der Newsletter wünschen. An diese Adressenliste wird sodann laufend, je nach Konzept des Unternehmens, ein passender Newsletter, z. B. zu einem neuem Produkt oder wichtigen Infos versendet. Durch den Newsletter möchte man den Kunden einmal mehr an das Produkt/die Dienstleistung des Unternehmens binden und für einen erneuten Einkauf gewinnen. Durch den erhöhten E-Mail-Verkehr ist es besonders beim Newsletter wichtig, seine Zielgruppe textlich als auch inhaltlich anzusprechen, um aus der Masse der E-Mails hervorzustechen.
südtirol privat Newsletter
„Mit dem Newsletter möchten wir Lust auf einen Urlaub in Südtirol, aber insbesondere bei unseren herzlichen Privatvermietern, wecken.“
Auch wir von südtirol privat nutzen dieses Marketinginstrument bereits seit Beginn der Vermarktungsgruppe (13 Jahre). Wir möchten im Sinne unserer Mitglieder mit unserem Newsletter spezifisch nochmals auf das „echte“ Südtirol und das „herzliche“ Urlauben in Südtirol aufmerksam machen und Lust auf einen Urlaub in Südtirol, aber insbesondere bei unseren Privatvermietern wecken. Der Newsletter wird thematisch unterschiedlich gestaltet. Zumeist erfolgt die Versendung einmal monatlich. Durch die aktuelle Krise, mussten wir immer wieder Anpassungen bei den Inhalten vornehmen, aber genau durch diese Anpassungen gewinnt
der Newsletter und schlussendlich die gesamte Marketinggruppe an Bedeutung. In der Lockdownphase haben wir z.B. einen Newsletter zum Thema „Alles was wir lieben“ versendet. Der Newsletter beinhaltete neben herzlichen Grüßen und „Mutmachen“ auch ein tolles Video, bei welchem alle unsere Vermieter mitmachen konnten. Zu spezifischen Anlässen versenden wir auch den sogenannten „Specialnewsletter“. So nutzen wir diesen „Specialnewsletter“ z.B. um die potentielle Gäste auf den neuen Katalog aufmerksam zu machen. Der Katalognewsletter zählt immer eine große Anzahl an Bestellungen und unterstreicht nochmals mehr das Zusammenspiel der einzelnen Marketinginstrumente: Print wird über online Weg bestellt.☻ Den Newsletter nutzen wir auch, um auf unser Gutscheinprojekt aufmerksam zu machen und haben so z. B. zu Weihnachten oder zum Valentinstag spezifische Newsletter versendet. Der Newsletter soll Inspiration für einen Einkauf unseres Gutscheines schaffen: ein passendes Geschenk für jeden Anlass.
Ihre Chance
Der südtirol privat Newsletter wird an über 25.000 Adressen/potentielle Gäste versendet, welche entweder bereits bei einem südtirol privat Vermieter Urlaub gemacht haben, oder Interesse an einem Urlaub bei unserem Vermietern haben und deshalb den Newsletter abonniert haben. Es handelt sich also, um eine sehr wertvolle Zielgruppe. Einzelne
Vermieter haben zumeist nicht die Zeit, das Budget oder die Erfahrung Newsletter zur versenden, genau hier greifen wir als Vermarktungsgruppe unterstützend ein. Wir versenden im Namen aller Vermieter den Newsletter, machen auf Aktionen aufmerksam, verlinken auf aktuelle Blogbeiträge und rufen nicht zuletzt zur Anfragegenerierung und Katalogbestellung auf, um den Gast für einen Urlaub bei unseren Vermietern zu überzeugen. Der Newsletter hat eine rege Anfragegenerierung, aber auch viele Katalogbestellungen zur Folge.
„Mit der Nennung als Tipp des Monats kann sich jedes Mitglieder nochmals mehr hervorheben.“
Genau hier liegt die Chance für jedes südtirol privat Mitglied: in jedem Newsletter werden bis zu zwei Vermieter als „Tipp des Monats“ angeführt. Die Nennung erfolgt mit einem schönen Bilder der Unterkunft, einem kurzen passenden Text zum Vermieter und selbstverständlich beinhaltet die Nennung auch die Verlinkung auf das eigene Betriebsinserat auf www.suedtirolprivat.com. Die Nennung kostet nur 75,00 € + MwSt. und Sie erhalten im zweiten Moment auch eine Statistik zu der Nennung.
Auf was warten Sie...
Interessierte Mitglieder können sich gerne per E-Mail unter info@suedtirolprivat.com melden und ihren Wunschzeitraum für die Nennung als Tipp des Monats mitteilen. Sofern noch im gewünschten Newsletter Platz für die Nennung ist, werden wir Ihren Betrieb als Tipp des Monats einplanen. Sie selbst müssen für die Nennung nur Ihr Interesse mitteilen, den Rest erledigen wir bzw. unsere Contentfirma. Auf was warten Sie…. Nutzen Sie den Mehrwert unseres Newsletter und machen Sie sich die hochwertige Reichweite zu Ihren Vorteil.
Sabine Tammerle
Social Media Expertin und Marketingmitarbeiterin des VPS
Gadget
NEU: Sitzkissen
Seit kurzem haben wir ein neues südtirol privat Gadget: die südtirol privat Sitzkissen! Handlich und kompakt zum Mitnehmen, also perfekt für alle Outdoor Aktivitäten des Gastes.
Das Sortiment der südtirol privat Gadgets wurde seit kurzem mit einem neuem Gadget ergänzt: dem südtirol privat Sitzkissen. Das Sitzkissen ist kompakt verpackt in einer kleinen Tasche, perfekt zum Mitnehmen für jegliche Aktivitäten Ihrer Gäste im Freien.
Einsatzmöglichkeiten
Die Sitzkissen können Sie dem Gast während seines Aufenthaltes zur Verfügung stellen, oder noch besser als Gastgeschenk mitgeben. Besonders kleine Aufmerksamkeiten schätzen Gäste und bleiben in positiver und langfristiger Erinnerung. So erinnert sich der Gast bei jeder weiteren Nutzung des Sitzkissens zu Hause, an den Urlaub in Südtirol bzw. an den Urlaub in Ihrer Unterkunft. Besonders in der aktuellen Zeit sind die Gäste mehr denn je in der Natur unterwegs und nehmen sich einmal mehr die Zeit, sich irgendwo hinzusitzen und den Klängen der Natur zu lauschen oder/ und das Panorama zu genießen. Genau hier findet das Sitzkissen Einsatz.
südtirol privat Gadget Sortiment
Neben den Sitzkissen besteht das aktuelle Gadgetsortiment aus Schutzmasken, Hausschuhe, Hair & Body Shampoo, Schlüsselanhänger, Zirbenkissen und Stofftaschen. Die Gadgets sind kleine Gesten gegenüber den Gast. Einige der Gadgets werden bei einem Urlaub vorausgesetzt, andere sind ein zusätzliches Gastgeschenk, welches an den Urlaub beim Vermieter erinnert. Bei dieser großen Auswahl ist bestimmt auch für Sie das passende Gadget dabei.
Bestellen Sie jetzt!
Bestellungen nehmen wir gerne über info@suedtirolprivat. com entgegen. Auf Wunsch können wir Ihnen auch die gesamte Preisliste ALLER südtirol privat Gadgets zukommen lassen.
Preis pro Sitzkissen:
Euro 4,50 + MwSt. für SP-Mitglieder
Euro 5,50.- + MwSt. für Nicht-SP-Mitglieder
Bei einer Abnahme von 25 Stück Sitzkissen:
Euro 100,00 + MwSt. für SP-Mitglieder
Euro 125,00.- + MwSt. für Nicht-SP-Mitglieder
Wir freuen uns auf Ihre Bestellung …und ihr Gast mit Sicherheit umso mehr!☺
VPS-Studienreise
...abgesagt
Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. Aus diesem Grund haben wir uns im heurigen Jahr schweren Herzens dazu entschlossen, die von vielen Mitgliedern sehnlichst erwartete Studienreise abzusagen.
Die VPS-Studienreise ist für viele Mitglieder zu einem fixen Stelldichein geworden. So konnten wir in den letzten Jahren immer mit 65-70 Teilnehmern rechnen...
Entscheidung zur Absage
Doch das Coranavirus wirbelt nun schon seit einigen Monaten bei uns und in der ganzen Welt einiges durcheinander. Zudem haben die restriktiven Regeln bei Busreisen (wie z. B. Maskenpflicht und Unsicherheit bzgl. Mindestabstand) sowie die Unsicherheit im November ins Ausland reisen zu können, dazu beigetragen die VPS-Studienreise 2020, abzusagen.
Die Entscheidung zur Absage ist uns wahrlich nicht leicht gefallen und wir hatten bis zu letzt noch Hoffnung, dass die Studienreise 2020 durchführbar ist. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt…
Bis zum nächsten Jahr
Wir bitten um Ihr Verständnis und freuen uns bereits auf die Planung und Organisation der VPS-Studienreise 2021.
VPS-Studienreise 2019
Erinnerung bzgl. Abholung DVD
Aufruf an alle, welche die DVD zur Erinnerung an die VPS-Studienreise 2019 nach Südpolen bzw. 2018 nach Amsterdam und deren Umgebung noch nicht abgeholt haben: Holen Sie sich in unserer Verbandszentrale in Büro oder bei einer Sprechstunde in den Außenstellen eine Erinnerungs-DVD ab.
Als Erinnerung an eine hoffentlich unvergessliche Reise erstellt Herr Obletter Martin seit einigen Jahren für alle Teilnehmern der VPS-Studienreise eine DVD mit Fotos.
Noch DVDs übrig...
Da wir in unserer Verbandszentrale in Bozen noch DVDs der VPS-Studienreise 2019 nach Südpolen sowie der VPS-Studienreise 2018 nach Amsterdam und deren Umgebung übrig haben, möchten wir die Gelegenheit nutzen und alle Teilnehmer dazu auf-
rufen, sich ihr Belegexemplar zur Erinnerung abzuholen.
Sie haben noch kein Erinnerungsstück?
Dann holen Sie sich Ihr Exemplar. Die DVDs sind im VPS-Büro in Bozen hinterlegt. Gerne können unsere Mitarbeiter Ihnen Ihre DVD auch zu einer der kommenden Sprechstunden in den jeweiligen Außenstellen mitnehmen. Die Öffnungszeiten finden Sie unter: https://www.vps.bz.it/termine/
Termin vereinbaren
Da der Schutz der Gesundheit unserer Mitglieder und Mitarbeiter uns ein großes Anliegen ist, weisen wir auf Grund der aktuellen Sicherheitsmaßnahmen hin, dass eine Terminvereinbarung (auch in den Sprechstunden) notwendig ist. Schreiben Sie uns einfach eine Mail an info@vps.bz.it. Herzlichen Dank dafür, dass Sie die Auflagen in unseren Büros (Terminvereinbarung, Mundschutz, Sicherheitsabstand sowie Desinfizieren der Hände am Eingang) erfüllen.
Trimesterbetriebe: Fälligkeit einer evtl. MwSt.-Schuld, resultierend aus der MwSt.-Abrechnung des 2. Trimesters sowie Fälligkeit der 2. INPS-Fixrate
Fälligkeit Austritt aus der Genossenschaft (VPS)
Messe HOTEL 2020: Besuchen Sie uns auf unserem Stand B08/12
Trimesterbetriebe: Abgabe bzw. Weiterleitung per Mail (info@vps.bz.it) der Spesenund evtl. Zahlungsbelege, wie RAI-Gebühren, SIAE-Gebühren, der Monate Juli, August, September - 3. Trimester 2020 HINWEIS: Die Einnahmen und Rechnungen können wir direkt aus dem Portal zur „fattura elettronica“ einlesen.
telematische Übermittlung der Steuererklärung 2020 (dichiarazione fiscale)
Social Media
Bild des Monats
Dieses Bild wurde auf unserem Facebook-Account von 43.712 Personen gesichtet, 4.256 Mal gelikt, 174 Mal geteilt und 97 Mal kommentiert.
Zitat des Monats:
„Ich habe aus Überzeugung meinen Südtirol Urlaub im August bei einem Anbieter von südtirol privat gebucht ☻“
(entnommen aus den Kommentaren auf Facebook @suedtirolprivat - Jan Dobrindt)
Impressum
Herausgeber:
CORONA-VORSORGE. SCHÜTZE DICH UND ANDERE!
Bitte befolge die Hygiene- und Verhaltensregeln und nimm diese ernst.
1 M
Halte mindestens einen Meter ABSTAND zu anderen.
Unter 1 Meter Abstand MUND-NASEN-BEDECKUNG VERWENDEN.
WASCHE dir häufig die Hände.
VERMEIDE Umarmungen und Händeschütteln.
In Ellebogen NIESEN oder HUSTEN.
Lade dir die App IMMUNI herunter: www.immuni.italia.it
DU DENKST DU BIST INFIZIERT? BLEIB ZU HAUSE UND RUF DEINEN HAUSARZT AN.
Mehr Infos online unter provinz.bz.it/coronavirus
VPS – Verband der Privatvermieter Südtirols Gen. Schlachthofstr. 59 – 39100 Bozen
Telefon 0471 978 321, info@vps.bz.it, www.vps.bz.it
Eingetr. H.reg. BZ, St. u. MwSt.Nr. 00817490212 Gen.reg. BZ Nr. A146001, Sekt. I
Textredaktion/Texte: Dr. Heidi Puff, Ingrid Passler, Sabine Tammerle
Druck: Karo Druck KG, Pillhof/Frangart
FASSE dir NICHT an Augen, Nase oder Mund.
REINIGE OBERFLÄCHEN gründlich mit DESINFEKTIONSMITTELN auf Alkohol- oder Chlorbasis.