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VPS-Nachrichten August 2019

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Nachrichten

Fachblatt für Vermieter von Gästezimmern und Ferienwohnungen

HANDELSKAMMER

Die Ausübung der Privatvermietertätigkeit unterliegt ab jetzt der Eintragung ins Handelsregister. Für alle bereits bestehende Betriebe gilt somit eine Eintragungspflicht innerhalb 31.12.2019 ohne Verwaltungsstrafe. Seite 3

DSGVO

Schonfrist bei Einhaltung vorbei Seite 6

TOURISMUSTRENDS

Wohin geht die Reise? Seite 10

VPS-STUDIENREISE

Noch wenige

Restplätze frei... Seite 14

2

2

HOTEL 2019 3

4

4

Betriebsberatung

Handelskammereintragung 5

DSGVO: Kontrollen 6

Steuererklärung Aufschub ................8

Abschaffung Steuerbelege 8

Neuerung Gästemeldung 9

Kommunikation & Marketing

Tourismustrends .................................... 10

südtirol privat Statistik 12

VPS unterwegs

Klausberg: Tag der offenen Tür 13 VPS-Studienreise 2019 ....................... 14 Sonstiges

Grußworte

Esther Mutschlechner – Seeber Intern Seite

Liebe Mitglieder, vor kurzem hat eine Gruppe aus Rom bei mir ihren Urlaub verbracht. Es war das erste Mal, dass diese Gäste privat und nicht in einem Hotel der höheren Kategorie untergebracht waren.

Mit Herzlichkeit, Aufmerksamkeit und kleinen Überraschungen habe ich versucht, den „Römern“ ihren Aufenthalt in Südtirol erlebnisreich und recht vielfältig zu gestalten.

Dankbar für die neue, individuelle und authentische Erfahrung, für die zahlreichen Hinweise, die man vielleicht in keinem Reiseführer finden kann, für eine nette gemeinsame Wanderung, für das urige Abendessen in einer Berghütte und ganz einfach für die ihnen gewidmete Zeit, kehrten diese Menschen nach Hause zurück.

Der Urlaub in Südtirol im nächsten Jahr ist bereits gebucht, denn dort wo man sich wohlfühlt, kehrt man immer gern zurück.

Ihre/Eure

Frau Sabina Gstrein

Gretl in Partschins

Herrn Franz Wopfner Nunnenmayr in Dorf Tirol

Herrn Georg Obertegger

Unterwegerhof in Hafling

Herrn Alexander Zaytsev in Karneid

Herrn Ivan Alton

Apartments Tino in La Valle

Herrn Heinold Gasser

Gasthaus Messnerwirt in St. Lorenzen

Frau Karoline Khuen Belasi

Guga Guest Apartment in Kaltern

Frau Julia Pörnbacher

Mountain Residence Kasern in Ahrntal

Herrn Martin Pichler

App. Pichler in Deutschnofen

Frau Lydia Benedetti

Rennweg 114 in Meran

Frau Hertha Leitner

App. Oberhofer in Obervintl

Frau Laura Lochmann

apartmentsedith in Lana/Völlan

Frau Brigitte Pircher

Naturchalet Piz Aich in Hafling

Frau Ursula Mitterdorfer Penzl 9 in Ritten/Lengstein

Herrn Franz Wopfner Nunnenmayr in Dorf Tirol

Herrn Georg Obertegger Unterwegerhof in Hafling

Herrn Heinold Gasser

Gasthaus Messnerwirt in St. Lorenzen

Frau Elisabeth Thalmann

Sulzenbacher in Innichen/Vierschach

Messe HOTEL 2019

PRIVATVERMIETERWir liegen voll im Trend

Urlaub bei Privatvermietern bedeutet dort zu urlauben, wo andere zu Hause sind. Privatvermieter entsprechen somit gerade dem internationalen Trend zu “live like a local”, sprich „lebe wie ein Einheimischer“.

Besonders bei den kleinen Privatvermieterstrukturen steckt großes Potential: Die Gästebindung erfolgt in einem viel stärkeren Ausmaß und der Gast hat direkteren Kontakt, um Land und Leute besser kennenzulernen.

Tag der Privatvermieter

Im Rahmen unserer Fachtagung (TAG der Privatvermieter) auf der Messe HOTEL 2019 am Montagnachmittag, den 14. Oktober 2019, möchten wir Ihnen gemeinsam mit unserer Gastre-

SONNENSCHIRME

ferentin Greti Ladurner zeigen, wie Sie das Beste aus Ihrer Arbeit rausholen und individuellen Möglichkeiten voll ausnutzen können.

Save the date

Darum verpassen Sie nicht diese Gelegenheit und merken Sie sich bereits jetzt diesen Nachmittag vor! Näheres zum genauen Programm sowie zu den Freikarten erhalten Sie in der nächsten Ausgabe der VPS-Nachrichten im September 2019!

Mo, 14. Oktober 2019 bis Mi, 16. Oktober 2019 von 9.30 bis 18.00 Uhr Do, 17. Oktober 2019 von 9.30 bis 17.00 Uhr

SONNENSEGEL

TENDACOR OUTDOOR LIVING

Wohnen im Freien

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…damit Sie geschützt vor Sonne und Regen in den Sommer starten können. Bei uns finden Sie ein hochwertiges Sortiment an erprobten Sonnenschirmen, -segel oder Markisen und eine persönliche, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung.

Besuchen Sie uns in unserer großen Sonnenschutz-Ausstellung in Gais - Industriezone 4, oder kontaktieren Sie uns unter 0474 504535

Wir sind

mal weg!

Von Montag, den 12. bis einschließlich Freitag, den 16. August 2019 gönnen wir uns eine kleine Verschnaufspause.

Die Verbandszentrale in Bozen sowie die Außenstelle in Bruneck bleiben im Zeitraum vom 12. bis einschließlich 16. August 2019 wegen Büroferien geschlossen

Ab Montag, den 19. August, sind wir wieder zu den gewohnten Bürozeiten für Sie da:

Mo - Fr von 08.00 bis 12.30 Uhr Mo - Do Nachmittag auf Vereinbarung ( 0471 978 321)

Notdienst bleibt aufrecht

In dringenden Fällen schreiben Sie uns eine E-Mail an info@vps.bz.it. Wir setzen uns sodann mit Ihnen in Verbindung.

Außenstelle in Bruneck

Wir weisen darauf hin, dass die Außenstelle in Bruneck vom 01. August bis 20. September geschlossen bleibt.

Begegnungen

Treffen mit den nördlichen Nachbarn

Zu einem interessanten und aufschlussreichen Treffen kam es am 9. Mai in Bruneck. Die Obfrau von Nord- und Osttirol, Frau Theresia Rainer, die Obfrau von Salzburg, Frau Ilse Heizmann, und deren Stellvertreterin, Frau Christl Stotter, kamen auf Einladung von Frau Esther Mutschlechner-Seeber zu Besuch nach Südtirol.

Über zahlreiche Themen rund um die private Vermietung wurde bei diesem Treffen diskutiert und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Privatvermieter in Österreich mit der Situation in Südtirol verglichen.

Situation in Südtirol

Mit Sicherheit kann gesagt werden, dass das Gesetz für die private Vermietung von Zimmern und Ferienwohnungen in Südtirol viel größere Spielräume gewährt.

So gibt es zum Beispiel hierzulande auf Grund der kontinuirlichen Intervention des Verbandes keine Bettenobergrenze für Privatvermieter, auch Ferienwohnungsvermieter können hier ohne Probleme Frühstück anbieten und besonders wichtig, die Vermieter sind bei uns Renten versichert.

Einstufung

Die Prädikatisierung - Einstufung - wird

in Österreich, im Gegensatz zu uns, vom jeweiligen Verband durchgeführt. Es gibt auch dort analog zu Südtirol maximal 5 Symbole.

Und außerdem...

Die Vermarktung der Betriebe, die Internationalisierung der Gäste und die Finanzierung der Verbände waren weitere Themen der Aussprache. Ebenso wurde darüber diskutiert, wie junge Menschen motiviert werden können, dieses nicht gewerbliche touristische Angebot mit langer Tradition auszuüben und den veränderten Bedürfnissen der Gäste anzupassen.

Konstruktive

Begegnung

Das Treffen wurde von allen Beteiligten als sehr konstruktiv bewertet und war gleichzeitig eine gegenseitige Anregung, um die Mitglieder noch optimaler betreuen zu können.

von li nach re: Ilse Heizmann (Obfrau von Salzburg), Christl Stotter (stellvertretende Obfrau von Salzburg), Esther Mutschlechner-Seeber (Obfrau von Südtirol) und Theresia Rainer (Obfrau von Nord- und Osttirol)

Handelskammer

Eintragungspflicht bis 31. Dezember 2019

Kürzlich wurde uns von Seiten der Handelskammer mitgeteilt, dass die Eintragung ins Handelsregister definitiv vorgenommen werden muss. Auf Grund zahlreicher vorausgegangener Gespräche konnten wir aber für alle bereits bestehende Betriebe eine Eintragung bis zum 31.12.2019 ohne Verwaltungsstrafe erreichen.

Das Landesgesetz vom 11. Mai 1995, Nr. 12, regelt in Südtirol die private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen. Diese Bestimmung sieht unter anderem vor, dass der Tätigkeitsbeginn dem zuständigen Bürgermeister vorab zu melden ist (Tätigkeitsmeldung – SUAP).

Der Artikel 1 Absatz 2 des Landesgesetzes Nr. 12/1995, sieht vor, dass wer die Tätigkeit als Zimmervermieter als Einzelperson ausübt, weder im Verzeichnis laut Artikel 4 des Landesgesetzes Nr. 57/1988 noch im Namensverzeichnis der Handelstreibenden noch in ähnlichen Registern oder Verzeichnissen eingetragen sein muss.

Eintragung in die Handelskammer Pflicht

Diese Befreiung bezieht sich allerdings laut Handelskammer nicht auf das vom Zivilgesetzbuch vorgesehene Handelsregister. Darum unterliegt die Ausübung der Privatvermietertätigkeit auch der Eintragung ins Handelsregister. Das Handelsregister ist öffentlich und kann von jedem eingesehen werden. Es wird elektronisch geführt. Der Zugang zur Datenbank ist über eine eigene Internetverbindung auf dem gesamten Staatsgebiet jederzeit möglich.

Bis 31.12.19 keine Verwaltungsstrafe

Seit September 2018 sind wir als Verband nun dabei, eine für unsere Mitglieder tragbare Lösung in Bezug auf die von der Handelskammer Bozen geforderte Eintragungspflicht für Privatvermieter zu erzielen. In diesem Zusammenhang fanden zahlreiche Gespräche mit der Führungsspitze der Handelskammer, aber auch dem neuen Landesrat für Tourismus, Arnold Schuler, statt.

Durch Intervention des Verbandes konnten wir für alle bereits tätigen Privatvermieter, welche sich innerhalb

31. Dezember 2019 telematisch eintragen, eine Eintragung ohne Verwaltungsstrafen erreichen.

Wir tragen Sie ein...

Wir fordern daher, gemeinsam mit der Handelskammer, alle bereits tätigen Vermieter von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen auf, ihre Position in Bezug auf die Eintragung in das Handelsregister zu überprüfen und gegebenenfalls die fehlende Eintragung telematisch spätestens innerhalb 31. Dezember 2019 nachzuholen.

Für VPS-Mitglieder übernehmen wir gerne die telematische Eintragung:

Was ist für die Eintragung notwendig?

• Ausweis des Inhabers

• Sondervollmacht mit händischer Unterschrift des Inhabers

• Kopie der Meldebestätigung (Tätigkeitsmeldung der Privatvermietung)

• PEC-Mailadresse (zertifizierte Mailadresse)

Wie hoch sind die Kosten für die Eintragung?

• Sekretariatsgebühren: Euro 18,00.- (einmalig)

• Stempelsteuer: Euro 17,50.- (einmalig)

• Jahresgebühr: Euro 53,00.- (jährlich)

• zzgl. Erstellung und jährliche Gebühren PEC-Mailadresse

• zzgl. Bearbeitungsgebühr für die Eintragung - bei VPS: Euro 25,00.-

Weitere Informationen erteilen wir gerne per  0471 978 321 oder per E-Mail info@vps.bz.it.

PEC – zertifizierte E-Mail

Zudem muss man bei Eintragung im Handelsregister die eigene zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) angeben. Die PEC-Adresse muss aktiv sein und darf sich einzig und alleine auf das Unternehmen selbst beziehen, ohne Möglichkeit der Wahl eines Domizils bei Dritten.

Eine zertifizierte E-Mail hat den gleichen rechtlichen Stellenwert eines Einschreibebriefs mit Rückantwort, vorausgesetzt, Absender und Empfänger verwenden beide die zertifizierte elektronische Post.

Konvention mit Limitis

PEC-Adressen werden von verschiedenen Unternehmen angeboten. Der VPS hat diesbezüglich eine Konvention mit Limitis (je nach Dienstleistung bis zu 50% Vergünstigungen für VPS-Mitglieder).

Wenn auch Sie noch eine PEC-Mail brauchen, dann wenden Sie sich unverbindlich an die Firma Limitis:

Büro Meran

Gampenstr. 95 s (Maia Center), Meran

 0473 427 480 (Office)

 0473 427 481 (Support)

Büro Welsberg

St. Margarethenplatz 2, Welsberg

 0474 836 660 (Office)

 0474 836 661 (Support)

Sie erreichen uns...

...von Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

oder jederzeit per Mail: info@limitis.com support@limitis.com

DSGVO

EU-Datenschutz: Schonfrist ist vorbei…

Seit über 1 Jahr ist die neue Europäische Datenschutzverordnung, kurz DSGVO, Pflicht. Die „Guardia di Finanzia“ als zuständige Finanz- und Zollpolizei führt nun vermehrt Kontrollen bzgl. der Einhaltung der DSGVO durch. Darum möchten wir Sie nochmals an die wichtigsten Schritte zur Einhaltung der DSGVO erinnern.

Grundsätzlich muss zwischen personenbezogenen Daten und sog. sensiblen Daten unterschieden werden. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Bestimmbar ist eine Person immer dann, wenn z. B. über die Anschrift, über die Telefonnummer, über die IP-Adresse, E-Mail-Adresse usw. die Identität festgestellt werden kann. Sensible Daten sind hingegen jene, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, die politische Meinung, die religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen sowie genetische Daten, biometrische Daten, Gesundheitsdaten, Daten zur sexuellen Orientierung einer natürlichen Person. Auch Information über Lebensgewohnheiten, wie etwa Fitnessdaten oder Informationen über Allergien werden als indirekte Gesundheitsdaten eingestuft und gehören somit zu den sensiblen Daten.

Nachstehend geben wir Ihnen einen groben Überblick über die neuen Bestimmungen:

Wann brauche ich keine Zustimmung?

Keine Zustimmung bzw. keine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten (Anschrift, Telefonnummer, IP-Adresse, E-Mail) braucht es in folgenden Fällen:

• Bei Beantwortung einer Anfrage oder Reservierung (Buchungsanfrage) bzw. die Erfüllung des Beherbergungsvertrages (Buchung): In diesem Fall handelt es sich um eine sog. Erfüllung von vorvertraglichen Maßnahmen oder vertraglichen Pflichten.

• Bei Anreise – Check in bzw. bei Abreise – Check out: Die Daten müssen auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (z. B. Gästemeldung, Meldung an das Statistikamt ASTAT oder Ausstellung der Steuerquittung/Rechnung) eingeholt werden.

Unser VPS-Tipp: Trotzdem sollten die Gäste jedoch eine Aufklärung bzgl. der Datenverarbeitung erhalten. Darum raten wir Ihnen in Ihrem Schriftverkehr bzw. E-Mails

eine Kurzinformation mit einem Link zum Aufklärungsschreiben (z. B. in der Signatur) mitzuschicken:

[Name des Betriebs und des Inhabers] verarbeitet und speichert Ihre persönlichen Daten, die zur Abwicklung der Tätigkeit notwendig sind. Die Verarbeitung erfolgt im Rahmen der europäischen Datenschutzgrundverordnung - DSGVO. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Informationen über die Verwendung und Ihrer Rechte finden Sie unter [Link zum Aufklärungsschreiben auf der Homepage einfügen]

I Suoi dati personali saranno archiviati ed elaborati nell’ottica della fornitura dei nostri servizi di [Name des Betriebs und des Inhabers]. L’elaborazione avviene nell‘ ambito del Regolamento Generale sulla Protezione dei Dati – DSGVO. I Suoi dati verranno trattati in confidenza e non saranno trasmessi a terzi. Ulteriori informazioni sull’ uso e sui diritti trova qui [Link zum Aufklärungsschreiben auf der Homepage einfügen]

Zudem weisen wir darauf hin, dass folgende Schutzmaßnahmen auf jeden Fall getroffen werden müssen: Die Daten, welche auf dem PC gespeichert bzw. verarbeitet werden, müssen Passwortschutz, Antivirenschutz und Datensicherung garantieren. Wenn die Verarbeitung in Papierform erfolgt, dann müssen die Dokumente in abschließbaren Schränken aufbewahrt werden.

Zustimmung zur Datenverarbeitung

Die Zustimmung bzw. die ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen zur Verarbeitung der personenbezogenen sowie der sensiblen Daten ist in folgenden Fällen notwendig:

• Beim Besuch der Website: Beim Besuch der Internetseite wird die IP-Adresse durch Cookies erfasst. Der Besuch der Website ist freiwillig, doch die Daten werden erhoben, um das Funktionieren der Internetseite zu garantieren bzw. zu verbessern. Eine Umstellung von http auf https (SSL Verschlüsselung) wird angeraten.

• Während des Aufenthaltes: Die Aushändigung von Vorlieben, Hobbys, Allergien (sensible Daten)… ist freiwillig. Der Betrieb hat ein legitimes Interesse, die Gäste bestmöglich zu betreuen.

• Nach der Abreise: Das Ausfüllen eines Fragebogens zur Gästezufriedenheit und die damit zusammenhängende Aushändigung der Daten ist freiwillig. Der Betrieb hat ein legitimes Interesse, die Dienstleistungen zu verbessern. Die Daten sollen anonymisiert und nur statistisch ausgewertet werden.

• Beim Versand der Newsletter: Die Aushändigung der Daten ist freiwillig. Es besteht ein legitimes Interesse, Kunden, die danach fragen, bzw. Kunden, welche schon im Betrieb waren über Neuigkeiten zu informieren.

• Bei Zusendung von persönlichen Mitteilungen, wie z.B. Weihnachtspost, Geburtstagsglückwünsche: Die Aushändigung der Daten ist freiwillig. Der Betrieb hat ein legitimes Interesse, mit den Gästen ein persönliches Interesse zu pflegen. In all diesen Fällen ist eine Einwilligung notwendig!

Was muss die Einwilligung enthalten?

Die Einwilligung der Datenverarbeitung muss in klarer Sprache formuliert werden und in übersichtlicher und leicht verständlicher Form dargestellt werden. Zudem muss die Einwilligung freiwillig erfolgen (keine Koppelung an Gewinnspielen usw.). Außerdem empfiehlt es sich die Einwilligung in schriftlicher oder elektronischer Form einzuholen und als Nachweis bereitzuhalten.

Folgende Informationen sollten in der Einwilligung aufscheinen:

• Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung (Betriebsinhaber)

• Verarbeitungszweck (Warum werden die Daten eingeholt?)

• Rechtsgrundlage der Verarbeitung

• evtl. Empfänger, wenn die erhobenen Daten an Dritte weitergegeben werden

• Speicherdauer

• Rechte des Gastes auf Auskunft, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Übertragbarkeit und Beschwerde

Wann muss die Einwilligung eingeholt werden?

Es ist empfehlenswert, dem Gast bei der Ankunft die entsprechenden Informationen zur Verfügung zu stellen und die Einwilligung somit zum Zeitpunkt der Datenerhebung schriftlich einzuholen. Bei Anfragen bzw. Buchungen über die Website, sollten die entsprechenden Informationen bereits dort zur Verfügung gestellt werden.

Unser VPS-Tipp: Falls die Einwilligung bei Ankunft des Gastes verwendet wird, sollte ein Text zur Zustimmung im Aufklärungsschreiben integriert werden (ein Formular mit zwei Unterschriften). Falls Sie den Text zur Zustimmung im Internet beim Anfrageformular oder zur Newsletter-Anfrage verwenden, sollte es mit dem Aufklärungsschreiben verlinkt werden. Achtung: es muss ein eigenes Kästchen zum aktiven Ankreuzen vorgesehen sein.

Zum Schutz und zur Absicherung aller im Betrieb vorhandenen personenbezogenen Daten müssen technische und organisatorische Maßnahmen getroffen und entsprechend dokumentiert werden.

Zu den konkreten Maßnahmen, welche getroffen werden müssen, gehören unter anderem:

• die Datensicherung

• der Schutz durch Virenscanner

• die Firewalls

Was passiert mit den bisher gesammelten Daten?

Am meisten Sorgen bereitete den Beherbergungsbetrieben die bereits gespeicherten Daten ihrer Gäste.

Wir möchten Sie deshalb darauf aufmerksam machen, dass die italienische Datenschutzbehörde klargestellt hat, dass die Zustimmungen zwecks Datenverwendung, welche Sie bis zum 25. Mai 2018 eingeholt haben, auch nach in Kraft treten der europäischen Datenschutzverordnung gültig sind (Codice della Privacy).

Voraussetzung für das weitere Verwenden der Daten ist natürlich, dass Sie eine schriftliche Zustimmung Ihres Gastes vorliegen haben, in welchem Sie den Gast über die weitere Verwendung der Daten informieren.

Vorlagen auf unserer Verbandswebsite

Auf der Verbandswebsite www.vps. bz.it gibt es Mustervorlagen zum Thema Datenschutz. Die Vorlagen müssen vom Betrieb selbst, unter Berücksichtigung der betrieblichen Situation, ergänzt werden.

Weiters wird empfohlen, sich mit dem betriebseigenen IT-Spezialisten in Verbindung zu setzen, um die auf der Betriebswebsite ersichtlichen Datenschutzinformationen und evtl. vorgesehenen Einwilligungen den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung anzupassen.

Technische und organisatorische Maßnahmen

Steuererklärung

Aufschub Termin

Der Staat hat für Betriebe, die der ISA (Branchenrichtwerte) unterliegen, die Steuerzahlung vom ursprünglichen Termin 30. Juni (heuer der 01. Juli) auf den 30. September vorgesehen.

Im allerletzten Moment hat das italienische Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die Zahlungsfristen für die Bezahlung der Steuern und Beiträge, die aus der Steuererklärung resultieren, für alle jene Steuerzahler, die die neuen steuerlichen Zuverlässigkeitsindizes ISA (Branchenrichtwerte) anwenden müssen, auf den 30. September verschoben hat.

Dieser Aufschub betrifft auch alle Forfettari- und Minimibetriebe (Pauschalbetriebe) und die Gesellschafter, deren Gesellschaften den Branchenrichtwerten / ISA unterliegen.

Hinweis

Für all jene Mitglieder, welche über den VPS die Steuererklärung abfassen, werden wir die Zahlung bei Fälligkeit durchführen und rechtzeitig über den fälligen Betrag informieren.

fattura elettronica

Abschaffung der Steuerbelege

Wie bereits in den letzten VPS-Nachrichten angekündigt, werden mit Jahresende die Steuerbelege (sog. „ricevute fiscali“) komplett abgeschafft und es gibt nur mehr entweder die Meldung über die Tageseinnahmen durch elektronische Registrierkassen oder die elektronische Rechnung (sog. „fattura elettronica“).

Ab 01. Jänner 2020 müssen Einzelhändler und Gastronomen, dazu zählen auch Restaurants und Beherbergungsbetriebe, die Tageseinnahmen elektronisch melden.

Abschaffung der Steuerbelege

Die Pflicht zur Übermittlung hat zur Folge, dass die Verpflichtung zur Dokumentation der Einnahmen mittels Steuer- oder Kassenbelegen entfällt, d. h. dass bis Jahresende die Steuerbelege, die sog. „ricevute fiscali“, komplett abgeschafft werden. Die Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) ist demnach laufend über die anfallende Mehrwertsteuerzahlungen informiert.

Alternativ: Ausstellung der elektronischen Rechnung

Die Pflicht zur Übermittlung hat zur Folge, dass ab den genannten Stichtagen

die Pflicht zur Führung des Registers der Tageseinnahmen entfällt, und der Umsatz nicht mehr durch die bisherigen Unterlagen (Kassenbeleg oder Steuerbeleg) dokumentiert werden kann. Die Tageseinnahmen müssen telematisch übermittelt oder alternativ dazu eine elektronische Rechnung ausgestellt werden.

VPS-Tipp

Wir weisen darauf hin, ihren Bestand an „ricevute fiscali“-Blöcke noch bis Ende des Jahres zu kontrollieren und gegebenenfalls abzudecken.

Wie uns mitgeteilt wurde, kaufen einige Händler, die „ricevute fiscali“-Blöcke nicht mehr ein, sondern vergeben nur mehr den Restbestand.

Polizeiliche Meldung

Neuerung bei den Gästemeldungen

Kürzlich ist eine Neuerung bzgl. der telematischen Gästemeldung mit dem neuen staatlichen Sicherheitsdekret (decreto sicurezza) eingeführt worden. Nachstehend haben wir die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst:

Gästeaufenthalt unter 24 h

So muss bei Gästeaufenthalten, welche weniger als 24 Stunden dauern, sprich bei nur 1 Übernachtung, die Gästemeldung unmittelbar bzw. sofort bei Ankunft des Gastes erfolgen. Bei allen anderen Gästeaufenthalten, welche über 24 Stunden dauern,

hat sich nichts verändert. Die Gästemeldung kann weiterhin innerhalb 24 Stunden nach Ankunft des Gastes durchgeführt werden.

Angabe der Anzahl der Tage

Zudem müssen in Zukunft auch die Anzahl der Tage des Aufenthaltes angegeben werden. Sollte der Gast früher abreisen als ursprünglich gebucht, so muss laut Auskunft der Quästur keine weitere Meldung gemacht werden. Sollte der Gast den Aufenthalt verlängern, so muss eine neue Anmeldung erfolgen.

Technische Schwierigkeiten

Eine Mitteilung mittels Fax oder PEC-Adresse (zertifiziertes E-mail) ist nur mehr in Ausnahmefällen zulässig. Sollte es bei der telematischen Über-

Eine Vielzahl an Kursen, direkt auf die Bedürfnisse von Privatvermietern zugeschnitten...

Dies und einige Highlights erwarten Sie im neuen Weiterbildungsprogramm 2019/20

Seien Sie gespannt, was in der nächsten Ausgabe der VPS-Nachrichten auf Sie zukommt.

mittlung der Daten technische Schwierigkeiten geben, wie z. B. Programmfehler, Stromausfälle, Schäden am Computer usw., ist dies unmittelbar durch jedes Mittel (Telefon, E-Mail ...) der Quästur mitzuteilen. Nur in diesem Falle ist eine Übermittlung der Daten mittels Fax oder PEC-Adresse zulässig.

Datenschutz

Nach dem erfolgreichen Versenden der Daten durch den Betrieb erhält derselbe eine elektronische Empfangsbestätigung mit Angabe der durchgeführten Eintragungen. Diese müssen bei einer Kontrolle (z.B. durch die Finanzpolizei) vorgewiesen werden können. Somit raten wir Ihnen, die Bestätigung auf den PC abzuspeichern oder auszudrucken. Die Unterlagen müssen 5 Jahre aufbewahrt werden.

Tourismus-Trends

Wohin geht die Reise?

Der Tourismus in Südtirol wächst und wächst. Die veröffentlichen Daten zum Tourismusjahr 2018 in Südtirol enthalten mehrere Rekordmarken. So gab es etwa erstmals über 33 Millionen Nächtigungen (laut ASTAT-Daten) zu verzeichnen. Aber wie verändert sich der Tourismus in Zukunft und wohin geht die Reise?

Nachstehend zeigen wir Ihnen hier 10 aktuelle Tourismus-Trends auf, um die Richtung im Tourismus zu verstehen:

1. Angeber-Urlaube sind vorbei

Eines ist vorbei: statusbezogene Angeberurlaube. Immer weniger wollen sich das Fünf-Sterne-Hotel leisten, auf einer Yacht Champagner schlürfen, Designerkleider in die teuersten Clubs ausführen. Das Sich-was-gönnen-Bedürfnis drückt sich mittlerweile anders aus. Ganz vorne steht Offline-Luxus, Zeit, Entspannung und Ruhe – für Selbstfindung, Reflexion und den Genuss einzigartiger Erlebnisse. Es hat sich einiges getan und der Markt passt sich an: Individualisierung, Differenzierung und Digitalisierung sind drei große Schlagwörter. Trends richten sich dabei nach den

Bedürfnissen verschiedener Lebensstile – und nicht nach Altersgruppen, wie viele annehmen.

2. Das Reise-Ich, ein Erlebnis

Beim Reisen hat das traditionelle Zielgruppen-Verständnis ausgedient. In Zukunft geht es um Erlebnisgruppen, die sich über den jeweiligen Lebensstil definieren, unabhängig von Alter und Geschlecht und quer über alle (Einkommens-)Schichten hinweg. Lebensqualität ist heute Erlebnisqualität, ganz besonders beim Reisen.

3. Natur, Natur, Natur...

Was entspannt mehr als ein Urlaub in idyllischen Landschafts-Schauplätzen? Sinnliche Erlebnisse beim Wandern, Spazierengehen oder Fahrrad-

fahren: Gechillte Outdoor-Aktivitäten sind immer noch mega-angesagt.

4. Nachhaltigkeit –auch im Urlaub

Viele wollen das nicht mehr hinnehmen: Flugreisen, jede Menge To-goPlastik, Müllberge am Urlaubsort und generelle Ressourcenverschwendung? Da bildet die Urlaubszeit auch keine Ausnahme. Sanfter Tourismus, individuelle Fahrradtouren und Urlaub im eigenen Land sind nach wie vor große Themen.

5. Echter Urlaub ist authentisch

Mittendrin statt nur dabei! Was hilft der Cluburlaub auf Ibiza, wenn man nichts von der Insel mitbekommt? Private Unterkunft, Begegnungen mit Einhei-

mischen, Seitengassenerkundungen und Markterlebnisse: Sich Abkapseln ist out, individuell-einzigartige Erlebnisse sind in.

6. Ich bin dann mal kurz weg!

Es geht uns allen gleich: Unsere wirklich freie, selbstbestimmte Zeit wird immer weniger und ist daher ein kostbares Gut. Reisende möchten daher möglichst viel in kurzer Zeit erleben Ganz allgemein lösen Kurz-Trips wochenlange Urlaube ab. Nach dem Motto: Lieber kürzer, aber dafür öfter verreisen.

7. Macht auch vor dem Urlaub nicht halt: Digitalisierung

In fast allen Branchen ist Digitalisierung unumgänglich. Auch im Tourismus geht es nur noch selten ohne Computer. Jedoch wollen viele gerade der digitalen Dauerbedröhnung des Alltags entkommen. Ein Widerspruch?

Nein. Im Vorhinein wird vieles digital ausgeführt, z.B. Buchungen und Reiseplanungen. Anders sieht es aber vor Ort aus: Anwesenheit und Betreuung

durch reale Personen sind nach wie vor gewünscht. Bewertungen wie etwa auf TripAdvisor werden wiederum digital ausgeführt, und die haben natürlich einen großen Einfluss auf zukünftige Buchungen.

8. Work is Life –Life is Work!

Machen „digitale Nomaden“ überhaupt Urlaub? So nennt man Leute, die mit Laptop und WLAN überall arbeiten (können). Damit man nicht alleine ist, teilt man gern den Arbeitsplatz ganz im Sinne der Sharing Economy und setzt auf tolle Kulissen. Arbeit und Freizeit vermischen sich so stark. Mittlerweile gibt es überall auf der Welt spezielle Angebote für diese Gruppe, z.B. eigene Kreuzfahrten oder Coworking Spaces auf Bali. Tendenz steigend.

9. Die neuen Alten

Auch im Tourismus sind die Best Ager auf dem Vormarsch: die neuen Senioren der Generationen 50, 60 und 70 plus. Sie sind heute so jung wie nie zuvor: Viele erfreuen sich bester Ge-

sundheit, sind fit und mobil und haben mehr Bock auf Action als die ruhe-bedürftigen und online-überlasteten 30 bis 50-jährigen, von denen einige an dieser Stelle vielleicht an das Lied „Irgendwann bleib‘ i dann dort“ denken.

10. Das 5-S-Prinzip

Der Tourismus der Zukunft funktioniert nach dem 5-S-Prinizip: Immer wichtiger werden die Schönheit der Landschaft, die Sauberkeit der Unterkunft, die Sicherheit vor Ort, der Schutz vor Risiken und Sehenswürdigkeiten der Umgebung.

Fazit

Die Trends spielen uns zu! Wir, Privatvermieter, liegen voll im Trend... Denn wir haben das Potential, auch in Zukunft ein noch attraktiveres und erfolgreicheres Nischenprodukt zu sein als wir dies heute schon sind.

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Ihre Gäste werden es schätzen!

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Blick auf Zahlen, Daten und Fakten

Das erste Halbjahr (Jänner bis Juni) 2019 liegt bereits hinter uns. Zeit, auf die statistischen Daten unserer Vermarktungsgruppe „südtirol privat. einfach herzlich“ zurück zu schauen und anhand von Daten und Fakten die Zahlen zu analysieren.

Darum laden wir Sie ein mit uns einen Blick auf Zahlen, Daten und Fakten des vergangenen Jahres der Vermarktungsgruppe zu werfen: Websitewww.suedtirolprivat.com

Im ersten Semester 2019 konnten wir 109.092 Besucher generieren. Die Besucher kommen weiterhin von den Hauptmärkten Italien (136.135 Besucher) und Deutschland (92.293 Besucher).

Der Zugriff über ein mobiles Endgerät ist weiterhin stark. So greifen 66% der Besucher über ein mobiles Endgerät (53% über Smartphone - 13% über Tablet) auf unsere Website zu. Bereits

seit einigen Jahren hält sich dieser Trend. Darum ist es wichtig, die Website responsive zu haben.

Die Zugriffe auf unsere Website lassen sich von Jänner bis Juni 2019 wie folgt aufsplitten:

• 37,66% (32.553 Besucher) kommen über die organische Suche, sprich Suchmaschinen, wie z. B. Google

• 23,45% (20.273 Besucher) über die bezahlte Suche (sog. Google AdWords)

• 14,07% (12.164 Besucher) kommen direkt - direkter Zugriff auf die Website

• 4,25% (3.677 Besucher) über E-Mail, sprich über die versendeten Newsletter und

• 7,03% (6.081 Besucher) über Social Media Kanälen (in unserm Fall vor allem Facebook)

Zudem konnten wir vom 01.01. bis 30.06. durch die Website rund 15.544 Sammelanfragen und 2.627 Einzelanfragen generieren. Die Detailseiten der südtirol privat-Betriebe wurden 74.374 mal angeklickt. Hingegen 33.902 mal wurde auf die Website der Betriebe weitergeleitet.

Facebook

Im Zeitraum vom 01.01. bis 30. Juni 2019 konnten wir auf unserer Fanpage auf Facebook www.facebook.com/ suedtirolprivat rund 2.000 Fans generieren. Insgesamt zählen wir bereits über 47.600 Fans. Rund 65% davon sind weibliche Fans. Das Alter liegt zwischen 35 und 54 Jahren. Über Facebook konnten im ersten Halbjahr 2019 rund 1.212 Kataloganfragen generiert werden. Zudem erhielten wir vom 01.01. bis zum 30.06.2019 2.056 Einzelanfragen und 731 Gruppenanfragen über FB an Betriebe.

Newsletter

Insgesamt wurden im Jahr 2019 bis dato 12 Newsletter versendet, d. h. 1 Newsletter pro Monat. Im Durchschnitt geht der deutsche Newsletter an rund 15.000, der italienische an 17.000 und der englische an 900 Empfänger. Die Öffnungsrate liegt in allen 3 Sprachen zwischen 20 und 29% und ist somit im guten Mittelfeld.

Katalog

2019 wurden bisher rund 2.500 Kataloge per Post versendet, d.h. im Durchschnitt 15 Kataloge pro Tag Davon wurden rund 1.060 Kataloge nach Deutschland und 1.260 nach Italien versendet. Die restlichen Kataloge teilen sich vor allem die Schweiz und Österreich.

VPS unterwegs

Tag der offenen Tür am Klausberg

Auch in diesem Jahr lud der VPS Bezirk Pustertal und Gadertal seine Mitglieder zum bereits traditionellen Tag der offenen Tür. Die Ski- und Wanderarena Klausberg in Steinhaus im hinteren Ahrntal bot sich heuer an, den Vermieterinnen und Vermietern aus der Region ihr reichhaltiges Angebot zu präsentieren.

Am späten Vormittag des 17. Juli trafen sich die Teilnehmer an der Talstation vom Klausberg. Und da wartete schon eine erste unerwartet nette Überraschung auf Sie. In großen Lettern hing ein Willkommensschild für die VPS-Mitglieder beim Eingang, versehen mit einem Hinweis für den Treffpunkt. Dort empfing Frau Irmgard Wondrak, vom Haus“ Moula“ die Vermieter/innen mit verschiedenen selbstgemachten Köstlichkeiten.

Gut gestärkt und bester Laune fuhr die Gruppe in Begleitung von Franz, eines Mitarbeiters der Klausberg AG, auf den 1600 m hoch gelegenen Klausberg. Eine atemberaubende Bergkulisse mit mehreren 3000er, auf denen sich der Winter noch nicht ganz verabschiedet hat, bot sich den Besuchern.

Franz berichtete über die Entstehung und Entwicklung der Aufstiegsanlagen und über den kontinuierlichen Ausbau der Feriendestination. Im Winter ist der Skiberg mit seinen 33 schneesicheren Pistenkilometern ideal für Anfänger und Skiprofis. Über 4000 Besucher wurden an Spitzentagen gezählt. Im Sommer wartet der Klausberg neben den Wander- und Mountainbike-Möglichkeiten mit tollen Attraktionen auf, wie zum Beispiel einem Family Park und einer Sommerrodelban, die einige Teilnehmer auch gleich ausprobierten. In der Kristallalm, einer Berghütte der Superlative in Südtirol, traf sich die Gruppe zum Mittagessen. Anschließend kam es zu einem regen Informations- und Gedankenaustausch zu zahlreichen Neuerungen rund um die Tätigkeit der Privatvermietung, die demnächst anstehen.

Zurück ins Tal, bot sich noch die Gelegenheit die neu umgebauten 5 Sterne Hotels Amonti und Lunaris zu besichtigen. Hans Steger, der Seniorchef der Betriebe, lud zum Ausklang des Tages zu einem Umtrunk in gemütlicher Runde ein.

VPS-Studienreise 2019

Wenige Restplätze nach Südpolen frei

Zahlreiche Mitglieder haben sich bereits zur VPS-Studienreise 2019, welche vom 11. bis 17. November 2019 stattfindet, angemeldet und freuen sich schon jetzt mit Gleichgesinnten den Süden Polens zu entdecken und kennen zu lernen, wie z.

B. das historische Krakau, das traditionsreiche Riesengebirge und das zauberhafte Breslau.

REISEVERLAUF:

1. Tag - Mo, 11.11.2019: Südtirol – Wachau – Brünn

Anreise über Salzburg – Wachau nach Brünn. Zimmerbezug & Abendessen.

2. Tag - Di, 12.11.2019: Olmütz – Krakau

Morgenspaziergang mit Ihrem Reiseleiter durch Brunn – Weiterfahrt über Olmütz (inkl. Stadtführung und Mittagspause) nach Krakau, Zimmerbezug & Abendessen.

3. Tag - Mi, 13.11.2019: Krakau – Salzbergwerk Wieliczka Stadtbesichtigung Krakau mit örtlichem Guide und Zeit zum Bummel. Am Nachmittag Besuch des Salzbergwerk Wieliczka. Abendessen im Hotel.

4. Tag - Do, 14.11.2019: Wallfahrtsort – Zakopane – Hohe Tatra Fahrt nach Kalwaria Zebrzydowska (Wallfahrtsort). Zakopane, Kleinstadt am Fuß der Hohen Tatra, das kleinste Hochgebirge der Welt. Abendessen im Hotel.

5. Tag - Fr, 15.11.2019: Krakau – Breslau Breslau, geführte Stadtbesichtigung, anschließend Freizeit. Abendessen im Hotel.

6 Tag - Sa, 16.11.2019: Breslau – Görlitz – Dresden Rückfahrt - mit Stopp in Görlitz (Stadtführung) und Abendessen in einem typisch sächsischen Restaurant.

7. Tag - So, 17.11.2019: Dresden – Meissen – Südtirol Heimreise mit einem Fotostopp in Meissen – Regensburg zurück nach Südtirol. Späte Ankunft!

REISEPREIS:

pro Person im Doppelzimmer: €uro 739,00,-

pro Person im Einzelzimmer: €uro 1.039,00,-

INKLUDIERTE LEISTUNGEN:

• Reise im Idealtours-Komfortbus

• Idealtours-Reisebegleitung durch kompetenten Busfahrer

• Idealtours-Reiseleitung Helmut Hofer

• 6x Übernachtung / Halbpension

• Kurtaxen/Nächtigungsabgabe

• Hotel Continental**** Brünn

• Hotel INX Design**** Krakau

• Hotel HP Park**** Breslau

• Hotel ibis Dresden Zentrum

• Stadtführungen Olmütz, Krakau, Breslau & Dresden

• Eintritt und Führung Salzbergwerk Wieliczka

• Reise- & Stornoversicherung

ANMELDUNG:

Die ersten Anmeldungen sind bereits abgeschlossen. Aber ein paar Plätze sind noch frei

Darum nutzen Sie die Chance und reisen Sie mit anderen Privatvermietern nach Südpolen!

WAS IST ZU TUN?

Entnehmen Sie aus der letzten Ausgabe der VPS-Nachrichten Nr. 03/2019 das Anmeldeformular oder fordern Sie es direkt beim VPS an:

info@vps.bz.it oder  0471 978 321

Termine für Privatvermieter

AUGUST - SEPTEMBER - OKTOBER

12. bis 16. August 2019 VPS-Büroferien

Unsere Büros bleiben geschlossen. Ab Montag, den 19. August 2019, sind wir wieder zu den gewohnten Bürozeiten für Sie da!

20. August 2019

30. September 2019

30. September 2019

Trimesterbetriebe: MwSt.-Schuld/2. INPS-Fixrate Fälligkeit einer evtl. MwSt.-Schuld - resultierend aus der MwSt.-Abrechnung des 2. Trimesters 2019

Steuererklärung - AUFSCHUB

Fälligkeit der Steuererklärung bzgl. Saldo 2018 und 1. Akonto 2019

Fälligkeit Austritt aus der Genossenschaft (VPS)

14. bis 17. Okotber 2019 Messe HOTEL 2019

Besuchen Sie uns auf unserem Stand B10/08

14. Oktober 2019 Tag der Privatvermieter - Messe HOTEL 2019

Am Montag findet ab 14.00 Uhr im Cevedale Saal in der Messehalle Ebene 0, Sektor C unsere Fachtagung unter dem Titel „Privatvermieter - Wir sind voll im Trend“ (Seite 3)

innerhalb 25. Oktober 2019 Trimesterbetriebe

Abgabe der Einnahmen und ggf. der Zahlungsbelege der Monate Juli, August, September - 3. Trimester 2019

HINWEIS: Die Rechnungen selbst können wir direkt vom Portal einlesen!

innerhalb Ende Oktober 2019 Minimi & Forfettari (Pauschalbetriebe)

Abgabe der Einnahmen und ggf. der Spesenbelege vom 01. Jänner bis 30. September 2019

Social Media

Bild des Monats

Dieses Bild wurde auf unserem Facebook-Account von 13.876 Fans gesichtet, 900 Mal gelikt, 57 Mal geteilt und 47 Mal kommentiert. :-)

Zitat des Monats: „Schöne Ferienwohnung, sehr freundliche Vermieter. Geben Hilfe, wenn man welche braucht, würde ich immer wieder weiterempfehlen“ (entnommen aus Bewertungen auf Facebook @suedtirolprivatIlona Fachtan aus Deutschland)

Wir nehmen Ihre Website unter die Lupe!

Die Webseite: Ihre Visitenkarte im Internet

Erfüllt Ihre bisherige Webseite alle technischen und benutzerspezifischen Anforderungen?

Gäste suchen

… immer öfter über mobile Geräte Ihren Urlaub

… nach schnellen Antworten, wie z. B. zur Lage, Ausstattung und Preis

… nach klar ersichtlichen Anfrageformularen und Buchungsaufforderungen

… nach einer einfachen und übersichtlichen Struktur

Wir haben die LÖSUNG! Mieten Sie unsere VPS-Onepage...

Ihr Vorteil

… geringer Aufwand, da alle Daten (Preise, Betriebsdaten, Freimeldungen) dirket vom TIC-Web übernommen werden

... ein RESPONSIVES Webdesign (für alle Endgeräte optimiert)

… neueste Daten- und Sicherheitsbestimmungen

… suchmaschinenopitimiert

… keine hohen Anschaffungskosten, die Website wird gemietet

Interesse geweckt?

Dann informieren Sie sich unverbindlich bei Sabine Tammerle (info@vps.bz.it oder 0471 978 321)

Impressum

Herausgeber: VPS – Verband der Privatvermieter Gen. Schlachthofstr. 59 – 39100 Bozen Telefon 0471 978 321, Fax 0471 981 939 info@vps.bz.it, ww.vps.bz.it Eingetr. H.reg. BZ, St. u. MwSt.Nr. 00817490212 Gen.reg. BZ Nr. A146001, Sekt. I

Redaktion/Texte/Lektoriat: Dr. Heidi Puff, Ingrid Passler Druck: Karo Druck KG, Pillhof/Frangart Auflage: 1.050 Stück

Copyright: ©AdobeStock_77179099; ©Fotolia/FotoIdee; ©südtirol privat/Schwarz Angelika; © AdobeStock_90084388; ©VPS/Andreas Marini; ©AdobeStock_271535754; ©Fotolia/Zerbor ©AdobeStock_168734245; © Fotolia/48458293; ©AdobeStock_170044048; ©Fotolia/Gstudio Group; ©AdobeStock_166765998; ©AdobeStock_183772282; © AdobeStock_125300853; ©Fotolia/olly

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