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VPS-Nachrichten Juni 2020

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Nachrichten

Fachblatt für Vermieter von Gästezimmern und Ferienwohnungen

Öffnung von Beherbergungsbetrieben

Am 8. Mai 2020 verabschiedete der Südtiroler Landtag das Landesgesetz zur Öffnung der Wirtschaft und des Alltags. Mit 25. Mai durften somit ALLE Beherbungsbetriebe, auch Privatvermieter, wieder Ihre Tore für den Tourismus öffnen. Seite 4

VOLLVERSAMMLUNGAbhaltung mittels Videokonferenz Seite 3

NOTSITUATION COVIDZuschüsse für Kleinunternehmen Seite 8

SÜDTIROL PRIVATWarum jetzt der richtige Zeitpunkt ist... Seite 12

2020 3

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Betriebsberatung

Öffnung von BH-Betrieben 4

Coronavirus - FAQ 6

Coronavirus - Hinweisschilder ..........7

Coronavirus - Konventionen 7

Zuschüsse für Kleinunternehmen 8

Dekret Neustart 9

Kommunikation & Marketing

VPS-Onepage 10 südtirol privat 12 Gadget: Schutzmasken 13

VPS unterwegs VPS-Studienreise 14

Sonstiges

Termine für Privatvermieter 15

Bild des Monats 15

Zitat des Monats 15

Grußworte der Präsidentin

Zugegeben, es wird in diesem Jahr kein üblicher Start in eine neue Saison sein. Es gilt neue Normen mit großer Sorgfalt einzuhalten, um wieder Gäste in unseren Strukturen beherbergen zu können. Und auch Zweifel, ob Urlauber überhaupt zu uns nach Südtirol kommen wollen und können, machen sich breit.

Tatsache ist, dass Gäste gerade heuer ihr Vertrauen verstärkt in kleinen Strukturen setzen. Das Coronavirus hat uns alle auf den Boden der Realität gebracht und uns in Erinnerung gerufen, was wirklich wichtig ist im Leben: Gesundheit, Familie, Natur & Achtsamkeit. Ich wünsche Ihnen, liebe Mitglieder, dass Sie trotz Corona zuversichtlich und motiviert der Sommersaison endgegensehen und die Chancen nutzen, die sich uns bieten. Das allein macht uns in diesem Sommer zu Gewinner und nicht Rekordzahlen.

Und wir, als Verband, werden sie auf diesem Weg professionell unterstützen und begleiten.

Herzlichst

Ihre/Eure

Frau Heidi Campei

Ciasa Lisüra in Badia/Abtei

Frau Claudia Christanell

Haus Benedetta in Kaltern

Frau Angelika Hilber

Haus Hilber in Vahrn

Frau Maria Mahlknecht

Haus amm Hang in Deutschnofen

Frau Valtrude Mersa

La Villetta in Kolfuschg

Frau Augusta Ploner

Ciasa Confolia in Corvara

Frau Elisabeth Taibon

App. Karnutsch in Schenna

Frau Heidi Campei Ciasa Lisüra in Badia/Abtei

Vollversammlung 2020

Abhaltung mittels Videokonferenz

Liebe Mitglieder, das öffentliche Leben sowie weite Teile der Wirtschaftstätigkeit wurde auf Anordnung der Zentral- bzw. Landesregierung heruntergefahren und größere Zusammenkünfte von Menschen sind generell verboten. So ist es derzeit (trotz Verlängerung der Fristen für die Genehmigung der Bilanz auf 180 Tage) nicht möglich, die Vollversammlung wie gewohnt abzuhalten.

Virtuelle Vollversammlung:

Deshalb hat der Verwaltungsrat entschieden, sich der neuen vom Gesetzgeber zugelassenen Möglichkeiten zu bedienen und die anstehende Vollversammlung zur Bilanzgenehmigung mit Videokonferenz und einem von der Genossenschaft bzw. vom Verwaltungsrat benannten Vertreter abzuwickeln. Damit wird die Anzahl der Teilnehmer auf ein Minimum reduziert.

Auf diese Weise ist es uns möglich das erfolgreiche Geschäftsjahr 2019 zeitnah abzuschließen und uns voll auf die kommenden Herausforderungen zu konzentrieren.

Vollmacht

Sie, als Mitglied, geben in der kommenden Vollversammlung trotzdem vollwertig Ihre Stimme ab, indem sie eine spezifische Vollmacht an diesen Vertreter ausstellen und darin auch klar vorgeben, wie er für Sie abstimmen muss. Ihre Anweisungen an den Vertreter sind der Genossenschaft vorab nicht bekannt.

Als Vertreter hat der Verwaltungsrat in der letzten Sitzung die Geschäftsführerin, Frau Heidi Dr. Puff, benannt. In den kommenden Tagen werden wir Ihnen mittels E-Mail die Einberu-

fung der Vollversammlung samt Vollmachtsformular zukommen lassen. Zudem werden wir Ihnen diese Unterlagen, zusammen mit dem zu genehmigenden Bilanzentwurf über den Mitgliederbereich unserer VPS-Website www.vps.bz.it zugänglich machen.

Wir bitten Sie, wenn Sie anlässlich der Vollversammlung abstimmen wollen, den erhaltenen bzw. abrufbaren Vollmachtsvordruck auszufüllen und im Original bis spätestens Montag, 06/07 in den vor unserem Sitz befindlichen Postkasten einzuwerfen oder als PDF mittels ihrer E-Mail direkt an folgende E-Mail-Adresse heidi.puff@vps.bz.it des Vertreters zu schicken. Bitte bewahren Sie in letzterem Fall das Original auf und geben es nach Beendigung der Bewegungseinschränkungen in der Genossenschaft ab.

Info

Wir erinnern daran, dass die kommende Vollversammlung allein durch die Figur des von der Genossenschaft benannten Vertreter abgehalten wird und Sie daher aufgrund der gegebenen Umstände keinen Zutritt zur Versammlung haben werden.

In eigener Sache Parteienverkehr

Ab sofort ist das VPS-Büro in Bozen sowie in reduzierter Form die Sprechstunden in den Außenbüros wieder für die Mitglieder geöffnet. Der Parteienverkehr erfolgt jedoch nur auf Terminvereinbarung.

Sei es für das VPS-Büro in Bozen, für die Außenstelle in Bruneck als auch für die Sprechstunde in Meran, ist eine Terminvereinbarung auf Grund der aktuellen Maßnahmen notwendig. Zudem bitten wir alle Mitglieder bei einem Termin die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten:

• Mundschutz,

• Sicherheitsabstand

• Desinfizieren der Hände beim Eingang

Der Schutz der Gesundheit unserer Mitglieder und unserer Mitarbeiterinnen ist uns ein großes Anliegen. Herzlichen Dank dafür, dass Sie die Auflagen bezüglich des Parteienverkehrs in unseren Büros erfüllen.

Terminankündigung

40 Jahre VPS

Leider musste die geplante 40-Jahrfeier im Frühjahr abgesagt werden.

Doch gemäß dem Motto „AUFGESCHOBEN IST NICHT AUFGEHOBEN“ möchten wir diese im November, sofern bis dahin Treffen wieder möglich sind, nachholen und zwar am Mittwoch, den 25. November, Also dann: Seien Sie gespannt!

Notsituation Covid-19

Öffnung von BH-Betriebe

Am Freitag, den 8. Mai 2020, verabschiedete der Südtiroler Landtag mit großer Mehrheit ein Landesgesetz zur Öffnung der Wirtschaft und des Alltags. Der Gesetzesbeschluss ist auch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Öffnung Südtirols für den Tourismus. So durften mit 25. Mai ALLE Beherbungsbetriebe und somit auch Privatvermieter wieder Ihre Tore öffnen.

Mit Beschluss Nr. 376 vom 26. Mai 2020 und Beschluss vom 09. Juni 2020 (Aktualisierung der Anlage A zum Landesgesetz Nr. 4/2020) hat die Landesregierung nun neue Bestimmungen dazu erlassen bzw. bestehende abgeändert. So muss im Alltag und in der Öffentlichkeit (Freien und geschlossenen Räumen) zwischen den Personen ein Sicherheitsabstand von 1 Metern eingehalten werden, außer es handelt sich um Personen, die im selben Haushalt wohnen oder im selben Zimmer untergebracht sind. Wird dieser Abstand unterschritten, ist der Schutz der Atemwege Pflicht.

Nachstehend ein Überblick über die allgemeinen Vorschriften laut Landesgesetz vom 08. Mai 2020, Nr. 4 sowie Beschluss Nr. 376 vom 26.05.20 und Beschluss (Aktualisierung Anlage A) vom 09.06.20:

ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN

9 Im gesamten Betrieb muss eine ausreichende Anzahl von Vorrichtungen zur Desinfektion der Hände für Gäste und Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Im Besonderen müssen diese Vorrichtungen neben Tastaturen, Touchscreens und Zahlungssystemen im Fall der Kundenverwendung verfügbar sein.

9 Die Desinfektion der Hände vor und nach der Benutzung der Toilette ist verpflichtend.

9 Eine regelmäßige Reinigung und Raumhygiene müssen gewährleistet sein. Sofern möglich, müssen eine ausreichende natürliche Lüftung und ein ausreichender Luftaustausch gewährleistet sein.

GEMEINSCHAFTSFLÄCHEN

9 Auf den Gemeinschaftsflächen, auch im Freien, gilt die 1/10-Regelung (Ausnahme: Flächen für die Verabreichung von Speisen und Getränken). Das bedeutet, dass sich max. eine Person pro 10 m² Fläche auf der Gemeinschaftsfläche gleichzeitig aufhalten darf, wobei nur die Zahl der Gäste berücksichtigt wird.

9 Es muss stets ein Sicherheitsabstand von 1 Metern zwischen den Personen eingehalten werden, außer es handelt sich um Personen, die im selben Haushalt wohnen oder im selben Zimmer untergebracht sind. Wird dieser Abstand unterschritten, wird das Tragen eines Schutzes der Atemwege verlangt.

9 Der Betriebsinhaber ist verpflichtet, für die Einhaltung der 1/10-Regelung zu sorgen.

9 Nach dem Lesen von Zeitungen oder dem Benutzen von Spielkarten sind die Hände zu desinfizieren.

FRÜHSTÜCKSRAUM

9 Die 1/10-Regelung findet hier keine Anwendung.

9 In den Bereichen zu Verabreichung von Speisen und Getränken dürfen sich nicht mehr Personen aufhalten als es Sitzplätze gibt.

9 Die Tische müssen so gereiht sein, dass ein Abstand von 1 Meter in allen anderen Richtungen (frontal, schräg, seitlich und nach hinten), mit Ausnahme für zusammenlebende Mitglieder desselben Haushalts und Personen, die im selben Zimmer beherbergt sind, eingehalten wird. Dieser Abstand kann in alle Richtungen unterschritten werden, wenn geeignete Trennvorrichtungen zwischen den Personen installiert sind, um die Tröpfcheninfektion zu verhindern.

9 Am Tisch kann auf das Tragen eines Schutzes der Atemwege verzichtet werden.

9 Für die Bedienung am Buffet ist das Tragen eines Schutzes der Atemwege und das Tragen von Einweghandschuhen vorgeschrieben.

9 Tische, Utensilien und eventuelle Trennvorrichtungen zwischen den Personen müssen nach jedem Kundenwechsel gereinigt und desinfiziert werden.

9 Die im Service beschäftigten Mitarbeiter, die während der Arbeit in ständigem Kontakt mit Gästen sind, müssen chirurgische Masken verwenden. Zusätzlich – aber nicht als Ersatz – kann ein Gesichtsvisier verwendet werden.

WELLNESSBEREICH

9 Im gesamten Wellnessbereich findet die 1/10-Regelung Anwendung, ebenso ist die Einhaltung der Abstandsregel von 1 Meter, mit Ausnahme für zusammenlebende Mitglieder desselben Haushalts und Personen, die im selben Zimmer beherbergt sind, einzuhalten.

9 Es sind nur Saunen und Dampfbäder mit einer Temperatur von min. 60 Grad geöffnet.

9 Saunen und Dampfbäder können auf Vormerkung genutzt werden. Sie können einzeln, oder gleichzeitig nur von Personen desselben Haushalts bzw. Personen, die im selben Zimmer beherbergt sind, genutzt werden. Saunen und Dampfbäder müssen nach jedem Wechsel gereinigt werden. Gemeinschaftsräume, Toiletten, Duschen und Ausstattungsgegenstände müssen alle 2 Stunden gereinigt und desinfiziert werden.

9 Die Nutzung von Kneippanlagen ist nur mit fließendem Wasser möglich.

9 Die Anwesenheit der Personen ist in geeigneten Systemen oder Tabellen zu erfassen und muss nach 30 Tagen gelöscht werden.

9 In der Beautyabteilung (Behandlungen) bei welchen Dienstleister und Kunden sich über einen längeren Zeitraum in einer Entfernung von weniger als 1 Meter befinden, müssen die Dienstleister eine chirurgische Maske mit Gesichtsvisier tragen. Kunden müssen chirurgische Einweggesichtsmasken oder waschbare Gesichtsmasken zum Schutz der Atemwege tragen. Die Dienstleister und der Kunde müssen Einweghandschuhe verwenden oder sich vor und nach der Leistungserbringung die Hände desinfizieren. Die Verwendung weiterer Schutzausrüstung für die Schönheitspfleger kann notwendig sein, wie z. B. Verwendung eines Einwegmantels bei Behandlungen, bei denen der Kunde keinen Mundschutz tragen kann. Die tägliche Laser-Fiebermessung des Personals und eine Laser-Fiebermessung der Kunden vor Durchführung der Beautybehandlung ist notwendig.

„COVID-PROTECTED-AREA“

Die Einhaltung der Maßnahmen der „Covid-Protected-Area“ ermöglicht es, von den Beschränkungen laut Abschnitt II B (Beherbergung) , 1 (1/10 Regelung), 3 (Speisesäle), 4 (Selbstbedienung am Buffet), 6 (Freibäder und Hallenbäder) und 10 (Saunen und Kneippanlagen) abzusehen.

Um jedoch die Voraussetzungen zu erfüllen, müssen die folgenden zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden:

9 Tägliche Laser-Temperaturmessung für alle Mitarbeiter und wöchentliche COVID-Tests für alle Mitarbeiter gemäß dem Protokoll des Gesundheitsbetriebes.

9 Lückenloser Gästecheck: Die Gäste und Kunden weisen beim Check-in einen zertifizierten, negativen PCR-Test vor, dessen Ergebnis nicht älter als vier Tage ist oder erbringen den zertifizierten Nachweis einer Antikörper-Entwicklung, oder machen bei Ankunft einen Test gemäß Protokoll des Sanitätsbetriebs.

9 Die Anwesenheit der Personen ist in geeigneten Systemen oder Tabellen zu erfassen und muss nach 30 Tagen gelöscht werden.

9 Weitere spezifische Maßnahmen, die es Gästen erlauben, einen Urlaub zu verbringen mit möglichst geringen Risiken der Ansteckung.

REGELUNG SCHWIMMBÄDER

9 Freibäder öffnen unter Einhaltung der Abstandsregel von 1 Meter, mit Ausnahme für zusammenlebende Mitglieder desselben Haushalts und Personen, die im selben Zimmer des Beherbergungsbetriebes untergebracht sind. Wenn sich Personen bewegen oder der Abstand von 1 Meter nicht eingehalten werden kann, muss ein Schutz der Atemwege verwendet werden. Im Wasser muss kein Schutz der Atemwege verwendet werden, aber der Abstand von 1 Meter ist einzuhalten.

9 Die Berechnung der max. Obergrenze der gleichzeitig anwesenden Personen unter Einhaltung der 1/10-Regel (1 Person je 10 m²) erfolgt aufgrund der nutzbaren Fläche, einschließlich der Wasserfläche.

9 Die Desinfektion der Hände muss an den Eingängen, an den Toiletten und bei Sitzgelegenheiten möglich sein.

9 Liegen, Sonnenschirme und sämtliche von Gästen genutzte Ausstattungsgegenstände müssen nach jedem Personenwechsel desinfiziert werden.

9 Die Nutzung von Umkleidekabinen und Duschen auch in Innenräumen ist unter folgenden Bedingungen erlaubt:

• In den Umkleideräumen gilt, mit Ausnahme der Duschen, jedenfalls die Pflicht zum Tragen des Schutzes der Atemwege. Es muss ein Abstand von 1 Meter eingehalten werden. Es dürfen gleichzeitig nur doppelt so viele Personen in den Umkleideräumen anwesend sein, wie es verwendbare Duschplätze gibt. Bei nur einer Dusche oder in Umkleideräumen bis zu 20 m² dürfen bis zu 3 Personen anwesend sein. In Umkleideräumen öffentlicher Schwimmbäder und Thermalanlagen gilt die 1/10 Regel.

• Duschen müssen nach jedem Gebrauch desinfiziert werden. Alternativ muss jedem Kunden ein Sprühdesinfektionsmittel auf Alkoholbasis zur Desinfektion der Wände, Duschstange und Duschplatte zur Verfügung gestellt werden, damit dieser zur eigenen Sicherheit vor Gebrauch die Dusche desinfiziert und nach 45 Sekunden Einwirkzeit die Dusche benutzen kann.

• Im Duschraum sind 1 Meter Mindestabstand zwischen den Personen zu gewährleisten, da kein Schutz der Atemwege getragen werden kann. Im Raum mit Duschen dürfen sich nur so viele Personen gleichzeitig aufhalten, wie verwendbare Duschkabinen sind.

• Die Anwesenheit der Personen ist in geeigneten Systemen oder Tabellen zu erfassen und muss nach 30 Tagen gelöscht werden.

9 Bei Hallenbädern müssen die Belüftung und der Luftaustausch entweder über eine geeignete zu öffnende Fensterfläche oder über ein Luftaustauschsystem erfolgen, sofern es sich um ein Lüftungsgerät (RLT-Gerät) oder ein System der kontrollierten mechanischen Lüftung (VMCGerät) handelt. Diese Systeme müssen so eingestellt werden, dass nur Primärluft verwendet wird. Ist dies nicht möglich, muss der Umluftanteil so weit wie möglich reduziert werden. Das System muss überprüft und gereinigt werden, und wenn das Filterpaket fast abgelaufen ist, muss es durch ein leistungsfähigeres ersetzt werden. Die Lüftungsgitter der Anlagen müssen mit Microfasertüchern gereinigt werden, die mit 70%iger Alkohollösung getränkt sind.

9 Das aktive freie Chlor muss zwischen 1 – 1,5 mg/l betragen, das gebundene Chlor unter 0,4 sowie der PH-Wert des Wassers zwischen 6,5 und 7,5. Die Prüfung ist alle 2 Stunden vorzunehmen und in einer Tabelle zu erfassen. Für Becken ohne Chlor finden die Maßnahmen gemäß Naturbadeteiche Anwendung.

9 Im Wasser von betreibergeführten Naturbadeteichen gilt eine Zugangsbeschränkung auf Grundlage der 1/10 Regel. Der Betreiber muss regelmäßige Wasserproben garantieren. Im Wasser und auf den Liegeplätzen finden die geltenden Abstände Anwendung.

VPS-Tipp: In unserem Mitgliederbereich haben wir zudem allen Mitgliedern Leitlinien, sprich Empfehlungen für Maßnahmen zur Verminderung der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus zur Verfügung gestellt.

Coronavirus

Antworten auf die gängigsten Fragen

Nachstehend versuchen wir Ihnen Antworten auf die gängigsten Fragen in Bezug auf die aktuelle Situation und den damit zusammenhängenden Maßnahmen und Unterstützungen zu geben:

Was ist der sog. „Bonus vacanze“? Und wie kann dieser genutzt werden?

Beim „Bonus vacanze“ handelt es sich um einen Steuerbonus, der für den Aufenthalt in Beherbergungsbetrieben in Italien gewährt wird und Familien mit einem ISEE-Wert (EEVE-Wert) unter 40.000 Euro vorbehalten ist:

• Familien/Haushalte mit 3 und mehr Mitglieder erhalten 500 Euro

• Familien/Haushalte mit 2 Mitglieder (Paare) erhalten 300 Euro

• Familien/Haushalte mit 1 Mitglied (Single) erhalten 150 Euro

Der Steuerbonus von max. 500 Euro kann ab 01.07. bis 31.12.2020 eingelöst werden.

Die Ausgaben müssen in einer einzigen Zahlung getätigt werden, d. h. dass der Bonus nur in einem einzigen Beherbergungsbetrieb eingelöst bzw. ausgegeben werden kann.

80% des Bonus können in Form eines Rabatts für die Bezahlung der vom Anbieter erbrachten Dienstleistungen verwendet werden. Die Zahlung für die Dienstleistung muss durch eine elektronische Rechnung oder ein Handelsdokument dokumentiert werden. Zudem muss die Steuernummer des Empfängers angeführt werden. Die restlichen 20% vom Bonus können als Abzug vom Empfänger selbst (in diesem Fall Gast) verwendet werden und zwar in Form eines Steuerabsetzbetrages, der in der Steuererklärung 2021 (Steuerjahr 2020) geltend gemacht werden kann.

Für den Gastbetrieb stellt dieser Rabatt ein Steuerguthaben dar, der wahrscheinlich mittels Kompensation, z. B. mit anderen Steuern über das Modell F24, bzw. in einem zweiten Moment mittels einem sog. „rimborso“ in Anspruch genommen werden kann.

ACHTUNG: Die genaue Anwendung der Gutschrift und wie die Interessier-

ten um den sog. „bonus vacanze“ ansuchen können, muss von der Agentur für Einnahmen noch festgelegt werden.

VPS-Tipp

Wir rufen alle Mitglieder auf, unternehmerisch zu denken und den sog. „Bonus vacanze“ von den Gästen anzunehmen. Erste Mitglieder haben uns bereits darauf hingewiesen, dass Gäste auf Grund des Bonus einen längeren Aufenthalt planen. Zudem könnten diese Gäste zu Ihren Stammgästen werden!

Wie kann ich meine Gäste über den Neustart informieren?

Die IDM hat Textbausteine bzgl. Kommunikation zur Wiedereröffnung und der Sicherheitsmaßnahmen für den Gast vorbereitet, welche jeder einzelne Beherbergungsbetrieb für einen Newsletter oder Social Media Post verwenden kann.

Zudem stehen Antworten auf die gängigsten sensiblen Fragen der Gäste zur Verfügung.

VPS-Tipp

Die Textbausteine finden Sie im Mitgliederbereich auf unserer Website www.vps.bz.it/fuer-mitglieder. Um das Passwort zu erhalten, schreiben Sie uns einfach unverbindlich eine Mail an info@vps.bz.it

Wo können sich Gäste über die aktuelle Reiseinformation informieren?

Mit 3. Juni sind die Grenzen geöffnet und Südtirol ist in einen neuen, sicheren Alltag gestartet.

Um Ihre Gäste bestmöglich zum Thema „Sicher reisen“ zu informieren, raten wir Ihnen zu einer direkten Verlinkung auf die offizielle Website von Südtirol: https://www.suedtirol.info/ de/informationen/coronavirus

Diese wird nämlich laufend optimiert, ergänzt und angepasst:

Dürfen Freunde im selben Zimmer bzw. in die selbe Wohnung einchecken?

Ja, das dürfen sie.

Der Privatvermieter ist nicht dafür verantwortlich, wer zusammen ein Zimmer bzw. eine Ferienwohnung bezieht.

Wer zusammen ein Zimmer bzw. eine Ferienwohnung bezieht, darf sodann auch am selben Tisch (ohne Einhaltung der Mindestabstände) sitzen.

Gäste aus der Region Lombardei würden gerne bei uns buchen. Gibt es besondere Richtlinien?

Nein, seit 3. Juni gilt in allen Regionen Italiens die Reise- und Bewegungsfreiheit.

Sofern die Zahlen der COVID-19-Erkrankten stabil bleiben, wird dies auch keine weiteren Konsequenzen haben. Sollten sich die Zahlen ändern, könnte es sein, dass einzelne Regionen wieder gesperrt werden.

Eine konstruktive Frage brennt unter Ihren Fingernägeln?

Dann zögern Sie nicht und schreiben Sie uns. Vielleicht findet Ihre Frage ja auch einen Platz in der nächsten Ausgabe!

Coronavirus

Hinweisschilder für Mitglieder erhältlich

Wir möchten nochmals alle Mitglieder darauf hinweisen, dass wir passend zur aktuellen Lage, Vorlagen zu Hinweisschilder ausgearbeitet haben. Die Vorlagen sind im Mitgliederbereich unserer Website www.vps.bz.it hinterlegt. Die Schilder können Sie zur Verwendung im eigenen Betrieb nutzen.

Sichere Gastlichkeit

Sichere Gastlichkeit

accoglienza sicura safe hospitality

Sichere Gastlichkeit

accoglienza sicura safe hospitality

Coronavirus

Neue Konventionen abgeschlossen

Auf Grund der Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen, welche zurzeit erforderlich sind, haben wir für unsere Mitglieder Vergünstigungen mit verschiedenen Partnern im ganzen Land ausgearbeitet.

Die einzelnen Konventionen können Sie im Mitgliederbereich auf unserer VPS-Website www.vps.bz.it unter dem Bereich „Konventionen“ abrufen.

Wichtig: Bei einer Bestellung ist immer die Angabe „VPS-Mitglied“ sowie die Mitgliedsnummer erforderlich, um die Reduzierung zu erhalten.

Bei spezifischen Fragen zu den Angeboten, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Konventionspartner.

Desinfizieren
Desinfizieren Sie bitte Ihre Hände vor und nach der Benutzung der Toilette.
Disinfetti le mani prima e dopo l‘utilizzo dei servizi igienice. Grazie Please sanitise your hands before and after using the restroom.
Hinweisschild für die Toilette

Notsituation Covid-19

Zuschüsse für Kleinunternehmen

Die Landesregierung hat ein umfangreiches Hilfspaket für Kleinunternehmen auf die Beine gestellt. Alle Kleinunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten können bis zum 30. September 2020 um Unterstützungszuschüsse (sog. Verlustbeiträge) ansuchen.

Die Verlustbeiträge, welche gewährt werden, sehen folgendermaßen aus:

• 3.000,00 € für Antragsteller, welche die Tätigkeit im Jahre 2019 begonnen haben;

• 5.000,00 € für Antragsteller, die im Jahr 2019 bis zu zwei Personen beschäftigt haben;

• 7.500,00 € für Antragsteller, die im Jahr 2019 mehr als zwei und bis zu vier Personen beschäftigt haben;

• 10.000,00 € für Antragsteller, die im Jahr 2019 mehr als vier und bis zu fünf Personen beschäftigt haben.

Kriterien

Um in den Genuss dieses Beitrages zu kommen, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

• Die Tätigkeit muss vor dem 23.02.2020 aufgenommen sein.

• Im letzten verfügbaren Geschäftsjahr wurde ein besteuerbares Einkommen von max. 50.000,00 € erzielt, 85.000,00 € für Gesellschaften mit mehr als ein Gesellschafter und Familienunternehmen.

• Im letzten verfügbaren Geschäftsjahr wurde ein Umsatz von min. 10.000,00 € erreicht.

• Im Jahr 2019 wurden maximal fünf Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt (in Jahresarbeitseinheiten – JAE – auf das gesamte Unternehmen angegeben. Umfasst die Angestellten, für das Unternehmen tätige Personen, mitarbeitende Eigentümer sowie Teilhaber, die eine regelmäßige Tätigkeit im Unternehmen ausüben. Lehrlinge sind nicht zu berücksichtigen).

Das besteuerbare Einkommen entspricht:

• Bei Einzelunternehmen der Gesamtsumme der besteuerbaren

Einkommen laut den jeweiligen Übersichten zur Einkommensermittlung aus kontinuierlich ausgeübter freiberuflicher oder unternehmerischer Tätigkeit (Übersichten RG und LM).

• Bei Gesellschaften das besteuerbare Gesamteinkommen zuzüglich der in Abzug gebrachten Co.co.co. Vergütungen der Gesellschafter.

• Für Unternehmen, welche die Tätigkeit im Laufe des Jahres 2019 begonnen haben, wird eine Schätzung des im Jahre 2019 erzielten Einkommens herangezogen

Voraussetzungen

Um in den Genuss der Beiträge zu kommen, muss in den Monaten März, April oder Mai 2020 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres ein Umsatzrückgang von min. 50% vorliegen. Aber Achtung: Der Beitrag ist samt Zinsen zurückzuzahlen, wenn im Gesamtjahr 2020 nicht min. 20% Umsatzrückgang stattfindet.

Der Umsatz entspricht der Summe der ausgestellten Rechnungen, Belege, Quittungen und Tagesinkassi – alle unabhängig vom Inkasso.

Eine Sonderregelung gilt für Antrag-

steller, welche die Tätigkeit 2019 begonnen haben: Für diese ist kein Nachweis eines Umsatzrückganges erforderlich. Sie müssen aber einen Umsatz von durchschnittlich mindestens 1.000,00 € pro Tätigkeitsmonat bis Ende Februar 2020 erreicht haben.

Zugangsvoraussetzungen

Unternehmen und Betriebe müssen das Ansuchen Online unter Verwendung des SPID stellen.

Die Ansuchen können, abgesehen vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, auch von einer dazu delegierten Person (z. B. Steuerberater) eingereicht werden. Zudem ist eine Stempelsteuer über 16,00 Euro zu entrichten.

Mehr Infos dazu finden Sie auf unserer Website www.vps.bz.it/news/

VPS-Tipp: Auch wir, als Verband, bieten evtl. diese Dienstleistung für unsere Buchhaltungskunden an. Bitte wenden Sie sich per Mail an info@vps.bz.it oder telefonisch unter 0471 978 321 an das VPS-Büro.

Notsituation Covid-19

Dekret Neustart - „Decreto rilancio“

Am 19. Mai 2020 ist das neue Hilfspaket der italienischen Regierung (Decreto Rilancio) veröffentlicht worden und in Kraft getreten. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Maßnahmen für Privatvermieter zusammengefasst:

Verlustbeiträge auf staatlicher Ebene

Auch auf staatlicher Ebene ist ein sog. Verlustbeitrag vorgesehen. Die Kriterien sind folgende:

1. Der Beitrag steht allen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 5 Millionen Euro zu, vorausgesetzt die Tätigkeit ist zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht aufgelassen.

2. Ein Umsatzrückgang von mehr als 1/3 muss im April 2020 im Vergleich zum April 2019 verzeichnet worden sein.

Der Verlustbeitrag ist gestaffelt und wird auf den effektiven Umsatzrückgang berechnet. Für Betriebe mit einem Vorjahresumsatz unter 400.000 Euro ist ein Beitrag von 20%, für Betriebe von 400.000 bis 1 Mio. Euro 15%und für Betriebe ab 1 Mio. Euro bis 5 Mio. Euro 10% vorgesehen. Der Verlustbeitrag ist steuerfrei und die Antragstellung hat bei der Agentur der Einnahmen zu erfolgen.

Für Betriebe, die ihre Tätigkeit nach April 2019 aufgenommen haben, ist eine Pauschalförderung von 1.000 Euro für Einzelfirmen, bzw. von 2.000 Euro für Gesellschaften vorgesehen.

Steuerbonus für Desinfektionsmittel

Für Desinfektionsmaßnahmen im Betrieb sowie für den Ankauf von Schutzausrüstung zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos mit dem Coronavirus wird ein Steuerbonus für Unternehmen von 60% der im Jahr 2020 getragenen Kosten vorgesehen. Der Höchstbetrag für diesen Steuerbonus beträgt 60.000 Euro, wobei staatlich begrenzte Finanzmittel vorgesehen wurden. Das Steuerguthaben wurde mit dem Dekret Cura Italia eingeführt und mit dem Dekret Liquidità auf den Ankauf von Schutzausrüstung ausgedehnt, wobei für die Umsetzung dieser Bestimmung noch entsprechende Durchführungsbestimmungen zu erlassen sind.

Aussetzung IRAP-Saldo 2019 sowie der ersten Rate des IRAP-Akontos 2020

Das Dekret Neustart sieht eine Aussetzung der IRAP-Saldozahlung 2019 sowie der ersten Rate des IRAP-Akontos 2020 vor. Diese beiden Steuerzahlungen sind somit nicht mehr geschuldet.

Zahlungsausfschub für Steuern und Abgaben

Sämtliche Steuern und Abgaben, deren Zahlungsfristen von den Dekreten Cura Italia und Liquidità auf Juni 2020 aufgeschoben wurden, wurden nochmals verlängert und können nun zins- und straffrei in einer Rate innerhalb 16. September 2020, bzw. in vier Monatsraten ab dem genannten Datum entrichtet werden.

Abschaffung der Bestimmungen zur schrittweisen Erhöhung der Mehrwertsteuer

Die Bestimmungen zur schrittweisen Erhöhung der Mehrwertsteuer werden endgültig gestrichen.

Pauschalbeiträge von Seiten des NISF/INPS

Für den Monat März und April 2020 sind vonseiten des NISF/INPS jeweils 600 Euro. Die Anträge konnten bis zum 03. Juni dafür gestellt werden.

In den Genuss kamen Unternehmer, Gesellschafter und Familienmitarbeiter, die bei der Rentenkasse der Kaufleute (gestione commercianti) eingeschrieben sind. Voraussetzung hierfür war, dass der Gesuchsteller keine Rente bezieht und in keiner anderen obligatorischen Rentenkasse, mit Ausnahme der INPS-Sonderverwaltung, eingetragen ist bzw. in keinem Angestelltenverhältnis steht.

Für den Monat Mai 2020 sind hingegen 1.000 Euro vorgesehen. Jedoch zu anderen Bedingungen, wobei die Bestimmungen noch nicht feststehen. Hierfür muss sodann ein neuer Antrag gestellt werden.

Steuerbonus energetische Sanierung von Gebäuden

Der Steuerbonus für die energetische Sanierung von Gebäuden wird für den Zeitraum 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2021 erweitert. Um den neuen Superbonus von 110% in Anspruch nehmen zu können, müssen die Baumaßnahmen entsprechende Kriterien erfüllen sowie eine Verbesserung der Energiewerte (Verbesserung APE um zwei Klassen) mit sich bringen. Betrieblich genutzte Immobilien sind von diesem Steuerbonus ausgenommen.

Weitere Maßnahmen

Für Niedrigspannungsnetzanschlüsse werden die Fixkosten der Stromrechnung für die Monate Mai, Juni und Juli 2020 reduziert.

Starten Sie NEU durch… auch mit Ihrem Internetauftritt

VPS-Mitglieder haben die Möglichkeit über den VPS eine professionelle, einseitige Onepage zu mieten. Es gilt besonders in Zeit wie diesen die Chance zu nutzen um sich neu aufzustellen und demzufolge NEU durchstarten zu können.

Die VPS-Onepage bietet allen Verbandsmitgliedern die Möglichkeit zu einem kostengünstigen Preis, sich im Internet professionell und up to date zu präsentieren. Krisenzeiten sind gleichzeitig auch immer eine Chance sich neu aufzustellen und sich neu und vielleicht auch besser dem Markt – den potenziellen Kunden - zu präsentieren.

Grundlegende Bedeutung einer Website

Viele Unterkünfte, sind bei verschiedenen Portalen angemeldet, in Katalogen vertreten, oder werden auf sonstigen Plattformen als Werbeinitiative mitgetragen. Die verschiedenen Plattformen und Medien bieten zumeist eine direkte Anfragemöglichkeit auf deren Website an, sodass Sie ausgehend von diesen Portalen die Anfrage erhalten. Oft werden aber auch in den Plattformen Verlinkungen zur EIGENEN Website eingefügt. Der Gast klickt dabei auf Ihre Website weiter, möchte Informationen abrufen und ggf. eine Anfrage dort stellen oder sogar BUCHEN. Doch der „Kaufabschluss“ scheitert zumeist an der nicht professionellen und nutzerfreundlichen Website. Eine einfache, klar strukturierte Website ist deshalb die Basis für einen Internetauftritt, da der Gast immer wieder auf die Website stößt und sich von dort aus zusätzlich oder grund-

„Ich

legend informieren möchte. Eine gute Website ist somit die Grundlage für jede weitere Marketinginitiative, für welche Sie sich entscheiden.

Professioneller Internetauftritt

Wir haben als VPS für Mitglieder ein Angebot ausgearbeitet, um allen Privatvermietern eine professionelle Website bieten zu können. Der große Vorteil der Website ist, dass Sie die Onepage MIETEN statt KAUFEN können. Neue Websiten bringen hohe Kostenaufwendungen mit sich, welche Sie mit der Onepage umgehen können.

finde die Onepage ist die ideale Lösung für kleine Struktur wie meine.“

Auszug aus dem Interview mit Maria Rubatscher, Chalet Morin in St. Martin in Thurn

Bei der Onepage handelt es sich, wie der Name bereits sagt, um eine EINSEITIGE Website. Der Gast kann sich deshalb nutzerfreundlich durch die Informationen des Betriebes „scrollen“ oder anhand der Menüpunkte zu den einzelnen Bereichen wechseln. Der einfache Aufbau der Website bietet dem Gast eine schnelle Orientierungshilfe und einen nutzerfreundliches Stöbern durch die Website.

Die Website kann entweder über eine Standarddomain in Anspruch genommen werden oder durch eine INDIVIDUELLE eigene Domain (www.hausxy.com). Bei bereits

bestehenden Websiten, kann die aktuelle Domain übernommen werden. Für neue Betriebe wird gemeinsam eine passende Domain gewählt.

Die Onepages hängen im Hintergrund mit der südtirol privat Website zusammen und werden demzufolge immer auf dem neuesten Stand gebracht, sobald Änderungen und/ oder Optimierungen auf der südtirol privat Website durchgeführt werden.

„[…] Ihr habt eine Lösung geschaffen, welche die Anforderungen der Betriebe, als auch jene der Gäste erfüllt. […]“

Auszug aus dem

Um eine individuelle Website zu garantieren, kann ein Titel und Text in drei Sprachen eingefügt werden, 9 Fotos sorgen für einen aussagekräftigen Auftritt und falls vorhanden wird auch das eigene Betriebslogo eingefügt. Einer der größten Vorteile ist, dass das Hauptfoto, die Verfügbarkeit und allgemeine Betriebsdaten vom TIC-Web (Freimeldetool des Tourismusvereins – LTS) übernommen wird. Sobald der Betrieb im TIC-Web die Daten korrekt hinterlegt hat und auch ordnungsgemäß pflegt, scheinen diese Informationen auch AUTOMATISCH auf der eigenen Onepage auf. Es ist somit KEINE doppelte oder weitere Freimeldung für die Onepage nötig. Texte und Bilder werden von uns in die Onepage eingesetzt und auf Wunsch neu ausgetauscht. Über 60% der Gäste buchen die Unterkunft über mobile Endgeräte, es ist deshalb wichtig, dass die eigene Website auch hier die entsprechenden Kriterien erfüllt. Durch den schlichten und nutzerfreundlichen Aufbau der Onepage, ist sie RESPONSIVE und wird auch diesem wichtigen Kriterium gerecht. Die Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO), welche im Jahr 2018, in Kraft getreten ist, forderte unteranderem auch Anpassungen auf der Website. Die Onepage enthält demzufolge einerseits die korrekten Datenschutzrichtlinien. Des Weiteren wird jedem neuen Onepage Mieter immer empfohlen, das WICHTIGE SSL-Sicherheitszertifikat aktivieren zu lassen, mit welcher die Website von Google als SICHER eingestuft wird.

Chance: Durchstart nach Krisenzeit

Die aktuelle Phase des Neustartes bietet die Möglichkeit sich neu aufzustellen und neu zu positionieren. Sie haben eine „veraltete“ Website? Ihre Website ist nicht RESPONSIVE (lesbar für mobile Endgeräte) oder Sie haben noch gar keine Website?

Genau in diesen Fällen, ist unsere VPS-Onepage die ideale Lösung, um sich professionell im Internet zu präsentieren. Die Digitalisierung ist in vielen Bereichen spürbar und wird immer mehr vorangetrieben. Mit unserem Onepage-Angebot möchten wir bzgl. Internetauftritt dazu beitragen, Schritt für Schritt den Weg der Digitalisierung zu meistern. Sehen Sie die Krise und den damit zusammenhängenden Neustart als Chance für Ihren Betrieb und fangen Sie bei der kritischen Betrachtung Ihres Internetauftritts an:

• Würden Sie selbst auf Ihrer Website buchen?

• Wie sieht Ihre Website auf mobile Endgeräte aus?

• Finden Sie selbst die Website gelungen?

Holen Sie sich jetzt Ihre Onepage!

Wir benötigen folgende Unterlagen für die Erstellung Ihrer Onepage:

1. 9 Fotos und

2. Titel & Beschreibung (Text) in drei Sprachen Für die Übersetzung können wir auf Wunsch auch unsere Contentfirma beauftragen.

Nach korrekter Hinterlegung der Daten im TIC-Web, Aktivierung der Domain, steht Ihrem professionellen Internetauftritt nichts mehr im Weg.

Melden Sie sich unverbindlich unter info@vps.bz.it oder telefonisch unter  0471 978321, um sich beraten zu lassen.

Noch nicht überzeugt?

Lesen Sie auf unserer Website www.vps.bz.it das vollständige Interview mit Frau Rubatscher, einer aktuellen Onepage-Mieterin.

„[…] Die Onepage ist die optimale Lösung für kleine Betriebe, welche nicht zu viel Kosten für die Erstellung einer Website haben möchten, aber trotzdem im Internet mit einem professionellen Websiteauftritt vertreten sein möchten.“

Auszug aus dem Interview mit Maria Rubatscher, Chalet Morin in St. Martin in Thurn

Interview mit Maria Rubatscher, Chalet Morin in St. Martin in Thurn

VPS-Expertentipp

südtirol privat:

Warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist…

Hinter südtirol privat versteckt sich die Marketinggruppe des Verbandes. VPS-Mitglieder haben den exklusiven Vorteil zusätzlich zur reinen Verbandsmitgliedschaft auch der Vermarktungsgruppe beizutreten. Nachstehend finden Sie die Top Gründe für eine aktuelle Mitgliedschaft.

GEMEINSAM sind wir stärker

Privatvermieter haben zum Großteil nicht das benötigte Budget, um sich eine Rundumvermarktung EINZELN für den Betrieb leisten zu können. Die Vermarktungsgruppe „südtirol privat“ hat den Vorteil, dass alle Mitglieder von verschiedenen Werbedienstleistungen profitieren können, welche als Einzelbetrieb schwer umsetzbar wären. Angefangen von Inseraten in verschiedenen Printmedien, bis hin zur Schaltung von Kampagnen auf Facebook und Google Adwords.

Die Stärke der Marke und jedes einzelnen Mitgliedes, macht es des Weiteren möglich Kooperationen mit anderen Plattformen, für die Mitglieder zu gewinnen. So sind ab 2020 alle Mitglieder automatisch in den Genuss der Erweiterung von der Firma „firstavenue“ gekommen, welche eine erhöhte Sichtbarkeit in sentres.com, kultur.bz.it und suedtirol.live beinhaltet. Der einzelne Kostenpreis für die alleinige Mitgliedschaft würde hier jährlich ca. 540,00 € betragen. Bei südtirol privat ist diese Werbedienstleistung AUTOMATISCH im Mitgliedsbetrag enthalten. Gemeinsam werben bedeutet auch, gemeinsame Werbegadgets den Gästen zur Verfügung zu stellen. südtirol privat Mitglieder können die verschie-

denen Gadgets, angefangen von Hair&Body Shampoo zu Zirbenkissen, Schlüsselanhänger, Regenschirmen bis hin zu Schutzmasken zum vergünstigten Preis erwerben.

ALLE Dienstleistungen nützen

Bei südtirol privat handelt es sich nicht um ein Portal, sondern um eine Rundumvermarktung. Jährlich erscheint unter anderem unser erfolgreicher südtirol privat Unterkunftskatalog. Aktuell sind wir bereits in Ausarbeitung des neuen Kataloges für 2021. Wir empfehlen daher eine Mitgliedschaft JETZT in Angriff zu nehmen, um auch bereits im neuen Katalog für 2021 vertreten und sichtbar zu sein. Neu 2020: Mitglieder, welche das erste Mal im Katalog aufscheinen, werden mit der Anmerkung NEU im Katalog aufgenommen, sodass im ersten Jahr eine erhöhte Sichtbarkeit gegeben ist. Den Katalog möchten wir hierbei nochmals hervorheben, da er immer noch eines unserer größten Steckenpferde ist. Wir zählen rund 30 Katalogversendung täglich. Auch in der Coronazeit haben wir die Kampagnen auf Facebook angepasst und konnten so mit einer angepassten Strategie rund 2.000 Kataloge versenden. 80% der Personen haben sich gleichzeitig auch für den Erhalt unseres südtirol privat Newsletter eingeschrieben.

ERHÖHTE Informationssuche

Durch die Coronakrise hat sich der Alltag verändert, interessant war aus Marketingsicht, die erhöhte Internetnutzung. Diese Internetnutzung kam auch unserer Marketinggruppe zu

Gute. So äußerte sich das Nutzerverhalten einerseits auf der Facebook Fanpage (aktuell über 52.000 Fans) als auch bei der Öffnungsrate unserer südtirol privat Newsletter (monatliche Versendung an über 25.000 Adressen). Die Internetnutzung ist seit Bekanntmachung über die Schrittweise Zurückführung in die Normalität immer noch hoch. So interessieren sich aktuell Personen sehr stark für unsere Unterkünfte und wir zählen auf unserer Website laufend Anfragen an unsere Betriebe. Potentielle Gäste informieren sich auch laufend auf unserer Facebook Fanpage. Sie, als Neumitglied, haben den Vorteil, dass wir Ihren Betrieb auch auf unserer Facebook Fanpage von südtirol privat mit einem beworbenen Beitrag deutsch und italienisch vorstellen. Sie können so die erhöhte Reichweite des Beitrages nutzen, um eine gute Sichtbarkeit auf Facebook zu erzielen.

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SPEZIFISCHE Vermarktung für Privatvermieter

Aktuell besteht ein Meer an Portalen und Pattformen zur Auswahl, sich für die richtige Werbemaßnahme zu entscheiden, ist verständlicherweise oft schwierig. Vergleicht man andere Portale oder Plattformen, werden oft aller Arten von Unterkünften aus allen möglich Ländern auf einer Seite vermarktet. südtirol privat schließt die zusätzliche Nutzung solcher „allgemeinen“ Buchungsportale nicht aus. Die Besonderheit von südtirol privat ist jedoch, dass wir alle Werbedienstleistungen spezifisch auf die Strukturen der Privatvermieter anpassen und somit in unseren verschiedenen Kanälen genau jene Zielgruppe ansprechen, welche schlussendlich auch Interesse an einem Urlaub bei einem PRI-

VATVERMIETER in Südtirol hat. Dabei stellen wir klar den Fokus auf das „heimelige“ und „herzliche“ Urlauben in Südtirol, was einen Urlaub in einer Privatvermieterunterkunft schlussendlich ausmacht. Wir setzen uns immer wieder mit Experten zusammen, welche uns bei Kampagnen, Werbeinitiative und Ähnlichem wertvolle Tipps geben und von welchen jeder einzelne Mitgliedsbetrieb am Ende profitiert.

Es ist generell wichtig sich als Unterkunft zu fragen: Wen will ich ansprechen? Spricht die gewählte Plattform/ Werbeinitiativen MEINE Kunden an? Für Privatvermieter in Südtirol bieten wir die perfekte Rundumvermarktung und versuchen die enthaltenen Dienstleistungen laufend zu optimieren und zu erweitern – immer im Sinne jedes einzelnes Mitgliedes.

südtirol privat

So haben wir im Jahr 2019 ein neues GUTSCHEINSYSTEM für die gesamte Vermarktungsgruppe entwickelt. Gäste können über die südtirol privat Website einen Wertgutschein erwerben, welcher sodann bei ALLEN südtirol privat Mitgliedern einsetzbar ist. Das Gutscheinsystem hat uns wiederum neue Spielräume für die Vermarktung der südtirol privat Marketinggruppe ermöglicht.

…Gründe genug?

Lesen Sie für nähere Infos am besten unseren Artikel „FAQ zu südtirol privat“ auf unserer Website. Hier haben wir alle Infos für Neumitglieder zusammengefasst.

Ingrid Passler

Assistentin der Geschäftsleitung und Projektleiterin „südtirol privat“

JETZT Mitglied werden

und profitieren!

Eine Mitgliedschaft ist jeder Zeit möglich, doch bei einer Neumitgliedschaft bis innerhalb 10.07.2020 können wir garantieren, dass Ihr Betrieb auch noch im neuen Katalog 2021 (Erscheinungsdatum Ende September) aufscheint.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 525,00 € + MwSt. das erste Jahr. Ab dem zweiten Jahr beträgt der Mitgliedsbeitrag 455,00 € + MwSt.

Ihr Vorteil als Neumitglied: Bei einer Neumitgliedschaft ist die Plakette südtirol privat AUTOMATISCH enthalten, zudem erhalten Sie auch ein kleines Geschenk unsererseits. Seien Sie gespannt!

Gadget

NEU: Schutzmasken

Ab sofort können VPS Mitglieder über uns Schutzmasken kaufen. Die Schutzmasken sind mit dem Logo unserer Marketinggruppe südtirol privat versehen, aus Stoff und waschbar.

Wir empfehlen die Schutzmasken den Gästen als „Gadget“ bei Anreise zur Verfügung zu stellen, so dass der Gast während seines Aufenthaltes „geschützt“ ist und Sie in dieser Hinsicht

Ihre Aufgabe zum Schutze der Gäste erfüllen.

Gerne infomieren wir Sie auch zu anderen Prokukten aus unserem Gadget-Sortiment.

KOSTENPUNKT:

• Euro 6,00.-/Stück für „südtirol privat-Mitglieder“

• Euro 7,00.-/Stück für VPS-Mitglieder

Bestellungen nehmen wir gerne über info@vps.bz.it entgegen.

VPS-Studienreise

In Erinnerungen schwelgen...

Da bekanntlich besondere Zeiten besondere Maßnahmen erfordern, und wir leider noch nicht wissen, wie und vor allem ob wir eine Studienreise im heurigen Jahr durchführen können, möchten wir noch einmal mit Ihnen, liebe Mitglieder, auf die vergangen Reisen zurück blicken.

Da die VPS-Studienreise bei vielen zu einem Highlight eines Jahres gehört, haben wir uns auch in dieser Ausgabe der VPS-Nachrichten dazu entschieden in unserem Fotoarchiv nach weiteren Erinnerungsbildern der vergangenen VPS-Studienreisen zu stöbern. Ein Dank gilt dabei unserem Reisefotografen Martin Obletter für die Fotos.

2009 in die Provence (Frankreich)

VPS-Studienreise 2013 nach Brüssel
VPS-Studienreise 2012 nach Wien und Budapest
VPS-Studienreise 2011 nach Madrid (Flugreise)
VPS-Studienreise 2010 nach Mittelitalien
VPS-Studienreise

Termine für Privatvermieter

JUNI - JULI - AUGUST

16. Juni 2020

30. Juni 2020

innerhalb 20. Juli 2020

30. Juli 2020

1. Rate GIS - Gemeindeimmobiliensteuer: Die 1. Rate der GIS/IMU (Gemeindeimmobiliensteuer) 2020 wurde aufgeschoben und zwar auf den 16. Dezember 2020. Auf eigenen Wunsch kann man die 1. Rate selbstverständlich mit der gewohnten Fälligkeit 16. Juni 2020 begleichen.

HINWEIS: D/2 Gebäude sowie Immobilien, welche für die Beherbergung genutzt werden (so auch für Privatvermieter) sind von der 1. Rate der GIS/IMU 2020 BEFREIT. Voraussetzung hierfür ist, dass der Immobilieneigentümer den Betrieb auch selbst führt bzw. selbst der Betriebsinhaber ist. Sollten Sie trotzdem einen Brief zur Zahlungsaufforderung zugestellt bekommen, kontaktieren Sie bitte Ihre Gemeinde und bitten um Klärung.

Fälligkeit Steuererklärung & Akonto (1. Termin): Diesbezüglich ist mit einem Aufschub zu rechnen.

Trimesterbetriebe: Abgabe bzw. Weiterleitung per Mail (info@vps.bz.it) der Spesenund evtl. Zahlungsbelege, wie RAI-Gebühren, SIAE-Gebühren, der Monate April, Mai, Juni - 2. Trimester 2020

HINWEIS: Die Einnahmen und Rechnungen können wir direkt aus dem Portal zur „fattura elettronica“ einlesen.

Fälligkeit Steuererklärung & Akonto (2. Termin): Diesbezüglich ist mit einem Aufschub zu rechnen.

Social Media

Bild des Monats

Dieses Bild wurde auf unserem Facebook-Account von 67.314 Fans gesichtet, 5.327 Mal gelikt, 284 Mal geteilt und 216 Mal kommentiert. :-)

Zitat des Monats:

„Ho prenotato in una vostra struttura che mi ha bloccato la prenotazione e mi farà versare la caparra dopo il 2 Giugno, quando si saprà se sarà consentito il superamento regionale....e poi, dopo aver dato la caparra, in caso di ulteriore restrizione covid19, ci sarà restituita o lasciata come acconto x un viaggio futuro!.. Complimenti Alpenblick Appartement a San Giovanni in Valle Aurina.. pag.23 del catalogo“ (entnommen aus den Kommentaren auf Facebook @suedtirolprivatAntonella Manca aus Italien)

Verantwortung

Es liegt an dir: Neustart oder Corona-Welle!

Freiheit ist

2 m

2 m

Das neue Landesgesetz: neustart.provinz.bz.it

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#NeustartSüdtirol. Bewusst.Gemeinsam.Handeln. #AltoAdigesiriparte. Insieme.Responsabilmente. #ipiunindôiaSüdtirol. Deboriada.Cun responsabilité.

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Herausgeber:

VPS – Verband der Privatvermieter Südtirols Gen. Schlachthofstr. 59 – 39100 Bozen

 0471 978 321, info@vps.bz.it, ww.vps.bz.it

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Textredaktion/Texte: Dr. Heidi Puff, Ingrid Passler, Sabine Tammerle

Druck: Karo Druck KG, Pillhof/Frangart

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