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VPS-Nachrichten Februar 2021

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Nachrichten

Fachblatt für Vermieter von Gästezimmern und Ferienwohnungen

Synergien nutzen...

Auf Grund unserer Partnerschaft mit Brandnamic, haben wir bei Hannes Gasser, Geschäftsführer und Inhaber, ein Interview geführt und uns bzgl. Sinnhaftigkeit von Synergien und Vermarktungsgruppen, wie jene von „südtirol privat“, erkundigt. Seite 12

VPS-KONVENTIONEN

Gemeinsam

sind wir stark Beilage

HAUSHALTSGESETZ 2021

Neuerungen und Änderungen Seite 6

WEITERBILDUNG 2021

Seien wir offen für Neues Seite 9

Intern Seite

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Wahl 2021: Sei dabei! 3

Betriebsberatung

Bargeldlose Zahlungen 4

Haushaltsgesetz 6

Aufschub RAI-Gebühren 8

Weiterbildung

Offen für Neues 9

Kommunikation & Marketing

Corona-Knigge .................................... 10

Interview mit Hannes Gasser 12

Newsletter: Zahlen und Fakten 13

2021 14

Sonstiges

Termine für Priatvermieter 15

Bild des Monats 15

Zitat des Monats 15

Grußworte der Präsidentin

Liebe Mitglieder, „Es gibt Berge, über die man hinübermuss, sonst geht der Weg nicht weiter.“ (Ludwig Thoma)

Ich glaube treffender könnten wir die derzeitige Situation nicht nur in Südtirol, sondern weltweit beschreiben.

Ganz sicher ist, dass der Weg auch für unsere Betriebe weiter gehen wird, denn der Tourismus ist eine der, wenn nicht die Schlüsselbranche, für Südtirol. Vertrauen und Beziehungen zu den Gästen werden zu den großen Tourismus-Treibern der Nach-Corona - Zeit zählen.

Also können wir diese Wochen der „Ruhe“ nutzen, um authentisch, persönlich oder vielleicht sogar humorvoll mit unseren Gästen zu kommunizieren. Urlaub wird in diesen Tagen zunehmend zu einem „Sehnsuchtsprodukt“.

Ich wünsche Ihnen die nötige Professionalität und das richtige Gespür, die Vorfreude auf diese Zeit bei Ihren Gästen zu wecken.

Herzlichst Ihre/Eure

Frau Christine Siller

Haus Christine in Algund

Esther Mutschlechner-Seeber

Frau Theresia Mair

Haus Sabina in Kastelruth

Herrn Hannes Gasser

Villa Floris in Brixen

Frau Monika Lechthaler

Haus Monika in Mals

Frau Renate Johanna Pfeifhofer in Sexten

Frau Renate Gluderer in Tirol

Herrn Thomas Rainer in Schnals

Frau Silvia Thanei

Mein Sonnenhof in St. Valentin/Haide

Frau Christine Siller

Haus Christine in Algund

Frau Valentina Raffeiner

App. Klosterblick in Schnals

Herrn Johannes Schneebacher

Romy&Johannes Guesthouse in Schenna

Frau Petra Wierer

Gästehaus Sanin in Eppan

Frau Ulrike Zublasing

La Rosea Fine Living Apartments in Eppan/St. Pauls

Frau Birgit Schönweger Engel Appartements in Partschins

Frau Birgit Yvonne Robatscher Ferienhaus Leitner in Tiers

Frau Marianna Rabensteiner

Haus Pferscher in Barbian

Frau Karin Arquin

Schnitzbichlhof in Lana

Genossenschaft

Wahl 2021: Sei dabei!

Du würdest gerne die Geschehnisse und Arbeiten im Verband mitgestalten? Du würdest gerne neue Ideen und Verbesserungen einbringen? Oder kennst du einen Privatvermieter, der für diese Aufgabe geeignet ist? Dann bist du bei uns richtig! Denn wir suchen Kandidaten, welche Lust haben sich einzubringen.

Mit der Vollversammlung 2021 endet die 3-jährige Amtszeit des Verwaltungsrates sowie der Bezirksausschüsse. Im Frühjahr 2021 sollten somit die Wahlen des Bezirksausschüsse, sowie die Namhaftmachung der Kandidaten für die Wahl des Verwaltungsrates in den jeweiligen Bezirken stattfinden.

Mitgliederversammlungen

Auf Grund der derzeitigen COVIDSituation wissen wir noch nicht in welcher Form auch immer wir die Mitgliederversammlungen abhalten bzw. ob wir die Wahl überhaupt auf einen späteren Zeitpunkt verschieben können.

Wie genau alles ablaufen wird, werden wir noch rechtzeitig mitteilen. Seien Sie gespannt!

NEU! Einteilung der Bezirke

Seit 2019 wurden die Bezirke neu eingeteilt. Wir haben somit nun 3 Bezirke anstelle der bisher 5:

¾ WEST

bestehend aus den Gebieten rund um Vinschgau, Burggrafenamt und Meran

¾ MITTE

bestehend aus den Gebieten rund um Bozen, Salten, Schlern, Gröden, Überetsch und Unterland

¾ OST

bestehend aus den Gebieten rund um Eisacktal, Wipptal, Pustertal und Gadertal

Bist du interessiert ?

Melde dich bei uns:  0471 978 321 oder info@vps.bz.it.

Land Südtirol

Lockdown

Wie erst kurz vor Redaktionsschluss bekannt wurde, gelten in Südtirol ab Montag, den 08. Februar, strengere Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus.

Trotz offensiver Teststrategie und der damit verbundenen Eindämmung von Infektionsketten sind die Infektionszahlen in den vergangenen Wochen in Südtirol nicht gesunken. Zudem wurde nun das Auftreten einer Corona-Mutation bestätigt. Diese Entwicklung veranlasste die Südtiroler Landesregierung zu einer Neubewertung der Situation. So hat sich die Landesregierung am Donnerstagabend, den 04. Februar, auf eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen verständigt.

Mit der Verordnung des Landeshauptmanns Arno Kompatscher Nr. 6 vom 05. Februar 2021 werden eine Reihe von Tätigkeiten wieder heruntergefahren. So kann die Wohnsitzgemeinden nur noch aus Arbeits- oder Gesundheitsgründen bzw. auf Grund dringender Notwendigkeiten verlassen werden. Bars und Restaurants bleiben weiterhin geschlossen und auch die touristische Beherbergungstätigkeit wird eingestellt Schließen müssen auch Geschäfte, außer jene für Güter des täglichen Bedarfs. Produktions- und Handwerksbetriebe können weiterarbeiten, unter der Auflage, die Mitarbeiter regelmäßig zu testen.

Mehr zur genauen Verordnung erfahren Sie unter ► http://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/coronavirus.asp

Steuer

Fokus auf bargeldlose Zahlungen

Für die Umsetzung des Projektes der bargeldlosen Zahlungen (cashless) hat die italienische Regierung verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Verwendung von Bargeld zu reduzieren, die Steuerhinterziehung einzudämmen und um mit anderen europäischen Ländern gleichzuziehen.

Italien verfolgt seit geraumer Zeit das Ziel, die Bargeldzahlungen einzuschränken und strenger zu regeln bzw. die Verwendung von bargeldlosen Zahlungsarten zu fördern sowie zu belohnen.

Zur Realisierung dieses Vorhabens wurden nun neben der bereits geltenden Bargeldgrenze und der POS-Geräte-Pflicht mit dem Haushaltsgesetz 2021 auch der Cashback-Bonus und die Kassenbon-Lotterie eingeführt. Zudem wurde mit 1. Jänner das Limit fürs kontaktlose Bezahlen mit Karte ohne Eingabe der PIN von 25 auf 50 Euro erhöht.

Bargeldgrenze

Seit 1. Juli 2020 gilt in Italien eine Bargeldgrenze von 2.000 Euro. Das heißt, dass Zahlungen in Bargeld nur noch bis zu einem Betrag von 1.999,99 Euro möglich sind. Diese Grenze gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2021. Ab dem 1. Januar 2022 kommt es wahrscheinlich zu einer Bargeldgrenze von 999 Euro.

Dabei darf auch bei Teilzahlungen die Summe aller Zahlungen (Anzahlung und Saldo) dieses Limit nicht überschreiten. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten, um Strafen zu vermeiden:

1. Die Bezahlung wird mittels Bancomatkarte, Kreditkarte, Banküberweisung oder „nicht übertragbarem“ Scheck und der Angabe des Begünstigten durchgeführt. Bei anderen Arten von Schecks, bei welchen es sich nicht um „nicht übertragbare“ Schecks handelt, gilt weiterhin die Grenze von 1000 Euro.

2. Es wird eine Anzahlung (ital. „acconto“) oder ein Angeld (Buchungssicherstellung – ital. „caparra confirmatoria“) verlangt, welches mittels Banküberweisung kassiert wird, damit der Differenzbetrag dann un-

ter 2000 Euro liegt. Dieser kann in bar bezahlt werden.

3. Der Kunde wendet sich an eine Bank, diese identifiziert ihn und überweist den Betrag an den Verkäufer.

POS-Geräte-Pflicht

Alle Betriebe müssten bereits seit einigen Jahren für Beträge über 30 Euro Zahlungen mittels Bankomat-Karte akzeptieren.

Unabhängig von der Höhe des Betrages wird ab dem 1. Juli 2020 bei Nichtannahme einer Zahlung mit einer elektronischen Zahlungskarte eine Verwaltungsstrafe im Ausmaß von 30 Euro zuzüglich 4% des Betrages der abgelehnten Transaktion erhoben.

Ausgenommen von dieser Pflicht sind übrigens nur jene, denen es technisch unmöglich ist, ein POS-Gerät in Betrieb zu haben, etwa eine Berghütte ohne Netzanbindung.

VPS-Tipp:

Wir empfehlen unseren Mitgliedsbetrieben den Ankauf eines POS-Gerätes.

Der Cashback-Bonus

Der Cashback- oder auch Bancomatbonus steht allen volljährigen Privatpersonen mit Wohnsitz in Italien zu. Er spielt sich außerhalb der unternehmerischen Tätigkeit, also im privaten Bereich, ab.

Die Prämie beläuft sich auf 10% der Ausgaben, die mit nachvollziehbaren Mitteln (Bancomat, Kreditkarte oder anderen bargeldlosen Zahlungsformen) bezahlt wurden. Der Höchstbetrag beläuft sich auf 3.000 Euro pro Jahr. Die Rückerstattung wird halbjährlich ausgezahlt. Das bedeutet, dass die Obergrenze der möglich anzugebenden Spesen bei 1.500 Euro pro Semester liegt und maximal 150 Euro pro Semester an die Privatperson rückerstattet werden kann. Einkäufe über den

Onlinehandel sind ausgeschlossen.

Um den sog. „Cashback“ freizuschalten, muss sich der Steuerzahler die App „IO“ der öffentlichen Verwaltung auf sein Smartphone herunterladen. Man benötigt den SPID oder den elektronischen Personalausweis, um darauf zuzugreifen. Während der Registrierung müssen die Kredit-, Bancomatoder andere Zahlungskarten angegeben werden, die man für die Zahlung der Ausgaben verwenden möchte. Zudem ist der IBAN, auf welchen man die Rückerstattung erhalten möchte, anzuführen. Die Mindestanzahl beträgt 50 Transaktionen pro Semester.

Die Verkäufer hingegen müssen sich nicht anpassen, d. h. für sie bringt das neue Bonusprogramm weder zusätzliche Verpflichtungen noch irgendwelche Vorteile.

Die Kassenbon-Lotterie

Der Start der Kassenbon-Lotterie wurde auf den 1. Februar 2021 aufgeschoben. In den Lostopf kommen nur volljährige Bürger mit Wohnsitz in Italien. Ausgeschlossen sind OnlineKäufe sowie alle Ausgaben, die im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit getätigt werden. Zudem sind all jene Spesen ausgeschlossen, die zu einem Steuerabzug berechtigen, wie z. B. Medikamente, die in der Steuererklärung bereits abgezogen werden können. Außerdem werden Barzahlungen aus der Lotterie ausgeschlossen, sprich die Teilnahme an der Lotterie ist nur mit elektronischen Zahlungen, d.h. mit Kreditkarte, Bancomat oder über bestimmte Apps, möglich.

Zu gewinnen gibt es Geldpreise zwischen 5.000 und 5 Millionen Euro, die mit der Ziehung von Kassenbons verbunden sind. Insgesamt 901 Preise will der Staat wöchentlich, monatlich sowie bei einer jährlichen Ziehung vergeben.

Um an der Lotterie als Privatkunde teilnehmen zu können, muss ein Lotteriecode beantragt werden. Dieser kann unter folgendem Link angefordert werden: ► https://www.lotteriadegliscontrini. gov.it/portale/

Dieser obengenannte Code ist mit der eigenen Steuernummer verknüpft.

Der Lotteriecode muss dem Verkäufer bei jedem Kauf mitgeteilt werden. Sowohl der Code als auch die Verkaufsdaten werden dann von den Händlern an das Steueramt übermittelt.

In der Praxis bedeutet dies, dass auch der Verkäufer gewinnt, falls sein Kunde bei der Lotterie einen Preis erhält. Er wird somit für das bargeldlose Inkasso prämiert.

VPS-Tipp:

Unsere Buchhaltungskunden, welche mit dem Portal „fattura elettronica“ arbeiten, sind von der Kassenbon-Lotterie nicht betroffen.

Hingegen all jene, welche im Besitz einer Registrierkasse sind, müssen ab Februar die Möglichkeit vorsehen, den Lotteriekodex auf dem Kassenbeleg anführen zu können.

Dieser kann manuell eingegeben oder eingelesen werden. Um den Kodex einlesen zu können, kann die Registrierkasse mit einem entsprechenden Lesegerät ausgestattet werden. Für eine evtl. Systemanpassungen wenden Sie sich bitte an Ihren Kassenlieferant.

Staat

Haushaltsgesetz 2021

Pünktlich zum Jahreswechsel wurde das Haushaltsgesetz 2021 (Gesetz Nr. 178/2020 vom 30/12/2020) genehmigt. Verschiedene gesetzliche Maßnahmen für das kommende Jahr in den Bereichen Steuern, Arbeit und Soziales wurden neu eingeführt bzw. abgeändert, abgeschafft oder verlängert.

Darum haben wir die relevantesten steuerlichen Änderungen des Haushaltsgesetzes 2021 für Sie nachstehend zusammengefasst.

VPS-Tipp:

Wir empfehlen unseren Mitgliedernbei Bedarf

sich mit dem jeweils zuständigen Wirtschaftsberater abzusprechen.

Verlängerung der Steuerbegünstigungen im Bauwesen

„ Wiedergewinnungsarbeiten

...bis zum 31.12.2021 werden der Steuerabzug von 50% für Wiedergewinnungsarbeiten verlängert. Der Steuerabzug kann ebenso für den Ankauf bzw. die Errichtung von neuen Garagen/Autoabstellplätzen, die als Zubehör zur Wohnung zweckbestimmt sind, beansprucht werden.

Der Steuerabzug von 50% steht ab 2021 auch für den Austausch von Notstromaggregaten durch Gasnotstromaggregate der jüngsten Generation zu.

Der Steuerabsetzbetrag muss auf 10 Jahresraten aufgeteilt werden.

„ Ecobonus

...bzw. die energetische Sanierung wurde bis zum 31.12.2021 des Steuerabzugs für 65% bzw 50% verlängert. Für den Fensteraustausch, für Brennwertkessel, für Biomasse-Heizanlagen, sowie für Sonnenschutzsystemen ist der Steuerabzug weiterhin auf 50% reduziert.

Der Steuerabsetzbetrag muss auf 10 Jahresraten aufgeteilt werden.

Zudem muss eine elektronische Meldung innerhalb von 90 Tagen ab Ab-

schluss der Arbeiten an die ENEA eingereicht werden (Techniker).

„ Superbonus 110%

...für bestimmte energetische Maßnahmen auf Wohngebäude und Kondominien wurde bis zum 30.06.2022 verlängert. Werden bis zum 30. Juni 2022 mindestens 60% der gesamten Baumaßnahmen durchgeführt, so kann der Superbonus auch für die bis 31. Dezember 2022 getragenen Spesen beansprucht werden.

Ebenso wird der Superbonus für die Installation von Ladesäulen für E-Fahrzeuge bis 30. Juni 2022 verlängert und die Höchstgrenzen der absetzbaren Spesen werden neu definiert, abhängig von der Installation in Einfamilienhäusern (€ 2.000) oder in Kondominien (€ 1.500 bzw. € 1.200).

Für die bezahlten Spesen im Jahr 2022 ist der Steuerabzug dann nur mehr in 4 Raten vorzunehmen und nicht wie bisher in 5.

Hinweis: Als eigenständige Wohneinheit gilt nun jene, welche drei der folgenden Anlagen autonom hat: eigenen Wasseranschluss, eigene Elektroanlage, eigene Heizanlage, eigene Gasanlage.

„ Möbelbonus

...wurde bis zum 31.12.2021 mit Erhöhung der zulässigen Ausgaben auf € 16.000,00.- verlängert.

Die Elektrohaushaltsgeräte müssen der Energieklasse A+ entsprechen.

Die im Jahr 2021 getragenen Spesen für Möbel und Elektrohaushaltsgeräte können nur für Wiedergewinnungsarbeiten an Wohngebäuden, welche ab 1. Jänner 2020 begonnen wurden, in Abzug gebracht werden.

„ Fassadenbonus

...wurde bis zum 31.12.2021 in Höhe von 90% für die Erneuerung von Fassaden in den Wohnbauzonen A und B verlängert. Die Aufteilung des Steuerabsetzbetrages muss in 10 Jahresraten erfolgen.

„ Grünbonus

...bzw. der seit 2018 eingeführte Steuerabzug für Ausgaben zur Pflege von Gärten und Grünanlagen (bonus verde) von Wohngebäuden und Kondominien wurde bis zum 31.12.2021 verlängert.

Der Steuerabsetzbetrag beträgt 36% der getragenen Kosten (max. auf € 5.000) und muss auf 10 Jahresraten

aufgeteilt werden.

Steuerliche Vereinfachungen

„ Trimesterbetriebe

Steuerpflichtige, welche die MwSt. trimestral abrechnen, können die ausgestellten Rechnungen innerhalb des Folgemonats nach dem Trimesterabschluss registrieren.

„ Esterometro

Ab dem Jahr 2022 müssen die Auslandsrechnungen (Eingangs- als auch Ausgangsrechnungen) über das telematische Portal (SDI), wie dies bereits bei den elektronischen Rechnungen der Fall ist, versandt werden. Im Gegenzug wird die Meldung der Auslandsrechnungen (Esterometro) abgeschafft.

„ Vorausgefüllte MwSt.-Dokumente

Die Agentur der Einnahmen stellt die vorausgefüllten MwSt.–Register, trimestralen MwSt.–Meldungen und die MwSt.–Jahreserklärung zur Verfügung. Dafür werden die Daten der elektronischen Rechnungen und der elektronischen Tagesinkassi verwendet.

Stempelmarke

auf den elektronischen Rechnungen

Für die unterlassene Anbringung der Stempelmarke von € 2,00 auf den elektronischen Rechnungen mit Betrag über € 77,47, ist eine solidarische Haftung von Käufer und Verkäufer vorgesehen, auch wenn die Rechnungen von einem Dritten in seinem Namen ausgestellt werden (forfettario Betriebe).

INVESTITIONSFÖRDERUNG

Die Investitionsbeihilfen für Neuanschaffungen werden rückwirkend am 16.11.2020 erhöht. Für die normalen Neuinvestitionen wird der Steuerbonus auf 10% erhöht, für digitale oder intelligente Maschinen (Industrie 4.0) beträgt die Steuergutschrift 50%.

Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 5 Mio. Euro kann der Steuerbonus für normale Investitionen bereits im Anschaffungsjahr mittels F24 verrechnet werden.

Die Investitionen dürfen frühestens ab dem 31.12. des 2. Folgejahres nach der Anschaffung veräußert werden, ansonsten muss der Verrechnungsbetrag rückerstattet werden.

Voraussetzung für die Beanspruchung der Steuergutschrift ist, dass auf den elektronischen Rechnungen das Gesetz aufscheint: „Art. 1, Komma 10511063 Gesetz 178/2020“.

IMU

Die erste Rate der geschuldeten IMU für 2021 ist für Immobilien der Kategorie D/2 (Hotels und Pensionen) nicht geschuldet. Zudem sind von der Zahlung der ersten Rate GIS auch noch befreit: Urlaub auf dem Bauernhof, Feriendörfer, Herbergen, Schutzhütten, Zimmervermietungen und Ferienwohnungen, Bed & Breakfast, Residenzen, Campingplätze und Diskotheken. Um in den Genuss der Befreiung zu gelangen, müssen die Steuerpflichtigen ihre Tätigkeit in den dafür vorgesehenen Gebäuden selbst ausüben. Die Befreiung gilt auch für Immobilien der Kategorie D, welche für Messen und Veranstaltungen verwendet werden.

Staatliche Kassenbon-Lotterie

Für all jene Pauschalbetriebe, welche über unser Portal „fattura elettronica“ Ausgangsrechnungen ausstellen, empfehlen wir die virtuelle Stempelmarke mit einem Klick anzuführen. Zudem kann die Stempelmarke weiter verrechnet werden. Dazu muss eine eigene Rechnungszeile erstellt werden: MwSt. auf 0% setzen, und Artikel N2.2 (Art. „nicht unterworfen“) auswählen

Die staatliche Kassenbon-Lotterie für Einkäufe startet mit 1. Jänner 2021, allerdings ist man nur mehr dann teilnahmeberechtigt, sofern die Zahlung mit elektronischen Zahlungsmitteln erfolgt. Mehr dazu lesen Sie auf Seite 6.

Cashback

Es wird festgelegt, dass die vom Staat rückerstatteten Beträge im Rahmen des Casbback-Bonus für den Empfänger kein Einkommen bilden und auch keiner Steuerabgabe unterliegen. Mehr dazu lesen Sie auf Seite 6.

VPS-Tipp:

Bargeldgrenze

Die Grenze für die Verwendung von Bargeld bleibt vorerst bei 1.999,99.Euro. Ab 01.01.2022 sinkt die Schwelle auf 999,99.- Euro. Mehr dazu lesen Sie auf Seite 6.

Kurzzeitvermietungen

Ab dem Jahr 2021 können Kurzzeitvermietungen nur mehr dann ausgeübt werden, sofern dies für nicht mehr als vier Wohnungen erfolgt. Bei Kurzzeitvermietungen ab fünf Wohnungen gilt dies als unternehmerische Tätigkeit lt. Art. 2082 des Zivilgesetzbuches.

Abzug für Tierarztspesen

Die maximalen Spesen für den Steuerabzug von 19% der Tierarztspesen, wurden von € 500,00 auf € 550,00 angehoben. Der Selbstbehalt von € 129,11 bleibt bestehen.

Bonus „Idrico“

Für das Jahr 2021 ist ein neuer Steuerbonus (steuerfrei) in der Höhe von Euro 1.000 (Nutzung innerhalb 31.12.2021) eingeführt worden (verfügbare Ressourcen Euro 20 Mio.) um alte sanitäre Vorrichtungen mit neuen, wassersparenden zu ersetzen. Zu den geförderten Ausgaben zählen:

• die Lieferung und Installation der Keramikschüsseln samt Spülung (Verbrauch max. 6 Liter) und der dazugehörigen Arbeiten (Maurer, Fliesenleger, Hydrauliker);

• die Lieferung und Installation von Waschbecken samt Mischer, inkl. Messtechnik, mit einem Wasserdurchlauf von max. 6 Liter pro Minute und der dazugehörigen Arbeiten (Maurer, Fliesenleger, Hydrauliker) inkl. Abbau und Entsorgung;

• die Lieferung und Installation von Duschsäulen und Duschköpfen (Verbrauch max. 9 Liter pro Minute) und der dazugehörigen Arbeiten (Maurer, Fliesenleger, Hydrauliker) inkl. Abbau und Entsorgung. Die genauen Details zur Beantragung und der benötigten Dokumentation werden erst noch mit einem separaten Dekret bekanntgegeben.

Steuerguthaben zur Verbesserung von Leitungswasser

Physischen Personen, Unternehmen, Künstlern und Freiberuflern sowie nicht gewerblichen Körperschaften steht zwischen dem 01.01.2021 und dem 31.12.2022 ein Steuerguthaben für den Ankauf und den Einbau von Systemen zur Filterung, Mineralisierung, Kühlung und Kohlendioxidanreicherung von Trinkwasser aus Wasserleitungen zu. Das Guthaben beträgt 50% der getragenen Spesen (Kosten von höchstens € 1.000 für physische Personen je Immobilieneinheit und € 5.000 für die anderen Subjekte je Betriebsgebäude). Die genannten Eingriffe sind an die ENEA zu melden. Die Maßnahme soll eine Rationalisierung des Wasserverbrauchs und eine Reduzierung des Verbrauchs von Plastikflaschen bewirken. Die entsprechenden Durchführungsbestimmungen müssen innerhalb von 30 Tagen ab Inkrafttreten des Gesetzes erlassen werden. Die zur Verfügung stehenden Gelder betragen € 5 Mio. für jedes der beiden Jahre.

Aufschub Plastik- und Zuckersteuer

Die Einführung der Steuer auf bestimmte Behälter und Verpackungsmaterial aus Plastik (sog. Plastiksteuer) wird auf 01.07.2021 aufgeschoben. Die Einführung der Steuer auf bestimmte zuckerhaltige Getränke (sog. Zuckersteuer) ist hingegen auf 01.01.2022 aufgeschoben worden.

Staat RAI-Gebühr

Der Dachverband Federalberghi hat Anfang Februar informell mitgetteilt, dass der Termin für die Zahlung der Rai-Gebühr 2021 vorerst für min. 2 Monate aufgeschoben ist.

Bekanntlich sind Privatvermieter verpflichtet für die Fernsehgeräte, welche sich im Betrieb, d. h. sich in den Zimmern und Ferienwohnungen bzw. im Aufenthaltsraum, befinden, das RAI-Sonderabonnement bis Ende Jänner zu bezahlen. Auf Grund der aktuellen Situation wurde der Einzahlungstermin um 2 Monate aufgeschoben. Aus diesem Grund hat die RAI die Übermittlung der Erinnerung zur Zahlung der Gebühr an die PEC-E-Mail-Adresse der Betriebe eingestellt.

Neben der Forderung des Aufschubes wird derzeit auch um die vollständige Befreiung von der Zahlung der Gebühr für das Rai-Sonderabonnements 2021 bzw. zumindest um eine Reduzierung für die Monate, in denen behördliche Auflagen die betriebliche Tätigkeit gänzlich oder teilweise verhindern, diskutiert.

Wir empfehlen daher, die Rai-Gebühr 2021 vorerst nicht einzuzahlen, falls diese noch nicht bezahlt wurde.

Die Rai-Gebühr über 90 Euro für die Privatwohnung wird auch dieses Jahr wieder automatisch über die Stromrechnung fakturiert (sofern man einen eigenen Stromanschluss für den privaten Haushalt hat) und ist zusätzlich zum Sonderabonnement für den Betrieb geschuldet.

© Pixabay

Weiterbildung 2021

Offen für Neues!

Beruflich wie privat stehen wir immer wieder vor neuen Herausforderungen: zwischen Digitalisierung, Trends und gesetzlichen Änderungen oder vielleicht sogar beim Generationswechsel. Es bedarf immer wieder einer Anpassung und einer gewissen Offenheit gegenüber Veränderungen und Neuerungen.

Ganz im Zeichen des Wandels haben wir für da Jahr 2021 auch unser Kursprogramm gestaltet.

Dabei haben wir unsere Kurse nicht nur thematisch angepasst, sondern auch die Art der Abhaltung der Kurse adaptiert. So werden einige Kurse auch als Webinar angeboten. Diese Form der Kursabhaltung ermöglicht auch in Ihrem täglichen Arbeitsalltag mehr Flexibilität bei der Teilnahme. Des Weiteren werden neben den gedruckten Kursen in der Broschüre, auf dieser Unterseite die Kurse laufend angepasst und aktualisiert.

Was steht auf dem Programm?

Welche Kurse in nächster Zeit auf dem Programm stehen, haben wir Ihnen nachstehend zusammengefasst. Hervorheben möchten wir vor allem das Seminar „24 Stunden Privatvermieter“ mit Florian Hitthaler von Kohl & Partner, welches dieses Mal im Kloster Neustift in Vahrn stattfindet.

Chance nutzen...

Darum nutzen wir die Chance und bilden wir uns weiter, seien wir offen für Neues, sodass wir beim Wandel verschiedenster Art nicht nur dabei sind, sondern vorne mitschwimmen und mitgestalten.

Mehr zu den einzelnen Kursen erfahren Sie auf unserer Website www.vps.bz.it/weiterbildung

„ SPID - Wie erstelle ich meine digitale Identität?

In diesem Kurs wird der SPID-Zugang gemeinsam aktiviert. Durch diesen Zugriff erhält man Zugriff auf alle Online-Dienste der öffentlichen Verwaltungen und auf nationale Dienste, die auf dem PC, Tablet oder Smartphone nutzbar sind.

Referent: Dr. Werner Messner, Firma C-Link

Preis: 35,00 € + MwSt.

Termin: Mi, 10.03.2021 von 18.00 bis 19.30 Uhr (1,5 h)

Ort: Webinar über Zoom

Anmeldung: bis Di, 23.02.2021 über VPS

„ Mentale Stärke und Gesundheit - in der Praxis

In diesem Kurs lernen Sie Techniken und Methoden kennen, wie Sie Ihre mentale Kraft aufbauen und Blockaden beseitigen können, um so Ihr Leben erfolgreicher zu gestalten und Ihre Lebensqualität zu verbessern.

Referentin :Renate Gluderer

Preis: 119,00 € + MwSt.

Termin: Sa, 13.03.2021 von 09.00 bis 17.00 Uhr (7 h)

Ort: Bozen - Waltherhaus, Schlernstr. 1

Anmeldung: bis Fr, 05.03.2021 über VHS

„ SPID - in der Praxis

In diesem Kurs lernen Sie, was SPID alles kann und wie er eingesetzt werden kann.

Referent: Dr. Werner Messner, Firma C-Link

Preis: 35,00 € + MwSt.

Termin: Mi, 17.03.2021 von 18.00 bis 19.30 Uhr (1,5 h)

Ort: Webinar über Zoom

Anmeldung: bis Di, 02.03.2021 über VPS

„ Digitale Gästeinformation

In diesem Impulsreferat lernen Sie die digitale Gästeinfomappe Tippthek und deren Vorteile genauer kennen!

Referent: Mitarbeiter firstavenue

Preis: kostenlos

Termin 2: Di, 20.04.2021 von 15.00 bis 16.00 Uhr (1 h)

Ort: Webinar über Teams

Anmeldung: bis Mo, 05.04.2021 über VPS

„ 24 Stunden Privatvermieter - WOCHENENDSEMINAR

…24 h komplett zur Fortbildung für Privatvermieter

…24 h intensive Workshops zu verschiedenen Themen

…24 h Austausch mit Gleichgesinnten

…24 h im Kloster Neustift

In den beiden Tagen werden die Privatvermieter noch mehr „Mut zum Preis“ aufbauen und verstehen wie Sie das Beste aus Ihrem Betrieb rausholen können.

Referent: Florian Hitthaler, Kohl & Partner

Preis ohne Übernachtung: 295,00 € + MwSt. (inkl. Abendessen am Freitag und Mittagessen am Samstag) Preis für die Übernachtung: 47,00 € + MwSt. (inkl. Frühstück) auf Wunsch

Termin: Fr, 14.05.2021 von 15.00 bis 21.00 Uhr (4,5 h) Sa, 15.05.2021 von 9.30 bis ca. 12.00 Uhr (2,5 h)

Ort: Vahrn, Kloster Neustift, Stiftstr. 1

Anmeldung: bis Fr, 09.04.2021 über VPS

VPS-Expertentipp

Die Corona-Knigge

Auch wenn der Tourismus nur langsam anläuft, wenn auch begleitet von zahlreichen Einschränkungen, länderspezifischen Verordnungen und allgemeingültigen Verhaltensregeln. Besonders wichtig in Zeiten von Corona ist das Thema Hygiene! Sowohl Gastgeber als auch Feriengäste tragen Mitverantwortung dafür, dass sich das Corona-Virus auch bei wiedererlangten Reisefreiheit nicht weiter ausbreitet. Ein auf Ihre Beherbergung zugeschnittener Corona-Knigge hilft Ihren Gästen dabei, sich richtig zu verhalten.

Damit Ihre Gäste wissen, welche neuen Regeln zu beachten sind, haben wir einen Leitfaden für einen individuellen Corona-Knigge zusammengestellt.

An die Maskenpflicht erinnern

Damit alle die lang ersehnte, schrittweise Lockerung der Reisebeschränkungen möglichst risikofrei genießen können, ist es zwingend erforderlich, an hygienische Standards zu erinnern und an das gegenseitige Miteinander zu appellieren. Weisen Sie Ihre Gäste möglichst vor Reiseantritt darauf hin, wann und wo die Maskenpflicht zu beachten ist. Gehen Sie mit guten Beispiel voran und zeigen Sie Ihren Gästen bei der Begrüßung, dass man ein freundliches Lächeln auch am Glanz der Augen erkennt.

VPS-Tipp: Halten Sie nach Möglichkeit geeignete Mund-Nasen-Bedeckungen für Ihre vergesslichen Gäste bereit. Mittlerweile gibt es Mundschutz in Großpackungen zu fairen Preisen. Darüber hinaus können Sie Masken auch mit Ihrem Logo bedrucken lassen oder jene der Vermarktungsgruppe „südtirol privat“ ankaufen. So verbinden Sie gastgeberische Weitsicht mit modischer Kundenbindung.

An hygienische Solidarität appellieren

Mancher Gastgeber mag sich lächerlich vorkommen, wenn er seine Mitmenschen auf die Nies- und Hustenetikette, das regelmäßige Händewaschen oder den Verzicht auf Händeschütteln oder Umarmungen hinweist. In diesen schwierigen Zeiten und an-

VPS-Tipp: Eine Bäckerei oder der Tante-Emma-Laden in Ihrer Umgebung bietet einen Brötchen-Lieferdienst an? Ersparen Sie Ihren Gästen den morgendlichen Weg, das Anstehen vor der Bäckerei und den Einkauf mit Maske. Eine Liste mit den Nummern von lokalen Lieferdiensten erspart die Suche. Dazu haben wir auch passende Konventionen, wie z. B. die Konvention mit Biokistl Südtirol. 1 2 3

gesichts der Tatsache, dass die Verbreitung des Corona-Virus nur mit kollektiver Konsequenz gezügelt werden kann, sind derartige Sorgen vollends unbegründet. Also scheuen Sie sich nicht, an die hygienische Solidarität Ihrer Gäste zu appellieren.

VPS-Tipp: Weisen Sie Ihre Gäste auf Sinn und Zweck Ihrer Hygienemaßnahmen hin. Was vor Corona zur empfohlenen Standardausstattung gehört hat, birgt aufgrund häufigen Kontakts bzw. Husten oder Niesen der Gäste mitunter eine Ansteckungsgefahr und sollte daher aus den Zimmern, der Ferienwohnung bzw. dem Ferienhaus entfernt werden.

Unterstützung beim Meiden von Hotspots

Auch beim Thema Ausflugstipps sollten Sie Ihre Gäste darum bitten, Hotspots und überlaufene Sehenswürdigkeiten nach Möglichkeit zu meiden oder diese zu Tageszeiten aufzusuchen, an denen erfahrungsge-

mäß weniger los ist. Unterbreiten Sie alternative Vorschläge für Ausflüge zu beschaulichen Orten und Naturparadiesen in Ihrer Nähe und scheuen Sie sich nicht, vom Besuch belebter Orte abzuraten, die bislang ganz oben auf Ihrer Empfehlungsliste standen. Ganz nebenbei ist dies die perfekte Gelegenheit, um die unbekannten, versteckten oder oftmals übersehenen Schätze Südtirols anzupreisen. So paradox es sich anhören mag: derzeit ist weniger mehr. Dies gilt nicht nur für überflüssige, schwer zu reinigende Accessoires in der Ferienwohnung (z.B. Dekokissen ohne waschbare Bezüge), sondern auch für den Wunsch nach Geselligkeit und neuen Begegnungen.

© südtirol privat/Angelika Schwarz

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Sparen Sie nicht an Informationen

In derart schwierigen und komplizierten Zeiten ist Kommunikation das A und O. Kontaktieren Sie Ihre Gäste bereits vor der Anreise und lassen Sie ihnen alle Informationen zukommen, damit Sie sich möglichst frühzeitig auf die etwas ungewohnten Rahmenbedingungen ihres Urlaubs einstimmen können. Was die Check-in- und Checkout-Zeiten anbelangt, sollten Sie keine Kompromisse eingehen und explizit darauf hinweisen, dass eine gründliche Reinigung und Desinfektion der Ferienunterkunft durch den Vermieter dem Wohle aller dient. Bitten Sie Ihre Gäste auch darum, während des Aufenthalts regelmäßig zu lüften und stellen Sie sicher, dass Sinn und Zweck der von Ihnen getroffenen Maßnahmen artikuliert werden, um Missverständnissen und Irritationen vorzubeugen.

VPS-Tipp: Verweisen Sie auf die offizielle Südtirol-Seite „Sicher Reisen“. Dort finden sie die gängigsten Fragen und Antworten, damit sich Ihre Gäste auch während Ihrer Abwesenheit orientieren können.

VPS-Tipp: In der derzeitigen Lage werden Sie Ihren Gästen nicht alle Wünsche erfüllen können. Auch wenn auf Ihrem Grundstück ein Kinderspielplatz vorhanden ist, müssen Familien Abstand zueinander halten. Leihräder, Spielutensilien und Sportgeräte müssen nach der Benutzung desinfiziert werden, bevor Sie von anderen Gästen benutzt werden. Das kann evtl. zu Wartezeiten führen. Bitten Sie Ihre Gäste darum, entsprechende Aktivitäten zeitnah anzumelden, damit Sie alles vorbereiten können.

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Ruhig bleiben und positiv denken

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Bitten Sie um Verständnis & Geduld

Seien wir mal ehrlich: Diese Ausnahmesituation verlangt sowohl Vermietern als auch den Gästen einiges ab. Gewohnheiten werden unterdrückt, Selbstverständliches wird tagtäglich artikuliert und eingespielte Abläufe bei der Reinigung, beim Frühstück usw. müssen neu organisiert werden. Obendrein werden getroffene Maßnahmen mitunter von Gästen kritisch hinterfragt oder stoßen auf Unverständnis. Machen Sie Ihren Gästen bewusst, dass die Corona-Krise alle vor ungeahnte Herausforderungen stellt und gegenseitige Rücksichtnahme erfordert. Einige Schwimmbäder, Thermen oder Skigebiete und Freizeitparks sind vielleicht schon geöffnet, dürfen aber nicht so viele Besucher aufnehmen. Kurz: die Einschränkungen betreffen jeden. Gegenseitiges Verständnis, Geduld und vorzeitige Planung sind daher Grundvoraussetzung für einen entspannten Urlaub.

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Fragen Sie nach dem Befinden Ihrer Gäste

Auch wenn es Ihnen unangenehm ist, sollten Ihre Gäste Symptome wie Fieber, trockenem Husten oder Atemnot haben, dann kontaktieren Sie umgehend die Nummer 337 1422707 (Täglich zwischen 8 Uhr und 20 Uhr erreichbar). Ein Mitarbeiter des Covid-Überwachungsdienstes klärt den Zustand der symptomatischen Person ab und erhebt die engen Kontaktpersonen des Verdachtsfalles. Zudem wird das zuständige Abstrich-Team informiert, welches innerhalb von 8 Stunden eine Visite vornimmt. wJe nach Bewertung der klinischen Situation, wird ein Abstrich für einen PCR-Test vorgenommen, dessen Ergebnis innerhalb des nachfolgenden Tages vorliegt. Das Personal des Covid-Überwachungsdienstes legt zudem fest, wie die möglicherweise infizierte Person zu betreuen ist.

VPS-Tipp: Erinnern Sie Ihre Gäste daran, dass sie im Falle eines Verdachts auf eine Corona-Infektion NICHT persönlich einen Arzt aufsuchen sollen, da die Gefahr besteht, dass der Arzt selbst sowie weitere Patienten in der Praxis infiziert werden. Also keine Panik, zum Hörer greifen und die entsprechende Notfallnummer kontaktieren. Am Endes des Beitrags stellen wir Mitgliedern eine kostenlose Mustervorlage mit Verhaltenshinweisen und Empfehlungen bereit. Diese können für Ihre Website, E-Mail-Kommunikation, Aushänge in den Ferienwohnungen und/oder Gästezimmer, Begrüßungsschreiben, Hausordnung oder Infomappe genutzt werden.

Trotz aller Einschränkungen, Komplikationen und Auflagen sollten Sie Ihre Gäste beglückwünschen, dass sie endlich wieder reisen und ihre Freizeit jenseits des heimischen Bundeslands bzw. Region genießen dürfen. Besser mit eingeschränkten Freiheiten und mit gebührender Vorsicht urlauben als gar nicht. Versuchen Sie, Ihre persönlichen Sorgen und Ängste im Dialog mit Feriengästen hinten anzustellen, denken Sie positiv und freuen Sie sich, dass es nach der langen Zwangspause endlich wieder losgeht! Lassen Sie sich dabei aber nicht von der langsam wiederkehrenden Normalität einlullen und behalten Sie Ihre Maßnahmen im Hinblick auf Hygiene, Mindestabstand und Kontaktverbot stets im Auge. Machen Sie das Beste aus der Situation und stellen Sie sich auf erlebnishungrige Gäste ein, die Ihre Anstrengungen zu schätzen wissen und in positiver Erinnerung behalten werden.

VPS-Tipp: Im Mitgliederbereich auf unserer Website www.vps.bz.it stellen wir Mitgliedern eine kostenlose Mustervorlage mit Verhaltenshinweisen und Empfehlungen bereit. Diese können für Ihre Website, E-Mail-Kommunikation, Aushänge in den Ferienwohnungen und/oder Gästezimmer, Begrüßungsschreiben, Hausordnung oder Infomappe genutzt werden.

Verantwortliche der Vermarktungsgruppe „südtirol privat“

südtirol privat

Interview: Von Synergien profitieren...

Aufgrund unserer Partnerschaft mit Brandnamic, haben wir mit bei Hannes Gasser, Geschäftsführer und Inhaber von Brandnamic, ein Interview geführt und uns bzgl. Sinnhaftigkeit von Synergien und Vermarktungsgruppen, wie jene von „südtirol privat“, erkundigt.

Wir freuen uns, dass wir bei einigen unserer „südtirol privat“-Marketingaktivitäten mit euch als erfahrene Hotel-Marketing-Agentur in Südtirol zusammenarbeiten. Hinter „südtirol privat“ steckt eine Vermarktungsgruppe spezifisch für Privatvermieter. Wie schätzt ihr die Wichtigkeit solcher Vereinigung ein und welche Erfahrungen habt ihr diesbezüglich?

Vereinigungen wie „südtirol privat“ sind von enormer Wichtigkeit. Der Zusammenschluss zu einer Kooperationsgruppe und die gemeinsame Interessenvertretung bringen bedeutende Vorteile in der Vermarktung mit sich. Ein weiterer wichtiger Vorteil ist der regelmäßige Austausch untereinander, der die einzelnen Mitglieder dazu anspornt, sich laufend weiterzuentwickeln, und damit zu einer Qualitätserhöhung führt.

Wir, von Brandnamic, betreuen selbst als Geschäftsführer zwei großen Vereinigungen, nämlich die Belvita Leading Wellnesshotels Südtirol und die Familienhotels Südtirol. Deshalb wissen wir aus eigener Erfahrung um die zahlreichen Vorteile solcher Vereinigung – vor

allem im Zusammenhang mit Marketingaktivitäten und qualitativen Verbesserungen innerhalb der Gruppe.

Spezifisch aus der Sicht unserer „südtirol privat“-Mitglieder: Welche Chance seht ihr für das einzelne Mitglied?

Dieser Zusammenschluss bringt für jeden Einzelnen geldwerte Vorteile mit sich. Vor allem bei Privatvermietern sind die Möglichkeiten des Einzelnen, sich erfolgreich am Markt zu positionieren, sehr beschränkt. Durch die Vereinigung eröffnen sich neue Potenziale und entstehen Synergien, von denen jedes einzelne Mitglied auf lange Sicht profitiert.

Um die Marke „südtirol privat“ zu stärken, führen wir verschiedene Marketingaktivitäten durch – online wie offline. So möchten wir grundlegend Vertrauen in die Marke aufbauen, Katalogbestellungen fördern, Anfragen erzielen und Gutscheinbestellungen ankurbeln. Was kann das einzelne Mitglied zur Erreichung dieser Ziele beitragen?

Um die Marke „südtirol privat“ zu stärken und vor allem auch den Gutscheinverkauf anzukurbeln, braucht es die Mithilfe jedes einzelnen Mitglieds. Im Konkreten bedeutet dies, dass Mitglieder diese Gutscheine in ihrem Betrieb annehmen und ihn und ihre Mitgliedschaft in den Katalogen, auf der Website, den Social-Media-Plattformen etc. aktiv bewerben. Durch die gemeinsame Kommunikation nach außen und den mehrfachen Verweis auf die Mitgliedschaft wird die gesamte Vermarktungsgruppe gestärkt.

Oft besteht noch ein gewisses Zögern seitens der Mitglieder, die Marketinggruppe auch nach außen zu unterstützen. Diese Unsicherheit geht mit der Angst einher, potenzielle Gäste an die „Konkur-

renz“, sprich an andere Vermieter von „südtirol privat“ , zu verlieren. Wie begründet ist diese Annahme eurer Meinung nach?

Die Angst, dass man sich bei einem Zusammenschluss gegenseitig Konkurrenz macht, ist unbegründet. Hier muss an der Einstellung und am Mindset gearbeitet werden, denn bei einem Zusammenschluss überwiegen ganz klar die positiven Aspekte. Man präsentiert sich als Gruppe mit einem Qualitätsversprechen, setzt gemeinsame Maßnahmen zur Verbesserung und bleibt ständig up to date. Auch der direkte Vergleich mit anderen Mitgliedern führt zu Verbesserungen jedes Einzelnen. Deshalb muss man eine Vereinigung sportlich sehen. Durch den Zusammenschluss eröffnen sich riesige Möglichkeiten. Vom gegenseitigen Austausch, dem Marktwissen und stets aktuellen Informationen profitieren alle.

So bleibt jeder am Puls der Zeit und kann sich, seinen Betrieb und sein Angebot laufend weiterentwickeln.

Vielen Dank für das Interview, Hannes.

Hannes Gasser, Inhaber & Geschäftsführer von Brandnamic
Sabine Tammerle Marketingmitarbeiterin

südtirol privat

Newsletter: Blick auf Zahlen und Fakten

Wir versenden monatlich unseren Gästenewsletter an über 25.000 Adressen. Dabei ist es wichtig, auch im Anschluss die Erfolge der Newsletter zu messen und zu analysieren. Nachstehend haben wir nochmals die wichtigsten Zahlen und Fakten herausgepickt.

Mit unserem Newsletter möchten wir im Sinne unserer Mitglieder spezifisch nochmals auf das „echte“ Südtirol und das „herzliche“ Urlauben in Südtirol aufmerksam machen und Lust auf einen Urlaub in Südtirol, aber insbesondere bei unseren Privatvermietern wecken. Der Newsletter wird thematisch unterschiedlich gestaltet. Zumeist erfolgt die Versendung einmal monatlich. Durch die Coronakrise mussten wir jedoch immer wieder Anpassungen bei den Inhalten vornehmen, aber genau durch diese Anpassungen gewann der Newsletter und schlussendlich die gesamte Marketinggruppe an Bedeutung. So liefen besonders die beiden Newsletter im April und Mai 2020 besonders gut.

Die Top Newsletter 2020

Deutschsprachiger Nwsl: April 2020 Öffnungsrate von 37,8% und Klickrate von 7,5%

Italienischsprachiger Nwsl: Mai 2020 Öffnungsrate von 27,2% und Klickrate von 6,6%

Diese Newsletter beinhaltete neben herzlichen Grüßen und „Mutmachen“ auch ein tolles Video, bei welchem alle unsere Vermieter mitmachen konnten. Den Newsletter nutzen wir auch, um auf unser Gutscheinprojekt aufmerksam zu machen und haben so z. B. zu

Vorteil für SP-Mitglieder:

Weihnachten oder zum Valentinstag spezifische Newsletter versendet. Der Newsletter soll Inspiration für einen Einkauf unseres Gutscheines schaffen: ein passendes Geschenk für jeden Anlass.

Im Durchschnitt ging der Newsletter 2020 an 8.523 Leser in deutscher Sprache und 14.230 Leser in italienischer Sprache. Dabei liegt die durchschnittliche Öffnungsrate bei den deutschsprachigen Lesern bei 31,8 % und bei den italienischsprachigen bei 23,0%. Auch die Klickrate liegt bei den deutschsprachigen Lesern höher, und zwar auf 4,5 % im Durchschnitt. Hingegen die italienischsprachigen Leser haben eine Klickrate von 3,4 %.

In jedem Newsletter werden bis zu zwei Vermieter als „Tipp des Monats“ angeführt. Die Nennung erfolgt mit einem schönen Bild der Unterkunft, einem kurzen passenden Text zum Vermieter und selbstverständlich beinhaltet die Nennung auch die Verlinkung auf das eigene Betriebsinserat auf www.suedtirolprivat.com. Die Nennung kostet nur 75,00.- € zzgl. MwSt.

Urlaubsplanung nach Corona: So planen die Deutschen 2021

Jeder zweite Deutsche plant 2021 eine Reise innerhalb Europas! Eine Umfrage des Marktforschungsinstitutes INSA-CONSULIERE im Auftrag von DERTOUR hat ergeben, dass die coronabedingten Einschränkungen am Zielort dabei eine untergeordnete Rolle spielen.

Für mehr als die Hälfte der Deutschen ist eine Urlaubsreise im Jahr 2021 wichtig - trotz Corona. Besonders Jüngere wollen nicht auf eine Auszeit verzichten: 65% der Befragten zwischen 25 und 34 Jahren stufen Urlaub im laufenden Jahr als wichtig ein. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstitutes INSA-CONSULERE im Auftrag von DERTOUR (https://www.dertour.de/).

Mehr als die Hälfte der Befragten wäre bereit, corona-bedingte Einschränkungen am Reiseziel in Kauf zu nehmen. Für Frauen stellen Corona-Auflagen dabei das geringere Problem dar: Während 62% der weiblichen Befragten Einschränkungen akzeptieren würden, sind hierzu lediglich 49% der Männer bereit.

Storno- und Umbuchungsbedingungen spielen große Rolle

Jeder Dritte ist 2021 an Frühbucherangeboten interessiert - allerdings beeinflusst die Pandemie die Planungen: Für gut jeden Zweiten spielen die Corona-Maßnahmen am Urlaubsziel sowie Stornierungs- und Umbuchungsangebote des Reiseanbieters eine entscheidende Rolle. Darüber hinaus gelten die klassischen Kriterien

Preis sowie Lage und Qualität der Unterkunft.

VPS-Tipp:

Lockere Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen spielen bei der Buchung eine große Rolle. Daher appellieren wir an unsere Mitglieder diesbezüglich kulant zu sein.

Beliebte Urlaubsziele 2021

Das Coronavirus hat auch Einfluss auf die Wahl des Urlaubslandes: Knapp jeder dritte Deutsche plant 2021 eine Reise innerhalb Europas. Neben Urlaub in Deutschland stehen Ziele mit Eigenanreise hoch im Kurs. „Wir erwarten eine hohe Nachfrage für unsere Nachbarländer und auch südliche Urlaubsziele wie Italien und Kroatien, die mit dem eigenen Auto erreicht werden können“, sagt Dr. Ingo Burmester, CEO DER Touristik Central Europe. „Ebenfalls sehr nachgefragt werden Badeziele wie die Türkei oder Grie-

chenland sein - das sich zudem vergleichsweise gut in der Corona-Pandemie behauptet hat“, so Burmester. Während ebenfalls ein Drittel der Deutschen ihren Urlaub in der Heimat verbringen möchte, setzt lediglich jeder Zwölfte (8%) trotz Corona auf ein weltweites Urlaubsziel. Beim Deutschland-Urlaub sehen die Reisenden viele Vorteile: Für je mehr als 40% der Befragten sind die schnellere Rückkehr im Falle eines erneuten Lockdowns sowie eine kürzere Anreise Top-Argumente. 34% bezeichnen zudem die Kenntnis geltender Hygienemaßnahmen als wichtigen Faktor.

Schutz-Maßnahmen vor Ort sind Kriterium

Ob Deutschland, Europa oder die weite Welt: Die Hygiene-Vorkehrungen am Reiseziel sind für die Wahl der Urlaubsdestination 2021 mitentscheidend. Jeder Dritte (35%) bezeichnet vorbildliche Schutz-Maßnahmen und deren Umsetzung als maßgeblichen Faktor.

Internet ist Informationsquelle Nummer 1

Doch wo informieren sich Urlauber über geltende Corona-Maßnahmen? 45% der Befragten recherchieren in Suchmaschinen und auf Websites, jeder Vierte (26%) direkt vor Ort im Urlaubsland. Die Jüngsten informieren sich gern auf der Website des Auswärtigen Amts, während Ältere eher allgemein im Internet recherchieren. In allen Altersgruppen ist das Fernsehen als Informationsquelle weit abgeschlagen.

©https://www.presseportal.de/pm/50596/4812981

INSA-CONSULERE befragte im Zeitraum 16. bis 17. Dezember 2020 eine bevölkerungsrepräsentative Auswahl von 1.008 Personen zum Thema „Urlaubsreisen 2021“.

Termine für Privatvermieter

FEBRUAR - MÄRZ - APRIL

16. Februar 2021 Fälligkeit INPS-Fixrate

01. März 2021 Trimesterbetrieb: Fälligkeit der telematischen Übermittlungen der MwSt.-Abrechnung/ IVA-Periodica des 4. Trimesters 2020

28. Februar 2021

Fälligkeit SIAE-Gebühr (siehe auch Beilage VPS-Konventionen) Achtung: Es könnte zu einem Aufschub kommen.

07. März 2021 Fälligkeit der telematischen Übermittlung des CU 2021

16. März 2021 Trimesterbetrieb: Fälligkeit einer evtl. MwSt.-Schuld - resultierend aus der MwSt.-Abrechnung des 4. Trimesters 2020

31. März 2021 Fälligkeit RAI-Gebühr (siehe auch S. 8)

Achtung: Ob es zu einer vollständige Befreiung von der Zahlung der Gebühr für das Rai-Sonderabonnements 2021 bzw. zumindest um eine Reduzierung für die Monate, in denen behördliche Auflagen die betriebliche Tätigkeit gänzlich oder teilweise verhindern, steht noch nicht fest.

innerhalb 20. April 2021 Trimesterbetrieb: Abgabe bzw. Weiterleitung per Mail evtl. Spesenbelege und ggf. der Zahlungsbelege, wie RAI-Gebühren, der Monate Jänner, Februar, März - 1. Trimesters 2021

Hinweis: Die Einnahmen und Rechnungen können wir direkt aus dem Portal zur „fattura elettronica“ einlesen.

30. April 2021

Fälligkeit der telematischen Übermittlung der MwSt.-Jahreserklärung 2021.

Social Media

Bild des Monats

Dieses Bild wurde auf unserem Facebook-Account von 36.319 Personen gesichtet, 3.944 Mal gelikt, 106 Mal geteilt und 68 Mal kommentiert.

Zitat des Monats:

„Questo un sistema di marketing turismo avanzato complimenti per vostra informazione turistica.“

(entnommen aus den Kommentaren auf Facebook @suedtirolprivat - Gianni Discanno

Wir nehmen Ihre Website unter die Lupe!

Die Webseite: Ihre Visitenkarte im Internet

Erfüllt Ihre bisherige Webseite alle technischen und benutzerspezifischen Anforderungen?

Gäste suchen

… immer öfter über mobile Geräte Ihren Urlaub

… nach schnellen Antworten, wie z. B. zur Lage, Ausstattung und Preis

… nach klar ersichtlichen Anfrageformularen und Buchungsaufforderungen

… nach einer einfachen und übersichtlichen Struktur

Wir haben die LÖSUNG! Mieten Sie unsere VPS-Onepage...

Ihr Vorteil

… geringer Aufwand, da alle Daten (Preise, Betriebsdaten, Freimeldungen) dirket vom TIC-Web übernommen werden

... ein RESPONSIVES Webdesign (für alle Endgeräte optimiert)

… neueste Daten- und Sicherheitsbestimmungen

… suchmaschinenopitimiert

… keine hohen Anschaffungskosten, die Website wird gemietet

Interesse geweckt?

Dann informieren Sie sich unverbindlich bei Sabine Tammerle (info@vps.bz.it oder 0471 978 321)

Impressum

Herausgeber:

VPS – Verband der Privatvermieter Südtirols Gen. Schlachthofstr. 59 – 39100 Bozen

Telefon 0471 978 321, Fax 0471 981 939

info@vps.bz.it, ww.vps.bz.it

Eingetr. H.reg. BZ, St. u. MwSt.Nr. 00817490212

Gen.reg. BZ Nr. A146001, Sekt. I

Textredaktion/Texte: Dr. Heidi Puff, Ingrid Passler

Druck: Karo Druck KG, Pillhof/Frangart

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