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VPS-Nachrichten Februar 2022

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Fachblatt für Vermieter von Gästezimmern und Ferienwohnungen

Wir freuen uns darauf, Sie auch heuer durchs Jahr 2022 zu begleiten.

VPS-KONVENTIONEN

Ein Extra für Ihre Mitgliedschaft Beilage

HAUSHALTSGESETZ 2022

Neuerungen und Änderungen Seite 6

WEITERBILDUNG 2022

Tauchen Sie ein Seite 9

Intern Seite

Begrüßung 2

Wilkommen 2

Treffen mit Landesrat Schuler 3

Erinnerung Abholung DVD 3

VPS-Profi Handbuch .............................3

Betriebsberatung

Hilfestellung fattura elettronica 4

Haushaltsgesetz 2022 ..........................6

SPID 9

Neuer Konventionspartner 10

Weiterbildung

Tauchen Sie ein ................................... 11

Kommunikation & Marketing

Marketingjahr 2021 12

Online Buchbarkeit ............................ 14

Tipp des Monats 14

Sonstiges

Termine für Priatvermieter 15

Bild des Monats.................................... 15

Zitat des Monats 15

Grußworte der Präsidentin

Liebe Mitglieder,

sind Sie auch schon in positiver Erwartung auf den Frühling? Und noch mehr auf die Zeit, in der wohl auch CORONA auf dem Weg sein wird, uns einen Teil unseres normalen Lebens zurückzugeben?

Jetzt gilt es wieder Vertrauen bei unseren Gästen aufzubauen und ihnen das zu vermitteln, wonach sie sich nach der Pandemie bestimmt am meisten sehnen: Sicherheit.

Sicherheit haben auch wir als Verband Ihnen vermittelt in diesen nicht leichten Zeiten, indem wir Sie kontinuierlich über neue Bestimmungen und Verhaltensregeln in Punkto Corona informiert haben.

Aber dies ist nur ein Grund, warum es sich lohnt, Mitglied im VPS zu sein. Unsere vielfältigen Konventionen sind genauso ein großer Mehrwert, den eine Mitgliedschaft mit sich bringt.

Laut Fachexperten wird der Tourismus nach Corona nicht der gleiche sein wie vorher.

Ich bin überzeugt, dass es uns gemeinsam gelingen wird, die Veränderung als Chance für uns zu nutzen und unserer Kategorie eine neue, zeitgemäße und nachhaltige Prägung zu geben.

Eine gute Portion Zukunftsmut, liebe Mitglieder, das wünsche ich uns allen!

Herzlichst Ihre/Eure

Esther

Herr Lados Pavol

Haus Barbara in Sexten

Herr Obermair Hannes

B&B Obermair in Bruneck/ Reischach

La Pluma KG des Vinatzer Adolf La Pluma in Wolkenstein in Gröden

Frau Somvi Katharina Milena Landhaus am Breitenberg in Lana

Frau Tratter Renata Renates Ferienwohnungen in Mölten

Garni Ciasa Urban SAS di Schanung

Tecla & C.

Ciasa Urban in Badia

Frau Mayr Roswitha Haus Nikodemus in Naturns

Herr Schnitzer Hannes Villa Bergmann Suites in Meran

Frau Gamper Lisa

Aumia Apartments in Völs am Schlern

SMT Consulting des Hannes Schnitzer & Co. KG

Villa Bergmann Suites in Meran

Frau Kammerer Kathrin

Messna Living in St. Lorenzen

Frau Steinmair Christina

Villa Taschler in Toblach

Herr Profanter Harald

Villa Tanja in Kastelruth

Herr Obexer Matthias Hilber in Villnöss

Frau Pedevilla Renate Apartments Dolina in St. Ulrich

Frau Mühlberger Sabine Ferienwohnungen Trompedeller in Tiers

Herr Lados Pavol Appartements Barbara in Sexten

Frau Pedevilla Renate Apartments Dolina in St. Ulrich

Herr Obermair Hannes

B&B Obermair Bruneck/Reischach

Herr Deltedesco Moritz Vahrn

Treffen mit Landesrat Arnold Schuler

Unser jährlicher Austausch mit Landesrat Arnold Schuler fand am 21.12.2021 statt. Das Tourismuskonzept 2030+ war vorrangiges Thema.

Am Dienstag, 21.12.2021 fand ein erneuter Austausch zum Thema Tourismusentwicklungskonzept 2030+ mit Landesrat Arnold Schuler statt. VPS-Präsidentin Esther Mutschlechner Seeber und Geschäftsführerin Heidi Dr. Puff haben gemeinsam mit dem Landesrat die Position der Kategorie der Privatvermieter besprochen. Dabei wiederholten sie das Hauptanliegen der Privatvermieter, dass Betten, die künftig in einer Gemeinde verloren gehen, voll jener Kategorie erhalten bleiben, in der die Betten frei werden. Dies soll nicht nur zwischen gewerblichen und nicht gewerblichen Betrieben erfolgen, sondern auch innerhalb der nichtgewerblichen Betriebe. Dadurch kann ein gravierendes Ungleichgewicht zum Nachteil der Privatvermieter verhindert werden. Das endgültige genehmigte Konzept wird die Rahmenbedingung für die weitere Entwicklung des Tourismus in Südtirol bilden. Die dazugehörigen Bestimmungen und Gesetze müssen dementsprechend im Laufe der Zeit ange-

VPS-Profi-Handbuch

passt werden.

Eine Weiterentwicklung für die Kategorie wird es auch in Zukunft geben, da die Privatvermietung nach wie vor eine wichtige Säule im Tourismus des Landes und essenziell für andere Wirtschaftszweige wie zum Beispiel Restaurants oder Hütten ist.

Zudem begrüßen wir, dass als Stichtag für die maximale Bettenzahl eines Betriebes der Tag mit der höchsten Auslastung innerhalb des Jahres 2019 gezählt wird.

Mit uns zum Profi!

Von Marketingtipps über Erfolgstipps bis hin zu den Pflichten als Privatvermieter und den dazu notwendigen Schildern sind alle Informationen und Neuerungen im praktischen Ordner, dem VPS-Profi-Handbuch, gesammelt.

Mit unserem VPS-Profi-Handbuch haben Sie alles bestens im Griff und werden damit zum Profi! Zudem gibt es zu jedem Thema ein Ablageregister, wo man die eigenen Unterlagen, wie z. B. die Tätigkeitsmeldung (SUAP), MwSt.Nr., Statistiken usw. passend dazu ablegen kann.

Neugierig geworden?

Das VPS-Profi-Handbuch ist zum Preis von Euro 25,00.- in der Verbandszentrale in Bozen und auf Bestellung auch in der Außenstelle Bruneck erhältlich.

Somit nutzen Sie die Chance und... werden auch Sie zum Profi!

VPS-Studienreise Erinnerung Abholung DVD

Aufruf an alle, welche die DVD zur Erinnerung an die VPS-Studienreise 2019 nach Südpolen bzw. 2018 nach Amsterdam noch nicht abgeholt haben:

Holen Sie sich in unserer Verbandszentrale oder bei der Sprechstunde in der Außenstelle Bruneck eine Erinnerungs-DVD ab.

Als Erinnerung an eine hoffentlich unvergessliche Reise erstellt Herr Obletter Martin seit einigen Jahren für alle Teilnehmern der VPS-Studienreise eine DVD mit Fotos.

Noch DVDs übrig...

Da wir in unserer Verbandszentrale in Bozen noch DVDs der VPS-Studienreise 2019 nach Südpolen sowie der VPS-Studienreise 2018 nach Amsterdam vorliegen haben, möchten wir die Gelegenheit nutzen und alle TeilnehmerInnen dazu aufrufen, sich ihr Belegexemplar abzuholen.

Sie haben noch kein Erinnerungsstück?

Dann holen Sie sich Ihr Exemplar. Die DVDs sind im VPS-Büro in Bozen hinterlegt.

Der Schutz der Gesundheit unserer Mitglieder und Mitarbeiter ist uns ein großes Anliegen. Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass auf Grund der aktuellen Sicherheitsbestimmungen, eine Terminvereinbarung erforderlich ist. Dies gilt auch für die Sprechstunden in der Außenstelle in Bruneck.

Sie können uns einfach eine E-Mail an info@vps.bz.it senden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

„fattura elettronica“

Abgelehnte Rechnungen

Beim Ausstellen der elektronischen Ausgangsrechnungen mit dem VPS-Modul, kann es vorkommen, dass eine Rechnung von Seiten der Agentur der Einnahmen abgelehnt wird. Nachstehend haben wir gängige Fehler erläutert.

Die PLZ auf der elektronischen Rechnung

Auf der elektronischen Rechnung gehört die PLZ, wie von der Agentur der Einnahmen vorgegeben, zu den Pflichtfeldern. Dieses Feld ist erst richtig ausgefüllt, sobald 5 Ziffern eingetragen wurden. Das VPS – Portal für elektronische Rechnung gibt automatisch 00000 vor. In Italien besteht jede Postleitzahl aus 5 Ziffern, diese kann man einfach eintragen und die Rechnung kann so ohne Probleme ausgestellt werden. Es gibt auch Länder, wie z.B. Österreich, wo die PLZ nur 4-stellig ist. Unser Tipp: entweder Sie lassen das Feld vorausgefüllt (00000) oder Sie schreiben vor der PLZ eine 0 (z.B. Wien = 1234 – im Portal 01234).

Steuernummer

Bei italienischen Privatpersonen muss auf der elektronischen Rechnung die gültige Steuernummer eingetragen

werden. Sobald die Rechnung verschickt wurde, wird von SDI (innerhalb 5 Tage) geprüft, ob die eingegebene Steuernummer existiert. Sollten sich Tippfehler eingeschlichen haben bzw. eine falsche Steuernummer angegeben worden sein, wird die Rechnung von Seiten des SDI abgelehnt und eine neue Rechnung muss mit gleicher Rechnungsnummer und gleichem Rechnungsdatum innerhalb 5 Tagen neu ausgestellt werden.

In diesem Fall ist es möglich, einfach bei der abgelehnten Rechnung (unter Ausgang – Abgelehnt) auf Dokument korrigieren klicken, dabei wird eine Kopie der annullierten Rechnung erstellt. Diese Kopie ist abschließend richtigzustellen.

Sollte der Gast bereits abgereist sein, kann man ganz einfach unter folgendem Link: http://www.codicefiscaleonline.com/ die Steuernummer mit den Ausweisdaten berechnen.

Oftmals kommt es vor, dass der Gast seinen „codice fiscale“ nicht bei sich hat. Sie können auch in diesem Fall

Abgelehnte Rechnungen - So funktioniert die Richtigstellung!

auf diese Methode zurückgreifen. Es gibt zudem eine Online-Möglichkeit zu prüfen, ob die Steuernummer wirklich existiert. Unter folgendem Link lässt sich die Steuernummer prüfen: https://bit.ly/2TuA3ud

Wie kann ich eine abgelehnte Rechnung richtigstellen?

Es kommt immer wieder vor, dass elektronische Ausgangsrechnungen in unserem Portal abgelehnt werden. Sobald Sie eine Rechnung an das SDI verschicken, erhalten Sie innerhalb von 5 Tagen die Rückmeldung, ob die Rechnung ordnungsgemäß zugestellt oder abgelehnt wurde.

Damit Sie im Falle einer abgelehnten Rechnung gleich benachrichtigt werden, haben wir für Sie im Modul Ihre E-Mail Adresse hinterlegt. Folgende zwei Schritte sind erforderlich, sofern eine Ausgangsrechnung abgelehnt wurde:

1. Unter dem Menüpunkt „Abgelehnt“ sehen Sie die abgelehnte Rechnung. Wie Sie beim nachstehenden Beispiel sehen können, erhalten Sie auch die Rückmeldung vom SDI, warum die Rechnung abgelehnt wurde.

2. Als nächstes können Sie auf „Dokument korrigieren“ (blauer Pfeil) klicken. Die abgelehnte Rechnung wird hiermit annulliert und eine Kopie wird zur Bearbeitung erstellt. Bitte bessern Sie bei dieser Kopie den Fehler aus und verschicken Sie die Rechnung erneut an die Agentur der Einnahmen.

Achtung: Eine abgelehnte Ausgangsrechnung sollte innerhalb von 5 Tagen korrigiert versendet werden.

„fattura elettronica“

VPS-Expertentipp

Nutzen Sie die Funktionen des VPS-Moduls und schaffen Sie sich einen Überblick von bereits getätigten Zahlungen.

Mithilfe des VPS-Moduls können Sie sich einen guten Überblick über die bereits gezahlten Rechnungen verschaffen. Hierfür können Sie unter Zahlungen – Eingangsrechnungen bezahlte Rechnungen markieren, indem Sie auf den „Geldschein“ klicken und die entsprechenden Zahlungsdaten einfügen. Unter Notizen können Sie sich eventuell notieren, an welchem Datum die Zahlung vorgenommen wurde.

In dieser Form können Sie auch die Zahlungen Ihrer Ausgangsrechnungen optimal im Überblick behalten:

1. Klicken Sie unter dem Menüfeld „Zahlungen“ auf „Eingangsrechnungen“.

2. Peilen Sie mit der Maus die entsprechende Rechnung an. Rechts vom Geldbetrag erscheinen drei Symbole, klicken Sie bitte auf den Geldschein; siehe Blauer Pfeil im Bild unten.

3. Anschließend öffnet sich das Fenster „Zahlungsdaten“; siehe nachstehender Screenshot. Indem Sie auf „Übernehmen“ klicken, wird die Rechnung als bezahlt vermerkt.

VPS-Einzelcoaching

Gerne leisten wir telefonische Assistenz. Diese wird ab 10 Minuten in Rechnung gestellt.

Oder möchten Sie ein Einzelcoaching?

Dann melden Sie sich unter info@vps.bz.it.

Wir können das Coaching auf Wunsch als Webinar oder vor Ort im Büro in Bozen oder im Außenbüro in Bruneck abhalten.

Valentina Riviezzo
VPS-Betriebsberatung und Sekreteriat

Haushaltsgesetz 2022

Das neue Haushaltsgesetz 2022 (Gesetz Nr. 234 vom 30. Dezember 2021) wurde zum Jahresende genehmigt und ist somit mit 01.01.2022 in Kraft getreten. Verschiedenste Maßnahmen in den Bereichen Steuern, Arbeit und Soziales wurden geändert, verlängert oder neu eingeführt.

Wir haben für Sie einen Überblick der wichtigsten Änderungen und Neuerungen erstellt.

Neue Bargeldgrenze liegt bei 999,99 Euro

Die Schwelle für Bargeldzahlungen (bisher Schwelle bei 1.999,99 Euro) wurde mit Wirkung ab 01.01.2022 auf 999,99 Euro reduziert.

Die Mindeststrafe bei Verletzung der obigen Bestimmungen beträgt demnach seit dem 01.01.2022 Euro 1.000. Mit 01.01.2022 können Rechnungen von max. 999,99 Euro bar gezahlt werden (bisher waren es 1.999,99 Euro).

Meldung der Auslandsrechnungen mittels „Esterometro“

Die Meldung der ausländischen Rechnungen mittels eigener Erklärung „Esterometro“ wurde bis zum 30.06.2022 verlängert. Ab 1.7.2022 sind alle ausländischen Rechnungen elektronisch an die Agentur der Einnahmen zu versenden, die Meldung fällt somit weg. Die bisherige Praxis kann somit noch bis 30.06.2022 weitergeführt werden. © Fotolia eyetronic

Elektronische Rechnungen für Pauschalunternehmer „Forfettari“ und „Minimi“

Auch Pauschalunternehmer und Anwender des Steuersystems „Minimi“ werden im Laufe des Jahres 2022 alle Rechnungen elektronisch (über SDI) ausstellen müssen. Die EU hat die grundsätzliche Genehmigung erteilt, der genaue Start ist jedoch noch offen. Somit steht die Pflicht zur elektronischen Rechnung noch aus.

Die Ausstellung der elektronischen Rechnung ist einfach und geht schnell. Wir empfehlen Ihnen, sich mit dem Ablauf vertraut zu machen und bieten für die Benutzung unseres Moduls individuelle Coachings an (siehe Weiterbildungsprogramm für Privatvermieter 2022).

klärung (für Private)

Um eventuelle Spesen noch in der privaten Steuererklärung für das Jahr 2021 geltend machen zu können, müssen diese im Normalfall auch innerhalb des Jahres bezahlt werden. Dies insbesondere in Bezug auf die Steuerabschreibungen für Wiedergewinnungsarbeiten, energetische Sanierung, Fassadenbonus, Möbelbonus usw. aber auch eventuelle Absetzbarkeit von Arztspesen, Versicherungen, Spenden und auch Zusatzrentenfonds.

Wir empfehlen die Zahlungen immer mittels Banküberweisungen durchzuführen (bitte beachten falls eigene Zahlungsmodalitäten wie z.B. für Wiedergewinnung und energetische Sanierung Gesetz 449/1997 bzw. 196/2006 vorgesehen sind).

Verlängerung des „bonus mobili“ bis 2024

Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang, ob die entsprechenden Wiedergewinnungsarbeiten nach dem 01.01.2021 initiiert wurden.

mensklassen und IRPEF-Steuersätze, und zwar:

• bis zu 15.000,00 Euro 23%;

• über 15.000,00 Euro und bis zu 28.000,00 Euro 25%;

• über 28.000,00 Euro und bis zu 50.000,00 Euro 35%;

• über 50.000,00 Euro 43%.

Abänderungen bei den Steuerabsetzbeträgen für verschiedene Einkunftsarten

Die Steuerabsetzbeträge für verschiedene Einkunftsarten gemäß Art. 13 TUIR werden erneuert.

Unverändert bleibt jedoch die Unterscheidung zwischen:

• Einkünften aus unselbständiger Arbeit (ohne Renten) und gleichgestellten Einkünften;

• Einkünfte aus Renten;

Voranmeldung für gelegentliche Mitarbeit

Seit dem 21. Dezember 2021 muss die Beschäftigung von gelegentlichen selbständigen MitarbeiterInnen vor Arbeitsbeginn an das Arbeitsinspektorat (Gesetz Nr. 215/2021) gemeldet werden.

Die Neuregelung sieht zudem vor, dass bei einem Verstoß gegen diese Pflichten für jeden Mitarbeiter, für den die Voranmeldung fehlt, eine Verwaltungsstrafe zwischen 500 Euro und 2.500 Euro verhängt wird. Gelegentliche selbständige MitarbeiterInnen, die in Südtirol beschäftigt werden, müssen bis zur Bereitstellung einer entsprechenden EDV-Plattform des Arbeitsministeriums, ausschließlich über diese PEC-Adresse des Arbeitsinspektorates des Landes gemeldet werden: gelselbst.lavautocc@pec. prov.bz.it (Gelegentliche selbständige Mitarbeit - Neue Meldepflicht). Sie erhalten auf diese Weise automatisch eine entsprechende Bestätigung der durchgeführten Meldung.

Absetzbare Spesen in Steuerer-

Nach dem 01.01.2022 beträgt der Höchstbetrag der geförderten Aufwendungen 10.000,00 Euro, in den Jahren 2023 und 2024 nur 5.000,00 Euro.

Wir empfehlen, die Zahlungen, sofern möglich, noch heuer durchzuführen, um den Möbelbonus bestmöglich auszuschöpfen.

IRPEF Reform

Die Reform der IRPEF zielt auf die Reduzierung der Lohnnebenkosten (“cuneo fiscale”) und Einkommensteuern ab, mittels:

• Reform der Einkommensklassen und Steuersätze im Sinne von Art. 11 Abs. 1 TUIR;

• Abänderung der Steuerabsetzbeträge für verschiedene Einkunftsarten im Sinne von Art. 13 TUIR;

• Abänderung der Lohnergänzung (“trattamento integrativo della retribuzione”).

Neue Einkommensklassen und IRPEF-Steuersätze

Gemäß neuem Art. 11 Abs. 1 TUIR gibt es künftig statt 5 nur mehr 4 Einkom-

• Einkünfte aus regelmäßigen Unterhaltszahlungen des geschiedenen oder getrennten Ehepartners;

• und den übrigen Einkünften, die jenen aus unselbständiger Arbeit gleichgestellt werden, aus selbständiger Arbeit, aus Einkünften aus kleineren Unternehmen („redditi d’impresa minore“) und einigen übrigen Einkünften.

Der IRPEF-Absetzbetrag ex Art. 2 DL 3/2020 für Angestellte (jedoch nicht Rentner) und einige gleichgestellte Einkünfte mit einem Gesamteinkommen über 28.000,00 Euro und bis zu 40.000,00 Euro wird abgeschafft, da er in die neuen Absetzbeträge im Sinne von Art. 13 TUIR einfließt.

Wirksamkeit der neuen Bestimmungen

Die neuen Bestimmungen im Bereich der IRPEF sind mit 01.01.2022 in Kraft getreten und gelten somit ab dem Besteuerungszeitraum 2022 (Vordruck 730/2023 oder REDDITI PF 2023). Für das Jahr 2021 (Vordruck 730/2022 oder REDDITI PF 2022) gelten noch die bisherigen Bestimmungen.

Steuereinbehalte auf die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit und die gleichgestelten Einkünfte

Die neuen Bestimmungen gelten im Hinblick auf die Steuereinbehalte auf die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit und die gleichgestellten Einkünfte, die ab dem Jahr 2022 im Sinne der Art. 23 und 24 des DPR 600/73 getätigt werden.

Abschaffung der IRAP für Freiberufler und Einzelunternehmen

Ab dem Besteuerungszeitraum 2022 ist die IRAP von natürlichen Personen, welche eine:

• gewerbliche (unternehmerische) Tätigkeit ausüben;

• und von Künstlern und Freiberuflern nicht mehr geschuldet.

Weiterhin IRAP-pflichtig bleiben dagegen die übrigen Steuerzahler, welche sie aktuell abführen (also Kapital- und Personengesellschaften, gewerbliche und nichtgewerbliche Körperschaften und Sozietäten von Freiberuflern).

Letzte IRAP-Pflichten im Jahr 2022

Die vorgenannten Personen, die nunmehr von der IRAP befreit sind, müssen im Jahr 2022 noch:

• die IRAP-Erklärung 2022 (für das Jahr 2021) bis zum 30.11.2022 vorlegen;

• und den IRAP-Saldo für das Jahr 2021 bis zum 30.6.2022 (oder bis zum 22.8.2022, mit einem Aufschlag von 0,4%) abführen.

Die Vorauszahlungen für 2022 sind dagegen nicht mehr geschuldet.

Verlängerung Steuergutschrift Wiedergewinnungsarbeiten

Art. 16-bis Abs. 1 TUIR bis zu einem Höchstbetrag der Aufwendungen von 96.000,00 Euro pro Einheit wurde bis 31.12.2024 verlängert.

Die übrigen Bestimmungen ex Art. 16bis TUIR bleiben unverändert.

Verlängerung der Energiesparmaßnahmen an Gebäuden

Der IRPEF/IRES-Absetzbetrag für Energiesparmaßnahmen an Gebäuden im Sinne von Abs. 344 - 349 Art. 1 Gesetz 96/2006 und Art. 14 DL 63/2013 wurde bis 31.12.2024 verlängert. Seit dem 01.01.2018 beträgt die Begünstigung für einige Maßnahmen jedoch nur mehr 50%.

Verlängerung Erdbebensicherungen “Sismabonus”

Der „Sismabonus“ wird bis zum 31.12.2024 verlängert (Abs. 1-bis ff. Art. 16 DL 63/2013), und zwar für alle Unterarten (50%, 70-80% und 75-85%), ebenso der sog. “Sismabonus” acquisti” für entsprechende Ankäufe.

Superbonus von 110% - Verlängerung und andere Neuerungen

Der “Superbonus” von 110% gilt:

• bis zum 31.12.2025 (110% bis zum 31.12.2023, 70% für die Aufwendungen im Jahr 2024 und 65% für die Aufwendungen im Jahr 2025), und zwar für Bauarbeiten:

• von natürlichen Personen auf einzelne Einheiten in einem Kondominium oder auch auf ein Gebäude, das sie zur Gänze besitzen;

• von ONLUS, Volontariatsorganisationen oder Vereinen zur Förderung sozialer Anliegen;

• bis zum 31.12.2023 für Bauarbeiten von Volkswohnbauinstituten und “gelichgestellten Körperschaften” (aber auch natürliche Personen auf einzelne Einheiten im selben Gebäude) und von Wohnbaugenossenschaften mit ungeteiltem Eigentum, sofern bis zum 30.6.2023 mindestens 60% der Bauarbeiten abgeschlossen sind.

Neuer Absetzbetrag für die Beseitigung architektonischer Barrieren

Ein weiterer “Bonus” im Bauwesen wird für die Beseitigung der sog. „architektonischen Barrieren“ vorgesehen.

Der Absetzbetrag:

• beläuft sich auf 75%;

• der entsprechenden Aufwendungen vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022;

• er wird in fünf gleichbleibenden jährlichen Raten gewährt.

Der Absetzbetrag wird gewährt für Aufwendungen von bis zu:

• 50.000,00 Euro für Arbeiten an Einfamilienhäusern (Villen und ähnliche Gebäude) bzw. an “unabhängigen und autonomen” Einheiten, die über einen eigenen Zugang verfügen;

• 40.000,00 Euro, multipliziert mit der Zahl der Einheiten, bei Gebäuden mit 2 bis 8 Immobilieneinheiten;

• 30.000,00 Euro, multipliziert mit der Zahl der Einheiten, bei Gebäuden mit mehr als 8 Immobilieneinheiten; Auch für diesen neuen Bonus ist die Verrechnung mit dem Lieferanten oder die Abtretung des Guthabens möglich.

Der IRPEF-Absetzbetrag von 50% für Wiedergewinnungsarbeiten an Gebäuden (“interventi volti al recupero des patrimonio edilizio”) im Sinne von

• von Kondominien oder natürlichen Personen, welchen das gesamte Gebäude gehört (das in diesem Fall maximal aus vier Einheiten bestehen kann);

Verlängerung des sog. “bonus verde”

Auch der sog. “bonus verde” im Sinne von Abs. 12 - 15 Art. 1 Gesetz

27.12.2017 Nr. 205 gilt bis zum 31.12.2024.

Dieser IRPEF-Absetzbetrag des 36% gilt somit weiterhin:

• für die Aufwendungen (falls belegt, bestritten und effektiv zu Lasten der Steuerzahler gehend) ab dem 01.01.2018 und bis zum 31.12.2024;

bis zu einem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 5.000,00 Euro pro Wohneinheit.

Verlängerung der Bestimmungen zum Ankauf von Wohnungen durch Personen unter 36 Jahren

Einige Bestimmungen zum Ankauf von Wohnungen durch Personen unter 36 Jahren wurden verlängert.

Die Begünstigung “prima casa under 36” wird auch für Ankäufe bis zum 31.12.2022 gewährt, für Personen unter 36 Jahren mit einem ISEE Wert von maximal 40.000,00 Euro.

Verschiebung der Einführung der “plastic tax” und “sugar tax”

Folgende Bestimmungen treten erst am 01.01.2023 in Kraft:

• Die Steuer auf die Verwendung von nicht wiederverwertbarem Kunststoff (sog. “plastic tax”);

• Und die Steuer auf gezuckerte alkoholfreie Getränke (sog. “sugar tax”).

Bonus TV für Privatpersonen

Auch im Jahr 2022 wird wieder der Ankauf eines neuen TV-Geräts – mit oder ohne Verschrottung eines altengefördert.

Steuerguthaben für Wasserfiltersysteme

Das Steuerguthaben für Wasserfiltersysteme wird auch in den Jahren 2022 und 2023 gewährt.

Kindergeld „Assegno unico“ Ab 2022 steht allen Familien mit Kindern das Kindergeld zu. Dieses muss

beim INPS angesucht werden. Die Höhe des Kindergeldes beläuft sich in Abhängigkeit vom Einkommen auf 50 Euro / Monat bis maximal 175 Euro pro Monat.

Die Grundlage für die Berechnung ist die Einkommenssituation der Familie, welche mittels ISEE-Erklärung bestimmt wird.

Die Berechnung und Antragstellung kann über die Steuerbeistandszentren (Patronaten) erfolgen.

Geschäftsführerin des Verbandes und VPS-Betriebsberatung

COVID-19: Fragen zur Einreise nach Italien

In diesen Tagen erreichen uns viele Anrufe und Emails in Bezug auf die neuen und sich ständig ändernden Bestimmungen für die Einreise. Damit Sie immer am Laufenden sind, empfehlen wir

Ihnen, regelmäßig den News-Bereich auf unserer Website zu konsultieren: www.vps.bz.it/news .

Zudem weisen wir in unserem Newsletter fortlaufend auf die aktuellen Bestimmungen hin.

Digitale Identität SPID Zugriff

Immer öfters wird man letzthin mit dem SPID konfrontiert. Darum empfehlen wir allen Mitgliedern, die digitale Identität (SPID) zu aktivieren.

Der SPID, öffentliches System für die digitale Identität, ermöglicht mit einer einzigen digitalen Identität (Benutzername/Passwort) Zugriff auf alle Online-Dienste der öffentlichen Verwaltungen und auf nationale Dienste, die auf dem PC, Tablet oder Smartphone nutzbar sind.

Aktivierung des SPID

Um den SPID einzurichten, gilt es, sich an einen Identity-Provider zu wenden und den eigenen SPID-Zugang entweder bei einem Schalter oder online zu erstellen. Es bestehen 2 Möglichkeiten der Aktivierung:

1. Die Erstellung und Aktivierung des SPID über PosteID. Diese erfolgt in zwei Schritten. Eine genaue Anleitung haben wir im Mitgliederbereich für unsere Mitglieder bereit gestellt (siehe https://www.vps.bz.it/fuer-mitglieder unter Dokumente – ThemenbereichWichtige Dokumente).

2. All jene, die bereits eine digitale Identitätskarte, eine aktivierte Bürgerkarte oder eine digitale Unterschrift besitzen, können die Registrierung auch komplett online abwickeln: Bei der Identifizierung mittels digitaler Unterschrift muss ein Formular online ausgefüllt werden. Nachdem die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzhinweise bestätigt werden, muss das Antragsformular heruntergeladen und mit der digitalen Unterschrift unterzeichnet werden. Das unterschriebene Dokument muss wieder ins Portal hochgeladen und die Anmeldung anschließend bestätigt werden. Nach Abschluss der Registrierung erhält man eine E-Mail mit der Bestätigung der Aktivierung der Zugangsdaten.

VPS-Konventionen

Unser neuer Konventionspartner

Airgreets

Ein Rund-um-Service für die touristische Vermeitung von Appartements, Ferienhäuser und Chalets, der Eigentümer und Gäste glücklich macht. Airgreets schafft ein All-In-One Angebot oder Betreiberkonzept, das Eigentümer/Innen von Ferienmobilen jeglicher Größenordnung bei der touristischen Vermietung unterstützt.

UNSERE SERVICELEISTUNGEN:

D e i n P a r t n e r f ü r t o u r i s t i s c h e V e r m i e t u n g PREMIUM:

Vermarktung Deiner Unterkunft auf über 40 Plattformen ¹

Reservierungsverwaltung

Dynamisches Preismanagement

24/7 Gästekommunikation mit garantierter Erreichbarkeit

Inkasso

Check-In & Gästeanmeldung

Endreinigung & Wäscheservice

Hausbesorgungsdienste

¹ z B TVB Seite, booking com, Airbnb, HRS, bestfewo ² (excl.Ust) des netto Gesamtnächtigungspreis

UNSER VERSPRECHEN: TRANSPARENZ

Durch den Zugriff zum Eigentümerportal hast Du die Möglichkeit die Aktivitäten in Deiner Unterkunft jederzeit nachzuvollziehen und bei Bedarf aktiv zu managen:

1. Eintragung von Eigenbelegung sowie Sperre von Zeiträumen

2. Buchungsübersicht sowie Belegungsstatistik

3. Ansicht der vom Reinigungspersonal aufgenommenen Kontrollfotos

4. Schadensmeldungen, Instandhaltungserinnerungen, etc. in Echtzeit

5. Auszahlungsübersicht

Mehr Informationen findest Du auch auf unserer Website airgreets.com.

Wir würden uns über eine Zusammenarbeit sehr freuen!

Mehrere Informationen zu unserem neuen Konventionspartner erhalten Sie in der VPS-Konventionszeitung (siehe Beilage).

VPS-Weiterbildung 2022

Tauchen Sie ein!

Heute mehr denn je gilt es allen neuen Herausforderungen mit Flexibilität und Offenheit zu begegnen und Eines ist sicher: Nur wer neugierig bleibt kann mit dem Strom der Zeit mitschwimmen.

Wir haben für Sie einmal mehr ein interessantes Angebot zusammengestellt, welches auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Dabei greifen wir auf die fachliche Kompetenz unserer Kooperationspartner zurück und bieten Ihnen aus erster Quelle einen bunten Mix aus Kursen, Coachings und Seminaren an.

Was steht auf dem Programm?

Wir bleiben für Sie am Ball und passen unser Programm allen aktuellen Trends und Entwicklungen an. Im Anschluss lassen wir Sie schon etwas in unser Programm hineinschnuppern, das vollständige Programm senden wir Ihnen jedoch noch separat zu. Zudem werden alle Kurse und Coachings auf unserer Homepage veröffentlicht und fortlaufend aktualisiert. Eines können wir schon vorab verraten: es wird ein äußerst spannendes und aufregendes Jahr!

immer wichtiger bzw. ist gar nicht mehr wegzudenken. Aber wie wirken Sie im Internet? Worauf ist zu achten? Tools und Wege zeigen wir Ihnen z.B. in den Coachings „Wirksamkeit von Fotos“ und „Online Buchbarkeit“. Dabei ist die Gästekommunikation zentral, schließlich nimmt der Gast meist digital Kontakt mit Ihnen auf und der erste Eindruck zählt! Wir zeigen Ihnen wie’s geht!

Also los, bleiben Sie neugierig und lassen Sie sich von unserem breitgefächerten Angebot inspirieren und mitreißen! Es lohnt sich: www.vps.bz.it/weiterbildung

Unser Highlight dieses Jahr ist sicherlich das Seminar „Marketing-Ideenschmiede für Privatvermieter„ von der Brandnamic Academy, welches tolle und spannende Themen aufgreift: vom Storytelling über Nachhaltigkeit bis hin zum emotionalen Marketing und zu den Social Media. Wir bieten ganzjährig individuelle Coachings an, darunter die Nutzung der One Page, elektronische Fakturierung, Werbemöglichkeiten, Qualität: Hilfe bei der Einstufung – alles auf die Bedürfnisse der Privatvermieter zugeschnitten. Haben Sie sich schon immer gefragt, wie Sie Ihren Gästen zusätzlich digitale Unterhaltung anbieten könnten und welche Informationsmöglichkeiten die digitale Welt noch bietet? Digitales grenzenloses Lesevergnügen und Informationsbeschaffung erfreut den Gast von morgen: bei uns können Sie in diese Welt eintauchen. Ganz im Sinne der Digitalisierung wird die Online-Sichtbarkeit und -Buchung

Ihr Beitrag für eine nachhaltige Tourismusentwicklung in Südtirol

Wachstum von morgen ist untrennbar mit Nachhaltigkeitszielen verknüpft und bildet die Basis für die finanzielle Wertschöpfung. Kritische und reiseerfahrene Konsument*innen achten zunehmend auf Umwelt und sozialen Mehrwert. Auch das Sinnstiftende und die Gemeinschaft rücken in Fragen der touristischen Entwicklung in den Mittelpunkt.

Diese Aspekte beleuchtet die Referentin Greti Ladurner in einem Impulsvortrag mit anschließendem „Werkstatt-Gespräch“, sodass jeder für sich persönlich überlegen kann, welchen Aspekt der Nachhaltigkeit er im eigenen Unternehmen und persönlichen Umfeld stärken möchte.

südtirol privat

Was für ein Jahr! Fakten zum Marketingjahr 2021

2021 liegt hinter uns und wir sind bereits gut ins neue (Marketing-) Jahr 2022 gestartet. Ein Blick zurück in das Jahr 2021 zahlt sich aber auf alle Fälle aus.

Das Marketingjahr 2021 haben wir erfolgreich abgeschlossen. Das spannende Jahr möchten wir mittels Zahlen und Fakten aus den verschiedenen Marketinginitiativen Revue passieren lassen. Langweilig wars aus Marketingsicht jedenfalls NIE! Aber überzeugen Sie sich am besten selbst und werfen wir gemeinsam einen Blick zurück.

Unsere Website

Im Jahr 2021 konnte unsere Website, welcher unter der Domain www.suedtirolprivat.com erreichbar ist, 208.469 Sitzungen zählen. Die Landingpage, welche spezifisch für die Vermarktung unserer Gutscheine verwendet wird, konnte im selben Zeitraum 31.946 Sitzungen zählen. Somit beträgt die gesamte Anzahl der Sitzungen bei 240.415. Betrachtet man die Herkunft der Besucher unserer Hauptwebsite, so kommen diese weitgehend aus den Hauptmärkten Italien (127.736) und Deutschland (69.259).

Mit Blick auf das Medium, mit welchem der Besucher auf die Website zugreift, lässt sich auch 2021 feststellen, dass wiederum rund 73 % über ein mobiles Gerät (Tablet oder Smartphone) auf unsere Website zugreifen, wobei das Smartphone mit 67 % die meisten Zugriffe zählt. Lediglich 27 % greifen über den Desktop (PC oder Laptop) auf unsere Website zu, wir liegen demzufolge im zu beobachtenden Trend, dass die mobile Nutzung weiterhin im Steigen ist.

Die ausgehenden Kanäle, über welche die Zugriffe auf unsere Website erfolgt sind, lassen sich wie folgt aufsplitten:

• 42,06 % (87.681 Besucher) kommen über die organische Suche: Suchmaschinen, wie z.B. Google

• 33,99 % (70.862 Besucher) kommen über Social-Media-Kanäle (vor allem Facebook).

• 11,65 % (24.287 Besucher) kommen über einen direkten Zugriff auf die Website und

• 6,89% (14.361 Besucher) über E-Mail, sprich über Newsletter

• 3,13 % (6.518 Besucher) über integrierte Verlinkungen anderer Websiten (z.B. stol.it )

• 2,28 % (4.760 Besucher) über die bezahlte Suche

Zudem konnten wir vom 01.01. bis 31.12. durch die Website rund 21.765 Sammelanfragen und 3.252 Einzelanfragen generieren. Die Detailseiten der südtirol privat-Betriebe wurde 137.748 mal angeklickt. Hingegen direkt auf die Website der Betriebe wurde 50.007 mal weitergeleitet.

Social Media

Im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 konnten wir auf unserer Fanpage auf Facebook 2.734 Fans generieren. Insgesamt zählen wir rund 61.300 Abonnenten. Rund 66% davon sind weibliche Fans. Das Alter liegt zwischen 35 und 64 Jahren. Die durchschnittliche Bewertung (aus rund 72 Bewertungen) liegt bei 4,9 von möglichen 5 Sternen. Im Herbst 2016 haben wir unseren eigenen Youtube-Kanal geöffnet und

konnten bisher insgesamt über 18.347 Aufrufe generieren. Allein 2021 waren es rund 4.892 Aufrufe. Rund 30.400 Impressionen (sog. Thumbnails) wurden den Zuschauern 2021 auf Youtube angezeigt und auf Grund dessen wurden 7,2 % dieser Videos geöffnet und angeschaut.

Auch auf Instagram sind wir seit Herbst 2018 online. Unser Hashtag lautet #suedtirolprivat. Wir zählen bereits 3.512 Follower, davon 318 Abonnenten.

Im Zuge unseres Gutscheinprojektes sind wir auch auf Pinterest dabei. Wir zähen 95 Follower und 6,9 Tausend monatliche Aufrufe. Des Weiteren zählten wir 2021 rund 8,21 Millionen Impressionen, welche die Häufigkeiten anzeigen, wie oft unsere Pins auf dem Bildschirmen angezeigt wurden. Interaktionen konnten wir 97.800 erzielen, diese beziehen sich auf die „Klick“ und „Merk“-Funktionen.

Katalog

Der Katalog ist immer noch einer der stärksten Werbemittel unserer Marketinggruppe südtirol privat und Beweis dafür, dass Printwerbung immer noch funktioniert! Unsere Werbemaßnahmen zeigen, dass die Verbindung zwischen Print und Online Werbung fließend sind. Wir erzielen auf Social Media durch den Einsatz einer zielgruppenorientieren Kampagne und dem Versand unseres jährlichen Sondernewsletters zum NEUEM Katalog, binnen weniger Wochen über 6.600 Katalogbestellungen.

2021 wurden insgesamt rund 14.834 Kataloge per Post versendet. Die meisten Kataloge bleiben im Inland bzw. werden nach Italien versendet, gefolgt von den deutschsprachigen DACH-Märkten (Deutschland, Schweiz und Österreich). Wie gewohnt ist der Katalog auch ONLINE auf unserer Website zum Blättern und/oder Download verfügbar. Des Weiteren haben wir auch die Tourismusvereine angeschrieben, ob wir Ihnen Katalogexemplare zusenden dürfen, die ersten Kataloge wurden bereits versendet.

Anzeigen in ausgewählten Printmedien und Zeitschriften

Im Jahr 2021 zählten auch wieder Inserate bzw. Anzeigenschaltungen in aus-

gewählten renommierten Zeitschriften aus dem In- und Ausland zu unseren Marketingmaßnahmen. Die Anzeigen stärken das Marketingimage, um den Bekanntheitsgrad der Marke zu steigern und tragen ihren Teil zur Imagewerbung bei. Neu 2021 war, dass wir mit unseren Inseraten den Zielmarkt Südtirol fokussiert haben, um auch hier den Bekanntheitsgrad zu steigern und als Nebeneffekt potenzielle neue Mitgliedsbetriebe und selbstverständlich neue Gäste zu gewinnen.

2021 wurden folgende Werbeanzeigen durchgeführt:

• Merian Südtirol 2021 (DE) – Frühjahr 2021

• Dumont Reisemagazin Südtirol 2021 (DE) – März 2021

• Anzeigen Bezirkszeitungen Südtirol (DE) – Juni 2021

• Die Südtiroler Frau (DE) – Mai 2021

• Leben & erziehen (DE) – Aug 2021

• Leben & erziehen (DE) – Nov 2021

• That’s Italia (IT) – Mai 2021

Gutscheinprojekt

Im Rahmen der südtirol privat Gutscheine, setzen wir gemeinsam mit unserer Partneragentur Brandnamic jährlich verschiedene und zielgruppenorientierte Marketinginitiativen um. Alle Maßnahmen verfolgen das Ziel den Bekanntheitsgrad von „südtirol privat“ zu steigern und schlussendlich zum Gutscheinkauf zu animieren. Nachstehend ein Einblick in die durchgeführten Marketingmaßnahmen:

• Anzeige auf stol.it zum Muttertag und zu Weihnachten inkl. Verlinkung auf die Gutschein Landingpage und Katalogbestellung

• zielgruppenorientierte Kampagnenschaltungen auf Social Media (Facebook, Instagram und Pinterest) um zum Gutscheinkauf zu animieren

• Druck der Gutschein Postkarten: sollte Einsatz in jeder Unterkunft finden und werden als Beilage für den Katalog genutzt.

• Anzeige im südtirol privat Katalog 2022

• Sondernewsletter (an über 25.000 E-Mail Adressen) zu besonderen Anlässen (Valentinstag, Muttertag, Weihnachten)

Im Jahr 2021 konnten wir insgesamt Gutscheine im Wert von 1.070,00 € generieren.

Newsletter

Insgesamt haben wir im Jahr 2021 rund 10 reguläre Newsletter versendet und 5 Sondernewsletter. Die regulären Newsletter werden jeweils monatlich versendet, die Sondernewsletter planen wir zu bestimmten Anlässen z.B. Muttertag oder Weihnachten ein, um den Gutscheinverkauf zu bewerben. Einer der Sondernewsletter bewirbt auch immer den druckfrischen Katalog, welcher im Oktober erscheint.

• Insgesamt ging der deutschsprachige Newsletter im Durschnitt an 8.119 Adressen, der italienischsprachige Newsletter an 14.848 und der englische Newsletter an 826 Adressen.

• Hinsichtlich der Öffnungsrate liegen wir beim deutschsprachigen Newsletter bei durchschnittlich 34,9%, beim italienischsprachigen bei 25,3% und beim englischen Newsletter bei 14,5 %

Haben wir Sie überzeugt?

Sie sind aktuell noch nicht südtirol privat Mitglied aber die Zahlen und Fakten haben Ihr Interesse geweckt?

Dann melden Sie sich bei uns, wir lassen Ihnen gerne nähere Infos zur Mitgliedschaft zukommen.

Kontaktieren Sie uns einfach über info@suedtirolprivat.com

Sabine Tammerle

Projektleiterin „südtirol privat“

Online Buchbarkeit

Damit Sie mitreden können.

Online Buchbarkeit – welche Begriffe sind zentral? Nachstehend finden Sie die Erklärung zu zwei Fachbegriffen aus unserem Begriffslexikon.

Buchungswidget:

Dieses Hilfsprogramm wird in die Website Ihres Unterkunftsbetriebs eingebaut. Sichtbar wird es als Buchungsmaske, auf der Reisende in wenigen Schritten ein Zimmer in Ihrem Betrieb buchen. Achten Sie darauf, dass das Buchungswidget farblich und grafisch auf die Website abgestimmt ist und in „responsive design“ programmiert wird, d. h. sich optimal an die Bildschirmgröße von Smartphone, Tablet, Laptop anpasst. Mit dem Buchungswidget wird ein Zimmer direkt und provisionsfrei auf Ihrer Betriebswebsite reserviert.

Tipp des Monats

Buchungssystem, auch Buchungsmaschine:

Im Buchungssystem werden die Online-Reservierungen erfasst und verarbeitet, es beinhaltet eine Buchungsstrecke, sprich die einzelnen Schritte des Buchungsvorgangs. Das Buchungssystem ist im Hintergrund mit dem Backend (= Datenverwaltungsprogramm) Ihres Betriebs verknüpft. Das Buchungssystem veranschaulicht

den Usern in Echtzeit Verfügbarkeiten, Preise, Zimmerauswahl, Zusatzleistungen. Buchungs- und Stornierungsdaten werden laufend aktualisiert. Bestätigungsmails werden automatisch versendet. Ausbaufähig: Buchungssysteme können in Buchungsportalen, Betriebswebsites und Social Media Kanälen integriert sein.

Alle wichtigen Begriffe zum Thema Online-Buchbarkeit finden Sie auf unserer Website: www.vps.bz.it

Sie haben weitere Fragen?

Melden Sie sich unter info@vps.bz.it oder telefonisch 0471 978 321

Nutzen Sie unseren Gästenewsletter zu IHREM Vorteil!

Alle südtirol privat Mitglieder haben die Möglichkeit sich für das Angebot als „Tipp des Monats“ im Gästenewsletter zu melden.

Unser Newsletter geht monatlich an zirka 25.000 Adressen, im letzten Jahr wurden insgesamt 10 Newsletter und zusätzlich 4 Sondernewsletter versendet. Auch im Jahr 2022 haben wir den Newsletter als fixen Bestandteil unserer Werbeinitiativen eingeplant. Neben dem regulären monatlichen Newsletter werden wir wiederum zu besonderen Anlässen Sondernewsletter einplanen. Des Weiteren bleibt es nach wie vor unser Ziel, eine flexible Anpassung der Inhalte vorzunehmen und laufend neue E-Mail Adressen über unsere Website und mittels verschiedener Kampagnen zu sammeln.

Ihre Chance

Jeder der regulären Newsletter (Sondernewsletter ausgenommen) enthält einen Bereich, in welchem Vermieter

sich zum Preis von 75,00 € + MwSt. als Tipp des Monats melden können. Die jeweiligen Unterkunftsbetriebe werden kurz vorgestellt und können die hohe Reichweite unseres Newsletters zum eigenen Vorteil nutzen. Das Angebot zur erhöhten Sichtbarkeit ist das ganze Jahr für südtirol privat Mitglieder buchbar. Die Nennung enthält ein Unterkunftsbild und einen individuellen kurzen Infotext zur Unterkunft, welchen unsere Contentfirma erstellt. Zusätzlich beinhaltet die Nennung auch eine Verlinkung auf das jeweilige Inserat auf www.suedtirolprivat.com vor. Im Anschluss erhält das jeweilige Mitglied eine Statistik zur Nennung zugesendet. Pro Newsletter sind maximal 2 Nennungen möglich, Mitgliedsunterkünfte können sich auch mehrmals für die Nennung melden.

Und so funktioniert die Nennung

1. Sie melden sich über info@suedtirolprivat.com und teilen uns Ihr Interesse am Angebot mit.

2. Gleichzeitig nennen Sie uns Ihren Wunschmonat / Ihre Wunschmonate für die Nennung (z.B. Newsletter März).

3. Wir planen Ihre Unterkunft als Tipp des Monats ein und halten Sie auf dem Laufenden.

4. Nach der Nennung erhalten Sie eine Statistik zur Nennung zugesendet.

Hinweis:

Pro Newsletter sind jeweils maximal zwei Unterkünfte als „Tipp des Monats“ vorgesehen – wer zuerst kommt mahlt zuerst!

Termine für Privatvermieter

FEBRUAR - MÄRZ - APRIL

16. Februar 2022

28. Februar 2022

28. Februar 2022

16. März 2022

16. März 2022

innerhalb 20. April 2022

Fälligkeit INPS-Fixrate

Trimesterbetrieb: Fälligkeit der telematischen Übermittlungen der MwSt.-Abrechnung/ IVA-Periodica des 4. Trimesters 2021 und Fälligkeit F24 Stempelmarken (Forfettari)

Fälligkeit SIAE-Gebühr (siehe auch Beilage VPS-Konventionen)

Achtung: Es könnte zu einem Aufschub kommen.

Fälligkeit der telematischen Übermittlung des CU 2022

Trimesterbetrieb: Fälligkeit einer evtl. MwSt.-Schuld - resultierend aus der MwSt.-Abrechnung des 4. Trimesters 2022

Trimesterbetrieb: Abgabe bzw. Weiterleitung per Mail evtl. Spesenbelege und ggf. der Zahlungsbelege, wie RAI-Gebühren, der Monate Jänner, Februar, März - 1. Trimesters 2022

Hinweis: Die Einnahmen und Rechnungen können wir direkt aus dem Portal zur „fattura elettronica“ einlesen.

02. Mai 2022

Fälligkeit der telematischen Übermittlung der MwSt.-Jahreserklärung 2022

Social Media

Bild des Monats

Dieses Bild wurde auf unserem Facebook-Account von 55.130 Personen gesichtet, 2.234Mal gelikt, 52 Mal geteilt und 46 Mal kommentiert.

Zitat des Monats:

„Stupendo e utilissimo. Già utilizzato negli anni scorsi “

(entnommen aus den Kommentaren auf Facebook @suedtirolprivat - Barbara Camerani zu unserem Katalog)

Impressum

Herausgeber:

VPS – Verband der Privatvermieter Südtirols Gen. Schlachthofstr. 59 – 39100 Bozen

Telefon 0471 978 321 info@vps.bz.it, ww.vps.bz.it

Eingetr. H.reg. BZ, St. u. MwSt.Nr. 00817490212 Gen.reg. BZ Nr. A146001, Sekt. I

Textredaktion/Texte: Dr. Heidi Puff, Sabine Tammerle, Vera Gurndin

Druck: Lanarepro GmbH, Lana

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