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VPS-Nachrichten Februar 2020

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Nachrichten

Fachblatt für Vermieter von Gästezimmern und Ferienwohnungen

2020 wird gefeiert - 40 Jahre VPS

2020 gibt es Grund zum Feiern - und zwar das 40 jährige Bestehen unseres Verbandes!!

Dieses Jubiläum möchten wir mit unseren Mitgliedern gebührend feiern, darum laden wir Sie ein, den Termin am Donnerstag, 23. April 2020, bereits vorzumerken... Seite 3

JAHRESRÜCKBLICK 2019 auf das Verbandsjahr in Wort und Bild Seite 4

HAUSHALTSGESETZ 2020 Bestimmungen und Neuerungen Seite 7

SÜDTIROL PRIVAT 2019: Erfolgreich unterwegs Seite 12

Betriebsberatung

Haushaltsgesetz 2020 6

SEPA - int. Hinweis 10

Aufbewahrungspflicht 10

Elektronische Rechnung ................. 11

Kommunikation & Marketing

südtirol privat 12

Sonstiges

Wichtige Termine 15

Bild des Monats

Grußworte der Präsentation

Die Interessen der Privatvermieter zu vertreten und ihre Position politisch und gesamtwirtschaftlich zu stärken war vor 40 Jahren das treibende Motiv der Gründungsmitglieder unseres Verbandes.

Diese Leitidee wurde im Verband kontinuierlich ausgebaut und weitergetragen durch Höhen aber auch durch manche Krise und hat ihn zu dem gemacht, was er heute ist: die kompetente, zeitgemäße und Themen übergreifende Anlaufstelle für touristische Kleinbetriebe in Südtirol.

Frau Susanne Ambach

san Antonius in Kaltern

Frau Irene Andergassen

Appartement Irene in Kaltern

Herr Matthias Berger

Haus Landheim in Antholz

Herr Jonas Burger

Appartement Pia in Gsies

Frau Waltraud Curti

Chalet Agave in Kaltern (Pfatten)

Frau Belsy Demetz

Cudlea in Wolkenstein/Gröden

Herr Moritz Ebner

Haus Ebner Moritz in Eppan/Missian

Herr Andreas Florineth

Villa Latsch in Kastelruth

Frau Martha Frei in Schenna

Herr Klaus Happacher

App. Happacher in Innichen

Ich freue mich aufrichtig, dass auch Sie ein wertvolles Mitglied unseres Verbandes sind! Herzlichst Ihre/Eure Esther Mutschlechner – Seeber

Herr Florian Haselrieder

App. Panorama in Völs am Schlern

Frau Herta Haspinger in Toblach

Frau Martina Köhl

Haus Schlossberg in Deutschnofen

Frau Lydia Caroline Kostner

Plan de Mureda in St. Ulrich/Gröden

Frau Dorothea Mair

Freiberghof in Lana

Herr Moriz Martiner

Villa Martiner in St. Ulrich/Gröden

Herr Lukas Obletter

Haus Cudan in St. Ulrich/Gröden

Frau Johanna Obwexer

App. Rungger in Kastelruth/Seis

Frau Aisling Perger

Meranoview Apartments in Marling

Frau Anita Pircher

Haus Sabina in Kastelruth

Frau Waltraud Pircher

FW Der Ruibacher in Eppan

Frau Monika Rier

Prabosch in St. Ulrich/Gröden

Frau Sonia Schieder in Kastelruth

Frau Christine Schmid

Apartment mit Pool in Marling

Frau Elfriede Sommavilla in Schlanders

Frau Manuela Stolcis

App. Tratter in Mölten

Herr Erich Waldner

Appartement Laimer in Haslach in Tirol

Frau Waltraud Waldner

Haus Wiesenheim in Tirol

Frau Sybille Wegener in Tramin

Jubiläum

2020 wird gefeiert: 40 Jahre VPS

In diesem Jahr haben wir Grund zum Feiern - und zwar das 40-jährige Bestehen unseres Verbandes!! Seit nun mehr 40 Jahre haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, die Interessen der Privatvermieter bestmöglich zu fördern und zu vertreten sowie die Mitglieder in den verschiedensten Bereichen zu betreuen und zu beraten.

Kaum zu glauben, wie schnell die Zeit vergeht

Am 18. Februar 1980 wurde der Gründungsakt des Verbandes von Notar Gianguido Isotti im Raiffeisenhaus Bozen vollzogen.

Bereits im Dezember 1980 zählte der Verband über 600 Mitglieder. Dies war in erster Linie den Gründungsmitgliedern zu verdanken, die sich ehrenamtlich dafür einsetzten, erhebliche Kosten auf sich zu nehmen (Bürgschaft für einen Bankkredit) und viel Zeit opferten, um die Verbandsidee landauf und landab den Privatvermieter näher zu bringen.

Am 01. Dezember 1999, nach knapp 20 Jahren, sprach sich die VPS-Delegiertenvollversammlung auf Vorschlag des damals amtierenden Vorstandes einstimmig für den Fortbestand des Verbandes aus.

Am 01. Dezember 2000 wurde auf der Vollversammlung beschlossen, den Verband mit Wirkung 01. Jänner 2001 in eine Genossenschaft umzuwandeln.

Heute zählen wir rund 1.000 Mitglieder und können auf viele erfolgreiche Meilensteine mit Stolz zurückblicken.

Ein wichtiges Jubiläum, das es zu feiern gilt

Unser Jubiläum möchten wir mit unseren Mitgliedern gebührend feiern. Die Planungen sind bereits in vollem Gange. Eines sei aber bereits verraten, die 40-Jahr-Feier findet im Zuge unserer Vollversammlung am Donnerstag, 23. April 2020 mit Beginn um 14.00 Uhr im NOI-Techpark in Bozen statt.

Seien Sie gespannt, was wir für Sie vorbereitet haben und merken Sie sich den Termin vor:

40 JAHRE: Jetzt wird gefeiert! Donnerstag, 23. April 2020, mit Beginn um 14.00 Uhr in

...inWort & Bild

Gemeinsam mit Ihnen möchten wir noch einmal die Gelegenheit nutzen, um im Jahrbuch 2019 zu blättern und auf das abgelaufene Verbandsjahr sowie deren wichtigsten Geschehnisse in Wort und Bild zurück zu blicken.

Neben Begegnungen, Veranstaltungen und Schulungen standen 2019 vor allem auf Grund gesetzlicher Neuerungen grundlegende Veränderungen in der Buchhaltung für die einzelnen Privatvermieter auf dem Programm. Aber lesen Sie selbst:

„fattura elettronica“

Vor genau einem Jahr sorgte die Pflicht zur E-Fakturierung für gehörigen Wirbel. Mit unserem Portal zur „fattura elettronica“ waren wir, als Verband, an Ihrer Seite und haben unsere BH-Kunden erfolgreich in ein neues Zeitalter der Buchhaltung geführt. Mit 01.01.2020 ist nun auch die verpflichtende Regelung der telematischen Übermittlung der Tagesinkassi in Kraft getreten. Durch die Ausstellung von elektronischen Rechnungen über unser Portal konnten wir dieses Problem einfach und kostengünstig für unsere Mitglieder lösen. Dazu wurden zum besseren Verständnis zusätzlich landauf landab kostenlose Schulungen angeboten.

Eintragungspflicht in die Handelskammer Für alle bereits bestehenden Betriebe galt innerhalb 31.12.2019 die Eintragungspflicht in die Handelskammer. Auf Grund zahlreicher vorausgegangener Gespräche mit der Handelskammer konnten wir für alle bereits bestehenden Betriebe eine Eintragung ohne Verwaltungsstrafe erreichen. Zudem war für die vollständige Eintragung eine PEC-Mailadresse notwendig.

Landesrat Arnold Schuler

Landesrat Arnold Schuler lud Anfang Februar zu einem persönlichen Gespräch und Gedankenaustausch mit der Führungsspitze des VPS. Dabei wurde unterstrichen, welche wichtige Rolle Privatvermieterbetriebe für das touristische Angebot im Land spielen. Vor allem Freizeiteinrichtungen, gastronomische Betriebe und Geschäfte werden gerne von unseren Gästen aufgesucht, ein Geldfluss von dem die öffentliche und private Wirtschaft einen klaren Nutzen zieht.

Vitalpin

Im März wurde der Verein Vitalpin vorgestellt. Gemeinsam sollen zukunftsweisende Tourismus-Konzepte verantwortlich mitgestaltet, aber auch die Bedeutung des Tourismus als Lebensgrundlage für die Menschen in den Alpen aufgezeigt werden. Wir sind stolz, zusammen mit anderen wichtigen „Playern“ Mitglied des Vereins zu sein.

Ordentliche Vollversammlung

Am 16. April fand die alljährliche ordentliche Vollversammlung in der Handelskammer in Bozen unter dem Motto „Gesund bleiben - erfolgreich sein“ statt. Dabei betonte unsere Präsidentin einmal mehr, dass der persönliche Kontakt und die herzliche, authentische Betreuung die Stärke der Privatvermieter sind. Dies funktioniert aber nur, wenn man die eigene Gesundheit nicht außen vor lässt.

Treffen mit nördlichen Nachbarn

Zu einem interessanten und aufschlussreichen Treffen kam es Anfang Mai in Bruneck. Die Obfrau von Nord- und Osttirol, Frau Theresia Rainer, die Obfrau von Salzburg, Frau Ilse Heizmann, sowie deren Stellvertreterin, Frau Christl Stotter, kamen auf Einladung unserer Präsidentin nach Südtirol. Dabei wurde über zahlreiche Themen rund um die private Vermietung bei diesem Treffen diskutiert und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Privatvermieter in Österreich mit der Situation Südtirols verglichen.

Gästemeldung innerhalb 24 h

Im Juni ist eine Neuerung bzgl. der telematischen Gästemeldung mit dem neuen staatlichen Sicherheitsdekret (decreto sicurezza) eingeführt worden. So muss die Gästemeldung bei Aufenthalten von Gästen, die nicht länger als 24 Stunden (1 Übernachtung) dauern, unmittelbar nach Ankunft der Gäste erfolgen. Hingegen bei Aufenthalten von mehr als 24 Stunden gilt weiterhin, dass die Gästemeldung innerhalb von 24 Stunden ab Anreise der Gäste vorgenommen werden kann.

VPS-Tagesfahrt

Die VPS-Tagesfahrt ist mittlerweile für viele Privatvermieter zu einem wichtigen Treffpunkt im Verbandsjahr geworden. So ging es am 15. Mai 2019 gemeinsam mit Gleichgesinnten nach Bassano del Grappa und Marostica.

Bezirk PU: Tag der offenen Tür am Klausberg

Der VPS Bezirk Pustertal-Gadertal lud seine Mitglieder am 17. Juli zum Tag der offenen Tür. Die Ski- und Wanderarena Klausberg in Steinhaus im hinteren Ahrntal bot sich heuer an, den Vermieterinnen und Vermietern aus der Region ihr reichhaltiges Angebot zu präsentieren.

Neues Gesicht im VPS

Vera Gurndin aus Bozen verstärkt seit September unser VPS-Team. Sie ist die Stimme am Telefon und hilft gerne bei kleineren und größeren Problemen weiter.

Weiterbildung „Auf der Suche nach...“ Mit Oktober ist das neue Weiterbildungsprogramm unter dem Motto „ Auf der Suche nach... MEHR WISSEN!“ gestartet. In diesem Jahr wurde das Weiterbildungsprogramm komplett überarbeitet, visuell als auch inhaltlich. Hervorzuheben ist dabei vor allem die neue Seminarreihe „24 Stunden Privatvermieter“. In 24 Stunden werden in der Lichtenburg in Nals verschiedene für Privatvermieter relevante Themen angesprochen.

Zudem bieten wir individuelle Einzelcoachings im Bereich Marketing, Buchhaltung (elektronische Rechnung) und Sprachen (Englisch), welche individuell auf die gewünschten Inhalte abgestimmt werden können.

Hotel 2019

Der Messeauftritt anlässlich der HOTEL 2019 in Bozen sowie die Fachtagung, welche am Tag der Privatvermieter, am 14. Oktober 2020, stattfand, war ein voller Erfolg. Zahlreiche Mitglieder sind unserer Einladung unter dem Motto „Wir liegen voll im Trend“ gefolgt. Geprägt war die Veranstaltung von der positiven Stimmung der Privatvermieter sowie der aufbauenden Worte der Referenten der Fachtagung.

Anschluss-Shuttle Service

Seit Oktober besteht für Südtirolgäste, welche mit Bahn oder Fernbus anreisen, die Möglichkeit komfortabel mit kostengünstigem Sammeltaxi oder einem Individualtransfer zum gebuchten Urlaubsquartier gebracht zu werden. Das Gemeinschaftsprojekt, welches von der IDM angestoßen wurde, und vom Busunternehmen Silbernagl umgesetzt wird, wird vom HGV finanziell unterstützt und gemeinsam mit IDM Südtirol sowie LTS mitgetragen.

Bezirk ME: Lehrfahrt

Am 06. November lud der Bezirk Meran-Burggrafenamt-Vinschgau deren Mitglieder zum Lehrausflug. Dabei stand die Besichtigung des Grieserhof in Nals sowie der Moar Lodge in Burgstall und eine kurze Schulung zur „fattura elettronica“ auf dem Programm. Im Anschluss gab es ein gemeinsames Törggelen im Buschenschank Wieslerhof oberhalb von Burgstall.

VPS-Studienreise nach Südpolen

Ein weiteres Stelldichein für viele VPS-Mitglieder ist die jährlich im November (11. bis 17.11.2019) stattfindende VPS-Studienreise. Reiseziel 2019 war der Süden Polens.

Vermartkungsgruppe „südtirol privat“

Auch die Vermarktungsgruppe „südtirol privat“ blieb nicht stehen und hat sich stetig weiterentwickelt (siehe Seite 1213).

So wird laufend an der Website geschrauft und optimiert bzw. benutzerfreundlicher gemacht: unter anderem wurde ein eigener FAQ-Bereich mit den gängigsten Fragen der User erstellt.

Anfang April wurde das Bildarchiv unserer Vermarktungsgruppe „südtirol privat“ mit aussagekräftigen Fotos und neuen Schlüsselbildern gefüllt. Denn das was ein Bild auszudrücken vermag, lässt sich oft nur schwer in Worte fassen. Vor allem, wenn es um die Vermittlung von Urlaubsemotionen geht.

Zudem kamen im Frühjahr zwei neue „südtirol privat“ Gadgets dazu und zwar: Regenschirm und Schlüsselanhänger. Der Regenschirm ist als Hinterlegung in den Zimmern/Ferienwohnungen oder als Gastgeschenk für besondere Gäste gedacht. Die Schlüsselanhänger hingegen, welche von der Werkstatt für Beeinträchtigte (gwb) gemacht werden, können als Anhänger für die Zimmer- bzw. Appartementschlüssel oder als Geschenk genutzt werden.

Im Herbst kam die „südtirol privat Faltkarte“ dazu. Diese erklärt kurz und knapp und in moderner Form: Wer hinter südtirol privat steht und warum man bei Privatvermietern urlauben soll. Die Karten in kompaktem Format laden zum Aufliegen in den Wohnungen/Zimmer ein und der Gast kann diese als Erinnerung an seinen Urlaub mitnehmen.

Seit Anfang Dezember können zusätzlich über unsere Website (www.suedtirolprivat.com/de/suedtirol-privat/gutschein) Wertgutscheine gemäß dem Thema „Herzlichen Urlaub zum Weiterschenken für jeden Anlass!“ vom Besucher generiert werden. Die Gutscheine sollen den Bekanntheitsgrad der Marke & der Mitglieder steigern, mehr sichtbare Übernachtungen erzielen und vor allem einen Mehrwert für jedes einzelne Mitglied darstellen.

Vollversammlung 2019 in der Handelskammer in Bozen

Mai: VPS-Tagesfahrt nach Bassano del Grappa und Marostica

Oktober: Tag der Privatvermieter (Fachtagung) auf der Messe HOTEL

Treffen mit nördlichen Nachbarn in Bruneck

Oktober: Neue Weiterbildungsbroschüre 2019/20 erhältlich

November: Die Teilnehmer der VPS-Studienreise 2019 nach Südpolen

April:
Mai:
April: Neue Imagebilder für „südtirol privat“
März: Treffen mit Verein Vitalpin

Staat

Haushaltsgesetz 2020

Das Haushaltsgesetz 2020 (Gesetz 27. Dezember 2019, Nr. 160) wurde am 30. Dezember 2019 im Amtsblatt der Republik veröffentlicht. Die darin enthaltenen Bestimmungen und Neuerungen sind grundsätzlich mit 01. Jänner 2020 in Kraft getreten.

Welche Neuerungen und Änderungen 2020 auf uns zukommen, haben wir für Sie nachstehend zusammengefasst:

Gleichbleibender MwSt-Satz

Der aktuelle Mehrwertsteuersatz von 22% bleibt für das Jahr 2020 unverändert. Der reduzierte MwSt-Regelsatz beträgt weiterhin 10%.

Der MwSt-Satz für die Pflanzenschutzmittel für den privaten Hausgebrauch wird von 10% auf 22% erhöht. Im Gegenzug wird der MwSt-Satz für weibliche Hygieneprodukte (sofern ökologisch abbaubar oder waschbar) auf 5% und für Elektro- und Hybridfahrzeuge für Menschen mit Behinderung auf 4% herabgesetzt.

Neue Bargeldgrenze

Die Schwelle für Bargeldzahlungen (derzeit 2.999,99 Euro) wird stufenweise wie folgt reduziert:

• 1.999,99 Euro ab 01.07.2020 bis 31.12.2021;

• 999,99 Euro ab 01.01.2022;

Dies bedeutet, dass ab 01.07.2020 nur mehr Rechnungen bis max. 1.999,99 Euro bar bezahlt werden können.

Steuerguthaben Kreditkartenkommissionen

Steuerpflichtige, welche 2019 einen Umsatz von weniger als 400.000 Euro aufweisen, steht für Kreditkarten- und Bankomatkommissionen, welche von den Banken ab dem 01.07.2020 in Rechnung gestellt werden, ein Steuerguthaben in Höhe von 30% der bezahlten Kommissionen zu.

Die Durchführungsverordnung dieser neuen Bestimmung muss jedoch noch von der Agentur der Einnahmen erlassen werden.

Pflicht für POS-Geräte

Wie in der letzten Ausgabe der VPS-Nachrichten Nr. 6/2019 angekündigt, hat der Staat ursprünglich Strafen für jene Unternehmen vorgesehen, welche ab 01. Juli 2019 kein POS-Gerät für die Bezahlung von Gütern und Dienstleistungen ihren Kunden/Gästen zur Verfügung stellen.

Diese ursprüngliche Regelung wurde nun abgeändert: Es sind nun keine Strafen mehr vorgesehen, d. h. man ist zwar verpflichtet ein POS-Gerät zu haben, jedoch kann die Nichteinhaltung der Bestimmung nicht bestraft werden.

Kassenzettel-Lotterie

Die Kassenzettel-Lotterie wird auf den 1. Juli 2020 aufgeschoben.

Einschränkung Verrechnungen von Steuerguthaben

Die Guthaben des Jahres 2019 von mehr als 5.000 Euro aus Einkommensteuern (IRPEF), Körperschaftsteuer (IRES) und IRAP dürfen ab 2020 nur

mehr nach Abgabe der betreffenden Steuererklärung (30.09.2020) und ab dem darauffolgenden zehnten Tag (sprich, ab 10.10.2020) mit anderen Steuerschulden verrechnet werden. Die entsprechenden Einzahlungsformulare - F24 müssen über die elektronische Plattform der Agentur der Einnahmen bzw. durch einen beauftragten Steuerberater, erfolgen. Es ist weiterhin möglich, die Verrechnung von Guthaben mit Verbindlichkeiten derselben Steuer vorzunehmen.

Steuervorauszahlungen (Acconti IRES/IRPEF und IRAP)

Die Steuervorauszahlungen der Einkommensteuern IRES, IRPEF und IRAP für das Jahr 2020 sind wie alljährlich üblich am 30. Juni 2020 und am 30. November 2020 fällig. Für sämtliche Unternehmen, welche der ISA unterliegen, für die Gesellschafter der Kapital- & Personengesellschaften, sowie für sämtliche Subjekte, die dem neuen Pauschalsystem „Forfettario“ unterliegen, sind diese Steuervorauszahlungen heuer erstmals in zwei gleich hohen Raten (50%) zu tätigen.

Diese Regelung betrifft auch die Steuervorauszahlungen für die Ersatzsteu-

er „cedolare secca“ auf Mieteinnahmen und die Auslandssteuern IVIE und IVAFE.

Investitonsförderungen (Super- & Iperammortamento)

Für Investitionen in neue Anlagegüter können ab dem Jahr 2020 neue Steuerguthaben, anstelle der sog. Sonderabscheibung (“super-ammortamento”) und Hyperabschreibung “(iper-ammortamento”) in Anspruch genommen werden.

So wird die Superabschreibung von 130% in einen Steuerbonus von 6% umgewandelt und kann nur durch Verrechnung mit anderen Steuern und Sozialabgaben über das Modell F24 beansprucht werden (Aufteilung über 5 Jahre zu 5 gleiche Raten).

Wichtig: auf den Rechnungen der betreffenden Anlagegüter muss das entsprechende Gesetz angeführt sein ► „Art. 1 co. 184-194 Legge 27.12.2019 n. 160“ – bei elektronischen Rechnungen reicht ein händischer Vermerk NICHT aus, der Verweis auf das Gesetz muss also vom Lieferanten direkt in den Rechnungstext aufgenommen werden.

Hingegen die Hyperabschreibung von 270% wird durch einen Steuerbonus von 40% ersetzt und anstatt der Hyperabschreibung von 200% wird ein Steuerbonus von 20% gewährt.

Pauschal-System (regime forfettario)

Für das Jahr 2020 wurden wieder Ausschlussgründe eingeführt, welche den Zugang zum Pauschalsystem einschränken. Die Einschränkungen betreffen Lohneinkünfte (max. Einkommen aus unselbstständiger Arbeit in Höhe von 30.000 Euro), sowie Vergütungen an Mitarbeiter (max. 20.000 Euro).

Meldung der Auslandsumsätze („Esterometro“)

Die Meldung der Auslandsumsätze („Esterometro“) musste bislang monatlich ans Finanzamt übersendet werden. Für das Jahr 2020 ist die genannte Meldung trimestral einzureichen,

sprich:

1. Erstes Quartal (30.04.)

2. Zweites Quartal (31.07.)

3. Drittes Quartal (31.10.)

4. Viertes Quartal (31.01. Folgejahr)

Einzahlung der Stempelsteuer auf elektr. Rechnungen

Die bislang vierteljährlich geschuldete Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen, welche nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, wird künftig, für Beträge von weniger als 1.000 Euro, halbjährlich anstatt wie bisher trimestral abgerechnet und zwar jeweils am 16.06. und am 16.12.

Hinweis für Anwender des „REGIME FORFETTARIO“: Wir möchten daran erinnern, dass die Stempelsteuer von 2 Euro pro Rechnung bei Umsätzen von min. 77,47 Euro zur Anwendung kommt.

Wiedergewinnungsarbeiten und energetische Sanierung

Die verschiedenen Steuerabsetzbeträge für Wiedergewinnungsarbeiten, energetische Sanierung, Ankauf von Möbeln und Elektro-Haushaltsgeräten sowie für die Errichtung und Pflege von Grünanlagen gelten auch für das Jahr 2020:

• Wiedergewinnungsarbeiten: 50% (Ausgabeschwelle von 96.000 Euro)

• Ankauf von Möbeln und Elektrogeräten: 50% (Ausgabenschwelle von 10.000 Euro, für Sanierungsarbeiten, welche nach dem 01.01.2019 begonnen wurden.)

• Energetische Sanierung: 65% (der verringerte Absetzbetrag von 50% für Sonnenschutz/Beschattungen, Fenster und Brennwertkessel/Biomasse-Heizungen wurde auch für das Jahr 2020 bestätigt)

• Grün-Bonus: 36% (für die Pflege von Gärten, Terrassen und Grünanlagen, bis zu einer Ausgabenschwelle von 5.000 Euro pro Immobilie)

Fassadenbonus

Es wird ein neuer Bonus für Fassadenrenovierung für Privatgebäude und Kondominien eingeführt. Beschränkt auf die 2020 getätigten Ausgaben (Zahlung) wird ein Steuerabsetzbetrag von 90% vorgesehen. Die Aufteilung

des Absetzbetrages erfolgt auf 10 Jahre; es sind keine Obergrenzen vorgesehen.

Der Bonus betrifft Ausgaben für die ordentliche Instandhaltung und die Sanierung der Gebäudefassaden (z. B. Verputz- und Malerarbeiten, Anstrich und Reinigung der Fassade, Arbeiten an Balkonen, Verzierungen und Friesen). Ausgeschlossen sind hingegen Fenster, Dach- und Regenrinnen sowie Kabel und Leitungen.

Achtung: Damit der Bonus in Anspruch genommen werden kann, müssen sich die Gebäude in bestimmten Ortsgebieten befinden, und zwar nach der urbanistischen Einordnung laut DM 2.4.68 Nr. 1444 in den Zonen A (historischer Kern - im Bauleitplan grau gekennzeichnet) und B (Auffüllzone - im Bauleitplan hellorange gekennzeichnet). Für Betriebsimmobilien wird der Steuerbonus auf 50% herabgesetzt. Es fehlen zurzeit noch detailliere Informationen.

Privatisierung

für Einzelunternehmen

Einzelunternehmen wird erneut die Möglichkeit geboten, betriebliche Immobilien ins Privatvermögen zu überführen. Die Ersatzsteuer von 8% ist bis 30.11.2020 (60%) und bis 30.06.2021 (40%) zu entrichten.

Die Steuergrundlage bildet die Differenz zwischen den aufgewerteten Katasterwerten und dem Restbuchwert. Eine Privatisierung wird vor allem bei einer bevorstehenden Betriebsschließung oder einem Verkauf empfohlen.

Neue Zahlungsmodalitäten für Steuerabsetzbeträge von 19%

Die Steuerabsetzbeträge von 19%, welche vom Art. 15 des TUIR vorgesehen sind (z. B. Ausgaben im Gesundheitsbereich, Ausgaben für den Tierarzt, Einschreibegebühren für Kindergärten, Beerdigungsspesen...), können steuerlich nur mehr dann abgesetzt werden, wenn Sie mittels Bank- oder Postüberweisung bzw. Bancomat- oder Kreditkarte bezahlt werden.

Von dieser Bestimmung ist die Zahlung von Medikamenten und Gesundheitsspesen (Apotheke bzw. Ticket in öffentl. Krankenhäusern) ausgenommen. Nachfolgend die wichtigsten Spesen, die ab 2020 in der Steuererklärung nur noch absetzbar sind, wenn sie mittels

Banküberweisung bzw. Bancomat oder Kreditkarte gezahlt werden:

• Privatärzte

• Tierarztspesen

• Versicherungen

• Beerdigungsspesen

• Abo+, Südtirolpass

• Passivzinsen für Darlehen

• Universitätsspesen

• Tagesmutter

• Kindergartenspesen

• Schulspesen,

• Spenden,

• Sportspesen für Kinder

• Alimente

IRPEF-Absetzbeträge 19%Bemessung nach Höhe des Gesamteinkommens

Ab dem 01.01.2020 werden die Absetzbeträge (betrifft sämtliche Spesen in der Steuererklärung, die zu 19% absetzbar sind) nur dann zur Gänze gewährt, wenn das Gesamteinkommen des Steuerzahlers nicht über 120.000,00 € Brutto liegt. Liegt das Gesamteinkommen des Steuerzahlers zwischen 120.000,00 € und 240.000 €, so werden die Absetzbeträge in vermindertem Ausmaß (Verhältnisrechnung) gewährt.

Folgende Aufwendungen sind von dieser Einschränkung ausgenommen:

• Passivzinsen auf landwirtschaftliche Darlehen und auf Hypothekardarlehen für den Hauptwohnsitz;

• Ärztliche Leistungen im Sinne von Abs. 1 Buchst. c) von Art. 15 TUIR.

• Wiedergewinnungsspesen/energetische Sanierung/bonus mobili usw.

Absetzbarkeit Tierarztspesen in Steuererklärung

Die Absetzbarkeit der Tierarztspesen in der Steuererklärung wurde auf 500 € erhöht. Nach wie vor müssen die Spesen 129,11 € übersteigen.

Elektronische Zahlungen Privatpersonen

Für Privatpersonen, die 2020 den Großteil Ihrer Einkäufe mit elektronischen Zahlungsmitteln, d. h. mit Bancomat- bzw. Kreditkarte durchführen, werden bestimmte Geldprämien vorgesehen.

Die genaue Durchführungsbestimmung für diese Regelung muss erst vom Staat erlassen werden

Fahrschulen

Die Kurse für die Führerscheinklassen B und C1 werden nun ab 01.01.2020 mehrwertsteuerpflichtig (MwSt-Satz 22%). Bisher waren diese Kurse von der MwSt befreit.

Befreiung canone „RAI“ Personen, die das 75. Lebensjahr erreicht haben und ein Gesamteinkommen (beide Ehepartner) von unter 8.000,00.- Euro aufweisen, sieht der Staat eine Befreiung vor.

Hinweis: Die RAI-Gebühr für Private wird automatisch von der Stromrechnung abgezogen.

Absetzbarkeit Musikschulen in Steuererklärung

Ab 01.01.2021 wird der IRPEF-Absetzbetrag von 19% der Aufwendungen für den Besuch von Musikschulen der Kinder zwischen 5 und 18 Jahren für folgende Schulen gewährt:

• Konservatorien,

• Einrichtungen für höhere Ausbildung in den Bereichen Kunst, Musik und Tanz (AFAM),

• Musikschulen, die in den entsprechenden regionalen Verzeichnissen eingetragen sind,

• Chöre, Musikkapellen und Musikschulen, die von der öffentlichen Verwaltung anerkannt sind.

Der Absetzbetrag steht Steuerzahlern mit einem Gesamteinkommen bis zu 36.000,00 € für Aufwendungen bis zu max. 1.000,00 € zu.

Ende des Kubaturbonus und Förderungen des Landes

Bis Ende Juni 2020, also bis zum Inkrafttreten des neuen Raumordnungsgesetzes, gilt der sog. Kubaturbonus des Landes. Er gilt für Gebäudeinhaber, welche die Energieeffizienz ihrer Gebäude über die vorgeschriebene Mindeststandards hinaus verbessern. Für neue Gebäude gibt es einen Kubaturbonus von 10%, wenn ein Klimahaus A „Nature“ gebaut wird. Für bestehende Gebäude gilt ein Bonus von 20% der bestehenden Baumasse, sofern durch die Baumaßnahme eine Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz des gesamten Gebäudes min. auf Klimahaus C erreicht wird.

Das Amt für Energie und Klimaschutz der Provinz Bozen vergibt für die energetische Sanierung von Wohnungen oder Baueinheiten Beiträge im Ausmaß von 50% der zugelassenen Kosten. Die Beiträge betreffen:

• Beitrag für Austausch von Fenstern und Fenstertüren (max. 50%)

• Beitrag für Heiz- und Kühlanlagen (max. 50%)

• Betrag für Wärmerückgewinnung aus Lüftungsanlagen (max. 50%)

• Beitrag für Fotovoltaikanlagen (max. 65%)

• Beitrag für thermische Solaranlagen (max. 40%)

• Beitrag für Wärmepumpen (max. 40%)

• Beitrag für die Wärmedämmung (max. 30%)

• Beitrag für energetische Sanierung Mehrfamilienhäuser (max. 70%)

Babybonus und Kindergartenbonus

Für alle ab 2020 geborenen Kinder wird weiterhin der sog. Babybonus ausgezahlt. Dieser Babybonus beträgt für das Jahr 2020 monatlich zwischen 80 € und 160 € und wird auf die Höhe des das familiären Gesamteinkommens (ISEE - wird von Patronat erstellt) berechnet.

Für alle Kinder, welche im Jahr 2020 den Kindergarten besuchen, wird der sog. Kindergartenbonus von jährlich 1.500 € auf 3.000 € erhöht. Die Erhöhung des Kindergartenbonus betrifft jedoch nur jene Familien mit einem familiären Gesamteinkommen (ISEE) unter 25.000 € jährlich.

Im Falle eines ISEE-Einkommens von 25.001 € bis 40.000 € verringert sich der Bonus auf 2.500 €.

Für Einkommen höher als 40.000 € jährlich, bleibt der Kindergartenbonus wie bisher bei 1.500 €.

Auch im Hinblick auf den Vaterschafturlaub wurden 2020 Verlängerungen gewährt, und zwar wird dieser von 6 auf 8 Tage angehoben, wobei davon 7 Tage verpflichtend sind und 1 Tag freiwillig ist.

SEPA - interne Information

VPS-Rechnungen bequem bezahlen

Ab sofort besteht für alle Mitglieder die Möglichkeit, eine SEPA-Lastschrift für die Rechnungen, welche Sie direkt vom VPS erhalten, einzurichten, um diese Rechnungen bequemer und zeitsparend fristgerecht zu bezahlen.

Eine SEPA-Lastschrift ist eine besondere Form der Überweisung. Es handelt sich dabei um ein Einzugsverfahren, welches den Mitgliedern ermöglicht, unsere Rechnungen ganz bequem und problemlos zu bezahlen.

SEPA-Lastschrift einrichten

Darum sparen auch Sie sich Zeit und nutzen Sie die Möglichkeit dieser Be-

Hinweis

zahlung!

Bei Interesse bitten wir Sie unser Formular „VPS SEPA Direct Debite CORE-Mandat“ (zu finden auf unserer WEBSITE unter https://www.vps.bz.it/ unser-verband/mitgliedschaft/) ausgefüllt und unterschrieben an uns per Mail oder persönlich bei den Sprechstunden zu übermitteln, da zur Identifizierung des Kontos der Zahlungspflich-

Aufbewahrungspflicht

tigen IBAN und BIC benötigt werden.

Wichtiger Hinweis

Wir, als VPS, sind mit dieser SEPA-Lastschrift nur berechtigt die eigenen Rechnungen mit dem angegebenen Fälligkeitsdatum abzuziehen. Wir können keine weiteren Rechnungen von anderen Lieferanten für Sie bezahlen!

für BH-Unterlagen

Die Buchhaltungsunterlagen und -aufzeichnungen sind handelsrechtlich für 10 Jahre aufzubewahren. Das Steuerrecht sieht eine kürzere Aufbewahrungsfrist von grundsätzlich 5 Jahren (mit Ausnahmen) vor.

Darum empfehlen wir, auch wenn das Steuerrecht kürzere Verjährungszeiträume auf Grund der Verdoppelung der Verjährungsfristen bei strafrechtlich relevanten Steuervergehen vorsieht, die Buchhaltungsunterlagen und -aufzeichnungen grundsätzlich immer für mindestens 10 Jahre aufzubewahren, sprich die handelsrecht-

liche Verjährungsfrist!

Die Unterlagen und Dokumente betreffend die Lohnabrechnungen, das Anlagevermögen (Einkaufsrechnungen für Anlagegüter, Beitragszusagen für durchgeführte Investitionen, usw.), die Steuerabsetzbeträge von 50% und 65% und die eigene Rentenversiche-

rungsposition sollten auch über die handelsrechtliche Verjährungsfrist von 10 Jahren hinaus aufbewahrt werden, weil sie manchmal auch nach 15, 20 und mehr Jahren noch benötigt und/ oder vorgelegt werden müssen (z. B. bei Pensionsangelegenheiten, beim Verkauf des Anlagevermögens, usw.).

Elektronische Rechnung

Ausstellung der „fattura elettronica“

Vor genau einem Jahr sorgte bereits die neue Pflicht zur E-Fakturierung für gehörigen Wirbel. Mit 01.01.2020 ist nun auch die verpflichtende Regelung der telematischen Übermittlung der Tagesinkassi in Kraft getreten. Für viele eine scheinbar unüberwindbare Hürde, doch mittlerweile haben sich die meisten damit arrangiert, wenn auch mit gemischten Gefühlen.

Betriebe sind seit 01.01.2020 verpflichtet, die Tagesinkassi elektronisch zu erfassen und telematisch an die Agentur der Einnahmen zu übermitteln.

Dabei stehen im Grunde zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Sie investieren in eine Fiskalkasse, um die telematische Übermittlung abzuwickeln

2. Sie erstellen einfach und kostengünstig eine elektronische Rechnung über unser VPS-Portal zur elektronischen Rechnung.

In eigener Sache

Wir, vom VPS, haben dabei unseren Mitgliedern und vor allem unseren BH-Kunden zur 2. Variante geraten, da Privatvermieter nicht täglich „scontrini elettronici“ ausstellen müssen und somit die Wartung einer Fiskalkassa zu aufwendig wäre.

Das Ausstellen und das Versenden der elektronischen Rechnungen über das

VPS-Modul ist bereits in vollem Gange und die meisten von Ihnen meistern diese neue Aufgabe sehr gut!

Wir möchten nur nochmals darauf hinweisen, dass die elektronische Rechnung im Portal ausgestellt und innerhalb von 12 Tagen ans SDI versendet werden muss. Denn Ausgangsrechnungen, welche nicht innerhalb 12 Tagen ab Ausstellungsdatum versendet werden, gelten als nicht ausgestellt. Zudem sind Verwaltungstrafen vorgesehen.

Sollte eine Rechnung vom SDI abgelehnt werden, werden Sie per E-Mail darauf hingewiesen! Wir bitten Sie sodann, die Rechnung zu kontrollieren. Sie haben dann 5 Tage ab Ablehnung Zeit, die Rechnung richtig zu stellen und nochmals zu versenden.

Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie uns gerne telefonisch bzw. per E-Mail kontaktieren.

VPS-TIPP

Wir lassen Sie nicht alleine...

Durch verschiedene Dienstleistungen unsererseits geben wir Ihnen Hilfeleistung bei Schwierigkeiten oder Ängsten bei der Handhabung der „fattura elettronica“:

1. EINZELCOACHING

Bei den Coachings wird je nach Bedarf, individuell auf die Fragen eingegangen, das VPS-Portal zur „fattura elettronica“ im Detail nochmals erklärt und Vorlagen für die Ausstellung einer elektronischen Rechnungen erstellt.

Der Preis für ein Einzelcoaching beträgt Euro 45,00.- zzgl. MwSt. pro Stunde. Termine dafür können jederzeit auf Vereinbarung im VPSBüro in Bozen oder Bruneck festgelegt werden.

2. FERNWARTUNG

Wir haben ab sofort die Möglichkeit, uns über Fernwartung in Ihrem Computer einzuklicken, um Ihnen bei der Ausstellung der elektronischen Rechnung bessere Hilfeleistung zu geben.

Unter nachstehendem Link: https:// www.vps.bz.it/vps-support-mittels-fernwartung/ können Sie die Fernwartung öffnen, in dem Sie auf „Fernwartung starten“ klicken, das Programm herunterladen und anschließend das heruntergeladene Programm AnyDesk öffnen. In diesem Programm scheinen sodann Zugangsdaten (Nummern), auf, welche Sie einem VPS–Mitarbeiter mitteilen können, damit dieser sich mit Ihrem Computer verbinden kann. So kann schnell und effizient ein Fehler behoben bzw. Hilfestellung gegeben werden.

3. ASSISTENZ

Assistenz (telefonisch) wird ab einer Hilfestellung von min. 10 Minuten in Rechnung gestellt und kostet Euro 30,00.- für jede angebrochene halbe Stunde

südtirol privat

2019: Erfolgreich unterwegs...

In großen Schritten schreitet das Jahr 2020 voran. Zeit, noch einmal inne zu halten, und auf die statistischen Zahlen und Daten, aber auch auf Neuerungen und Verbesserungen der Vermarktungsgruppe „südtirol privat“ zurück zu blicken und zu analysieren.

Was wurde 2019 für die Vermarktungsgruppe „südtirol privat“ erreicht? Und was kam neu dazu?

Nachstehend ein Rückblick auf das Marketingjahr 2019:

Website - suedtirolprivat.com 2019 konnten wir 241.878 Besucher generieren. Die Besucher kommen weiterhin von den Hauptmärkten Italien (92.440 Besucher) und Deutschland (61.570 Besucher).

Der Zugriff über ein mobiles Endgerät ist weiterhin im Steigen. So greifen bereits rund 70% der Besucher über ein mobiles Endgerät (davon 59% über Smartphone) auf unsere Website zu.

VPS-Tipp:

Eine Website muss in Zukunft uneingeschränkt über alle Endgeräte abrufbar sein.

Wenn Ihre Website nicht responsiv ist, dann wird es höchste Zeit! Schauen Sie sich doch mal unser Angebot der VPS-Onepage an...

Die Zugriffe auf unsere Website lassen sich im Jahr 2019 wie folgt aufsplitten:

• 38,6% (74.018 Besucher) kommen über die organische Suche: Suchmaschinen, wie z. B. Google

• 21,29% (40.830 Besucher) über Social Media Kanälen (vor allem Facebook)

• 16,9% (32.433 Besucher) über die bezahlte Suche (Google AdWords: Plus von 27,6% - sprich 4.879 Klicks mehr als im Vorjahr)

• 12,65% (24.273 Besucher) kommen über einen direkten Zugriff auf die Website und

• 4,25% (3.677 Besucher) über E-Mail, sprich über Newsletter) Zudem konnten wir vom 01.01. bis 31.12. durch die Website rund 25.634 Sammelanfragen und 4.630 Einzelanfragen generieren. Die Detailseiten der südtirol privat-Betriebe wurde 155.646 mal angeklickt. Hingegen direkt auf die

Website der Betriebe wurde 72.321 mal weitergeleitet.

Neuerungen Website

Die „größten“ Verbesserungen auf unserer Website im letzten Jahr waren:

1. Einbau Chatbox: Hilfestellung für Besucher und direkte Chat-Möglickeit.

2. Einbau FAQ-Bereich: FAQ heißt „Frequently Asked Questions“, englisch für häufig gestellte Fragen. Besucher der Website erhalten so auf häufig gestellten Fragen gleich eine Antwort.

3. Kürzung Anfrageweg: Der Gast kann bei der allgemeinen Listung der Betriebe direkt, einfach und schnell, durch den Button „Anfrage“ oder falls gegeben „jetzt buchen“, zum entsprechenden Formular gelangen und den Wunschbetrieb anfragen bzw. buchen. Dementsprechend wurde auch das monatliche Reporting, welche alle Mitglieder erhalten, angepasst.

4. Urlaubszeitraum: Gast wird zunächst automatisch ein Zeitraum von 3 Tagen in 30 Tagen vorgeschlagen (durchschnittlicher Zeitraum)

5. Filterfunktion Preisspanne: der Besucher kann vorab einstellen, wieviel er für das Zimmer/Wohnung im angefragten Zeitraum ausgeben möchte bzw. wo sein Limit liegt… Diese Funktion wurde sehr stark von den Gästen/Besuchern gefordert.

6. Filterfunktion Spezialisierung: durch Schweifen mit der Maus über die einzelnen Symbole, werden die einzelnen Kriterien der Spezialisierungen aufgezeigt.

7. Eingrenzung Sammelanfrage: bis zu max. 15 Betriebe können ausgewählt werden

8. Erweiterung Anfrageformular: Telefonnummer wurde ergänzt

9. Kartenansicht bei Unterseiten: Südtirol-Karte mit Schnellsuche wird auf jeder Unterseite aufge-

klappt angezeigt

10. Optimierung mobile Ansicht

11. Blog „Sabine on Tour“: Um noch näher am Mensch/Gast zu sein, authentischer zu wirken und vor allem um eine reelle Person hinter dem Blog zu haben, der von seinem Abenteuern erzählt, wurde im Frühjahr 2019 ein neuer Blog und zwar „Sabine on tour“ gestartet. Sabine geht in diesem Blog auf Entdeckungstour durch Südtirol und macht bei dem einen oder anderen Privatvermietern Halt

12. Gutscheinsystem: Seit Dezember können zusätzlich über unsere Website Wertgutscheine gemäß dem Thema „Herzlichen Urlaub zum Weiterschenken für jeden Anlass!“ vom Besucher generiert werden.

Social Media

Im Zeitraum vom 01.01. bis 31. Dezenber 2019 konnten wir auf unserer Fanpage auf Facebook www.facebook.com/suedtirolprivat knapp 5.000 Fans generieren. Insgesamt zählen wir bereits über 50.147 Fans. Rund 66% davon sind weibliche Fans. Das Alter liegt zwischen 35 und 64 Jahren. Die durchschnittliche Bewertung (von rund 80 Bewertungen) liegt bei 4,9 von 5 möglichen Sternen.

Im Herbst 2016 haben wir unseren eigenen Youtube-Kanal geöffnet und konnten bisher insgesamt über 7.200 Aufrufe generieren.

Allein 2019 (bis dato) hatten wir 3.426 Aufrufe (ca. 1.600 Aufrufe mehr als 2018 - 1.813 Aufrufe).

Rund 17.344 Impressionen (sog. Thumbnails) wurden den Zuschauern 2019 auf YouTube angezeigt und auf Grund dessen wurden 6% dieser Videos geöffnet und angeschaut.

Auch auf Instagram (beliebte Foto-App) sind wir seit Herbst 2018 online. Unter dem #(Hashtags) suedtirolprivat werden Fotos laufend hochgeladen. Wir zählen bereits 1.941 Follower, davon sind 276 Abonnenten.

Newsletter

Insgesamt wurden im Jahr 2019 14 Newsletter versendet, d. h. 1 Newsletter pro Monat zzgl. 2 Extra-Newsletter (Bewerbung Katalog und Wertgutschein).

Im Durchschnitt geht der Newsletter an 24.000 Leser. Da wir beobachtet haben, dass die Öffnungsrate immer mehr sinkt, wurden die Adressen bereinigt und jene, welche keinen der letzten 20 Nwsl geöffnet haben, wurden aus dem Archiv gelöscht.

Ab dem August-Nwsl ist sodann die durchschnittliche Öffnungsrate deutlich gestiegen und zwar auf 25,6% beim deutschen Nwsl, der italienische liegt nun bei bei 24,1% und der englische Newsletter hat eine Öffnungsrate von durchschnittlich 11,9%.

Somit liegen wir in allen 3 Sprachen nun wieder in einem sehr guten Mittelwert und die Bereinigung hat die Zahlen und Öffnungsraten verbessert.

Katalog

2019 wurden rund 9.181 Kataloge per Post versendet, d.h. im Durchschnitt 25 Kataloge pro Tag

Die meisten Kataloge gehen immer noch in die Hauptmärkte Deutschland und Italien. Die restlichen Kataloge teilen sich vor allem die Schweiz und Österreich.

Neuerungen Katalog

1. Leichtgewicht: 2019 haben wir es geschafft rund 100 Gramm an Gesamtgewicht einzusparen und zwar durch die Verwendung eines anderen Papiers, aber auch durch Einsparung einiger Seiten...

2. Fokus Privatvermieter: Die Inserate der einzelnen Mitgliedsbetriebe wurden noch mehr in den Vordergrund gestellt. Zudem haben wir 5 gute Gründe eingebaut, warum man bei Privatvermietern urlauben soll.

3. Fokus Spezialisten: da die Gäste den Urlaub oft nach Themen suchen und somit schneller die passende Unterkunft finden.

Inserate/Werbeschaltungen

Auch Inserate bzw. Anzeigenschaltungen in ausgewählten renommierten Zeitschriften aus dem In- und Ausland gehören nach wie vor dazu und sind für unsere Imagewerbung sehr wichtig. 2019 wurden folgende Werbeschaltungen getätigt:

• Zeitschrift Woman (Österreich) -

Feb 2019

• ADAC-Reiseführer über Südtirol mit Faltkarte - Feb 2019

• Magazin Merian Scout - Mar 2019

• Zeitschrift flow - Mar 2019

• Zeitschrift Lust auf Italien - Mai/Jun 2019

• Zeitschriften von La Cucina Italiana

- Aug 2019

• Zeitschrift Vanity Fair - Aug 2019

• Magazin „Abenteuer und Reisen“ mit Südtirolthema - Sep 2019

Faltkarte - Leporello

Zu den Printmedien dazugekommen ist heuer erstmals die Faltkarte, sog. Leporello, zu „südtirol privat“, welche in deutsch und italienisch gedruckt wurden und handlich zum Mitnehmen sind. Auf der Faltkarte wird kurz und knapp erklärt, wer wir Privatvermieter sind und warum man bei uns urlauben soll. Zudem wird alles mit aussagekräftigen Bildern abgerundet.

Gadget

In unser Sortiment wurden 2 neue Gadgets aufgenommen und zwar:

• Die Schlüsselanhänger, welche als Gastgeschenk und/oder als Schlüsselanhänger (evtl. mit Individualisierung) für die Wohnungen- und/oder Zimmerschlüssel verwendet werden können und

• die Regenschirme. Auch diese werden gerne als fixes Bestandteil in die Wohnungen gegeben und den Gästen zur Verfügung gestellt.

VPS-Tipp:

Alle Mitglieder können Gadgets der Vermarktungsgruppe erwerben. Mitglieder der Vermarktungsgruppe erhalten diese zum Vorzugspreis.

Fotoshooting

Anfang April wurde das Bildarchiv unserer Vermarktungsgruppe „südtirol privat“ mit aussagekräftigen Fotos und neuen Schlüsselbildern gefüllt. Denn das was ein Bild auszudrücken vermag, lässt sich oft nur schwer in Worte fassen. Vor allem, wenn es um die Vermittlung von Urlaubsemotionen geht. Fotografin dieses Shootings war Frau Angelika Schwarz und abgehalten wurde es bei Günter & Susanne in der Moar Lodge in Burgstall. Es ist höchste Zeit, zu den herzlichen Privatvermietern zu gehören!

Melden Sie sich unverbindlich unter  0471 324 879 oder info@suedtirolpivat.com und werden auch Sie Mitglied !

Schluss mit komplizierter Gästekommunikation.

RECEPTION! for ASA / Tourist Manager macht alles einfacher.

Hinweis

Termine für Privatvermieter

FEBRUAR – MÄRZ - APRIL

17. Februar 2020

28. Februar 2020

28. Februar 2020

Fälligkeit INPS-Fixrate

Fälligkeit der telematischen Übermittlung der MwSt.-Abrechnung/IVA-Periodica des 4. Trimesters 2019

Fälligkeit SIAE-Gebühr (siehe Beilage „VPS-Konvention“)

07. März 2020 Fälligkeit telematische Übermittlung des CU 2020

16. März 2020

ab Anfang April 2020

innerhalb 20. April 2020

Trimesterbetrieb: Fälligkeit einer evtl. MwSt.-Schuld - resultierend aus der MwSt.-Abrechnung des 4. Trimesters 2020

Terminvereinbarung für die Steuererklärungsbesprechung: Mit Anfang April sind Terminvereinbarungen für die Steuererklärungsbesprechung telefonisch ( 0471 978 321) oder via E-Mail (info@vps.bz.it) möglich.

ACHTUNG: Das diesbezügliche Schreiben bzgl. Unterlagen erhalten Sie rechtzeitig per E-Mail.

Trimesterbetriebe: Abgabe bzw. Weiterleitung per Mail evtl. Spesenbelege und ggf. der Zahlungsbelege, wie RAI-Gebühren, der Monate Jänner, Februar, März - 1. Trimester 2020. Hinweis: Die Einnahmen und Rechnungen können wir direkt aus dem Portal zur „fattura elettronica“ einlesen. Die Sprechstunden finden Sie online unter www.vps.bz.it

23. April 2020 40-Jahrfeier im Rahmen der VPS-Vollversammlung mit Beginn um 14.00 Uhr im NOI Techpark Südtirol in Bozen. Nähere Informationen folgen noch...

30. April 2020 Fälligkeit der telematischen Übermittlung der MwSt.-Jahreserklärung 2020

Social Media

Bild des Monats

Zitat des Monats:

„Man kann sehr schöne Wanderungen machen, die Menschen in den Privatunterkünften sind sehr freundlich, es gibt gutes Essen und gute Weine.“

(entnommen aus den Bewertungen auf Facebook @suedtirolprivat - Manni Scherhag aus Deutschland)

Sie suchen ein Geschenk für Ihre Gäste?

Dann sind Sie mit den Qualitätsprodukten unserer Vermarktungsgruppe „südtirol privat“ bestens aufgehoben. Von Regenschirmen, über Schlüsselanhänger und Stofftaschen bis hin zu Slipper haben wir einiges in unserem Sortiment.

Informieren Sie sich bei uns unverbindlich über die Gadgets von südtirol privat: info@suedtirolprivat.com oder 0471 324 879

Ihre Gäste werden es Ihnen danken!

Impressum

Herausgeber:

VPS – Verband der Privatvermieter Südtirols Gen. Schlachthofstr. 59 – 39100 Bozen

Telefon 0471 978 321, Fax 0471 981 939

info@vps.bz.it, ww.vps.bz.it

Eingetr. H.reg. BZ, St. u. MwSt.Nr. 00817490212

Gen.reg. BZ Nr. A146001, Sekt. I

Textredaktion/Texte: Dr. Heidi Puff, Ingrid Passler

Druck: Karo Druck KG, Pillhof/Frangart

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