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DAS BILDUNGSWESEN IN FLANDERN Kurzer Überblick über das flämische Bildungswesen / 2005


DAS BILDUNGSWESEN IN FLANDERN

Kurzer Überblick über das flämische Bildungswesen


IMPRESSUM TEXT: Ministerium der Flämischen Gemeinschaft Abteilung Information und Dokumentation für das Bildungswesen in Zusammenarbeit mit den anderen Verwaltungen und Abteilungen des Unterrichtsdepartements SCHLUSSREDAKTION UND PRODUKTKOORDINIERUNG: Abteilung Information und Dokumentation für das Bildungswesens VERANTWORTLICHER HERAUSGEBER: Ludy Van Buyten, stellvertretender Generalsekretär Koning Albert II-laan 15 - 1210 Brüssel ENTWURF: Brussels Lof, www.brusselslof.be ILLUSTRIERUNGEN: Judith Vanistendael DRUCK: Verlag Van In GESETZLICHES DEPOT: D/2005/3241/113


INHALTSVERZEICHNIS 1.

Die Lage Flanderns

1.1 1.2 1.3 1.4 1.5

Flandern in Belgien und in Europa Flandern als Gliedstaat Maximaler Spielraum, auch für Bildungsfragen Einbettung des flämischen Bildungswesens in die Region, den Kontinent und die Welt Eine kleine Region mit hohen Schülerzahlen

2.

Das Bildungswesen in Flandern

2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.1.4 2.1.5 2.1.6 2.1.7

Allgemeine Prinzipien Lernpflicht für alle Kinder von sechs bis achtzehn Jahren Bildungsfreiheit Unterrichtsnetze Finanzierung des Bildungswesens Autonomie Rechtsstellung des Personals Organisation des Schuljahres und des akademischen Jahres

8 8 9 9 11 11 12 12

2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.5

Unterrichtsebenen Struktur des Bildungswesens Das Grundschulwesen Das Sekundarschulwesen Das Hochschulwesen Ständige Weiterbildung

13 13 14 17 19 22

2.3 2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.4

Unterstützung und Qualitätssicherung Zentren für Schülerbetreuung Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) Kommunikation Qualitätssicherung und Qualitätsförderung

25 25 25 26 27

2.4 2.4.1 2.4.2 2.4.3 2.4.4 2.4.5 2.4.6 2.4.7 2.4.8 2.4.9

Aktuelle Entwicklungen Studienförderung und Studienfinanzierung Mehr Chancen für alle Prioritätspolitik in Brüssel Mitbestimmung Talententwicklung Modularisierung Lebenslanges Lernen Anerkennung früher erworbener Kompetenzen und Qualifikationen Professionalisierung des Lehrpersonals

29 29 29 30 31 32 32 33 34 35

2.5

Wichtige Adressen

36

5 5 5 6 6


1.

DIE LAGE FLANDERNS

4/ DA S BILDUNGSWESEN IN FL ANDERN


1.1

Flandern in Belgien und in Europa

Flandern ist der nördliche Teil Belgiens. Die Region hat eine zentrale Lage inmitten der wichtigsten Industriegebiete Westeuropas. Flandern zählt fast sechs Millionen Einwohner. Ihre Muttersprache ist Niederländisch. Brüssel, die Hauptstadt Flanderns, ist auch die Hauptstadt Belgiens und die Hauptstadt Europas. 1.2

Flandern als Gliedstaat

Der Name Flandern deckt im Grunde zwei Verwaltungseinheiten, denn er bezieht sich sowohl auf die Flämische Gemeinschaft als auch auf die Flämische Region. • Die Flämische Region umfasst das niederländische Sprachgebiet und besteht aus den Provinzen Westflandern, Ostflandern, Antwerpen, Limburg und Flämisch-Brabant. Die Flämische Region ist für die so genannten ‘gebietsbezogenen’ Angelegenheiten zuständig. Es handelt sich dabei um mehrere Kompetenzbereiche wie z.B. Wirtschaft, Infrastruktur, Agrarwirtschaft, Umwelt und Beschäftigungspolitik. • Die Flämische Gemeinschaft umfasst die Einwohner des niederländischen Sprachgebiets und die niederländischsprachigen Einwohner von Brüssel. Die Flämische Gemeinschaft ist für die so genannten ‘personenbezogenen’ Angelegenheiten zuständig. Gemeint sind diejeNordsee

nigen Verwaltungsbereiche, wo zwischen den der Bevölkerung erteilten Dienstleistungen und der dabei zu verwendenden Sprache ein enger Zusammenhang besteht. Konkret handelt es sich z.B. um das Bildungswesen, das Sozialwesen, die Volksgesundheit und die Kultur. Flandern hat sich dafür entschieden, das Parlament und die Regierung der Flämischen Region und der Flämischen Gemeinschaft zu einem einzigen Flämischen Parlament und einer einzigen Flämischen Regierung zusammenzufügen. 1.3

Maximaler Spielraum, auch für Bildungsfragen

Der Föderalisierungsprozess ist ein langsam verlaufender Prozess politischer Beratungen gewesen, der fast ein Vierteljahrhundert gedauert hat. Zwischen 1970 und 1993 hat das föderale Parlament vier Staatsreformen verabschiedet. In diesem Zeitraum erhielten die Gliedstaaten Schritt für Schritt eine eigene Regierung, ein eigenes Parlament und eine eigene Verwaltung. Auch die Kompetenzen der Gliedstaaten wurden allmählich erweitert Bildungspolitik und Bildungswesen fallen in die Zuständigkeit der Gemeinschaften. Sowohl die Flämische als auch die Französische und die Deutschsprachige Gemeinschaft haben somit ein eigenes Bildungssystem. In der Flämischen Regierung ist der flämische NIEDERLANDE

DEUTSCHLAND

Flandern Brüssel

FRANKREICH

Wallonien Deutschsprachige Gemeinschaft

LUXEMBURG

DA S BILDUNGSWESEN IN FL ANDERN /5


Minister für Unterricht und Bildung für fast alle Aspekte der Bildungspolitik zuständig, vom Vorschulunterricht bis zu den Hochschulen und Universitäten. Der Minister leitet das Unterrichtsdepartement des Ministeriums der Flämischen Gemeinschaft1. Obwohl das Bildungswesen föderalisiert ist, behalten die föderalen Behörden noch einige Kompetenzen. So sind diese Behörden für die Festlegung der Lernpflicht, für die Feststellung der für die Ausfertigung von Abschlusszeugnissen geltenden Mindestbedingungen und für das Rentensystem des Lehrpersonals zuständig.

•

Einbettung des flämischen Bildungswesens in die Region, den Kontinent und die Welt

1.4

(‚Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bildungswesen‘) mit den Niederlanden zusammen. Flandern hat auch zirka vierzig Kultur- und Kooperationsabkommen mit anderen Ländern, u.a. Russland, Marokko und Südafrika abgeschlossen. In Belgien findet im Rahmen des Programms Klavertje Drie (‚Dreiblättriges Kleeblatt‘) ein Schüleraustausch zwischen den drei Gemeinschaften statt Flandern fördert die Teilnahme an zwei spezifischen Aus- und Weiterbildungsprogrammen der Europäischen Union, dem Socrates- und Leonardo da Vinci-Programm.

Das Unterrichtsdepartement nimmt auch an den Aktivitäten des Europarats, der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der UNESCO teil.

Eine kleine Region mit hohen Schülerzahlen

Flandern legt großen Wert auf die Beteiligung an internationalen Programmen. Es werden dabei zwei Kategorien unterschieden: • bilaterale oder multilaterale Zusammenarbeit mit anderen Ländern. Flandern arbeitet z.B. im Rahmen der GENT-Abkommen und im Rahmen des GROS-Projekts

1.5

GRAPHIK 1:

GRAPHIK 2:

Die unten stehenden Graphiken bieten eine Übersicht über die Schülerzahlen im Ganztagsunterricht für die verschiedenen Unterrichtsebenen und in der ständigen Weiterbildung.

Schülerzahlen im Ganztagsunterricht für die verschiedenen Unterrichtsebenen (Schuljahr 2003 - 2004)

Schülerzahlen in der ständigen Weiterbildung (Schuljahr 2003 - 2004) 300 000

500 000

426.567

444.714

270.919 250 000

400 000

200 000

300 000

236.671

153.551

150 000

200 000

100.178

100 000

100 000

56.839 150 000

0 GRUNDSCHULWESEN

SEKUNDARSCHULWESEN

27.688 24.662 29.158

HOCHSCHULWESEN2 0

ERWACHSENENBILDUNG

TEILZEITKUNSTUNTERRICHT

Kindergarten

Erwachsenenbildung zur sozialen Förderung (Sekundarschulniveau) 4

Grundschule

Erwachsenenbildung zur sozialen Förderung (Hochschulniveau 5

Sekundarschulwesen

Grundbildung 6

Hochschulen 3

BIS (‚Selbststudium unter Betreuung) 7

Universitäten 1

6/

2 3

Im Rahmen des Innovationsprojekts BBB (‚Bessere öffentliche Verwaltung‘) der flämischen Behörden wird die Unterrichtsverwaltung den neuen Namen ‘Flämisches Ministerium für Unterricht und Bildung‘ erhalten. Nur Grundausbildungen. Seit dem akademischen Jahr 1999 - 2000 werden im Hochschulwesen nur die Haupteinschreibungen gezählt.

Teilzeitkunstunterrich 4 5 6

7

Kursteilnehmerzahl im Zeitraum 1.02.2003 - 31.01.2004. Kursteilnehmerzahl im Zeitraum 1.02.2003 - 31.1.2004. Die für die Grundbildung zur Verfügung stehenden Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2002 - 2003. Die für BIS zur Verfügung stehenden Zahlen beziehen sich auf das Kalenderjahr 2003.


2.

DAS BILDUNGSWESEN IN FLANDERN

DA S BILDUNGSWESEN IN FL ANDERN /7


2.1 2.1.1

Allgemeine Prinzipien

Lernpflicht für alle Kinder von sechs bis achtzehn Jahren

Laut der belgischen Verfassung hat jeder ein Recht auf Unterricht, unter Berücksichtigung der Grundfreiheiten und Grundrechte. Um dieses Recht für alle Kinder gewährleisten zu können, besteht auch eine Lernpflicht. Die Lernpflicht nimmt einen Anfang am 1. September des Jahres, in dem ein Kind sechs Jahre alt wird, und dauert im Prinzip volle 12 Studienjahre. Die Vollzeitlernpflicht gilt für Schüler bis fünfzehn oder sechzehn Jahre. Nachher gilt nur noch die Teilzeitlernpflicht (eine Kombination von Teilzeitunterricht und Arbeit). Die meisten Jugendlichen besuchen allerdings weiterhin Lehrgänge mit Vollzeitunterricht an einer Sekundarschule. Die Lernpflicht endet am achtzehnten Geburtstag oder am 30. Juni des Kalenderjahres, in dem der (die) Jugendliche 18 Jahre alt wird. Die Lernpflicht gilt für alle Kinder, die sich in Belgien aufhalten, d.h. auch für Kinder mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit. Die Lernpflicht ist in Belgien keine Schulpflicht. Kinder müssen zum Lernen nicht unbedingt eine Schule besuchen. Auch Hausunterricht ist legitim. Kinder, die unmöglich eine Schule besuchen können, weil sie schwer behindert sind, können auch vom Schulunterricht befreit werden

8/ DA S BILDUNGSWESEN IN FL ANDERN

allgemeine Prinzipien


Die belgische Verfassung bestimmt auch, dass der Zugang zum Unterricht bis zum Ende der Lernpflicht unentgeltlich ist. Von den Behörden finanzierte oder subventionierte Grundschulen und Sekundarschulen dürfen somit keine Einschreibegebühren verlangen. Auch der Zugang zur Vorschulerziehung in Flandern ist kostenlos, auch wenn diese nicht unter die Lernpflicht fällt. 2.1.2

Bildungsfreiheit

Bildungsfreiheit ist ein in der belgischen Verfassung festgeschriebenes Recht. Jede natürliche oder juristische Person hat mit anderen Worten das Recht, Unterricht zu organisieren und dafür entsprechende Bildungseinrichtungen zu gründen. Der Begriff Schulträger (oder Schulverwaltung) ist ein Schlüsselbegriff in der Organisation des Bildungswesens in Flandern. Damit sind die Behörden bzw. die natürliche oder die juristische Person gemeint, die für eine oder mehrere Bildungseinrichtungen verantwortlich ist. Die Schulträger verfügen über eine weitgehende Autonomie. Schulen, die von den Behörden anerkannt oder finanziell unterstützt werden möchten, müssen allerdings die Qualifikationsziele erreichen, ausreichend ausgestattet sein und über genügend didaktisches Material verfügen. Sie müssen in Gebäuden untergebracht sein, die bewohnbar, sicher und sauber genug sind, usw. Die Verfassung garantiert auch die freie Wahl der Eltern. Eltern und Kinder müssen eine Schule frei wählen können, die sich in einer einigermaßen akzeptablen Entfernung von ihrem Wohnort befindet. Die neuere Gesetzgebung expliziert und schützt diese Wahlfreiheit weiter (siehe 2.4.2).

allgemeine Prinzipien

2.1.3

Unterrichtsnetze

VOft übernehmen die Unterrichtsnetze als repräsentative Vereinigung mehrerer Schulträger bestimmte Verantwortungen von den Schulträgern: Sie erstellen eigene Lehrpläne und Stundenpläne. Dadurch treten die betreffenden Schulträger einen Teil ihrer Autonomie an die Unterrichtsnetze ab. Gewöhnlich werden 3 Unterrichtsnetze unterschieden: • der Gemeinschaftsunterricht umfasst den Unterricht, der vom ‚het Gemeenschapsonderwijs‘, einer öffentlichen Einrichtung, im Auftrag der Flämischen Gemeinschaft organisiert wird. Der Gemeinschaftsunterricht ist auf Grund der Verfassung zur Neutralität verpflichtet. Dies heißt, dass die religiöse, philosophische oder ideologische Überzeugung der Eltern und der Schüler respektiert werden muss • der subventionierte offizielle Unterricht umfasst den Kommunalunterricht, der von den Kommunalverwaltungen organisiert wird, und den Provinzunterricht, der von den Provinzverwaltungen organisiert wird. Die Schulträger dieses Unterrichtsnetzes haben sich zu zwei Dachverbänden zusammengeschlossen, dem OVSG (‚Unterrichtssekretariat der Städte und Gemeinden der Flämischen Gemeinschaft‘) und dem POV (‚Provinzunterricht Flandern‘) • der subventionierte freie Unterricht bezieht sich auf alle Unterrichtsformen, die von einer Privatperson oder einer Privatorganisation organisiert werden. Schulträger sind oft eine Gesellschaft ohne Erwerbszweck (GoE, eine Art eingetragener Verein). Zum freien Unterrichtswesen gehören hauptsächlich katholische Schulen. Sie haben sich zu einem Dachverband, dem VSKO (‚Flämisches Sekretariat des Katholischen Unterrichts‘) zusammengeschlossen. Es bestehen daneben allerdings auch protestantische, jüdische, orthodoxe, islamische usw. Schulen. Neben

DA S BILDUNGSWESEN IN FL ANDERN /9


diesen Konfessionsschulen gibt es auch Schulen, die nicht an eine bestimmte Religion gebunden sind. Beispiele dafür sind die oft als ‘Methodeschulen’ bezeichneten Bildungseinrichtungen, die auf Grund der Auffassungen von Freinet, Montessori oder Steiner ganz eigene pädagogische Methoden anwenden. Es gibt in Flandern nur sehr wenig Schulen, die nicht von den Behörden anerkannt werden. Diese so genannten Privatschulen werden weder staatlich finanziert noch subventioniert. Der Unterricht, der für und von den Behörden organisiert wird (der Gemeinschaftsunterricht

und der Kommunal- und Provinzunterricht), wird als offizieller Unterricht bezeichnet; der auf Privatinitiativen basierte anerkannte Unterricht heißt freier Unterricht. Die unten stehende Tabelle zeigt eine Übersicht über die Schülerzahlen in den verschiedenen Unterrichtsnetzen. Daraus geht hervor, dass der subventionierte (freie) Unterricht die höchsten Schülerzahlen hat.

10/ DA S BILDUNGSWESEN IN FL ANDERN allgemeine Prinzipien


DIAGRAMM 1: Schülerzahlen in den Unterrichtsnetzen im Grundschul- und Sekundarunterricht (Schuljahr 2003 - 2004) subventionierter freier Unterricht: 68,30 % subventionierter offizieller Unterricht: 16,52 % Gemeinschaftsunterricht: 15,18 %

2.1.4

Hochschulen: 7,81 % Universitäten: 9,56 % Ständige Weiterbildung: 4,78 % Nicht an das Unterrichtsniveau gebunden: : 4,44 % DIAGRAM 3: Der Unterrichtshaushalt nach Ausgabenkategorien (2004) Gehälter: 69,99 % Funktion: 15,95 % Hochschulen und Universitäten: 9,47 % Investitionen: 2,04 % andere: 2,55 %

Finanzierung des Bildungswesens

Der flämische Unterrichtshaushalt belief sich im engeren Sinne, d.h. ausgedrückt in für die Bildungspolitik zur Verfügung stehenden Krediten, für das Jahr 2004 auf 7,86 Milliarden Euro. Dieser Betrag vertritt 42,64 % aller flämischen Haushaltsmittel. Seit 1989 sind die zur Verfügung gestellten Mittel nominal im Durchschnitt um 4 % pro Jahr gestiegen. Der Haushalt 2004 ist im Vergleich zu 2003 um 3,6 % gestiegen. DIAGRAMM 2: Der Unterrichtshaushalt für die verschiedenen Unterrichtsebenen (2004)

Grundschulen: 32,38 % Sekundarschulen: 41,04 %

2.1.5

Autonomie

Die flämischen Politiker haben dem Bildungswesen neue Impulse verleihen wollen, indem sie den Bildungseinrichtungen eine größere Verantwortung übertragen und dabei auch soviel wie möglich die Schüler, die Studenten und die Eltern mit einbeziehen. Dieser Prozess einer Stärkung der lokalen Mitverantwortung hat auf allen Unterrichtsebenen angefangen. Auf dem Weg zur Autonomie sind die Hochschulen und die Universitäten bereits weiter vorangekommen als die Grundschulen und Sekundarschulen. Entsprechend dieser Tendenz wurde 1989 die Einrichtung des Gemeinschaftsunterrichts der direkten Aufsicht der Behörden entzogen. Diese Aufgabe wurde autonomen Verwaltungsorganen zugewiesen. Im Jahre 1998 wurde ein weiterer Schritt in dieser Entwicklung gesetzt, als den Schulen und Schulgruppen noch weiter gehende Kompetenzen übertragen wurden.

allgemeine Prinzipien DA S BILDUNGSWESEN IN FL ANDERN /11


2.1.6

Rechtsstellung des Personals

Die Rechtsstellung garantiert dem Lehrpersonal Rechtssicherheit und bietet ihnen eine gewisse Jobstabilität. Sie enthält die Grundregeln in Sachen Anwerbung, Einstellung, Auswahl, Beförderung und Disziplin. Dies heißt, dass die Karrieregestaltung des Lehrpersonals in Grundschulen, Sekundarschulen, Sonderschulen, im Teilzeitkunstunterricht, in der Erwachsenenbildung, den Zentren für Schülerbetreuung und den Internaten im Rahmen der von den Dekreten über die Rechtsstellung des Lehrpersonals vom 27. März 1981 für den subventionierten Unterricht und den Gemeinschaftsunterricht festgelegt sind. Für das Lehrpersonal in den Hochschulen und Universitäten gilt eine Sonderrechtsstellung. Sobald ein(e) Mitarbeiter(in) eingestellt wurde, kann er (sie) unter bestimmten Bedingungen für einen bestimmten Lehrauftrag fest eingestellt werden. Eine Festeinstellung garantiert Beschäftigungs- und Gehaltssicherheit. Sie bietet auch Anspruch auf bestimmte Urlaubsregelungen, Krankheitsurlaub und eine Pension. Flämische Schulen bekommen auch immer mehr Autonomie, so dass sie eine eigene Schulpolitik führen können. Sie werden dazu angeregt, eine Humanressourcenpolitik zu führen, die sich auf Betreuung, Unterstützung und Korrekturmaßnahmen stützt.

2.1.7

Organisation des Schuljahres und des akademischen Jahres

Für die Grundschulen und die Sekundarschulen fängt das Schuljahr am 1. September an; es endet theoretisch am 31. August. Wegen der Sommerferien (vom 1. Juli bis zum 31. August) endet das Schuljahr in der Praxis allerdings am 30. Juni. Im Hochschulwesen fängt das akademische Jahr zwischen dem 1. September und dem 1. Oktober an. Das akademische Jahr endet am letzten Tag vor dem Beginn des nächsten akademischen Jahres. Bis zum akademischen Jahr 2004 - 2005 gilt im Hochschulwesen ein mit Studienjahren funktionierendes System, in dem ein akademisches Jahr einem Studienjahr entspricht. Ab dem akademischen Jahr 2005 - 2006 meldet sich der Student für einen oder mehrere autonome Ausbildungsteile8 an. Für jedes akademische Jahr entscheidet er sich für das bereits früher bestehende Studienprogramm von 60 Studienpunkten oder aber für eine flexible Kombination von Ausbildungsteilen (= weniger als 60 Studienpunkte pro akademisches Jahr). 8

Jeder Ausbildungsteil umfasst wenigstens 3 Studienpunkte. Einem Studienpunkt entsprechen 25 bis 30 Unterrichtsstunden sowie andere Studienaktivitäten.

12/ DA S BILDUNGSWESEN IN FL ANDERN allgemeine Prinzipien


Unterrichtsebenen

2.2.1

Struktur des Bildungswesens9 min. 120 ECTS

2.2

Doktorstudium

min. 60 ECTS

Theoretisches Alter

Masterstudium

ngspro

gramm

Berufsbezogenes Bachelorstudium

18

Academisches Bachelorstudium

BERUFSHOCHSCHULWESEN

AKADEMISCHES HOCHSCHULWESEN

Berufsbildend (1)

7 6 Allgemeinbildend5

7 Kunst

16 3. Stufe

16 14

4 Allgemeinbildend 3

Kunst

7 6 5

4 3

Technisch

Berufsbildend

5

4 3

Technisch

Berufsbildend

6 5

Teilzeit

4 3

2. Stufe

14 12

7 6 5

2 1

A

1. Stufe

Berufsvorbereitend

B

2 1 Studienjahre

12

6 6

PRIMARSCHULE

2,5

KINDERGARTEN

(1) Jeder, der das zweite Studienjahr der dritten Stufe erfolgreich abgeschlossen hat oder der eine Zulassungsprüfung bestanden hat, wird zu der 4. Stufe des berufsbildenden Unterrichts zugelassen. (2) Der modulare Unterricht wird nicht in Stufen und Studienjahre aufgeteilt und wird demzufolge nicht in die Übersicht aufgenommen.

9

6 5 4 3 2 1 3 2 1

SONDERSCHULWESEN

GRUNDSCHULWESEN

SEKUNDARSCHULWESEN (2)

4. Stufe

18

min. 180 ECTS

Überga

min. 60 ECTS

min. 60 ECTS

Bachelor-after-Bachelorstudium

min. 180 ECTS

HOCHSCHULWESEN

Master-after-Masterstudium

Neben den Unterrichtsebenen, die in der Übersicht aufgeführt werden, bestehen noch weitere Unterrichtsformen im Rahmen der ständigen Weiterbildung (Teilzeitkunstunterricht und Erwachsenenbildung mit Unterricht zur sozialen Förderung, Einzelstudium unter Betreuung (BIS) und Grundbildung).

DA S BILDUNGSWESEN IN FL ANDERN /13


2.2.2 2.2.2.1

Das Grundschulwesen

Struktur und Organisation

Zum Grundschulwesen gehören der Vorschulunterricht im Kindergarten und der Primarschulunterricht. In einer Grundschule werden Vorschul- und Primarschulunterricht angeboten, in einem autonomen Kindergarten wird nur Vorschulunterricht, in einer autonomen Primarschule wird nur Primarschulunterricht angeboten. Seit dem 1. September 2003 gilt im Grundschulwesen eine neue Struktur, die sog. Schulgemeinschaft. Dieser Kooperationszusammenhang zwischen mehreren Schulen trägt zu einer effizienteren Verwaltung der Finanzmittel und zu einer Erweiterung der Wirkungsmöglichkeiten der einzelnen Schulen bei.

Man unterscheidet den Regelgrundschulunterricht und den Sondergrundschulunterricht. Der Vorschulunterricht ist für Kinder im Alter von 2,5 bis 6 Jahren zugänglich. Im Regelvorschulunterricht können Kinder, die 2,5 bis 3 Jahre alt sind, im Laufe des Schuljahres nur zu 6 möglichen Terminen in einen Kindergarten aufgenommen werden, und zwar am ersten Schultag nach jedem Schulurlaub und am ersten Schultag des Monats Februar. Kinder ab 3 Jahren können während des Schuljahres jederzeit aufgenommen werden. Auch in den zum Sondervorschulunterricht gehörenden Kindergärten gelten diesbezüglich keine strikten Regeln. Die Regelprimarschule wird in der Regel besucht von Kindern, die 6 bis 12 Jahre alt sind; sie umfasst meistens sechs aufeinander folgende Studienjahre. Der Anfang des Primarschulunterrichts fällt meistens mit dem Anfang der Lernpflicht (im Alter von 6 Jahren) zusammen. Das ist auch das Alter, wo die wenigen Kinder, die keine Vorschule besucht haben, (normalerweise) in den Grundschulunterricht einsteigen. Der Sondergrundschulunterricht ist bestimmt für Kinder, die vorübergehend oder ständig

14/ DA S BILDUNGSWESEN IN FL ANDERN Grundschulwesen


spezifische Hilfe brauchen, weil sie körperlich oder geistig behindert sind, weil sie ernsthafte Verhaltensstörungen aufweisen oder emotionale Probleme haben oder weil sich schwere Lernstörungen feststellen lassen. Im Sondergrundschulunterricht werden 8 Typen unterschieden, je nach den Erziehungs- und Bildungsbedürfnissen einer bestimmten Gruppe von Kindern. Die Sonderprimarschule umfasst im Prinzip 7 Studienjahre. Der integrierte Grundschulunterricht stützt sich auf eine Zusammenarbeit zwischen dem Regelgrundschulunterricht und dem Sondergrundschulunterricht. Damit haben behinderte Kinder oder Kinder mit Lern- und Erziehungsproblemen die Möglichkeit, eine Regelschule zu besuchen, während die Sonderschule Hilfe leistet. Diese Möglichkeit wird dem Schüler nur vorübergehend oder auch ständig geboten und kann sich auf einen Teil des Unterrichts oder auf den ganzen Unterricht beziehen. Die Zahl der in einer Grundschule beschäftigten Lehrkräfte ist vom Gesamtumfang des Stundenkapitals abhängig. Das Stundenkapital ist die Gesamtzahl der Unterrichtsstunden, die eine Schule von den Behörden fi-

nanziert oder subventioniert bekommt. Das Stundenkapital berechnet sich nach der Unterrichtsstundenzahl, die auf Grund der zu einem gegebenen Zählzeitpunkt festgestellten Schülerzahlen festgelegt wird, und der Zahl der ergänzenden Unterrichtsstunden. Neben dem Stundenkapital bekommen die Schulen mit Regelvorschulunterricht eine bestimmte Stundenzahl für KinderbetreuerInnen zur Verfügung gestellt. Diese unterstützen die VorschullehrerInnen und optimieren auf diese Weise die Betreuung der Kleinkinder. Schließlich bekommt jede Schule von den Behörden eine bestimmte Punktzahl für Verwaltungs- und Unterstützungspersonal zugewiesen. Auf Grund dieser Punkte werden Betreuungsmaßnahmen (nur für den Regelgrundschulunterricht), die Koordinierung der ICT-Politik und der Ausbau der Verwaltungsunterstützung geregelt. Die Behörden legen keine Mindest- oder Höchstzahlen fest, was die Zahl der Schüler in einer Klasse angeht. Die Schulen entscheiden selber, wie sie die Schüler in Gruppen aufteilen. Obwohl auch andere Einteilungen möglich sind, arbeiten die meisten Grundschulen mit einem System von Schuljahrklassen. Oft hat jede Klasse einen eigenen (Vorschul)Lehrer.

Grundschulwesen DA S BILDUNGSWESEN IN FL ANDERN /15


2.2.2.2

Inhalt

Obwohl für den Vorschulunterricht (Kindergärten) keine Schulpflicht besteht, werden diese Kindergärten in Flandern von fast allen Kleinkindern besucht. Die Tatsache, dass in Flandern im Vergleich zu anderen Ländern Kleinkinder schon sehr früh in die Schule gehen können, ist vor allem ein Anreiz für Kinder aus sozialen Unterschichten. In den Kindergärten beschäftigt man sich einerseits mit der vielseitigen Ausbildung der Kinder und fördert man andererseits das spontane Heranwachsen zur Primarschulreife. Den Kindern werden bestimmte Fertigkeiten (Spracherwerb, Entwicklung der Motorik, soziale Fertigkeiten usw.) sowie erste Aspekte des Lernbereichs ‘Welterkundung’ beigebracht. Im Primarschulunterricht werden diese weiter vertieft. Seit dem 1. September 1998 gelten für die Kindergärten im Regelgrundschulwesen so genannte ‘Entwicklungsziele’.

Im Primarunterricht des Regelgrundschulwesens umfasst das Unterrichtsangebot dieselben Lernbereiche wie in den Kindergärten; diese werden ebenfalls, wenn möglich, in größere Zusammenhänge eingebettet. Mathematische Orientierung wird dort allerdings durch Mathematik ersetzt. Es werden auch lernbereichsübergreifende Themen wie ‘lernen zu lernen’ und ‘soziale Fertigkeiten’ berücksichtigt. Seit dem 1. September 1998 gelten für die Regelprimarschulen so genannte ‘Qualifikationsziele’. Im Sondergrundschuluntericht gelten Entwicklungsziele. Bisher wurden Entwicklungsziele für Typ 1, 2, 7 und 8 ausgearbeitet. Alle Schüler, die die im Lehrplan festgelegten Ziele der Grundschule erreicht haben, erhalten ein Abschlusszeugnis der Grundschule. Auch im Sondergrundschulwesen können Schüler in bestimmten Fällen ein Zeugnis bekommen, das denselben Wert hat wie das Abschlusszeugnis einer Regelgrundschule.

16/ DA S BILDUNGSWESEN IN FL ANDERN Grundschulwesen


2.2.3

Das Sekundarschulwesen

Der Sekundarunterricht ist für Jugendliche von 12 bis 18 Jahren bestimmt. Im Sekundarschulwesen geht es im Prinzip immer um gemischte Schulen für Jungen und Mädchen, da Schulen Schülerinnen und Schülern auf Grund des Geschlechts den Zugang nicht verweigern können. Der Ganztagssekundarunterricht wird seit 1989 entsprechend der Einheitsstruktur organisiert. Diese Einheitsstruktur umfasst verschiedene Stufen, Unterrichtsformen und Studienrichtungen. Die endgültige Auswahl irgendeiner Studienrichtung erfolgt erst in der zweiten Stufe des Sekundarunterrichts, so dass die Schüler zuerst möglichst viele Fächer kennen lernen können. In der ersten Stufe der Sekundarschule wird in den meisten Unterrichtsstunden eine Grundausbildung vermittelt. Erst in der zweiten Stufe der Sekundarschule werden vier Unterrichtsformen unterschieden, wo der Schüler dann eine bestimmte Studienrichtung auswählen kann. Es werden diese Unterrichtsformen etwas eingehender erläutert: • Im allgemeinbildenden Sekundarunterricht (ASO) wird eine umfassende allgemeine Grundausbildung vermittelt, die eine solide Grundlage für ein späteres Hochschulstudium bildet • Im technischen Sekundarunterricht (TSO) spielen vor allem allgemeinbildende und technisch-theoretische Fächer eine wichtige Rolle. Nach dem technischen Sekundarunterricht kann der Jugendliche ins Berufsleben einsteigen oder ein Hochschulstudium anfangen • Im Kunstsekundarunterricht (KSO) wird eine umfassende allgemeine Grundausbildung mit einer aktiven Kunsterziehung verbunden. Nach dem Kunstsekundarun-

terricht kann der Jugendliche ins Berufsleben einsteigen oder ein Hochschulstudium anfangen • Der berufsbildende Sekundarunterricht (BSO) ist eine praxisorientierte Unterrichtsform, wo der Jugendliche neben einer Grundausbildung vor allem einen spezifischen Beruf erlernt. IIn der zweiten und in der dritten Stufe unterscheidet man einen gemeinsamen und einen optionalen Ausbildungsteil. Im optionalen Ausbildungsteil wird die Grundausbildung um einen breiten Fächer von Studienmöglichkeiten ergänzt. In der dritten Stufe kann die spezifische Ausbildung im Hinblick auf die endgültige Berufswahl oder ein eventuelles Hochschulstudium noch verfeinert werden. In der vierten Stufe, die vor allem Pflegeausbildungen umfasst, gilt wegen des spezifischen Charakters dieser Ausbildungen keine Grundausbildungspflicht. Ein Schüler bekommt das Abschlusszeugnis des Sekundarunterrichts, wenn er sechs Jahre ASO, TSO oder KSO oder sieben Jahre BSO10 erfolgreich abgeschlossen hat. Mit einem Abschlusszeugnis des Sekundarunterrichts von irgendeiner Schule, irgendeiner Unterrichtsform oder irgendeiner Studienrichtung hat der Jugendliche unbeschränkten Zugang zum Hochschulstudium. Jugendliche, die körperlich, geistig oder auf Grund ihrer sozialen oder intellektuellen Entwicklung behindert sind oder die Lern- oder Erziehungsschwierigkeiten haben, werden im Sonderschulunterricht ausgebildet. Diese Jugendlichen brauchen vorübergehend oder ständig spezifische Hilfe und angepasste Studienprogramme. Ziel ist es, diese Schüler durch ein individualisiertes pädagogisches und didaktisches Angebot möglichst optimal in das Bildungswesen und die Gesellschaft einzugliedern. Die Studienjahre im Sondersekundarunterricht (BuSO) entsprechen nur selten den Studien10

Sekundarschulwesen

Für weitere Einzelheiten, siehe die Übersicht über die Struktur des Bildungswesens (p.13).

DA S BILDUNGSWESEN IN FL ANDERN /17


jahren im Regelsekundarunterricht. Ein Schüler wird erst in eine folgende ‘Lernphase’ versetzt, wenn er reif dafür ist. Die im Sondersekundarunterricht geltenden Unterrichtstypen entsprechen denen des Sondergrundschulwesens (siehe 2.2.2.1), ausgenommen Typ 8, der im Sekundarunterricht nicht organisiert wird. Im Sondersekundarunterricht werden vier Ausbildungsformen organisiert, abhängig von der Art und den Möglichkeiten des Schülers.

Ab 15 oder 16 Jahren kann der Schüler auf Teilzeitunterricht umsteigen. Jugendliche können dazu eine Ausbildung im berufsbildenden Teilzeitsekundarunterricht (DBSO) besuchen. Sie können aber auch ein Angebot für eine Lehre im Rahmen einer mittelständischen Ausbildung innerhalb des VIZOSyntra-Netzwerks annehmen oder sich an einer Initiative im Rahmen der anerkannten Teilzeitausbildung beteiligen.

Im Rahmen des integrierten Unterrichts (GON) können auch behinderte Jugendliche eine Regelsekundarschule besuchen. Sie werden dabei von Experten aus dem Sonderschulunterricht betreut.

18/ DA S BILDUNGSWESEN IN FL ANDERN

Sekundarschulwesen


2.2.4

Das Hochschulwesen

Das Strukturdekret vom 4. April 2003 hat eine tief greifende Reform des Hochschulwesens in Flandern herbeigeführt. Das Dekret umfasst drei wichtige Leitlinien: die Einführung der Bachelor-Masterstruktur, die Assoziation zwischen einer Universität und einer oder mehreren Hochschulen und die Akkreditierung der Ausbildungen. Im Nachfolgenden werden die ersten zwei Leitlinien besprochen. Die Akkreditierung der Ausbildungen wird unter 2.3.4.2 (Qualitätssicherung und Qualitätsförderung) weiter behandelt. 2.2.4.1

Assoziationen

Eine Assoziation ist eine institutionelle Zusammenarbeit zwischen einer Universität und einer oder mehreren Hochschulen. Assoziationen ermöglichen eine bessere Wechselwirkung zwischen Lehre und Forschung in den akademischen Bachelor- und Masterstudiengängen an den Hochschulen. Es gibt in Flandern fünf Assoziationen: • die Assoziation Katholische Universität Löwen • die Assoziation Universität Gent • die Assoziation Universität und Hochschulen Antwerpen • die Universitätsassoziation Brüssel • de Assoziation Universität-Hochschulen Limburg. 2.2.4.2

Einführung der Bachelor-Masterstruktur

Die Hochschulen und die Universitäten führen ab dem akademischen Jahr 2004 - 2005 stufenweise die Bachelor-Masterstruktur ein. Das Berufshochschulwesen umfasst nur Bachelorstudiengänge und wird nur an den Hochschulen organisiert. Das akademische Hochschulwesen umfasst Bachelorstudiengänge und Masterstudiengänge. Der akademische Unterricht wird an den

Universitäten und an den Hochschulen im Rahmen einer Assoziation organisiert. Das Bildungsangebot im Hochschulwesen wird im Register für das Hochschulwesen festgelegt. Dieses Register wird jährlich auf den neuesten Stand gebracht. Das Hochschulwesen umfasst seit dem akademischen Jahr 2004 - 2005 fünf mögliche Ausbildungen. Diese werden im Nachfolgenden weiter erläutert. EEs gibt zwei Arten Bachelorausbildungen: die berufsbezogene und die akademische Bachelorausbildung. Nur Hochschulen bieten berufsbezogene Bachelorausbildungen an. Diese Ausbildungen orientieren sich in erster Linie an der Berufspraxis. Sie wollen den Studenten allgemeines und spezifisches Wissen und Kompetenzen vermitteln, die für die selbständige Ausübung eines spezifischen Berufs oder einer Gruppe von Berufen notwendig sind. Studenten, die eine berufsbezogene Bachelorausbildung abschließen, können hinterher eine Bachelor-after-Bachelorausbildung machen. Dieses Aufbaustudium zielt darauf ab, die während des Bachelorstudiums erworbenen Kompetenzen zu vertiefen bzw. sich weiter darauf zu spezialisieren. Sowohl Hochschulen (im Rahmen der Assoziation) als auch Universitäten bieten akademische Bachelorausbildungen an. Diese Ausbildungen zielen darauf ab, Studenten auf das Masterstudium vorzubereiten. Der Studienumfang eines Bachelorstudiengangs beträgt mindestens 180 ECTS-Studienpunkte. Dies entspricht einem dreijährigen Vollzeitstudium. Der Studienumfang eines Bachelor-after-Bachelorstudiengangs beträgt mindestens 60 ECTS-Studienpunkte. Dies entspricht einem einjährigen Vollzeitstudium. Für das Bachelorstudium oder das Bachelorafter-Bachelorstudium gelten bestimmte Zulassungsbedingungen. Neben den allgemeinen und abweichenden

Hochschulwesen DA S BILDUNGSWESEN IN FL ANDERN /19


Zulassungsbedingungen gilt für die Studienbereiche audiovisuelle und bildende Kunst, Musik und Bühnenkünste eine künstlerische Zulassungsprüfung. Auch Bewerber für die Universitätsausbildungen Medizin und Zahnheilkunde müssen eine Zulassungsprüfung bestehen. Ein Bachelorstudium und ein Bachelor-after-Bachelorstudium werden mit einem Abschluss bestätigt. Die Masterausbildungen werden angeboten an den Universitäten und auch an den Hochschulen im Rahmen einer Assoziation. Es handelt sich immer um akademische Ausbildungen, obwohl manche Masterstudiengänge auch berufsbezogen sein können. Ziel der Masterausbildungen ist es, dass Studenten ein fortgeschrittenes Wissensund Kompetenzniveau erreichen, das wissenschaftlichen oder künstlerischen Aufgaben im Allgemeinen und einem spezifischen Bereich der Wissenschaften oder der Künste insbesondere eigen ist. Ein solches Wissen und solche Kompetenzen sind für die selbständige Ausübung der Wissenschaften oder der Künste oder für die selbständige Ausübung eines Berufs oder einer Gruppe von Berufen notwendig. Im Anschluss an ein Masterstudium kann als Aufbaustudium ein Master-after-Masterstudium organisiert werden. Dieses Studium beabsichtigt die Vertiefung oder die Spezialisierung der Kompetenzen, die während des Masterstudiums erworben werden. Der Studienumfang eines Masterstudiengangs beträgt mindestens 60 ECTS-Studienpunkte. Dies entspricht einem einjährigen Vollzeitstudium. Dies gilt ebenfalls für einen Master-after-Masterstudiengang. Als allgemeine Zulassungsbedingung für ein Masterstudium gilt der Abschluss eines akademischen Bachelorstudiengangs. Ein berufsbezogenes Bachelorstudium kann auf ein Masterstudium folgen, wenn ein Übergangsprogramm abgeschlossen wird.

20/ DA S BILDUNGSWESEN IN FL ANDERN

Hochschulwesen


Für die Zulassung zu einem Master-afterMasterstudium ist mindestens ein Masterabschluss erforderlich. Ein Masterstudium und ein Master-after-Masterstudium werden mit einem Abschluss bestätigt. Das Doktorstudium umfasst die Vorbereitung einer Dissertation. Dieses Studium wird mit einem Abschluss bestätigt. Nach der öffentlichen Verteidigung der Dissertation wird der Doktorgrad verliehen. Nur Universitäten können diesen Doktorgrad verleihen.

und bildende Kunst und Musik und Bühnenkünste können an diese Studiengänge eine Lehrerausbildung anschließen. Diese kann gleichzeitig oder nach dem Masterstudium absolviert werden. Diese Lehrerausbildung wird mit dem Lehrerdiplom für Sekundarschullehrer Gruppe 2 abgeschlossen; damit erwirbt man Unterrichtskompetenz für die zweite, dritte und vierte Stufe des Sekundarunterrichts. Nach demselben Konzept bieten auch Universitäten Lehrerausbildungen an. Diese Lehrerausbildungen können anschließend an alle Ausbildungen in allen Studienbereichen organisiert werden.

Die Postgraduiertenausbildungen beabsichtigen eine Vertiefung oder eine Spezialisierung der im Bachelor- oder Masterstudium erworbenen Kompetenzen. Sowohl die Hochschulen als auch die Universitäten können diese Ausbildungen organisieren. Eine Postgraduiertenausbildung wird mit einem Abschluss bestätigt Die ständige Weiterbildung umfasst ein breites Angebot von Fort- und Weiterbildungskursen im Rahmen des lebenslangen Lernens. Die ständige Weiterbildung wird mit einem Abschluss bestätigt. Zurzeit wird ein neues Dekret über die Lehrerausbildung vorbereitet. Solange dieses neue Dekret nicht in Kraft tritt, sieht die Lage wie folgt aus. Die früheren einen Zyklus umfassenden dreijährigen Ausbildungen für Kindergartenlehrer, Grundschullehrer und Sekundarschullehrer Gruppe 1 an den Hochschulen sind jetzt zu berufsbezogenen Bachelorstudiengängen umgestaltet worden. Manche Lehrerfortbildungsprogramme, die einen Studienumfang von wenigstens 60 Studienpunkten hatten, sind jetzt zu einem Bachelor-after-Bachelor-Studium geworden. Die Hochschulen mit akademischen Bachelorund Masterstudiengängen für Handelswissenschaften und Betriebskunde, audiovisuelle

Hochschulwesen DA S BILDUNGSWESEN IN FL ANDERN /21


2.2.5 2.2.5.1

Ständige Weiterbildung

Teilzeitkunstunterricht

Der Teilzeitkunstunterricht (DKO) beabsichtigt die künstlerische Bildung von Kindern und Erwachsenen und möchte auf diese Weise zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen. Der Teilzeitkunstunterricht ist eine Form des ergänzenden Unterrichts für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die sich freiwillig dafür anmelden und dafür auch eine Einschreibegebühr bezahlen. Im Teilzeitkunstunterricht gibt es 4 verschiedene Studienrichtungen: bildende Künste, Musik, Sprachkunst und Tanz.

Kinder können schon mit 6 Jahren in der Studienrichtung ‘Tanz’ und ‘bildende Künste’ anfangen. Für die Studienrichtungen ‚Musik’ und ‚Sprachkunst’ ist das Mindestalter 8 Jahre. Wenn eine Stufe erfolgreich abgeschlossen wird, erhält man ein Abschlusszeugnis, auf dem angegeben wird, welches Niveau man erreicht hat.

Jede Studienrichtung hat ihre eigene Struktur mit mehreren Stufen und Wahlfächern, die gesetzlich festgelegt sind.

22/ DA S BILDUNGSWESEN IN FL ANDERN

ständige Weiterbildung


2.2.5.2

Erwachsenenbildung

In Flandern gibt es mehrere von der öffentlichen Hand finanzierte Unterrichts-, Bildungsund Schulungsformen für Erwachsene. Für die Erwachsenenbildung sind drei verschiedene Mitspieler von Bedeutung: Erwachsenenbildung zur sozialen Förderung (OSP), Selbststudium unter Betreuung (BIS) und die Grundbildung. Mit gut 250.000 Kursteilnehmern ist die Erwachsenenbildung zur sozialen Förderung (OSP) der wichtigste Pfeiler der Erwachsenenbildung. Die Erwachsenenbildung zur sozialen Förderung steht neben der Anfangsausbildung der Kursteilnehmer oder ist davon unabhängig und setzt sich zum Ziel, Wissen, Fertigkeiten und Attitüden zu vermitteln. Dies kann für die soziale Eingliederung, die Weiterbildung, die Ausübung eines Berufs oder die Verbesserung der (Fremd)Sprachkenntnisse von Bedeutung sein. Dafür kann der Kursteilnehmer ein anerkanntes Diplom, Zeugnis oder Zertifikat ausgestellt bekommen. Die Kursteilnehmer müssen die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Für einige Studiengänge gelten spezifische Zulassungsbedingungen. Die Kursteilnehmer bezahlen eine Einschreibegebühr. Die Erwachsenenbildung zur sozialen Förderung findet statt in Zentren für Erwachsenenbildung, die von den Behörden anerkannt und finanziert werden. Das im Rahmen der Erwachsenenbildung zur sozialen Förderung zur Verfügung stehende Kursangebot ist sehr unterschiedlich und besonders vielseitig. Die Kurse werden auf Sekundarschulebene (33 Studienbereiche) und auf Hochschulebene - kurze Studiendauer (8 Kategorien) organisiert. Es gibt lineare Studiengänge (Studienjahre) und modulare Studiengänge (Module). Selbststudium unter Betreuung (BIS) ist eine Form des Einzelunterrichts, wobei im Fernstu-

dium der Lehrstoff zeitlich gestreut und vor allem sehr flexibel angeboten werden kann. Die KursteilnehmerInnen bestimmen selbst vollständig das Lerntempo. Es wird hauptsächlich mit schriftlichen Fernlehrgängen und gedruckten Lehrmaterialien gearbeitet, die um didaktische Arbeitsmaterialien ergänzt werden. Seit Oktober 2003 bietet BIS auch Kurse im Internet an. Ein BIS-Kurs besteht aus verschiedenen Lektionen und Hausaufgaben. Diese Hausaufgaben werden von einem Mentor korrigiert, der, wenn nötig, auch zusätzliche Erläuterungen gibt. Bestimmend für die Zeit, die man braucht, um einen BIS-Lehrgang durchzuarbeiten, sind mehrere Faktoren: die Zahl der Lektionen pro Lehrgang, der Umfang jeder Lektion, der Schwierigkeitsgrad des Lehrstoffs, die Zeit, die dem Kursteilnehmer zur Verfügung steht usw. Die maximale Studiendauer beträgt allerdings drei Jahre. Jeder kann sich für dieses Fernstudium anmelden. Es gibt keine besonderen Zulassungsbedingungen in Bezug auf Alter oder bereits vorhandene Schulabschlüsse. Es wird allerdings eine geringe Einschreibegebühr verlangt. BIS umfasst zurzeit sieben Studienbereiche: Fremdsprachen, Niederländisch, Informatik, Wirtschaft, Jura, Menschwissenschaften und Technik. Eine nicht geringe Zahl von Flamen haben Probleme mit Lesen, Schreiben oder Rechnen. Oder aber es fehlt ihnen an anderen Grundfertigkeiten, um in unserer anspruchsvollen Gesellschaft überleben zu können. Zielgruppe der Grundbildung sind alle Erwachsenen, die eine solche Bildung brauchen, um gesellschaftlich besser zu funktionieren oder eine Weiterbildung zu besuchen. Durch ihre geringe oder beschränkte Schulbildung verfügen diese Erwachsenen nicht über ausreichende Grundkenntnisse, Fertigkeiten und Attitüden. Die Behörden möchten auf diese Weise einen Beitrag zur Bekämpfung der Dualisierung der Gesellschaft leisten.

ständige Weiterbildung DA S BILDUNGSWESEN IN FL ANDERN /23


Flandern hat in den letzten Jahren ein umfassendes Netzwerk für Grundbildung ausgebaut. Die 29 Zentren für Grundbildung bemühen sich darum, ein breit gefächertes und variiertes Angebot mit den nachfolgenden Studiengängen zur Verfügung zu stellen: Sprache, Mathematik, gesellschaftliche Orientierung, ICT, Französisch und Englisch für Anfänger sowie Aktivierungs- und Wahlberatungsaktivitäten. Anders als in der Erwachsenenbildung zur sozialen Förderung und im BIS sind solche Grundbildungskurse kostenlos. Seit September 2004 sind in Flandern acht Häuser des Niederländischen aktiv. Es gibt ein solches Haus des Niederländischen in jeder Provinz und in den Städten Antwerpen, Brüssel und Gent. Diese Häuser des Niederländischen organisieren nicht selbst Kurse Niederländisch als Zweitsprache (NT2), sondern sind Kooperationszusammenhänge zwischen den NT2-Anbie-

24/ DA S BILDUNGSWESEN IN FL ANDERN

tern, dem flämischen Arbeitsamt (VDAB), den Aufnahmestellen und den lokalen Behörden. Anderssprachige Erwachsene können sich an ein solches Haus des Niederländischen wenden, wenn sie Informationen über das NT2-Kursangebot brauchen. Daneben sind sie für die Koordinierung von Einstufungstests, Prüfung und Abstimmung auf die Bedürfnisse des einzelnen Kursteilnehmers zuständig. Unlängst erhielten die Häuser des Niederländischen eine spezifische Aufgabe im Rahmen der flämischen Einbürgerungspolitik. Zusammen mit den Aufnahmestellen und dem flämischen Arbeitsamt VDAB sind die Häuser des Niederländischen für effiziente Dienstleistungen an anderssprachige Neuankömmlinge zuständig. .

ständige Weiterbildung


2.3 2.3.1

Unterstützung und Qualitätssicherung Zentren für Schülerbetreuung

Das Zentrum für Schülerbetreuung (CLB) ist eine von der öffentlichen Hand finanzierte Dienststelle, an die sich Schüler, Eltern, Lehrer und Schulverwaltungen wenden können, wenn sie Informationen, Hilfe und Betreuung brauchen. Das Zentrum für Schülerbetreuung kümmert sich um das Wohlbefinden der Schüler. Es spielt auch bei den Kontakten zwischen den Schülern, den Eltern, der Schule und den Sozial- und Gesundheitseinrichtungen eine wichtige Rolle. Die kostenlose Betreuung der Zentren für Lehrerbetreuung stützt sich auf 4 wichtige Pfeiler: • Lernen und Studieren • die Schulkarriere • die vorbeugende Gesundheitsfürsorge • die sozial-emotionale Entwicklung. Bei der Betreuung steht der Schüler im Mittelpunkt des Interesses. Alle Betreuungsmaßnahmen erfolgen in einer Atmosphäre des Vertrauens und des Dialogs. Eine solche Betreuung erfolgt somit erst, wenn ein Schüler oder ein Elternteil dies beantragt. Wenn eine Schule das Zentrum für Schülerbetreuung darum bittet, einen Schüler zu betreuen, werden immer zuerst die Eltern (wenn der Schüler jünger als 14 Jahre alt ist) oder der Schüler selber (ab 14 Jahren) um ihre ausdrückliche Erlaubnis gebeten. Die Betreuung durch das Zentrum für Schülerbetreuung hat einen multidisziplinären Charakter. Die wichtigste Zielgruppe sind Schüler, deren Lernmöglichkeiten durch ihren sozialen Hintergrund und ihre Situation bedroht sind. Das Zentrum für Schülerbetreuung gewährleistet die Geheimhaltung der Daten und arbeitet unabhängig.

Betreuung durch ein Zentrum für Schülerbetreuung ist nur obligatorisch, wenn der Jugendliche die Schule schwänzt oder wenn bestimmte medizinische Befunde dazu veranlassen. Neben medizinischen Untersuchungen kümmert sich das Zentrum für Schülerbetreuung auch um vorbeugende Jugendgesundheitsfürsorge. Damit will man den Gesundheitszustand von Schülern schützen, erhalten oder fördern. 2.3.2

Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT)

Die Gesellschaft entwickelt sich immer mehr zu einer Wissensgesellschaft, in der Prozesse des Wissenserwerbs, der Wissensverwaltung und der Wissensverarbeitung eine zentrale Stellung einnehmen. Dies setzt neue Fertigkeiten von Kindern und Erwachsenen voraus und beeinflusst ebenfalls die Art und Weise, wie man lehrt und lernt. Die flämischen Behörden haben sich dafür entschieden, die Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnologie im Bildungswesen (seit 1996) weiter anzuregen. Durch Information und Sensibilisierung, Weiterbildung, Subventionierung der Infrastruktur und Projektfinanzierung möchten die flämischen Behörden die Schulen dazu anregen, Informations- und Kommunikationstechnologie in die Unterrichtspraxis zu integrieren. Betont wird dabei vor allem die pädagogische Benutzung der neuen Medien. Die wichtigsten Aktionsprogramme und Initiativen dieser Informations- und Kommunikationspolitik sind: • Entwicklung von ICT-Kompetenzen für das Grundschulwesen zur Unterstützung des Unterrichts. Der Akzent liegt auf Zusammenarbeit, Erkundung, Umgang mit Informationen, Kommunikation • Bereitstellung von Mitteln zur ICT-Koordinierung an die Schulen. Der ICT-Koordina-

Unterstützung und Qualitätssicherung DA S BILDUNGSWESEN IN FL ANDERN /25


•

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•

tor ist für technische und pädagogische Unterstützung in der Schule zuständig Ausbildung von Lehrern im Hinblick auf die pädagogische Benutzung von ICT durch REN11 Flandern. Kernaufgabe dieses regionalen Expertisenetzwerks ist das Anbieten von angebots- und nachfrageorientierter Weiterbildung Initiativen, damit Schulen über genügend und hochqualitative Software bzw. Erziehungssoftware verfügen. Beispiele dafür sind die Programmmatrix, Rahmenabkommen mit einigen Softwareunternehmen, das Freeware-Projekt und einige neuere Initiativen, damit freie Software (Open Source Software) in das Bildungswesen eingeführt wird Förderung guter Praxisbeispiele im Rahmen des European Network of Innovative Schools (ENIS) Unterstützung der pädagogischen Portalsite Klascement12, die im Auftrag des Unterrichtsdepartements spezifische ICTDossiers entwickelt und die Resultate dieser von den Behörden initiierten Projekte einem breiteren Interessentenkreis im Bildungswesen bereitstellt.

2.3.3

Kommunikation

An einem qualitativen Bildungswesen sollte jeder beteiligt sein: Lehrerinnen und Lehrer, Schulverwaltungen, Eltern und Schüler. Das Unterrichtsdepartement des Ministeriums der Flämischen Gemeinschaft bemüht sich denn auch, jede von diesen Gruppen ständig zu informieren. Diese Kommunikation verläuft immer öfter auf elektronischem Weg. Es werden hier einige Beispiele für solche Initiativen genannt. •

11 12

den Informationsbedürfnis: Im Jahre 2004 wurden täglich im Durchschnitt 10.000 Besucher gezählt. •

•

Das Departement gibt viele Publikationen heraus. Diese erscheinen nicht nur in Papierform, sondern meistens auch elektronisch. Broschüren und Faltblätter können auch über den On-line-Katalog elektronisch bestellt werden. Klasse ist besonders vielseitig. Es handelt sich um vier Magazine, die vom Unterrichtsdepartement herausgegeben werden und die monatlich Lehrkräften, Eltern und Schülern zugeschickt werden. Daneben gibt es auch die dazugehörigen Websites, die ein integrierender Bestandteil des Projekts sind, sowie E-Briefe, eine Lehrerkarte, eine Schülerkarte usw.

Elektronische Kommunikation ist besonders leistungsfähig, da sie Informationen schnell und rund um die Uhr zur Verfügung stellt. Der Inhalt kann verhältnismäßig leicht auf den neuesten Stand gebracht werden, und auch besondere Zielgruppen wie z.B. Sehbehinderte können leichter erreicht werden. Dennoch bleiben direkte Kontakte mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bildungswesen und mit der Öffentlichkeit von großer Bedeutung. Das Unterrichtsdepartement organisiert daher nach wie vor Informationsveranstaltungen, wo direkte Wechselwirkung mit den Zielgruppen möglich ist. Beispiele dafür sind die Studieninformationstage für die Sekundarschulabiturienten und die so genannten Flandern-Rundfahrten für Schulverwaltungen und Schulsekretariate.

Die Website onderwijs.vlaanderen.be bildet ein Portal mit einer Übersicht über alle On-line-Informationen und Dienstleistungen des Unterrichtsdepartements. Die Site entspricht eindeutig einem bestehenREN = Regionales Expertise-Netzwerk, siehe: www.renvlaanderen.be www.klascement.net

26/ DA S BILDUNGSWESEN IN FL ANDERN Unterstützung und Qualitätssicherung


2.3.4

Qualitätssicherung und Qualitätsförderung

2.3.4.1

Qualitätspflege im Grundschulwesen, im Sekundarschulwesen, im Teilzeitkunstunterricht, in der Erwachsenenbildung und in den Zentren für Schülerbetreuung

Mit den Qualifikationszielen legt die Flämische Gemeinschaft die Mindestziele fest, die von dem Grundschul- und Sekundarschulwesen erfüllt werden müssen. Auf diese Weise kann Flandern seinen Einwohnern Qualitätsunterricht gewährleisten. Qualifikationsziele sind Mindestziele, die von der Mehrheit der Schüler einer bestimmten Stufe und Studienrichtung angestrebt und erreicht werden müssen. Konkret handelt es sich um Qualitäten, die sich beziehen auf Wissen, Erkenntnisse, Attitüden und Fähigkeiten. Es gibt sowohl fachbezogene als auch fachübergreifende Qualifikationsziele. Für die Kindergärten, die Sonderschulen und

das erste Studienjahr B (Sekundarschule) ist nicht von Qualifikationszielen, sondern von Entwicklungszielen die Rede. Es handelt sich dabei um den Erwerb von Fähigkeiten, die eine Schule zwar anstreben sollte, aber nicht unbedingt erreichen muss. Jeder Schulträger bzw. jede Schulverwaltung hat die Qualifikations- und Entwicklungsziele in Lehrplänen zu verarbeiten. Die Schulaufsichtsbehörde der Flämischen Gemeinschaft besteht aus fünf Aufsichtsabteilungen: • Schulaufsicht für das Grundschulwesen • Schulaufsicht für das Sekundarschulwesen • Schulaufsicht für den Teilzeitkunstunterricht • Aufsichtsabteilung für die Erwachsenenbildung und Grundbildung • Aufsichtsabteilung für die Zentren für Schülerbetreuung. Daneben besteht auch eine Aufsichtsabteilung für die weltanschaulichen Fächer. Die Beaufsichtigung der Unterrichtsqualität und der Anerkennung von Bildungseinrichtungen und Zentren für Schülerbetreuung bilden die Kernaufgaben der Schulaufsichtsbehörde.

Unterstützung und Qualitätssicherung DA S BILDUNGSWESEN IN FL ANDERN /27


Um diese Kernaufgaben zu erfüllen, prüft sie, ob die Qualifikations- und Entwicklungsziele tatsächlich erreicht werden und ob die anderen von der Verwaltung festgelegten Verpflichtungen korrekt eingehalten werden (z.B. Einhaltung eines Mindeststundenplans). Dazu wird ein Schulaudit oder ein Zentrumsaudit (für Zentren für Schülerbetreuung und Erwachsenenbildung) durchgeführt. Jedes Unterrichtsnetz verfügt über eine eigene pädagogische Betreuung. Schulen können in diesem Rahmen pädagogische und methodologische Betreuung beanspruchen (Innovationsprojekte, Selbstbewertungsprojekte, Förderungsinitiativen). 2.3.4.2

Qualitätssicherung im Hochschulwesen

Im ganzen Hochschulwesen besteht ein einziges System der internen und externen Qualitätssicherung. Die Hochschulen und Universitäten sind selbst für die interne Qualitätssicherung auf Grund von Selbstbewertungen zuständig. Daneben findet auch regelmäßig eine Visitation ihrer Studiengänge durch eine Kommission externer Experten statt. Die Ergebnisse werden in einem öffentlichen Gutachten beschrieben. Die Visitation prüft die Qualität von Lehre und Forschung. Es wird dabei jeweils ein Studiengang oder ein Cluster verwandter Studiengänge geprüft. Auch verwandte Studiengänge in Hochschulen und Universitäten können gemeinsam geprüft werden. Der Flämischer Interuniversitärer Rat (VLIR) und der Flämischer Hochschulrat (VLHORA) spielen bei der Koordinierung dieser Visitationsausschüsse eine wichtige Rolle.

onalen Qualitätsnormen entspricht. Es bedarf dieser Akkreditierung, damit Studiengänge als Hochschul- bzw. Universitätsausbildungen bezeichnet werden dürfen und Bachelor- und Masterabschlüsse anbieten dürfen. Für Flandern tritt das Niederländisch-Flämisches Akkreditierungsorgan (NVAO) auf. Diese unabhängige Instanz verleiht Akkreditierungen u.a. auf Grund der Visitationsgutachten für die jeweiligen Studiengänge. Die Akkreditierung kann eventuell auch durch ein vom NVAO anerkannten Akkreditierungsorgan erfolgen. Seit dem akademischen Jahr 2004 - 2005 verläuft die Qualitätssicherung an den Hochschulen und Universitäten somit in einem Dreiphasenprozess: • interne Qualitätssicherung, die zur Selbstbewertung führt • externe Visitation, die zu einem öffentlichen Gutachten führt • Akkreditierung, die dazu führt, dass anerkannt wird, dass ein Studiengang den minimalen Qualitätsnormen entspricht, damit dieser als Bachelor- oder als Master-Studiengang bezeichnet werden darf. Das Strukturdekret verleiht den neu strukturierten Studiengängen (siehe 2.2.4) eine zeitweilige Übergangsakkreditierung, die spätestens am Ende des akademischen Jahres 2012 - 2013 ausläuft. Dies heißt, dass alle Studiengänge bis zu dem Zeitpunkt den oben stehenden Dreiphasenprozess erfolgreich durchlaufen haben sollten. VLIR und VLHORA haben für die Universitäten bzw. Hochschulen einen Zeitplan für die Visitation erstellt. Sie haben auch ein gemeinsames Protokoll als Leitfaden für die Visitation aller Studiengänge an den Hochschulen und Universitäten entwickelt.

Das Strukturdekret vom 4.4.2003 verleiht der Qualitätssicherung eine zusätzliche Dimension mit der so genannten Akkreditierung. Dies ist eine formale Anerkennung, dass ein bestimmter Studiengang minimalen internati-

28/ DA S BILDUNGSWESEN IN FL ANDERN Unterstützung und Qualitätssicherung


2.4 2.4.1

Aktuelle Entwicklungen

Studienförderung und Studienfinanzierung

Jedes Jahr fördert die Flämische Gemeinschaft Schüler und Studenten aus einkommensschwachen Familien. Die Studienförderung (für das Sekundarschulwesen) und die Studienfinanzierung (für das Hochschulwesen) sind Maßnahmen zur Förderung der Demokratisierung des Bildungswesens. Abhängig vom Familieneinkommen und von der Familiensituation (Anzahl der Personen im Haushalt) variiert die Studienförderung im Sekundarschulwesen zwischen 93 Euro und 618 Euro (für die vierte Stufe des Sekundarschulwesens beträgt der Höchstbetrag der Studienförderung 1.403 Euro). Für das Hochschulwesen beträgt die Mindeststudienfinanzierung 201,68 Euro. Sie beträgt höchstens 3.121,17 Euro für Studenten, die eine Studentenwohnung mieten, und 1.873,31 Euro für so genannte Fahrstudenten. Die Regeln für die Gewährung einer Studienförderung (Sekundarschulwesen) oder einer Studienfinanzierung (Hochschulwesen) sind stark unterschiedlich. Unlängst wurden infolge des Strukturdekrets noch zahlreiche Änderungen für die Hochschul- und Universitätsstudenten durchgeführt. Dennoch liegen allen Regeln drei gemeinsame Prinzipien zugrunde: die Nationalitätsbedingung, die pädagogischen Bedingungen und die finanziellen Bedingungen.

aktuelle Entwicklungen

2.4.2

Mehr Chancen für alle

In den neunziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts regten die flämischen Behörden Grundschulen und Sekundarschulen bereits dazu an, gleiche Bildungschancen für alle Kinder zu berücksichtigen. Den Schulen wurden dafür zusätzliche Mittel, Betreuungs- und Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Seit dem 1. September 2002 werden all diese zeitweiligen Projekte durch ein integriertes Förderungsangebot ersetzt, das Kinder aus unterprivilegierten Familien besonders berücksichtigt. Auf diese Weise erhalten alle Kinder die besten Chancen, zu lernen und sich zu entwickeln und werden soziale Ausgliederung, soziale Trennung und Diskriminierung verhindert. Das Dekret über die Gleichberechtigung im Bildungswesen enthält drei wichtige Leitlinien: • jeder Schüler ist im Prinzip dazu berechtigt, sich in der Schule seiner eigenen Wahl (bzw. die seine Eltern für ihn gewählt haben) einzuschreiben. Nur in einer sehr beschränkten Zahl von Fällen kann eine Schule die Einschreibung verweigern oder einen neu eingeschriebenen Schüler an eine andere Schule verweisen • die Gründung lokaler Beratungsplattformen mit einer dreifachen Aufgabe: Die lokalen Beratungsplattformen überwachen die Einhaltung des Einschreibrechts, sie vermitteln bei Konflikten, und sie arbeiten mit an der Realisierung einer Politik der Gleichberechtigung im Bildungswesen auf lokaler Ebene • zusätzliche Unterstützung, die es Schulen

DA S BILDUNGSWESEN IN FL ANDERN /29


ermöglichen sollte, möglichst umfassende Betreuungsmaßnahmen anzubieten, die auf unterprivilegierte Kinder abgestimmt sind. Inhaltlich verbunden mit der Politik der Gleichberechtigung im Bildungswesen ist die Aufgabe der Stützpunkte für Niederländisch als Zweitsprache und Interkulturelle Bildung und des Expertisezentrums für erfahrungsorientierten Unterricht. Diese Stützpunkte befassen sich auch mit Forschung, Bildung und Materialentwicklung im Auftrag der Unterrichtsbehörden. Daneben können Schulen (meistens kostenlos) auch ihr Know-How benutzen. Im Hochschulwesen wurden ebenfalls einige Maßnahmen getroffen, um die Gleichberechtigung aller Studenten zu fördern. Die Hochschulen und Universitäten haben weitgehende Möglichkeiten, ausländische Abschlüsse anerkennen zu lassen und anderswo erworbene Kompetenzen durch abweichende Zulassungsbedingungen und Studiendauerverkürzung zu anerkennen. Hochschulen und Universitäten haben ebenfalls die Aufgabe, die Zugänglichkeit für Studenten aus bestimmten Bevölkerungsgruppen, die im Vergleich zu anderen Bevölkerungsgruppen wesentlich weniger

30/ DA S BILDUNGSWESEN IN FL ANDERN

eine Hochschul- oder Universitätsausbildung besuchen, im materiellen und im immateriellen Sinne zu gewährleisten. Im flämischen Bildungswesen besteht ein System mit Aufnahmeunterricht für minderjährige Anderssprachige. Während einer ein ganzes Schuljahr umfassenden Aufnahmeperiode bekommen diese Schüler spezifischen Unterricht erteilt, um die erforderlichen Sprachkenntnisse zu sammeln und unser Bildungssystem besser kennen zu lernen. Nachher sollte es für diese Schülerinnen und Schüler möglich sein, sich in reguläre Klassen zu integrieren. Schulen, die Aufnahmeunterricht anbieten, bekommen dafür ergänzende Unterrichtszeiten und Finanzmittel. Volljährige Anderssprachige können Lehrgänge in der Erwachsenenbildung besuchen (siehe 2.2.5.2). 2.4.3

Prioritätspolitik in Brüssel

Ebenfalls inhaltlich mit den Prinzipien der Gleichberechtigungspolitik im Bildungswesen verwandt, aber abgestimmt auf die spezifische Bildungssituation in Brüssel ist das Pro-

aktuelle Entwicklungen


jekt der GoE Prioritätspolitik Brüssel (VBB)). Ziel dieses Projekts ist es, durch intensive Betreuung Lehrern und Schulen beizubringen, wie sie auf eine professionelle Art und Weise mit Lern- und Entwicklungsrückständen bei Schülern umgehen sollten. Daneben möchte die Prioritätspolitik in Brüssel auch die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den verschiedenen Bildungsteilnehmern optimieren und die Koordinierungsmöglichkeiten der Schulen erhöhen. 2.4.4

Mitbestimmung

Auf zentraler Ebene ist seit 1991 der Flämischer Rat für das Bildungswesen (VLOR) aktiv. Der Flämische Rat für das Bildungswesen kann auf eigene Initiative oder auf Wunsch des Bildungsministers bzw. der flämischen Regierung Untersuchungen ausführen, Beratungen durchführen und Empfehlungen über Bildungsfragen abgeben. Der VLOR berät in allen Dekretentwürfen und Texten über die konkrete Gestaltung des Bildungswesens. In dem Dekret über die Mitbestimmung in der Schule und den Flämischen Rat für das Bildungswesen vom 2. April 2004 wird der VLOR zu einem strategischen Beratungsorgan in den Bereichen Bildung und Schulung umgestaltet. Der VLOR erhält dadurch auch eine neue Zusammensetzung. Neben den bereits bestehenden Gruppen werden in Zukunft auch direkt gewählte Schuldirektionsmitglieder und kooptierte Lehrerinnen und Lehrer darin einen Sitz haben. Diese Bestimmungen treten zu einem späteren von der Regierung noch festzulegenden Termin in Kraft. Der Flämischer Interuniversitärer Rat (VLIR) spielt eine beratende Rolle und unterbreitet dem Minister Vorschläge in Bezug auf die Ausbildung an den Universitäten. Der VLIR führt selber entsprechende Untersuchungen durch und beauftragt auch andere mit solchen Untersuchungen.. Der Flämischer Hochschulrat (VHLORA) hat

aktuelle Entwicklungen

eine ähnliche Aufgabe wie der VLIR, allerdings in Bezug auf die Ausbildung an den Hochschulen. Auf lokaler Ebene sind solide lokale Strukturen notwendig, um die große Autonomie und die Verantwortung für die Bildungseinrichtungen tragen zu können. Im Grundschul- und Sekundarschulwesen wird die Mitbestimmung der am Bildungswesen beteiligten Parteien über den Schulrat geregelt. Dieser Schulrat hat ein allgemeines Informationsrecht und eine deutlich umschriebene Beratungskompetenz. Seit dem Dekret über die Mitbestimmung vom 2. April 2004 gilt für alle Grund- und Sekundarschulen dieselbe Regelung für pädagogische Räte, Elternräte und Schülerräte, unabhängig davon, in welchem Unterrichtsnetz sie tätig sind. Lehrkräfte in einer Grundschule oder Sekundarschule, Schüler in einer Grundschule oder Eltern von Schülern in einer Grundschule oder Sekundarschule können beantragen, dass ein pädagogischer Rat, ein Schülerrat und ein Elternrat in der Schule gegründet werden. Diese drei Räte haben eine umfassende Beratungskompetenz, und die Mitglieder werden gewählt. Die verschiedenen Mitspieler in der Schule organisieren oft auch getrennt informelle Beratungen. In den meisten Grund- und Sekundarschulen schließen sich Eltern zu einem Elternverein zusammen, der freiwillig schulbezogene Aktivitäten veranstaltet, die meistens einen lukrativen Charakter haben. Um die Kompetenz der Eltern in Sachen Mitbestimmung in der Schulpolitik zu erweitern, fördern die Behörden Dachverbände für die Elternvereine. Im Hochschulwesen sehen die lokalen Mitbestimmungsstrukturen wie folgt aus.

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Mitarbeiter und Studenten sind in allen Verwaltungs- und Mitbestimmungsorganen der flämischen Hochschulen und Universitäten vertreten. Daneben gibt es spezifische Mitbestimmungsorgane an den Hochschulen und Universitäten, so z.B. den Studentenrat, das Hochschulverhandlungskomitee usw. Die Regierungskommissare an den Hochschulen und Universitäten bewerten an Hand der Befunde der Studentendachverbände alle fünf Jahre die Studentenmitbestimmung. Das Bewertungsgutachten wird der flämischen Regierung vorgelegt. 2.4.5

Talententwicklung

Die Lernmotivation hängt eng mit der Tatsache zusammen, ob Schüler es sinnvoll und interessant finden, Neues zu lernen. Bereits in der Grundschule wird versucht, die Schü-

32/ DA S BILDUNGSWESEN IN FL ANDERN

ler stärker in den Lernprozess einzubeziehen, indem ihre Talente gefördert werden und sie mehr Erfolgserfahrungen machen können. Im Sekundarschulwesen kann das Senken der Barrieren zwischen den verschiedenen Bildungsformen (dem allgemeinbildenden und technischen Sekundarunterricht, dem Sondersekundarunterricht und dem Kunstsekundarunterricht) dafür sorgen, dass die Schüler einen Lernweg finden, der am besten ihren Talenten entspricht. Dies ist allerdings keine einfache Aufgabe. Das Denken nach dem so genannten Kaskadenprinzip, das davon ausgeht, der allgemeinbildende Sekundarunterricht wäre besser als der technische Sekundarunterricht, der seinerseits wieder besser wäre als der Sondersekundarunterricht, ist in den flämischen Bildungsstrukturen, der gesellschaftlichen Ordnung und in den Köpfen vieler Eltern und Lehrer tief verwurzelt. In der Periode 2003 - 2007 will man unter dem Nenner ‘Akzent auf Talent’ durch Projekte weiter experimentieren. 2.4.6

Modularisierung

Das Experiment der Modularisierung bietet Schülern aus berufsbildenden Studiengängen (BSO, DBSO, BuSO OV3) die Möglichkeit, eine Lernstrecke in deutlich umrissenen Einheiten bzw. Modulen zu durchlaufen. Modularer Unterricht wird im Sekundarschulwesen nach Studienbereichen organisiert, unabhängig von Stufen oder Studienjahren. Der Schüler wählt innerhalb eines Studienbereichs aus mehreren von den Behörden festgelegten Lernstrecken. Der Studiengang besteht

aktuelle Entwicklungen


aus einem oder mehreren Modulen. Für jedes abgeschlossene Modul bekommt der Schüler ein offiziell anerkanntes Teilzeugnis. Ein abgeschlossener Studiengang wird mit einem Zeugnis bestätigt. Mit einem modularen Aufbau ist es möglich, die zwischenzeitlich gesammelten Erfolgserfahrungen der Lernenden in (Teil)Zeugnisse umzusetzen, so dass ihre Chancen am Arbeitsmarkt steigen. Auf diese Weise wird versucht, zu verhindern, dass Schulabgänger ohne Qualifikation die Schule verlassen und werden Erfolgserfahrungen bei den Schülern gefördert. Die Dienststelle für Berufsausbildung (DBO) des Unterrichtsdepartements hat die Aufgabe, dieses Experiment zu koordinieren und zu unterstützen. Das Projekt geht im Schuljahr 2006 - 2007 zu Ende. Bis Ende 2005 wird ein Lenkungsausschuss das Experiment auswerten. Auf Grund dieser Auswertung und anderer Untersuchungen wird die Politik danach entscheiden, ob die Modularisierung im Sekundarschulwesen fortgesetzt wird.

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2.4.7

Lebenslanges Lernen

Lebenslanges und lebensbreites Lernen ist ein kontinuierlicher Prozess, in dem die Lernenden das erforderliche Wissen und die nötigen Kompetenzen erwerben, um ihre professionellen, sozialen und kulturellen Aufgaben in einer sich schnell ändernden Gesellschaft besser bewältigen zu können. Lebenslanges und lebensbreites Lernen ist in das Leben selbst eingebettet und schließt sich an die Erfahrungen, Fragen und pädagogischen Bedürfnisse von Personen, Organisationen und Unternehmen an. Am 31. März 2003 hat der Dienst Information Bildung und Abstimmung (DIVA) seine Tätigkeit aufgenommen. DIVA koordiniert das Bildungsangebot für Erwachsene in Flandern. Es ist eine Zusammenarbeit zwischen den politischen Bereichen Bildung und Schulung, Beschäftigung, Kultur und Wirtschaft. Die Partner von DIVA sind die verschiedenen Unterrichtsnetze, VDAB13, VIZO14 und SoCiuS15. Diese Partner vertreten die Erwachsenenbildung (d.h. die Aufbaustudiengänge im Hochschulwesen, die Erwachsenenbildung zur sozialen Förderung OSP, die Grundbildung, das Selbststudium unter Betreuung BIS und der Teilzeitkunstunterricht), die vom flämischen

VDAB = Flämisches Amt für Arbeitsvermittlung und Berufsausbildung. VIZO = Flämisches Institut für Selbständiges Unternehmen. SoCiuS = Stützpunkt für soziokulturelle Arbeit.

aktuelle Entwicklungen

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Arbeitsamt VDAB organisierten Ausbildungen, die Syntra-Ausbildungen und die soziokulturelle Erwachsenenbildung. Mit Hilfe eines Sensibilisierungsprogramms mit dem Slogan ‚Werden Sie, was Sie wollen‘ versucht DIVA ein positives Lernklima zu schaffen und die Beteiligung des erwachsenen Bürgers an Schulungs- und Bildungsmaßnahmen zu erhöhen. Das Projekt ‚Leerwinkel‘ will dem Bürger mit einer Website-Datenbank16 einen Überblick über das Bildungsangebot und die bestehenden Bildungsprojekte geben. Die Website wird ebenfalls eine Übersicht über die Praktikantenplätze in einer dazugehörigen Datenbank enthalten. Auch im Hochschulwesen wird die Perspektive des lebenslangen Lernens immer ausdrücklicher hervorgehoben. In Flandern sind schon viele Formen der Flexibilisierung per Dekret möglich (Übergänge zwischen verschiedenen Studiengängen durch Übergangs- oder Umstiegsprogramme, Berücksichtigung früher erworbener Kompetenzen, Fernunterricht, Integration von Informations- und Kommunikationstechnologie, Abendunterricht, Mobilitätsprogramme, duales Lernen usw.). Die Bildungseinrichtungen selber ergreifen auch immer mehr selber Initiativen, um den Unterricht flexibler zu gestalten. Eines der Hauptziele des offenen Fernunterrichts ist beispielsweise die maximale Zugänglichkeit von Bildungsmöglichkeiten für Erwachsene, wobei ihr Lebensstil und ihre Erfahrungswelt möglichst viel berücksichtigt werden. Allerhand Kombinationen von Lernen und Arbeiten in Teilzeitprogrammen oder in alternierender Form können den Übergang vom Lernen zum Arbeiten und auch umgekehrt erleichtern. Einige flämische Bildungseinrichtungen haben konkrete Initiativen ergriffen, um duales Lernen in ihr Studienangebot aufzunehmen. Diese neue Lernstrecke besteht aus einer umfassenden fachinhaltlichen akademischen Bildung, verbunden mit der notwendi16

gen relevanten Arbeitserfahrung. Es wurden auch andere wertvolle Experimente entwickelt, in denen Teilzeitstudienprogramme verbunden mit der Anerkennung früher erworbener Qualifikationen und Kompetenzen zu einem vollwertigen Abschluss im Bildungs-, Pflege- oder Sozialbereich führen. 2.4.8

Anerkennung früher erworbener Kompetenzen und Qualifikationen

Jugendliche und Erwachsene können auch außerhalb der formalen Bildungssysteme Lernerfahrungen sammeln und Kompetenzen entwickeln, so z.B. durch konkrete Arbeitserfahrungen. In Zukunft können diese Kompetenzen durch ein Berufsfähigkeitszeugnis anerkannt werden. Die flämischen Entwicklungen im Bereich der früher erworbenen Kompetenzen (EVC) sind in eine europäische Perspektive zu stellen. Neben dieser Anerkennung arbeitet man an einer eindeutigen Qualifikationsstruktur, in der die von VDAB, VIZO, OSP, Grundbildung und dem Schulpflichtunterricht angebotenen Ausbildungen zueinander passen. Die von den verschiedenen Bildungsinstanzen zur Verfügung gestellten Qualifikationen könnten dadurch ein zusammenhängendes Ganzes bilden. Das Flexibilisierungsdekret im Hochschulwesen bietet die Möglichkeit, maßgeschneiderte Studienprogramme für jeden Studenten zu entwerfen, und legt einen Rahmen fest, in dem die Bildungseinrichtungen ein Verfahren für die Anerkennung früher erworbener Kompetenzen (EVC) und früher erworbener Qualifikationen (EVK) im Hochschulwesen ausarbeiten müssen. Die Möglichkeit zur Anerkennung früher erworbener Kompetenzen wird ein Recht jedes künftigen Studenten. Einige Studiengänge im heutigen Hochschulwesen zur sozialen Förderung sind im Rah-

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men der Bachelor-Master-Reform in das Hochschulwesen integriert worden, was dem Wert der Abschlüsse zugute kommt. Durch diese Integration werden die Hochschulen ihre Aufgabe als hochqualitatives Lernzentrum für ständiges Lernen besser erfüllen können. Das Flexibilisierungsdekret ermöglicht es auch, dass nicht integrierte Studiengänge im Hochschulwesen zur sozialen Förderung über früher erworbene Qualifikationen (EVK) für die Erteilung von Freistellungen von Ausbildungsteilen im Hochschulangebot der Hochschulen in Betracht kommen. 2.4.9

Professionalisierung des Lehrpersonals

Gute Lehrerinnen und Lehrer sind der Kern des Bildungswesens und sind die beste Garantie für die Qualität des Bildungswesens. Das flämische Bildungswesen ist bekannt für seine Qualität. Dies ist in erster Linie das Resultat des Fachwissens und des Einsatzes des Lehrpersonals. Deshalb muss es möglich sein, dass Lehrerinnen und Lehrer ihren Job unter besten Bedingungen ausüben. Es sind Profis, die außerdem gut ausgebildet werden sollten. Mit der bevorstehenden Reform der Lehrer-

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ausbildung wird diese Professionalisierung verstärkt, unter anderem durch mehr Praxiserfahrung und Betreuung der Lehramtskandidaten und der neu beginnenden Lehrer. Es ist wichtig, dass sich Lehrerinnen und Lehrer mit ihrem Lehrauftrag und mit ihren Schülern beschäftigen können. Allzu viel Papierkram und Aufgaben, die nicht zu ihren Kernaufgaben gehören, sind deshalb zu vermeiden. Auch attraktive Karriereperspektiven und weitere Professionalisierung sind notwendig. Es sollte möglich sein, dass die von Lehrerinnen und Lehrern zu bewältigenden Aufgaben auch inhaltlich variieren. Solche Themen sollten in der Debatte über die Karriere von Lehrerinnen und Lehrern, die von den Behörden im Jahre 2005 mit den Sozialpartnern geführt werden wird, einen zentralen Platz einnehmen. Das Bildungswesen sollte auch für Arbeitnehmer aus anderen Sektoren attraktiver werden. Um diesen Seiteneinsteigern neue Perspektiven zu bieten, sind allerdings Änderungen des Verwaltungsstatus und des finanziellen Status erforderlich.

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2.5

Wichtige Adressen

Ministerium der Flämischen Gemeinschaft Unterrichtsdepartement website www.ond.vlaanderen.be Verwaltung Grundschulwesen Koning Albert II-laan 15 - 1210 Brüssel Tel. +32 2 553 93 76 - Fax +32 2 553 93 75 E-Mail scholen.basisonderwijs@vlaanderen.be Verwaltung Sekundarschulwesen Koning Albert II-laan 15 - 1210 Brüssel Tel. +32 2 553 89 01 - Fax +32 2 553 89 05 E-Mail scholen.secundaironderwijs@vlaanderen.be Verwaltung Hochschulwesen und Forschung Koning Albert II-laan 15 - 1210 Brüssel Tel. +32 2 553 98 32 - Fax +32 2 553 98 05 E-Mail hogescholen@vlaanderen.be universiteiten@vlaanderen.be Verwaltung Ständige Weiterbildung Koning Albert II-laan 15 - 1210 Brüssel Tel. +32 2 553 98 61 - Fax +32 2 553 98 65 E-Mail deeltijdskunstonderwijs@vlaanderen.be volwassenenonderwijs@vlaanderen.be Verwaltung Haushalt und Datenverwaltung Koning Albert II-laan 15 - 1210 Brüssel Tel. +32 2 553 95 46 - Fax +32 2 553 95 45 E-Mail begrotingengegevensbeheer@ond.vlaanderen.be Verwaltung Koordinierungspolitik Koning Albert II-laan 15 - 1210 Brüssel Tel. +32 2 553 95 64 - Fax +32 2 553 95 65 E-Mail beleid@ond.vlaanderen.be Zelle CLB (Zentren für Schülerbetreuung) Koning Albert II-laan 15 - 1210 Brüssel Tel. + 32 2 553 86 94 - Fax + 32 2 553 86 85 E-Mail clb@vlaanderen.be Zelle Veröffentlichungen im Bildungswesen Koning Albert II-laan 15 - 1210 Brüssel Tel. +32 2 553 66 53 - Fax +32 2 553 66 54 E-Mail onderwijspublicaties@vlaanderen.be Vlaamse Infolijn – Onderwijs (Flämische Infostelle - Bildungswesen) Koning Albert II-laan 15 - 1210 Brüssel Tel. 0800 30 201 oder aus dem Ausland +32 2 553 50 70 - Fax +32 2 553 96 55 E-Mail über www.ond.vlaanderen.be/infolijn

Klasse Koning Albert II-laan 15 - 1210 Brüssel Tel. +32 2 553 96 86 - Fax +32 2 553 96 85 E-Mail nieuwsredactie@klasse.be Abteilung Studienförderung und Studienfinanzierung Koning Albert II-laan 15 - 1210 Brüssel Tel. 0800 30 201 (für allgemeine Informationen) und 078 15 78 70 (für Informationen über einzelne Dossiers) - Fax + 32 2 553 86 65 E-Mail studietoelagen@vlaanderen.be Dienst Berufsausbildung Koning Albert II-laan 15 - 1210 Brüssel Tel. + 32 2 553 87 00 - Fax + 32 2 553 88 45 E-Mail dbo@vlaanderen.be Dienst Information, Bildung und Abstimmung Koning Albert II-laan 15 - 1210 Brüssel Tel. + 32 2 553 98 90 - Fax + 32 2 553 96 45 E-Mail diva@vlaanderen.be Koordinierender Generalinspektor Koning Albert II-laan 15 - 1210 Brüssel Tel. + 32 2 553 88 07 - Fax + 32 2 553 88 05 E-Mail onderwijsinspectie@vlaanderen.be Schulaufsicht für das Grundschulwesen Koning Albert II-laan 15 - 1210 Brüssel Tel. + 32 2 553 94 74 - Fax + 32 2 553 94 15 E-Mail inspectie.basisonderwijs@vlaanderen.be Schulaufsicht für das Sekundarschulwesen Koning Albert II-laan 15 - 1210 Brüssel Tel. + 32 2 553 88 62 - Fax + 32 2 553 88 75 E-Mail inspectie.secundaironderwijs@vlaanderen.be Dienst für Unterrichtsentwicklung - Informationszelle Koning Albert II-laan 15 - 1210 Brüssel Tel. + 32 2 553 88 29 - Fax + 32 2 553 88 35 E-Mail eindtermen@vlaanderen.be Flämisches Amt für Arbeitsvermittlung und Berufsausbildung Keizerslaan 11 - 1000 Brüssel Tel. +32 2 506 15 11 - Fax + 32 2 506 15 90 E-Mail vdab@vdab.be Flämisches Institut für Selbständiges Unternehmen Kanselarijstraat 19 - 1000 Brüssel Tel. + 32 2 227 63 93 - Fax + 32 2 217 46 12 E-Mail info@vizo.be Stützpunkt für Soziokulturelle Erwachsenenarbeit Gallaitstraat 86/4 - 1030 Brüssel Tel. + 32 2 215 27 08 - Fax + 32 2 215 80 75 E-Mail info@socius.be

Neben dieser Broschüre veröffentlicht das Unterrichtsdepartement auch zahlreiche andere Publikationen. Eine Übersicht finden Sie auf der Website des Departements unter: www.ond.vlaanderen.be/publicaties

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