Einladung
EINBERUFUNG DER
VOLLVERSAMMLUNG DES TOURISMUSVERBANDES
REGION KLAGENFURT AM WÖRTHERSEE (EBENTHAL, GRAFENSTEIN, KLAGENFURT AM WÖRTHERSEE, MARIA SAAL, POGGERSDORF)
ZUR KONSTITUIERENDEN SITZUNG am 14. Oktober 2026 um 18.30 Uhr im Konzerthaus Klagenfurt Mießtaler Straße 8, 9020 Klagenfurt am Wörthersee Mit der neu geschaffenen Tourismusstruktur in Kärnten stellen wir gemeinsam die Weichen für eine erfolgreiche und zukunftsfähige Ausrichtung unserer Region. Wir laden Sie herzlich ein, die konstituierende Vollversammlung Ihres Tourismusverbandes aktiv mitzugestalten und freuen uns über Ihre Teilnahme.
TAGESORDNUNG: •B egrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit */** durch Vorsitzenden Adi Kulterer
* Ist zu der für den Beginn festgesetzten Zeit nicht mindestens ein Drittel aller Mitglieder vertreten, ist die Vollversammlung nach einer Wartezeit von einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder beschlussfähig. ** Bitte denken Sie daran, dass Sie möglicherweise für mehrere Unternehmen stimmberechtigt sind. Für diesen Fall wäre es hilfreich, wenn Sie eine Kopie des aktuellen Firmenbuchauszugs mitnehmen könnten.
•B ekanntgabe der zur Wahl antretenden Vorstandslisten inklusive Vorstellungsrunde •W ahl des Vorstandes •W ahl des Kontrollausschusses
ANSCHLIESSEND: Kulinarischer Ausklang Nach dem Tourismusabend laden wir Sie herzlich zu kleinen, herbstlichen regionalen Köstlichkeiten ein.
Bitte um verlässliche Voranmeldung bis zum 7.10.2026 unter info@visitklagenfurt.at
•W ahl von zwei Beisitzern
Mit freundlichen Grüßen Tourismuslandesrat Mag. Sebastian Schuschnig Bürgermeister Christian Scheider
Auf der Südseite des Lebens. → VISITKLAGENFURT.AT
INFORMATIONEN ZUR VORSTANDSWAHL Hinweise zur Ausübung des Stimmrechts • Jedes Mitglied des Tourismusverbandes hat in der Vollversammlung eine Stimme. Natürliche Personen haben ihr Stimmrecht persönlich oder durch schriftlich Bevollmächtigte auszuüben. • Juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften haben ihr Stimmrecht durch ein vertretungsbefugtes Organ (Vorstandsmitglied, Geschäftsführer, Gesellschafter, Prokurist) oder durch schriftlich Bevollmächtigte auszuüben. Bei Zweifel über Bestand und Umfang der Vertretungsbefugnis ist das Stimmrecht durch einen schriftlich Bevollmächtigten auszuüben. • Ein Bevollmächtigter darf nur ein Mitglied vertreten. Hinweise zur Zusammensetzung des Vorstandes Die zu wählenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Vorstands werden von der Vollversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Für jedes Vorstandsmitglied ist ein Ersatzmitglied zu wählen. (1) Sechs Mitglieder aus der Wählergruppe A (2) Drei Mitglieder aus der Wählergruppe B (3) Drei Mitglieder aus der Wählergruppe C (die jeweils nächtigungsstärkste Gemeinde jedes Erlebnisraums muss vertreten sein; bei weniger als drei Erlebnisräumen eine nicht bereits vertretene Gemeinde, gereiht nach Nächtigungsstärke; betrachtet werden die statistischen Übernachtungen des vergangenen Kalenderjahres)
Aus dem Kreis der Mitglieder des Vorstands sind im Wahlvorschlag die Funktionen des Vorsitzenden, des Vorsitzenden-Stellvertreters und des Finanzreferenten zu bestimmen. Der Vorsitzende hat der Wählergruppe A anzugehören. Hinweise zur Wahl des Vorstandes Jeder Wahlberechtigte hat die Möglichkeit, einen schriftlichen, unterfertigten Wahlvorschlag einzureichen, der spätestens am dritten Werktag vor der Vollversammlung im Gemeindeamt der einladenden Gemeinde eingelangt sein muss. Jeder Wahlvorschlag muss so viele Namen enthalten als Mitglieder und Ersatzmitglieder aus der Wählergruppe A und B zu wählen sind. Er hat überdies zu bezeichnen, wer die Funktionen des Vorsitzenden, seines Stellvertreters und des Finanzreferenten ausüben soll. Von den Kandidaten müssen schriftliche Zustimmungserklärungen vorliegen. Wahlvorschläge, die nicht die erforderliche Anzahl wählbarer Person oder Funktionen aufweisen, sind ungültig. Der Wahlleiter hat die Wahlvorschläge zu prüfen, den Einbringer allenfalls zur Ergänzung aufzufordern und die gültigen Wahlvorschläge in der Reihenfolge der Einbringung mit A, B, C usw. zu bezeichnen. Die Wahlvorschläge sind am Tag der Vollversammlung im Wahllokal kundzumachen. Detaillierte Informationen und Unterlagen finden Sie unter: www.tourismusreform.at
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