TOGGENBURGER JAHRBUCH 2027
Die Herausgabe des Toggenburger Jahrbuchs 2027 wurde ermöglicht durch folgende Firmen und Personen (12er-Klub):
Firmen: Wattwil FRITZ SCHIESS AG | Feinschnitt-Stanzwerk | CH-9620 Lichtensteig
Wattwil
Schällibaum AG Ingenieure und Architekten Wattwil
E. Weber AG Strassenbau Hochbau Tiefbau Wattwil
Personen: Fredi Högg, Wattwil Peter Hüberli, Lichtensteig Paul Widmer, Bern Manfred Zähnler, Lichtensteig
Umschlagbild Plakat von Paul Wyss, 1959, im Auftrag des Kur- und Verkehrsvereins Toggenburg. Bild: Plakatmuseum Schwarzenbach.
Toggenburger Jahrbuch 2027 Redaktionsteam Irène Häne-Ebneter, Kirchberg Anton Heer, Flawil Albert Holenstein, Jonschwil Administration Arthur Lieberherr, Ebnat-Kappel Geschichte/Kultur Barbara Anderegg, Wattwil Hans Büchler, Wattwil Patrick Rüegg, Wattwil/Zürich Bruno Wickli, Neu St. Johann/Wil Paul Widmer, Bern Literatur Peter Weber, Wattwil/Zürich Musik Markus Meier, Winterthur
Toggenburger Verlag
Natur René Güttinger, Nesslau Chronik Monika Rösinger, Bütschwil Willy Schönenberger, Gähwil Korrektorat Verlagshuus Herisau
© 2026 Toggenburger Verlag Herstellung Verlagshuus, Appenzeller Verlag AG Windegg 5, CH-9100 Herisau verlag@toggenburgerverlag.ch Verlagsauslieferung in die EU: HEROLD Fulfillment GmbH, Daimlerstrasse 14, DE-85748 Garching service@herold-fulfillment.de ISBN 978-3-907399-14-9 toggenburgerverlag.ch Alle Rechte der Verbreitung, auch durch Film, Radio und Fernsehen, fotomechanische Wiedergabe, Tonträger, elektronische Datenträger und auszugsweisen Nachdruck, sind vorbehalten. Das Verlagshuus wird vom Bundesamt für Kultur für die Jahre 2026 – 2028 mit einem Strukturbeitrag unterstützt.
Inhalt
Vorwort 7 Albert Holenstein «Hälff dir Gott»: Toggenburger Fälle 9 vor dem Zürcher Blutgericht Patrick Rüegg
Prägender Gestalter: Urs Bühler (1943 – 2025), Uzwil Lucas Keel
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Ideenreicher Macher für ein lebendiges Städtli: Rolf Geiger (1948 – 2026), Lichtensteig Politische- und Ortsgemeinde Lichtensteig / Familie A. und I. Geiger
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Benjamin Bramer (1588 – 1652): Schwager und Ziehsohn Jost Bürgis Peter Ullrich
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Oberst Joachim Forrer (1782 – 1833), Neu St. Johann Hans Büchler
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Entdecker der Schweizer Goldschrecke: 190 Bruno Keist (1940 – 2025), Ebnat-Kappel Andreas Kopp
Dichtung und Wahrheit in «Papst und Kaiser im Dorf» Arthur Locher
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Im Einsatz für Schule und Kultur: 193 Kurt Meyer (1929 – 2025), Wattwil Sabine Bütikofer-Meyer / Gaby Wyss-Meyer
Die Villa India und die Familie Mahler Guido Bünzli
83
Der Verein der alles kann – 100 Jahre Verkehrsverein Flawil Marianne Bargagna
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Die Festspieltradition des Klosters Magdenau Maria Veronika Kucharova OCist
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Alte Plakate als Zeitzeugnis Brigitte Karrer-Hug / Albert Holenstein
127
Könnerschaft und Bescheidenheit: Niklaus Müller Jost Kirchgraber
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Fossile Palmen im Toggenburg 149 Heinz Furrer / Urs Oberli / Beat Scheffold Der Kaltluftsee auf der Alp Hinter- gräppelen – eine erste Einordnung Stephan Vogt
161
Von Flawil ins Bundeshaus – die erste SP-Nationalrätin des Kantons St. Gallen: Hanna Sahlfeld-Singer (1943– 2025), Flawil und Hannover Anton Heer / Michael Graber
197
Buchbesprechungen 203 Irène Häne-Ebneter Aus dem Jahresbericht 2025 der Denkmalpflege des Kantons St. Gallen Moritz Flury-Rova / Eva Zangger
211
Chronik der Toggenburger Gemeinden 219 Monika Rösinger / Willy Schönenberger Die Autorinnen und Autoren
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Vorwort
Wir leben in einer Zeit zunehmender Individualität. Wie noch selten zuvor in der Geschichte haben wir heute die Möglichkeit, uns als eigenständige Menschen weitgehend nach den eigenen Vorstellungen zu entwickeln (Stichwort: Selbstoptimierung). Soziale oder religiöse Grenzen, die einen früher in der freien Persönlichkeitsentwicklung einschränkten oder gar ausbrems ten, haben nicht mehr die Wirkungsmacht von einst. Trotzdem waren es und sind es immer noch Individuen oder Persönlichkeiten, die mit ihren Ideen und ihrem Wirken das definierten oder definieren, was die Gesellschaft oder die Gemeinschaft ausmacht. Manchmal ist dieses Wirken als visionär zu bezeichnen, manchmal zeugt es von stiller Schaffenskraft. Das vorliegende Jahrbuch widmet sich unterschiedlichen Personen aus dem Toggenburg und beschreibt ihr Wirken sowie ihr Nachleben. Einiges ist bereits bekannt, anderes eher überraschend. So war dem hier Schreibenden etwa nicht bewusst, dass sein ehemaliger Kantonsschullehrer als Künstler einen hervorragenden Ruf geniesst. Die Leserinnen und Leser treffen aber auch auf kreative Klosterfrauen (Magdenau), auf einen Papst und einen Kaiser aus dem Dorf (Jonschwil), einen namhaften Schweizer Offizier (Neu St. Johann) und auf kriminelle Toggenburger in Zürich. Neben weiteren Beiträgen erlauben die Nekrologe Einblicke in das Leben jüngst Verstorbener, und auch die Chronik der Toggenburger Gemeinden zeigt das aktuelle Schaffen von vielfältig engagierten Menschen aus der Region auf. Diese Einblicke in das Leben unterschiedlicher Personen haben die Autorinnen und Autoren der Beiträge sowie die Chronistinnen und Chronisten in vielen Stunden Rechercheund Schreibarbeit ermöglicht. Ihnen sei herzlich für ihre Arbeit gedankt. Der Dank richtet sich aber auch an das gesamte, ehrenamtlich tätige Redaktionsteam, das Team des Verlagshuus in Herisau, zu dem der Toggenburger Verlag gehört, sowie an die Mitglieder des 12er-Klubs, ohne deren Unterstützung die Herausgabe eines Jahrbuchs nicht möglich wäre. Schliesslich bedanken wir uns bei Ihnen, geschätzte Leserin und geschätzter Leser, für die Treue zum Toggenburger Jahrbuch.
Albert Holenstein Vorwort
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«Hälff dir Gott»: Toggenburger Fälle vor dem Zürcher Blutgericht Ein brutaler Raubüberfall mit Todesfolge im Jahr 1514 auf dem Ricken pass im Hummelwald. Die Hinrichtung eines diebischen und gewalt tätigen Obertoggenburgers 1598, weil er als junger Ziegenhirte ein Bündnis mit dem Teufel eingegangen sein soll. Die Anklage einer aus Wattwil stammenden Frau 1597, weil sie mit ihren Zauberkünsten ein Unwetter zusammengebraut haben soll. Diese drei Fälle kamen im 16. Jahrhundert in der Stadt Zürich vor Gericht, und die Schicksale dieser Angeklagten wurden als juristische Straffälle festgehalten. So haben ihre Geschichten die Zeit überdauert und geben uns heute wertvolle Hinweise auf das Leben der einfachen Menschen in der Frühen Neuzeit. Patrick Rüegg
Es ist ein bekanntes Problem in der Geschichtswissenschaft: Meist ist die Geschichtsschreibung von mächtigen, einflussreichen und wohlhabenden Männern geprägt. Sie sind es, die schriftliche Quellen – meist zu politischen, religiösen oder künstlerischen Themen – hinterlassen haben, die in ihrer Nachwelt analysiert und interpretiert werden können. Bedeutend schwieriger ist es, Geschichte über Frauen und Männer zu schreiben, die nicht an den Schalthebeln der Macht sassen, keinen vornehmen Familiennamen erben oder eine Ausbildung geniessen konnten. Der Grossteil der Bevölkerung besteht also für die Geschichtsschreibenden oft aus einer schweigenden Mehrheit, über die vieles unbekannt bleibt. Wie führten sie ihren Alltag? Wie sahen ihre Schicksale aus? Was bewegte und beschäftigte sie? Das Staatsarchiv des Kantons Zürich besitzt jedoch einen besonders reichhaltigen Schatz in seinen Gewölben, der bei näherer Betrachtung eine Annäherung an die Schicksale und Lebensweisen der Normalbevölkerung zulässt: die Akten der Strafjustiz. Die Beamten und Schreiber des alten Zürcher Stadtstaates führten nämlich ab der Frühen Neuzeit immer detailliertere Protokolle über ihr Strafwesen. Darin werden Personen, Schicksale und Ereignisse erwähnt, die es sonst niemals in die Anna-
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len der Geschichte geschafft hätten. Auf den ersten Blick geht es um Diebstähle auf dem Markt, Streitigkeiten zwischen Nachbarn, Betrug auf dem Markt oder kaltblütigen Mord. Zwischen den Zeilen erzählen die Akten aber viel über den Alltag und die soziale Einbettung der Menschen in der damaligen Zeit; von Armut, Fremdsein, Geschlechterrollen, religiösen Vorstellungen oder Aberglauben. Zürcher Verhörprotokolle und Ermittlungen in der Frühen Neuzeit
Systematisch überliefert sind diese Strafuntersuchungsakten bis heute im Archivbestand Kundschaften und Nachgänge der Jahre 1434 bis 1797. In den fast 180 Schachteln befinden sich die Akten von circa 30 000 Falldossiers – minutiös verschriftlicht auf circa 87 000 Seiten Papier. Das Staatsarchiv Zürich hat sich in den letzten Jahren in einem Nacherschliessungsprojekt mit diesem Bestand auseinandergesetzt und ermöglicht es schrittweise, die Zürcher Kriminalfälle aus der Frühen Neuzeit besser zugänglich zu machen. Aktuell sind die Fälle bis ins Jahr 1609 einzeln verzeichnet, übersichtlich geordnet und online durchsuchbar. Die mit den Jahren immer ausführlicher werdenden Akten der Kundschaften und Nachgänge beinhalten vor allem Verhörprotokolle und Zeugenaussagen. Die Verhöre wurden jeweils von zwei Ratsherren durchgeführt und von ihren Schreibern protokolliert. Mit der Untersuchung beauftragt wurden sie von Fall zu Fall vom regierenden Kleinen Rat der Stadt Zürich. Der Kleine Rat war es dann auch, der über die Angeklagten ein Urteil fällte – in Abwesenheit der Angeklagten. Als Grundlage für
Im Staatsarchiv des Kantons Zürich wird ein ausserordentlich grosser Bestand frühneuzeitlicher Strafjustizakten aufbewahrt. Bild: Patrick Rüegg, 2023.
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das Urteil dienten ausschliesslich die verschriftlichten Protokolle und Zeugenaussagen. Die zwei untersuchenden Ratsherren waren zwar keine ausgebildeten Juristen und selbst auch Teil des Ratsgerichts, jedoch mussten auch sie sich an konkrete Regeln halten: Zeuginnen und Zeugen galt es, getrennt voneinander zu befragen, der Name des Klägers musste geheim gehalten werden. Zudem waren die Ratsherren verpflichtet, die Aussagen des Verhörs korrekt und vollständig festzuhalten. Bei der Lektüre der Protokolle ist folglich zu berücksichtigen, dass die darin festgehaltenen Aussagen durch die Schreiber der Ratsherren verfasst wurden. Zwar wurden die Protokolle den Verhörten am Ende nochmals vorgelesen, jedoch dürften sie kaum Einfluss auf den Inhalt gehabt haben. Verhört wurde in der Regel unter schlimmen Bedingungen im Gefängnisturm der Stadt Zürich unter Androhung von teils äusserst brutalen körperlichen Bestrafungen und in Anwesenheit von Ratsherren mit grosser po-
Darstellung einer Versammlung im Rathaus. Die Stadt Zürich begann im Spätmittelalter, ihr Herrschaftsterritorium zu erweitern, und hatte bis 1798 die Hoheit über einen Grossteil des heutigen Kantons Zürich inne. An der Spitze des Staates standen der Bürgermeister, der Kleine Rat und der Grosse Rat. Wählbar waren nur Stadtbürger. Bild: David Herrliberger, 1752. Zentral bibliothek Zürich, Grafische Sammlung und Fotoarchiv.
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Seite aus dem Protokoll des Verhörs mit Hans Kesswyler, 1514. Bild: Staatsarchiv Zürich (StAZH), A 27.4.7, Nr. 23.
litischer Macht. Die untersuchenden Ratsherren konnten in Absprache mit dem Rat auch Folter anwenden, Haft anordnen, Strafen androhen und waren selbst Teil des urteilenden Rats gerichts. Doch welche menschlichen Schicksale verbergen sich in diesem Aktenbestand? Dank des Nacherschliessungsprojekts des Staatsarchivs Zürich konnten mehrere Fälle mit Bezug zum Toggenburg gefunden werden, die im Folgenden geschildert werden. Ein kaltblütiger Raubmord im Hummelwald
Im Jahr 1514 soll sich im Hummelwald, zwischen Wattwil und Ricken gelegen, ein grausames Verbrechen ereignet haben. Eine Frau sei ausgeraubt, misshandelt und ermordet aufgefunden worden. Auch ihre Ware sei verschwunden. Die Frau habe Stoffballen entlang des Passwegs transportiert. Die Täter dürften drei Männer gewesen sein, die sich in der Absicht, Reisende auszurauben, entlang des Passwegs versteckt haben sollen. Teil der mörderischen Bande seien der aus der Gegend des zürcherischen Regensbergs stammende Hans Kesswyler sowie der aus Lichtensteig stammende Jörg Hultzi gewesen. Die Verhörprotokolle geben die Aussagen Hans Kesswylers wieder, der berichtet haben soll, dass er Jörg Hultzi bei Einsiedeln kennengelernt habe und mit ihm durch die Gegend gezogen sei. Im Hummelwald hätten sie sich auf die Lauer gelegt und mit Pfiffen verständigt, wenn sich Reisende mit wertvoller Ware näherten. Als Kesswyler eine Frau mit Stoffballen erspäht habe, soll er laut gepfiffen und so das verabredete Signal gegeben haben. Gemeinsam, so berichtet die Quelle, «stechen und schlugen si ze Tod, zygten si nackend uß und verbergend die Frowen [gemeint ist die eine Frau, nicht mehrere] hinder dz Gstud». Nebst ein paar Münzen sollen die Männer die Stoff- und Gewandballen der Frau mitgenommen haben und seien nach der Gräueltat weiter nach Lichtensteig gezogen. Im dortigen Wirtshaus sollen sie versucht haben, das Diebesgut – teils erfolgreich – zu verkaufen. Doch die Quelle berichtet, dass die Verkaufsaktion wohl Misstrauen bei den Anwesenden ausgelöst habe: Auf die Frage, weshalb die drei Männer so viele Frauenkleider verkaufen würden, sollen diese dreist gelogen haben, dass ihnen «ire Weiber gestorben» seien. Das Verhörprotokoll berichtet, dass Hans Kesswyler gestand, noch einige weitere Diebstähle begangen zu haben. Seine Streifzüge, ob mit oder ohne Komplizen, hätten ihn nach Basel, Zug, Schwyz und schliesslich auf Zürcher Gebiet nach Birmensdorf
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Eine Zürcher Handschrift aus dem 16. Jahrhundert zeigt das Treiben auf dem Richtplatz. Ebenso wie es Hans Kesswyler widerfahren sein soll, wird ein Mann auf einem Holzladen zur Hinrichtung geschleift (unten links). Vor Ort werden ihm die Gliedmassen mit einem Rad gebrochen, um sie anschliessend in das Rad zu flechten. Bild: Johann Jakob Wick, 1587, Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung, Ms F35.
und Wädenswil geführt. Dort habe er versucht, neue Diebstähle zu begehen und bereits vorhandenes Diebesgut zu verkaufen. Wohl hat er damit die Aufmerksamkeit der Obrigkeit auf sich gezogen, wurde inhaftiert und angeklagt. Im Zürcher Rats- und Richtbuch des Jahres 1514 findet sich schliesslich das Urteil, welches das Zürcher Ratsgericht über Hans Kesswyler gefällt hat. Der Angeklagte wurde für schuldig befunden und mit folgendem Strafmass belegt: «Umb sölich Mord, Diebstal, Übel und Misstun, so der genante Hanns Kesswyler begangen hät, [soll man] […] sin Hend bindn, och sin Ougen verbinden, und ihn uff einen Laden leggen, sin Fus ein Ross an den Schwanz binden und also hinuss uf die Waldstatt schleipfen. Daselbst er im sin beid Arm, vor und hinder den Ellenbogen, ouch sin beid Bein, under und ob den Knien, darzuo sinen Ruggen mytten mit einem Rad zerstossen und demnach inn in das Rad zu flächten.» Anschliessend sollte das Rad aufgerichtet und an einem Galgen befestigt werden und der Verurteilte sollte «mit eim Strick an den Galgen henken […] in der Lufft sterben und verderben.» Der Komplize Kesswylers, der Lichtensteiger Jörg Hultzi, wird in den Quellen nicht mehr erwähnt. Was aus ihm wurde,
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bleibt also unklar. Der dritte Raubmörder vom Hummelwald soll gemäss der Aussage Kesswylers ein gewisser Hans von Strassburg gewesen sein. Die Verhörakte gibt am Ende eine Beschreibung dieser Person: Gesucht wurde ein Mann mit rotem Rock, grauen Hosen, rotem Béret und roten Haaren. Ob er je gefasst wurde, bleibt ebenfalls unklar. Die Todesstrafe im Alten Zürich
Auf Delikte wie Mord, Raub, Diebstahl, Vergewaltigung, Ehebruch, Brandstiftung, Ketzerei und Zauberei stand generell die Todesstrafe, doch spielte in der damaligen Zeit auch die Art der Vollstreckung eine wichtige Rolle. Die hier beschriebene und uns in der heutigen Zeit besonders makaber erscheinende Hinrichtungsart wurde im Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit bewusst gewählt, um die «Ehrlosigkeit» der Delinquenten zu unterstreichen. Der Tod durch Rädern und Erhängen galt als demütigend, da der Tod nur langsam und qualvoll eintrat. Die Leichen wurden zudem meist lange Zeit am Galgen hängen gelassen und dienten der Obrigkeit so als Mittel der Abschreckung. Als «ehrenvollere» Todesarten galten die Enthauptung
Zürich um das Jahr 1576 auf einem Holzschnitt von Jos Murer (1530 – 1580). Blick von Westen auf die Stadt; mit der Flussmündung der Limmat aus dem Zürichsee auf der rechten Seite. Bild: Zentralbibliothek Zürich, Inv 376, Reproduktion der 5. Ausgabe 1859 – 1860, Hrsg.: Arthur Dürst; Kolorit: Heinz Steiner, 1973.
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durch das Schwert und das insbesondere bei Frauen ausgesprochene Ertränken in der Limmat. Für den Zeitraum von 1400 bis 1798 wurden im Zürcher Stadtstaat über 1400 Todesurteile ausgesprochen und vollstreckt. Nicht inkludiert sind die Akten des Kyburger Landgerichts und der Herrschaft Wädenswil, die Todesurteile eigenständig aussprechen und vollstrecken durften. Blickt man auf die Verteilung der Todesurteile über die Jahrhunderte, so kommt man zum Schluss, dass im 16. Jahrhundert am meisten Todesurteile gefällt wurden, nämlich 572, davon 498 über Männer und 74 über Frauen. Hauptdelikt der Verurteilten: Diebstahl. Schaurige Schauplätze: eine Spurensuche im heutigen Zürich
Aufgrund der äusserst umfangreichen Quellenlage zur Zürcher Strafjustiz ist über die örtlichen Schauplätze der damaligen Strafverfolgung einiges bekannt. Heute an prominentester Lage befand sich seit dem 14. Jahrhundert mitten in der Limmat und fast an der Mündung zum Zürichsee der Wellenbergturm. Ursprünglich als Teil der Stadtbefestigung erbaut, verlor er mit der Zeit seine militärische Bedeutung und war aufgrund seiner Lage als Gefängnis prädestiniert.
Ausschnitt aus dem Stadtplan von Jos Murer (siehe S. 15): Der Wellenbergturm stand mitten in der Limmat und diente zunächst als Teil der Stadtbefestigung, später als Gefängnis. Links davon die Wasserkirche und darüber das Grossmünster.
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In seinem Innern befanden sich neun Arrestzellen. Ein paar wenige Zellen waren beheizbar und besassen Fenster. Die meisten Insassen dürften jedoch unter weit schlimmeren Bedingungen eingesperrt gewesen sein. Im Wellenberg fanden zudem die Verhöre durch die ermittelnden Ratsherren statt. Die Protokollanten der Verhöre vermerkten ausserdem, wenn Insassen einer «peinlichen Befragung», also der Folter, unterzogen wurden. Verbreitet war das Hochziehen der Gefangenen an den auf dem Rücken zusammengebundenen Händen. Zur Verstärkung der Marter wurden zusätzlich Gewichte an den Füssen befestigt. Die Verhörprotokolle vermerkten jeweils, wie oft und mit welchen Gewichten die Insassen an den Armen hochgezogen wurden. Für die Verkündung des Urteils wurden die Gefangenen schliesslich per Boot vor das Rathaus geführt, wo das Urteil öffentlich bekannt gegeben wurde. Es wurde in der Regel noch am selben Tag vollstreckt. An der Kreuzung Badener- und Ankerstrasse im heutigen Zürcher Kreis 4 erfolgten auf dem sogenannten Rabenstein im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Zürich die Voll streckungen der meisten Todesurteile durch Enthauptung. Auf der sich leicht absenkenden Wiese ausserhalb der damaligen Stadt, auch Hauptgrube bezeichnet, soll ein gemauertes Podest gestanden haben. Das Schafott befand sich auf einer Erhöhung, damit das Publikum die Vollstreckung beobachten konnte.
Heutiger Standort des damaligen Turms zwischen Quaibrücke und Münsterbrücke mit Blick in Richtung See, links die Wasserkirche.
Vor dem Rathaus wurden die Urteile nach der Sitzung des Blutgerichts öffentlich verkündet. Die anwesenden zu Tode Verurteilten wurden anschliessend direkt zum Richtplatz geführt. Bilder: Patrick Rüegg, 2026.
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