FormatOst Leseprobe
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Neujahrsblatt 159 (2019) Herausgegeben vom Historischen Verein des Kantons St. Gallen
Rietmann, Gossauer, Maeder & Co. Neues zur St. Galler Fotografiegeschichte
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Archäologie • Denkmalpflege • Vereine St. Gallen 2019
Folgende Institutionen haben die Herstellung des 159. Neujahrsblattes des Historischen Vereins des Kantons St. Gallen (2019) grosszügig unterstützt:
– Kulturförderung Appenzell Ausserrhoden – Stadt St. Gallen – Ortsbürgergemeinde St. Gallen – Ria & Arthur Dietschweiler Stiftung
Umschlagbilder Vorderseite, oben
Glasnegativ-Schachteln verschiedener Hersteller, Originalbehältnisse aus verschiedenen Beständen. Staatsarchiv St. Gallen, ohne Signatur (historisches Verpackungsmaterial zu Demonstrationszwecken). Foto: Claudia Privitera.
Vorderseite, unten
Das Ladenlokal von Foto Gross 1929, im ersten Stock an der Ecke Grossackerstrasse-Rorschacher Strasse in St. Gallen. StadtASG, PA Foto Gross, Album 1929.
Rückseite, oben
Herbert Maeder, Landarbeiter-Demonstration in Palermo, 1964. KB Appenzell Ausserrhoden, KB-021403/287.
Rückseite, unten
Eduard Spelterini, St. Galler Altstadt mit Stiftsbezirk, 1893. Schweizerische Nationalbibliothek, Bern, abgerufen über den Wikipedia-Artikel «Eduard Spelterini».
Impressum © 2019, Historischer Verein des Kantons St. Gallen Konzept und Redaktion: Peter Müller Redaktionskommission: Dorothee Guggenheimer, Helene Mühlestein, Werner Kuster, Clemens Müller, Marcel Müller, Peter Müller, Arman Weidenmann, Regula Zürcher. Für den Inhalt der einzelnen Beiträge sind die Autorinnen und Autoren verantwortlich. Auflage: 900 Exemplare Satz: Verlag FormatOst, Schwellbrunn Druck: Cavelti AG, Gossau SG Auslieferung und Bezugsstelle: Verlagshaus Schwellbrunn, Schwellbrunn www.formatost.ch ISBN: 978-3-03895-011-0 ISSN: 0257-6198
Inhalt 7 Dorothee Guggenheimer und Ernst Grob Vorwort 8 Peter Müller Einleitung: Neues zur St. Galler Fotografie-Geschichte 12 Regula Zürcher Fotoarchive der anderen Art – Ein Werkstattbericht aus dem Staatsarchiv St. Gallen 28 Werner Fetzer und Arman Weidenmann Foto Fetzer: Chronisten des Sarganserlandes 36 Achim Schäfer Fotostudio, Völkerkundemuseum und Existenzängste – Joseph Ludwig Taeschler (1846–1924), ein Fotograf in St. Gallen-St. Fiden 44 Mark Wüst Alwina Gossauer (1841–1926): Fotografin und Geschäftsfrau 54 Arman Weidenmann Fenster und Spiegel – Das Fotoarchiv Rietmann zwischen Norm und Individualität 72 Arman Weidenmann Dunant und Rietmann – Ein Bild geht um die Welt 74 76 78 80 82
St. Galler Fotos mit ikonischem Potenzial Patric Schnitzer | Rüthi nach dem Brand vom 21. September 1890 Peter Müller | Ein Schnappschuss vom US-Zirkus Barnum & Bailey Regula Zürcher | Fotochemischer Prozess im Doppel: Weisswäsche auf Negativ Martin Jäger | Rhein-Gfrörni, Februar 1929
84 Regula Zürcher Aufträge en gros – Familienporträts aus dem Fotoatelier Taeschler in St. Gallen-St. Fiden 88 Thomas Ryser Die Stadt St. Gallen aus der Luft – Flugaufnahmen von Foto Gross 1931–2004 98 Marina Widmer Fotografien zur italienischen Migration in der Schweiz – Bericht zur Entstehung der Sammlung, ergänzt mit einer kommentierten Auswahl 106 Christoph Maeder Das Archiv von Herbert Maeder: Ein Werkstattbericht zu Archivieren, Erinnern und Vergessen 116 Anton Heer Fotos sprechen lassen – Der Erfahrungsbericht eines Regional-, Technik- und Verkehrshistorikers 130 Moritz Flury-Rova Denkmalpflege und Fotografie: Das Fotoarchiv von Bernhard Anderes
136 Verzeichnis der Autorinnen und Autoren 137 Kantonsarchäologie St. Gallen Martin Peter Schindler: Jahresbericht 2018 152 Denkmalpflege des Kantons St. Gallen Michael Niedermann: Jahresbericht 2018 158 Denkmalpflege des Kantons St. Gallen Claudio Fontana: Zukunft hat Herkunft – Farbe im historischen Kontext 166 Denkmalpflege der Stadt St. Gallen von Niklaus Ledergerber: Jahresbericht 2018
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Jahresberichte 2018 der regionalen Geschichtsvereine Peter Müller | Kulturhistorischer Verein der Region Rorschach Werner Ritter-Sonderegger | Verein für die Geschichte des Rheintals Werner Ritter-Sonderegger | Museumsgesellschaft Altstätten Susanne Keller-Giger | Historisch-Heimatkundliche Vereinigung der Region Werdenberg (HHVW) Mathias Bugg | Historischer Verein Sarganserland Heinrich Speich | Geschichtsfreunde vom Linthgebiet Ernst Grob | Toggenburger Vereinigung für Heimatkunde (TVH) Hans Vollmar | Kunst- und Museumsfreunde Wil und Umgebung Rebekka Ray | MUSA Museen SG Heinz Riedener | Genealogisch-Heraldische Gesellschaft Ostschweiz Marina Widmer | Archiv für Frauen-, Geschlechter- und Sozialgeschichte Ostschweiz Dorothee Guggenheimer und Ernst Grob | Historischer Verein des Kantons St. Gallen
Rietmann, Gossauer, Maeder & Co. Neues zur St.Â?Galler Fotografiegeschichte
Neujahrsblatt 159 (2019) Herausgegeben vom Historischen Verein des Kantons St. Gallen
Vorwort Dass die Fotografie als Thema für das 159. Neujahrsblatt gewählt wurde, hat aber noch weitere Gründe als derjenige, Ihnen damit die fotohistorische Pionierleistung von St. Gallern in Erinnerung zu rufen. Zahlreiche Archive, Bibliotheken und Museen im Gebiet des Kantons St. Gallen verfügen nämlich seit vielen Jahrzehnten über bedeutsame FotoNachlässe. Nur ein verschwindend kleiner Teil davon wurde der Öffentlichkeit bislang präsentiert. Der grösste Teil dieser Bilder blieb hingegen aus Mangel an Zeit für die Erschliessung bzw. an Finanzen für die Vermittlung verborgen. Seit rund zwanzig Jahren erlebt der öffentlich zugängliche Bestand an historischen Bildern einen Aufschwung. Gekoppelt ist diese Entwicklung an die Präsenz des Internets: Archive, Bibliotheken und Museen digitalisieren nach und nach ihre (Foto-)Bestände und ermöglichen so die gezielte Suche nach historischen Fotografien. Damit erhält das Medium der (analogen) Fotografie eine grosse (digitale) Verbreitung und vermehrte Aufmerksamkeit.
Liebe Leserinnen und Leser Kennen Sie Ostschweizer Pionierleistungen, die europaoder sogar weltweit Beachtung fanden? Vielleicht denken Sie jetzt an Innovationen in der Ostschweizer Textilproduktion: Hiesiges Leinengewebe und später Stickereien oder auch Spitzen waren in ganz Europa und Übersee bekannt und begehrt. Hingegen kommt Ihnen wohl kaum der gewichtige Ostschweizer Beitrag zur Fotografie in den Sinn – dabei stammte mit Johann Baptist Isenring der erste Schweizer Fotograf aus Lütisburg. Isenring, der in St. Gallen eine Kunsthandlung führte, hörte 1839 von der Erfindung eines fotografischen Verfahrens, das durch Louis Daguerre erfunden worden war und in Paris der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Umgehend bestellte Isenring in Paris eine solche Daguerreotypie-Kamera und avancierte damit zum ersten Schweizer Fotografen. Und damit nicht genug: Ein Jahr später führte er als erster weltweit in St. Gallen eine Foto-Ausstellung durch. Diese wurde später in Zürich und in mehreren deutschen Städten gezeigt. 1841 erfand Isenring ausserdem eine Koloriertechnik für Daguerreotypien. Später leisteten weitere Ostschweizer Fotografen Pionierarbeit: Der St. Galler Ludwig Taeschler erfand 1872 eine Retouchiertechnik, die erstaunliche Resultate erzielte. Der Bazenheider Eduard Spelterini schrieb zudem Geschichte im Bereich der Flugbildfotografie: Er unternahm hunderte Ballonfahrten in Europa, Ägypten und Afrika und brachte davon zahlreiche fotografische Eindrücke mit. An diese Tradition schloss später der St. Galler Walter Mittelholzer an, der zudem mit fliegerischen Pionierleistungen in die Geschichte einging.
Dass unser Vorstandsmitglied Peter Müller einen Band zur Ostschweizer Fotografiegeschichte angeregt und redaktionell betreut hat, freut uns darum ausserordentlich. Wir danken ihm und der begleitenden Redaktionskommission für ihre geleistete Arbeit sehr. Dank gebührt darüber hinaus den Autorinnen und Autoren des vorliegenden Neujahrsblatts. Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, wünschen wir eine anregende Lektüre! Für den Vorstand des Historischen Vereins des Kantons St. Gallen Ernst Grob und Dorothee Guggenheimer
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Einleitung: Neues zur St. Galler Fotografie-Geschichte1 von Peter MĂźller
Auftraggebern, der Fototechnik, dem Verwendungszweck, den DistributionsmÜglichkeiten, dem Zeitgeist‌ Trotzdem oder gerade deswegen kÜnnen historische Fotos viel erzählen. Man muss nur versuchen, sie richtig zu lesen und in ihr Umfeld einzuordnen. In der Fachliteratur gibt es dazu inzwischen eine Fßlle faszinierender Studien und Beispiele.
Die historische Fotografie ist aus der Beschäftigung mit der Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts nicht mehr wegzudenken. Fotos werden ßberall verwendet: in Bßchern, Zeitungen und Zeitschriften, in Schulen und Museen, im Internet und den Social Media, im Tourismus und der Werbung. Man hat sogar den Eindruck: Was sich nicht fotografisch zeigen lässt, hat wenig Chancen, ßberhaupt wahrgenommen zu werden. Bildanfragen in Bibliotheken, Archiven und Datenbanken gehÜren fßr historisch Tätige heute zum Alltag. Die Digitalisierung und ihre MÜglichkeiten erleichtert hier vieles. Trotzdem braucht es aber oft aufwendige Recherchen, bis dann plÜtzlich – eine Laune des Zufalls – doch noch einige Fotos auftauchen.
Fragen und Herausforderungen
Was macht historische Fotos so attraktiv? Der wichtigste Grund dßrfte ihre suggestive Kraft sein: Sie scheinen direkte Fenster in die Vergangenheit zu Üffnen. Sie scheinen Einblicke zu ermÜglichen, die andere Quellen nicht bieten: So sah es beim Bau des Ricken-Tunnels also aus. Und so war das Menschengewßhl beim St. Galler Jahrmarkt. Mit anderen Worten: Historische Fotos kommen der Bilder-Fixiertheit unserer Gegenwart entgegen, ihrer Bilder-Besessenheit. Man muss sich nicht durch Aufsätze oder Bßcher hindurchlesen. Man wählt die Abkßrzung ßber das Foto. Noch aufregender wird es, wenn Ton- und Filmaufnahmen dazukommen. Dann wird der Zugang zur Vergangenheit multimedial, und man kann z.B. eine historische PersÜnlichkeit gleichsam lebendig erleben. Das Internet bietet dazu diverseste MÜglichkeiten.
Die Fotografie-Geschichte ist heute ein wichtiger, ernstzunehmender Zweig der Geschichtswissenschaft. Sie hat viel geleistet, viel erreicht, steht aber auch vor enormen Herausforderungen, von denen die Digitalisierung nur eine ist. Zu den weiteren gehÜren insbesondere Fragen der Erschliessung und Zugänglichmachung historischer Fotos, ihrer Archivierung, Konservierung und Restaurierung. Wie soll man sie alle beantworten? Es gibt ganze Berge von Fotografien, bei denen sich diese Fragen stellen. Wichtig ist die Fotografie-Geschichte aber auch fßr das Verständnis unserer eigenen Gegenwart. In unseren spätmodernen Gesellschaften sind Foto und Film zentrale Medien fßr das Definieren von Identität und Werten, fßr das Wahrnehmen, Erleben und Ordnen der Welt – individuell und kollektiv. Foto und Film prägen unser Denken, Fßhlen und Handeln wesentlich mit. Eindrßcklich zeigt das der Blick ins Internet oder in die sozialen Medien, und erst recht das Beobachten des Alltags: Fast ßberall wird fotografiert und gefilmt, von morgens bis abends, und in Gesprächen und Begegnungen ist das Zeigen und Austauschen von Bildern eine sehr beliebte Beschäftigung.
Wirklich spannend werden historische Fotos aber erst, wenn man sie nicht als Abkßrzung in die Vergangenheit versteht, sondern als Ausgangspunkt fßr zusätzliche, neue Forschungen und Einsichten. Fotos bilden die historische Realität nur bedingt dokumentarisch-objektiv ab. Ihr Blick wird von verschiedenen Personen und Faktoren beeinflusst: den Fotografierenden, den Auftraggeberinnen und
Die Fotografie-Geschichte befasst sich mit der Vorgeschichte dieses visuellen Zeitalters und kann dazu beitragen, dieses besser zu verstehen. Wie hat z.B. die Fotografie den Weg in den Alltag, in die Wirtschaft oder die Verwaltung gefunden? Wie hat sie die Selbstwahrnehmung der Menschen verändert? Wie wurde sie zur Begleiterin und Mitgestalterin der eigenen Biografie, und wie zur politi-
Eine AbkĂźrzung in die Geschichte
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Ăœberarbeitete Fassung des ErĂśffnungsreferates zur Wissenschaftlichen Tagung 2018 des Historischen Vereins des Kantons St. Gallen. Sie fand am 26. Mai 2018 im Raum fĂźr Literatur in der Hauptpost St. Gallen statt und beschäftigte sich mit der St. Galler Fotografie-Geschichte.
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Historische Fotos können erstaunliche Einblicke vermitteln. Ein Beispiel von 1891: Das Innere der Sängerfesthütte, IX. St. Gallisches KantonalSängerfest in St. Gallen vom 5. und 6. Juni 1891. Foto von Otto Rietmann. Rara Kantonsbibliothek Vadiana, VSRG 70031.
schen Waffe oder zum Instrument des Selbstmarketings? Bei der Aufarbeitung solcher Fragen steht für die jüngere Fotografie-Geschichte nicht nur reichhaltigstes Quellenmaterial zur Verfügung. Es gibt auch ein Heer von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen: alle Zeitgenossen nämlich, die erst im Erwachsenenalter mit der digitalen Welt Bekanntschaft machten. Wer heute 50, 60 Jahre oder noch älter ist, kann vielfach auf eine beeindruckende «private Fotogeschichte» zurückblicken. Mit den Jahren wandelten sich die Fotokameras, aber auch die Art des Fotografierens, der Umgang mit den Fotos und ihr Stellenwert immer wieder. Mit dem Siegeszug der elektronischen Medien erfolgte dann ein eigentlicher Dammbruch. Wir leben heute in einer Bilderflut, deren Folgen noch niemand wirklich einschätzen kann. Und für die langfristige Sicherung dieser digitalen Bilder gibt es noch keine befriedigende Lösung. Das zeigt sich schon bei den privaten Bildern daheim – und erst recht in institutionellen Archiven.
Von St. Gallen bis Bad Ragaz
All das gilt auch für den Kanton St. Gallen. Die FotografieGeschichte hat auch bei uns Einzug gehalten, und auch bei uns haben Historikerinnen und Historiker, Bibliotheken und Archive in den letzten 20 bis 30 Jahren auf diesem Gebiet Beeindruckendes geleistet. Es ist inzwischen so viel, dass es schwer fällt, sich einen Überblick zu verschaffen. Das vorliegende Neujahrsblatt versucht das denn auch nicht. Es will vielmehr den Reichtum der Bestände und Themen aufzeigen, am Beispiel von aktuellen Projekten und Forschungsarbeiten, Fragen und Problemen. Dabei hat es sich bemüht, möglichst das ganze Kantonsgebiet abzudecken – von St. Gallen bis Bad Ragaz und Rapperswil. Und natürlich will es auch Werbung für die St. Galler Fotografie-Geschichte machen. Es gibt unzählige historische Fotos, die es verdienen, unter die Leute zu kommen – ob in Büchern, in Ausstellungen oder im Internet. Dasselbe 9
Oberhelfenschwil, Blick zum Säntis, 1948. Der Schattenwurf in der linken unteren Ecke wirkt hübsch. Würde er fehlen, wäre der Fotograf trotzdem auf dem Foto. Er ist immer auf dem Foto, weil er mitbestimmt, wie die Wirklichkeit auf dem Foto abgebildet ist. Staatsarchiv St. Gallen, Foto Gross, W 283/1-06653.
gilt für die historischen Zusammenhänge, die von der Fotografie-Geschichte erarbeitet werden. Und im ganzen Kanton gibt es noch eine Menge historischer Foto-Bestände, die es wert wären, gesichert, aufgearbeitet, erschlossen, zugänglich gemacht oder restauriert zu werden. Für eine ernstzunehmende Lokal-, Regional- und Kantonsgeschichte sind historische Fotos heute ähnlich wichtig wie schriftliche Archivdokumente oder historische Zeitungen. Besonders dringlich ist die Sicherung der privaten Bestände – sie sind am meisten gefährdet.
zeigt erst recht die Fülle von historischen Fotos, die inzwischen zugänglich sind. Man schaue nur einmal in die elektronischen Kataloge der Kantonsbibliothek St. Gallen und des Staatsarchivs St. Gallen, oder in Publikationen wie «Fotoarchive der Nordostschweiz» (2014), herausgegeben von Paul Hugger, und die beiden Toggenburg-Bücher von Hans Büchler (2012 und 2018). Es sind Fundgruben sondergleichen. Und natürlich gibt es auch in den St. Galler Beständen zahllose Fotos, über die sich nichts oder praktisch nichts herausfinden lässt. Ein eindrückliches Beispiel sind die vielen Stapel von «cartes de visite»: diese kleinen Porträtfotos, die von den 1860er-Jahren bis zum Ersten Weltkrieg auch bei uns sehr populär waren. Diese Stapel kommen einem vor wie ein riesiger fotografischer Friedhof. Viele der Porträtierten – Menschen aus unterschiedlichsten Schichten und Milieus – werden sich nie identifizieren lassen. Aber auch das erzählt etwas.
Können historische Fotos, kann die Fotografie-Geschichte grundlegend neue Einsichten in die St. Galler Geschichte vermitteln? Die Frage wird von Fachleuten unterschiedlich beurteilt. Bereichern tun die Bilder unseren Blick auf jeden Fall – ob sie uns nun überraschen, faszinieren oder irritieren. Das zeigen die Aufsätze in diesem Neujahrsblatt. Das 10
Historische Fotos können Qualitäten haben, die weit über ihren Wert als Geschichtsquelle hinausgehen. Ein Beispiel aus den 1920er-Jahren: Höhlenforscher Emil Bächler (links) im Wildenmannlisloch. Foto von A. Ziegler, Stadtarchiv St. Gallen, PA Bächler, Wildenmannlisloch, Album II, 1923–1927.
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Fotoarchive der anderen Art Ein Werkstattbericht aus dem Staatsarchiv St. Gallen von Regula Zürcher
«Geht in Entsprechung d. vorstehenden Gesuches mit 2 anthropometr. Messkarten samt Photographien an das Tit. Bezirksamt St. Gallen retour. St. Gallen, d. 13. Jan. 09.», steht handschriftlich unten an diesem Brief. Unterschrieben ist die Notiz von Leutnant Hug aus dem Landjägerkommando des Kantons St. Gallen.1 Der Zettel ist ein Hinweis darauf, in welchen Zusammenhängen Fotos entstanden sind, die in staatlichen Archiven aufbewahrt werden. Ausserdem deutet er das breite Einsatzgebiet der Fototechnik an, das sich in den Beständen des Staatsarchivs St. Gallen widerspiegelt.
Einen Artikel über die Fotobestände im Staatsarchiv St. Gallen mit einem Textdokument zu beginnen, mag seltsam erscheinen. Der obige Brief weist aber gleichsam symptomatisch auf die Kennzeichen hin, die Fotodokumente in einem staatlichen Archiv haben: Sie sind kontextgebunden, oft unspektakulär, manchmal gleichartig und dennoch inhaltlich unterschiedlich, nicht zwingend professionell aufgenommen, aber in ihrer Aussagekraft archiv-
würdig und insgesamt ebenso heterogen wie ihre Urheber und Urheberinnen und die Sujetkategorien, die auf ihnen abgebildet sind. Mit oberflächlichem Blick betrachtet, beherbergt das Staatsarchiv St. Gallen eine bunte, uneinheitliche Mischung an Bildmaterialien. Es gibt Porträt-, Landschafts-, Architektur- und Ereignisfotos, Fotos mit technischen De12
tails, Fotos aus Landwirtschaft und Medizin, Fotos zu Arbeit, Sport und Freizeit, um nur einige Kategorien aufzuzählen. Diese Vielfalt an Fotodokumenten hat mit den Aufgaben und Funktionen des Staatsarchivs zu tun. Die Bildzeugnisse sind nicht aufgrund einer spezifischen Sammlungstätigkeit vorhanden, sondern als Teil von Beständen oder als reine Fotobestände ins Archiv gelangt, und zwar unabhängig davon, ob sie staatlicher oder privater Provenienz sind.2 Mit jeder Ablieferung an das Archiv ändert sich demnach der Gesamtbestand an Fotos, so dass jede Beschreibung eine Momentaufnahme bleibt.
Archivalien. Sie gewährleisten die Benutzbarkeit der Bestände in ihrer Institution, und sie verstehen sich als unparteiische Dienstleister gegenüber allen, die Bestände in ihrem Archiv erforschen wollen.5
Dieser Beitrag widmet sich deshalb den Fragen, wie ein staatliches Archiv mit Fotos umgeht, was für Bilder überliefert werden, welchem Zweck sie dienten, wer die Fotos verfertigte und wofür sie heute verwendet werden können. Der Artikel ist daher in zweifacher Hinsicht als Werkstattbericht zu lesen: Er gibt einen Überblick über den vorläufigen Stand der Rechercheergebnisse zur Geschichte der Fotografie und ihrer Nutzung bei Behörden und Verwaltung des Kantons St. Gallen sowie bei Privaten, die dem Staatsarchiv Bestände überliessen. Ausserdem zeigt er, wie das Staatsarchiv St. Gallen heute mit Fotos umgeht.
Sichern: Staatliche Archive sammeln nicht
Anhand der «archivischen Wertschöpfungskette» Sichern, Bewerten, Erschliessen, Erhalten und Vermitteln kann aufgezeigt werden, was diese grundlegenden fachlichen Richtlinien für den Umgang mit Fotografien in einem staatlichen Archiv bedeuten.
Hauptauftrag eines Staatsarchivs ist die Überlieferung archivwürdiger Unterlagen der staatlichen Organe. Dazu zählen in einem demokratischen Staat die drei Gewalten (Exekutive, Judikative und Legislative) sowie die zugehörige Verwaltung. Das Staatsarchiv St. Gallen hat darüber hinaus die Pflicht, die überlieferungswürdigen Unterlagen der selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten, Unternehmungen und Genossenschaften zu archivieren. Die ins Archiv übernommenen Dokumente sollen die Tätigkeit des Staates und seiner Organe nachvollziehbar machen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatsarchivs St. Gallen sind demnach nicht frei, nach eigenen Vorlieben thematische Überlieferungsschwerpunkte zu definieren. So ist beispielsweise eine Ablieferung der Staatskanzlei mit Bildern von verschiedenen Anlässen6 nach den gleichen Prinzipien zu behandeln wie eine des Kantonsforstamtes7 oder eine der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege am Kantonsspital St. Gallen.8 Auch im Privatarchiv-Bereich sind angebotene Unterlagen zunächst danach zu beurteilen, ob sie in den sogenannten «Archivsprengel» passen, also der geografischen und inhaltlich-thematischen Zuständigkeit des Staatsarchivs St. Gallen zugeordnet werden können. So wäre das Archiv des Turnvereins RapperswilJona dem dortigen Stadtarchiv anzubieten, das Archiv des St. Galler Kantonal-Turnverbands hingegen ist im Staatsarchiv archiviert.9
Zum besseren Verständnis ist zunächst ein kurzer Überblick über die Aufgaben des Staatsarchivs und seiner Mitarbeitenden notwendig. Archiv, Archivfachleute und ihre Tätigkeiten: Ein kurzer Einblick
Der Auftrag des Staatsarchivs St. Gallen ist im Gesetz über Aktenführung und Archivierung festgehalten.3 Wie andere staatliche Archive sichert es die Überlieferung der öffentlichen Organe des Kantons, übernimmt aber auch Archivgut privater Herkunft mit Zeugnischarakter für die kantonale Geschichte.4 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter orientieren sich bei ihrer Arbeit an einem spezifischen Ethikkodex. Er verpflichtet sie, die Integrität und Authentizität der Archivalien zu bewahren, damit sie «einen zuverlässigen Beweis der Vergangenheit» darstellen. Archivarinnen und Archivare orientieren sich am Provenienz-Prinzip (Herkunftsprinzip) und soweit sinnvoll an der ursprünglichen Ordnung der
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In einer Sammlung dagegen können Einzeldokumente verschiedenster Herkunft nach selber definierten inhaltlichen Prinzipien und nach Verfügbarkeit zu einem neuen «Gebilde» zusammengefügt werden.
StASG, GA 002/328. Reine Fotobestände staatlicher Provenienz sind z.B. StASG, A 525 (Tiefbauamt: Wasserbau, 1876–2004) oder StASG, A 481 (Rheinkorrektion: Bildarchiv, 1882–1991), privater Provenienz z.B. StASG, ZOA 006 (Nachlass Alfred Lichtensteiger-Casanova, Dietfurt, ca. 1900–1925), StASG, W 217 (Nachlass Karl Moser, Altstätten, ca. 1900–1982) StASG, W 263 (Teilnachlass Josef Guntli, Vilters, 1938–1961) und StASG, W 283 (Foto Gross, St. Gallen, ca. 1920–ca. 2010).
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Vgl. sGS 147.1 unter https://www.gesetzessammlung.sg.ch/frontend/ versions/595 (konsultiert am: 11.06.2018). Vgl. https://www.staatsarchiv.sg.ch/ (konsultiert am: 11.06.2018). Vgl. http://vsa-aas.ch/beruf/taetigkeiten/ (konsultiert am: 11.06.2018). Vgl. StASG, A 368 (1911–1993). Vgl. StASG, A 402 (1882–1982). Vgl. StASG, A 371 (1961–2008). Vgl. StASG, W 296 (1863–2013).
Beispiele aus dem Fotobestand des Staatsarchivs St. Gallen: Kantonales Tiefbauamt, Bildersammlung der Abteilung Wasserbau: Flechtwandsperre an der Steinach bei St. Gallen, 1881 (StASG, A 525/1.136-1); Landwirtschaftliche Schule Flawil, Viehzucht: Mangelkranke Rinder (Fotoalbum, Auszug), 1945–1947 (StASG, A 354/6.4.01); Flug- und Fahrzeugwerke Altenrhein, Bildarchiv: Freizeithaus «Iglu», Produkt der FFA, 1959 (StASG, W 241/5-009682); Staatskanzlei, Abteilung Kommunikation, Anlässe: Dr. Margrit Bigler-Eggenberger anlässlich des Festaktes zu ihrer Ernennung als Bundesrichterin, 1974 (StASG, A 368/3.26.1).
Das Staatsarchiv orientiert sich heute am Provenienz-Prinzip. Der Zusammenhang, in dem Unterlagen entstanden sind, ist dabei grundlegend. Er liefert wichtige Kontextinformation zu jedem einzelnen Dokument, in welcher Ausprägung (analog oder digital) und Materialität auch immer es vorkommt.
Bewerten: Das «langfristig Wichtige und Richtige»10
Archivarinnen und Archivare bestimmen nach fachlichwissenschaftlichen Kriterien die Archivwürdigkeit der ihnen angebotenen Unterlagen. Dieser Vorgang nennt sich Bewertung. Sie gilt sozusagen als ‹Königsdisziplin› archivarischer Tätigkeit. Mit ihr wird bestimmt, ob und aus welchen Gründen ein Dokument erhalten bleibt oder vernichtet wird (in der Archivfachsprache «kassiert»). Archivfachleute übernehmen mit dieser Beurteilung grosse Verantwortung. Sie bestimmen über «Sein oder Nichtsein» von Dokumenten und sind insofern «in hohem Masse am Erinnerungsprozess künftiger Generationen beteiligt».11
Archive nehmen Fotos also nicht wegen ihrer Einzigartigkeit beispielsweise in Bezug auf die Fotogeschichte auf, und auch die Qualität eines Bildes oder sein Werkcharakter stehen nicht primär im Fokus. Verwackelte, schlecht belichtete Amateurfotos können unter Umständen ebenso archivwürdig sein wie professionell erstellte und bearbeitete Aufnahmen. Es zählt, wie und warum die Bilder entstanden sind.
10 Strategie des Staatsarchivs des Kantons St. Gallen, Mai 2017, S. 8. 11 Pfeiffer, Michael: Visuelle Überlieferungsbildung – Neue Sammlungsund Bewertungsperspektiven oder nur alter Wein in neuen Schläuchen?
In: Ziehe, Irene und Hägele, Ulrich: Fotografie und Film im Archiv. Sammeln, Bewahren, Erforschen. Münster, New York, München, Berlin 2013, S. 129–140, Zitat von S. 129.
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Sämtliche Dokumente, die das Staatsarchiv St. Gallen angeboten erhält, werden auf ihren administrativen, rechtsstaatlichen und historischen Gehalt hin geprüft. Überlegungen, wie die betreffenden Unterlagen in eine kohärente Überlieferung zum Kanton St. Gallen passen, fliessen in den Bewertungsentscheid ein.
Verwendungszweck von Bildmaterial («Ich suche ein Bild eines Bügeleisens von 1940 zur Beschreibung hausfraulicher Tätigkeiten zu dieser Zeit.»).
Der Bewertungsentscheid selber gründet schliesslich auf der Ermittlung des sogenannten Evidenzwerts sowie auf dem Informationswert der angebotenen Unterlagen. Der Evidenzwert gibt Hinweise zum Entstehungszusammenhang eines Dokuments: Von wem und wozu wurde ein Dokument hergestellt? In Bezug auf Fotos bedeutet das zu untersuchen, in welchem Zusammenhang und aufgrund welcher Funktion Bilder erstellt wurden. Der Informationswert beantwortet Fragen zu historischen Gegebenheiten («Wie war das Fotostudio der Kantonspolizei eingerichtet?») und eröffnet Perspektiven für einen sekundären
«Bilder muss man nicht erschliessen, man sieht ja, was darauf ist», soll einmal jemand etwas salopp und provozierend in eine Pausenrunde des Staatsarchivs geworfen haben. Solange ein Bildbestand nur einige Dutzend Fotos enthält, die man mittels einfacher Systematik in einer Schachtel aufbewahren kann, mag das zutreffen. Das Staatsarchiv St. Gallen konnte jedoch Ende 2017 nach knapp zehn Jahren intensiver Bilderschliessung 125 000 Datensätze mit angehängten Bildern in seiner Datenbank nachweisen. Bei einer Gesamtanzahl von 650 000 Verzeichnungseinheiten entspricht das knapp 20 Prozent.
Oben: Fotostudio der Kantonspolizei, Foto eines Mitarbeiters, um 1950 (StASG, A 229/20.011). Unten: Kantonspolizei, Abteilung Kriminalpolizei, erkennungsdienstliche Fotos: Bügeleisen, ca. 1940 (StASG, A 229/18.125).
«Man sieht ja, was drauf ist»: «Kegelformen aus armierter PolyesterGlasfaser, gefüllt mit Bleischrot und Polyesterharz», Plastiken von Herbert Distel (geb. 1942), hergestellt bei den Flug- und Fahrzeugwerken Altenrhein FFA, heute platziert vor der Fachhochschule Brugg in Windisch AG, Foto unbekannter Urheber, Aufnahmedatum gemäss verfügbarer Kontextinformation 20.05.1970 (StASG, W 241/5).12
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Erschliessen: Wer kennt schon alle Berge?
Hughes, Sandra (Red.): Architektur, Kunst und Objekte auf dem Campus Brugg-Windisch. Fachhochschule Nordwestschweiz (Hg.). Windisch, Februar 2015.
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Bei der Erschliessung hält sich das Staatsarchiv St. Gallen an den international gültigen Standard ISAD(G). Das Regelwerk sieht eine mehrstufige Verzeichnung von Archivalien vor und dient der Umsetzung des Provenienz-Prinzips. Es garantiert dadurch die Beschreibung sowohl des Entstehungszusammenhangs wie des Inhalts von Archivgut.13 Für den Bildbereich wurde es durch Übereinkünfte verschiedener schweizerischer Archive ergänzt.14 In Abweichung zu den Bestimmungen des Standards, der unter anderem festhält, dass Redundanzen zu vermeiden sind, erlaubt sich das Staatsarchiv St. Gallen im Bildbereich gewisse Ausnahmen, um einerseits das Fehlen stufenübergreifender Suchmöglichkeiten in der Datenbank aufzufangen und andererseits möglichst genaue Rechercheresultate zu ermöglichen. Folgendes Beispiel mag das verdeutlichen: Eine Suche in der Datenbank nach den Wörtern «Altstätten» und «Bahnhof» ergäbe nur ein Teilresultat, und umgekehrt erhielte man mit einer Abfrage nach nur einem der beiden Begriffe eine zu grosse Anzahl Treffer.
Da versteht sich auch ohne die obigen Ausführungen zu Evidenz- und Informationswert von selbst, dass die schiere Menge an Bildern eine Beschreibung benötigt, damit Recherchen innert nützlicher Frist erfolgreich sein können. Unerschlossene Bestände sind nicht zugänglich und damit nicht benutzbar. Sie belegen wertvollen Magazinraum, ohne dass sie erforscht werden könnten. Bestände erhalten ihren inhaltlichen, rechtlichen und kulturellen Wert erst, wenn bekannt ist, was sie enthalten. Das Staatsarchiv St. Gallen hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, Bilder so detailliert als möglich zu erschliessen, damit sie recherchierbar werden. Dazu nutzt es seit 2018 auch das Expertenwissen von Freiwilligen, die beispielsweise bei der Bearbeitung des Bildarchivs der Sektion des Schweizerischen Alpenclubs (SAC) massgeblich zur Qualität der Bildbeschreibung beitragen konnten. Immer wieder treffen überdies Rückmeldungen von Personen ein, die eine Ergänzung oder Berichtigung von Titelangaben anregen. Diese Hinweise nimmt das Staatsarchiv sehr gerne entgegen und korrigiert die entsprechenden Datensätze nach einer Plausibilitätsprüfung.
Erhalten: Für eine vorläufige Ewigkeit
Die Technik der Fotografie, in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts erfunden, ist ein optisches Verfahren, bei dem unter Lichteinwirkung auf einer beschichteten Oberfläche ein Abbild des Fokussierten entsteht. Ob es sich dabei um ein objektives Abbild der Wirklichkeit handelt, ist seit jeher eine heiss diskutierte Frage – nicht erst, seit man in der Forschung über Propagandabilder nachdenkt.15 Im Lauf der Zeit experimentierten Fotografen (und bald auch Fotografinnen) mit verschiedensten Materialien, Techniken und Hilfsmitteln. Die vielfältigen Verfahren haben zur Folge, dass Fotonegative und Abzüge, konservatorisch gesehen, sehr fragile Objekte sind, deren Erhaltung besondere Aufmerksamkeit erfordert. Sämtliche Fotomaterialien unterliegen trotz bestmöglicher Lagerung einem tendenziell schnelleren Zerfallsprozess als andere historische Dokumente. Allgemeine Standards für den Umgang mit Archivalien wie besonders sorgfältige Handhabung, spezielle Verpackungsmaterialien und Lagerung in klimatisierten Magazinen erhalten deshalb für Fotomaterialien erhöhte Bedeutung. Fotobestände werden aus diesen Gründen im Staatsarchiv St. Gallen entsprechend bearbeitet: gereinigt, verpackt und an einem geeigneten Sonderstandort aufbewahrt.
SAC St. Gallen, Nebelmeer und Bündner Alpen vom Altmann aus gesehen, Foto eines unbekannten Urhebers, 27.12.1903 (StASG, W 312/11.2.07-004).
13
ISAD(G): International Standard Archival Description (General), resp. Internationale Grundsätze für die archivische Verzeichnung; vgl. auch Verband Schweizerischer Archivarinnen und Archivare (VSA, Hg.): Schweizerische Richtlinie für die Umsetzung von ISAD(G) – International Standard Archival Description (General), Zürich 2009.
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z.B. scopeArchive User-Group, AG Bild (Hg.): Minimales Metadatenset und Musterporzess zur Digitalisierung und Übernahme analoger Bilder in scopeArchiv, 2007/2008. Vgl. Jäger, Jens: Fotografie und Geschichte. Frankfurt/New York 2009, S. 129–144; vgl. auch Burke, Peter: Augenzeugenschaft. Bilder als historische Quellen. Berlin 2001, insbesondere S. 23–37.
Alle als archivwürdig beurteilten Fotos werden im Staatsarchiv St. Gallen hochauflösend digitalisiert und die dabei entstehenden Daten ins eigene, in den letzten Jahren aufgebaute digitale Langzeitarchiv überführt. Die Digitalisate dienen so als potentielle «Ersatzoriginale» für den Zeitpunkt, in dem ein Foto derart degradiert ist, dass eine analoge Aufbewahrung keinen Sinn mehr macht.
Digitalisierung von schwarz-weiss Glasplattennegativen im Staatsarchiv St. Gallen, Sommer 2017, Foto Claudia Privitera, Staatsarchiv St. Gallen.
Vermitteln: Zeigen, was man hat
Archive und Bibliotheken haben in den letzten Jahren das Potenzial von Fotos entdeckt, ein breites Publikum anzusprechen. Das Staatsarchiv St. Gallen publiziert deshalb alle erschlossenen Fotos, soweit keine rechtlichen Gegebenheiten16 oder ethischen Bedenken17 entgegenstehen, über seine im Internet zugängliche Datenbank. Vorderhand sind die dort verfügbaren Bilder nur in einer Datenqualität vorhanden, die zwar eine Recherche, nicht aber eine ins Detail gehende Betrachtung oder eine qualitativ hochstehende Reproduktion erlauben. Angedacht ist jedoch, zukünftig wie andere Institutionen Bilder, die gemeinfrei sind, auch in hochauflösender Qualität über ein Rechercheportal anzubieten.18
Reinigung von verschimmelten Glasnegativen im Staatsarchiv St. Gallen, Sommer 2017, Fotos Claudia Privitera, Staatsarchiv St. Gallen.
Zu dieser «passiven Konservierung» kommt in gewissen Fällen die Restaurierung. Sie ist aufgrund der zahlreichen Herstellungsverfahren und Materialien ein komplexes Feld, das viel Berufserfahrung und Expertise erfordert. Entsprechende Aufträge werden deshalb extern vergeben und können aus Kostengründen nur ausgewählten Einzelobjekten zugute kommen.
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Neben dieser allgemeinen Zugänglichkeit zu den Fotobeständen zeigt das Staatsarchiv seine Bilder bei Führungen vor Ort und verwendet sie für Ausstellungen und eigene Publikationen.19 Daneben werden sie häufig auch für Fremdpublikationen angefordert.
z.B. archivische Schutzfristen, Urheberrecht, Recht am eigenen Bild. z.B. Bilder von Opfern von Gewaltverbrechen oder Verkehrsunfällen, Fotos von erkrankten Personen oder Krankheitsbildern.
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Vgl, die unter einer Creative Commons-Lizenz publizierten Bilder z.B. des ETH-Bildarchivs oder des Schweizerischen Bundesarchivs. Vgl. z.B. http://www.zeitfenster1916.ch/.
Fotobestände im Staatsarchiv St. Gallen: Entstehungszusammenhang und Verwendungszweck
Eine Analyse der im Staatsarchiv St. Gallen überlieferten Fotos zeigt, dass Fotos für den Kanton St. Gallen und seine Organe verschiedene Funktionen hatten und dass zwei Gruppen von Urhebern festzumachen sind. Im gesamten Bestand, der Fotos ab ca. 1860 bis heute umfasst, findet man Bilder von professionellen Fotografen und Fotografinnen, die im Auftragsverhältnis tätig waren. Diese Aufnahmen dienten vorwiegend der Dokumentation, Repräsentation und Erinnerung und insofern der (vorwiegend positiven) Selbstreflexion von st.gallischen Institutionen. Sie enthalten zudem Hinweise auf den Betrieb und das Funktionieren von Anstalten, Schulen und Institutionen und konnten so überdies für Werbezwecke, Jahresberichte und Publikationen verwendet werden. Überliefert sind Abbildungen von Gebäuden, die dem Staat gehörten, und von Personen, die in seinem Auftrag handelten oder von ihm betreut wurden. In einer Ablieferung des Lehrerseminars Rorschach sind die ältesten Fotos dieser Kategorie überliefert. Sie zeigen Innenhof und Kreuzgang des ehemaligen Klosters Mariaberg sowie Klassenfotos und Aufnahmen des Lehrpersonals seit den 1860er-Jahren.20 Weiter hat sich ein Fotoalbum von ca. 1895 mit Bildern aus den heutigen Psychiatrischen Kliniken Wil und St. Pirminsberg mit verschiedenen Motiven erhalten. Darin sieht man beispielsweise ein Gruppenbild mit einer Wärterin und Patientinnen, die in einem kahlen Aufenthaltsraum mit Handarbeiten beschäftigt werden, oder einen Mann beim Pflanzengiessen auf dem klinikeigenen Friedhof. Abgebildet sind auch das Leichenhaus und verschiedene Ökonomiegebäude der Klinik in Wil wie etwa der Schweinestall oder der Küchen- und Wäschereitrakt.21
Landwirtschaftliche Schule Custerhof, Rheineck: Lehrerporträts, Fotografen Schobinger & Sandherr, St. Gallen, 1897 (StASG, W 289/23-07).
verlorengegangene Archive dieser Firmen wenigstens in Einzelobjekten noch präsent.23 Neben diesen Auftragsfotos existiert eine zweite Kategorie von Fotografien. Es handelt sich um diejenigen Bilder, die in der Staatsverwaltung selbst von Angestellten oder Beamten erstellt wurden. Einzelne Behörden entdeckten schon früh den Wert der Fotografie zur Besorgung der eigenen Arbeit. Insbesondere diejenigen Abteilungen, die Ingenieurleistungen erbrachten oder wissenschaftlich tätig waren, legten im Lauf der Zeit umfangreiche Fotobestände an. So enthält das Bildarchiv der Rheinkorrektion über 1000 Fotos zu den vorgenommenen Arbeiten aus dem Zeitraum ab 1882.24 Auch in den Ablieferungen der Kantonschemiker und der -veterinäre haben sich vereinzelt Zeugnisse ihrer Tätigkeit in fotografischer Form erhalten.25
Aus der Zeitspanne von 1870 bis vor dem Ersten Weltkrieg gibt es in den Beständen verschiedene grossformatige, teils aufwendig gestaltete Abbildungen und Collagen von Staatspersonal, so beispielsweise von den Lehrern der kantonalen landwirtschaftlichen Schule Custerhof in Rheineck oder von den Angestellten der Bahnstation Sargans.22 Diese von professionellen Fotografen hergestellten Bilder können heute auch dazu dienen, exemplarisch nachzuweisen, welche Fotostudios und -geschäfte in der Vergangenheit existierten und wann ungefähr sie aktiv waren. So sind
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Vgl. z.B. StASG, A 286/7.3.4-1, A 286/7.3.4-2 oder A 286/7.3.3-02. Vgl. StASG, KA R.120-4-6a-e.10. Vgl. StASG, W 289/23-07; ZMC 05/01.01. Für die Stadt St. Gallen sind das für die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts beispielsweise die Fotografen Franz Löbrich (StASG, W 061/01.3-
1.1), J. Mettler & Kuhn (StASG, W 289/24.3.5-03), J. Seitz (StASG, ZMA 01/02.03), F. Lüthi Sohn (StASG, W 312/11.1-15.151), C. Umiker (StASG, ZMC 09/14) oder Kuhn & Gut (StASG, W 054/69A.8.1). 24 Vgl. StASG, A 481. 25 Vgl. StASG, A 500/2.2, Fotos von Pollenproben verschiedener Pflanzen unter dem Mikroskop, undatiert.
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zigartiger Fotobestand, wurden in der Schweiz vom Berner Lithografen Carl Durheim (1810–1890) erstellt. Im Auftrag der Eidgenossenschaft fotografierte er 1852 und 1853 aufgegriffene Heimatlose. Der Originalbestand von 221 überlieferten Bildern befindet sich heute im Schweizerischen Bundesarchiv. Das Staatsarchiv St. Gallen besitzt die gedruckten Bögen mit dem Porträt der den einzelnen Kantonen zur Zwangseinbürgerung zugeteilten Personen.26 Gegen Ende des 19. Jahrhunderts hielt die moderne Kriminalistik, basierend auf Technik und Wissenschaft, Einzug in den kantonalen Polizeikorps, so auch in St. Gallen. Die Landjäger vermassen und beschrieben mit anthropometrischen Methoden verdächtige oder verurteilte Personen, bauten ein Kriminalmuseum als Anschauungsunterricht für die Kollegen in der Ermittlung auf, und die Fotografie entwickelte sich zum Standard in der Spurensicherung und bei der Dokumentation von Ereignisorten, Personen und Beweismaterial.27
Bildarchiv der Rheinkorrektion, Werdenberger Binnenkanal: Eingestürzte Brücke bei Salez, Foto unbekannter Urheber, ca. 1885 (StASG, A 481/08.04): Da professionelle Fotografen ihre Urheberschaft bei Fotos in aller Regel nachwiesen und dieser Beleg beim vorliegenden Dokument fehlt, kann man annehmen, dass ein Mitarbeiter der Rheinregulierung dieses Foto aufgenommen hatte.
Wann genau die St. Galler Kantonspolizei selbst die Fotografie einführte, war trotz umfangreicher Recherchen nicht herauszufinden. Anhand von überlieferten Einzeldokumenten lassen sich immerhin folgende Spuren sichern. In einem Untersuchungsdossier findet sich das Bild eines sitzenden Mannes. Es ist auf einen Signalementsbogen aufgeklebt, auf dem steht: «Soll auf Betreten angehalten und der unterzeichneten Behörde zugeführt werden.» Der Mann trägt Handschellen (oder besser «Handketten»), und es fragt sich deshalb, ob das Foto erst auf den Bogen aufgeklebt wurde, nachdem man ihn ergriffen hatte, oder ob es von einer anderen ermittelnden Behörde stammt. Belegt ist damit aber immerhin, dass das fotografische Bild um 1868, als der Signalementsbogen ausgefüllt wurde, als präzisierende Zusatzinformation wichtig genug erschien, um es erstellen zu lassen und zu verwenden.28 Ungefähr zur selben Zeit begann das St. Galler Landjägerkorps auch, Fotoalben zu Straftätern anzulegen. Die Fotos dazu liess es jedoch noch bis zur Jahrhundertwende beim St.Galler Fotografen Christian Meyer (1835–1910) herstellen.29
Die Recherche nach Belegen jedoch, wann und warum genau die Fotografie in den einzelnen Ämtern und Abteilungen Einzug gehalten hatte, erweist sich als schwierig. Die Geschichte der technischen Hilfsmittel zur Arbeitserfüllung in der Kantonsverwaltung ist noch zu schreiben. Dies wäre allerdings ein aufwendiges Unterfangen, denn konkrete Nachweise findet man oft nur zufällig oder mit langwierigen systematischen Recherchen. So ist zwar die Anschaffung oder der Ersatz von Schreibmaschinen, Kopierapparaten oder Krankenautos in den Regierungsratsprotokollen nachgewiesen, nicht aber diejenige von Fotoapparaten. Ebenso fehlen Hinweise zur Einrichtung von eigenen Fotostudios. In aller Regel existieren deshalb nur die fotografischen Zeugnisse selbst, aus denen ihr Zweck aufgrund des Abgebildeten und/oder aufgrund von mitüberlieferten Textzeugnissen abgeleitet werden muss. Hier können deshalb nur Einzelbeispiele als erste Hinweise zu einer noch zu verfassenden Fotogeschichte im Staatsarchiv St. Gallen aufgeführt werden.
Möglicherweise die ersten durch die Kantonspolizei selbst aufgenommenen Fotos finden sich auf den sogenannten anthropometrischen Messkarten, die sich für St. Gallen ab ca. 1900 nachweisen lassen. Die älteste, im Staatsarchiv St. Gallen vorhandene Messkarte mit einer Fotografie ist
Bereits kurz nach der Erfindung der Fotografie erkannte man bei den Strafverfolgungsbehörden die Bedeutung der Fotografie. Die ältesten Fahndungsfotos, ein weltweit ein-
26 Vgl. https://www.bar.admin.ch/bar/de/home/recherche/suchen/ suchmaschinen-portale/wikimedia/carl-durheims-fahndungsfotografien-von-heimatlosen.html (konsultiert am 21.07.2018). 27 Vgl. Suter, Meinrad: Kantonspolizei Zürich 1804–2004. Zürich 2004, S. 132–137 (online publiziert: https://staatsarchiv.zh.ch/dam/justiz_ innern/staatsarchiv/ueber_uns/polgesch/Kantonspolizei_ZH_Kap_
06-10.pdf.spooler.download.1282747032233.pdf/Kantonspolizei_ ZH_Kap_06-10.pdf ). 28 Vgl. StASG, GA 002/049.2. 29 Gemäss Auskunft von Hans Peter Eugster, Korpshistoriker der Kantonspolizei, per E-Mail vom 17.08.2018.
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auf den 24. März 1904 datiert. Die Daten zur Glätterin Luise Ghezzi, 1881 in Mailand geboren und der Hehlerei verdächtig in St. Gallen verhaftet, wurden von Wachtmeister Philipp Hug (1860–1913) aufgenommen. Ob er auch die Fotos der Verdächtigen gemacht hatte, kann der Karte aber nicht zweifelsfrei entnommen werden.
1902 bis 1910 erstreckte, eine Karte aus dem Jahr 1909 erhalten, auf der zusätzlich zu den biometrischen Angaben und der nun standardisiert auf ein Siebtel der Grösse verkleinerten Frontal- und Profilansicht auch die Abdrücke sämtlicher Fingerkuppen der verdächtigen Person zu sehen sind. Die Daktyloskopie als kriminaltechnische Untersuchungs- und Vergleichsmethode wurde von der Bundespolizei 1912 und im Jahr darauf von der St. Galler Kantonspolizei offiziell eingeführt. Das Dokument belegt jedoch, dass sie (wie von anderen kantonalen Untersuchungsbehörden) auch in St. Gallen schon vorher genutzt wurde.30
Das 1904 in der Abteilung Anthropometrie verwendete Formular erhielt offenbar kurz darauf eine Änderung und Ergänzung. So hat sich im Zusammenhang mit einer umfangreichen Strafuntersuchung, die sich über die Jahre
Gerichtsarchiv, Staatsanwaltschaft, Prozeduren: Diebstahl, anthropometrische Karte zu Louise Ghezzi, Vorder- und Rückseite, Foto ev. Wachtmeister Philipp Hug, 1904 (StASG, GA 002/308.2).
30 Vgl. StASG, KA R.102 B 10, Band 1913.
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Gerichtsarchiv, Staatsanwaltschaft, Prozeduren: Diebstahl, Achille Murari und Konsorten, anthropometrische Karte zu Guglielmo Avanzi, Vorder- und Rückseite 1909 (StASG, GA 002/328.2).
Vgl. StASG, KA 102 B 5.3.
Die Daten zum Handlanger «Avanzi Guglielmo (angebl.)» wurden gemäss Randnotiz von Landjäger Johann Thomas Graf (1880–1925) aufgenommen. Graf ist damit nach Landjäger Hug wohl der zweite namentlich bekannte Kantonsangestellte, der die Technik der Fotografie im Rahmen seines Auftrags verwendete und diese beiden Fotos vermutlich auch selber herstellte. Über seinen Lebenslauf ist nichts weiter bekannt als das, was der Korpskontrolle zu entnehmen ist: Graf wurde 1913 zum Leutnant, 1917 zum Kommandanten und 1919 schliesslich zum Hauptmann befördert. 1925 beging er Selbstmord.31
studio samt Dunkelkammer erhielt. Das Atelier war mit einem Oblicht ausgestattet, und es konnten dank eines neu eingebauten Spülbeckens mit Wasserzu- und -abfluss Fotos entwickelt und vergrössert werden. In einem «VerwaltungsInventar» des Regierungsgebäudes wurden die Einrichtungen des Fotoateliers vier Jahre später mit 9299 Fr. bewertet.32 Das Atelier im Zentralpolizeiposten erhielt bald die Bezeichnung «Polizeikommando (Photographiewesen)», wie man auf vorgedruckten erkennungsdienstlichen Formularen nachlesen kann. Nachweislich dort tätig war der 1894 geborene Landjäger Ernst Waldburger. Von seiner Hand unterschrieben, existiert aus dem Jahr 1922 eine Tatbestandsaufnahme der Untersuchung zum «Garndiebstahl z. Nachteil der Stickerei Feldmühle, Rorschach». Das Foto ist unspektakulär und hat durch sein Alter und seine bei den Strafuntersuchungsbehörden eher schlechte Lagerung heute bereits einen Silberspiegel am Rand. Es zeigt «Radspuren im Kies, Richtung Friedhof evang. Kirche». Handschriftlich notierte der Polizist den Felgenabstand zweier nebeneinander fahrender Velos und das durch einen Gipsabguss gemessene Mass des Radreifens. Fotografische Arbeiten von ihm finden sich in Strafuntersuchungsdossiers der 1920er-Jahre mehrfach.33 Man kann deshalb davon ausgehen, dass er in dieser Zeit in der Regel beauftragt wurde, wenn seine Kollegen bei der Polizei, den Bezirksämtern und der Staatsanwaltschaft fotografische Dokumentationen benötigten. Er quittierte Ende 1928 den Polizeidienst auf eigenen Wunsch, um in Zürich in ein Fotogeschäft einzutreten. Knapp vier Monate später stellte er jedoch das Gesuch um Wiederaufnahme in den Polizeidienst, weil ihn das Arbeitsverhältnis weder finanziell noch persönlich befriedigte. Er wurde aufgrund seiner vorherigen guten Leistungen wieder eingestellt und zwar im Strafregisterbüro, wo er fortan Kanzleiarbeiten erledigte, 1936 zum Korporal und 1950 zum Wachtmeister befördert wurde.34
Der verdächtige Avanzi, am 25. November 1868 in Viadana in der Provinz Mantua geboren, wurde noch ein zweites Mal fotografiert. Die zweiten Aufnahmen zeigen ihn mit rasiertem Kopfhaar am 16. Januar 1909, also zwei Wochen nach den ersten Fotos vom 2. Januar 1909 auf der Signalementskarte. Wer diese Bilder aufgenommen hatte und zu welchem Zweck, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Möglich wäre, dass Avanzi in der Zwischenzeit in das Untersuchungsgefängnis überführt worden war. Dieses war dem Zentralposten der Kantonspolizei räumlich angegliedert. Es ist deshalb zu vermuten, dass auch diese zweiten Bilder dort aufgenommen wurden. Dann hätten sie vermutlich denselben Urheber wie die Fotos auf der anthropometrischen Karte. Ein Plan und mehrere, verstreut aufzufindende Textdokumente belegen, dass die Kantonspolizei Ende 1915 im Dachstock der Hauptwache im Alten Stadttheater im Klosterhof, gleich neben dem Schlafsaal der Landjäger, ein erstes Foto-
Das «Photographiewesen» gehörte zu dem ab den frühen 1920er-Jahren aufgebauten Erkennungsdienst der Kantonspolizei. Prägende Figur dieses Dienstes war über 20 Jahre lang der 1897 geborene Alfred Henseler, der bei seinem Rücktritt als «st.gallische[r] Wachtmeister Studer» bezeichnet wurde.35 Henseler hatte sich vor allem bei der Aufklärung von Brandschadenfällen einen Namen gemacht. Aus den frühen Jahren seines Anstellungsverhältnisses bei der Polizei gibt es ebenfalls erkennungsdienstliche Untersuchungsbelege, bei denen anzunehmen ist, dass er die zugehörigen Fotos erstellt hatte. Als Chef des Erkennungsdienstes war er später verantwortlich für die Aufnah-
Gerichtsarchiv, Staatsanwaltschaft, Prozeduren: Diebstahl Achille Murari und Konsorten, Identitfikationsfoto Guglielmo Avanzi, Foto unbekannter Mitarbeiter der Straf- und Untersuchungsbehörde, 1909 (GA 002/328.2).
32 Vgl. StASG, A 515/2.01-2.3 (Pläne); KA R.62 B 2, Nr. 20, Brief vom 07.10.1915; KA R.158-4a-1a (Inventar); ZA 003, Amtsbericht des Kantons St. Gallen 1915, S. 124. Ich danke meinem Kollegen vom StASG, Patric Schnitzer, für die Unterstützung bei den Recherchen.
33 Vgl. StASG, GA 002/407 und GA 119/04. 34 Vgl. StASG, ARR B 2, 1928/568 und StASG, KA R.102 B 5.3. 35 Zu Henseler vgl. StASG, A 398/089 und ZY 3/041.
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Plan des Fotoateliers der Kantonspolizei St. Gallen, das Ende 1915 im Klosterhof 12 (Altes Theater) eingerichtet wurde (StASG, A 515/2.01-2.3); Bericht des Erkennungsdienstes der Kantonspolizei betreffend Garndiebstahl in der Stickerei Feldmühle, 1922 (StASG, GA, Fotodokumentationen).
me von Daktyloskopien, zu denen oft gleichzeitig Fotos der Verdächtigen erstellt wurden. Im Jahresbericht der Kantonspolizei von 1931 ist vermerkt, dass über 1000 Personen fotografisch erfasst worden seien.36 Bis 1942 hatte die St. Galler Kantonspolizei eine Registratur von 19 000 Fingerabdruckbogen angelegt, die entsprechende Fotosammlung muss deshalb, rechnet man die Einträge in den Amtsberichten hoch, zu diesem Zeitpunkt ebenfalls mindestens halb so gross gewesen sein.37
Hand- und Maschinenschriften u.s.w.» eingesetzt werden könnten. Ausserdem hielt er fest: «Die Photogrammetrie ist erneut auf den Ausbauplan zu setzen, denn es ist unbedingt zu erwarten, dass sich nach dem Kriege unsere Aufgaben so erweitern werden, dass diese Anschaffung unumgänglich wird. Ueberall in andern Kantonen[,] wo ich mich erkundigt habe[,] wird offen erklärt, dass sie ohne die photogrammetrische Apparatur nicht mehr auskommen könnten und zeigt man sich erstaunt, dass diese im Kanton St. Gallen bis heute nicht angeschafft wurde.»38
In einem Brief an seine Vorgesetzten setzte sich Henseler 1942 für eine Modernisierung bei der Kantonspolizei ein. Dabei verwies er insbesondere auf die erweiterten Möglichkeiten, welche die Fototechnik in der Polizeiarbeit bieten würde. Er betonte die Bedeutung der Mikro- und der Makrofotografie und der Infrarotfotografie, die «bei Ermittlungen von Fälschungen aller Art, im besondern
Neben den genannten Verwendungszwecken wurden im Polizeialltag und bei der Staatsanwaltschaft auch Verkehrsunfälle, Tatorte und Corpora delicti fotografisch aufgenommen. Diese Fotos dienten zunächst als Beweismittel, sie wurden aber auch zu Präventions- und Ausbildungszwecken verwendet.39
36 Vgl. StASG, ZA 003, Amtsbericht des Kantons St. Gallen 1932, S. 186. 37 StASG. ZA 003, Amtsbericht des Kantons St. Gallen 1931, S. 186 und 1942, S. 192.
38 Vgl. StASG, A 398/089, Brief vom 12.03.1942. 39 Vgl. StASG, A 229/18.
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Kriminalpolizei, erkennungsdienstliche Fotos: Schüssel mit zerbrochenen Eiern, ca. 1930–1940 (StASG, A 229/18.026); Büroraum mit aufgetrenntem Tresor, ca. 1930–1940 (StASG, A 229/18.040); zwei Werkzeuge, ca. 1930–1940 (StASG, A 229/18.045); Boden einer Patronenhülse, ca. 1940 (StASG, A 229/18.115).
Neben den Polizeibehörden nutzte auch die Medizin schon früh die Technik der Fotografie, und zwar durch die Verwendung von Röntgenbildern in der Diagnostik. Der deutsche Physiker und spätere Nobelpreisträger Carl Wilhelm Röntgen (1845–1923), der an der ETH in Zürich studiert hatte, hatte 1895 in Würzburg die später nach ihm benannten Strahlen entdeckt. Die X-Strahlen faszinierten auf Anhieb – erstmals konnte Verborgenes nichtinvasiv und (vermeintlich) zerstörungsfrei sichtbar gemacht werden – und lösten eine rasante technische Entwicklung aus. Von therapeutischen Bestrahlungen bis hin zum Amüsement an Partys kamen Röntgenstrahlen zum Zug.40
kabinette und deren Verwendung sind im übrigen heutzutage so allgemein bekannt, dass eine weitere Beschreibung des unsrigen füglich unterbleiben kann.»41
Bereits vier Jahre nach der Entdeckung der X-Strahlen schaffte das Kantonsspital St. Gallen für 2785.80 Fr. seinen ersten Röntgenapparat an und vermerkte: «Die Röntgen-
Mittels fotografischer Verfahren wurden die durch die Strahlen hervorgerufenen Schattenbilder sichtbar gemacht. Diese Aufnahmen gehörten dem Spital und wurden dort registriert und archiviert.42 Einrichtung und Betrieb der Röntgenanlage im Kantonsspital erfolgten anfangs in Zusammenarbeit mit der Firma Hausmann AG in St. Gallen. Diese Firma vertrieb auch Dunkelkammer-Einrichtungen, Chemikalien sowie Fotoplatten und -filme. 1902 bot sie Platten «in dreifach schwarzes Papier gewickelt» in sechs verschiedenen Grössen an. Die kleinste, 9 cm x 12 cm gross, kostete laut Katalog 90 Rp. pro Stück, der Preis für die grösste mit den Massen 40 cm x 50 cm belief sich auf 9 Fr. pro Stück.43
40 Vgl. Holzer, Anton (Hg.): Fotogeschichte. Beiträge zur Geschichte und Ästhetik der Fotografie. Heft 138. Wien 2015 (Themenheft zu Medizin und Fotografie). 41 StASG, ZA 039, Jahresbericht Kantonsspital 1899, S. 34.
42 Vgl. StASG, ARR B 2, 1922/1811; vgl. auch StASG, B 017/1, Band 2, darin: Regulativ für den Röntgen-Apparat im Gemeindespital Altstätten von 1924, Art. 7. 43 StASG, Wy 144, Firmenprospekt 1902, S. 67.
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Erst 1914 stellte das Kantonsspital mit Martha Possart aus Krotoschin44 eine eigene Röntgenassistentin an. In dieser Spezialfunktion tätig, gehört die 1871 geborene und nur kurze Zeit in St. Gallen tätige Frau demnach neben den Landjägern zu den ersten Personen, die als Kantonsangestellte die Fototechnik für die eigene Arbeit einsetzten.45
Einen anderen, zwar nicht diagnostischen, aber doch therapeutischen Verwendungszweck von Fotografie lässt sich aus den Ablieferungen der Psychiatrischen Klinik St. Pirminsberg in Pfäfers ablesen. 1917 erwarb die Klinik dank Spendenbeiträgen eine grosse Anzahl an Glasdiapositiven, um «[…] den Kranken an den Winterabenden gelegentlich einige Stunden anregender Unterhaltung zu bieten.» Diese Lichtbilder-Abende dienten als Abwechslung im oft monotonen Klinikalltag und fanden entsprechend regen Zuspruch durch Patienten und Patientinnen und das Klinikpersonal.46 Das Spektrum der überlieferten Bilder ist breit. Gezeigt wurden Aufnahmen der Klinik und ihrer Umgebung, Bilder aus der Schweiz, Europa, Asien und Amerika. Daneben finden sich Dias zu den Themen Sport und Militär, Geologie, Völker- und «Rassenkunde».47 Sehr detailliert liess auch das Meliorationsamt die vom Kanton subventionierten Hoch- und Tiefbauprojekte sonachwie Spezialtätigkeiten wie Drainierkurse fotografisch nach
Röntgenapparat der Firma Voltohm 1902: Ein solches oder ein ähnliches Modell verwendete das Kantonsspital St. Gallen. Die Geräte wurden von der Firma Hausmann, St. Gallen, vertrieben. (Bild aus Katalog von 1902); Röntgenaufnahme der Firma Hausmann in St. Gallen, 1909 (StASG, Wy 144).
Volkswirtschaftsdepartement, Meliorationsamt: Notizbüchlein und Abrechnungsheft von Bauführer A. Scherrer über erstellte Diapositive (StASG, ZOE 001).
44 Die Kleinstadt gehörte damals zur preussischen Provinz Posen (heute polnisches Staatsgebiet). 45 StASG, ZA 039, Jahresbericht Kantonsspital 1913, S. 36. Gemäss Niederlassungsregister der Stadt St. Gallen zog Possart am 04.03.1914 aus Berlin in die Stadt. Am 29.08.1914 meldete sie sich nach Karlsruhe ab, vgl. StadtASG, 1/1/0977, Nr. 24 158 (Niederlassungsregister), Auskunft von Marcel Mayer, Stadtarchivar, an die Autorin vom 21.08.2018.
46 StASG, ZA 111B, Jahresbericht St.Pirminsberg 1917, S. 8; vgl. auch ZA 111B, Jahresbericht St.Pirminsberg 1918, S. 7.Gemäss Jahresbericht von 1923 erwarb die Klinik damals zusätzlich einen Kinematographen. 47 Vgl. StASG, ZOF 002. 48 Vgl. z.B. StASG, BTN 1 oder StASG, B 001/6. 49 Vgl. https://de-de.facebook.com/DoXVision/ oder Zwerger, Patrick: Replikat. Die Wiedergeburt eines Riesen. In: Tagblatt, 23.04.2017.
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