Skip to main content

Schluss mit Lustig – Wenn das Pressegesetz missachtet wird | www.Presse-Echo.de

Page 1

30.8.2021

Schluss mit Lustig – Wenn das Pressegesetz missachtet wird - Odenwald Aktuell

Schluss mit Lustig – Wenn das Pressegesetz missachtet wird odenwald-aktuell.com/schluss-mit-lustig-wenn-das-pressegesetz-missachtet-wird 25. August 2021

Von links nach rechts: OB Reichwein (Klingenburg am Main), Staatsministerin für Digitales Bayern Judith Gerlach Schluss mit Lustig – Wenn das Pressegesetz missachtet wird

Bad König. Nach einem Vierteljahr Betrieb der Odenwald Aktuell haben wir als Presseorgan und Redaktion ein zwischenzeitliches Resümee bezüglich der Bekanntmachung unserer Online Zeitung bei den vielen Bürgermeistern bzw. Gemeinden und Städte gezogen. Auf unsere freundlichen Mail zur Bekanntmachung haben wir darauf sehr unterschiedliche Reaktionen durch die damit befassten Gemeinden und Städte, die nach dem hessischen bzw. bayrischen Pressegesetzen dazu rechltich eindeutig und unbestreitbar verpflichtet sind, uns als Presseorgan ungehinderten Zugang zu den zur Veröffentlichung vorgesehenen Publikationen wie Stadtratssitzungen, Events, die die Gemeinden und Städten mitveranstalten und auch politische Bekanntmachungen an uns zur Veröffentlichung auf unserer Online Zeitung zu liefern. Was viele davon bis jetzt nur sporadisch oder gar nicht getan haben.

https://odenwald-aktuell.com/schluss-mit-lustig-wenn-das-pressegesetz-missachtet-wird/

1/3


30.8.2021

Schluss mit Lustig – Wenn das Pressegesetz missachtet wird - Odenwald Aktuell

Aus dem Pressegesetz von Hessen heißt es dazu: § 3 HPresseG (1)Die Behörden sind verpflichtet, der Presse die gewünschten Auskünfte zu erteilen. Sie können eine Auskunft nur verweigern, soweit durch sie die sachgemäße Durchführung eines straf- oder dienststrafgerichtlichen Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte, soweit Auskünfte über persönliche Angelegenheiten einzelner verlangt werden, an deren öffentlicher Bekanntgabe kein berechtigtes Interesse besteht, und soweit Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse liegen, durch ihre vorzeitige öffentliche Erörterung vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnten. (2) Anordnungen, die einer Behörde Auskünfte an die Tagespresse überhaupt, an diejenige einer bestimmten Richtung oder an ein bestimmtes periodisches Druckwerk allgemein verbieten, sind unzulässig. (3) Der Verleger einer Zeitung oder Zeitschrift kann von den Behörden verlangen, dass ihm deren amtliche Bekanntmachungen gegen Vergütung der Übermittlungskosten nicht später als seinen Mitbewerbern zur Verwendung zugeleitet werden. Spätestens ab dem Erscheinen unserer digitalen Zeitung als ePaper stellt dies rechtlich betrachtet ein Druckwerk dar. Aus Umweltgründen kann jeder selbst darüber entscheiden, sich unser ePaper auszudrucken oder online im gewohnten Zeitungsformat zu lesen. Auch wir werden einige Exemplare entsprechend ausdrucken lassen. Da aber bereits vor Erscheinen unserer zukünftigen ePaper Ausgaben sich die entsprechenden Städte und Gemeinden uns regelmäßig Informationen zur Veröffentlichung aus ihrer jeweiligen Stadt oder Gemeinde übermitteln müssen, dies aber bis heute nachweislich nciht getan haben, stellt dies unstreitig einen eklatanten Rechtsbruch dar, denn wir nicht länger gewillt sind, hinzunehmen. Zur Wahrung unserer Interessen als unabhängiges Presseorgan haben wir nun die für eine Beschwerde erforderlichen Schritte dazu eingeleitet und uns mit unserer berechtigten Beschwerde diesbezüglich an die entsprechenden Stellen in Hessen bei Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus sowie in Bayern an Staatsministerin Judith Gerlach, die wir übrigens bei der Premiere “Die Päpstin” kennen lernen durften (siehe dazu Bildergalerie) zur Klärung der Sachlage gewandt.

https://odenwald-aktuell.com/schluss-mit-lustig-wenn-das-pressegesetz-missachtet-wird/

2/3


30.8.2021

Schluss mit Lustig – Wenn das Pressegesetz missachtet wird - Odenwald Aktuell

https://odenwald-aktuell.com/schluss-mit-lustig-wenn-das-pressegesetz-missachtet-wird/

3/3


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Schluss mit Lustig – Wenn das Pressegesetz missachtet wird | www.Presse-Echo.de by Tourvision Foundation - Issuu