Polizei darf Vergehen von Flüchtlingen nicht öffentlich machen

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Hessen und NRW: Polizei darf Vergehen von Flüchtlingen nicht öffentlich machen

Die Polizei soll Vergehen von Flüchtlingen nicht melden. (Foto: dpa)

Die Bild­Zeitung zitiert einen hochrangigen Polizeibeamten aus Frankfurt/Main: „Bei Straftaten von Tatverdächtigen, die eine ausländische Nationalität haben und in einer Erstaufnahmeeinrichtung gemeldet sind, legen wir den Fall auf dem Schreibtisch sofort zur Seite. Es gibt die strikte Anweisung der Behördenleitung, über Vergehen, die von Flüchtlingen begangen werden, nicht zu berichten. Nur direkte Anfragen von Medienvertretern zu solche Taten sollen beantwortet werden.“ Michael Schaich, Sprecher des hessischen Innenministeriums, sagt der Zeitung dazu: „Die Pressestellen­Leiter wurden darauf hingewiesen, dass das Thema ‚Flüchtlinge‘ von Rechtsextremisten instrumentalisiert werden könnte, um gezielt Stimmung gegen Schutzsuchende zu schüren.“ Dazu berichtet die dpa am Samstag:


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