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http://www.huffingtonpost.de/2014/12/11/isishandbuchsexsklavinnen_n_6306278.html
ISISHandbuch für Sexsklavinnen: "Reinige zuerst ihren Uterus" Huffington Post
Die Versklavung von gefangen genommenen Frauen gehört zur grausamen Strategie des Islamischen Staates. Doch ihm Alltag scheint es allerhand Verwirrung unter ISISKämpfer über den Umgang mit Sexsklavinnen zu geben. Nun hat die Terrormiliz ein Handbuch veröffentlicht, das deren Behandlung regelt: Eine Art "Sexsklavinnen für Dummies". Darin beantwortet der FatwaBeirat, die bei ISIS zuständige Organisation für rechtliche und religiöse Fragen, Sachverhalte wie: Ist Sex mit einer minderjährigen Sklavin erlaubt? Kann ich eine Sklavin verkaufen, wenn sie schwanger ist? Über das Schriftstück wurde zuerst auf der Website Memrijttm.org geschriebn, die über ISIS und islamische Extremisten berichtet berichtet. Es wurde auf einem TwitterKonto von ISIS veröffentlicht. Der Titel lautet "Fragen und Antworten über Gefangene und Sklaven".
1. Frage: Was ist eine AlSabi? AlSabi ist eine Frau der Völker, mit denen wir Krieg führen, die von Muslimen gefangen genommen wurde. 2. Frage: Warum darf man eine AlSabi gefangen nehmen? Man darf eine AlSabi aufgrund ihres Unglaubens gefangen nehmen. Ungläubige Frauen, die gefangen genommen und in das Gebiet des Islams gebracht wurden, stehen uns zu, nachdem der Imam sie an uns verteilt hat.
Weibliche Gefangene dürfen nach Ansicht von ISIS ohne Vorbehalte sexuell missbraucht werden:
Frage 5: Ist es erlaubt, Geschlechtsverkehr mit einer weiblichen Gefangenen zu haben, nachdem man sie in Besitz genommen hat? Wenn Sie eine Jungfrau ist, darf man sofort Geschlechtsverkehr mit ihr haben, nachdem man sie in Besitz genommen hat. Wenn Sie keine ist, muss erst ihr Uterus gereinigt werden.
Offenbar kommt es aber regelmäßig zu Streitigkeiten über Sexsklavinnnen:
Frage 8: Wenn zwei oder mehr Männer eine Gefangene kaufen, kann jeder der Männer über sie verfügen? Es ist verboten, Geschlechtsverkehr mit einer weiblichen Gefangenen zu haben, wenn der Besitzer sie nicht alleinig besitzt. Ein Mann, der eine Sklavin in Partnerschaft mit einem anderen Besitzt, darf nicht mit ihr Geschlechtsverkehr haben, bis der andere sie ihm verkauft oder ihm seinen Anteil überlässt.