Hartz IV: EinEuroJobs sind Zwangsarbeit? gegenhartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartziveineurojobssindzwangsarbeit.php
EinEuroJobs sind Zwangsarbeit und Zwangsarbeit ist verboten 01.07.2016 Die Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) verbietet jegliche Form der Zwangsarbeit. Das ILOÜbereinkommen über Zwangs und Pflichtarbeit unterschrieb die Bundesrepublik Deutschland 1956. Dieses Übereinkommen definiert Zwangsarbeit wie folgt: Artikel 2 1. Als „Zwangs oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Für die EinEuroJobs gilt genau das. Wer einen EinEuroJob nicht annimmt, dem kürzt das Jobcenter die Mittel, verhängt als eine Strafe. Diese Strafe anzudrohen zwingt Menschen, auch absurdeste „Jobs“ auszuführen. Von Freiwilligkeit kann keine Rede sein. EinEuroJobs sind also Zwangsarbeit, und Zwangsarbeit ist in Deutschland verboten. Damit machen sich, genau genommen, Mitarbeiter des Jobcenters und das gesamte Personal der Bundesagentur für Arbeit, strafbar, weil sie eine verbotene Form der Zwangsarbeit durchsetzen. Das von der Bundesregierung ratifizierte ILOÜbereinkommen 29 ist eindeutig: